Mann hinterm Steuer
Unterwegs im Straßenverkehr    

Fahren ohne Versicherungsschutz: Diese Strafen drohen    

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Kurz erklärt in 30 Sekunden
    
  • In Deutschland besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht für alle Fahrzeuge, die für den Straßenverkehr zugelassen sind. Wer mit einem Auto ohne Kfz-Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, begeht eine Straftat und riskiert eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
  • Ist ein nicht versichertes Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, haftet der Fahrer für die von ihm verursachten Schäden.
  • Auch der Fahrzeughalter kann zur Rechenschaft gezogen werden, wenn er die Fahrt ohne Versicherungsschutz zugelassen hat.
  • Nicht nur Halter von Pkw und Lkw unterliegen der Versicherungspflicht. Auch motorisierte Zweiräder wie Motorräder, Roller oder Mofas sind zu versichern.
Illustration Gut zu wissen
Gut zu wissen: Versicherungspflicht
Illustration Gut zu wissen

Laut Gesetzgeber stellt jeder, der sich im Straßenverkehr bewegt, ein Risiko für die Allgemeinheit dar. Daher ist über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeug­halter geregelt, dass Fahren auf öffentlichen Wegen und Plätzen ohne Kfz-Haftpflichtversicherung verboten ist. Umgekehrt heißt das: Für Fahrzeughalter ist der Versicherungsschutz verpflichtend.

Die Kfz-Haftpflicht übernimmt Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die anderen Verkehrsteilnehmern bei einem Autounfall durch Ihr Verschulden entstehen. Teilkasko und Vollkasko decken die finanziellen Folgen ab, die Ihnen als Unfallverursacher entstehen.

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Rechtliche Folgen
Wer ohne Versicherungsschutz Auto fährt, begeht gemäß Paragraf § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) eine Straftat: Er gefährdet andere Verkehrsteilnehmer. Rechtliche Konsequenz ist beispielsweise eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, Entzug des Führerscheins oder eine Geldbuße von bis zu 180 Tagessätzen. Kommt es zu einem Verkehrsunfall oder werden Personen verletzt, prüft das Gericht, ob der Fahrzeugführer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.
Junge blonde Frau sitzt am Steuer und telefoniert, vor ihr fährt ein Radfahrer

Wer vorsätzlich ohne Versicherungsschutz fährt, riskiert eine Freiheitsstrafe

Sie haben beispielsweise die Kfz-Versicherungs­prämie trotz mehrfacher Mahnung und Androhung einer Kündigung Ihrer Versicherung nicht gezahlt und fahren dennoch Auto? Dann drohen Ihnen empfindliche Strafen. Ihr Versicherer erstattet in der Regel nach § 25 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bei der zuständigen Zulassungsbehörde Anzeige über den nicht vorhandenen Versicherungsschutz. Die Zulassungsstelle informiert Sie als Fahrzeughalter über den Eingang der Anzeige.

Daraufhin sind Sie nach dem dritten Absatz § 25 FZV verpflichtet, das Kfz unverzüglich außer Betrieb zu setzen oder eine neue Versicherung nachzuweisen. Andernfalls drohen Sanktionen, weil die Voraussetzungen für eine Zulassung für den Straßenverkehr sind nicht mehr gegeben sind. Kommen Sie der Außerbetriebsetzung nicht nach, meldet Sie die Verkehrsbehörde der Polizei. Damit einhergehend schreiben die Gesetzeshüter Ihr Fahrzeug zur Fahndung aus.

Erwischt die Polizei Sie beim vorsätzlichen Fahren ohne Versicherungsschutz, kann das Gericht bis zu ein Jahr Freiheitsentzug und ein zeitlich begrenztes Fahrverbot verhängen oder Ihnen dauerhaft den Führerschein entziehen (§ 69 StGB).

Darüber hinaus ist auch eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen laut Bußgeldkatalog möglich. Fahren ohne Kfz-Versicherung kostet nicht nur richtig Geld: Ab 90 Tagessätzen gelten Sie als vorbestraft und erhalten einen Eintrag ins Führungszeugnis. Manchmal ist der Vorwurf der Vorsätzlichkeit nicht fraglich Dann kann es hilfreich sein, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.

Auch Fahrlässigkeit wird bestraft

Wer fahrlässig ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten. Unabhängig davon, ob es sich um Vorsatz oder Fahrlässigkeit handelt: Zusätzlich zu den Hauptstrafen nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) drohen ein Vermerk im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamts und bis zu sechs Punkte in Flensburg.

Sind junge Autofahrer ohne Versicherung unterwegs, verlängert sich die Probezeit

Fährt ein Fahranfänger in der Probezeit ohne Versicherungsschutz, handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. Das ist ein Verkehrsverstoß, der schon beim ersten Mal Auswirkungen auf die Probezeit hat. Neben einer Geldstrafe, Punkten in Flensburg oder gar einer Freiheitsstrafe verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Außerdem muss der Fahranfänger ein kostenpflichtiges Aufbauseminar absolvieren.

Gut zu wissen: Konsequenzen
Illustration Info: Gut zu wissen

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Wer ohne Kfz-Versicherung Auto fährt, macht sich strafbar – selbst wenn ihm sein Fehlverhalten nicht bewusst ist. Zum Beispiel, weil er gerade seine Kfz-Versicherung gekündigt hat und noch keine neue abgeschlossen hat.

