- Die Leistungen in der PKV hängen vom Tarif ab, das heißt, Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen PKV-Tarifen und Leistungsniveaus. Haben Sie sich für einen Vertrag entschieden, sind die vereinbarten Leistungen lebenslang garantiert. Kürzungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind rechtlich nicht zulässig.
- Die Leistungen der PKV gliedern sich in diese drei wesentliche Bausteine: Ambulante Behandlung (z.B. beim Facharzt oder der Fachärztin), stationäre Behandlung (im Krankenhaus) und die zahnärztliche Behandlung. Anders als in der GKV erhalten Privatpatienten bzw. Privatpatientinnen meist in kurzer Zeit einen Termin bei Spezialisten/Spezialistinnen oder ein ruhiges Einbettzimmer (bei entsprechendem PKV-Tarif). Ihren Versicherungsschutz können Sie mit Zusatzbausteinen wie dem Krankentagegeld optimieren.
- Für die Kosten der PKV gilt generell: Je höher der vereinbarte Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung ist, desto höher die monatlichen Beiträge. Tarife mit Selbstbeteiligung helfen beim Sparen.
- Stellen Sie sich mit den MeinGesundheitsschutz-Tarifen der Allianz Ihren Versicherungsschutz flexibel zusammen und profitieren Sie von umfassenden Leistungen, wie zum Beispiel dem MeinVorsorgeprogramm ohne Zuzahlung.
Leistungen der privaten Krankenversicherung
Leistungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) kurz erklärt
Leistungen in der privaten Krankenversicherung
Wer an eine private Krankenversicherung denkt, hat oft nur Arzt- und Krankenhauskosten im Blick. Dabei reichen die Vorteile von Vorsorge, modernen Therapien bis hin zu individuellen Zusatzleistungen. Von einer privaten Krankenversicherung sollten Sie ein Leistungsspektrum von ambulanten (zum Beispiel Arztleistungen bis 100 Prozent), stationären (Chefarztbehandlung und Einzelzimmer) und zahntechnischen Leistungen (hohe Erstattungen für Zahnersatz) erwarten können. Je nach Versicherungsunternehmen und Tarif unterscheidet sich das Leistungsangebot. Es müssen jedoch mindestens die Leistungen des Basistarifs der GKV abgesichert sein, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine gute PKV bietet darüber hinaus noch viele weitere Vorteile.
Auf diese Leistungen der privaten Krankenversicherung sollten Sie besonders achten:
Haben Sie keine oder nur wenige Leistungen innerhalb eines Versicherungsjahres in Anspruch genommen, können Sie Beiträge zurückerstattet bekommen Dieses Angebot gibt es häufig bei finanzstarken privaten Krankenversicherungen.
Bei Krankenhausaufenthalten sollten Sie die Wahl haben, den behandelnden Arzt bzw. die behandelnde Ärztin auszusuchen sowie die Art der Unterbringung (zum Beispiel Ein- oder Zweibettzimmer) bei stationärer Behandlung zu wählen. Zu den sogenannten Wahlleistungen für Privatpatienten und Privatpatientinnen gehört auch die freie Krankenhauswahl.
Gute PKV-Tarife sollten Ihnen als Privatpatient:in einen direkten Zugang zu Fachärzten und Fachärztinnen ermöglichen, ohne Umweg über die hausärztliche Praxis. Eine Erstattung der Kosten sollte das Versicherungsunternehmen dabei auch ohne Hausarztüberweisung zu 100 Prozent übernehmen.
Anerkannte alternative Behandlungen wie beispielsweise Akupunktur sind in den meisten privaten Krankenversicherungen enthalten. Eine möglichst hohe Kostenerstattung für Heilpraktiker:innen (am besten nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen) ist ideal, wenn Sie Alternativmedizin in Anspruch nehmen möchten.
Behandlungskosten sollte Ihnen die PKV nach einem möglichst hohen Prozentsatz (idealerweise 100 Prozent) erstatten. Achten Sie darauf, dass der Tarif eine Kostenübernahme entweder bis zum Höchstsatz (3,5-facher Satz) der Gebührenordnung für Ärzte und Ärztinnen oder darüber hinaus vorsieht.
