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Private Kranken­versicherung für Angestellte

Schütze das Wertvollste, was du hast.
Allianz Private Kranken­versicherung für Angestellte: Erhalten Sie alle Informationen über die private Krankenversicherung für Arbeitnehmer:innen. Kolleg:innen sitzen lachend mit Laptop und Kaffee an einem Tisch.
  • Lohnt sich ein Wechsel: Der Wechsel in die private Krankenversicherung kann für Arbeitnehmer:innen viele Vorteile mit sich bringen.
  • Leistungsstarke Tarife: In den MeinGesundheitsschutz Tarifen der Allianz profitieren Sie von umfangreicher Kostenübernahme und individuellen Gestaltungsmöglichkeiten mit optionalen Extras.
  • Kosten: Die Beiträge für eine private Krankenversicherung können günstiger sein als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Leistungen: Neben erstklassiger medizinischer Versorgung mit bis zu 100 Kostenerstattung für Zahnbehandlungen, Heilpraktiker und Psychotherapie profitieren Sie von einem attraktiven Vorsorgeprogramm ohne Extrakosten.
  • Voraussetzungen: Um sich privat krankenversichern zu können, müssen Arbeitnehmer:innen ein regelmäßiges Arbeitsentgelt in Höhe von 73.800 Euro haben (Stand 2025).
Wenn Sie keine Rechnungen einreichen, können Sie eine Beitragsrückerstattung von bis zu 40 Prozent erhalten.
Die private Kranken­ver­sicherung der Allianz bietet Arbeit­nehmer­:innen, egal in welchen Berufs­gruppen, viele Vorteile. Sie sind in den Mein­Gesundheits­schutz-Tarifen flexibel in der Wahl Ihrer ge­wünschten Ab­sicherung. Sie profi­tieren von einer hohen Beitrags­rück­erstattung bei Leistungs­freiheit. Ihre Selbst­beteili­gung können Sie zu Vertrags­beginn flexibel wählen und Rechnungen reichen Sie einfach und bequem über die Allianz Gesund­heits-App ein.
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Eine private Kranken­ver­sicherung bietet Ihnen als Arbeit­nehmer:in umfang­reichere Leistungen und ein starkes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Privat­versicherte können sich über moderne medizinische Ver­sorgung und je nach Tarif auf Zusatz­leistungen wie Chefarzt­behandlung, Einbett­zimmer und alternativ­medi­zinische Be­handlungen freuen. Wie viel Sie eine private Kranken­ver­sicherung im Monat kosten kann und wie hoch der Zuschuss Ihres Arbeit­gebers ausfällt, sehen Sie in unseren Beitrags­beispielen.
Wählen Sie zwischen zwei leistungs­starken Tarifen der Allianz Privaten Kranken­versicherung: Die Tarif­serie MeinGesundheits­schutz bietet Arbeit­nehmer:innen in der privaten Kranken­versicherung individuelle Gestaltungs­möglich­keiten und viele zusätzliche Extras. Hilfe bei Ihrer Tarifwahl bekommen Sie hier in unserem Tarif­vergleich.
Passen Sie Ihre Zahn­leistung­en indi­viduell an Ihre Bedürfnisse an. Sie haben die Wahl zwischen drei Zahn-Bau­steinen. Ent­scheiden Sie selbst, wie hoch die Er­stattung für hoch­wertigen Zahn­ersatz und Kiefer­ortho­pädie in Ihrem Tarif sein soll.
  • MeinGesundheitsschutz Zahn 75

    • Das ist abgesichert: 75 % für hochwertigen Zahnersatz und bei Kieferorthopädie.
    • In allen Tarifen versichert: 100 % für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe.
  • MeinGesundheitsschutz Zahn 90

    • Das ist abgesichert: 90 % für hochwertigen Zahnersatz und bei Kieferorthopädie.
    • In allen Tarifen versichert: 100 % für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe.
  • MeinGesundheitsschutz Zahn 100

