Aktuelles: Mehr Schutz beim Autokauf
+++ Haftung bei Mangel am Neu- oder Gebrauchtwagen: Bessere Rechtslage zugunsten des Käufers +++ Nach Kauf wird zwölf statt sechs Monate davon ausgegangen, dass das Auto bereits bei der Auslieferung mangelhaft war +++ Neu- oder Gebrauchtwagen gut absichern bei Ihrer Allianz +++
Was ist die Gebrauchtwagen-Versicherung?
- Die Gebrauchtwagen-Versicherung ist eine Kfz-Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko, die Sie für ein gebrauchtes Fahrzeug abschließen. Ohne dürfen Sie das Auto nicht im Straßenverkehr bewegen.
- Eine Gebrauchtwagengarantie dagegen schützt vor unerwarteten Reparaturkosten. Je nach Anbieter und Tarif deckt sie Reparatur- und Materialkosten ab, wenn Ihr Gebrauchter beschädigt ist. Die Allianz bietet die Garantieversicherung übrigens nicht an.
- Laufzeit und Kosten der Gebrauchtwagengarantie-Versicherung variieren je nach Anbieter. In der Regel läuft der Vertrag ein bis zwei Jahre und kann verlängert werden.
- Besonders sinnvoll ist die Garantieversicherung nach einem Gebrauchtwagenkauf – egal, ob von privat oder einem Händler.
Welche Versicherung für Gebrauchtwagen?

Gebrauchtwagen versichern: Möglichkeiten
Kfz-Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko für Gebrauchtwagen?
Ob eine Haftpflichtversicherung genügt oder ob eine teurere Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für den Gebrauchtwagen sinnvoll ist, hängt unter anderem von Alter und Wert des Fahrzeugs ab:
- Kfz-Haftpflicht: Die Basisversicherung für Gebrauchtwagen zahlt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug bei Dritten verursachen. Hat Ihr Gebrauchtwagen bereits einige Jahre und Fahrkilometer auf dem Buckel, ist sein Restwert meist so niedrig, dass sich eine Kasko nicht mehr lohnt und die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung ausreichend ist. Denn: Je älter das Auto, umso weniger erstattet die Versicherung im Schadenfall.
- Teilkasko: Sie greift bei Schäden an Ihrem Gebrauchtwagen, die zum Beispiel durch Brand, Explosion, Tierbiss oder Unwetter entstehen. Außerdem springt sie bei Autodiebstahl ein. Wer mehr Schutz möchte, wählt daher die Teilkasko. Gebrauchtwagen ab vier bis fünf Jahren und höherer Kilometeranzahl haben bereits an Wert verloren. Daher ist es in diesem Fall sinnvoller, einen Teilkaskoschutz abzuschließen oder eine Vollkasko- in eine Teilkaskoversicherung umzuwandeln.
- Vollkasko: Sie umfasst alle Leistungen der Teilkasko. Zusätzlich kommt sie für Vandalismus und selbst verschuldete Schäden bzw. Eigenschäden an Ihrem Gebrauchtfahrzeug auf. Jahreswagen, Vorführwagen oder sehr junge Gebrauchte sind in der Regel ein bis zwei Jahre alt. Sie haben einen geringen Kilometerstand und einen entsprechend hohen Fahrzeugwert. Hier ist eine Vollkaskoversicherung die richtige Wahl – als würden Sie einen Neuwagen versichern. Ein Gebrauchtwagen mit Vollkasko lohnt sich auch für Fahranfänger. Oder wenn ein junger Fahrer das Fahrzeug der Eltern mitnutzt.
Gebrauchtwagen-Versicherung: Kosten
Einen Gebrauchtwagen zu versichern, ist mit Kosten verbunden. Die Beitragshöhe der Kfz-Versicherung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem:
- Versicherungsart (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko)
- Höhe der Vollkasko- oder Teilkasko-Selbstbeteiligung
- Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)
- Art der Fahrzeugnutzung (privat oder geschäftlich)
- Typklasse
- Regionalklasse
Gebrauchtwagen versichern bei der Allianz

Die Allianz Autoversicherung bietet Ihrem Gebrauchtfahrzeug leistungsstarken Schutz. Unsere Kunden profitieren zum Beispiel von diesen Vorteilen:

