- Eine Gebrauchtwagen-Versicherung ist Pflicht im Straßenverkehr. Die Gebrauchtwagengarantie dagegen ist freiwillig und schützt Sie vor unerwarteten Reparaturkosten.
- Als Versicherung für gebrauchte Fahrzeuge können Sie Kfz-Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko abschließen.
- Je nach Anbieter und Tarif deckt die Gebrauchtwagengarantie Reparatur- und Materialkosten ab. Die Allianz bietet keine Kfz-Garantieversicherung an.
- Die Kosten der Gebrauchtwagengarantie-Versicherung variieren nach Anbieter. Besonders sinnvoll ist die Auto-Reparaturversicherung nach einem Gebrauchtwagenkauf – egal, ob von privat oder Händler:in.
Gebrauchtwagen-Versicherung

Kurz erklärt: Gebrauchtwagenversicherung und Gebrauchtwagengarantie
Gebrauchtwagengarantie
Was leistet die Gebrauchtwagengarantie?
Je nach Versicherer gibt es bei einer Gebrauchtwagen-Garantieversicherung verschiedene Pakete mit unterschiedlichem Leistungsumfang. Darin können Reparaturen an Dingen wie Motor, Getriebe und elektrischen Anlagen enthalten sein.
Eine Auto-Garantieversicherung deckt meist die vollständigen Arbeitskosten ab. Ersatzteil- und Materialkosten übernimmt der Reparaturkostenschutz in der Regel anteilig. Wie hoch der Anteil ist, ergibt sich aus den Vertragsbedingungen. Wo Sie das Auto im Schadenfall reparieren lassen, dürfen Sie selbst entscheiden. Eine Werkstattbindung gibt es bei der Gebrauchtwagengarantie nicht.
Wie viel kostet die Gebrauchtwagengarantie?
Worauf achten beim Abschluss einer Gebrauchtwagengarantie?
Wie lange läuft die Gebrauchtwagengarantie?
Bester Zeitpunkt für den Abschluss
Was ist eine Gebrauchtwagenversicherung?

Was macht eine Gebrauchtwagenversicherung aus?
Welche Versicherung für Gebrauchtwagen?
Kfz-Haftpflicht für Gebrauchtwagen
- Zahlt die Kosten, wenn Sie mit Ihrem Gebrauchtwagen andere Personen verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen – bei der Allianz bis 100 Millionen Euro bei Sach- und Vermögensschäden, bei Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro.
- Versichert grobe Fahrlässigkeit und deckt Kosten für Eigenschäden ab.
- Ausreichend für ältere Gebrauchtwagen mit vielen Fahrkilometern. Eine Kasko lohnt sich aufgrund des geringen Restwerts häufig nicht mehr.
Gebrauchtwagen-Versicherung mit Teilkasko
- Greift bei Schäden an Ihrem Gebrauchtwagen durch Brand, Explosion, Tierbiss oder Unwetter.
- Springt bei Diebstahl Ihres Gebrauchtwagens ein.
- Sinnvoll für Gebrauchtwagen ab vier bis fünf Jahren und einer höheren Kilometerzahl.
Gebrauchtwagen-Versicherung mit Vollkasko
- Enthält alle Leistungen der Gebrauchtwagen-Teilkasko.
- Kommt zudem für Schäden durch Vandalismus und Unfallschäden an Ihrem Gebrauchtwagen auf.
- Empfehlenswert, wenn Sie einen jungen Gebrauchtwagen bis zwei Jahre versichern, z.B. Jahreswagen und Vorführwagen mit niedrigem Kilometerstand. Lohnt sich auch für Fahranfänger:innen oder junge Fahrer:innen, die das Fahrzeug Ihrer Eltern mitbenutzen.
Gebrauchtwagen versichern bei der Allianz

Die Autoversicherung der Allianz bietet Ihrem Gebrauchtfahrzeug leistungsstarken Schutz. Unsere Kunden profitieren zum Beispiel von diesen Vorteilen:

Gebrauchtwagenversicherung vs. Gebrauchtwagengarantie

Eine Autoversicherung für ein gebrauchtes Fahrzeug und eine Gebrauchtwagengarantie sind nicht das gleiche.
Eine Gebrauchtwagen-Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, um mit Ihrem Gebrauchtwagen am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Fahren ohne Versicherung ist nicht erlaubt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schadensersatzforderungen Dritter ab. Schäden am eigenen Fahrzeug sind über die freiwillige Vollkasko oder Teilkasko abgesichert.
Die Gebrauchtwagengarantie hingegen schützt Sie bei Privatkauf oder Kauf bei Händler:innen vor teuren Reparaturkosten.

