• Eine Gebraucht­wagen-Versicherung ist verpflichtend, um ein Auto im Straßen­verkehr bewegen zu dürfen. Die Gebraucht­wagen­garantie dagegen ist frei­willig und schützt Sie vor unerwarteten Reparatur­kosten.
  • Als Versicherung für gebrauchte Fahr­zeuge können Sie Kfz-Haft­pflicht, Teil- oder Voll­kasko abschließen.
  • Je nach Anbieter und Tarif deckt die Gebraucht­wagen­garantie Repa­ratur- und Material­kosten ab. Die Allianz bietet die Kfz-Garantie­versicherung nicht an.
  • Die Kosten der Gebraucht­wagen­garantie-Versicherung variieren je nach Anbieter. Besonders sinnvoll ist die Reparatur­versicherung nach einem Gebraucht­wagen­kauf – egal, ob von privat oder Händler:in.
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Gut zu wissen: Unterschied

Gebraucht­wagen­garantie und Auto­versicherung für ein gebrauchtes Fahr­zeug sind nicht das gleiche. Jeder Gebraucht­wagen braucht eine Kfz-Ver­si­che­rung, um am öffentlichen Straßen­ver­kehr teil­zu­nehmen. Fahren ohne Versicherung ist nicht erlaubt. Die Kfz-Haft­pflicht­versicherung ist gesetz­lich vor­ge­schrieben und deckt Schadens­ersatz­forderungen Dritter ab. Schäden am eigenen Fahr­zeug sind über die freiwillige Voll­kasko oder Teil­kasko abgesichert.

Die Gebraucht­wagen­garantie hingegen schützt Sie bei Privat­kauf oder Kauf von Händler:in vor teuren Re­pa­ratur­kosten.

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Eine Kfz-Haftpflichtversicherung braucht jede:r Fahrzeughalter:in – auch wenn er bzw. sie ein Gebrauchtfahrzeug hat. Je nach Alter und Wert des Wagens kann sich zusätzlich eine Kaskoversicherung lohnen. Faustregel: Je neuer und teurer das Auto, desto eher rechnet sich eine Vollkasko.
Um in Deutsch­land ein gebrauchtes Auto zulassen und fahren zu dürfen, ist eine Kfz-Haftpflicht gesetz­lich vor­ge­schrieben. Teilkasko oder Vollkasko für Gebraucht­wagen sind dagegen freiwillige Versicherungen, die Kosten bei Schäden an Ihrem eigenen Auto übernehmen. Ob eine Haft­pflicht­versicherung genügt oder eine teurere Teil­kasko- oder Voll­kasko­versicherung für den Gebraucht­wagen sinnvoll ist, hängt unter anderem von Alter und Wert des Fahrzeugs ab.
  • Kfz-Haftpflicht für Gebrauchtwagen

    • Zahlt die Kosten, wenn Sie mit Ihrem Ge­braucht­wagen andere Personen verletzen oder fremdes Eigen­tum beschädigen – bis 100 Millionen Euro bei Sach- und Ver­mögens­schäden, bei Personen­schäden bis zu 15 Millionen Euro.
    • Versichert grobe Fahr­lässig­keit und deckt Kosten für Eigen­schäden ab.
    • Ausreichend für ältere Gebraucht­wagen mit vielen Fahr­kilo­metern. Eine Kasko lohnt sich aufgrund des geringen Rest­werts häufig nicht mehr.
  • Gebrauchtwagen-Versicherung mit Teilkasko

    • Greift bei Schäden an Ihrem Gebraucht­wagen durch Brand, Explo­sion, Tier­biss oder Unwetter.
    • Springt bei Diebstahl Ihres Gebraucht­wagens ein.
    • Sinnvoll für Gebraucht­wagen ab vier bis fünf Jahren und einer höheren Kilo­meter­zahl.
  • Gebrauchtwagen-Versicherung mit Vollkasko

    • Enthält alle Leis­tungen der Gebraucht­wagen-Teil­kasko.
    • Kommt zudem für Schäden durch Vanda­lis­mus und Unfall­schäden an Ihrem Gebraucht­wagen auf.
    • Empfehlens­wert, wenn Sie einen jungen Gebraucht­wagen bis zwei Jahre versichern, z.B. Jahres­wagen und Vorführ­wagen mit niedrigem Kilo­meter­stand. Lohnt sich auch für Fahr­anfänger:innen oder junge Fahrer:innen, die das Fahr­zeug Ihrer Eltern mitbenutzen.

