Der Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug besteht auch dann weiter, wenn die TÜV-Plakette abgelaufen ist. Allerdings kann Ihre Autoversicherung Sie als Versicherungsnehmer bei einem Unfall in Regress nehmen und am Schadenersatz beteiligen. Dafür muss ein Gutachter nachweisen, dass Mängel an Ihrem Wagen bei einer termingerechten TÜV-Untersuchung festgestellt worden wären und der Schaden dadurch hätte vermieden werden können.
Das Fahren eines Pkw mit abgelaufenem TÜV wird als leichte Fahrlässigkeit gewertet. Grob fahrlässig wäre es, wenn Sie mit abgelaufenem TÜV unterwegs sind und wissen, dass an Ihrem Auto etwas defekt ist. Einige Versicherungen schließen die Schutzleistung in diesem Fall von vornherein aus.
Die Allianz hingegen versichert auch grobe Fahrlässigkeit in der Kfz-Haftpflicht sowie der Teilkasko und Vollkasko.
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt auch bei abgelaufenem TÜV alle Schäden, die Dritten durch einen Unfall entstehen, den Sie verursacht haben. Im Rahmen Ihres Versicherungsschutzes sind dabei sowohl Sach- als auch Personenschäden abgedeckt. Manche Kfz-Versicherer nehmen Sie jedoch anschließend in Regress.
Den Glasbruch als Folge eines Autounfalls zahlt Ihre Teilkasko in der Regel auch dann, wenn der Unfall mit bestandenem TÜV hätte vermieden werden können. Bezweifelt der Versicherer allerdings den fahrtüchtigen Zustand Ihres Wagens zum Unfallzeitpunkt, kann er wie bei der Kfz-Haftpflicht Regressansprüche erheben und Sie dazu auffordern, eine Teilsumme des Schadens selbst zu begleichen. Entsprechendes gilt auch bei einem Wildunfall.
Die Vollkasko deckt alle Schäden an Ihrem eigenen Pkw ab. Auch hier gilt: Der Versicherer kann Sie am Schadenersatz beteiligen. Dazu muss er durch ein Gutachten belegen, dass ein fristgerechter TÜV den Schaden verhindert hätte – etwa wenn Sie mit intakten Bremsen keinen Auffahrunfall verursacht hätten. Schäden durch Vandalismus am Auto reguliert die Vollkasko unabhängig davon, ob der TÜV des Fahrzeugs abgelaufen ist.
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TÜV abgelaufen
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Strafe
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mehr als 2 bis 4 Monate | 15 Euro Bußgeld |
mehr als 4 bis 8 Monate | 25 Euro Bußgeld |
mehr als 8 Monate | 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg |
Bei der Hauptuntersuchung (HU) werden zum Beispiel Bremsen, Lenkung und Motor auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft, um die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu bestätigen und Autounfälle zu vermeiden. Die HU ist seit 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben und umgangssprachlich als TÜV bekannt. TÜV ist die Abkürzung für „Technischer Überwachungsverein“.
Bei einem neuen, privat genutzten Fahrzeug ist die erste HU nach 36 Monaten fällig. Danach müssen Pkw, Motorräder und Wohnmobile alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Den nächsten Fälligkeitstermin können Sie an der HU-Plakette ablesen, die am hinteren Kennzeichen angebracht ist. Auch im letzten Prüfbericht zur HU oder in Ihrem Fahrzeugschein ist der nächste Prüftermin vermerkt.
Die TÜV-Plakette hat jedes Jahr eine andere Farbe, insgesamt gibt es sechs. 2018 fällige Hauptuntersuchungen erkennen Sie an einer grünen Plakette, 2019 ist sie orange. Neben der Farbkennzeichnung geben auch die auf der Plakette vermerkten Zahlen Aufschluss darüber, wann genau die nächste Hauptuntersuchung fällig ist.
Die Jahreszahl finden Sie in der Mitte der TÜV-Plakette, den jeweiligen Monat der Prüfung vertikal darüber – also auf 12 Uhr, wenn Sie sich den Aufkleber wie das Zifferblatt einer Uhr vorstellen. Auf dem Beispielbild wäre die nächste HU im November 2018 fällig.
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