Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Als Versicherte:r in der privaten Kranken­versicherung, PKV, be­stimmen Sie selbst, welche Leistungen (bzw. Be­handlungen) Sie be­anspruchen möchten. Pass­genaue Tarife liefern Ihnen einen leistungs­starken Schutz nach Ihren Be­dürfnissen.
  • An­hand der Tarif­wahl legen Sie fest, in welcher Höhe und zu welchen Bedingungen Ihnen die PKV anfallende Kosten für Leistungen erstattet. Zusatz­bausteine optimieren Ihren Versicherungs­schutz.
  • Generell gilt: Je höher der vereinbarte Leistungs­umfang Ihrer Privat­versicherung, desto höher die monatliche Beitrags­prämie. Tarife mit Selbst­behalt helfen dabei, die Kosten der PKV gering zu halten.
  • Vertraglich verein­barte Leistungen bleiben Ihnen für die gesamte Vertrags­laufzeit garantiert. Leistungs­kürzungen in der privaten Kranken­versicherung sind nicht zu be­fürchten.
1 von 8
Definition
Grundsätzlich gilt in Deutsch­land eine allgemeine Kranken­versicherungs­pflicht. Das heißt, wer in der Bundes­republik wohnt, ist verpflichtet, entweder Mit­glied in der gesetzlichen oder in der privaten Kranken­versicherungzu sein. Eine private Kranken­versicherung, kurz PKV, können Sie ab­schließen, wenn Sie nicht der Versicherungs­pflicht der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) unterliegen.

Eine private Kranken­versicherung sichert Ihnen starken Kranken­schutz individuellen Leistungs­umfang und optimale Be­handlung und Versorgung im Krankheits­fall. Für dieses Mehr an Leistungen müssen Sie mit etwas höheren Bei­trägen im Vergleich zur GKV rechnen. Ob Sie tatsächlich eine private Kranken­versicherung ab­schließen können, hängt von bestimmten Voraus­setzungen ab. Auch gibt es Höchst­aufnahme­alter für den Wechsel in eine private Kranken­versicherung. Diese sind von Versicherungs­anbieter zu Versicherungs­anbieter unterschiedlich. Bei der Allianz werden beispiels­weise Selbst­ständige und Arbeit­nehmer:innen bis zum vollendeten 65. Lebens­jahr aufgenommen, siehe Stichwort Höchst­aufnahme­alter in der Tarif­tabelle.

Im Gegen­satz zur gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) schließen Sie bei der PKV einen Vertrag mit einem privaten Versicherungs­unternehmen ab. Ob und zu welchen Konditionen Sie versichert werden können, ent­scheidet das Versicherungs­unternehmen. In der PKV stimmen Sie Ihren Versicherungs­schutz anhand verschiedener Tarife pass­genau auf Ihre Be­dürfnisse ab.

Be­handlungs­kosten erstattet die PKV je nach vertraglich definiertem Leistungs­umfang. Wie hoch Ihre monatlichen Bei­träge aus­fallen, hängt dabei vom ge­wählten Tarif, aber auch von Ihrem Alter und Gesundheits­zustand ab.

2 von 8
Oft gefragt
Privat versichern kann sich in Deutschland nicht jede:r. Bestimmte Voraus­setzungen und Versicherungs­pflicht­grenzen definieren, wer eine PKV ab­schließen kann. Beamte und Beamtinnen,  Selbst­ständige und Studenten und Studentinnen können wählen, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern möchten, Ärzte und Ärztinnen ebenfalls.
An­gestellte hin­gegen müssen ein regel­mäßiges Ein­kommen über der Jahresarbeits­entgelt­grenze (69.300 Euro im Jahr 2024) vor­weisen, um sich in der PKV zu versichern. Ob sich eine private Kranken­versicherung beispiels­weise auch für Kinder oder für andere Familien­mitglieder lohnt, ist je nach Lebens­situation individuell zu be­werten. Höhere Bei­träge für die PKV gehen in der Regel mit besseren Leistungen einher. Ein Wechsel zurück in die GKV kann unter Um­ständen schwierig sein.
3 von 8
Leistungs­umfang
Dieses Leistungsspektrum sollten Sie von einer PKV erwarten können.  Detaillierte Leistungen richten sich nach dem individuell gewählten Tarif.
  • Versicherungs­schutz im Aus­land
  • Direkter Zu­gang zur Fach­ärztin oder zum Facharzt
  • Kosten­erstattung & volle Arzt­leistungen
  • Chefarzt­behandlung & Einzel­bett
  • Leistungen von Heil­praktiker:innen
  • Seh­hilfen, Zah­nersatz und Co.
  • Optionen zur Selbst­beteiligung
  • Beitrags­rück­erstattung

Je nach Versicherungs­unternehmen und Tarif unter­scheidet sich das individuelle Leistungs­angebot der PKV Versicherungs­anbieter. Gesetzlich vor­geschrieben, um­fasst die private Kranken­versicherung jedoch mindestens die Leistungen des Basis­tarifs der GKV.