Einen Gebrauchtwagen zu versichern, ist mit Kosten verbunden. Die Beitragshöhe der Kfz-Versicherung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem:

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Allianz Vorteile

Die Auto­versicherung der Allianz bietet Ihrem Gebraucht­fahr­zeug leistungs­starken Schutz. Unsere Kunden profi­tieren zum Beispiel von diesen Vorteilen:

  • Kauf­preis­entschädi­gung: Beson­ders "junge Gebrauchte" verlieren nach dem Kauf schnell an Wert. Bei einem Total­schaden oder Dieb­stahl erstattet Ihnen die Allianz Kasko­versicherung in den Produktlinien Komfort, Premium und Direct Plus statt des Fahr­zeug­werts zum Schaden­zeit­punkt den Kauf­preis, den Sie gezahlt haben. Und zwar bis zu 36 Monate (in Premium).
  • Zweit­wagen­regelung: Sie möchten neben Ihrem Erst­fahr­zeug einen weiteren Gebraucht­wagen versichern? Dann können Sie mit einer Zweit­wagen-Ver­sicherung Kosten sparen: Die Allianz stuft Ihr Zweit­auto direkt in SF-Klasse 1 ein, wenn Ihr Erstwagen bei der Allianz oder einem anderen Versicherungsunternehmen mindestens in SF-Klasse ½ eingestuft ist. Ist Ihr Erstwagen bereits durch eine Kfz-Versicherung der Allianz geschützt, die fahrende Person über 25 Jahre alt und die SF-Klasse beträgt mindestens ½, dann landet das Zweitfahrzeug sogar in der günstigeren SF-Klasse 3.
  • Kompe­tenter Schaden­service: Die Allianz kümmert sich um eine schnelle Schadens­abwicklung. 99 Prozent aller Voll- und Teil­kasko­schäden sind inner­halb von fünf Tagen reguliert.
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Wie Sie nach einem Gebraucht­wagen­kauf vorgehen, hängt unter anderem davon ab, ob das Fahr­zeug noch versichert ist oder nicht.

  • Noch ange­meldetes Gebraucht­fahr­zeug: Die Kfz-Versicherung des Verkäufers bzw. der Verkäuferin geht mit dem Auto­kauf automatisch auf die kaufende Person über. Das hat den Vorteil, dass Sie problem­los mit dem Wagen nach Hause fahren können. Wenn Sie die Police nicht über­nehmen, können Sie inner­halb von vier Wochen eine neue Kfz-Versicherung ab­schließen und das Auto ummelden. Ihr Schaden­freiheits­rabatt verfällt durch den Wechsel der Gebraucht­wagen-Ver­sicherung nicht. Denn meist über­nimmt der neue Kfz-Ver­sicherer Ihre Schaden­frei­heits­klasse. Sonder­rabatte, etwa wenn der Zweit­wagen wie der Erst­wagen einge­stuft ist, lassen sich bei einem Anbieter­wechsel aber nicht mit­nehmen.
  • Bereits ab­gemeldeter Gebraucht­wagen: Das Kfz ist nicht mehr ver­sichert und somit nicht für den Straßen­verkehr zugelassen. Eine Über­führung an den Wohn­ort der kaufenden Person darf nur per Spedition, auf einem An­hänger oder mit einem sogenannten Kurz­zeit­kenn­zeichen erfolgen. Außer­dem muss der Käufer bzw. die Käuferin eine neue Auto­versicherung für den Gebraucht­wagen abschließen. Nur mit gültigem Ver­sicherungs­schutz durch eine Gebraucht­wagen-Ver­sicherung kann er bzw. sie das ab­gemeldete Fahr­zeug bei der Kfz-Behörde erneut zulassen.
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Bisherige Kunden und Kundinnen haben uns bewertet

Die Kundenbewertungen von eKomi beziehen sich auf die Kfz-Versicherung der Allianz Versicherungs-AG

Hohe Zufriedenheit bei der Kfz-Versicherung
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Die Gebraucht­wagen­garantie – auch Reparatur­kosten­ver­sicherung genannt – schützt Sie bei Privat­kauf oder Kauf von Händler:in vor hohen Reparatur­kosten. Alle Infos zu Leistungen, Kosten und Ver­trags­ab­schluss im Über­blick.
 

