Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Voraussetzung für die Wohnmobil­zu­las­sung sind eine gültige Betriebs­er­laub­nis und Wohnmobilversicherung für den Camper. Für Gebraucht­fahr­zeuge be­nö­ti­gen Sie außer­dem eine TÜV-Be­schei­ni­gung.
  • Wenn Sie Ihr Wohnmobil an­melden, legen Sie bei der Kfz-Zulassungs­stelle unter anderem Ihren Personal­ausweis und die Zulassungs­beschei­nigung Teil 2 (Fahrzeug­brief) vor.
  • Für die Wohn­mobil­anmeldung zahlen Sie je nach Behörde rund 30 Euro. Zusätz­liche Kosten fallen für Wohn­mobil-TÜV und Wunsch­kenn­zeichen an.
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Zulassungskriterien

Ihr Camper muss für die Wohn­mobil­zulassung folgende Kriterien erfüllen:

  • Für das Reisemobil liegt eine allgemeine Betriebs­erlaubnis (ABE) oder Einzel­betriebs­erlaubnis (EBE) vor.
  • Ist der Camper kein Neufahrzeug, können Sie eine gültige Hauptuntersuchung (HU, umgangs­sprachlich TÜV) nachweisen.
  • Sie haben eine Wohn­mobil­versicherung (für Caravan: Wohnwagenversicherung) abgeschlossen und eine elek­tronische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer) erhalten.
 

Nicht jedes Kraftfahrzeug mit Schlafmöglichkeit ist automatisch ein Wohnmobil. Zur Mindest­aus­stattung für Wohnmobile gehören laut Straßen­verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) folgende Gegenstände:

  • Tisch (kann abnehmbar, abklappbar oder wegdrehbar sein)
  • Sitzgelegenheiten
  • Schlafgelegenheiten (können tagsüber als Sitze dienen)
  • Kochmöglichkeit (Gas-, Elektro- oder Spiritus-Kocher)
  • Vorrichtungen, um Gepäck und lose Gegen­stände während der Fahrt sicher zu verstauen (Pkw-Ablagen, Hand­schuh­fach und Koffer­raum reichen nicht aus)

Bis auf den Tisch müssen alle Einrichtungs­gegen­stände im Wohnteil des Fahrzeugs fest verbaut sein. Nur wenn Ihr Reise­gefährt diese Mindest­anforde­rungen erfüllt, können Sie es als Wohn­mobil (Sonstiges Kfz/So-Kfz) zulassen und Kfz-Steuer sparen. Andern­falls melden Sie das Campingfahrzeug regulär als Pkw oder Lkw (ab einem zulässigen Gesamt­gewicht über 3,5 Tonnen) an.

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Ablauf & Unterlagen
Wer sein Wohnmobil anmelden möchte, vereinbart einen Termin bei der Kfz-Zu­las­sungs­stel­le. Unsere Checkliste fasst zusammen, welche Unterlagen Sie zur Behörde mitnehmen.
Für die Wohnmobilzulassung sind Unterlagen wie Fahrzeugbrief und Wohnmobil-TÜV-Bescheinigung erforderlich.
 

Ihr Wohnmobil melden Sie bei der Kfz-Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz an. So gehen Sie Schritt für Schritt vor:

  1. Erforderliche Unterlagen sichten und feh­len­de Dokumente bei Her­stel­ler oder Vor­be­sitzer:in an­for­dern.
  2. Wohnmobilversicherung ab­schlie­ßen.
  3. Termin bei der Zulassungsstelle online ver­ein­baren.
  4. Falls nötig, Wunschkennzeichen reservieren.
  5. Alle erforderlichen Dokumente bei Kfz-Behörde vorlegen und Wohn­mo­bil an­mel­den.
  6. Gestempelte Kennzeichenschilder am Cam­per anbringen.

