Youngtimer-Versicherung: Auf den Punkt gebracht
- Die Youngtimer-Versicherung ist ein spezieller Schutz für Autos ab 20 Jahren. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen ein Pkw erfüllen muss, damit Sie ihn als Youngtimer versichern können.
- Für Youngtimer ist die Kfz-Versicherung günstiger als für reguläre Pkw. Bei der Allianz beginnen die Kosten bei 65 Euro im Jahr.
- Für Youngtimer ist eine Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Den Pflichtschutz können Sie freiwillig mit Teil- oder Vollkasko und verschiedenen Zusatzbausteinen erweitern.
- Eine Youngtimer-Wertsteigerung bis zu 30 Prozent ab Versicherungsbeginn ist bei der Allianz automatisch mitversichert.
Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Youngtimer-Kfz-Haftpflicht):
Mercedes-Benz SLK, Erstzulassung: 01/2001, Marktwert 10.000 €, 160 kW Leistung, Privatnutzung, Saisonkennzeichen April-Oktober, noch keine Zulassung, Wohnort Leer (Ostfriesland), PLZ 26789, Versicherungsnehmer Geburtsdatum 01.07.1965, kein zusätzlicher Fahrer, Fahrleistung 3.000 km, Fahrzeughalter ist Versicherungsnehmer, keine besondere Berufsgruppe, Versicherungsbeginn 01.10.2021, Angebotsdatum: 07.02.2022.
Youngtimer-Versicherung: Vergleich
Haftpflicht
Vollkasko
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Youngtimer-Kfz-Versicherung erweitern
FahrerSchutz
Der FahrerSchutz leistet, wenn Sie oder eine andere Person, die Ihren Youngtimer fährt, sich bei einem Unfall verletzen:
Premium Schutzbrief
Ist Ihr Youngtimer nicht mehr fahrtüchtig, macht der Premium Schutzbrief Sie schnell wieder mobil:
AuslandsSchadenSchutz
Garagenversicherung
Youngtimer-Versicherung: Worauf achten?

- Lassen Sie sich persönlich beraten: Der Abschluss einer Youngtimer-Versicherung ist beratungsintensiv. Wählen Sie die digitale Variante erst, wenn Sie wissen, welcher Schutz für Ihren Klassiker sinnvoll ist.
- Kalkulieren Sie den Fahrzeugwert realistisch: Setzen Sie den Wert Ihres Youngtimers nicht zu niedrig an. Das kommt Sie im Schadensfall unter Umständen teuer zu stehen.
- Vermeiden Sie eine Unterversicherung: Überprüfen Sie Ihren laufenden Vertrag regelmäßig und passen Sie die Versicherungssumme falls nötig der Youngtimer-Wertsteigerung an.

