• Lohnt sich ein Wechsel von der gesetz­lichen in die private Kranken­ver­sicherung? Ein Wechsel kann sinnvoll sein, denn Sie profi­tieren oft von zusätz­lichen medi­zinischen Leistungen. Dabei können die Beiträge in der privaten Kranken­ver­sicherung sogar günstiger als in der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung sein.
  • Eine Voraussetzung für den Wechsel in die private Kranken­ver­sicherung für Arbeit­nehmer­:innen ist die Höhe des regel­mäßigen Arbeits­entgelts, das im Jahr 2024 über 69.300 Euro liegen muss. 
  • Es erwarten Sie leistungs­starke Tarife mit einer Beitrags­rück­erstattung (BRE) von bis zu 40 Prozent, wenn sie keine Rechnungen einreichen und starke Familien­leistungen.
  • In der privaten Kranken­ver­sicherung profi­tieren Sie als Angestellte:r von einem umfang­reichen Vor­sorge­programm ohne Extra­kosten. Die Leistungen aus dem Vor­sorge­pro­gramm haben keinen Einfluss auf Ihre gewählte Selbst­beteili­gung und Ihre Beitrags­rück­erstattung!
  • Mit dem Tarif Mein­Gesundheits­schutz stellen Sie Schritt für Schritt Ihre perön­liche Ab­sicherung zusammen. Sie entscheiden, welcher Schutz der Richtige für Sie ist!
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Ihre Vorteile
Die private Kranken­ver­sicherung der Allianz bietet Arbeit­nehmer­:innen, egal in welchen Berufs­gruppen, viele Vorteile. Sie sind in den Mein­Gesundheits­schutz-Tarifen flexibel in der Wahl Ihrer ge­wünschten Ab­sicherung. Sie profi­tieren von einer hohen Beitrags­rück­erstattung bei Leistungs­freiheit. Ihre Selbst­beteili­gung können Sie zu Vertrags­beginn flexibel wählen und Rechnungen reichen Sie einfach und bequem über die Allianz Gesund­heits-App ein.
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Haben Sie noch Fragen?

Beiträge für die gesetz­liche Kranken­ver­sicherung (GKV) steigen jährlich an. Der monat­liche Höchst­beitrag liegt heute bereits über 1.000 Euro.

Für Angestellte mit einem Jahres­einkommen ab 69.300 Euro oder für Selbst­ständige ist der Wechsel in die private Kranken­ver­sicherung (PKV) möglich.

Finden Sie jetzt heraus, ob sich ein Wechsel in die Allianz Private Kranken­ver­sicherung lohnt & sichern Sie sich ein unverbind­liches Angebot!

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So geht's
Mit dem modu­laren Aufbau des Tarifs Mein­Gesundheits­schutz sind Sie flexibel und bauen sich Ihren indivi­duellen Schutz einfach selbst. Sie entscheiden, welche Bau­steine für Sie persönlich von Bedeutung sind und zu Ihren Bedürf­nissen passen.
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Wählen Sie zwischen dem leistungs­starken Mein­Gesundheits­schutz Plus oder dem Premium­paket Mein­Gesundheits­schutz Best für Ihre Absicherung beim Arzt­besuch oder im Kranken­haus. Im Premium­paket erhalten Sie zusätzliche Leistungen und teilweise höhere Er­stattungs­beiträge.
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Entscheiden Sie sich für die Selbst­beteili­gung, die am besten zu Ihnen passt. Die Selbst­beteili­gung ist immer auf einen Maximal­betrag begrenzt!

  • 70: 30 % Selbstbeteiligung (max. 1.500 Euro pro Jahr)
  • 90: 10 % Selbstbeteiligung (max. 500 Euro pro Jahr)
  • 100: ohne Selbstbeteiligung
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Finden Sie den Zahn­schutz, der am besten für Sie ge­eignet ist. So erhalten Sie starke Leistungen bei Zahn­ersatz, Zahn­behand­lung und Kiefer­ortho­pädie. Die Höhe der Kosten­erstattung können Sie auch hier indivi­duell ent­scheiden.

