Ihr Camper muss für die Wohnmobilzulassung folgende Kriterien erfüllen:
Wohnmobilzulassung: Auf den Punkt gebracht
- Voraussetzung für die Wohnmobilzulassung sind eine gültige Betriebserlaubnis und Wohnmobilversicherung für den Camper. Für Gebrauchtfahrzeuge benötigen Sie außerdem eine TÜV-Bescheinigung.
- Wenn Sie Ihr Wohnmobil anmelden, legen Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle unter anderem Ihren Personalausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) vor.
- Für die Wohnmobilanmeldung zahlen Sie je nach Behörde rund 30 Euro. Zusätzliche Kosten fallen für Wohnmobil-TÜV und Wunschkennzeichen an.
Voraussetzungen für Wohnmobilzulassung
Wann ist ein Wohnmobil ein Wohnmobil?
Nicht jedes Kraftfahrzeug mit Schlafmöglichkeit ist automatisch ein Wohnmobil. Zur Mindestausstattung für Wohnmobile gehören laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) folgende Gegenstände:
- Tisch (kann abnehmbar, abklappbar oder wegdrehbar sein)
- Sitzgelegenheiten
- Schlafgelegenheiten (können tagsüber als Sitze dienen)
- Kochmöglichkeit (Gas-, Elektro- oder Spiritus-Kocher)
- Vorrichtungen, um Gepäck und lose Gegenstände während der Fahrt sicher zu verstauen (Pkw-Ablagen, Handschuhfach und Kofferraum reichen nicht aus)
Bis auf den Tisch müssen alle Einrichtungsgegenstände im Wohnteil des Fahrzeugs fest verbaut sein. Nur wenn Ihr Reisegefährt diese Mindestanforderungen erfüllt, können Sie es als Wohnmobil (Sonstiges Kfz/So-Kfz) zulassen und Kfz-Steuer sparen. Andernfalls melden Sie das Campingfahrzeug regulär als Pkw oder Lkw (ab einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen) an.
Welche Arten der Wohnmobilzulassung gibt es?

Sie können Ihren Camper ganzjährig, saisonal, für fünf Tage und als Oldtimer zulassen. Je nachdem, wie Sie das Freizeitfahrzeug nutzen, bieten verschiedene Arten der Wohnmobilzulassung Vorteile:
- Ganzjahreszulassung: Wer sein Freizeitmobil das ganze Jahr fahren möchte, lässt es mit regulärem Kfz-Kennzeichen zu. Ob Sie das Wohnmobil als "Sonstiges Kfz", Pkw oder Lkw anmelden, hängt von Ausstattung und Gesamtgewicht ab.
- Saisonzulassung: Sind Sie nur während der Sommermonate mit dem Camper unterwegs, lohnt sich in der Regel ein Saisonkennzeichen. Damit können Sie das Fahrzeug für zwei bis elf Monate pro Jahr anmelden.
- Kurzzeitzulassung: Für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands melden Sie Ihr Wohnmobil mit Kurzzeitkennzeichen an. Das Sonderkennzeichen gilt ab Ausstellung fünf Tage lang. Auch bei der Fünf-Tages-Wohnmobilzulassung ist eine Versicherung Pflicht.
- Oldtimerzulassung: Sie können Ihr Wohnmobil mit H-Kennzeichen anmelden, wenn es vor mindestens 30 Jahren erstmalig zugelassen wurde. Voraussetzung für die Wohnmobilzulassung ist unter anderem ein Oldtimer-Gutachten. Mit historischem Nummernschild ist eine ganzjährige oder saisonale Anmeldung möglich.

Wie hoch sind die Wohnmobilzulassung-Kosten?
Die Wohnmobilzulassung kostet rund 30 Euro. Je nachdem, bei welcher Kfz-Behörde Sie das Reisemobil zulassen, können Anmeldegebühren um wenige Euro abweichen. Zusätzliche Wohnmobilzulassung-Kosten entstehen, wenn Sie Ihren Camper mit Wunschkennzeichen anmelden oder vor der Wohnmobilzulassung zum TÜV müssen.
- Kosten für Wunschkennzeichen: 2,60 Euro für Kennzeichenreservierung, 10,20 Euro Ausstellungsgebühr, ab ca. 20 Euro für Bestellung und Prägung der Kennzeichenschilder
- Kosten für Wohnmobil-TÜV: ab ca. 120 Euro inklusive Abgasuntersuchung (AU)
Vorteil der Wohnmobilzulassung für Steuer
Wenn Sie Ihren Camper als Wohnmobil anmelden, sparen Sie in der Regel Kraftfahrzeugsteuern. Denn: Seit Anfang 2021 gilt für neu zugelassene Pkw eine höhere Kfz-Steuer, die sich stärker nach dem CO2-Ausstoß des Fahrzeugs bemisst. Vorteil der Wohnmobilzulassung: Wohnmobil-Steuern sind von dieser Neuregelung nicht betroffen. Die jährliche Abgabe berechnet sich weiterhin nach Gesamtgewicht und Schadstoffklasse des Campers.
