Fahren ohne Versicherungsschutz: Mann sitzt am Steuer eines schwarzen Autos
Rechtliche Kon­se­quen­zen

Fahren ohne Versicherungs­schutz: Diese Strafen drohen

    
  • In Deutschland besteht gesetz­liche Versicherungs­pflicht für alle Kraft­fahr­zeuge. Wer auf öffent­lichen Straßen ein Auto ohne Ver­sicherung fährt, riskiert eine Geld- oder Freiheits­strafe.
  • Bei einem Unfall ohne Versicherung haftet für entstandene Schäden die Person, die das nicht versicherte Fahr­zeug gesteuert hat. Hat der oder die Halter:in das Fahren ohne Ver­si­che­rungs­schutz zu­ge­las­sen, ist auch er bzw. sie haftbar.
  • Auch bei motorisierten Zwei­rädern ist ein Verstoß gegen das Pflicht­versicherungs­gesetz straf­bar. Wer ein nicht versichertes Moped oder Motor­rad fährt, riskiert dieselben Strafen wie beim Auto­fahren ohne Versicherungs­schutz.
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Wie beim Fahren ohne Führer­schein gilt: Wer ohne Versicherungs­schutz Auto fährt, begeht gemäß Para­graf § 6 Pflicht­versicherungs­gesetz (PflVG) eine Straf­tat: Er oder sie gefährdet andere Verkehrs­teil­nehmer:innen. Recht­liche Kon­sequenz ist beispiels­weise eine Freiheits­strafe von sechs Monaten, Entzug des Führer­scheins oder eine Geld­buße von bis zu 180 Tages­sätzen.
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz: Mögliche Strafen

    Laut § 6 PflVG drohen bei Fahren ohne Versicherungs­schutz folgende Strafen:

    • Geldstrafe von bis zu 180 Tages­sätzen (ab 90 Tages­sätzen gilt man als vor­bestraft inklusive Eintrag ins Führungs­zeugnis)
    • Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr

    Kommt es zu einem Unfall ohne Versicherung oder sind Personen ver­letzt, prüft das Gericht, ob die Person am Steuer vor­sätz­lich oder fahr­lässig gehandelt hat. Das Straf­maß variiert je nach Tat­bestand:

    • Vorsätzliches Fahren ohne Versicherungs­schutz: Liegt zum Beispiel vor, wenn jemand den Beitrag seiner Kfz-Ver­sicherung trotz mehr­facher Mahnung und An­drohung einer Kündigung nicht zahlt und trotz­dem Auto fährt. Bei vorsätz­lichem Handeln können die Behörden zusätz­lich zu Geld- oder Freiheits­strafe das Kfz ein­ziehen. Vorausgesetzt, es gehört zum Zeit­punkt der Entscheidung dem Täter oder der Täterin.
    • Fahrlässiges Fahren ohne Ver­sicherungs­schutz: Liegt zum Bei­spiel vor, wenn Sie ein fremdes Auto ohne Versicherung fahren und vorab nicht mit Halterin oder Halter geklärt haben, ob der Pkw versichert ist. Bei Fahr­lässig­keit beträgt die Frei­heits­strafe bis zu sechs Monate.

    Zusätzlich zu den Strafen nach § 6 PflVG können Urteile bei Fahren ohne Versicherungs­schutz Neben­strafen be­in­halten:

    • Zeitlich begrenztes Fahrverbot oder dauer­hafter Führer­schein­entzug (§ 69 StGB)
    • Bis zu sechs Punkte in Flensburg
    • Bei Fahranfänger:innen in der Probe­zeit: Verlängerung der Probe­zeit um zwei Jahre (A-Verstoß)

    Beim Strafverfahren spielt es auch eine Rolle, ob die Täterin oder der Täter zum ersten Mal oder wieder­holt straf­fällig geworden ist. Bei Fahren ohne Versicherungs­schutz erhalten Ersttäter:innen zum Beispiel selten eine Freiheits­strafe.

  • Auto ohne Versicherung fahren: Warum ist das strafbar?

    Laut Gesetzgeber stellt jede Person, die sich im Straßen­verkehr bewegt, ein Risiko für die Allgemein­heit dar. Jeder Fahr­zeug­halter und jede Fahr­zeug­halterin in Deutsch­land ist deswegen gesetz­lich verpflichtet, eine Kfz-Haft­pflicht für sein bzw. ihr Kfz abzuschließen. Im Umkehr­schluss heißt das: Fahren ohne Versicherungs­schutz ist strafbar.

    Wichtig: Im Unterschied zu Vollkasko und Teilkasko deckt die Kfz-Haftpflicht keine Schäden am eigenen Auto ab. Der Schutz greift, wenn andere Verkehrs­teil­nehmer:innen oder fremdes Eigen­tum bei einem Unfall zu Schaden kommen. Ziel der Pflicht­versicherung ist die Ab­siche­rung Dritter, die durch das ver­sicherte Fahr­zeug un­ver­schuldet einen Sach-, Personen- oder Vermögens­schaden erleiden.

