Kurz erklärt: Was ist die Gebrauchtwagenversicherung?
- Eine Gebrauchtwagen-Versicherung ist verpflichtend, um ein Auto im Straßenverkehr bewegen zu dürfen. Die Gebrauchtwagengarantie dagegen ist freiwillig und schützt Sie vor unerwarteten Reparaturkosten.
- Als Versicherung für gebrauchte Fahrzeuge können Sie Kfz-Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko abschließen.
- Je nach Anbieter und Tarif deckt die Gebrauchtwagengarantie Reparatur- und Materialkosten ab. Die Allianz bietet die Kfz-Garantieversicherung nicht an.
- Die Kosten der Gebrauchtwagengarantie-Versicherung variieren je nach Anbieter. Besonders sinnvoll ist die Reparaturversicherung nach einem Gebrauchtwagenkauf – egal, ob von privat oder einem Händler.

Gebrauchtwagenversicherung vs. Gebrauchtwagengarantie

Gebrauchtwagengarantie und Autoversicherung für ein gebrauchtes Fahrzeug sind nicht das gleiche. Jeder Gebrauchtwagen braucht eine Kfz-Versicherung, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Fahren ohne Versicherung ist nicht erlaubt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schadensersatzforderungen Dritter ab. Schäden am eigenen Fahrzeug sind über die freiwillige Vollkasko oder Teilkasko abgesichert.
Die Gebrauchtwagengarantie hingegen schützt Sie bei Privatkauf oder Kauf von Händler vor teuren Reparaturkosten.
Welche Versicherung für Gebrauchtwagen?
Gebrauchtwagen versichern: Möglichkeiten
Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko für Ihren Gebrauchtwagen
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Kfz-Haftpflicht für Gebrauchtwagen
- Zahlt die Kosten, wenn Sie mit Ihrem Gebrauchtwagen andere Personen verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen – bis 100 Millionen Euro bei Sach- und Vermögensschäden, bei Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro.
- Versichert grobe Fahrlässigkeit und deckt Kosten für Eigenschäden ab.
- Ausreichend für ältere Gebrauchtwagen mit vielen Fahrkilometern. Eine Kasko lohnt sich aufgrund des geringen Restwerts häufig nicht mehr.
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Gebrauchtwagen-Versicherung mit Teilkasko
- Greift bei Schäden an Ihrem Gebrauchtwagen durch Brand, Explosion, Tierbiss oder Unwetter.
- Springt bei Diebstahl Ihres Gebrauchtwagens ein.
- Sinnvoll für Gebrauchtwagen ab vier bis fünf Jahren und einer höheren Kilometerzahl.
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Gebrauchtwagen-Versicherung mit Vollkasko
- Enthält alle Leistungen der Gebrauchtwagen-Teilkasko.
- Kommt zudem für Schäden durch Vandalismus und Unfallschäden an Ihrem Gebrauchtwagen auf.
- Empfehlenswert, wenn Sie einen jungen Gebrauchtwagen bis zwei Jahre versichern, z.B. Jahreswagen und Vorführwagen mit niedrigem Kilometerstand. Lohnt sich auch für Fahranfänger oder junge Fahrer, die das Fahrzeug Ihrer Eltern mitbenutzen.
- Enthält alle Leistungen der Gebrauchtwagen-Teilkasko.
Gebrauchtwagen-Versicherung: Kosten
Einen Gebrauchtwagen zu versichern, ist mit Kosten verbunden. Die Beitragshöhe der Kfz-Versicherung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem:
- Versicherungsart (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko)
- Höhe der Vollkasko- oder Teilkasko-Selbstbeteiligung
- Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)
- Art der Fahrzeugnutzung (privat oder geschäftlich)
- Typklasse
- Regionalklasse
Gebrauchtwagen versichern bei der Allianz

Die Autoversicherung der Allianz bietet Ihrem Gebrauchtfahrzeug leistungsstarken Schutz. Unsere Kunden profitieren zum Beispiel von diesen Vorteilen:

Wie ist der Gebrauchtwagen nach Kauf versichert?
