Autodiebstahl & Versicherung: Dieb bricht in ein Auto ein.

In den Produktlinien Direct Plus und Komfort greift die Neupreis-Entschädigung für Ihren Neuwagen in den ersten 24 Monaten, in Premium sogar in den ersten 36 Monaten (inkl. GAP).

Bis zu

36 Monate Neupreis-Entschädigung

Was zahlen Teil­kasko oder Voll­kasko?

Autodiebstahl Versicherung

Aktuelles: Mehr Autodiebstähle, höhere Schäden
+++ Mehr als 14.500 gestohlene Pkw +++ GDV vermeldet für 2023 fast 20 Prozent mehr Diebstähle gegenüber dem Vorjahr +++ Toyota besonders beliebt bei Langfingern +++ Über 310 Millionen Euro wirtschaftlicher Gesamtschaden +++ Höchste Diebstahlgefahr in Berlin, Steigerung in Bayern +++ Mit der Allianz Teilkasko optimal absichern +++ 
 
  • Auto geklaut – wer zahlt? Bei Fahr­zeug­dieb­stahl greifen Teilkasko und Voll­kasko. Wann Ihre Versicherung bei Diebstahl zahlt, hängt davon ab, ob Sie Anzeige bei der Polizei erstattet und das Auto abgemeldet haben.
  • Welche Kosten Ihre Versicherung übernimmt, hängt von mehreren Faktoren ab: Handelt es sich um einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen, und wie lange war Ihr Auto bereits in Ihrem Besitz?
  • Auto gestohlen – was tun? Ist Ihr Pkw ver­schwunden, sollten Sie direkt die Polizei anrufen und Anzeige erstatten. Danach melden Sie den  Ihrer Teilkasko oder Vollkasko den Diebstahl.
  • Wie können Sie sich vor Autodiebstahl schützen? Hilfreich ist unter anderem, wenn Sie Ihr Auto immer abschließen und an einem sicheren Ort abstellen. Auch eine Lenkradsicherung hilft.
1 von 5
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Kfz geklaut wurde, verstän­digen Sie sofort die Polizei. Wurde das Auto tat­sächlich gestohlen, erstatten Sie An­zeige und melden Ihrer Teil- oder Voll­kasko den Dieb­stahl.

Ihr Fahr­zeug ist nicht mehr auffindbar und Sie vermuten einen Auto­dieb­stahl? So gehen Sie im Ernst­fall vor:

  • Diebstahl bestätigen: Erkunden Sie sich bei der Polizei, ob diese Ihr Auto even­tuell wegen Falsch­parkens abge­schleppt hat. Leiten Sie weitere Schrit­te erst ein, wenn Sie alle anderen Alter­nativen aus­schließen können.
  • Karten sperren: Lag Ihr Geld­beutel oder lose Kredit­karten im Auto? Dann lassen Sie unver­züglich Ihre Karten sperren. Das geht zum Bei­spiel über den zentralen Sperr-Notruf 116 116 (deutsch­land­weit kosten­los).
  • Anzeige erstatten: Liegt Fahr­zeug­dieb­stahl vor, geben Sie bei der Polizei eine schrift­liche Dieb­stahls­anzeige auf. Anschließend schreibt die Polizei Ihr Auto zur Fahndung aus. Lassen Sie sich die Diebstahls­anzeige von den Beamten oder Beamtinnen schriftlich bestätigen und ein Protokoll mitgeben.
  • Diebstahl der Kfz-Versicherung melden: Melden Sie den Kfz-Diebstahl Ihrer Versicherung schrift­lich, also zum Beispiel per E-Mail oder Online-Schaden­meldung.
  • Leasing- oder Mietauto: Handelt es sich beim gestohlenen Fahrzeug um ein Leasing- oder Mietauto, informieren Sie Ihre Leasinggesellschaft oder Autovermietung.
  • Finanziertes Auto: Haben Sie für Ihr Auto einen Kredit aufgenommen, melden Sie den Diebstahl ihrem Kreditgeber.
  • Auto abmelden: Sie müssen Ihr Fahr­zeug zeitnah bei Ihrer Kfz-Zulassungs­stelle abmelden.
  • Versicherte Wertgegenstände: Befanden sich Wert­genstände im Auto, für die Sie eine Gegenstandsversicherung abge­schlossen haben? Dann melden Sie den Dieb­stahl gemein­sam mit dem Polizei­bericht Ihrem Versicherungs­unternehmen.
Bei Autodiebstahl richtig handeln: Oft gestellte Fragen

Was muss ich beachten, wenn mein Auto im Ausland gestohlen wurde?