    • Das ist abgesichert: 100 % für hochwertigen Zahnersatz und bei Kieferorthopädie.
    • In allen Tarifen versichert: 100 % für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe.
Dokumente der aktuellsten Tarif­generation. Bitte beachten Sie, dass diese von älteren Tarif­generationen abweichen können.
Die Produkte der Allianz sind modular aufgebaut und können so Ihrem Bedarf angepasst werden. Die vorliegenden Versicherungs­bedingungen zeigen eine beispiel­hafte Zusammenstellung. Ihre persönlichen Versicherungs­bedingungen werden entsprechend Ihres gewählten Versicherungs­schutzes aufgebaut. Sie erhalten diese bei Antrags­stellung im Online-Tarifrechner oder bei Ihrer Allianz Agentur.
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Eine häufige Frage zur privaten Kranken­versicherung Lohnt sich eine private Kranken­versicherung für mich?
Mit dem modu­laren Aufbau des Tarifs Mein­Gesundheits­schutz sind Sie flexibel und bauen sich Ihren indivi­duellen Schutz einfach selbst. Sie entscheiden, welche Bau­steine für Sie persönlich von Bedeutung sind und zu Ihren Bedürf­nissen passen.
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Wählen Sie zwischen dem leistungs­starken Mein­Gesundheits­schutz Plus oder dem Premium­paket Mein­Gesundheits­schutz Best für Ihre Absicherung beim Arzt­besuch oder im Kranken­haus. Im Premium­paket erhalten Sie zusätzliche Leistungen und teilweise höhere Er­stattungs­beiträge.
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Entscheiden Sie sich für die Selbst­beteili­gung, die am besten zu Ihnen passt. Die Selbst­beteili­gung ist immer auf einen Maximal­betrag begrenzt!

  • 70: 30 % Selbstbeteiligung (max. 1.500 Euro pro Jahr)
  • 90: 10 % Selbstbeteiligung (max. 500 Euro pro Jahr)
  • 100: ohne Selbstbeteiligung
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Finden Sie den Zahn­schutz, der am besten für Sie ge­eignet ist. So erhalten Sie starke Leistungen bei Zahn­ersatz, Zahn­behand­lung und Kiefer­ortho­pädie. Die Höhe der Kosten­erstattung können Sie auch hier indivi­duell ent­scheiden.

  • Zahn 75: Kostenerstattung von 75 %
  • Zahn 90: Kostenerstattung von 90 %
  • Zahn 100: Kostenerstattung von 100 %
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Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt höhere Leistungen in Anspruch nehmen? Mit dem Baustein Meine­Wechsel­option bleiben Sie flexibel und können bis zu dreimal Ihren Tarif für höhere Leistungen anpassen - und das ohne erneute Gesundheits­prüfung.
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Mit den Zusatz­bausteinen können Arbeitnehmer:innen in der privaten Krankenversicherung Ihren Gesundheits­schutz individuell ergänzen. Zum Beispiel mit einer privaten Pflege­zusatz­versicherung, der Kranken­tagegeld­versicherung oder der Vorsorge­komponente für eine garantierte Beitrags­entlastung im Alter.
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Wie viel kostet eine private Kranken­ver­sicherung im Vergleich zur gesetz­lichen Ab­sicherung? Im folgenden Vergleich sehen Sie die Beiträge für eine Arbeit­nehmerin oder einen Arbeit­nehmer beispiel­haft gegen­über­gestellt.
Die monat­lichen Beiträge sind beispiel­haft für einen kinder­losen Ange­stellten mit einem Bruttojahreseinkommen von 75.000 Euro und einem Eintritts­alter von 30 Jahren.

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Krankenversicherung
PKV Beiträge pro Monat
GKV Beiträge pro Monat
Arbeitnehmeranteil 378,63 € 603,59 €
Arbeitgeberanteil 378,63 € 570,55 €
Gesamt-Beitrag 757,26 € 1.174,17 € 
(Standard-Versicherungsschutz)

50 % von 757,26 €

50 % von 757,26 €

Der monatliche Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

  1. Tarif MeinGesundheitsschutz Plus 90 und Zahn 90: 579,83 €
  2. Pflegepflichtversicherung: 60,25 €
  3. Krankentagegeld ab dem 43. Tag mit 160 € täglich: 59,20 €
  4. gesetzlicher Zuschlag zur Beitragsstabilität im Alter: 57,98 €

Alle Werte mit Stand März 2025. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Arbeitnehmeranteil: Gesamt-Betrag abzüglich Arbeitgeberanteil