Folgende Dokumente benötigen Sie bei der Kfz-Behörde, wenn Sie Ihr Wohnmobil anmelden:

  • Personalausweis oder Reisepass mit amt­licher Meldebescheinigung
  • Zulassungs­beschei­nigung Teil 2 (Fahrzeug­brief)
  • Elektronische Versicherungs­be­stä­ti­gung (eVB-Nummer, ehemals Doppelkarte)
  • Bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind: gültiger Wohn­mobil-TÜV
  • Certificate of Conformity (COC-Papiere) bzw. EG-Über­ein­stim­mungs­bescheinigung
  • Bankverbindung (SEPA-Mandat zur Ab­buch­ung der Kfz-Steuer)
  • Kfz-Kennzeichen bzw. Bestätigung der Wunsch­kenn­zeichen-Reservierung
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Ganzjährig, saisonal & Co.

Sie können Ihren Camper ganzjährig, saisonal, für fünf Tage und als Oldtimer zulassen. Je nachdem, wie Sie das Freizeitfahrzeug nutzen, bieten verschiedene Arten der Wohn­mobil­zulassung Vorteile:

  1. Ganzjahreszulassung: Wer sein Freizeitmobil das ganze Jahr fahren möchte, lässt es mit regulärem Kfz-Kennzeichen zu. Ob Sie das Wohn­mo­bil als "Sonstiges Kfz", Pkw oder Lkw anmelden, hängt von Aus­stat­tung und Gesamtgewicht ab.
  2. Saisonzulassung: Sind Sie nur während der Sommermonate mit dem Camper unterwegs, lohnt sich in der Regel ein Saisonkennzeichen. Damit können Sie das Fahrzeug für zwei bis elf Monate pro Jahr anmel­den.
  3. Kurzzeitzulassung: Für Probe- und Überführungs­fahrten innerhalb Deutschlands melden Sie Ihr Wohn­mobil mit Kurzzeitkennzeichen an. Das Sonder­kennzeichen gilt ab Ausstellung fünf Tage lang. Auch bei der Fünf-Tages-Wohnmobilzulassung ist eine Versicherung Pflicht.
  4. Oldtimerzulassung: Sie können Ihr Wohnmobil mit H-Kennzeichen anmel­den, wenn es vor mindestens 30 Jahren erstmalig zugelassen wurde. Voraus­setzung für die Wohn­mobil­zulas­sung ist unter anderem ein Oldtimer-Gutachten. Mit historischem Nummernschild ist eine ganz­jäh­ri­ge oder saisonale Anmel­dung möglich.
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Gebühren & Steuer

Die Wohnmobilzulassung kostet rund 30 Euro. Je nachdem, bei welcher Kfz-Behörde Sie das Reisemobil zulassen, können Anmeldegebühren um wenige Euro abweichen. Zusätzliche Wohn­mobil­zulassung-Kosten ent­stehen, wenn Sie Ihren Camper mit Wunsch­kenn­zeichen anmelden oder vor der Wohn­mobil­zulassung zum TÜV müssen.

  • Kosten für Wunschkenn­zeichen: 2,60 Euro für Kennzeichen­reservierung, 10,20 Euro Aus­stellungs­gebühr, ab ca. 20 Euro für Bestellung und Prägung der Kennzeichen­schilder
  • Kosten für Wohnmobil-TÜV: ab ca. 120 Euro inklusive Abgas­untersuchung (AU)

Wenn Sie Ihren Camper als Wohnmobil anmelden, sparen Sie in der Regel Kraftfahrzeugsteuern. Denn: Seit Anfang 2021 gilt für neu zugelassene Pkw eine höhere Kfz-Steuer, die sich stärker nach dem CO2-Ausstoß des Fahrzeugs bemisst. Vorteil der Wohn­mobil­zulassung: Wohnmobil-Steuern sind von dieser Neu­regelung nicht betroffen. Die jährliche Abgabe berechnet sich weiterhin nach Gesamt­gewicht und Schadstoffklasse des Cam­pers.

Dabei gilt: Je angefangene 200 Kilo­gramm Gesamt­gewicht fallen je nach Schad­stoff­klasse zehn bis 40 Euro Steuern an. Für besonders schwere Camping­fahr­zeuge gibt es Ober­grenzen. Für Reise­mobile mit Schad­stoff­klasse S4 bis S6 zum Beispiel zahlen Sie jährlich nicht mehr als 800 Euro Kfz-Steuer.