Was eine Gebraucht­wagen­garantie-Versicherung ge­nau ab­sichert, lässt sich nicht pauschal beant­worten. Je nach Versicherer werden verschiedene Pakete ange­boten, deren Leistungs­umfang sich unter­scheidet. Darin können Reparaturen an folgenden Auto­teilen enthalten sein:

  • Motor
  • Getriebe, z.B. Schalt-, Automatik-, Achsgetriebe
  • Lenkung und Bremsen
  • Abgas- und Kraftstoffanlage
  • Elektrische Anlagen, z.B. Fahrassistenzsysteme, Fahrdynamiksysteme

Ist eines der versicherten Fahrzeug­teile defekt und eine Reparatur notwendig, deckt die Auto-Garantie­versicherung meist die voll­ständigen Arbeits­kosten ab. Ersatz­teil- und Material­kosten über­nimmt der Reparatur­kosten­schutz in der Regel anteilig. Wie hoch dieser Anteil ist, ergibt sich aus den Vertrags­bedingungen der gewähl­ten Reparatur­kosten­versicherung. Dieser orientiert sich häufig an der Kilo­meter-Lauf­leistung zum Zeit­punkt der Reparatur. Zum Beispiel: Ein Anbieter trägt die kompletten Kosten, wenn der Wagen erst 50.000 Kilo­meter gefahren ist. Liegt der Kilo­meter­stand bei 100.000 Kilo­metern, zahlt der­selbe Ver­sicherer möglicher­weise nur noch 40 Prozent.

Übrigens: Wo Sie das Auto im Schaden­fall reparieren lassen, dürfen Sie selbst ent­scheiden. Eine Werk­statt­bindung gibt es bei der Gebraucht­wagen­garantie nicht. Sie können die Werk­statt frei wählen.

In der Regel liegt der Jahres­bei­trag für eine Gebraucht­wagen­garantie-Ver­siche­rung bei 99 bis 750 Euro. Die Kosten hängen von ver­schiedenen Fak­toren ab. Dazu gehören zum Bei­spiel Leistungs­umfang und Lauf­zeit des Vertrags, das Alter des Autos, dessen Leistungs­klasse und Fahr­zeug­modell. Bei vielen Versicherern können Kund:innen die Gebraucht­wagen­garantie-Versicherung ganz einfach online berechnen.

Bevor Sie die Gebraucht­wagen­kauf-Versicherung ab­schließen, sollten Sie den Versicherungs­umfang unter­schiedlicher Versicherungs­geber ver­gleichen und sich infor­mieren, ob ein Werk­statt-Check für Ihr Auto ver­pflichtend ist. Je nach Anbieter und Tarif ist die Garantie für gebrauchte Fahr­zeuge an unter­schiedliche Kondi­tionen gebunden und kann in puncto Lauf­zeit, Jahres­beitrag und Deckungs­umfang variieren.

Einige Versicherer bieten die Garantie für gebrauchte Pkw zum Beispiel nur bis zu einem bestimmten Fahr­zeug­alter (z.B. maximal acht bis zehn Jahre) oder bis zu einer gewissen Lauf­leistung (z.B. maximal 200.000 Kilometer) an. Zusätz­liche Aus­schluss­kriterien können je nach Versicherer bestimmte Pkw-Modelle oder eine zu hohe Motor­leistung sein. Oft nicht versicher­bar sind Umbauten und gewerb­lich genutzte Fahr­zeuge. Even­tuell ist eine individuelle An­frage möglich.