Der Arbeitgeberanteil setzt sich wie folgt zusammen:

  1. Maximaler Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung: 471,32 €
  2. Maximaler Arbeitgeberanteil zur sozialen Pflegeversicherung: 99,23 €

Alle Werte mit Stand 2025. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

  1. Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatz 17,1 % der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.512,50 €): 942,64 €
  2. Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung (Beitragssatz 4,2 % von 5.512,50 €): 231,53 €

Alle Werte mit Stand 2025. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Wie hoch ist der Arbeit­geber- und Arbeit­nehmer­anteil genau? Was sind die Alter­ungs­rück­stellungen? Welchen Einfluss hat die Selbst­beteiligung auf die Kosten­übernahme? Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um die Beiträge der privaten Kranken­versicherung.
Beitragshöhe

Die Beitrags­höhe in der privaten Kranken­versicherung hängt von diesen Faktoren ab:

  • Eintritts­alter bei Vertrags­abschluss
  • Gesundheits­zustand
  • Gewünschtes Leistungs­niveau
  • Gewählte Selbst­beteiligung im Tarif
  • Individuelle Zusatz­leistungen

Die Beitrags­höhe in der gesetzlichen Kranken­versicherung ist abhängig von Ihrem Ein­kommen. Für gut­verdienende Personen kann der Beitrag in der privaten Kranken­ver­sicherung somit günstiger sein als in der gesetz­lichen Kranken­versicherung. Gut zu wissen ist, dass auch mögliche Miet- oder Zins­ein­nahmen bei der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung in der Beitrags­höhe berück­sichtigt werden.

Der Höchst­beitrag in der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung ist abhängig von der Beitrags­bemessungs­grenze (umgangs­sprachlich auch "Beitrags­abmessungs­grenze"), dem all­gemeinem Beitrags­satz zur Kranken­ver­sicherung und dem kassen­indi­viduellen Zusatz­beitrag. Der Höchst­beitrag in der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung liegt 2025 bei 942,64 Euro.

Zusätz­lich muss ein Bei­trag für die gesetz­liche Pflege­ver­sicherung gezahlt werden. Der monat­liche Bei­trag beträgt maximal 231,53 Euro. In Summe beläuft sich der Höchst­beitrag für Personen in der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung somit auf 1.174,17 Euro.

Dies gilt bei einem allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 14,6 Prozent + 2,5 Prozent durchschnittlicher Zusatzbeitrag und der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.512,50 Euro.
Arbeitgeber­zuschuss

Ihr Arbeit­geber muss grund­sätzlich einen Arbeitgeber­zuschuss für die Beiträge in der privaten und gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung bezahlen. Dieser Anspruch ist gesetzlich fest­geschrieben und beträgt die Hälfte des Beitrags. Die andere Hälfte ist der Arbeitnehmer­anteil. In 2025 beträgt der Arbeit­geber­zuschuss zur privaten Kranken­versicherung 50 Prozent, maximal jedoch 471,32 Euro (=Höchst­zuschuss) im Monat.

Das bedeutet, auch wenn Ihre Kranken­versicherungs­kosten höher sind, bezuschusst der Arbeit­geber nur bis zu dem Maximum und nicht höher. Den Zuschuss Ihres Arbeit­gebers zur privaten Kranken­versicherung erhalten Sie auch für Ihre Kinder, Ihre Ehe­partnerin, oder Ihren ein­getragenen Lebens­partner. Voraussetzung hierfür ist, dass diese in der gesetzlichen Kranken­versicherung über Sie familien­versichert wären. Schöpfen Sie diesen Zuschuss nicht komplett aus, können Sie für Ihre Familien­ange­hörigen den "Rest­zuschuss" erhalten.