Ihr Kfz wird geklaut, während Sie außerhalb Deutsch­lands unterwegs sind? Diese Punkte sollten Sie bei Auto­diebstahl im Ausland beachten:

  • Wenden Sie sich an die nächste Polizei­dienststelle vor Ort. Erstatten Sie dort Anzeige und lassen Sie sich ein schrift­liches Pro­tokoll aushändigen. Das Dokument brauchen Sie nach Ihrer Rück­kehr für die Diebstahls­anzeige bei der deutschen Polizei.
  • Lassen Sie EC- und Kreditkarten sperren, wenn Ihr Portemonnaie mit dem Kfz gestohlen wurde. Aus dem Ausland sind Sperr-Not­ruf­nummern rund um die Uhr unter 0049 116 116 oder 0049 30 4050 4050 erreichbar.
  • Informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung tele­fonisch über den Auto­diebstahl. Wer einen Kfz-Schutzbrief hat, erhält sofort Unter­stützung bei der Orga­nisation der Rück­reise – zum Beispiel mit einem Ersatz­fahrzeug.
  • Nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland wenden Sie sich an eine deutsche Polizei­dienst­stelle und erstatten Anzeige. Mit der schrift­lichen Diebstahls­anzeige melden Sie den Fahr­zeug­diebstahl Ihrer Versicherung.

Welche Dokumente brauche ich für die Meldung des Diebstahls bei der Versicherung?

Damit Ihre Vollkasko oder Teilkasko Ihren Schaden im Fall eines Diebstahls bearbeiten kann, reichen Sie diese Unter­lagen schriftlich ein:

  • Kopie der Diebstahlsanzeige bei der Polizei
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Teil 2 (Fahrzeug­brief) des gestohlenen Pkw
  • Bestätigung der Kfz-Behörde, dass Auto abgemeldet ist

Sobald Sie den Schaden gemeldet und alle vorhandenen Auto­schlüssel abgegeben haben sowie alle benötigten Unterlagen vorliegen, prüft Ihre Kfz-Versicherung den Fall. Bei Dieb­stahl hat die Auto­versicherung dafür vier Wochen Zeit. Während dieser Frist kann Ihr Versicherer Rück­fragen stellen oder Sie darum bitten, einen Frage­bogen zum Diebstahl­hergang auszufüllen. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Angaben zahlt Ihre Teil­kasko- oder Vollkasko­versicherung.

Wichtig: Stellen Sie sicher, dass alle Angaben wahrheits­gemäß sind. Wer falsche Informationen an die Auto-Dieb­stahl­versicherung weitergibt, riskiert den Versicherungs­schutz.

Was benötige ich für die Anzeige bei der Polizei?

Um bei Autodiebstahl Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten, brauchen Sie:

  • Ihren Personal­ausweis
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) des gestohlenen Kfz
Sie möchten sich beraten lassen, wie Sie bei Autodiebstahl versichert sind? Unser Service-Team ist gerne für Sie da.
Nur vier Schritte zum Diebstahlschutz für Ihr Auto: Berechnen Sie schnell und einfach Ihren möglichen Tarif.
Kfz-Schaden melden – Wir sind da

Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahr­zeug? Ein Schaden­fall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.

Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).

Unsere Kund:innen sind mit unserer Bearbeitung im Schadenfall sehr zufrieden: Bei unserer Befragung geben sie uns 4,6 von 5 Sternen.

Quelle: Allianz Kundenbefragung, 15.477 Kundenbewertungen im Zeitraum Januar bis Oktober 2023

2 von 5
Bei Diebstahl zahlt Ihre Allianz Teilkasko den Neu- oder Kauf­preis des gestohlenen Autos. Und zwar in den ersten zwölf bis 36 Monaten (jeweils in Tarifstufe Premium) nach erstmaliger Zu­lassung auf Sie. Danach erstattet die Allianz den Wieder­beschaffungs­wert des Pkw. Zusätz­lich leistet die Teil­kasko bei Dieb­stahl einzelner Autoteile.