Was benötige ich für eine Youngtimer-Versicherung?
Bei der Allianz können Sie für Ihr Auto eine Youngtimer-Versicherung abschließen, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- Fahrzeugzustand: Originalzustand oder gute Beschaffenheit
- Fahrzeugalter: mindestens 20 Jahre
- Mindestwert am Markt: 5.000 Euro
- Mindestalter des Fahrers: 25 Jahre
- Zusätzliches Alltagsfahrzeug: ist vorhanden
- Garage, Carport oder Parkplatz: auf umfriedetem Privatgelände
- Fahrleistung: maximal 9.000 Kilometer pro Jahr
- Fahrzeugnutzung: nur für private Zwecke
Youngtimer versichern: Unterlagen
Ihr Fahrzeug erfüllt alle Youngtimer-Voraussetzungen? Dann brauchen Sie für den Abschluss der Youngtimer-Versicherung diese Dokumente:
- Kurzbewertung (nicht älter als 2 Jahre) mit Zustandsnote 3 oder besser
- Aktuelle Bescheinigung über Mindestwert von 5.000 Euro (muss in Kurzbewertung aufgeführt sein)
- Versicherungsbescheinigung eines zugelassenen Erstfahrzeugs (Alltagsfahrzeug)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
Wann brauche ich eine Youngtimer-Versicherung?
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Youngtimer-Versicherung: für Fahrzeuge ab 20 Jahren
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Oldtimer-Versicherung: für Fahrzeuge ab 30 Jahren
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Kfz-Versicherung: für Alltagsfahrzeuge
Eine Youngtimer-Versicherung ist sinnvoll, wenn Ihr Fahrzeug:
- …mindestens 20 Jahre alt ist.
- … nachweisbar einen Wert von mindestens 5.000 Euro hat.
- …nicht täglich gefahren wird.
Voraussetzung ist, dass Sie ein anderes Fahrzeug für den Alltag nutzen und als Fahrer mindestens 25 Jahre alt sind. Weitere Fahrer können auf Anfrage jünger sein. Bei der Allianz können Sie ausschließlich Pkw als Youngtimer versichern. Eine Youngtimer-Motorrad-Versicherung ist nicht abschließbar.
Eine Oldtimer-Versicherung lohnt sich, wenn:
- … Ihr Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist.
- … Sie eine reguläre Autoversicherung für Ihr Alltagsfahrzeug abgeschlossen haben.
Als Oldtimer können Sie bei der Allianz nicht nur Autos versichern. Sondern zum Beispiel auch Mofas, Mopeds bis 50 Kubikzentimeter, Roller, Motorräder, Wohnmobile oder Unimogs.
Eine reguläre Kfz-Versicherung schließen Sie für Oldtimer und Youngtimer ab, die:
- … Sie als Alltagsfahrzeuge täglich nutzen.
- … jünger als 30 Jahre alt sind und einen Marktwert unter 5.000 Euro haben.
- ... nicht im Originalzustand sind.
Wichtig: Die "normale" Kfz-Versicherung deckt nicht alle Leistungen ab, die für Youngtimer als Wertanlage relevant sind. Sie übernimmt zum Beispiel keine Sachschäden, die bei Restaurierungsarbeiten entstehen.
Was möchten Sie zur Youngtimer-Versicherung wissen?
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Ab wann von Youngtimer-Versicherung zu Oldtimer-Versicherung wechseln?
Ein Youngtimer erfüllt die Voraussetzungen für den Oldtimer-Status, sobald er die Altersgrenze von 30 Jahren überschreitet. Bei Pkw ab 30 Jahren lohnt sich in der Regel ein Wechsel in die Oldtimer-Versicherung. Das ist zwar kein Muss, schont aber den Geldbeutel. Denn der Versicherungsschutz ist für Oldtimer günstiger als für Youngtimer. -
Gibt es ein Youngtimer-Kennzeichen?
Nein, ein spezielles Youngtimer-Kennzeichen gibt es nicht. Erst wenn Ihr Wagen Oldtimer-Status erreicht, können Sie ein Historienkennzeichen (H-Kennzeichen) beantragen. -
Wie wird ein Schaden an meinem Youngtimer reguliert?
Eine Youngtimer-Kfz-Versicherung ersetzt die Kosten der Wiederherstellung bis zum Zeitwert. Wird das Fahrzeug nicht oder nicht komplett repariert (z.B. bei Totalschaden), ersetzt der Versicherer die geschätzten Wiederherstellungskosten anhand des Wiederbeschaffungswerts eines vergleichbaren Fahrzeugs. -
Was ist, wenn der Marktwert höher ist als der Versicherungswert?
Bei der Kfz-Versicherung für Youngtimer ist die Leistungsgrenze bei Schäden meist der Marktwert abzüglich des Veräußerungswerts des beschädigten Fahrzeugs. Hat der Youngtimer eine Wertsteigerung erfahren, ist der Marktwert zum Schadenszeitpunkt höher als der vereinbarte Versicherungswert. Dann beträgt die maximale Entschädigung durch die Vorsorgeversicherung Ihres Youngtimers bis zu 130 Prozent des vereinbarten Versicherungswerts. -
Was ist eine Garagenversicherung?
Sie sehen Ihren Youngtimer als Wertanlage und restaurieren ihn zum Beispiel in einer Garage? Dann bietet eine Garagenversicherung Ihrem Klassiker passenden Schutz. Diese beinhaltet Kfz-Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung für das abgemeldete Fahrzeug. Der Versicherungsschutz endet, sobald Sie Ihren Youngtimer wieder zulassen. -
Was bedeutet "Ruheversicherung"?
Sie bewegen Ihren Youngtimer wenig aufgrund der jährlich begrenzten Kilometerzahl oder, weil Sie den Fahrzeugwert erhalten möchten? Oft ist dann die Stilllegung der Kfz-Versicherung für den Youngtimer eine Empfehlung. Sie wird auch Ruheversicherung genannt. In diesem Fall setzt der Autoversicherer die Beitragszahlung für den von Ihnen festgelegten Zeitraum aus. Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug besteht weiterhin: Die Ruheversicherung greift unter bestimmten Voraussetzungen auch, wenn ein Schaden am nicht zugelassenen Youngtimer entsteht – zum Beispiel durch Autodiebstahl. -
Werden Youngtimer bei der Steuer begünstigt?
Youngtimer sind im Unterschied zu Oldtimern nicht steuerlich begünstigt. Das heißt: Für junge Classic-Fahrzeuge zahlen Sie reguläre Kfz-Steuern nach gültiger EURO-Norm. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie für den Pkw eine Youngtimer-Kfz-Versicherung oder eine "normale" Autoversicherung abgeschlossen haben. -
Sind Youngtimer günstiger in der Versicherung?
Ja. Schließen Sie für Ihr Auto eine Youngtimer-Versicherung ab, ist der Beitrag meist deutlich günstiger als bei einer regulären Kfz-Versicherung. Der Grund: Bei jungen Klassikern ist das Schadensrisiko geringer als bei modernen Alltagswagen. Viele Fahrzeughalter möchten ihren Youngtimer als Wertanlage nutzen und später als Oldtimer zulassen. Deswegen legen sie besonderen Wert auf pfleglichen Umgang und vorsichtige Fahrweise. Das belohnen Kfz-Versicherer mit günstigen Tarifen. -
Youngtimer und Oldtimer: Was ist der Unterschied?
Oldtimer und Youngtimer unterscheiden sich im Fahrzeugalter:
- Bei einem Oldtimer liegt die Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurück.
- Ein Youngtimer ist mindestens 20 Jahre alt.


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