Wie Sie nach einem Gebrauchtwagenkauf vorgehen, hängt unter anderem davon ab, ob das Fahrzeug noch versichert ist oder nicht.
- Noch angemeldetes Gebrauchtfahrzeug: Die Kfz-Versicherung des Verkäufers geht mit dem Autokauf automatisch auf den Käufer über. Das hat den Vorteil, dass Sie problemlos mit dem Wagen nach Hause fahren können. Wenn Sie die Police nicht übernehmen, können Sie innerhalb von vier Wochen eine neue Kfz-Versicherung abschließen und das Auto ummelden. Ihr Schadenfreiheitsrabatt verfällt durch den Wechsel der Gebrauchtwagen-Versicherung nicht. Denn meist übernimmt der neue Kfz-Versicherer Ihre Schadenfreiheitsklasse. Sonderrabatte, etwa wenn der Zweitwagen wie der Erstwagen eingestuft ist, lassen sich bei einem Anbieterwechsel aber nicht mitnehmen.
- Bereits abgemeldeter Gebrauchtwagen: Das Kfz ist nicht mehr versichert und somit nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Eine Überführung an den Wohnort des Käufers darf nur per Spediteur, auf einem Anhänger oder mit einem sogenannten Kurzzeitkennzeichen erfolgen. Außerdem muss der Käufer eine neue Autoversicherung für den Gebrauchtwagen abschließen. Nur mit gültigem Versicherungsschutz durch eine Gebrauchtwagen-Versicherung kann er das abgemeldete Fahrzeug bei der Kfz-Behörde erneut zulassen.
Gebrauchtwagengarantie

Was leistet die Gebrauchtwagengarantie?
Was eine Gebrauchtwagengarantie-Versicherung genau absichert, lässt sich nicht pauschal beantworten. Je nach Versicherer werden verschiedene Pakete angeboten, deren Leistungsumfang sich unterscheidet. Darin können Reparaturen an folgenden Autoteilen enthalten sein:
- Motor
- Getriebe, z.B. Schalt-, Automatik-, Achsgetriebe
- Lenkung und Bremsen
- Abgas- und Kraftstoffanlage
- Elektrische Anlagen, z.B. Fahrassistenzsysteme, Fahrdynamiksysteme
Ist eines der versicherten Fahrzeugteile defekt und eine Reparatur notwendig, deckt die Auto-Garantieversicherung meist die vollständigen Arbeitskosten ab. Ersatzteil- und Materialkosten übernimmt der Reparaturkostenschutz in der Regel anteilig. Wie hoch dieser Anteil ist, ergibt sich aus den Vertragsbedingungen der gewählten Reparaturkostenversicherung. Dieser orientiert sich häufig an der Kilometer-Laufleistung zum Zeitpunkt der Reparatur. Zum Beispiel: Ein Anbieter trägt die kompletten Kosten, wenn der Wagen erst 50.000 Kilometer gefahren ist. Liegt der Kilometerstand bei 100.000 Kilometern, zahlt derselbe Versicherer möglicherweise nur noch 40 Prozent.
Übrigens: Wo Sie das Auto im Schadenfall reparieren lassen, dürfen Sie selbst entscheiden. Eine Werkstattbindung gibt es bei der Gebrauchtwagengarantie nicht. Sie können die Werkstatt frei wählen.
Wie viel kostet die Gebrauchtwagengarantie?
Worauf achten beim Abschluss einer Gebrauchtwagengarantie?
Bevor Sie die Gebrauchtwagenkauf-Versicherung abschließen, sollten Sie den Versicherungsumfang unterschiedlicher Versicherungsgeber vergleichen und sich informieren, ob ein Werkstatt-Check für Ihr Auto verpflichtend ist. Je nach Anbieter und Tarif ist die Garantie für gebrauchte Fahrzeuge an unterschiedliche Konditionen gebunden und kann in puncto Laufzeit, Jahresbeitrag und Deckungsumfang variieren.
