• Eine Gebraucht­wagen-Versicherung ist Pflicht im Straßen­verkehr. Die Gebraucht­wagen­garantie dagegen ist frei­willig und schützt Sie vor unerwarteten Reparatur­kosten.
  • Als Versicherung für gebrauchte Fahr­zeuge können Sie Kfz-Haft­pflicht, Teil- oder Voll­kasko abschließen.
  • Je nach Anbieter und Tarif deckt die Gebraucht­wagen­garantie Repa­ratur- und Material­kosten ab. Die Allianz bietet keine Kfz-Garantie­versicherung an.
  • Die Kosten der Gebraucht­wagen­garantie-Versi­cherung variieren nach Anbieter. Besonders sinnvoll ist die Auto-Repa­ratur­versi­cherung nach einem Gebraucht­wagen­kauf – egal, ob von privat oder Händler:in.
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Die Gebraucht­wagen­garantie – auch Reparatur­kosten­ver­sicherung genannt – schützt Sie bei Privat­kauf oder Kauf von Händler:in vor hohen Reparatur­kosten. Alle Infos zu Leistungen, Kosten und Ver­trags­ab­schluss im Über­blick.

Was leistet die Gebrauchtwagengarantie?

Je nach Versicherer gibt es bei einer Gebraucht­wagen-Garantieversicherung verschiedene Pakete mit unterschiedlichem Leistungs­umfang. Darin können Reparaturen an Dingen wie Motor, Getriebe und elek­trischen Anlagen enthalten sein.

Eine Auto-Garantie­versicherung deckt meist die voll­ständigen Arbeits­kosten ab. Ersatz­teil- und Material­kosten über­nimmt der Reparatur­kosten­schutz in der Regel anteilig. Wie hoch der Anteil ist, ergibt sich aus den Vertrags­bedingungen. Wo Sie das Auto im Schaden­fall reparieren lassen, dürfen Sie selbst ent­scheiden. Eine Werk­statt­bindung gibt es bei der Gebraucht­wagen­garantie nicht.

Wie viel kostet die Gebrauchtwagengarantie?

In der Regel liegt der Jahres­bei­trag für eine Gebraucht­wagen­garantie-Ver­siche­rung im niedrig bis hohen dreistelligen Bereich. Die Kosten hängen von ver­schiedenen Fak­toren ab. Dazu gehören zum Bei­spiel Leistungs­umfang und Lauf­zeit des Vertrags, Alter des Autos, Leistungs­klasse und Fahr­zeug­modell. Bei vielen Versicherern können Kund:innen die Gebraucht­wagen­garantie-Versicherung ganz einfach online berechnen.

Worauf achten beim Abschluss einer Gebrauchtwagengarantie?

Bevor Sie die Gebraucht­wagen­kauf-Versicherung ab­schließen, sollten Sie besonders auf den Versicherungs­umfang und die Konditionen achten. Lauf­zeit, Jahres­beitrag und Deckungs­umfang sind ebenfalls wichtige Faktoren. Prüfen Sie außerdem, ob es Ausschlusskriterien gibt (Fahrzeug­alter, Lauf­leistung, Modell, Motor­leistung). Umbauten und gewerb­lich genutzte Fahr­zeuge sind meist grundsätzlich nicht versicher­bar.

Wie lange läuft die Ge­braucht­wagen­garantie?

Viele Versicherer bieten Garantie­ver­sicherungen für gebrauchte Autos mit Lauf­zeiten von ein bis drei Jahren an. Bei Bedarf können Sie die Gebraucht­wagen­­garantie privat abschließen, mit indi­vi­dueller Lauf­zeit – zum Bei­spiel für Zeit­spannen von zwei bis 48 Monaten.

Bester Zeitpunkt für den Abschluss

Kaufen Sie das Fahr­zeug beim Händler bzw. einer Händlerin, erhalten Sie die Garantie sofort. Kaufen Sie das Auto bei einer Privat­person, sollten Sie möglichst schnell die Gebraucht­wagen­garantie privat abschließen. Versi­cherungen legen teil­weise eine Warte­zeit von einem Monat und 1.000 Kilo­meter Fahr­leistung ab Ver­sicherungs­beginn fest, bevor sie für einen Schaden auf­kommen.
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Gut zu wissen

Eine Reparatur­kosten­versiche­rung kann sich für jedes Gebraucht­fahrzeug lohnen, bei dem Gewähr­leistung und Her­steller- bzw. Händler­garantie ablaufen. 