  • Zahn 75: Kostenerstattung von 75 %
  • Zahn 90: Kostenerstattung von 90 %
  • Zahn 100: Kostenerstattung von 100 %
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Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt höhere Leistungen in Anspruch nehmen? Mit dem Baustein Meine­Wechsel­option bleiben Sie flexibel und können bis zu dreimal Ihren Tarif für höhere Leistungen anpassen - und das ohne erneute Gesundheits­prüfung.
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Das passende Produkt für Sie
Wählen Sie zwischen zwei leistungs­starken Tarifen der Allianz Privaten Kranken­versicherung: Die Tarif­serie MeinGesundheits­schutz bietet Arbeit­nehmer:innen in der privaten Kranken­versicherung individuelle Gestaltungs­möglich­keiten und viele zusätzliche Extras. Hilfe bei Ihrer Tarifwahl bekommen Sie hier in unserem Tarif­vergleich.
In allen Tarifen enthalten:
  • 100 % der ambulanten Arztleistungen
  • 100 % bei Krankenhausaufenthalt
  • 100 % für Heilmittel
  • 100 % für Hilfsmittel
  • 6 Monate Beitragsbefreiung bei Elterngeldbezug
  • Bis zu 40 % Beitragsrückerstattung
Leistungs­katalog
Dokumente der aktuellsten Tarif­generation. Bitte beachten Sie, dass diese von älteren Tarif­generationen abweichen können.

Die Produkte der Allianz sind modular aufgebaut und können so Ihrem Bedarf angepasst werden. Die vorliegenden Versicherungs­bedingungen zeigen eine beispiel­hafte Zusammenstellung. Ihre persönlichen Versicherungs­bedingungen werden entsprechend Ihres gewählten Versicherungs­schutzes aufgebaut. Sie erhalten diese bei Antrags­stellung im Online-Tarifrechner oder bei Ihrer Allianz Agentur.

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Individuell und sicher
Mit den Zusatz­bausteinen können Arbeitnehmer:innen in der privaten Krankenversicherung Ihren Gesundheits­schutz individuell ergänzen. Zum Beispiel mit einer privaten Pflege­zusatz­versicherung, der Kranken­tagegeld­versicherung oder der Vorsorge­komponente für eine garantierte Beitrags­entlastung im Alter.
  • Krankentagegeld

    Mit der Kranken­tagegeld­versicherung sichern Sie, als beschäftigte Person, Ihr Ein­kommen bzw. Ihre Ein­künfte bei Arbeits­unfähig­keit nach Ende der Lohn­fort­zahlung (in der Regel sechs Wochen) durch den Arbeit­geber. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können in der Kranken­tagegeld­versicherung nicht abgesichert werden.
  • MeineWechseloption

    Sie können Ihren Versicherungs­schutz bis zu Ihrem 50. Geburtstag dreimal ohne neue Risiko­prüfung in einen leistungs­stärkeren Tarif der Serie MeinGesundheits­schutz erhöhen. Der Tarif MeineWechsel­option kann bis zum 46. Lebens­jahr abgeschl­ossen werden. Dies kann nur zeitgleich mit dem Abschluss eines neuen MeinGesundheits­schutz Plus oder Best Tarifes erfolgen.
  • Pflege­zusatz­versicherung

    Eine Pflege­zusatz­versicherung der Allianz schließt für Sie die finanzielle Lücke, welche die private Pflege­pflicht­versicherung nicht abdeckt. Mit der Pflege­zusatz­versicherung schließen Sie Versorgungs­lücken bei Pflege­bedürftig­keit im Alter und sorgen für ein finanziell selbst­bestimmtes Leben.
  • Garantierte Beitrags­entlastung

    Mit der Vorsorge­komponente V können Sie Ihre Beiträge im Alter senken – lebenslang und garantiert. Ab dem Alter von 65 Jahren zahlen Sie so bis zu 80 Prozent weniger im Monat.
  • Krankenhaus­tagegeld

    Im Falle eines Krankenhaus­aufenthalts sind Sie mit dem Krankenhaus­tagegeld finanziell gut abgesichert. Beispielsweise, falls während der Unter­bringung zusätzliche Kosten anfallen. Für die Erstattung benötigt die Allianz Private Kranken­ver­sicherung keine Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung. Sie reichen einfach einen Nachweis über Ihren Krankenhaus­aufenthalt ein.
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Kosten & Beiträge
Wie viel kostet eine private Kranken­ver­sicherung im Vergleich zur gesetz­lichen Ab­sicherung? Im folgenden Vergleich sehen Sie die Beiträge für eine Arbeit­nehmerin oder einen Arbeit­nehmer beispiel­haft gegen­über­gestellt.
Die monat­lichen Beiträge sind beispiel­haft für einen kinder­losen Ange­stellten mit einem monat­lichem Brutto-Einkommen von 6.000 Euro und einem Eintritts­alter von 30 Jahren.