Be­stimmte Mehr­werte, zum Bei­spiel einen zeitlich an­pass­baren Versicherungs­schutz im weltweiten Aus­land oder hohe Kosten­erstattung, sollte eine gute PKV auf alle Fälle leisten.

Für voll­umfänglichen Schutz und best­mögliche medizinische Ver­sorgung wählen Sie jenen Tarif, der Ihren Be­dürfnissen und Vor­stellungen am besten ent­spricht. Der ver­traglich vereinbarte Leistungs­umfang ist Ihnen für die vereinbarte Vertrags­laufzeit garantiert: Leistungs­kürzungen haben Sie nicht zu be­fürchten.

  • Versicherungsschutz im Ausland

    Ihre PKV sollte Be­han­dlungs­kosten auch im Aus­land voll über­nehmen und welt­weiten Rück­trans­port im Krank­heits­fall be­in­halten. Dabei gilt zeit­lich un­be­grenz­ter Schutz in Europa. Im Nicht-EU-Aus­land sollten Ver­si­che­rungs­zeit­räume zwischen meh­re­ren Monaten bis zu einem Jahr ver­trag­lich wähl­bar sein.
  • Direkter Zugang zum Facharzt oder zur Fachärztin

    Stan­dard­mäßig oder optional er­mög­lichen gute PKV-Tarife Ihnen als Privat­patient:in einen direkten Zu­gang zu Fach­ärzten und Fachärztinnen, ohne Um­weg über die hausärztliche Praxis. Eine Er­stattung der Kosten sollte das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men dabei auch ohne Haus­arzt­über­wei­sung zu 100 Prozent über­nehmen.
  • Kostenerstattung & volle Arztleistung

    Behandlungs­kosten sollte Ihnen die PKV nach einem möglichst hohen Prozent­satz (idealerweise 100 Prozent) er­statten. Je nach Tarif erfolgt die Kosten­übernahme ent­weder bis zum Höchst­satz (3,5-facher Satz) der Gebühren­ordnung für Ärzte und Ärztinnen oder in un­begrenzter Höhe. Tipp: Achten Sie auch auf die Alterungs­rück­stellungen.
  • Chefarztbehandlung & Einzelbett?

    Die private Kranken­versicherung sollte bei Krankenhaus­aufent­halt die Wahl des be­handelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin sowie der Art der Unter­bringung bei stationärer Be­handlung er­möglichen. Zu den so­genan­nten Wahl­leistungen für Privat­patient:innen ge­hört auch freie Kranken­haus­wahl.
  • Leistungen von Heilpraktikern und Heilpraktikerinnen

    An­erkannte alternative Be­handlungen wie beispiels­weise Akupunktur sind in den meisten PKV ent­halten. Eine mög­lichst hohe Kosten­erstattung für Heil­praktiker:innen (am besten Höchst­sätze nach dem Gebühren­verzeichnis für Heil­praktiker und Heilpraktikerinnen) ist ideal, wenn Sie Alternativ­medizin in An­spruch nehmen möchten.
  • Sehhilfen, Zahnersatz und Co.

    Achten Sie bei Ab­schluss der PKV auf den Er­stat­tungs­beitrag für Brillen und Kontakt­linsen inner­halb von 24 Mo­na­ten. Auch beim Zahn­ersatz ist ein hoher Schutz mit bis zu 3,5-fachem Satz der Gebühren­ordnung für Zahn­ärzte und Zahnärztinnen emp­fehlens­wert. Bei Zahn­implantaten und Co. sind mindestens 75 Prozent Kosten­er­stattung an­zustreben.
  • Optionen zur Selbstbeteiligung

    Tarife mit Selbst­behalt senken Ihre mo­nat­lichen Beitrags­prämien. Je höher Ihre Selbst­beteiligung, desto geringer der Bei­trag. Be­währte Selbst­behalte in der PKV be­wegen sich zwischen 10 und 30 Prozent.
  • Beitragsrückerstattung

    Haben Sie keine oder nur wenige Leis­tun­gen inner­halb eines Ver­si­che­rungs­jahrs in An­spruch ge­nommen, können Sie Beiträge zurück­erstattet be­kom­men. Gute private Kranken­ver­si­che­run­gen bieten Ihnen diese Option an.
4 von 8
Vorteil
Privat­ Versicherten sind mindestens die Leistungen der GKV sicher. Die allermeisten Tarife der privaten Kranken­versicherung über­steigen Leistungen und Regel­versorgung der GKV.