Ist Ihr Wohnwagen oder Wohnmobil als Oldtimer mit historischem Kenn­zeichen zugelassen, fällt ein pauschaler Steuer­satz von 191,73 Euro pro Jahr an – unabhängig von Schad­stoff­klasse und Gesamt­gewicht des Mobilheims.

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Häufige Fragen
  • Lohnt sich die Zulassung als Wohnmobil für meinen Multivan?

    Ob für Transporter wie Renault Trafic, Volkswagen T4 oder T5 eine Wohn­mobil­zulassung sinnvoll ist, hängt vom Einzel­fall ab. Zum Beispiel: Wenn Sie einen Minibus mit Diesel­motor als Wohn­mobil anmelden, zahlen Sie meist weniger Kfz-Steuer. Andererseits investieren Sie oft hohe Geld­summen für Umbau oder Selbst­ausbau des Fahrzeugs. Denn: Damit etwa ein gebrauchter VW T4 für die Wohn­mobil­zulassung alle Voraus­setzungen erfüllt, sind unter anderem fest ver­bau­te Sitz- und Schlaf­gelegen­heiten erforderlich. Wägen Sie daher ab, ob Steuer­vorteil oder Umbau­kosten über­wie­gen.
  • Ist eine Gasprüfung für Wohnmobile vorgeschrieben?

    Ja, die Gasprüfung für Wohnwagen und Wohnmobile ist verpflichtend. Allerdings nicht mehr im Rahmen der Hauptuntersuchung. Das heißt aber nicht, dass Reise­gefährte mit unzulässiger, beschädigter oder mangel­hafter Gasanlage durch den TÜV kommen. Eine neue HU-Plakette erhalten Sie je nach Prüfstelle weiterhin nur mit bestan­de­ner Gas­prüfung. Darüber hinaus sollten Wohn­mobil­besitzer:innen Gasanlage, Gas­flaschen und Co. aus Sicherheits­gründen alle zwei Jahre checken lassen. Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) erarbeitet gerade eine Rechtsgrundlage für eine eigenständige Gasprüfung für Wohnwagen und Wohnmobile.
  • Wie oft ist der TÜV beim Wohnmobil fällig?

    In welchen Abständen Ihr Wohnmobil zum TÜV muss, hängt wie beim Wohnwagen-TÜV vom Gesamtgewicht ab.

    • Wohnmobile bis 3,5 Tonnen: Bei neuen Campern steht die HU erstmals nach drei Jahren an. Ab dann ist der TÜV für das Wohn­mobil alle zwei Jahre vorgeschrieben.
    • Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen: Bei Neufahrzeugen ist die erste HU spätestens nach 24 Monaten fällig. Danach findet der Check alle 24 Monate statt. Camping­mobile ab sechs Jahren benötigen alle zwölf Monate einen neuen TÜV.
    • Wohnmobile über 7,5 Tonnen: Schwere Reise­gefährte bringen Fahrzeughalter und Fahrzeughalterinnen ab Erst­zu­lassung jährlich zum Wohn­mobil-TÜV.
  • Mit welchem Führerschein darf ich ein Wohnmobil fahren?

    Reisemobile unter 3,5 Tonnen dürfen Sie mit Führerscheinklasse B (= regulärer Pkw-Führerschein) steuern. Für Camper über 3,5 Tonnen ist Klasse C1 oder C erforderlich. Einen speziellen Wohnmobil-Führerschein gibt es nicht.
  • Macht es einen Unterschied in der Zulassung und Versicherung, ob man das Wohnmobil als Erstwagen oder als Zweitfahrzeug zulässt und versichert?

    Ja, denn der Erstwagen ist in der Regel das Fahrzeug, das mit dem höheren Schadenfreiheitsrabatt (SFR) ausgestattet ist. Das Zweitfahrzeug beginnt mit null oder nur wenig SFR. Daher macht es preislich bei der Versicherung einen Unterschied und es lohnt sich, die Alternativen zu berechnen. Für die Kosten der Wohnmobilzulassung macht es jedoch keinen Unterschied, sie liegen in beiden Fällen bei knapp 30 Euro.
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