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Krankenversicherung
PKV Beiträge pro Monat
GKV Beiträge pro Monat
Arbeitnehmeranteil 378,63 € 540,78 €
Arbeitgeberanteil 378,63 € 509,74 €
Gesamt-Beitrag 757,26 € 1.050,52 € 
(Standard-Versicherungsschutz)
  • Be­sonderer Vor­teil für An­gestellte: Der Arbeit­geber über­nimmt 50 Prozent Ihrer Beiträge (bis zum gesetz­lichen Höchst­beitrag) - die Rück­erstatt­ung erhalten nur Sie. So zahlen Sie ab dem vierten Jahr, in dem Sie keine Rech­nungen ein­reichen und der Bonus in Höhe von 40 Pro­zent gewährt wird, nur noch 10 Prozent des Bei­trags zur privaten Kranken­ver­sicherung!

Garantiert sind 10 Prozent Rückerstattung bei Leistungsfreiheit und bis zu 30 Prozent zusätzlicher Bonus. Der zusätzliche Bonus (erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung) ist nicht garantiert und abhängig von den Überschüssen der Allianz Privaten Krankenversicherung. Die Höhe des Bonus, sowie die Bedingungen und Voraussetzungen zu dessen Erhalt werden jährlich neu festgelegt.

Wie hoch ist der Arbeit­geber- und Arbeit­nehmer­anteil genau? Was sind die Alter­ungs­rück­stellungen? Welchen Einfluss hat die Selbt­beteiligung auf die Kosten­übernahme? Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um die Beiträge der privaten Kranken­versicherung.
Beitragshöhe

Die Beitrags­höhe in der privaten Kranken­versicherung hängt von diesen Faktoren ab:

  • Eintritts­alter bei Vertrags­abschluss
  • Gesundheits­zustand
  • Gewünschtes Leistungs­niveau
  • Gewählte Selbst­beteiligung im Tarif
  • Individuelle Zusatz­leistungen

Die Beitrags­höhe in der gesetzlichen Kranken­versicherung ist abhängig von Ihrem Ein­kommen. Für gut­verdienende Personen kann der Beitrag in der privaten Kranken­ver­sicherung somit günstiger sein als in der gesetz­lichen Kranken­versicherung. Gut zu wissen ist, dass auch mögliche Miet- oder Zins­ein­nahmen bei der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung in der Beitrags­höhe berück­sichtigt werden.

Der Höchst­beitrag in der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung ist abhängig von der Beitrags­bemessungs­grenze (umgangs­sprachlich auch "Beitrags­abmessungs­grenze"), dem all­gemeinem Beitrags­satz zur Kranken­ver­sicherung und dem kassen­indi­viduellen Zusatz­beitrag. Der Höchst­beitrag in der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung liegt 2024 bei 843,52 Euro.

Zusätz­lich muss ein Bei­trag für die gesetz­liche Pflege­ver­sicherung gezahlt werden. Der monat­liche Bei­trag beträgt maximal 207 Euro. In Summe beläuft sich der Höchst­beitrag für Personen in der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung somit auf 1.050,52 Euro.

Dies gilt bei einem allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 14,6 Prozent + 1,7 Prozent durchschnittlicher Zusatzbeitrag und der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.175 Euro.

Arbeitgeber­zuschuss

Ihr Arbeit­geber muss grund­sätzlich einen Arbeitgeber­zuschuss für die Beiträge in der privaten und gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung bezahlen. Dieser Anspruch ist gesetzlich fest­geschrieben und beträgt die Hälfte des Beitrags. Die andere Hälfte ist der Arbeitnehmer­anteil. In 2024 beträgt der Arbeit­geber­zuschuss zur privaten Kranken­versicherung 50 Prozent, maximal jedoch 421,76 Euro (=Höchst­zuschuss) im Monat.

Das bedeutet, auch wenn Ihre Kranken­versicherungs­kosten höher sind, bezuschusst der Arbeit­geber nur bis zu dem Maximum und nicht höher. Den Zuschuss Ihres Arbeit­gebers zur privaten Kranken­versicherung erhalten Sie auch für Ihre Kinder, Ihre Ehe­partnerin, oder Ihren ein­getragenen Lebens­partner. Voraussetzung hierfür ist, dass diese in der gesetzlichen Kranken­versicherung über Sie familien­versichert wären. Schöpfen Sie diesen Zuschuss nicht komplett aus, können Sie für Ihre Familien­ange­hörigen den "Rest­zuschuss" erhalten.