Wie ist der Gebrauchtwagen nach Kauf versichert?
Wie Sie nach einem Gebrauchtwagenkauf vorgehen, hängt unter anderem davon ab, ob das Fahrzeug noch versichert ist oder nicht.
Noch angemeldeter Gebrauchtwagen
- Eine bestehende Kfz-Versicherung geht mit dem Autokauf automatisch auf die kaufende Person über. So können Sie sofort mit dem Wagen nach Hause fahren.
- Wollen Sie die Police nicht übernehmen, können Sie innerhalb von vier Wochen eine neue Kfz-Versicherung abschließen und das Auto ummelden.
- Ihr Schadenfreiheitsrabatt verfällt durch den Wechsel der Gebrauchtwagen-Versicherung nicht. Meist übernimmt der neue Kfz-Versicherer Ihre Schadenfreiheitsklasse.
- Sonderrabatte, etwa wenn Ihr Zweitwagen wie der Erstwagen eingestuft ist, lassen sich bei einem Anbieterwechsel allerdings nicht mitnehmen.
Bereits abgemeldeter Gebrauchtwagen
- Das Kfz ist nicht mehr versichert und somit nicht für den Straßenverkehr zugelassen.
- Eine Überführung an den Wohnort der kaufenden Person darf nur per Spedition, auf einem Anhänger oder mit einem sogenannten Kurzzeitkennzeichen erfolgen.
- Als Käufer oder Käuferin müssen Sie Ihren Gebrauchtwagen wie ein neues Auto versichern. Nur mit gültigem Versicherungsschutz können Sie für ein abgemeldetes Fahrzeug bei der Kfz-Behörde eine neue Kfz-Zulassung beantragen.
Häufige Fragen zur Gebrauchtwagen-Versicherung
Was geschieht mit der Versicherung, wenn ich mein gebrauchtes Auto privat weiterverkaufe?
Wie kann ich mich zusätzlich zur Gebrauchtwagengarantie beim Kauf eines Autos aus zweiter Hand absichern?
Gibt es eine Gebrauchtwagen-Versicherung für Wohnmobile und Wohnwagen?
Was ist der Unterschied zwischen Gebrauchtwagengarantie und Gewährleistung?
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder der Verkäuferin. Treten nach einem Gebrauchtwagenkauf innerhalb der vereinbarten Garantiezeit Mängel auf, hat der oder die Käufer:in das Recht auf Nachbesserung, Rückgabe oder Umtausch des Fahrzeugs.
Die Gewährleistung dagegen ist in § 437 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gesetzlich festgelegt. Der Verkäufer bzw. die Verkäuferin haftet für den mangelfreien Zustand des Fahrzeugs. Er oder sie ist auch für Mängel verantwortlich, die nach dem Kauf auftreten, aber nach Alter und Zustand nicht vorhanden sein dürften. Hat ein:e Anbieter:in versteckte Mängel verheimlicht, muss er oder sie dafür geradestehen.
Erwerber:innen haben zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Das heißt: Der oder die Verkäufer:in erhält die Möglichkeit, das Kfz in den vereinbarten bzw. dem Alter entsprechenden üblichen Zustand zu versetzen. Gelingt dem Veräußerer oder der Veräußerin das nicht, kann der Kunde oder die Kundin Schadenersatz fordern, den Kaufpreis mindern oder ganz vom Autokauf zurücktreten.
Die Gewährleistungsfrist beträgt auch beim Gebrauchtwagenkauf in der Regel zwei Jahre. Festgeschrieben ist das in der Sach- und Rechtsmängelhaftung, die in § 434 BGB bzw. 435 BGB geregelt sind.
Bei Streit um Gewährleistungsrechte hilft Ihnen die Allianz von Anfang an, Ihre Ansprüche gegenüber nachlässigen Händlern oder Händlerinnen durchzusetzen. Im Privat-Rechtsschutz sind in allen Tarifen sowohl Schadensersatzforderungen Ihrerseits also auch Streitigkeiten wegen fehlerhafter Ware oder Reparatur mitversichert.
Kann ich meinen Gebrauchtwagen versichern, wenn er lange nicht gepflegt wurde?
Ja. Die Gebrauchtwagen-Versicherung bieten einige Anbieter auch an, wenn das Fahrzeug lange nicht gepflegt wurde. Aber: Viele Versicherer verlangen dann einen schriftlichen Nachweis über den Zustand des Fahrzeugs, zum Beispiel in Form eines Sicherheitschecks oder Gutachtens.
Wichtig: Mit Abschluss der Garantieversicherung für Ihr Auto verpflichten Sie sich, es entsprechend der Empfehlungen und Vorschriften des Fahrzeugherstellers warten zu lassen. Durchgeführte Wartungsmaßnahmen sollten Sie zur Nachverfolgung dokumentieren. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, verlieren Sie unter Umständen Ihren Leistungsanspruch. Prüfen Sie daher regelmäßig in Bedienungsanleitung oder Servicehandbuch Ihres Gebrauchten, wann welche Wartungsarbeiten notwendig sind. Und lassen Sie diese rechtzeitig durchführen und im Serviceheft bestätigen.
Welchen Einfluss hat das Alter des Fahrzeugs auf die Kfz-Versicherung?
Welche Unterlagen brauche ich beim Abschluss einer Gebrauchtwagenversicherung?
Folgende Dokumente benötigen Sie für den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung, sowohl für Ihren Gebrauchten als auch einen Neuwagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Bei Gebrauchtwagen: Bisheriges Kennzeichen
- Fahrzeugbrief und -schein
- TÜV-Prüfbericht
- Prüfbericht der Abgasuntersuchung
- Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Können Privatpersonen eine Gebrauchtwagengarantie abschließen?


