Um einen Pkw anzumelden, benötigen Sie auf der Kfz-Zulassungsbehörde verschiedene Unterlagen. Folgende Dokumente sollten Sie dabeihaben:
Laden Sie hier die vollständige Checkliste zur Autoanmeldung herunter.
Bei der Pkw-Zulassung erwarten Sie unterschiedlich hohe Gebühren. Die Erstzulassung eines Neuwagens etwa ist günstiger als die Ummeldung eines gebrauchten Kfz, da diese mit einem Halterwechsel verbunden ist. Da es keine bundesweit einheitlich geregelten Gebühren für die Anmeldung von Autos gibt, können die Kosten auch je nach Ort abweichen.
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Anmeldung Neuwagen | 26 € |
Anmeldung Gebrauchtwagen innerhalb des Zulassungsbezirkes | 11 € |
Anmeldung Gebrauchtwagen innerhalb des Zulassungsbezirkes mit Halterwechsel | 18 € |
Anmeldung Gebrauchtwagen außerhalb des Zulassungsbezirkes ohne Halterwechsel | 26 € |
Anmeldung Gebrauchtwagen außerhalb des Zulassungsbezirkes mit Halterwechsel | 28 € |
Ummeldung ohne Halterwechsel | 26 € |
Ummeldung mit Halterwechsel | 29 € |
Abmeldung für kreiszugehörige Fahrzeuge | 6,90 € |
Abmeldung für auswärtige Fahrzeuge | 10 € |
Berichtigung der Fahrzeugpapiere | 11 € |
Neben den Gebühren für die Anmeldung können auf der Zulassungsstelle weitere Kosten für neue Kennzeichen (30 bis 50 Euro) oder Ihre Wunschkennzeichen (zusätzlich ca. 13 Euro) entstehen. Möchten Sie Ihr altes Kennzeichen behalten, müssen Sie für dessen erneute Verwendung ebenfalls eine Gebühr zahlen.
Zusätzlich 5 Euro fallen an, wenn Sie eine Plakette zur Einfahrt in eine Umweltzone benötigen.
Nicht nur bei fabrikneuen Wagen - im Jahr 2018 wurden deutschlandweit fast 3,5 Millionen Personenkraftwagen neu zugelassen - ist die Autoanmeldung erforderlich. Auch bei einem Importfahrzeug aus dem Ausland, bei der Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeuges oder eines Pkw mit Kurzzeitkennzeichen steht der Gang zur Zulassungsstelle an, ebenso bei einem Fahrzeugwechsel.
Die Anmeldung auf der Zulassungsstelle läuft grundsätzlich ähnlich ab, verlangt unter Umständen aber andere Dokumente.
Anders als bei der Erstzulassung eines fabrikneuen Pkw kommt es bei Gebrauchtwagen zu einem Halterwechsel: Das bereits zuvor angemeldete Auto muss auf den Namen des neuen Halters umgemeldet werden. Auf der Zulassungsstelle benötigen Sie für die Anmeldung eines Neuwagens die COC-Papiere. Bei Gebrauchtwagen, die älter als drei Jahre sind, müssen Sie den letzten Prüfbericht der Hauptuntersuchung vorlegen.
Die Wiederzulassung ist die erneute Anmeldung eines Fahrzeugs, das zwischenzeitlich abgemeldet war oder stillgelegt wurde. Wenn Sie das Auto wieder ins zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes eintragen lassen wollen, brauchen Sie dieselben Unterlagen wie bei der Anmeldung eines Gebrauchtwagens. Im Fahrzeugschein sollte zudem ein Stilllegungsvermerk zu finden sein – ansonsten müssen Sie die Abmeldebestätigung bzw. Stilllegungsbescheinigung vorlegen.
Für die Anmeldung eines aus dem Ausland nach Deutschland eingeführten Fahrzeugs verlangt die Zulassungsstelle die COC-Papiere. Damit prüft sie, ob der Wagen für die EU eine gültige Typengenehmigung hat. Ebenso verpflichtend ist die Vorlage eines Eigentumsnachweises, zum Beispiel in Form des Kaufvertrages.