Ihr Kfz wurde geklaut und taucht inner­halb eines Monats nicht wieder auf? Diese Leistungen deckt Ihre Allianz Teil­kasko bei Dieb­stahl ab:

  • Neupreisent­schädigung, wenn Ihr Neu­wagen gestohlen wird (Erstattung des vollen Neuwagenpreises in den Produkten Direct Plus und Komfort 24 Monate, in Premium sogar 36 Monate, inklusive GAP-Deckung)
  • Kaufpreisent­schädigung für Gebraucht­wagen (Erstattung des ursprüng­lichen Kauf­preises in den ersten 24 Monaten in Direct Plus und Komfort und den ersten 36 Monaten in Premium nach erst­maliger Zulassung auf Sie)
  • Danach: Erstattung des Wieder­beschaffungs­werts Ihres gestoh­lenen Gebraucht­wagens (Preis, den Sie für den Kauf eines gleich­wertigen Gebraucht­fahrzeugs zahlen müssten)
  • Mitversicherter Fahr­zeug­inhalt: Fahr­zeug­zubehör wie z.B. Kinder­sitze, Hunde­transport-Box für Fahrzeuge, Lenkrad­kralle – bitte übersenden Sie uns die entspre­chenden An­schaffungs­belege. Nicht versichert sind dagegen Hausrat wie z.B. Sonnen­brille, Decke, Sport­tasche, Koffer – bitte lassen Sie hierfür eine Erstattung über Ihre Hausrat­versicherung prüfen.
  • Beschädigung Ihres Fahr­zeugs: Haben Auto­knacker:innen Ihr Fahr­zeug bei einem Diebstahl­versuch beschädigt, über­nimmt Ihre Allianz Teil­kasko Reparatur­kosten an Ihrem Auto sowie mit­versicherten Teilen (z.B. fest verbautes Navigations­system).

Sie haben den Allianz Premium Schutzbrief abge­schlossen? Der Zusatz­baustein in den Produkt­linien Komfort oder Premium sichert Sie ab, wenn Ihr Auto unter­wegs gestohlen wird. Abgedeckt sind Kosten für:

  • Einen gleichwertigen Miet­wagen für den Zeitraum der Ersatz­beschaffung ( bis zu 30 Tage)
  • Fahrzeug­unterstellung, falls das gestohlene Auto im Ausland wieder auftaucht (bis zu 14 Tage)
  • Verzollung oder Ver­schrottung, wenn der wieder auf­gefundene Pkw im Ausland verzollt werden muss
3 von 5
Allianz Vorteile
Ihre Allianz Vollkasko oder Teilkasko zahlt bei Dieb­stahl, wenn Ihr Pkw ab­ge­schlossen war und Sie bei der Polizei Anzeige erstatten. Bei der Allianz gilt in allen Produktlinien der Diebstahlschutz für Ihr Auto europaweit – und zwar auch, wenn Diebe oder Diebinnen fest verbaute Fahrzeugteile stehlen oder den Wagen bei einem Einbruchsversuch beschädigen.

­In diesen Fällen sind Sie bei Fahrzeug­dieb­stahl über die Teil­kasko der Allianz voll abgesichert:

  • Wir zahlen einen Monat nach Eingang Ihrer Schaden­anzeige in Schrift­form, wenn ihr gestohlenes Fahr­zeug innerhalb dieser Frist nicht wieder auftaucht.
  • Taucht das Fahrzeug inner­halb eines Monats wieder auf, unter­stützen wir Sie bei der Rück­führung und erstatten die not­wendigen Kosten.
  • Bei Diebstahl zahlt die Teil­kasko­versicherung auch für Fahrzeug­zubehör wie beispiels­weise Kinder­sitze, Wagen­heber oder Warn­westen.
  • Jemand klaut Ihr Fahrzeug, weil es über Nacht offen am Bahn­hof stand. Haben Sie Ihr Auto nicht ab­ge­schlossen, sind wir bei Dieb­stahl nicht zur Leistung ver­pflichtet.
  • Diebe oder Diebinnen haben ungehinderten Zugriff auf Ihre Fahrzeugschlüssel (z.B. an der Garderobe im Restaurant).
  • Sie erstatten bei Auto­dieb­stahl keine Anzeige bei der Polizei. Die Bestätigung Ihrer Dieb­stahls­anzeige ist Voraus­setzung für die Schadens­regulierung.
  • Ein Mitglied Ihrer Familie oder eine bei Ihnen angestellte Person ent­wendet Ihren Wagen. Steht die Täterin oder der Täter in einem Nähe­ver­hältnis zu Ihnen, besteht kein Versicherungs­schutz.
  • Gegenstände, die nicht zum Fahr­zeug­zubehör gehören, z.B. Sonnenbrillen, Rücksäcke, Tablets. Für diese ist Ihre Haus­rat­versicherung zuständig. Haben Sie die Kauf­belege der gestohlenen Sachen auf­bewahrt, bekommen Sie diese unter Um­ständen von Ihrer Hausrat ersetzt.
Die passende Versicherung
Optimal abge­sichert mit der Allianz Kfz-Ver­sicherung
4 von 5
Auto geklaut, weil es nicht in der Garage stand? Damit Lang­finger keine Chance haben, sollten Sie Ihr Kfz an einem sicheren Platz abstellen und immer abschließen. Lassen Sie keine Wert­sachen im Auto liegen und rüsten Sie ältere Pkw zum Beispiel mit einer Lenk­rad­sicherung nach, die Diebe wirksam abschreckt.