Zusätzlich muss der Arbeitgeber einen Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Pflege­pflicht­versicherung leisten. Dieser beträgt immer 1,8 % (Ausnahme Sachsen: 1,3 %). In der privaten Pflegepflichtversicherung bekommen Angestellte einen Zuschuss von 50 %, maximal jedoch 99,23 Euro pro Monat (Ausnahme Sachsen: 71,66 Euro pro Monat).
Wichtig für Sie als Arbeit­nehmer:in ist, dass Ihr Arbeit­geber den Zuschuss zur privaten Kranken­versicherung auf Ihr Konto überweist. Die Lohn­abrechnung für Arbeit­nehmer:innen in der privaten Kranken­versicherung sieht somit anders aus als bei gesetzlich Kranken­versicherten. Sie überweisen dann den kompletten Beitrag (Arbeit­nehmer- und Arbeit­geber­anteil) an Ihre private Kranken­versicherung.
Beitrags­rückerstattung

Sie erhalten einen Teil Ihrer Bei­träge zurück – wenn Sie für ein ab­gelauf­enes Jahr keine Rechnungen einreichen. Ins­gesamt sind bis zu 40 Prozent Rück­erstattung möglich. Rechnungen für Leistungen aus dem Vor­sorge­programm sind hiervon aus­ge­nommen. Das heißt, diese fest­gelegten Vorsorge­leistungen be­einflussen nicht Ihre Beitrags­rück­erstattung!

Garantiert sind in allen Mein­Gesundheits­schutz-Tarifen 10 Prozent Beitrags­rück­erstattung. Darüber hinaus kann ein zusätz­licher Bonus von bis zu 30 Prozent gewährt werden. Der zusätz­liche Bonus erhöht sich, wenn Sie mehrere Jahre in Folge keine Rechnungen ein­reichen.

  • Profi­tieren Sie vom Wechsel­vorteil und steigen Sie mit einer höheren Beitrags­rück­erstattung ein. Und das ab dem ersten Jahr, in dem Sie privat kranken­versichert sind! Die Allianz Private Kranken­versicherung rechnet Ihnen beim Wechsel Ihre leistungs­freie Vor­versicherungs­zeit auf Ihre Staffelung der Beitrags­rück­erstattung an. Das erhöht Ihren Bonus in den ent­sprech­enden Tarifen auf bis zu 40 Prozent Beitrags­rück­erstattung. Der Anspruch auf den Wechsel­vorteil gilt für einen Wechsel von der gesetz­lichen Kranken­kasse oder einer privaten Kranken­ver­sicherung.
Selbst­beteiligung

Je höher Sie die Selbs­tbeteiligung wählen, desto geringer ist der Beitrag. Die Kosten­über­nahme bei Inanspruch­nahme von Leistungen ist in diesem Fall für Sie höher. Nehmen Sie Leistungen aus dem Mein­Vorsorge­programm in Anspruch, ist die Selbst­beteiligung nicht betroffen.

Die Selbst­beteili­gung in den Tarifen der Allianz Privaten Kranken­ver­sicherung für Angestellte ist prozentual und hat eine jährliche Höchst­grenze (Höchst­betrag). Sie gilt also für das ganze Jahr, nicht für jede Rechnung. Sobald das Maximum der verein­barten Selbst­beteili­gung erreicht ist, werden die weiteren Rechnungen bis zu 100 Prozent je nach Tarif erstattet. 

  • Im Allianz Tarif Mein­Gesund­heits­schutz Plus oder Best 70 haben Sie beispiels­weise eine Selbst­beteili­gung von 30 Prozent. Ihr Eigen­anteil ist dabei jedoch auf maximal 1.500 Euro pro Kalender­jahrbegrenzt. 

Eine hohe Selbst­beteili­gung ist jedoch für viele Ange­stellte in der privaten Kranken­ver­sicherung nicht sinnvoll. Hinter­grund ist, dass sich durch einen hohen Selbst­behalt die monat­lichen Beiträge und somit auch der Arbeit­geber­zuschuss reduziert. Bei einer Rechnung tragen Sie je­doch den ge­wählten Eigen­anteil alleine, Ihr Arbeit­geber beteiligt sich daran nicht.

  • Möchten Sie lieber einen Tarif ohne Selbst­beteili­gung, dann sollten Sie sich unseren Tarif Mein­Gesundheits­schutz Plus 100 ansehen. Hier haben Sie keiner­lei Selbst­beteili­gung. Ein guter Mittel­weg ist der Tarif Mein­Gesund­heits­schutz Plus oder Best 90 mit einer Selbst­beteili­gung von 10 Prozent, hier beträgt der maximale Eigen­betrag 500 Euro pro Kalender­jahr.
Alterungs­rückstellungen

Alterungs­rückstellungen (umgangs­sprachlich auch Alters­rück­stellungen genannt) sind in der privaten Kranken­versicherung von Versicherten angesammelte Gelder. Mit diesen Geldern werden steigende Gesundheits­kosten im Alter gedeckt. Für ehemals angestellte Rentner und Renter­innen in der privaten Kranken­versicherung sind diese Rückstellungen entscheidend.