  • Privatkäufe finden oft mit einem "voll­ständigen Ge­währ­leistungs­ausschluss" statt (auch "gekauft wie gesehen"). Er ent­bindet private Ver­käufer:innen von der Haftung für Mängel oder Schäden. Fallen nach dem Privat­kauf teure Repara­turen an, trägt der Käufer bzw. die Käuferin die Kosten. Eine Gebraucht­wagen­garantie-Versicherung ist hier sinn­voll, um das finanzielle Risiko zu redu­zieren.
  • Beim Kauf über Händler:innen haften Ver­käufer:innen mindestens ein Jahr lang für Mängel, die das Auto schon bei Über­ga­be aufwies. Die Zahlungs­pflicht ent­fällt nur, wenn sie beweisen können, dass der Mangel zum Verkaufs­zeit­punkt noch nicht vorhanden war. Die Beweis­pflicht gilt jedoch nur sechs Monate. Für eine Rundum-Ab­sicherung ist daher auch beim gewerb­lichen Kauf eine Gebraucht­wagen­garantie-Versi­cherung sinn­voll.
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Eine spezielle Gebraucht­wagen­versiche­rung gibt es nicht. Eine Kfz-Haft­pflicht­versi­cherung ist für Gebraucht- wie Neu­wagen dagegen gesetz­lich Pflicht. Käufer:innen können eine beste­hende Police über­nehmen oder eine neue Ver­siche­rung ab­schließen. Die Haft­pflicht­versi­cherung schützt vor Schaden­ersatz­an­sprüchen Dritter. Teil- und Voll­kasko sichern das eigene Auto gegen Schäden.
Als Gebrauchtwagen­versiche­rung gilt die gesetzlich vor­geschrie­bene Kfz-Haft­pflicht­versi­cherung sowie die optio­nalen Zusatz­versi­cherung­en Teil­kasko und Voll­kasko. Gebraucht­wagen werden dabei wie Neu­wagen versichert. Eine spezielle Ver­siche­rung speziell für Gebrauchte gibt es nicht.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung braucht jede:r Fahrzeug­halter:in – auch wenn er bzw. sie ein Gebraucht­fahr­zeug hat. Je nach Alter und Wert des Wagens kann sich zusätzlich eine Kasko­versiche­rung lohnen. Faust­regel: Je neuer und teurer das Auto, desto eher rechnet sich eine Voll­kasko.

Kfz-Haftpflicht für Gebrauchtwagen

  • Zahlt die Kosten, wenn Sie mit Ihrem Ge­braucht­wagen andere Personen verletzen oder fremdes Eigen­tum beschädigen – bei der Allianz bis 100 Millionen Euro bei Sach- und Ver­mögens­schäden, bei Personen­schäden bis zu 15 Millionen Euro.
  • Versichert grobe Fahr­lässig­keit und deckt Kosten für Eigen­schäden ab.
  • Ausreichend für ältere Gebraucht­wagen mit vielen Fahr­kilo­metern. Eine Kasko lohnt sich aufgrund des geringen Rest­werts häufig nicht mehr.

Gebrauchtwagen-Versicherung mit Teilkasko

  • Greift bei Schäden an Ihrem Gebraucht­wagen durch Brand, Explo­sion, Tier­biss oder Unwetter.
  • Springt bei Diebstahl Ihres Gebraucht­wagens ein.
  • Sinnvoll für Gebraucht­wagen ab vier bis fünf Jahren und einer höheren Kilo­meter­zahl.

Gebrauchtwagen-Versicherung mit Vollkasko

  • Enthält alle Leis­tungen der Gebraucht­wagen-Teil­kasko.
  • Kommt zudem für Schäden durch Vanda­lis­mus und Unfall­schäden an Ihrem Gebraucht­wagen auf.
  • Empfehlens­wert, wenn Sie einen jungen Gebraucht­wagen bis zwei Jahre versichern, z.B. Jahres­wagen und Vorführ­wagen mit niedrigem Kilo­meter­stand. Lohnt sich auch für Fahr­anfänger:innen oder junge Fahrer:innen, die das Fahr­zeug Ihrer Eltern mitbenutzen.
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Allianz Vorteile

Die Auto­versicherung der Allianz bietet Ihrem Gebraucht­fahr­zeug leistungs­starken Schutz. Unsere Kunden profi­tieren zum Beispiel von diesen Vorteilen:

