Lesen Sie hier, wie hoch der Arbeitgeberzuschuss für die Private Krankenversicherung ist, wie hoch Ihre Kosten als Arbeitnehmer sind und wie Sie diese reduzieren können.
Arbeitgeberzuschuss
Ihr Arbeitgeber muss grundsätzlich einen Zuschuss für die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung bezahlen. Wie hoch ist dieser Arbeitgeberzuschuss? In der Regel die Hälfte des Beitrags für die Private Krankenversicherung. In 2021 beträgt der Arbeitgeberzuschuss maximal 384,58 Euro im Monat. Er wird jedes Jahr neu festgelegt.
Dieser maximale Betrag ist unabhängig davon, wie hoch Ihr Beitrag für die Private Krankenversicherung tatsächlich ist. Das bedeutet, auch wenn Sie für die Absicherung Ihrer Krankheitskosten monatlich mehr bezahlen, bezuschusst der Arbeitgeber bis zu dem Maximum und nicht höher.
Den Arbeitgeberzuschuss erhalten Sie auch für Ihre Kinder und Familienangehörige. Voraussetzung hierfür ist, dass diese in der GKV über Sie familienversichert wären. In der GKV nennt man den Zuschuss des Arbeitgebers "Arbeitgeberanteil".
Selbstbeteiligung
Mit der Höhe des Selbstbehalts können Sie Ihren Beitrag steuern. Je höher Sie die Selbstbeteiligung wählen, desto geringer wird der Beitrag. Wir bieten verschiedene Selbstbehalte an. Der Selbstbehalt gilt immer jährlich. Im Tarif AktiMed Best sogar bis zu maximal 3.000 Euro pro Jahr.
PKV für Arbeitnehmer mit Familien
Anders als in der Gesetzlichen gibt es in der Privaten Versicherung nicht die Möglichkeit einer (gesetzlichen) Familienversicherung. Das heißt, Ehepartner oder Kinder können nicht kostenfrei mitversichert werden. Allerdings sind die Beiträge einer Privatversicherung für Kinder gering. Welche Voraussetzungen es für eine Private Krankenversicherung für Kinder und Familie gibt und was Sie bei der Familienplanung beachten sollten, lesen Sie im Beitrag.
Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen
Wenn Ihr Verdienst als Angestellter oder Arbeitnehmer unter der Versicherungspflichtgrenze (Pflichtversicherungsgrenze) liegt, können Sie die Leistungen der GKV mit einer Krankenzusatzversicherung ergänzen. Zum Beispiel mit folgenden Zusatzversicherungen: Zahnzusatzversicherung, Pflegezusatzversicherung, Krankenhauszusatzversicherung oder dem Abschluss einer Krankentagegeldversicherung (Krankengeld).
PKV im Alter
Mit den sogenannten Altersrückstellungen sorgt die Allianz Private Krankenversicherung für das Alter vor. Die Versicherungsbeiträge, die Sie in jungen Jahren zahlen, enthalten einen Sparanteil. Dieser wird von der Allianz verzinslich angelegt. Auch im Alter werden die Beiträge durch diese Altersrückstellungen stabilisiert. Es kommt nicht darauf an, ob ein Tarif offen ist für Neuzugang oder nicht. In der PKV spart jeder Jahrgang für sich. Die Vergreisung eines Tarifs ist somit nicht möglich.
Ein Rechenbeispiel zum Arbeitnehmeranteil & Arbeitgeberanteil:
Ein 30-jähriger Angestellter verdient 5.500 Euro im Monat. Der Versicherungsnehmer wählt den Tarif AktiMed® 90 P mit 10 Prozent Selbstbeteiligung. Pro Kalenderjahr ist die Selbstbeteiligung begrenzt auf maximal 500 Euro. Entscheidend ist, dass Ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Wenn Sie regelmäßig (arbeits- oder tarifvertraglich festgeschrieben) Weihnachts- und Urlaubsgeld erhalten, wird dies mit angerechnet. Vermögenswirksame Leistungen finden ebenso Berücksichtigung. Die Gehaltsentwicklung spielt keine Rolle, ob Sie befördert werden oder nicht ist für den Beitrag in der privaten Vollversicherung nicht relevant.