Dabei gilt: Je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht fallen je nach Schadstoffklasse zehn bis 40 Euro Steuern an. Für besonders schwere Campingfahrzeuge gibt es Obergrenzen. Für Reisemobile mit Schadstoffklasse S4 bis S6 zum Beispiel zahlen Sie jährlich nicht mehr als 800 Euro Kfz-Steuer.
Ist Ihr Wohnwagen oder Wohnmobil als Oldtimer mit historischem Kennzeichen zugelassen, fällt ein pauschaler Steuersatz von 191,73 Euro pro Jahr an – unabhängig von Schadstoffklasse und Gesamtgewicht des Mobilheims.
Was möchten Sie zur Wohnmobilzulassung wissen?
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Lohnt sich die Zulassung als Wohnmobil für meinen Multivan?
Ob für Transporter wie Renault Trafic, Volkswagen T4 oder T5 eine Wohnmobilzulassung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Zum Beispiel: Wenn Sie einen Minibus mit Dieselmotor als Wohnmobil anmelden, zahlen Sie meist weniger Kfz-Steuer. Andererseits investieren Sie oft hohe Geldsummen für Umbau oder Selbstausbau des Fahrzeugs. Denn: Damit etwa ein gebrauchter VW T4 für die Wohnmobilzulassung alle Voraussetzungen erfüllt, sind unter anderem fest verbaute Sitz- und Schlafgelegenheiten erforderlich. Wägen Sie daher ab, ob Steuervorteil oder Umbaukosten überwiegen. -
Ist eine Gasprüfung für Wohnmobile vorgeschrieben?
Nein. Laut Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) ist eine Gasprüfung für Wohnwagen und Wohnmobile bis Januar 2023 nicht verpflichtend. Das heißt aber nicht, dass Reisegefährte mit unzulässiger, beschädigter oder mangelhafter Gasanlage durch den TÜV kommen. Eine neue HU-Plakette erhalten Sie je nach Prüfstelle weiterhin nur mit bestandener Gasprüfung. Darüber hinaus sollten Wohnmobilbesitzer Gasanlage, Gasflaschen und Co. aus Sicherheitsgründen alle zwei Jahre checken lassen. -
Wie oft ist der TÜV beim Wohnmobil fällig?
In welchen Abständen Ihr Wohnmobil zum TÜV muss, hängt wie beim Wohnwagen-TÜV vom Gesamtgewicht ab.
- Wohnmobile bis 3,5 Tonnen: Bei neuen Campern steht die HU erstmals nach drei Jahren an. Ab dann ist der TÜV für das Wohnmobil alle zwei Jahre vorgeschrieben.
- Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen: Bei Neufahrzeugen ist die erste HU spätestens nach 24 Monaten fällig. Danach findet der Check alle 24 Monate statt. Campingmobile ab sechs Jahren benötigen alle zwölf Monate einen neuen TÜV.
- Wohnmobile über 7,5 Tonnen: Schwere Reisegefährte bringen Fahrzeughalter ab Erstzulassung jährlich zum Wohnmobil-TÜV.
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Mit welchem Führerschein darf ich ein Wohnmobil fahren?
Reisemobile unter 3,5 Tonnen dürfen Sie mit Führerscheinklasse B (= regulärer Pkw-Führerschein) steuern. Für Camper über 3,5 Tonnen ist Klasse C1 oder C erforderlich. Einen speziellen Wohnmobil-Führerschein gibt es nicht. -
Macht es einen Unterschied in der Zulassung und Versicherung, ob man das Wohnmobil als Erstwagen oder als Zweitfahrzeug zulässt und versichert?
Ja, denn der Erstwagen ist in der Regel das Fahrzeug, das mit dem höheren Schadenfreiheitsrabatt (SFR) ausgestattet ist. Das Zweitfahrzeug beginnt mit null oder nur wenig SFR. Daher macht es preislich bei der Versicherung einen Unterschied und es lohnt sich, die Alternativen zu berechnen. Für die Kosten der Wohnmobilzulassung macht es jedoch keinen Unterschied, sie liegen in beiden Fällen bei knapp 30 Euro.