Im Gegen­satz zur gesetzlichen Kranken­versicherung gibt es in der privaten Kranken­versicherung keinen Leistungs­katalog. Das heißt: Ihr Ver­si­che­rungs­schutz ist für Sie frei wähl­bar. Sobald Ihr Versicherungs­vertrag zu­stande ge­kommen ist, ist der von Ihnen gewählte Ver­si­che­rungs­schutz dann vor­geschrieben.

Je nach Versicherungs­unternehmen bietet Ihnen eine private Kranken­versicherung verschiedenste Tarife mit jeweils individuellem Leistungs­umfang. Ganz nach Ihrem persönlichen Be­dürfnis und Gesundheits­zustand wählen Sie so den maß­geschneiderten Schutz, den Sie be­nötigen. Ob Sie sich prinzipiell für PKV oder GKV entscheiden, hängt von Ihrer beruflichen Situation, Lebens­umständen, Ihrem Schutz­bedürfnis sowie gesund­heitlichen Aspekten (z.B. Vor­erkrankungen) ab. Weitere Vorteile der privaten Kranken­versicherung finden Sie im Rat­geber.

Tipp: Im Meine Allianz Kunden­portal können Sie Ihre Verträge und persönlichen Daten einfach zentral managen, Rechnungen einreichen, am Allianz Vorteils­programm teil­nehmen und vieles mehr.

Wischen um mehr anzuzeigen

 
Merkmale der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV)
Merkmale der Allianz Privaten
Krankenversicherung (PKV)
Leistungen
  • Eingeschränkter Versicherungsschutzin
    manchen Bereichen (z.B. Zahn, Heilpraktiker:in)
  • Top Versicherungsschutz
Leistungsniveau
  • Leistungen sind meistens gesetzlich vorgegeben und
    können durch Gesetzesänderungen eingeschränkt werden
  • Leistungen sind individuell wählbar (Tarifwahl)
    und lebenslang garantiert
Beitrag
  • abhängig von den beitragspflichtigen Einkünften
  • Kann bei hohem Einkommen sehr teuer werden
  • Einkommensunabhängig
  • Kalkulation nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang
Abrechnung
  • Die GKV erstattet kosten direkt an den Arzt oder die Ärztin bzw. das Krankenhaus
  • Rechnungen werden grundsätzlich bei der
    Krankenversicherung eingereicht
Beiträge im Alter
  • Einkommensabhängig
  • Keine Beitragsentlastungen
  • Alterungsrückstellungen für einen stabilen Beitrag
  • Optionale Beitragsentlastungen
Versicherungsschutz
im Ausland
  • Länderabhängig
  • Keine Erstattung von Rücktransportkosten
  • Europaweit unbegrenzt, im außereuropäischem Ausland
    je nach Tarif sechs bzw. zwölf Monate
  • Je nach Tarif Erstattung der Kosten für Rücktransport
    bzw. Überführung aus dem Ausland
5 von 8
Gut zu wissen
Auf alle Fälle! Je nach Ihren individuellen An­forderungen an den Versicherungs­schutz sichern Ihnen optionale Leistungs­bausteine in der PKV zusätzlichen Kranken­schutz.

Die meisten Versicherungs­unternehmen bieten nach Wunsch wählbare Leistungen als Zusatz zur privaten Kranken­versicherung an. Entstehende Versicherungs­lücken schließen Sie durch Zusatz­bausteine pass­genau und auf Ihre Situation abgestimmt.

Dazu gehören etwa zahn­technische Leistungen, Einbett- oder Zweibett­unterbringung im Kranken­haus oder Kranken­haus­tagegeld-Optionen. Abhängig von Ihrem gewählten PKV-Tarif und Ihrem Gesundheits­zustand berät Sie Ihr Kranken­versicherer, welche Zusatz­leistungen möglich und sinnvoll für Sie sind.