Wie ist der Gebrauchtwagen nach Kauf versichert?
Wie Sie nach einem Gebrauchtwagenkauf vorgehen, hängt unter anderem davon ab, ob das Fahrzeug noch versichert ist oder nicht:
- Noch angemeldetes Gebrauchtfahrzeug: Die Kfz-Versicherung des Verkäufers geht mit dem Autokauf automatisch auf den Käufer über. Das hat den Vorteil, dass Sie problemlos mit dem Wagen nach Hause fahren können. Der Käufer hat daraufhin vier Wochen Zeit, um eine neue Kfz-Versicherung abzuschließen und das Auto umzumelden.
- Bereits abgemeldeter Gebrauchtwagen: Das Kfz ist nicht mehr versichert und somit nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Eine Überführung an den Wohnort des Käufers darf nur per Spediteur, auf einem Anhänger oder mit einem sogenannten Kurzzeitkennzeichen erfolgen. Außerdem muss der Käufer eine neue Autoversicherung für den Gebrauchtwagen abschließen. Nur mit gültigem Versicherungsschutz kann er das abgemeldete Fahrzeug bei der Kfz-Behörde erneut zulassen.
Schadenfreiheitsklasse bei Gebrauchtwagenkauf übernehmen
Sie haben ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft, möchten die Autoversicherung des Vorbesitzers aber nicht übernehmen, sondern eine eigene Kfz-Versicherung abschließen? Das ist kein Problem: Sie können entweder bei Ihrem bisherigen Versicherer bleiben (falls Sie davor bereits ein Auto hatten) und schließen bei ihm einen neuen Vertrag für Ihren Gebrauchtwagen ab. Oder Sie wechseln zu einem anderen Anbieter.
Ihr Schadenfreiheitsrabatt verfällt durch den Versicherungswechsel nicht. Denn meist übernimmt der neue Kfz-Versicherer Ihre Schadenfreiheitsklasse. Sonderrabatte, etwa wenn der Zweitwagen wie der Erstwagen eingestuft ist, lassen sich bei einem Anbieterwechsel aber nicht mitnehmen.

Versicherung eines Gebrauchten vs. Garantie

Gebrauchtwagengarantie und Autoversicherung für ein gebrauchtes Fahrzeug sind nicht das gleiche. Jeder Gebrauchtwagen braucht eine Kfz-Versicherung, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Fahren ohne Versicherung ist nicht erlaubt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schadensersatzforderungen Dritter ab. Schäden, die Ihrem eigenen Fahrzeug "von außen" zugefügt werden, sind über die freiwilligen Kaskoversicherungen Teilkasko und Vollkasko abgesichert.
Die Gebrauchtwagengarantie schützt Sie im Gegensatz dazu bei Privatkauf oder Kauf vom Händler vor teuren Reparaturkosten. Diese entstehen zum Beispiel durch ein defektes mechanisches oder elektrisches Fahrzeugteil.
Gebrauchtwagengarantie

Was leistet die Gebrauchtwagengarantie?
Macht ein defektes Fahrzeugteil eine Reparatur notwendig, deckt die Auto-Garantieversicherung meist die vollständigen Arbeitskosten ab. Ersatzteil- und Materialkosten übernimmt der Reparaturkostenschutz in der Regel anteilig. Wie hoch dieser Anteil ist, ergibt sich meist aus der Kilometer-Laufleistung zum Zeitpunkt der Reparatur. Zum Beispiel: Ein Anbieter trägt die kompletten Kosten, wenn der Wagen erst 50.000 Kilometer gefahren ist. Liegt der Kilometerstand bei 100.000 Kilometern, zahlt derselbe Versicherer möglicherweise nur noch 40 Prozent.
Übrigens: Wo Sie das Auto im Schadenfall reparieren lassen, dürfen Sie selbst entscheiden. Eine Werkstattbindung gibt es bei der Gebrauchtwagengarantie nicht. Sie können die Werkstatt frei wählen.
Wie viel kostet die Gebrauchtwagengarantie?
Worauf achten beim Abschluss einer Gebrauchtwagengarantie?
Bevor Sie die Gebrauchtwagenkauf-Versicherung abschließen, sollten Sie den Versicherungsumfang unterschiedlicher Versicherungsgeber vergleichen. Je nach Anbieter und Tarif ist die Garantie für gebrauchte Fahrzeuge an unterschiedliche Konditionen gebunden und kann in puncto Laufzeit, Jahresbeitrag und Deckungsumfang variieren.
Einige Versicherer bieten die Garantie für gebrauchte Pkw zum Beispiel nur bis zu einem bestimmten Fahrzeugalter (z.B. maximal acht bis zehn Jahre) oder bis zu einer gewissen Laufleistung (z.B. maximal 200.000 Kilometer) an. Zusätzliche Ausschlusskriterien können je nach Versicherer bestimmte Pkw-Modelle oder eine zu hohe Motorleistung sein. Oft nicht versicherbar sind Umbauten und gewerblich genutzte Fahrzeuge. Eventuell ist eine individuelle Anfrage möglich.
Wann ist der beste Zeitpunkt für den Abschluss?
Wie lang läuft die Gebrauchtwagengarantie?
Wann ist eine Gebrauchtwagengarantie sinnvoll?

