Die Private Krankenversicherung kalkuliert nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren. Das heißt, es wird das mit dem Alter ansteigende Krankheitsrisiko ausgeglichen: Zu Beginn einer Versicherung wird in jüngeren Jahren ein höherer Beitrag erhoben, als für die Risikoabdeckung erforderlich ist. Jene Beitragsteile, die nicht zur Deckung des laufenden Risikos benötigt werden, werden in der Deckungsrückstellung verzinslich angesammelt. Sie bilden eine Anwartschaft auf den nötigen Ausgleich der Versicherungsleistungen, die im Alter höher ausfallen.
In dem Umfang, in dem eine Deckungsrückstellung angesammelt wurde, sind Beitragserhöhungen wegen Alterung der Versicherten ausgeschlossen. Dieses Kalkulationsmodell gewährleistet, dass die Beiträge nicht steigen, nur aufgrund des Älterwerdens. Beitragssteigerungen haben andere Gründe, wie z.B. eine Erhöhung der Kosten im Gesundheitswesen oder eine längere Lebenserwartung.