Sie wünschen eine persönliche Be­ratung?
Dann schreiben Sie uns. Ihr Allianz-Team vor Ort wird sich um­gehend bei Ihnen melden.
6 von 8
Ihr Leistungs­anspruch
  • Kann ich bei Arbeits­losigkeit Leistungen der PKV beanspruchen?

    Ob Sie als arbeits­lose Person Leistungen der PKV beanspruchen können, hängt davon ab, ob Sie in der PKV verbleiben können. Das wiederum ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Lesen Sie alles darüber, wie sich bei Arbeits­losigkeit Ihr Versicherungs­status und damit auch Ihr Leistungs­anspruch verändern kann im Rat­geber PKV und Arbeits­losigkeit.
  • Gibt es eine Mit­versicherung in der privaten Kranken­versicherung oder einen Anspruch darauf?

    Nein. Eine beitrags­freie oder auch beitrags­pflichtige Mit­versicherung von Angehörigen (Familien­versicherung) gibt es in der privaten Kranken­versicherung nicht. Das heißt: Der Begriff "Mit­versicherte" trifft im Gegen­satz zur gesetzlichen Kranken­versicherung in der PKV nicht zu. Jede Person, die sich privat versichern möchte, schließt einen eigenen Vertrag ab. Diese Regelung gilt auch für Ehe­partnerbzw. Ehepartnerinnen, Kinder oder Jugendliche. Leistungen der PKV gelten jeweils individuell für den einzelnen Versicherungs­nehmer oder die einzelne Versicherungsnehmerin.
  • Welche Leistungen sind erstattungsfähig?

    Als Privat­patient:in haben Sie grund­sätzlich An­spruch auf die Kosten­erstattung für alle medizinisch not­wendigen Be­handlungen. Darunter fallen in der Regel Besuche bei Allgemein­ärzten, Fach­ärztinnen, Zahn­ärzten, Physio­therapeutinnen (Physio­therapie) sowie Operationen und Ent­bindungen. Was wird Ihnen noch er­stattet? Lesen Sie mehr zur Er­stattungs­fähigkeit von Leistungen im Rat­geber Kosten­übernahme.
7 von 8
Fristen & Warte­zeiten
Wechseln Sie Ihre private Kranken­versicherung oder steigen Sie neu in die PKV ein, profitieren Sie zum Teil von attraktiven Wechsel­vorteilen. Das volle Leistungs­spektrum erhalten Sie in der Regel erst nach Warte­zeiten.

Achten Sie bei einem Wechsel der privaten Kranken­versicherung (zu einem anderen PKV Versicherer) auf Kündigungs­fristen, um naht­losen Versicherungs­schutz zu gewähr­leisten. Warten Sie zuerst die Annahme­bestätigung der neuen PKV ab, bevor Sie Ihre vorherige private Kranken­versicherung kündigen. Einige An­bieter werben mit Wechsel­vorteilen: Die Allianz Private Kranken­versicherung rechnet Ihnen beispiels­weise unter bestimmten leistungs­freien Zeiten einer anderen PKV auf die Staffel Ihrer Beitrags­rück­erstattungen an. Das erhöht Ihren Bonus in den ent­sprechenden Tarifen.

Beachten Sie, dass ein Wechsel von PKV zu PKV in den meisten Fällen eine erneute Gesundheits­prüfung erforderlich macht. Auch bereits ge­sammelte Alterungs­rück­stellungen nehmen Sie nur teil­weise oder gar nicht mit. Um an­gepasste Leistungen oder einen günstigeren Monats­beitrag zu erhalten, lohnt sich oftmals ein Tarif­wechsel innerhalb Ihrer bestehenden privaten Kranken­versicherung.

Bei den meisten privaten Kranken­versicherungen gilt eine Warte­zeit, bevor Sie alle Leistungen im vollen Umfang erhalten. Bei Neu­abschluss der PKV sind das mindestens drei Monate. Besondere Leistungen (beispiels­weise Zahn­ersatz, Kiefer­orthopädie oder Psycho­therapie) setzen sogar eine Warte­zeit von acht Monaten voraus.

Um lücken­losen Versicherungs­schutz zu gewähr­leisten, gilt beim Wechsel der PKV die Regelung: Ununter­brochen ab­solvierte Versicherungs­zeit wird auf die Warte­zeit an­gerechnet. Dennoch sind beim Wechsel von PKV zu PKV Warte­zeiten möglich, wenn der neue Tarif höherwertige Leistungen vorsieht. Für diese Mehr­leistungen rechnet Ihnen Ihr neues Versicherungs­unternehmen in der Regel keine Warte­zeit an.