  • Ist unwissentliches Fahren ohne Versicherungsschutz strafbar?

    Ja. Wenn Sie Ihr Auto ohne Versicherung fahren, machen Sie sich auch straf­bar, wenn Ihr Fehl­verhalten Ihnen nicht bewusst war. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen und noch keine neue haben, aber davon ausgehen, dass der bisherige Vertrag Ihr Auto noch absichert. Anders als zum Beispiel Fahren ohne Führer­schein ist Fahren ohne Ver­sicherungs­schutz immer eine Straf­tat – selbst, wenn Sie Ihr Auto nur auf einem Park­platz oder Feldweg bewegen.
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Bei einem Unfall ohne Versicherung sind sowohl Fahrer:in als auch Halter:in des Pkw haft­bar. Kann die Person, die den Schaden ver­ursacht hat, ihn nicht bezahlen, haben Geschädigte die Mög­lich­keit, die Verkehrs­opfer­hilfe einzuschalten.

Bei einem Unfall ohne Versicherung haftet in der Regel die Fahrerin oder der Fahrer, die oder der den Schaden verschuldet hat (= Ver­schul­dens­haftung). Das heißt: Die Unfallverursacherin oder der Unfallverursacher zahlt nicht nur Schäden am eigenen Auto, die über Teilkasko oder Vollkasko abgedeckt wären. Sondern auch Sach-, Personen- oder Ver­mögens­schäden, die Dritten entstanden sind. Dazu zählen zum Beispiel Reparatur­kosten oder Schmerzens­geld für verletzte Personen.

Nutzt beispielsweise ein Familien­mitglied das nicht versicherte Kfz (z. B. Auto von Eltern fahren ohne Versicherung), ist im Schadenfall oft auch die Fahrzeug­halterin bzw. der Fahrzeug­halter haftbar (= Gefährdungs­haftung).

Ein Beispiel: Ihr Auto ist durch die Haupt­untersuchung gefallen, Sie dürfen damit nur noch nach Hause oder in die nächste Werk­statt fahren. Trotz­dem lassen Sie Ihre Partnerin oder Ihren Partner mit dem Pkw zum Ein­kaufen fahren. Gerät sie oder er dabei in eine Verkehrskontrolle, sind auch Sie als Fahrzeug­halter:in haftbar. Denn Sie haben jemanden wissent­lich ohne Versicherungs­schutz Auto fahren lassen.

Verursacht ein:e Auto­fahrer:in ohne Versicherung einen Unfall und kann den Schaden nicht bezahlen, bleiben die Unfall­opfer auf den Kosten sitzen. In diesem Fall können Geschädigte sich an die Verkehrs­opfer­hilfe des Gesamt­verbands der Deutschen Versicherungs­wirtschaft (GDV) wenden. Die Einrichtung der deutschen Auto­haft­pflicht­versicherer übernimmt die Schadens­regulierung und begleicht Schadens­ersatz­ansprüche der Unfallopfer. Die Verkehrs­opfer­hilfe ist in ganz Europa aktiv. Zusätzlich gibt es Ent­schä­di­gungs­stellen in jedem EU-Land sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein.
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Das Pflichtversicherungsgesetz gilt auch für Klein­kraft­räder und Kraft­räder. Sprich: Ohne Moped-Versicherung, Leicht­kraftrad-Versicherung bzw. Motor­rad­versicherung dürfen mo­to­ri­sierte Zwei­räder nicht auf die Straße. Ob Roller oder Renn­maschine: Ein Verstoß gegen das Pflicht­versicherungs­gesetz zieht die­selben Strafen nach sich wie Auto­fahren ohne Versicherungs­schutz.

Wichtig: Roller und Mopeds bis 49 Kubik­zentimeter Hub­raum melden Sie nicht bei der Kfz-Zulassungs­stelle an. Sie brauchen für Ihr Klein­kraft­rad aber eine Kfz-Haft­pflicht inklusive Versicherungs­kennzeichen. Das Nummern­schild er­hal­ten Sie auto­matisch bei Versicherungs­abschluss. Es ist maximal ein Jahr lang gültig – vom 1. März bis zum letzten Februartag des Folge­jahres. Fahren ohne Versicherungs­kenn­zeichen oder mit ab­ge­laufener Plakette ist strafbar.

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  • Fahre ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ohne Versicherungsschutz?

    Nein. Wenn Sie ein Kurzzeit­kennzeichen beantragen, brauchen Sie bei der Zulassungs­stelle eine elektronische Ver­si­che­rungsbestätigung (eVB-Nummer). Ohne gültige Kfz-Haft­pflicht erhalten Sie kein Kurz­zeit­kenn­zeichen für Ihr Fahrzeug.
  • Besteht Versicherungsschutz, wenn ich mein Auto verleihe?