  • Kauf­preis­entschädi­gung: Beson­ders "junge Gebrauchte" verlieren nach dem Kauf schnell an Wert. Bei einem Total­schaden oder Dieb­stahl erstattet Ihnen die Allianz Kasko­versicherung in den Produktlinien Komfort, Premium und Direct Plus statt des Fahr­zeug­werts zum Schaden­zeit­punkt den Kauf­preis, den Sie gezahlt haben. Und zwar bis zu 36 Monate (in Premium).
  • Zweit­wagen­regelung: Sie möchten neben Ihrem Erst­fahr­zeug einen weiteren Gebraucht­wagen versichern? Dann können Sie mit einer Zweit­wagen-Ver­sicherung Kosten sparen: Die Allianz stuft Ihr Zweit­auto direkt in SF-Klasse 1 ein, wenn Ihr Erstwagen bei der Allianz oder einem anderen Versicherungsunternehmen mindestens in SF-Klasse ½ eingestuft ist. Ist Ihr Erstwagen bereits durch eine Kfz-Versicherung der Allianz geschützt, die fahrende Person über 25 Jahre alt und die SF-Klasse beträgt mindestens ½, dann landet das Zweitfahrzeug sogar in der günstigeren SF-Klasse 3.
  • Kompe­tenter Schaden­service: Die Allianz kümmert sich um eine schnelle Schadens­abwicklung. 99 Prozent aller Voll- und Teil­kasko­schäden sind inner­halb von fünf Tagen reguliert.
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Gut zu wissen: Unterschied

Eine Autoversicherung für ein gebrauchtes Fahr­zeug und eine Gebraucht­wagen­garantie sind nicht das gleiche.

Eine Gebraucht­wagen-Ver­si­che­rung ist gesetz­lich vorgeschrieben, um mit Ihrem Gebraucht­wagen am öffent­lichen Straßen­ver­kehr teil­zu­nehmen. Fahren ohne Versicherung ist nicht erlaubt. Die Kfz-Haft­pflicht­versicherung deckt Schadens­ersatz­forderungen Dritter ab. Schäden am eigenen Fahr­zeug sind über die frei­willige Voll­kasko oder Teil­kasko abgesichert.

Die Gebraucht­wagen­garantie hingegen schützt Sie bei Privat­kauf oder Kauf bei Händler:innen vor teuren Re­pa­ratur­kosten.

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Wie Sie nach einem Gebraucht­wagen­kauf vorgehen, hängt unter anderem davon ab, ob das Fahr­zeug noch versichert ist oder nicht.

  • Eine bestehende Kfz-Versicherung geht mit dem Auto­kauf automatisch auf die kaufende Person über. So können Sie sofort mit dem Wagen nach Hause fahren.
  • Wollen Sie die Police nicht über­nehmen, können Sie inner­halb von vier Wochen eine neue Kfz-Versicherung ab­schließen und das Auto ummelden.
  • Ihr Schaden­freiheits­rabatt verfällt durch den Wechsel der Gebraucht­wagen-Ver­sicherung nicht. Meist über­nimmt der neue Kfz-Ver­sicherer Ihre Schaden­frei­heits­klasse.
  • Sonder­rabatte, etwa wenn Ihr Zweit­wagen wie der Erst­wagen einge­stuft ist, lassen sich bei einem Anbieter­wechsel allerdings nicht mit­nehmen.
  • Das Kfz ist nicht mehr ver­sichert und somit nicht für den Straßen­verkehr zugelassen
  • Eine Über­führung an den Wohn­ort der kaufenden Person darf nur per Spedition, auf einem An­hänger oder mit einem soge­nannten Kurz­zeit­kenn­zeichen erfolgen. 
  • Als Käufer oder Käuferin müssen Sie Ihren Gebraucht­wagen wie ein neues Auto versichern. Nur mit gültigem Ver­sicherungs­schutz können Sie für ein ab­gemeldetes Fahr­zeug bei der Kfz-Behörde eine neue Kfz-Zulassung beantragen.
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Was geschieht mit der Versicherung, wenn ich mein gebrauchtes Auto privat weiterverkaufe?

Die Gebrauchtwagen-Versicherung geht beim Verkauf des Autos auf die fahrzeugkaufende Person über. Manche Versicherer räumen die Möglichkeit ein, bei Veräußerung des Fahrzeugs bzw. einem Halterwechsel die Garantie vorzeitig zu kündigen.

Wie kann ich mich zusätzlich zur Gebrauchtwagengarantie beim Kauf eines Autos aus zweiter Hand absichern?

Für Gebrauchtwagenkäufer:innen lohnt sich zusätzlich zur Garantie der Auto-Check bei einem bzw. einer Sachverständigen. Den bieten beispielsweise TÜV, DEKRA oder Automobilclubs an. Schnelle Checks von Bremsanlage, Schläuchen, Achsen und Lenkung kosten ab 20 Euro aufwärts. Umfangreiche Gutachten, für die Sie bis zu 250 Euro zahlen, lohnen sich für junge und vergleichsweise teure gebraucht gekaufte Pkw.

Gibt es eine Gebrauchtwagen-Versicherung für Wohnmobile und Wohnwagen?

Manche Versicherer bieten Schutz für Wohnmobile an, aber nicht alle. Eventuell müssen Sie mit einem Aufschlag rechnen, wenn Sie Ihr mobiles Zuhause als Gebrauchtwagen versichern. Bei einigen Anbietern gibt es eine spezielle Wohnmobilversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen Gebrauchtwagengarantie und Gewährleistung?