Achten Sie bei Abschluss der PKV auf den Erstattungsbetrag, der für Brillen und Kontaktlinsen bezahlt wird. Oft wird ein Fixbetrag innerhalb von 24 Monaten erstattet.
Tarife mit Selbstbehalt senken Ihre monatlichen Beiträge. Je höher Ihre Selbstbeteiligung, desto geringer die monatlichen Kosten. Bewährte Selbstbehalte in der privaten Krankenversicherung bewegen sich zwischen 10 und 30 Prozent.
Zahnbehandlungen und Zahnersatz können richtig teuer werden. Somit ist auch hier ein hoher Schutz mit bis zu 3,5-fachem Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen empfehlenswert. Bei Zahnersatzleistungen (zum Beispiel Implantaten) sollten Sie darauf achten, dass mindestens 75 Prozent der Kosten erstattet werden.
Ihre private Krankenversicherung sollte Behandlungskosten auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland voll übernehmen und einen weltweiten Rücktransport im Krankheitsfall beinhalten. Außerdem sollte ein zeitlich unbegrenzter Schutz in Europa gelten. Im Nicht-EU-Ausland sollten Versicherungszeiträume zwischen mehreren Monaten bis zu einem Jahr vertraglich abgesichert sein.
Das Krankentagegeld ist nicht pauschal in der privaten Krankenversicherung mitversichert. Die meisten Versicherer bieten diese Absicherung als Zusatzbaustein an. Vor allem für Selbstständige ist das Krankengeld ein unverzichtbar für den Krankheitsfall, da Sie keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld haben. Auch als Arbeitnehmer:in sichern Sie sich mit einem Krankentagegeld Ihr Einkommen, wenn Sie krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten können. Denn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet in der Regel nach sechs Wochen.
Die besonderen Leistungen der Allianz Privaten Krankenversicherung
Die MeinGesundheitsschutz-Tarife für Angestellte und Selbstständige überzeugen vor allem in diesen Bereichen mit Preis und Leistung:
- Erstklassige Leistungen in allen Bereichen zu einem fairen Preis: Bis zu 100 Prozent für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Behandlungen in den Allianz Tarifen MeinGesundheitsschutz.
- Starke Familienleistungen: Sechs Monate lang Beitragsbefreiung bei Elterngeldbezug oder Elternzeit, wenn kein Anspruch auf Elterngeld besteht und Beitragsbefreiung von sechs Monaten ab Geburt für Kinder.
- Vorsorgeleistungen, innovativste Behandlungsmöglichkeiten und smarte Services. Und das ohne Extrakosten und ohne Auswirkung auf die Beitragsrückerstattung!
- Hohe Beitragsrückerstattung: Bis zu 30 Prozent Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit.
- Wechseloption: Mit der Wechseloption können Sie in der Zukunft ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen leistungsstärkeren Tarif der Serie MeinGesundeitsschutz wechseln.
- Zusatzbausteine: Denken Sie an diese wichtigen Zusatzversicherungen wie Krankentagegeld und eine Pflegezusatzversicherung.
Die Allianz Gesundheitsvorsorge ohne Zuzahlung
Das hört sich doch gut an: In den Allianz MeinGesundheitsschutz-Tarifen werden folgende Leistungen pro Kalenderjahr übernommen (ab dem 21. Geburtstag). Und das Beste daran ist, dass Sie diese Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen können ohne Selbstbeteiligung und ohne Einfluss auf die Beitragsrückerstattung. Sie ist auf entsprechende Höchstbeträge begrenzt, diese sind in der Regel vollkommend ausreichend.