Kaufen Sie das Fahr­zeug beim Händler bzw. einer Händlerin, erhalten Sie die Garantie sofort. Kaufen Sie das Auto bei einer Privat­person, sollten Sie die Gebraucht­wagen­garantie privat abschließen, und das möglichst sofort. Manche Versicherungen legen zum Bei­spiel eine Warte­zeit von einem Monat und 1.000 Kilo­meter Fahr­leistung ab Versicherungs­beginn fest, bevor sie für einen Versicherungs­schaden auf­kommen.
Die meisten Unter­nehmen bieten Garantie­ver­sicherungen für gebrauchte Autos mit Lauf­zeiten von einem Jahr bis zu drei Jahren an. Bei Bedarf können Sie die Gebraucht­wagen­­garantie privat mit indi­vi­dueller Lauf­zeit abschließen – zum Bei­spiel für Zeit­spannen von zwei bis 48 Monaten.
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Eine Reparatur­kosten­versiche­rung kann sich für jedes Gebraucht­fahrzeug lohnen, bei dem Gewähr­leistung und Her­steller- bzw. Händler­garantie ablaufen. Sie kann sowohl sinnvoll sein, wenn Sie das Gebraucht­fahrzeug von einer Privat­person kaufen, als auch bei Kauf von einem gewerb­lichen Auto­händler bzw. einer gewerblichen Autohändlerin.
  • Gebrauchtwagengarantie nach Auto-Kauf von privat

    Wer einen Gebraucht­wagen von einer Privat­person kauft, findet im Vertrag oft Formu­lierungen wie "voll­ständiger Ge­währ­leistungs­ausschluss" oder "gekauft wie gesehen". Sie ent­binden private Ver­käufer:innen von der Haftung für Mängel oder Schäden. Fallen nach dem Privat­kauf teure Repara­turen an, trägt der Käufer bzw. die Käuferin die Kosten. Der Ver­käufer bzw. die Verkäuferin haftet nur, wenn er bzw. sie Mängel beim Verkauf absichtlich ver­schwiegen hat. Diese Ab­sicht muss die kaufende Person aber erst nach­weisen.

    Eine Gebraucht­wagen­garantie-Versicherung bei privatem Kauf ist sinn­voll, um das finanzielle Risiko von Repara­turen zu redu­zieren. Sie können mit der ver­kaufenden Person absprechen, sich die Kosten dafür aufzu­teilen. Eventuell besteht für den Gebraucht­wagen schon eine Kfz-Garantie­versicherung. Diesen Reparatur­kosten­schutz können Sie häufig nach Absprache mit dem Ver­käufer bzw. der Verkäuferin übernehmen.

  • Gebrauchtwagengarantie nach Auto-Kauf beim Händler

    Kaufen Sie den Gebraucht­wagen bei einem gewerb­lichen Händler oder einer gewerblichen Händlerin, profi­tieren Sie von einer gesetz­lich verankerten Gewähr­leistungs­pflicht – der soge­nannten Sach­mängel­haftung bzw. Händler­gewähr­leistung. Der Verkäufer bzw. die Verkäuferin haftet dem­nach mindestens ein Jahr lang für Mängel, die das Auto schon bei Über­ga­be aufwies.

    Fällt Ihnen kurz nach Aus­händigung des Wagens ein Schaden daran auf, muss der Händler bzw. die Händlerin die Kosten für Re­para­tur und Nach­besserung über­nehmen. Die Zahlungs­pflicht ent­fällt nur, wenn er bzw. sie beweisen kann, dass der Mangel zum Verkaufs­zeit­punkt noch nicht vorhanden war. Diese Beweis­pflicht gilt aber nur sechs Monate. Danach ist es an Käufer:in zu beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.

    Möchten Sie rundum abgesichert sein, ist eine Gebraucht­wagen­garantie-Versicherung sinn­voll. Denn für den Garantie­anspruch ist uner­heblich, wann der Mangel auftrat. Die Reparatur­kosten­versicherung können Sie in der Regel direkt bei Händler:in ab­schließen.

    Die Versicherung lohnt sich außer­dem als Neu­wagen-Anschluss­garantie, wenn Sie die Hersteller­garantie für Ihren Neu­wagen verlängern möchten. In der Regel deckt sie die kosten­lose Reparatur von Mängeln ab, die inner­halb der ersten zwei bis sieben Jahre nach Kauf auftreten. Diesen Zeit­raum können Sie durch eine zusätzliche Kfz-Garantie­versicherung er­weitern.

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  • Was geschieht mit der Versicherung, wenn ich mein gebrauchtes Auto privat weiterverkaufe?