Zusätzlich muss der Arbeitgeber einen Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Pflege­pflicht­versicherung leisten. Dieser beträgt immer 1,7 % (Ausnahme Sachsen: 1,2 %). In der privaten Pflegepflichtversicherung bekommen Angestellte einen Zuschuss von 50 %, maximal jedoch 87,98 Euro pro Monat (Ausnahme Sachsen: 62,10 Euro pro Monat).

Wichtig für Sie als Arbeit­nehmer:in ist, dass Ihr Arbeit­geber den Zuschuss zur privaten Kranken­versicherung auf Ihr Konto überweist. Die Lohn­abrechnung für Arbeit­nehmer:innen in der privaten Kranken­versicherung sieht somit anders aus als bei gesetzlich Kranken­versicherten. Sie überweisen dann den kompletten Beitrag (Arbeit­nehmer- und Arbeit­geber­anteil) an Ihre private Kranken­versicherung.
Beitrags­rückerstattung

Sie erhalten einen Teil Ihrer Bei­träge zurück – wenn Sie für ein ab­gelauf­enes Jahr keine Rechnungen einreichen. Ins­gesamt sind bis zu 40 Prozent Rück­erstattung möglich. Rechnungen für Leistungen aus dem Vor­sorge­programm sind hiervon aus­ge­nommen. Das heißt, diese fest­gelegten Vorsorge­leistungen be­einflussen nicht Ihre Beitrags­rück­erstattung!

Garantiert sind in allen Mein­Gesundheits­schutz-Tarifen 10 Prozent Beitrags­rück­erstattung. Darüber hinaus kann ein zusätz­licher Bonus von bis zu 30 Prozent gewährt werden. Der zusätz­liche Bonus erhöht sich, wenn Sie mehrere Jahre in Folge keine Rechnungen ein­reichen. Nach dem ersten Jahr beträgt der zusätz­liche Bonus 15 Prozent, nach zwei Jahren 20 Prozent, nach drei Jahren 25 Prozent. Ab dem vierten Jahr sind es 30 Prozent zusätz­licher Bonus. 

  • Profi­tieren Sie vom Wechsel­vorteil und steigen Sie mit einer höheren Beitrags­rück­erstattung ein. Und das ab dem ersten Jahr, in dem Sie privat kranken­versichert sind! Die Allianz Private Kranken­versicherung rechnet Ihnen beim Wechsel Ihre leistungs­freie Vor­versicherungs­zeit auf Ihre Staffelung der Beitrags­rück­erstattung an. Das erhöht Ihren Bonus in den ent­sprech­enden Tarifen auf bis zu 40 Prozent Beitrags­rück­erstattung. Der Anspruch auf den Wechsel­vorteil gilt für einen Wechsel von der gesetz­lichen Kranken­kasse oder einer privaten Kranken­ver­sicherung.

Der zusätzliche Bonus (erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung) ist nicht garantiert und abhängig von den Überschüssen der Allianz Privaten Krankenversicherung. Die Höhe des Bonus sowie die Bedingungen und Voraussetzungen zu dessen Erhalt werden jährlich neu festgelegt.

Selbst­beteiligung

Je höher Sie die Selbs­tbeteiligung wählen, desto geringer ist der Beitrag. Die Kosten­über­nahme bei Inanspruch­nahme von Leistungen ist in diesem Fall für Sie höher. Nehmen Sie Leistungen aus dem Mein­Vorsorge­programm in Anspruch, ist die Selbst­beteiligung nicht betroffen.

Die Selbst­beteili­gung in den Tarifen der Allianz Privaten Kranken­ver­sicherung für Angestellte ist prozentual und hat eine jährliche Höchst­grenze (Höchst­betrag). Sie gilt also für das ganze Jahr, nicht für jede Rechnung. Sobald das Maximum der verein­barten Selbst­beteili­gung erreicht ist, werden die weiteren Rechnungen bis zu 100 Prozent je nach Tarif erstattet. 

  • Im Allianz Tarif Mein­Gesund­heits­schutz Plus oder Best 70 haben Sie beispiels­weise eine Selbst­beteili­gung von 30 Prozent. Ihr Eigen­anteil ist dabei jedoch auf maximal 1.500 Euro pro Kalender­jahrbegrenzt. 