Eine Reparaturkostenversicherung kann sich für jedes Gebrauchtfahrzeug lohnen, bei dem Gewährleistung und Hersteller- bzw. Händlergarantie ablaufen. Besonders empfehlenswert ist eine solche Versicherung beim Gebrauchtwagenkauf von privat. Dann ist die Sachmängelhaftung in der Regel ausgeschlossen und es gibt keine Garantie.
Die Versicherung lohnt sich außerdem als Neuwagen-Anschlussgarantie, wenn Sie die Herstellergarantie für Ihren Neuwagen verlängern möchten. In der Regel deckt sie die kostenlose Reparatur von Mängeln ab, die innerhalb der ersten zwei bis sieben Jahre nach Kauf auftreten. Diesen Zeitraum können Sie durch eine zusätzliche Garantieversicherung erweitern.

Gebrauchtwagengarantie bei Autokauf von privat vs. Händler
Garantieversicherung beim privaten Gebrauchtwagenkauf
Wer einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson kauft, findet im Vertrag oft Formulierungen wie "vollständiger Gewährleistungsausschluss" oder "gekauft wie gesehen". Sie entbinden den privaten Verkäufer von der Haftung für Mängel oder Schäden. Fallen nach dem Privatkauf teure Reparaturen an, trägt der Käufer die Kosten. Der Verkäufer haftet nur, wenn er Mängel beim Verkauf absichtlich verschwiegen hat. Diese Absicht muss der Käufer aber erst nachweisen.
Fazit: Um das finanzielle Risiko durch Reparaturen nach einem Gebrauchtwagenkauf zu reduzieren, kann der Käufer eine Garantie-Versicherung für das Auto abschließen. Je nach Absprache bzw. Verhandlung können Käufer und Verkäufer sich die Kosten dafür aufteilen. Eventuell besteht für den Gebrauchtwagen schon eine solche Versicherung. Dann fragen Sie den Verkäufer, ob Sie den Reparaturkostenschutz übernehmen können. Das ist meist möglich.
Garantieversicherung bei Gebrauchtwagenkauf vom Händler
Kaufen Sie den Gebrauchtwagen bei einem gewerblichen Händler, profitieren Sie von einer gesetzlich verankerten Gewährleistungspflicht – der sogenannten Sachmängelhaftung bzw. Händlergewährleistung. Der Verkäufer haftet demnach mindestens ein Jahr lang für Mängel, die das Auto schon bei Übergabe aufwies.
Fällt Ihnen zum Beispiel kurz nach Aushändigung des Wagens ein Schaden daran auf, muss der Händler die Kosten für Reparatur und Nachbesserung übernehmen. Seine Zahlungspflicht entfällt nur, wenn er beweisen kann, dass der Mangel zum Verkaufszeitpunkt noch nicht vorhanden war. Diese Beweispflicht gilt aber nur sechs Monate. Danach ist es am Käufer zu beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.
Fazit: Möchten Sie rundum abgesichert sein und auch Reparaturkosten abdecken, die der Händler nicht übernehmen muss, ist eine Gebrauchtwagengarantie sinnvoll. Denn für den Garantieanspruch ist unerheblich, wann der Mangel auftrat. Die Reparaturkostenversicherung können Sie in der Regel direkt beim Händler abschließen.
Was möchten Sie zur Gebrauchtwagen-Versicherung wissen?
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Was geschieht mit der Versicherung, wenn ich mein gebrauchtes Auto privat weiterverkaufe?
Die Gebrauchtwagen-Versicherung geht beim Verkauf des Autos auf den Fahrzeugkäufer über. Manche Versicherer räumen die Möglichkeit ein, bei Veräußerung des Fahrzeugs bzw. einem Halterwechsel die Garantie vorzeitig zu kündigen. -
