Laut § 6 PflVG drohen bei Fahren ohne Versicherungsschutz folgende Strafen:
- Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen (ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft inklusive Eintrag ins Führungszeugnis)
- Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr
Ein Tagessatz enspricht laut §40 StGB der Höhe des von Täter oder Täterin erzielten Nettoeinkommens an einem Tag. Bei einem Monatseinkommen von 3.000,00 Euro entspräche das einem Tagessatz von 100,00 EURO (3.000 Euro : 30 Tage). 180 Tagessätze ergäben in diesem Fall eine Geldstrafe von 18.000 Euro.
Nach dem Gesetz beträgt die Höhe eines Tagessatzes mindestens 1,00 EURO und höchstens 30.000,00 EURO.