Begleitetes-Fahren-Versicherung: Das Wichtigste in Kürze
- Jugendliche können in Deutschland den Führerschein mit 17 machen und in Begleitung eines Erwachsenen mit dem Autofahren beginnen. Dieses Programm heißt "Begleitetes Fahren ab 17" (BF17).
- Die Begleitperson meldet den BF17-Teilnehmer ihrer Autoversicherung. Und zwar vor der ersten gemeinsamen Fahrt.
- Nehmen Sie einen BF17-Fahrer in Ihren Vertrag auf, zahlen Sie meist etwas höhere Beiträge. Teilweise können Sie Ihre Kfz-Versicherung für Begleitetes Fahren ab 17 ohne Aufschlag anpassen.
- Durch Begleitendes Fahren ist die Versicherung oft günstiger, die junge Fahrer für ihr erstes eigenes Auto abschließen.
Begleitetes-Fahren-Versicherung: Kosten
Wie viel eine Versicherung für Betreutes Fahren kostet, lässt sich nicht pauschal sagen. Denn: Ob Sie einen 17-jährigen Fahrer beitragsfrei in Ihren Vertrag aufnehmen oder ob Ihre Prämie steigt, hängt von der Kfz-Versicherung ab. Außerdem setzt jeder Anbieter eigene Kriterien bei der Beitragsberechnung an.
Wann eine BF17-Versicherung am günstigsten ist, hängt unter anderem davon ab, welchen Pkw der Nachwuchsfahrer nutzt:
- Familienauto: In der Regel fährt der BF17-Teilnehmer mit dem Wagen seiner Eltern. Die Kosten für die Begleitetes-Fahren-Versicherung sind dann meist am geringsten.
- Zweitfahrzeug: Hat die Begleitperson zwei Fahrzeuge, kann sie dem Führerscheinneuling eines davon für Begleitendes Fahren zur Verfügung stellen. Ob der BF17-Fahrer das Erstfahrzeug seiner Eltern oder einen Zweitwagen mitbenutzt, spielt kostenmäßig oft keine Rolle.
- Eigener Pkw: Schaffen Sie für den jungen Fahrer ein eigenes Auto an, entstehen für die Versicherung des Zweitwagens zusätzliche Kosten. Diese Lösung für die BF17-Versicherung ist deshalb am teuersten.
Wird die Versicherung teurer bei Begleitendem Fahren?
Ja, in der Regel erhöhen sich durch Betreutes Fahren Ihre Versicherungskosten. Das heißt: Nehmen Sie einen BF17-Teilnehmer in den Fahrerkreis Ihrer Autoversicherung auf, zahlen Sie bei den meisten Kfz-Versicherern einen moderaten Aufpreis.
Einige Unternehmen bieten eine Kfz-Versicherung für Begleitetes Fahren ab 17 ohne Aufschlag an. Doch spätestens, wenn der BF17-Fahrer Ihren Pkw nach seinem 18. Geburtstag weiternutzt, erhöht der Versicherer Ihre Beiträge.
So sparen BF17-Fahrer bei ihrer ersten Autoversicherung
Eine Autoversicherung für Fahranfänger ist teurer als für routinierte Fahrer. Denn ihr Unfallrisiko ist höher. Weil BF17-Teilnehmer im Straßenverkehr seltener Schäden verursachen als Anfänger ohne Fahrpraxis, erhalten sie bei vielen Kfz-Versicherern Preisvorteile. Mit diesen Tipps können junge Fahrer bei ihrer ersten eigenen Autoversicherung zusätzlich sparen:
- Auto mit günstiger Typklasse wählen: Je weniger Schäden ein Fahrzeugtyp im Jahr verursacht, desto günstiger ist seine Typklasseneinstufung. Junge Fahrer, die einen Pkw mit niedriger Typklasse kaufen, sparen Versicherungsbeiträge.