Alterungs­rückstellungen tragen dazu bei, die Beiträge im Ruhestand stabiler zu halten und einen lang­fristigen Versicherungs­schutz zu gewährleisten. So erhalten Sie sich einen selbst­bestimmten und finanziell ab­gesicherten Lebens­standard.

Als Arbeit­nehmerin oder Arbeit­nehmer profitieren Sie bei der Allianz Privaten Kranken­versicherung von einer leistungs­starken medizinischen Versorgung. Zusätz­lich bieten wir Ihnen viele weitere Vorteile, wie umfang­reiche Vorsorge­untersuchungen und zusätzlichen Leistungen für Familien.
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Die Kosten für Leistungen aus dem MeinVorsorge­programm werden ohne Auswirkung auf Ihre Beitrags­rückerstattung und ohne Abzug Ihrer Selbst­beteiligung erstattet. Das heißt Sie können alle Vorsorgeuntersuchungen aus dem MeinVorsorgeprogramm in Anspruch nehmen, ohne dass sich das negativ auf Ihre Selbstbeteiligung oder Beitragsrückerstattung auswirkt.
Die Kostenübernahme der Vorsorge­unter­suchung­en ist ohne jeg­liche Selbst­beteili­gung und hat keinen Ein­fluss auf Ihre Beitrags­rück­erstattung. Sie ist auf ent­sprechende Höchst­bei­träge begrenzt, die in der Regel voll­kommend aus­reichend sind. Die folgenden Leistungen über­nehmen wir ab dem 21. Geburts­tag pro Kalender­jahr.
Krebsvorsorge
  • Darm - Darmspiegelung (alle 5 Jahre)
  • Darm - Immunologischer Stuhltest
  • Harnblase
  • Haut
  • Allgemeine Krebsvorsorge für Frauen
  • Mammographie
  • Allgemeine Krebsvorsorge für Männer
Check-Up
  • Herz-Kreislauf-Gefäß
  • Lunge
  • Niere
Screenings
  • Glaukom
  • Hepatits B- / C-Virusinfektionen
  • Osteoporose
  • Bauchschlagader für Männer (alle 5 Jahre)
  • Chlamydien (ab dem 16. Geburtstag)

 

 

 

 

Impfungen
  • Standard- und Indikationsimpfungen nach Empfehlungsliste der STIKO
Zahnprophylaxe
  • Professionelle Zahnreinigung (1x jährlich)
  • Kontrolluntersuchung (2x jährlich)
Gesundheitskurse

Erstattet werden Kosten beispiels­weise zur Sucht-Prävention, Stress-Bewältigung und Bewegungs­programme.

  • MeinGesundheitsschutz Plus: maximal 200 Euro pro Jahr
  • MeinGesundheitsschutz Best: maximal 400 Euro pro Jahr
Es gibt einige Voraus­setzungen, um als Arbeit­nehmer oder Arbeit­nehmerin eine private Kranken­ver­sicherung ab­schließen zu können. Neben Ihrem Ein­kommen spielen auch diese Faktoren eine wichtige Rolle:
Gesundheitsprüfung
Für die private Kranken­versicherung zählt Ihr Gesundheits­zustand. Dieser wird im Rahmen einer Gesundheits­prüfung bewertet. Hier werden Ihnen konkrete Fragen zu Ihrer Gesundheit und möglichen Vor­erkrankungen gestellt.
Einkommen
Liegt Ihr Ein­kommen als Arbeit­nehmer oder Arbeit­nehmerin über der Jahres­arbeits­entgelt­grenze (JAEG, auch Ver­si­che­rungs­pflicht­grenze genannt) ist der Wechsel in die private Kranken­voll­versicherung in der Regel möglich. Für 2025 liegt die Versicherungs­pflicht­grenze bei 73.800 Euro.
Einstiegsalter
Je jünger, umso besser. Der Beitrag der privaten Kranken­ver­si­che­rung richtet sich unter anderem nach dem Ein­stiegs­alter (Alter bei Vertrags­schluss). Sie bilden somit über die gesamte Lauf­zeit mehr Alterungs­rück­stellungen. Auch ist der Gesund­heits­zustand in jungen Jahren in der Regel besser.
Eheleute

Sofern ihr Ehe­partner oder ihre Ehe­partnerin bereits privat­versichert ist, könnnen Sie eben­falls in die private Kranken­versicherung wechseln. 