Wollen Sie einen Gebrauchtwagen aus dem Ausland anmelden, der älter als drei Jahre ist, müssen Sie vor der Zulassung zusätzlich eine Haupt- und Abgasuntersuchung machen und den Prüfbericht auf der Zulassungsbehörde vorzeigen.
Um ein Auto als Oldtimer anzumelden, legen Sie auf der Zulassungsstelle ein Oldtimer-Gutachten vor. Dieses Dokument stellen anerkannte Sachverständige nach der Prüfung aus, ob der Wagen weitgehend im Originalzustand und gut erhalten ist. Für die reguläre Zulassung eines Oldtimers reicht die Bescheinigung einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) aus.
Nur wenn der Wagen vor der Wiederanmeldung als Oldtimer mehr als sieben Jahre abgemeldet war oder technisch verändert wurde, müssen Sie zusätzlich eine TÜV-Vollabnahme nachweisen.
Eine besondere Zulassung als Youngtimer ist seit 1. März 2007 nicht mehr notwendig. Autos, die das Alter von 20 Jahren überschritten haben, melden Sie deshalb ganz normal an.
Die durchschnittliche Wartezeit bei einer Kfz-Zulassungsstelle liegt bei einer Stunde – ohne Termin. Dies ergab ein Test des ADAC in zehn deutschen Landeshauptstädten im Jahr 2017. Mit Termin geht es bei vielen deutlich schneller.
Nicht bei allen: Hamburg-Mitte schnitt besonders schlecht ab, dort warten Sie selbst mit Termin rund 20 Minuten, ohne Termin können es glatt mal drei Stunden werden. Deutlich schneller geht's in der Behörde Wiesbaden, die laut Test die Nase vorn hat: Mit Termin warten Sie im Schnitt gerade mal sieben Minuten, ohne nur eine halbe Stunde.
Für die Anmeldung Ihres Autos ist die örtliche Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig. Um lästige Wartezeiten zu vermeiden, lohnt es sich, vorab online einen Zulassungstermin zu vereinbaren. Die Kfz-Anmeldung selbst können Sie – anders als bei der Abmeldung eines Fahrzeugs – nicht online erledigen.
In Deutschland kann jede Person ein Kfz anmelden, die als Fahrzeughalter bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle gemeldet ist, als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) steht und die Verfügungsgewalt über das Auto hat. Das bedeutet: Der Halter benutzt das Fahrzeug auf eigene Rechnung und trägt die damit verbundenen Kosten – das kann, muss aber nicht der Eigentümer des Fahrzeugs sein.
So wie die Fahrprüfung und Begleitetes Fahren ist entsprechend auch die Anmeldung eines Autos in Deutschland ab 17 möglich. Wer vor dem 18. Geburtstag ein Auto zulassen will, benötigt allerdings die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten und muss deren Ausweise bei der Anmeldung auf der Behörde vorlegen.
Um ein Auto bei der Zulassungsstelle anzumelden, müssen Sie nicht persönlich vor Ort sein. Mit einer Zulassungsvollmacht können Sie auch eine vertraute Person, ein Autohaus oder einen Zulassungsdienst mit der Anmeldung Ihres Kfz beauftragen.
Die bevollmächtigte Person – egal ob es sich um einen Bekannten, einen Angestellten des Autohauses oder einen professionellen Zulassungsdienst handelt – benötigt neben der Vollmacht ein gültiges Ausweisdokument, das sie auf der Zulassungsbehörde vorzeigen muss.
Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung dafür, um ein Auto anmelden zu können. Die Pflichtversicherung sichert Sie ab, indem sie Sach-, Personen- und Vermögensschäden Dritter übernimmt, die Sie zum Beispiel durch einen Unfall verursacht haben.