    Die Gebrauchtwagen-Versicherung geht beim Verkauf des Autos auf die fahrzeugkaufende Person über. Manche Versicherer räumen die Möglichkeit ein, bei Veräußerung des Fahrzeugs bzw. einem Halterwechsel die Garantie vorzeitig zu kündigen.
  • Wie kann ich mich zusätzlich zur Gebrauchtwagengarantie beim Kauf eines Autos aus zweiter Hand absichern?

    Für Gebrauchtwagenkäufer:innen lohnt sich zusätzlich zur Garantie der Auto-Check bei einem bzw. einer Sachverständigen. Den bieten beispielsweise TÜV, DEKRA oder Automobilclubs an. Schnelle Checks von Bremsanlage, Schläuchen, Achsen und Lenkung kosten ab 20 Euro aufwärts. Umfangreiche Gutachten, für die Sie bis zu 250 Euro zahlen, lohnen sich für junge und vergleichsweise teure gebraucht gekaufte Pkw.
  • Gibt es eine Gebrauchtwagen-Versicherung für Wohnmobile und Wohnwagen?

    Manche Versicherer bieten Schutz für Wohnmobile an, aber nicht alle. Eventuell müssen Sie mit einem Aufschlag rechnen, wenn Sie Ihr mobiles Zuhause als Gebrauchtwagen versichern. Bei einigen Anbietern gibt es eine spezielle Wohnmobilversicherung.
  • Was ist der Unterschied zwischen Gebrauchtwagengarantie und Gewährleistung?

    Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Treten nach einem Gebrauchtwagenkauf innerhalb der vereinbarten Garantiezeit Mängel auf, hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung, Rückgabe oder Umtausch des Fahrzeugs.

    Die Gewährleistung dagegen ist in § 437 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gesetzlich festgelegt. Der Verkäufer haftet für den mangelfreien Zustand des Fahrzeugs. Er ist auch für Mängel verantwortlich, die nach dem Kauf auftreten, aber nach Alter und Zustand nicht vorhanden sein dürften. Hat der Anbieter versteckte Mängel verheimlicht, muss er dafür geradestehen.

    Der Erwerber hat zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Das heißt: Der Verkäufer erhält die Möglichkeit, das Kfz in den vereinbarten bzw. dem Alter entsprechenden üblichen Zustand zu versetzen. Gelingt dem Veräußerer das nicht, kann der Kunde Schadenersatz fordern, den Kaufpreis mindern oder ganz vom Autokauf zurücktreten.

    Die Gewährleistungsfrist beträgt auch beim Gebrauchtwagenkauf in der Regel zwei Jahre. Festgeschrieben ist das in der Sach- und Rechtsmängelhaftung, die in § 434 BGB bzw. 435 BGB geregelt sind.

    Bei Streit um Gewährleistungsrechte hilft Ihnen die Allianz von Anfang an, Ihre Ansprüche gegenüber nachlässigen Händlern durchzusetzen. Im Privat-Rechtsschutz sind in allen Tarifen sowohl Schadensersatzforderungen Ihrerseits also auch Streitigkeiten wegen fehlerhafter Ware oder Reparatur mitversichert. 

  • Kann ich meinen Gebrauchtwagen versichern, wenn er lange nicht gepflegt wurde?

    Ja. Die Gebraucht­wagen-Ver­sicherung bieten einige Anbieter auch an, wenn das Fahr­zeug lange nicht gepflegt wurde. Aber: Viele Ver­sicherer verlangen dann einen schrift­lichen Nach­weis über den Zustand des Fahr­zeugs, zum Bei­spiel in Form eines Sicher­heits­checks oder Gutachtens.

    Wichtig: Mit Abschluss der Garantie­ver­sicherung für Ihr Auto verpflichten Sie sich, es entsprechend der Emp­feh­lungen und Vor­schriften des Fahr­zeug­her­stellers warten zu lassen. Durch­geführte Wartungs­maß­nahmen sollten Sie zur Nach­ver­folgung doku­mentieren. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, verlieren Sie unter Um­ständen Ihren Leis­tungs­anspruch. Prüfen Sie daher regel­mäßig in Bedienungs­anleitung oder Service­hand­buch Ihres Gebrauch­ten, wann welche War­tungs­arbeiten not­wendig sind. Und lassen Sie diese recht­zeitig durch­führen und im Service­heft bestätigen.

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