Voraus­setzung dafür ist, dass Sie nicht versicherungs­pflichtig sind. Das gilt, wenn Ihr regel­mäßiges Ein­kommen als Arbeit­nehmer­in oder Arbeit­nehmer unter 556 Euro oder über 6.150 Euro pro Monat liegt (Stand 2025). Mit einem Ein­kommen unter 556 Euro können Sie sich über die Ehegatten­nach­versicherung in der privaten Kranken­versicherung absichern.

Dazu gelten folgende Voraus­setzungen:

  1. Ihr Ehe­partner oder Ihre Ehe­partnerin ist bereits seit mindestens drei Monaten privat kranken­versichert.
  2. Der Antrag auf Ehegatten­nachver­sicherung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Ehe­schließung erfolgen.
  3. Der Tarif muss ähnlich zu dem Tarif des Ehe­partners oder der Ehe­partnerin sein.
Kinder

Damit Sie Ihr Kind in einer privaten Kranken­versicherung versichern können, muss mindestens ein Eltern­teil seit mindes­tens drei Monaten privat voll­versichert sein. Sie können eine Kinder­nach­versicherung in die private Kranken­versicherung ohne Risiko­prüfung rückwirkend zum Tag der Geburt vornehmen. Die Nach­versicherung greift, wenn Sie Ihr Kind innerhalb von zwei Monaten ab Geburt bei Ihrem Versicherer anmelden. Der Versicherungs­schutz darf dabei nicht höher oder umfassender sein als der des privat versicherten Eltern­teils. Dies gilt sowohl für private Voll- als auch für Zusatz­versicherungen.

  • In der privaten Kranken­versicherung der Allianz erhalten Sie bei Nach­versicherung Ihres Kindes nach Geburt eine Beitrags­befreiung. Die Beitrags­befreiung bei Nach­versichung gilt für den Geburts­monat plus anschließend sechs weitere Monate. Auch ist eine höhere Beitragsrückerstattung für Kinder ab dem ersten Jahr von bis zu 35 Prozent möglich. Zusätzlich erwarten Sie starke Leistungen wie Entbindungs­pauschale, Kinderbetreuungs­pauschale, Haushaltshilfe, alternative Behandlungs­methoden (Heilpraktiker:innen) und Gesundheits­services für Familien.
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Was Sie beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Kranken­versicherung unbedingt berück­sichtigen sollten und welche Kündigungs­fristen es gibt, lesen Sie hier. Außerdem eine Antwort auf die Frage, wann eine Rück­kehr in die gesetzliche Kranken­versicherung möglich ist.
Welche Leistungen in welcher Höhe im Detail über­nommen werden, hängt von Ihrer Tarif­wahl der Allianz Privaten Kranken­versicherung ab. Entscheidungs­hilfe hierfür finden Sie in unserem Tarif­vergleich. Hier ein Über­blick, was die private Kranken­versicherung zahlt und was nicht.
  • starke Familienleistungen: Kinder­betreuungs­pauschale, Haushalts­hilfe, Entbindungs­pauschale bei Hausgeburt, Gesundheits­services für Schwangere & Familien.
  • attraktives Vorsorge­programm und Gesundheits­kurse ohne Zuzahlung.
  • bis zu 100 Prozent für Zahn­behandlung, Inlays, Zahn­ersatz und Implantate.
  • Leistungen für Kur und Reha
  • bis zu 100 Prozent Erstattung von Heil­praktiker­leistungen und Psycho­therapie je nach Tarif.
  • weltweit inklusive Rück­transport.
  • 100 Prozent für ambulante Leistungen, Arznei- und Verband­mittel, Hilfs- und Heil­mittel.
  • stationäre Chefarzt­behandlung und Einbett­zimmer.
  • alle 36 Monate bis zu 1.000 Euro für Seh­hilfen.
  • Leistungen außerhalb des tariflich vereinbarten Leistungs­umfangs.
  • für Beamte und Beamtinnen mit Beihilfe­anspruch - hier bieten wir spezielle Tarife an.
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Was ist der Basistarif, Standardtarif und Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung?