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder der Verkäuferin. Treten nach einem Gebrauchtwagenkauf innerhalb der vereinbarten Garantie­zeit Mängel auf, hat der oder die Käufer:in das Recht auf Nachbesserung, Rückgabe oder Umtausch des Fahrzeugs.

Die Gewährleistung dagegen ist in § 437 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gesetzlich festgelegt. Der Verkäufer bzw. die Verkäuferin haftet für den mangelfreien Zustand des Fahrzeugs. Er oder sie ist auch für Mängel verantwortlich, die nach dem Kauf auftreten, aber nach Alter und Zustand nicht vorhanden sein dürften. Hat ein:e Anbieter:in versteckte Mängel verheimlicht, muss er oder sie dafür geradestehen.

Erwerber:innen haben zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Das heißt: Der oder die Verkäufer:in erhält die Möglichkeit, das Kfz in den vereinbarten bzw. dem Alter entsprechenden üblichen Zustand zu versetzen. Gelingt dem Veräußerer oder der Veräußerin das nicht, kann der Kunde oder die Kundin Schadenersatz fordern, den Kaufpreis mindern oder ganz vom Autokauf zurücktreten.

Die Gewährleistungsfrist beträgt auch beim Gebrauchtwagenkauf in der Regel zwei Jahre. Festgeschrieben ist das in der Sach- und Rechtsmängelhaftung, die in § 434 BGB bzw. 435 BGB geregelt sind.

Bei Streit um Gewährleistungsrechte hilft Ihnen die Allianz von Anfang an, Ihre Ansprüche gegenüber nachlässigen Händlern oder Händlerinnen durchzusetzen. Im Privat-Rechtsschutz sind in allen Tarifen sowohl Schadensersatzforderungen Ihrerseits also auch Streitigkeiten wegen fehlerhafter Ware oder Reparatur mitversichert. 

Kann ich meinen Gebrauchtwagen versichern, wenn er lange nicht gepflegt wurde?

Ja. Die Gebraucht­wagen-Ver­sicherung bieten einige Anbieter auch an, wenn das Fahr­zeug lange nicht gepflegt wurde. Aber: Viele Ver­sicherer verlangen dann einen schrift­lichen Nach­weis über den Zustand des Fahr­zeugs, zum Bei­spiel in Form eines Sicher­heits­checks oder Gutachtens.

Wichtig: Mit Abschluss der Garantie­ver­sicherung für Ihr Auto verpflichten Sie sich, es entsprechend der Emp­feh­lungen und Vor­schriften des Fahr­zeug­her­stellers warten zu lassen. Durch­geführte Wartungs­maß­nahmen sollten Sie zur Nach­ver­folgung doku­mentieren. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, verlieren Sie unter Um­ständen Ihren Leis­tungs­anspruch. Prüfen Sie daher regel­mäßig in Bedienungs­anleitung oder Service­hand­buch Ihres Gebrauch­ten, wann welche War­tungs­arbeiten not­wendig sind. Und lassen Sie diese recht­zeitig durch­führen und im Service­heft bestätigen.

Welchen Einfluss hat das Alter des Fahrzeugs auf die Kfz-Versicherung?

Kfz-Versicherungen für ältere Fahrzeuge sind oft günstiger als für Neu­wagen. Selbst Voll­kasko-Tarife fallen oft günstiger aus, da die Kosten für den Ersatz eines älteren Wagens oft niedriger sind als für neue Modelle. Für Standard­modelle sind Bauteile zudem oft einfach erhältlich. Anders verhält es sich bei einer Oldtimer-Versicherung, da Repa­ra­turen hier oft kost­spielig sind. 

Welche Unterlagen brauche ich beim Abschluss einer Gebrauchtwagenversicherung?

Folgende Dokumente benötigen Sie für den Abschluss einer Kfz-Haft­pflicht­versi­cherung, sowohl für Ihren Gebrauch­ten als auch einen Neu­wagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Bei Gebrauchtwagen: Bisheriges Kennzeichen
  • Fahrzeugbrief und -schein
  • TÜV-Prüfbericht
  • Prüfbericht der Abgasuntersuchung
  • Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Können Privatpersonen eine Gebrauchtwagengarantie abschließen?

Private Käufer:innen können jederzeit eine Gebraucht­wagen­garantie abschließen, egal ob sie das Auto von privat oder von einem Händler bzw. einer Händlerin erwerben. Bei Privat­verkäufen ist eine Garantie in der Regel besonders sinnvoll, da private Ver­käufer:innen im Gegen­satz zu gewerb­lichen Händler:innen nicht unter die Sach­mängel­haftung fallen
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