Diese Tipps und Methoden sind sinnvoll, um Ihr Auto gegen Einbruch und Diebstahl zu sichern:

  1. Auto immer abschließen: Kontrollieren Sie, dass Türen, Fenster, Kofferraum und Schiebe­dach Ihres Fahr­zeugs verriegelt sind – selbst wenn Sie nur kurz aussteigen.
  2. Wertsachen verstauen oder mitnehmen: Lassen Sie Ruck­säcke, Geld­beutel oder Handys nicht offen im Wagen liegen.
  3. Sicheren Stellplatz wählen: Stellen Sie Ihr Auto über Nacht in einer Garage, in einem Park­haus oder auf einem überwachten Park­platz ab.
  4. Navi-Halterung entfernen: Nehmen Sie die Halterung Ihres Navigations­geräts von Innen­scheibe oder Armaturen­brett des Pkw ab.
  5. Autoradio-Blende abnehmen: Ältere Fahrzeuge sind besser vor Auto­diebstahl geschützt, wenn Sie die Front­blende des Radios entfernen.
  6. Schlüssel oder Ersatzschlüssel nie im Auto lassen: Bewahren Sie beispielsweise den Zweit­schlüssel Ihres Autos im Hand­schuh­fach auf, ist das grob fahrlässig – und kann Sie bei Fahrzeug­diebstahl den Versicherungs­schutz kosten.
  7. Wegfahrsperren anbringen: Montieren Sie zum Beispiel Ventil­wächter auf den Reifen­ventilen. Die abschließ­baren Sicherungen sorgen dafür, dass der Reifen nach wenigen Metern platt ist, wenn Unbe­fugte Ihr Auto bewegen.
  8. Diebstahlschutz für Auto installieren: Rüsten Sie Ihr Fahrzeug mit einer elektro­nischen oder mecha­nischen Sicherung nach (z.B. Alarm­anlage, Lenkrad­sicherung).
  9. Garage einbruchsicher machen: Gegen Ein­bruch schützen Sie Ihre Garage beispiels­weise mit Schlössern, Toren und Fenstern der Wider­stands­klasse RC2, Über­wachungs­kamera oder Bewegungs­sensor und Alarm­sirene an der Außen­wand.
  10. Fahrzeugschlüssel: Lassen Sie ihre Fahrzeug­schlüssel nicht unbeobachtet in der Öffentlich­keit liegen und bewahren Sie diese bei geöffneter Haustür niemals ungesichert im Eingangs­bereich auf. Wenn Ihre Fahr­zeug­schlüssel ent­wendet wurden, fahren Sie um­gehend in die Werk­statt und stimmen dort die Möglich­keiten zur Fahr­zeug­sicherung ab.

Weitere Tipps finden Sie auf den Service­seiten des Landeskriminalamts (LKA).

5 von 5

Ist auch das Autoradio gegen Diebstahl versichert?

Auch wenn nur das Radio und nicht Ihr ganzes Auto geklaut wird, deckt Ihre Teilkasko den Dieb­stahl ab. Haben Sie nach­träglich ein neues Auto­radio installiert, belegen Sie mit der Kauf­quittung, dass es neuer ist als der übrige Pkw. Mit diesem Beweis bekommen Sie das gestohlene Radio ersetzt.