Vielleicht haben Sie im Zusammen­­hang mit der privaten Kranken­ver­sicherung auch schon öfter die Begriffe "Basis­tarif" und "Standard­tarif" gehört. Hier ein kurzer Überblick über die wichtig­sten Fakten zum Basis­tarif und Standard­tarif der privaten Kranken­ver­sicherung:

  • Der Basis­tarif ist ein Tarif, der sich stark an dem Leistungs­umfang der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung orientiert. Es gibt einen Höchst­beitrag (Monats­beitrag), der auf den Höchst­beitrag der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung ge­deckelt ist. Dieser Versicherungs­tarif hat eine gesetz­lich fest­gelegte Ober­grenze und muss von jeder Kranken-Versicherungs­gesell­schaft angeboten werden. Den Basis­tarif gibt es seit dem 1.1.2009 in der privaten Kranken­ver­sicherung. Er löst den Standard­tarif ab. Dieser ist nur für Bestands­kunden und Bestands­kund­innen verfügbar, die bereits vor 2009 in der privaten Kranken­versicherung versichert waren.
  • Wenn Sie als privat­versicherte Person Ihren Beitrag vorüber­gehend nicht bezahlen können, greift der Not­lagen­tarif. Dieser ist ein Sozial­tarif für Personen in der privaten Kranken­ver­sicherung und unterliegt strengen gesetzlichen Regeln. Im Notlagen­tarif gibt es nur stark ein­ge­schränkte Leistungen (Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerz­zuständen) im Vergleich zum Basis- oder Standard­tarif.

Mehr Infor­mationen zum Basis­tarif und Standard­tarif der privaten Kranken­ver­sicherung erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?

Grund­sätzlich wird man wieder in einer gesetz­lichen Kranken­kasse versichert, wenn man Arbeits­losen­geld bezieht und jünger als 55 ist. Von dieser Pflicht kann man sich befreien lassen: Nämlich wenn man länger als fünf Jahre in der privaten Kranken­ver­sicherung war und weiter­hin ihre Vor­züge genießen möchte. Die Agentur für Arbeit zahlt dann einen Zu­schuss zum Kranken­versicherungs-­Beitrag in der Höhe, die für die gesetzliche Kranken­kasse fällig wäre.

In unserem Ratgeber zur privaten Krankenversicherung bei Arbeits­losig­keit erfahren Sie mehr.

Was muss ich als Arbeitnehmer:in in der privaten Krankenversicherung beachten, wenn ich Vorerkrankungen habe?

Beim Antrag einer privaten Kranken­ver­sicherung sind einige Ge­sundheits­fragen zu beantworten. Wichtig ist hier, dass Sie diese präzise ausfüllen, um Ihren späteren Ver­sicherungs­schutz nicht zu gefährden.

Das wichtigste vorab: Nicht jede Krankheit oder Vor­erkrankung führt auto­matisch zu einer Ablehnung. Es kommt immer auf den indi­vi­duellen Fall an. Es kann auch ein Risiko­zu­schlag auf den Beitrag erhoben werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Vor­erkrankung­en im Online-Antrag erfasst werden müssen, beraten wir Sie gerne persönlich. Falls eine Vor­erkrank­ung zu einem Risiko­zuschlag führt, können Sie immer noch entscheiden, ob Sie den Antrag so an­nehmen oder nicht. In vielen Fällen können Sie jedoch einen unserer Gesund­heits­services nutzen. Ihr Service-Team vor Ort steht für Sie zur Verfügung.

Folglich ist es ist ratsam, in jungen Jahren und damit ohne bzw. mit wenigen Vor­erkrankung­en ein­zu­steigen. Dies ist auch dauerhaft günstiger für Sie als Angestellte:r in der privaten Kranken­ver­si­cherung.