- Krebsvorsorge: Allgemeine Krebsvorsorge, Mammographie, Darm, Harnblase, Haut
- Gesundheitskurse: Sucht-Prävention, Stress-Bewältigung, Bewegungsprogramme
- Screenings: Glaukom, Hepatitis B- / C-Virusinfektionen, Osteoporose, Chlamydien, Bauchschlagader für Männer
- Check-Up: Herz-Kreislauf-Gefäß, Lunge, Niere
- Impfungen: Standard- und Indikationsimpfungen nach Empfehlungsliste der STIKO
- Zahnprophylaxe: Professionelle Zahnreinigung 130 Euro 1 x jährlich, Kontrolluntersuchung 60 Euro 2 x jährlich
Preisbeispiele in der Allianz Privaten Krankenversicherung
Beitrag in der GKV zum Vergleich
- Gesamtbeitrag als 40-jährige Person ohne Kinder mit Standard-Versicherungsschutz: 1.261,31 Euro / Monat
- Davon Arbeitgeberzuschuss bei Angestellten: 613,22 Euro / Monat
- Ihr Eigenanteil als Angestellter oder Angestellte: 648,09 Euro / Monat
Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatz 17,5 % der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.812,50 €): 1.107,18 €
- Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung (Beitragssatz 4,2 % von 5.812,50 €): 244,13 €
Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.
Der maximale Arbeitgeberzuschuss setzt sich zusammen aus 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegeversicherung Der Eigenanteil berechnet sich aus dem Gesamtbeitrag abzüglich des Arbeitgeberzuschusses.Was sind die häufigsten Fehler beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung?
"Diese Erkrankung ist nicht relevant, die brauche ich nicht angeben."
Verschweigen Sie beim Abschluss keine Vorerkrankungen, auch wenn Sie glauben, diese seien unwichtig. Denn so riskieren Sie, dass die PKV im Ernstfall nicht zahlt oder es zur Vertragskündigung kommt.
"Der günstige Tarif reicht völlig, Leistungen wie Zahnschutz kann ich jederzeit aufstocken."
Mit akuten Zahnbeschwerden können Sie meist gar keine Zahn-Krankenversicherung mehr abschließen. Ein nachträgliches Aufstocken ist oft nur mit neuer Gesundheitsprüfung oder Zuschlägen möglich.
"Ich brauche jetzt keine Krankentagegeldversicherung."
Werden Sie länger arbeitsunfähig, bricht das Einkommen schnell ein. Nachträglich lässt sich Krankentagegeld nur mit neuer Gesundheitsprüfung, Wartezeiten oder Zuschlägen absichern.
Welche Leistungen zahlt die private Krankenversicherung nicht?
Die private Krankenversicherung zahlt nicht für Leistungen, die nicht im tariflich vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind. Außerdem zahlt die PKV in der Regel nicht für Behandlungen, die medizinisch nicht notwendig sind, wie rein kosmetische Operationen
Fazit: Welche Leistungen die private Krankenversicherung genau zahlt, hängt vom gewählten Tarif ab. Prüfen Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihres Tarifs und bei Fragen wenden Sie sich an Ihr Versicherungsunternehmen oder Ihren persönlichen Ansprechpartner/Ansprechpartnerin.
Wie kann ich Leistungen in der privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen?
Die Leistungen einer privaten Krankenversicherung können Sie beanspruchen, wenn Sie die Voraussetzungen für die Aufnahmekriterien erfüllen und ein gültiger Versicherungsvertrag vorliegt.
Wenn Sie bereits Kunde oder Kundin sind und eine Rechnung einreichen möchten, finden Sie im Meine Allianz Kundenportal alles rund um Ihre Verträge und persönlichen Daten. Außerdem können Sie dort am Allianz Vorteilsprogramm teilnehmen.
Wann und für wen lohnt sich die private Krankenversicherung?
Eine private Krankenversicherung lohnt sich vor allem in jungen Jahren bei gutem Gesundheitszustand. So profitieren Sie von einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Hier finden Sie weitere Vorteile der privaten Krankenversicherung übersichtlich zusammengestellt.
- Angestellte mit einem regelmäßigen Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (77.400 Euro im Jahr 2026) haben die Möglichkeit, sich in der privaten Krankenversicherung zu versichern.