Eine hohe Selbst­beteili­gung ist jedoch für viele Ange­stellte in der privaten Kranken­ver­sicherung nicht sinnvoll. Hinter­grund ist, dass sich durch einen hohen Selbst­behalt die monat­lichen Beiträge und somit auch der Arbeit­geber­zuschuss reduziert. Bei einer Rechnung tragen Sie je­doch den ge­wählten Eigen­anteil alleine, Ihr Arbeit­geber beteiligt sich daran nicht.

  • Möchten Sie lieber einen Tarif ohne Selbst­beteili­gung, dann sollten Sie sich unseren Tarif Mein­Gesundheits­schutz Plus 100 ansehen. Hier haben Sie keiner­lei Selbst­beteili­gung. Ein guter Mittel­weg ist der Tarif Mein­Gesund­heits­schutz Plus oder Best 90 mit einer Selbst­beteili­gung von 10 Prozent, hier beträgt der maximale Eigen­betrag 500 Euro pro Kalender­jahr.
Alterungs­rückstellungen

Alterungs­rückstellungen (umgangs­sprachlich auch Alters­rück­stellungen genannt) sind in der privaten Kranken­versicherung von Versicherten angesammelte Gelder. Mit diesen Geldern werden steigende Gesundheits­kosten im Alter gedeckt. Für ehemals angestellte Rentner und Renter­innen in der privaten Kranken­versicherung sind diese Rückstellungen entscheidend.

Alterungs­rückstellungen tragen dazu bei, die Beiträge im Ruhestand stabiler zu halten und einen lang­fristigen Versicherungs­schutz zu gewährleisten. So erhalten Sie sich einen selbst­bestimmten und finanziell ab­gesicherten Lebens­standard.

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Auf einen Blick
Als Arbeit­nehmerin oder Arbeit­nehmer profitieren Sie bei der Allianz Privaten Kranken­versicherung von einer leistungs­starken medizinischen Versorgung. Zusätz­lich bieten wir Ihnen viele weitere Vorteile, wie umfang­reiche Vorsorge­untersuchungen und zusätzlichen Leistungen für Familien.
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Mein­Vorsorgeprogramm
Die Kosten für Leistungen aus dem MeinVorsorge­programm werden ohne Auswirkung auf Ihre Beitrags­rückerstattung und ohne Abzug Ihrer Selbst­beteiligung erstattet. Das heißt Sie können alle Vorsorgeuntersuchungen aus dem MeinVorsorgeprogramm in Anspruch nehmen, ohne dass sich das negativ auf Ihre Selbstbeteilung oder Beitragsrückerstattung auswirkt.
Die Vorsorge­unter­suchung­en sind ohne jeg­liche Selbst­beteili­gung und haben keinen Ein­fluss auf Ihre Beitrags­rück­erstattung. Sie sind auf ent­sprechende Höchst­bei­träge begrenzt, die in der Regel voll­kommend aus­reichend sind. Die folgenden Leistungen über­nehmen wir ab dem 21. Geburts­tag pro Kalender­jahr.
Krebsvorsorge
  • Darm - Darmspiegelung (alle 5 Jahre)
  • Darm - Immunologischer Stuhltest
  • Harnblase
  • Haut
  • Allgemeine Krebsvorsorge für Frauen
  • Mammographie
  • Allgemeine Krebsvorsorge für Männer
Check-Up
  • Herz-Kreislauf-Gefäß
  • Lunge
  • Niere
Screenings
  • Glaukom
  • Hepatits B- / C-Virsuinfektionen
  • Osteoporose
  • Bauchschlagader für Männer (alle 5 Jahre)
  • Chlamydien (ab dem 16. Geburtstag)

 

 

 

 

Impfungen
  • Standard- und Indikationsimpfungen nach Empfehlungsliste der STIKO
Zahnprophylaxe
  • Professionelle Zahnreinigung (1x jährlich)
  • Kontrolluntersuchung (2x jährlich)
Gesundheitskurse
  • MeinGesundheitsschutz Plus
  • MeinGesundheitsschutz Best
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Die Fakten
Es gibt einige Voraus­setzungen, um als Arbeit­nehmer oder Arbeit­nehmerin eine private Kranken­ver­sicherung ab­schließen zu können. Neben Ihrem Ein­kommen spielen auch diese Faktoren eine wichtige Rolle:
Gesundheitsprüfung
Für die private Kranken­versicherung zählt Ihr Gesundheits­zustand. Dieser wird im Rahmen einer Gesundheits­prüfung bewertet. Hier werden Ihnen konkrete Fragen zu Ihrer Gesundheit und möglichen Vor­erkrankungen gestellt.
Einkommen
Liegt Ihr Ein­kommen als Arbeit­nehmer oder Arbeit­nehmerin über der Jahres­arbeits­entgelt­grenze (JAEG, auch Ver­si­che­rungs­pflicht­grenze genannt) ist der Wechsel in die private Kranken­voll­versicherung in der Regel möglich. Für 2024 liegt die Versicherungs­pflicht­grenze bei 69.300 Euro.
Einstiegsalter
Je jünger, umso besser. Der Beitrag der privaten Kranken­ver­si­che­rung richtet sich unter anderem nach dem Ein­stiegs­alter (Alter bei Vertrags­schluss). Sie bilden somit über die gesamte Lauf­zeit mehr Alterungs­rück­stellungen. Auch ist der Gesund­heits­zustand in jungen Jahren in der Regel besser.
Eheleute