Oder wenn er mit einem fremden oder falschen Kfz-Kennzeichen unterwegs ist (Tatbestand "Urkundenfälschung" nach § 267 Absatz 2 StGB). Denn einem Auto ist immer nur ein Kennzeichen zugewiesen. Ist die Kfz Umschreibung durch den Halter nicht erfolgt, darf er kein anderes Nummernschild daran anbringen. Genauso ist es ihm verboten, ohne Kfz-Kennzeichen zur Zulassungsstelle zu fahren.

In allen Fällen gilt: Es droht eine Strafe – selbst wenn der Autofahrer sein Fahrzeug nur auf einem Parkplatz, einem Feldweg oder einer Tankstelle bewegt.

Illustration Info: Gut zu wissen
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Junge Frau begutachtet Lackschaden an Auto, während sie mit Smartphone telefoniert
Haftung
Junge Frau begutachtet Lackschaden an Auto, während sie mit Smartphone telefoniert

In der Regel haftet bei Fahren ohne Kfz-Versicherung der Fahrer. Er muss aus eigener Tasche für Sach- oder Personenschäden aufkommen, die er verursacht hat (Verschuldenshaftung). Sitzt ein Familienan­gehöriger oder Freund am Steuer Ihres Wagens und baut einen Unfall, können auch Sie als Fahrzeug­halter zur Kasse gebeten werden.

Ein Beispiel: Die Hauptuntersuchung (HU) Ihres Pkw ist abgelaufen oder Ihrem Auto wurde die Allgemeine Betriebserlaubnis entzogen. Damit ist Ihr Versicherungsschutz erloschen. Dennoch lassen Sie Ihre Ehefrau mit dem Wagen zum Einkaufen fahren. Gerät sie bei der Fahrt in eine Polizeikontrolle, ist nicht nur Ihre Frau als Fahrzeugführerin haftbar, sondern auch Sie als Fahrzeughalter. Schließlich haben Sie sie wissentlich ohne Versicherungsschutz Auto fahren lassen (Gefährdungshaftung).

Ist der Unfallverursacher nicht versichert, springt die Verkehrsopferhilfe ein

Verursacht ein Autofahrer ohne Versicherungsschutz einen Unfall und kann den Schaden nicht aus eigener Tasche bezahlen, bleiben die geschädigten Verkehrsteilnehmer auf den Kosten sitzen. In diesem Fall können sie sich an die Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wenden.

Die Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer kommt für Schadensregulierung und Entschädigung der Unfallopfer auf und ist in ganz Europa aktiv. Darüber hinaus gibt es eigene Entschädigungsstellen in jedem EU-Land sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein. Aus diesem Grund ist eine Insassenversicherung nicht vorgeschrieben.

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Versicherungsumfang

Ob für andere Fahrer, denen Sie Ihr Auto leihen, Versicherungsschutz besteht, ist im Versicherungsvertrag geregelt. Gewöhnlich greift der Schutz auch, wenn Freunde oder Bekannte mit Ihrem Fahrzeug unterwegs sind und einen Unfall verursachen. Werfen Sie dennoch einen Blick in den Vertrag: Bei einigen Anbietern sind zusätzliche Fahrer erst ab einem bestimmten Alter dazu berechtigt, das versicherte Fahrzeug zu führen.

Auch wenn die Haftpflichtversicherung im Schadenfall greift, müssen Sie als Versicherungsnehmer eventuell einen höheren Beitrag nachzahlen, wenn ein nicht eingetragener Fahrer hinter dem Lenkrad saß. Viele Kfz-Versicherer erheben zudem hohe Vertragsstrafen, wenn sie davon ausgehen, dass Sie zusätzliche Fahrzeugführer bewusst nicht angemeldet haben, um Beitragsprämie zu sparen.

Informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung deshalb immer – selbst, wenn Sie Ihr Auto nur einmalig verleihen. Zusätzliche Fahrer können Sie kurzzeitig anmelden, bei manchen Anbietern sogar ohne Aufpreis.

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Die passende Versicherung
Optimal abgesichert mit der Allianz Kfz-Versicherung
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Zweiräder
Mann mit Rucksack und Helm fährt mit dem Roller auf Straße durch Wald

Das Pflichtversicherungsgesetz gilt nicht nur für Pkw, sondern auch für Krafträder und Kleinkrafträder. Das heißt: Ohne Versicherungsschutz dürfen Motorräder, Roller und Mofas nicht auf die Straße. Erwischt die Polizei Sie auf einem nicht versicherten Zweirad, drohen dieselben Strafen wie Autofahrern – unter anderem Freiheitsentzug, ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.

Kfz-Versicherung auch für zulassungsfreie Mofas und Roller unter 50 ccm

Roller und Mopeds mit einem Hubraum unter 50 Kubikzentimeter (ccm) müssen Sie nicht bei der Zulassungsbehörde anmelden. Eine Haftpflichtversicherung ist für Moped- und Rollerfahrer trotzdem ein Muss. Bei Abschluss erhalten Sie von Ihrem Versicherer ein Versicherungskennzeichen für Ihr Moped. Schutz besteht dann für ein Versicherungsjahr – danach verliert das Kennzeichen seine Gültigkeit und Sie müssen eine neue Versicherung abschließen.

Mann mit Rucksack und Helm fährt mit dem Roller auf Straße durch Wald
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Häufige Fragen
  • Fahre ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ohne Versicherungsschutz?

    Nein, denn auch beim Beantragen eines Kurzzeitkennzeichens müssen Sie durch eine Kfz-Haftpflicht abgesichert sein. Bei der Zulassungsstelle reicht die eVB-Nummer als Nachweis des gültigen Versicherungsschutzes. Ohne Autoversicherung erhalten Sie kein Kurzzeitkennzeichen.
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