Wie kann ich mich zusätzlich zur Gebrauchtwagengarantie beim Kauf eines Autos aus zweiter Hand absichern?
Für Gebrauchtwagenkäufer lohnt sich zusätzlich zur Garantie der Auto-Check bei einem Sachverständigen. Den bieten beispielsweise TÜV, DEKRA oder Automobilclubs an. Schnelle Checks von Bremsanlage, Schläuchen, Achsen und Lenkung kosten ab 20 Euro aufwärts. Umfangreiche Gutachten, für die Sie bis zu 250 Euro zahlen, lohnen sich für junge und vergleichsweise teure gebraucht gekaufte Pkw. -
Gibt es eine Gebrauchtwagen-Versicherung für Wohnmobile und Wohnwagen?
Manche Versicherer bieten Schutz für Wohnmobile an, aber nicht alle. Eventuell müssen Sie mit einem Aufschlag rechnen, wenn Sie Ihr mobiles Zuhause als Gebrauchtwagen versichern. Bei einigen Anbietern gibt es eine spezielle Wohnmobilversicherung. -
Was ist der Unterschied zwischen Gebrauchtwagengarantie und Gewährleistung?
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Treten nach einem Gebrauchtwagenkauf innerhalb der vereinbarten Garantiezeit Mängel auf, hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung, Rückgabe oder Umtausch des Fahrzeugs.
Die Gewährleistung dagegen ist in § 437 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gesetzlich festgelegt. Der Verkäufer haftet für den mangelfreien Zustand des Fahrzeugs. Er ist auch für Mängel verantwortlich, die nach dem Kauf auftreten, aber nach Alter und Zustand nicht vorhanden sein dürften. Hat der Anbieter versteckte Mängel verheimlicht, muss er dafür gerade stehen.
Der Erwerber hat zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Das heißt: Der Verkäufer erhält die Möglichkeit, das Kfz in den vereinbarten bzw. dem Alter entsprechenden üblichen Zustand zu versetzen. Gelingt dem Veräußerer das nicht, kann der Kunde Schadenersatz fordern, den Kaufpreis mindern oder ganz vom Autokauf zurücktreten.
Die Gewährleistungsfrist beträgt auch beim Gebrauchtwagenkauf in der Regel zwei Jahre. Festgeschrieben ist das in der Sach- und Rechtsmängelhaftung, die in § 434 BGB bzw. 435 BGB geregelt sind.
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Kann ich meinen Gebrauchtwagen versichern, wenn er lange nicht gepflegt wurde?
Ja. Ihren Gebrauchtwagen versichern einige Anbieter auch, wenn er lange nicht gepflegt wurde. Aber: Viele Versicherer verlangen dann einen schriftlichen Nachweis über den Zustand des Fahrzeugs, zum Beispiel in Form eines Sicherheitschecks oder Gutachtens.
Wichtig: Mit Abschluss der Garantieversicherung für Ihr Auto verpflichten Sie sich, es entsprechend der Empfehlungen und Vorschriften des Fahrzeugherstellers warten zu lassen. Durchgeführte Wartungsmaßnahmen sollten Sie zur Nachverfolgung dokumentieren. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, verlieren Sie unter Umständen Ihren Leistungsanspruch. Prüfen Sie daher regelmäßig in Bedienungsanleitung oder Servicehandbuch Ihres Gebrauchten, wann welche Wartungsarbeiten notwendig sind. Und lassen Sie diese rechtzeitig durchführen und im Serviceheft bestätigen.