Sofern ihr Ehe­partner oder ihre Ehe­partnerin bereits privat­versichert ist, könnne Sie eben­falls in die private Kranken­versicherung wechseln. 

Voraus­setzung dafür ist, dass Sie nicht versicherungs­pflichtig sind. Das gilt, wenn Ihr regel­mäßiges Ein­kommen als Arbeit­nehmer­in oder Arbeit­nehmer unter 538 Euro oder über 5.775 Euro pro Monat liegt (Stand 2024). Mit einem Ein­kommen unter 538 Euro können Sie sich über die Ehegatten­nach­versicherung in der privaten Kranken­versicherung absichern.

Dazu gelten folgende Voraus­setzungen:

  1. Ihr Ehe­partner oder Ihre Ehe­partnerin ist bereits seit mindestens drei Monaten privat kranken­versichert.
  2. Der Antrag auf Ehegatten­nachver­sicherung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Ehe­schließung erfolgen.
  3. Der Tarif muss ähnlich zu dem Tarif des Ehe­partners oder der Ehe­partnerin sein.
Kinder

Damit Sie Ihr Kind in einer privaten Kranken­versicherung versichern können, muss mindestens ein Eltern­teil seit mindes­tens drei Monaten privat voll­versichert sein. Sie können eine Kinder­nach­versicherung in die private Kranken­versicherung ohne Risiko­prüfung rückwirkend zum Tag der Geburt vornehmen. Die Nach­versicherung greift, wenn Sie Ihr Kind innerhalb von zwei Monaten ab Geburt bei Ihrem Versicherer anmelden. Der Versicherungs­schutz darf dabei nicht höher oder umfassender sein als der des privat versicherten Eltern­teils. Dies gilt sowohl für private Voll- als auch für Zusatz­versicherungen.

  • In der privaten Kranken­versicherung der Allianz erhalten Sie bei Nach­versicherung Ihres Kindes nach Geburt eine Beitrags­befreiung. Die Beitrags­befreiung bei Nach­versichung gilt für den Geburts­monat plus anschließend sechs weitere Monate. Auch ist eine höhere Beitragsrückerstattung für Kinder ab dem ersten Jahr von bis zu 35 Prozent möglich. Zusätzlich erwarten Sie starke Leistungen wie Entbindungs­pauschale, Kinderbetreuungs­pauschale, Haushaltshilfe, alternative Behandlungs­methoden (Heilpraktiker:innen) und Gesundheits­services für Familien.
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Wichtige Hinweise zum Wechsel
Was Sie beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Kranken­versicherung unbedingt berück­sichtigen sollten und welche Kündigungs­fristen es gibt, lesen Sie hier. Außerdem eine Antwort auf die Frage, wann eine Rück­kehr in die gesetzliche Kranken­versicherung möglich ist.
Eine häufige Frage zur Privaten Kranken­versicherung Lohnt sich eine Private Kranken­versicherung für mich?
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Kosten­übernahme
Welche Leistungen in welcher Höhe im Detail über­nommen werden, hängt von Ihrer Tarif­wahl der Allianz Privaten Kranken­versicherung ab. Entscheidungs­hilfe hierfür finden Sie in unserem Tarif­vergleich. Hier ein Über­blick, was die private Kranken­versicherung zahlt und was nicht.
  • starke Familienleistungen: Kinder­betreuungs­pauschale, Haushalts­hilfe, Entbindungs­pauschale bei Hausgeburt, Gesundheits­services für Schwangere & Familien.
  • attraktives Vorsorge­programm und Gesundheits­kurse ohne Zuzahlung.
  • bis zu 100 Prozent für Zahn­behandlung, Inlays, Zahn­ersatz und Implantate.
  • erweitere Leistungen für Kur und Reha
  • bis zu 100 Prozent Erstattung von Heil­praktiker­leistungen und Psycho­therapie je nach Tarif.
  • weltweit inklusive Rück­transport.
  • 100 Prozent für ambulante Leistungen, Arznei- und Verband­mittel, Hilfs- und Heil­mittel.
  • stationäre Chefarzt­behandlung und Einbett­zimmer.
  • alle 36 Monate bis zu 1.000 Euro für Seh­hilfen.
  • Leistungen außerhalb des tariflich vereinbarten Leistungs­umfangs.
  • für Beamte und Beamtinnen mit Beihilfe­anspruch - hier bieten wir spezielle Tarife an.
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Nicht nur ein Versprechen, sondern bestätigt
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Häufige Fragen
  • Was ist der Basistarif, Standardtarif und Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung?