    Ob Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Ihr Auto verleihen, kommt auf Ihre Kfz-Versicherung an. Bei einem Vertrag mit beliebigem Fahrer­kreis sind zum Beispiel alle Personen versichert, die Sie ans Steuer Ihres Pkw lassen. Dafür zahlen Sie meist einen höheren Versicherungsbeitrag als bei Verträgen mit begrenztem Fahrerkreis.

    Bei vielen Kfz-Versicherungen können Sie Zusatzfahrer:innen kurzzeitig mitversichern, teilweise sogar ohne Aufpreis. Wichtig ist, dass Sie Ihren Versicherer rechtzeitig über den Autoverleih informieren. So vermeiden Sie im Schadenfall eine Beitragsnachzahlung oder Vertragsstrafe.

  • Was ist die Strafe für Fahren ohne Zulassung und Versicherung?

    Als Strafe für Fahren ohne Zulassung und Ver­sicherung droht eine Geld­strafe von bis zu 180 Tages­sätzen und eine Frei­heits­strafe von bis zu einem Jahr. Bei vorsätz­lichem Handeln können die Behörden auch das Auto einziehen. Zusätz­lich kann es Neben­strafen wie Entzug der Fahr­erlaubnis und Punkte in Flens­burg geben. Fahrten ohne Zulassung sind grund­sätzlich nur zur Kfz-Behörde oder zur Prüfstelle (z. B. TÜV, Dekra) erlaubt – auf direktem und kürzestem Weg. Aber: Ohne gültige Kfz-Haft­pflicht sind Zulassungs­fahrten trotzdem strafbar.
  • Kann ich mein Auto auch ohne Versicherungsschutz anmelden?

    Nein. Wenn Sie Ihr Auto anmelden, ist eine gültige Kfz-Haft­pflicht Voraus­setzung, um die Zulassung zu erhalten. Um den Versicherungs­schutz nach­zuweisen, legen Sie bei der Kfz-Zulassungs­stelle die elektronische Versicherungs­bestätigungs­nummer (eVB-Nummer) vor.
  • Welche ist die günstigste Pflichtversicherung?

    Im Vergleich zu Teil- und Voll­kasko ist Kfz-Haft­pflicht als Pflicht­versicherung immer am günstigsten. Preiswerte Basis­tarife starten je nach Anbieter bei wenigen Euro im Monat.
  • Kann ich für das Fahren ohne Versicherung belangt werden, wenn ich nicht der oder die Fahrzeughalter:in bin?

    Ja, bei Fahren ohne Versicherungsschutz ist auch die Person am Steuer haftbar. Fahren Sie ein nicht versichertes Auto und verschulden einen Unfall, zahlen Sie für alle Schäden, die anderen entstehen. Bei Sachschäden können das zum Beispiel Reparaturkosten sein, bei Personenschäden auch Behandlungskosten oder Schmerzensgeldzahlungen – oft in Millionenhöhe.
  • Was passiert, wenn ich in einen Unfall verwickelt bin und keine Versicherung habe?

    Das kommt darauf an, ob Sie Unfall­verursacher:in oder Geschädigte:r sind. Sind Sie un­ver­schuldet in den Autounfall verwickelt, ent­schädigt Sie die Kfz-Haft­pflicht Ihres Unfall­gegners oder Ihrer Unfall­gegnerin. Haben Sie den Unfall verschuldet, zahlen Sie selbst für Schäden, die anderen entstanden sind. Unabhängig davon ist Fahren ohne Versicherungs­schutz eine Straftat, die der Gesetz­geber unter anderem mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe ahndet.
  • Wie kann ich überprüfen, ob mein Fahrzeug versichert ist?

    Sind Sie zum Beispiel bei einem geliehenen Auto unsicher, ob Versicherungs­schutz besteht, fragen Sie bei Halterin oder Halter nach. Setzen Sie auch bei privatem Fahr­zeug­verleih immer einen Leih­vertrag auf. Darin sollte schrift­lich fest­ge­halten sein, wie der Pkw versichert ist und wer bei einem Schaden die Haftung übernimmt.
  • Gibt es Ausnahmen, bei denen ich ohne Versicherung fahren darf?

    Von der Versicherungspflicht sind in Deutsch­land nur wenige Kraft­fahr­zeuge aus­ge­nommen. Ohne Versicherung dürfen Sie zum Beispiel Kfz mit 6 km/h Höchst­geschwindig­keit und selbst­fahrende Arbeits­maschinen mit 20 km/h Höchst­geschwindig­keit fahren. Bei regulären Kfz wie Pkw oder Lkw ist Fahren ohne Versicherungs­schutz verboten.
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