Kfz-Versicherung gilt meist trotz Fahren ohne TÜV
Bewegen Sie einen Pkw mit abgelaufenem TÜV im öffentlichen Straßenverkehr, werten Kfz-Versicherer dies meist als leichte Fahrlässigkeit. Grob fahrlässig wäre es, wenn Sie mit abgelaufenem TÜV unterwegs sind und wissen, dass an Ihrem Auto etwas defekt ist. Einige Kfz-Versicherer schließen die Schutzleistung von vornherein aus, wenn Sie den TÜV überziehen. Die Versicherung erstattet dann keine Kosten und Sie zahlen den Schaden selbst.
Welche Kosten übernimmt Kfz-Versicherung?
Angenommen, Sie verursachen mit abgelaufenem TÜV einen Auffahrunfall. Und das nur, weil technische Mängel an Ihrer Bremsanlage vorliegen, die eine Prüfstelle bei fristgerechter HU entdeckt hätte. Zwar kommt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst für Sach- und Personenschäden auf, die Dritten durch den Autounfall entstehen. Da Sie den TÜV überzogen haben, kann die Versicherung Sie im Anschluss aber in Regress nehmen und bis zu 5.000 Euro der entstandenen Kosten von Ihnen zurückfordern.
Denn: Die Unfallschäden sind auf Ihre Obliegenheitsverletzung als Versicherungsnehmer:in (= mit oder ohne Vorsatz versäumte TÜV-Abnahme) zurückzuführen. Vorausgesetzt, ein Gutachter oder eine Gutachterin weist nach, dass Mängel an Ihrem Pkw bei termingerechter TÜV-Untersuchung festgestellt worden wären und der Unfall so hätte vermieden werden können.
Welche Schäden deckt die Teilkasko ab?
Glasbruch als Folge eines Autounfalls zahlt Ihre Teilkasko in der Regel auch dann, wenn der Unfall mit bestandenem TÜV hätte vermieden werden können. Bezweifelt der Versicherer allerdings den fahrtüchtigen Zustand Ihres Pkw zum Unfallzeitpunkt, kann er wie bei der Kfz-Haftpflicht Regressansprüche erheben und Sie auffordern, einen Teil der Schadensumme selbst zu zahlen. Das gilt auch bei einem Wildunfall.
Wann springt die Vollkasko ein?
Die Vollkasko deckt alle Schäden an Ihrem eigenen Pkw ab. Auch hier gilt: Wenn Sie den TÜV überziehen, kann die Versicherung Sie am Schadenersatz beteiligen. Dazu muss der Versicherer durch ein Gutachten belegen, dass eine fristgerechte TÜV-Abnahme den Schaden verhindert hätte – zum Beispiel, wenn Sie mit intakten Bremsen keinen Auffahrunfall verursacht hätten. Schäden durch Vandalismus am Auto reguliert die Vollkasko unabhängig davon, ob der TÜV des Fahrzeugs abgelaufen ist.
Jedoch sogenannte Betriebsschaden müssen die Versicherer nicht übernehmen. Das heißt, wenn Sie beispielsweise falsch getankt haben, zahlen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko generell nicht.