- Schadenfreiheitsklasse übertragen: Nachwuchsfahrer, die bereits ein zulassungspflichtiges Zweirad versichert haben, können die SF-Klasse ihrer Motorradversicherung oder für ihre Pkw-Versicherung übernehmen. So steigen sie in einer besseren SF-Klasse ein und zahlen günstigere Beiträge.
- Auto als Zweitwagen versichern: Je nach Anbieter können BF17-Fahrer ihr erstes eigenes Auto als Zweitwagen über die Kfz-Versicherung der Eltern versichern. Ist das Erstfahrzeug zum Beispiel mindestens in SF-Klasse ½ eingestuft, startet das zweite Fahrzeug direkt in SF-Klasse 1.
- Zusatzbausteine nutzen: Junge Fahrer können ihren Versicherungsschutz mit verschiedenen Bausteinen erweitern. Ein Telematik-Tarif zum Beispiel belohnt umsichtiges Fahren mit Beitragsrabatt. Eine Autoversicherung mit Werkstattbindung ist für Führerscheinneulinge ebenfalls oft günstiger.
Weitere Tipps zur Optimierung Ihrer Autoversicherung finden Sie im Kfz-Versicherung Vergleich
Wie wirkt sich Unfall beim Begleiteten Fahren auf Versicherung aus?
Einfluss auf Schadenfreiheitsklasse
Einfluss auf Versicherungsbeitrag
Begleitetes-Fahren-Versicherung: Was möchten Sie wissen?
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Wer darf bei BF17 Begleitperson sein?
Sie können für Begleitetes Fahren Beifahrer sein, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter von 30 Jahren
- mindestens fünf Jahre durchgehend in Führerscheinbesitz
- höchstens ein Punkt in Flensburg
Meist ist die Mutter oder der Vater des BF17-Teilnehmers Beifahrer für Begleitetes Fahren. Aber auch andere Verwandte, Freunde oder Arbeitskollegen können dem BF17-Fahrer Begleitetes Fahren auf dem Beifahrersitz ermöglichen.
- Mindestalter von 30 Jahren
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Begleitetes Fahren: Wie viele Begleitpersonen sind möglich?
Prinzipiell können BF17-Teilnehmer unbegrenzt viele Begleitpersonen angeben. In der Regel ist es sinnvoll, mehr als eine Person als Begleitetes-Fahren-Beifahrer einzutragen. So kann der Führerscheinneuling auch fahren, wenn zum Beispiel seine Eltern einmal nicht für Begleitetes Fahren auf dem Beifahrersitz Platz nehmen können.
Wichtig: Bereits im Antrag auf den BF17-Führerschein müssen alle möglichen Begleitpersonen angegeben sein. Sie werden auch in der Prüfungsbescheinigung des Jugendlichen vermerkt. Dieses Dokument brauchen Begleitpersonen oft als Nachweis für die Begleitetes-Fahren-Versicherung ihres Autos.
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Was passiert, wenn BF17-Teilnehmer ohne Versicherung fahren?
Lassen Sie einen BF17-Teilnehmer Ihr nicht versichertes Auto nutzen, riskieren Sie eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg oder sogar eine Freiheitsstrafe. Denn: Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat. Und zwar unabhängig davon, ob Sie das Auto selbst steuern oder für Begleitetes Fahren auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. -
Gilt die Versicherung für Begleitetes Fahren im Ausland?
Eine BF17-Versicherung ist außerhalb Deutschlands auch in Österreich gültig. Setzen BF17-Teilnehmer sich in anderen Ländern ans Steuer, fahren sie rechtlich gesehen ohne Führerschein und riskieren ihren Versicherungsschutz.
Hintergrund: Betreutes Fahren ab 17 ist eine deutsche Sonderregelung. Außerhalb der Bundesrepublik ist die BF17-Fahrerlaubnis nur in Österreich anerkannt. Denn dort gibt es mit der "vorgezogenen Lenkberechtigung" (L17) eine vergleichbare Regelung.



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