Übrigens: Wechseln Sie naht­los von der gesetzlichen Kranken­versicherung in die PKV, können Sie sich von der Warte­zeit befreien lassen. Gleiches gilt für Beamte und Beamtinnen, die zuvor über die Heil­fürsorge versichert waren.

Die passende Versicherung
8 von 8
Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Zahlt die private Krankenversicherung Krankengeld?

    Nein. Kranken­geld zahlt nur die gesetzliche Kranken­versicherung an ihre Mit­glieder. Sind Sie in der GKV versichert, erhalten Sie bei Arbeits­unfähigkeit auf­grund einer Erkrankung ent­sprechendes Kranken­geld. Die private Kranken­versicherung zahlt das so­genannte Kranken­tagegeld. Um als privat ­versicherte Person Kranken­tagegeld zu er­halten, reichen Sie ein Attest Ihres Arztes bw. Ihrer Ärztin bei Ihrem Versicherungs­unternehmen ein. Fehlendes Ein­kommen auf­grund von Krank­heit gleicht Ihre PKV dann nach einem verein­barten Beitrag aus.
  • Welche Pflichtleistungen deckt die private Krankenversicherung ab?

    Generell gilt: Tarife der privaten Kranken­versicherung beinhalten mindestens alle Pflicht­leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung – und gehen beim Leistungs­umfang meist darüber hinaus. Einzige Aus­nahme stellt der Basis­tarif in der PKV dar. Diese niedrigste Versicherungs­stufe in der privaten Kranken­versicherung umfasst aus­schließlich Pflicht­leistungen, gleich­wertig dem Leistungs­katalog der gesetzlichen Kranken­versicherung. Ändert sich der Leistungs­katalog der GKV, spiegelt sich das in den Leistungen des Basis­tarifs der PKV wider.
  • Was ist der Selbstbehalt bei der PKV?

    Unter dem so­genannten Selbst­behalt versteht man die Selbst­beteiligung innerhalb der privaten Kranken­versicherung. Das heißt: Einen fest­gelegten Betrag Ihrer jährlichen Krankheits­kosten zahlen Sie selbst. Durch einen höheren Selbst­behalt reduzieren Sie die monatlichen Tarif­beiträge in der PKV. Ob und in welchem Umfang sich eine Selbst­beteiligung für Sie lohnt, hängt auch von Ihrem Gesundheits­zustand ab. Je nach Versicherungs­unternehmen existieren unter­schiedliche Selbst­behalt-Tarif­modelle.
  • Wie finde ich heraus, welche Leistung die PKV beansprucht?

    Ob Ihre PKV beispiels­weise auch Leistungen von nicht an­erkannten Therapeut:innen oder sonstige Be­handlungen und Arznei­mittel über­nimmt, finden Sie an­hand Ihrer persönlichen Vertrags­unterlagen heraus. Grund­sätzlich sind alle Leistungs­übernahmen ab­hängig von Ihrem ver­traglich verein­barten Versicherungs­schutz. Bei Un­klarheiten hilft Ihnen ein Blick in die Versicherungs­police oder die Nach­frage bei Ihrem Be­rater oder Ihrer Beraterin.
  • Lohnt sich eine private Krankenversicherung auch für Kinder und Neugeborene?

    Aufgrund des guten Preis-Leistungs-Ver­hältnisses kann sich eine private Kranken­versicherung für Kinder und Jugend­liche lohnen: Die monatlichen Beitrags­zahlungen für Kinder und Jugendliche be­tragen je nach Versicherungs­unter­nehmen zwischen 50 und 265 Euro und sind damit wesentlich günstiger als Erwachsenen­tarife. Zudem bietet die PKV um­fassendere Leistungen für Ihren Nach­wuchs als die Ver­sorgung in der ge­setzlichen Kranken­versicherung. Sofern Sie oder ein Eltern­teil selbst privat­ versichert sind, können Sie Ihr Kind meist problem­los beim gleichen Versicherungs­unternehmen nach­versichern. Für Neu­geborene greift inner­halb von zwei Monaten nach Geburt die so­genannte Kinder­nach­versicherung.
Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns bitte Feedback
Service und Kontakt
Haben Sie noch Fragen zur Privaten Kranken­versicherung der Allianz?
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungs­anfrage – wir melden uns bei Ihnen.
Finden Sie den
passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Privaten Kranken­versicherung.
  • Leider ist der Live-Chat momentan nicht verfügbar. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.