Mit einer Teilkasko oder Vollkasko können Sie diesen Basisschutz nach Bedarf erweitern. Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden an Ihrem Auto ab, die durch äußere Einflüsse wie zum Beispiel Hagel, Steinschlag, Tierbiss oder Diebstahl entstehen. Die Vollkaskoversicherung übernimmt darüber hinaus die Kosten für Schäden, die durch Vandalismus entstanden sind oder die der Fahrzeughalter selbst verursacht hat.
Reicht Ihnen eine beliebige Buchstaben- und Ziffernkombination oder wollen Sie ein Wunschkennzeichen, zum Beispiel mit Ihren Initialen und dem Geburtsjahr? Bevor Sie Ihr Fahrzeug anmelden, überlegen Sie sich, welches Kennzeichen Sie wünschen. In manchen Fällen besteht auch die Möglichkeit, die alten Kennzeichen zu behalten.
Neue Kennzeichen erhalten Sie in Schildergeschäften, die sich in der Regel in der Nähe der Kfz-Zulassungsstelle befinden. Wenn Sie bereits eine Kennzeichen-Reservierung vorgenommen haben, können Sie Ihr neues Kennzeichen bereits vorab, etwa bei einem Onlineshop, erwerben und zur Anmeldung mitbringen.
In der Zulassungsstelle erhalten Sie nach erfolgreicher Fahrzeuganmeldung dann die Prüfplakette mit dem Nachweis und Gültigkeitsdatum der letzten Hauptuntersuchung sowie der regionalen Zulassungsplakette.
Alle Zulassungsstellen bieten mittlerweile eine Online-Kennzeichenreservierung an. Über ein zentrales Register sind alle verfügbaren Kombinationen einsehbar.
Insgesamt darf das Kennzeichen nicht mehr als acht Stellen haben. Haben Sie Ihr Wunschkennzeichen gefunden, können Sie es gegen eine Gebühr von ca.13 Euro für drei Monate reservieren. Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln oder in einen anderen Verwaltungsbezirk umziehen, dürfen Sie es sogar behalten.
Weisen Sie den Sachbearbeiter auf der Kfz-Zulassungsbehörde bei der Abmeldung Ihres alten Fahrzeugs darauf hin, dass Sie das Kennzeichen bei Ihrem neuen Fahrzeug weiterverwenden möchten. Ihr altes Kennzeichen wird Ihnen dann wie ein Wunschkennzeichen zugeteilt. Bei der Autoanmeldung haben Sie die Gebühr für die Kennzeichen-Reservierung zu entrichten.
Seit Januar 2015 ist es möglich, dass Sie Ihr bisheriges Kennzeichen deutschlandweit bei einem Umzug in einen anderen Verwaltungsbezirk weiternutzen. Der Besuch der Zulassungsbehörde steht aber auch in diesem Fall an, da Ihre geänderte Anschrift in die Papiere eingetragen werden muss.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über nutzen, können Sie mit einem Saisonkennzeichen Geld bei der Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung sparen. Auf dem Kennzeichen wird der Zeitraum der Zulassung, beispielsweise April bis Oktober, vermerkt.
Die übrige Zeit gilt als Ruhezeitraum. In dieser Zeit darf das Fahrzeug weder auf öffentlichen Straßen gefahren noch abgestellt werden. Wichtig: Der Wagen muss mindestens zwei Monate und darf maximal elf Monate zugelassen sein.
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Teil 2 abhandengekommen ist, unterschreiben Sie auf Ihrer Zulassungsbehörde oder dem Kreisverwaltungsreferat eine eidesstattliche Verlusterklärung und erhalten gegen eine Gebühr innerhalb weniger Tage einen neuen Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief.
Für die Ausstellung dieser Kfz-Unterlagen müssen Sie persönlich auf dem Amt erscheinen oder eine Vollmacht auf eine andere Person ausstellen, die stellvertretend für Sie das Dokument abholt.
Zusätzlich zur Bevollmächtigung selbst müssen Sie der beauftragten Person eine Einverständniserklärung mitgeben. Diese bestätigt dem Kfz-Amt, dass Sie damit einverstanden sind, der bevollmächtigten Person Einblicke in Ihre kraftfahrtsteuerlichen Verhältnisse zu gewähren.
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