Einige Versicherer bieten die Garantie für gebrauchte Pkw zum Beispiel nur bis zu einem bestimmten Fahrzeugalter (z.B. maximal acht bis zehn Jahre) oder bis zu einer gewissen Laufleistung (z.B. maximal 200.000 Kilometer) an. Zusätzliche Ausschlusskriterien können je nach Versicherer bestimmte Pkw-Modelle oder eine zu hohe Motorleistung sein. Oft nicht versicherbar sind Umbauten und gewerblich genutzte Fahrzeuge. Eventuell ist eine individuelle Anfrage möglich.
Wann ist der beste Zeitpunkt für den Abschluss?
Wie lang läuft die Gebrauchtwagengarantie?
Wann ist eine Gebrauchtwagengarantie-Versicherung sinnvoll?
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Gebrauchtwagengarantie nach Auto-Kauf von privat
Wer einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson kauft, findet im Vertrag oft Formulierungen wie "vollständiger Gewährleistungsausschluss" oder "gekauft wie gesehen". Sie entbinden den privaten Verkäufer von der Haftung für Mängel oder Schäden. Fallen nach dem Privatkauf teure Reparaturen an, trägt der Käufer die Kosten. Der Verkäufer haftet nur, wenn er Mängel beim Verkauf absichtlich verschwiegen hat. Diese Absicht muss der Käufer aber erst nachweisen.
Eine Gebrauchtwagengarantie-Versicherung bei privatem Kauf ist sinnvoll, um das finanzielle Risiko von Reparaturen zu reduzieren. Sie können mit dem Verkäufer absprechen, sich die Kosten dafür aufzuteilen. Eventuell besteht für den Gebrauchtwagen schon eine Kfz-Garantieversicherung. Diesen Reparaturkostenschutz können Sie häufig nach Absprache mit dem Verkäufer übernehmen.
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Gebrauchtwagengarantie nach Auto-Kauf beim Händler
Kaufen Sie den Gebrauchtwagen bei einem gewerblichen Händler, profitieren Sie von einer gesetzlich verankerten Gewährleistungspflicht – der sogenannten Sachmängelhaftung bzw. Händlergewährleistung. Der Verkäufer haftet demnach mindestens ein Jahr lang für Mängel, die das Auto schon bei Übergabe aufwies.
Fällt Ihnen kurz nach Aushändigung des Wagens ein Schaden daran auf, muss der Händler die Kosten für Reparatur und Nachbesserung übernehmen. Seine Zahlungspflicht entfällt nur, wenn er beweisen kann, dass der Mangel zum Verkaufszeitpunkt noch nicht vorhanden war. Diese Beweispflicht gilt aber nur sechs Monate. Danach ist es am Käufer zu beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.
Möchten Sie rundum abgesichert sein, ist eine Gebrauchtwagengarantie-Versicherung sinnvoll. Denn für den Garantieanspruch ist unerheblich, wann der Mangel auftrat. Die Reparaturkostenversicherung können Sie in der Regel direkt beim Händler abschließen.
Die Versicherung lohnt sich außerdem als Neuwagen-Anschlussgarantie, wenn Sie die Herstellergarantie für Ihren Neuwagen verlängern möchten. In der Regel deckt sie die kostenlose Reparatur von Mängeln ab, die innerhalb der ersten zwei bis sieben Jahre nach Kauf auftreten. Diesen Zeitraum können Sie durch eine zusätzliche Kfz-Garantieversicherung erweitern.
Häufige Fragen zur Gebrauchtwagen-Versicherung
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Was geschieht mit der Versicherung, wenn ich mein gebrauchtes Auto privat weiterverkaufe?
Die Gebrauchtwagen-Versicherung geht beim Verkauf des Autos auf den Fahrzeugkäufer über. Manche Versicherer räumen die Möglichkeit ein, bei Veräußerung des Fahrzeugs bzw. einem Halterwechsel die Garantie vorzeitig zu kündigen. -
Wie kann ich mich zusätzlich zur Gebrauchtwagengarantie beim Kauf eines Autos aus zweiter Hand absichern?