- Selbstständige, niedergelassene Ärzte und Ärztinnen, Beamte, Beamtinnen und Studierende können sich einkommensunabhängig privat versichern.
Zahlt die private Krankenversicherung Krankengeld?
Nein. Krankengeld zahlt nur die gesetzliche Krankenversicherung an ihre Mitglieder. Sind Sie in der GKV versichert, erhalten Sie bei längerer Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung entsprechendes Krankengeld. Die private Krankenversicherung zahlt das sogenannte Krankentagegeld.
Um als privat versicherte Person Krankentagegeld zu erhalten, reichen Sie ein Attest Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin bei Ihrem Versicherungsunternehmen ein. Fehlendes Einkommen aufgrund von Krankheit gleicht Ihre PKV dann nach einem vereinbarten Beitrag aus.
Gut zu wissen: Das Krankentagegeld ist nicht pauschal in der PKV mitversichert. In den meisten Fällen müssen Sie diese Absicherung als Zusatzbaustein wählen. Die Höhe des Krankentagegeldes ist abhängig von Ihrem Einkommen, welches Sie bei längerer Arbeitsunfähigkeit absichern möchten.
Welche (Pflicht)-leistungen deckt die private Krankenversicherung ab?
Generell gilt: Tarife der privaten Krankenversicherung beinhalten mindestens alle Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung – und gehen beim Leistungsumfang meist darüber hinaus.
Einzige Ausnahme stellt der Basistarif in der PKV dar. Diese niedrigste Versicherungsstufe in der privaten Krankenversicherung umfasst ausschließlich Pflichtleistungen, gleichwertig dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Ändert sich der Leistungskatalog der GKV, spiegelt sich das in den Leistungen des Basistarifs der PKV wider.
Grundsätzlich sind alle Leistungsübernahmen abhängig von Ihrem vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz. Dieser enthält in der Regel Besuche bei Allgemeinärzten, Fachärztinnen, Zahnärzten, Physiotherapeuten sowie Operationen und Entbindungen. In Ihren Vertragsunterlagen sehen Sie, in welcher Höhe Kosten erstattet werden und ob auch nicht anerkannte Therapeuten und Behandlungen eingeschlossen sind. Bei Unklarheiten hilft Ihnen auch gerne Ihr Berater oder Ihre Beraterin.
Was ist der Selbstbehalt bei der PKV?
Unter dem sogenannten Selbstbehalt versteht man die Selbstbeteiligung innerhalb der privaten Krankenversicherung. Das heißt: Einen festgelegten Prozentsatz oder Betrag Ihrer jährlichen Krankheitskosten zahlen Sie selbst. Durch einen höheren Selbstbehalt reduzieren Sie die monatlichen Tarifbeiträge in der PKV.
Ob und in welchem Umfang sich eine Selbstbeteiligung für Sie lohnt, hängt auch von Ihrem Gesundheitszustand ab. Je nach Versicherungsunternehmen existieren unterschiedliche Selbstbehalt-Tarifmodelle.
Kann ich den Leistungsumfang erweitern?
Auf alle Fälle! Je nach Ihren individuellen Anforderungen an den Versicherungsschutz sichern Ihnen optionale Leistungsbausteine in der privaten Krankenversicherung zusätzliche Vorteile.
Lohnt sich eine private Krankenversicherung auch für Kinder und Neugeborene?
Ja, das kann sein, denn aufgrund des guten Preis-Leistungs-Verhältnisses kann sich eine private Krankenversicherung für Kinder und Jugendliche lohnen: Die monatlichen Beitragszahlungen für Kinder und Jugendliche betragen je nach Versicherungsunternehmen zwischen 231 und 321 Euro und sind damit wesentlich günstiger als Erwachsenentarife.
Zudem bietet die PKV umfassendere Leistungen für Ihren Nachwuchs als die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sofern Sie oder ein Elternteil selbst privat versichert sind, können Sie Ihr Kind meist problemlos beim gleichen Versicherungsunternehmen nachversichern. Für Neugeborene greift innerhalb von zwei Monaten nach Geburt die sogenannte Kindernachversicherung.