Schützt mich die Mallorca-Police, wenn mein Mietwagen im Ausland gestohlen wird?

Nein, denn Autodiebstahl ist kein Schaden für die Kfz-Haftpflicht. Die Mallorca-Police greift nur da, wo die Deckungs­summe Ihres Mietwagens bei Haftpflicht­schäden nicht ausreicht.

Hintergrund: In vielen Ländern sind die Autos unterversichert, da der Gesetzgeber dort deutlich geringere Mindest­deckungs­summen vorschreibt als in Deutsch­land. Die Mallorca-Police schließt also eine Versicherungs­lücke im Grundschutz. Gegen Dieb­stahl versichern Sie Ihren Miet­wagen beim Ver­mieter gesondert – entweder mit einer Teil­kasko- oder Voll­kasko­versicherung, am besten ohne Selbst­behalt.

Wie sind Mietwagen gegen Autodiebstahl versichert?

Fragen Sie bei der Autovermietung nach, ob bei Diebstahl des gemieteten Kfz die Versicherung greift. Für Miet­wagen ist in der Regel eine Voll­kasko­versicherung ohne Selbst­beteiligung sinn­voll. Im Schutz ist eine Fahr­zeug­diebstahl-Versicherung inbe­griffen. Versichert ist das Leih­auto inklusive fest einge­bauter Teile wie Reifen, Auto­radios oder Navi­gations­geräte. Der Dieb­stahl­schutz für Ihr Auto auf Zeit greift auch, wenn der Pkw bei einem Dieb­stahl­versuch beschädigt wird.

Wo werden am meisten Autos geklaut?

Die meisten Autodiebstähle gab es im Jahr 2023 in Berlin. Laut Gesamt­verband der Deutschen Versicherungs­wirtschaft (GDV) stahlen Kriminelle in dem Bundes­land 4.266 Autos – was fast jeden dritten Auto­diebstahl in Deutsch­land ausmacht. Das entspricht einem Anstieg von rund 46 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Zum Vergleich: Deutsch­land­weit ver­zeichnete der GDV 14.585 entwendete Pkw, deren Gesamt­wert betrug mehr als 310 Millionen Euro. Übrigens: Am seltensten schlagen Diebe und Diebinnen in Bayern, Baden-Württem­berg, Rheinland-Pfalz und Thüringen zu. In Bayern liegt die Dieb­stahl­quote bei 0,1. (Stand: Januar 2024.

Welche Autos werden am häufigsten gestohlen?

Laut Autodiebstahl-Report des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungs­wirtschaft (GDV) waren diese zehn Pkw-Modelle bei Kriminellen am beliebtesten (Stand: Januar 2024):

  1. Toyota Land Cruiser (4. Generation)
  2. Toyota Lexus NX (1. Generation)
  3. Toyota Lexus UX (1. Generation)
  4. Land Rover Range Rover Sport (2. Generation)
  5. Kia Stinger (1. Generation)
  6. Toyota RAV 4 (5. Generation)
  7. Hyundai Santa Fe (4. Generation)
  8. Chrysler Grand Cherokee (4. Generation)
  9. Land Rover Range Rover (3. Generation
  10. Toyota Prius+ (1. Generation)

Was passiert, wenn mein geklautes Auto wieder gefunden wird?

Die Polizei findet Ihr gestohlenes Auto weniger als vier Wochen nach der Schaden­meldung wieder? Dann sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug zurück­zunehmen und erhalten keine Entschädigung von Ihrer Kfz-Dieb­stahl­versicherung. Ist der Pkw beschädigt (z.B. geknacktes Schloss), über­nimmt Ihre Teil­kasko­versicherung die Reparatur­kosten. Bei einem Total­schaden haben Sie – je nach Fahr­zeug­alter und Versicherungs­bedingungen – Anspruch auf Kauf­preis- oder Neu­wert­entschädigung. Bei älteren Gebraucht­wagen erhalten Sie den Wieder­beschaffungs­wert abzüglich des Rest­werts erstattet.
Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns ein Feedback
Service und Kontakt
Haben Sie noch Fragen zur Kfz-Versicherung der Allianz?
Allianz Service: Schreiben Sie uns Ihr Anliegen
Schreiben Sie Ihr Anliegen in unser Kontaktformular - wir kümmern uns darum.
Finden Sie den
passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Kfz-Versicherung.