Für Gebrauchtwagenkäufer lohnt sich zusätzlich zur Garantie der Auto-Check bei einem Sachverständigen. Den bieten beispielsweise TÜV, DEKRA oder Automobilclubs an. Schnelle Checks von Bremsanlage, Schläuchen, Achsen und Lenkung kosten ab 20 Euro aufwärts. Umfangreiche Gutachten, für die Sie bis zu 250 Euro zahlen, lohnen sich für junge und vergleichsweise teure gebraucht gekaufte Pkw. -
Gibt es eine Gebrauchtwagen-Versicherung für Wohnmobile und Wohnwagen?
Manche Versicherer bieten Schutz für Wohnmobile an, aber nicht alle. Eventuell müssen Sie mit einem Aufschlag rechnen, wenn Sie Ihr mobiles Zuhause als Gebrauchtwagen versichern. Bei einigen Anbietern gibt es eine spezielle Wohnmobilversicherung. -
Was ist der Unterschied zwischen Gebrauchtwagengarantie und Gewährleistung?
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Treten nach einem Gebrauchtwagenkauf innerhalb der vereinbarten Garantiezeit Mängel auf, hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung, Rückgabe oder Umtausch des Fahrzeugs.
Die Gewährleistung dagegen ist in § 437 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gesetzlich festgelegt. Der Verkäufer haftet für den mangelfreien Zustand des Fahrzeugs. Er ist auch für Mängel verantwortlich, die nach dem Kauf auftreten, aber nach Alter und Zustand nicht vorhanden sein dürften. Hat der Anbieter versteckte Mängel verheimlicht, muss er dafür geradestehen.
Der Erwerber hat zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Das heißt: Der Verkäufer erhält die Möglichkeit, das Kfz in den vereinbarten bzw. dem Alter entsprechenden üblichen Zustand zu versetzen. Gelingt dem Veräußerer das nicht, kann der Kunde Schadenersatz fordern, den Kaufpreis mindern oder ganz vom Autokauf zurücktreten.
Die Gewährleistungsfrist beträgt auch beim Gebrauchtwagenkauf in der Regel zwei Jahre. Festgeschrieben ist das in der Sach- und Rechtsmängelhaftung, die in § 434 BGB bzw. 435 BGB geregelt sind.
Bei Streit um Gewährleistungsrechte hilft Ihnen die Allianz von Anfang an, Ihre Ansprüche gegenüber nachlässigen Händlern durchzusetzen. Im Privat-Rechtsschutz sind in allen Tarifen sowohl Schadensersatzforderungen Ihrerseits also auch Streitigkeiten wegen fehlerhafter Ware oder Reparatur mitversichert.
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Kann ich meinen Gebrauchtwagen versichern, wenn er lange nicht gepflegt wurde?
Ja. Die Gebrauchtwagen-Versicherung bieten einige Anbieter auch an, wenn das Fahrzeug lange nicht gepflegt wurde. Aber: Viele Versicherer verlangen dann einen schriftlichen Nachweis über den Zustand des Fahrzeugs, zum Beispiel in Form eines Sicherheitschecks oder Gutachtens.
Wichtig: Mit Abschluss der Garantieversicherung für Ihr Auto verpflichten Sie sich, es entsprechend der Empfehlungen und Vorschriften des Fahrzeugherstellers warten zu lassen. Durchgeführte Wartungsmaßnahmen sollten Sie zur Nachverfolgung dokumentieren. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, verlieren Sie unter Umständen Ihren Leistungsanspruch. Prüfen Sie daher regelmäßig in Bedienungsanleitung oder Servicehandbuch Ihres Gebrauchten, wann welche Wartungsarbeiten notwendig sind. Und lassen Sie diese rechtzeitig durchführen und im Serviceheft bestätigen.