    Vielleicht haben Sie im Zusammen­­hang mit der privaten Kranken­ver­sicherung auch schon öfter die Begriffe "Basis­tarif" und "Standard­tarif" gehört. Hier ein kurzer Überblick über die wichtig­sten Fakten zum Basis­tarif und Standard­tarif der privaten Kranken­ver­sicherung:

    • Der Basis­tarif ist ein Tarif, der sich stark an dem Leistungs­umfang der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung orientiert. Es gibt einen Höchst­beitrag (Monats­beitrag), der auf den Höchst­beitrag der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung ge­deckelt ist. Dieser Versicherungs­tarif hat eine gesetz­lich fest­gelegte Ober­grenze und muss von jeder Kranken-Versicherungs­gesell­schaft angeboten werden. Den Basis­tarif gibt es seit dem 1.1.2009 in der privaten Kranken­ver­sicherung. Er löst den Standard­tarif ab. Dieser ist nur für Bestands­kunden und Bestands­kund­innen verfügbar, die bereits vor 2009 in der privaten Kranken­versicherung versichert waren.
    • Wenn Sie als privat­versicherte Person Ihren Beitrag vorüber­gehend nicht bezahlen können, greift der Not­lagen­tarif. Dieser ist ein Sozial­tarif für Personen in der privaten Kranken­ver­sicherung und unterliegt strengen gesetzlichen Regeln. Im Notlagen­tarif gibt es nur stark ein­ge­schränkte Leistungen (Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerz­zuständen) im Vergleich zum Basis- oder Standard­tarif.

    Mehr Infor­mationen zum Basis­tarif und Standard­tarif der privaten Kranken­ver­sicherung erfahren Sie in unserem Ratgeber.

  • Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?

    Grund­sätzlich wird man wieder in einer gesetz­lichen Kranken­kasse versichert, wenn man Arbeits­losen­geld bezieht und jünger als 55 ist. Von dieser Pflicht kann man sich befreien lassen: Nämlich wenn man länger als fünf Jahre in der privaten Kranken­ver­sicherung war und weiter­hin ihre Vor­züge genießen möchte. Die Agentur für Arbeit zahlt dann einen Zu­schuss zum Kranken­versicherungs-­Beitrag in der Höhe, die für die gesetzliche Kranken­kasse fällig wäre.

    Mehr zum Thema Arbeits­losig­keit erfahren Sie im Ratgeber.

  • Was muss ich als Arbeitnehmer:in in der privaten Krankenversicherung beachten, wenn ich Vorerkrankungen habe?

    Beim Antrag einer privaten Kranken­ver­sicherung sind einige Ge­sundheits­fragen zu beantworten. Wichtig ist hier, dass Sie diese präzise ausfüllen, um Ihren späteren Ver­sicherungs­schutz nicht zu gefährden.

    Das wichtigste vorab: Nicht jede Krankheit oder Vor­erkrankung führt auto­matisch zu einer Ablehnung. Es kommt immer auf den indi­vi­duellen Fall an. Es kann auch ein Risiko­zu­schlag auf den Beitrag erhoben werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Vor­erkrankung­en im Online-Antrag erfasst werden müssen, beraten wir Sie gerne persönlich. Falls eine Vor­erkrank­ung zu einem Risiko­zuschlag führt, können Sie immer noch entscheiden, ob Sie den Antrag so an­nehmen oder nicht. In vielen Fällen können Sie jedoch einen unserer Gesund­heits­services nutzen. Ihr Service-Team vor Ort steht für Sie zur Verfügung.

    Folglich ist es ist ratsam, in jungen Jahren und damit ohne bzw. mit wenigen Vor­erkrankung­en ein­zu­steigen. Dies ist auch dauerhaft günstiger für Sie als Angestellte:r in der privaten Kranken­ver­si­cherung.