  • Wenn Sie möchten, dass zukünftige Vor­erkrank­ungen nicht den Wechsel in die private Kranken­ver­sicherung verhindern, empfehlen wir Ihnen den Optionstarif OptionFlexiMed. Mit diesem Tarif sichern Sie sich ihren aktuellen Ge­sundheits­zustand für einen späteren Wechsel in die private Kranken­ver­sicherung der Allianz.
Was ist der Unterschied von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung?

Um eine private Kranken­ver­sicherung abschließen zu können, gibt es bestimmte Voraus­setzungen. Die gesetz­liche Kranken­ver­sicherung ist an keine Voraus­setzungen gebunden. Weitere Unter­schiede der gesetz­lichen und der privaten Kranken­ver­sicherung gibt es bei folgenden Punkten:

Leistung­sumfang: Vereinbarte Leistungen sind in der privaten Kranken­versicherung vertraglich fixiert und lebenslang garantiert. Diese Leistungen können nach Ihren individuellen Vorstellungen ergänzt werden. Das Leistungs­paket der gesetzlichen Kranken­versicherung kann durch politische Entscheidungen jederzeit angepasst werden. Außerdem sind die Basis­leistungen für alle Versicherten gleich und gesetzlich vorgegeben. Individuelle Wünsche können meist nicht abgesichert werden.

  • Kosten­übernahme: Als privat versicherte Person zahlen Sie Kosten z. B. in Form von Arzt­rechnungen zunächst selbst und reichen sie dann bei Ihrer Versicherung ein. Bei der gesetzlichen Kranken­versicherung erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Arzt bzw. Ärztin und Krankenkasse.
  • Beitragshöhe: Für die Beitrags­berechnung ist in der privaten Kranken­versicherung der gewählte Tarif, das Einstiegsalter und das individuelle Gesundheitsrisiko bei Vertrag­s­chluss entscheidend. In der gesetzlichen Kranken­versicherung sind die Kranken­versicherungs­kosten abhängig von Ihrem Einkommen - bis zum Höchstbetrag, der sogenannten Beitrags­abmessungs­grenze. Zusätzlich wird noch ein Zusatz­beitragssatz erhoben. 
  • Gesundheits­prüfung: In der gesetzlichen Kranken­versicherung gibt es keine Gesundheits­prüfung. Alle Versicherten haben Anspruch auf Leistungen unabhängig von ihrem Gesundheits­zustand. In der privaten Kranken­versicherung ist die Gesundheits­prüfung zwingend erforderlich.

Erfahren Sie mehr in unseren Ratgebern zur privaten Kranken­versicherung.

Meine Lebensumstände haben sich verändert. Kann ich meine private Krankenversicherung pausieren?

Ja, eine zeitlich befristete Befreiung der Beiträge in der privaten Kranken­versicherung ist in vielen Fällen möglich. Wenn Sie Ihre private Kranken­versicherung, zum Beispiel während eines längeren Auslands­aufenthaltes unter­bre­chen müssen, bietet die Allianz folgende Möglichkeit:

Der Vertrag wird auf eine Anwart­schafts­versicherung umgestellt. Sie sichern sich den Wieder­eintritt in den bisherigen Tarif gegen einen geringen Betrag. Und das zu den bisherigen Konditionen und ohne Gesundheits­prüfung oder Warte­zeit. Es gibt die Wahl zwischen einer sogenannten kleinen Anwart­schaft und einer großen Anwart­schaft. Bei der großen Anwart­schaft werden weiterhin Alterungs­rückstellung­en bezahlt, um die Beiträge zur privaten Kranken­versicherung auch nach Neu­eintritt gering zu halten. Es können keine Leistungen aus der privaten Kranken­versicherung während der Anwart­schaft bezogen werden. Einen entsprechenden Nachweis zur privaten Krankenversicherung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.

  • In den MeinGesundheitsschutz-Tarifen der Allianz Privaten Krankenversicherung erhalten Sie eine Beitrags­befreiung von bis zu sechs Monaten während des Bezugs von Elterngeld bzw. währen der Elternzeit. Ihr Kind können Sie ab Geburt in der privaten Kranken­versicherung nachversichern. In diesem Fall ist ihr Neugeborenes für die ersten sechs Monate plus dem Geburtsmonat kostenlos in der Allianz Privaten Krankenversicherung versichert.
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