    • Wenn Sie möchten, dass zukünftige Vor­erkrank­ungen nicht den Wechsel in die private Kranken­ver­sicherung verhindern, empfehlen wir Ihnen den Optionstarif OptionFlexiMed. Mit diesem Tarif sichern Sie sich ihren aktuellen Ge­sundheits­zustand für einen späteren Wechsel in die private Kranken­ver­sicherung der Allianz.
  • Was ist der Unterschied von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung?

    Um eine private Kranken­ver­sicherung abschließen zu können, gibt es bestimmte Voraus­setzungen. Die gesetz­liche Kranken­ver­sicherung ist an keine Voraus­setzungen gebunden. Weitere Unter­schiede der gesetz­lichen und der privaten Kranken­ver­sicherung gibt es bei folgenden Punkten:

    Leistung­sumfang: Vereinbarte Leistungen sind in der privaten Kranken­versicherung vertraglich fixiert und lebenslang garantiert. Diese Leistungen können nach Ihren individuellen Vorstellungen ergänzt werden. Das Leistungs­paket der gesetzlichen Kranken­versicherung kann durch politische Entscheidungen jederzeit angepasst werden. Außerdem sind die Basis­leistungen für alle Versicherten gleich und gesetzlich vorgegeben. Individuelle Wünsche können meist nicht abgesichert werden.

    • Kosten­übernahme: Als privat versicherte Person zahlen Sie Kosten z. B. in Form von Arzt­rechnungen zunächst selbst und reichen Sie dann bei Ihrer Versicherung ein. Bei der gesetzlichen Kranken­versicherung erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Arzt bzw. Ärztin und Krankenkasse.
    • Beitragshöhe: Für die Beitrags­berechnung ist in der privaten Kranken­versicherung der gewählte Tarif, das Einstiegsalter und das individuelle Gesundheitsrisiko bei Vertrag­s­chluss entscheidend. In der gesetzlichen Kranken­versicherung sind die Kranken­versicherungs­kosten abhängig von Ihrem Einkommen - bis zum Höchstbetrag, der sogenannten Beitrags­abmessungs­grenze. Zusätzlich wird noch ein Zusatz­beitragssatz erhoben. 
    • Gesundheits­prüfung: In der gesetzlichen Kranken­versicherung gibt es keine Gesundheits­prüfung. Alle Versicherten haben Anspruch auf Leistungen unabhängig von ihrem Gesundheits­zustand. In der privaten Kranken­versicherung ist die Gesundheits­prüfung zwingend erforderlich.

    Erfahren Sie mehr in unseren Ratgebern zur privaten Kranken­versicherung.

  • Meine Lebensumstände haben sich verändert. Kann ich meine private Krankenversicherung pausieren?

    Ja, eine zeitlich befristete Befreiung der Beiträge in der privaten Kranken­versicherung ist in vielen Fällen möglich. Wenn Sie Ihre private Kranken­versicherung, zum Beispiel während eines längeren Auslands­aufenthaltes unter­bre­chen müssen, bietet die Allianz folgende Möglichkeit:

    Der Vertrag wird auf eine Anwart­schafts­versicherung umgestellt. Sie sichern sich den Wieder­eintritt in den bisherigen Tarif gegen einen geringen Betrag. Und das zu den bisherigen Konditionen und ohne Gesundheits­prüfung oder Warte­zeit. Es gibt die Wahl zwischen einer sogenannten kleinen Anwart­schaft und einer großen Anwart­schaft. Bei der großen Anwart­schaft werden weiterhin Alterungs­rückstellung­en bezahlt, um die Beiträge zur privaten Kranken­versicherung auch nach Neu­eintritt gering zu halten. Es können keine Leistungen aus der privaten Kranken­versicherung während der Anwart­schaft bezogen werden. Einen entsprechenden Nachweis zur privaten Krankenversicherung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.

    • In den MeinGesundheitsschutz-Tarifen der Allianz Privaten Krankenversicherung erhalten Sie eine Beitrags­befreiung von bis zu sechs Monaten während des Bezugs von Elterngeld bzw. währen der Elternzeit. Ihr Kind können Sie ab Geburt in der privaten Kranken­versicherung nachversichern. In diesem Fall ist ihr Neugeborenes für die ersten sechs Monate plus dem Geburtsmonat kostenlos in der Allianz Privaten Krankenversicherung versichert.
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