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Kfz-Versicherungs-Wechsel: bis 30.11. handeln und sparen!

Läuft Ihr Vertrag bis 31. Dezember 2026? Jetzt zur ausgezeichneten Kfz-Versicherung der Allianz wechseln und 5-Prozent-Wechselrabatt erhalten!

Das Testsiegel der Zeitschrift Focus Money für das fairste Preis-Leistungs-Verhältnis bei der Kfz-Versicherung zeichnet in der Ausgabe 11/2026 die Kfz-Versicherung der Allianz Versicherungs AG mit "Sehr gut" aus. Die Tester bewerteten 28 Kfz-Serviceversicherer in Deutschland. Neun weitere Anbieter erhielten ebenfalls die Note "Sehr Gut". Die Auszeichnung von Focus Money bezieht sich auf die Kfz-Versicherung der Allianz Versicherungs-AG. Der 5-Prozent-Wechselrabatt auf die Prämie gilt nur für Kfz-Neukunden bei Abschluss einer Autoversicherung, die bisher keine Kfz-Versicherung bei der Allianz Versicherungs-AG hatten und eine erstmalige Zulassung eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs vornehmen. Beim Neuabschluss muss es sich um eine Autoversicherung Komfort oder Premium handeln, die während des Aktionszeitraums abgeschlossen wurde. Der Aktionszeitraum beginnt am 24.03.2026 und endet am 31.12.2026 und gilt nur bei Abschluss in einer Allianz Agentur.

Begleitetes Fahren Ver­sicherung für BF17

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Durch eine Begleitetes-Fahren-Versicherung für BF17-Teilnehmer steigen die Beitragskosten oft nur geringfügig
  • Jugendliche können in Deutsch­land den Füh­rer­schein mit 17 machen und in Be­glei­tung eines Er­wachse­nen mit dem Auto­fah­ren be­gin­nen. Die­ses Pro­gramm heißt "Be­glei­te­tes Fah­ren ab 17" (BF17).
  • Die Begleitperson meldet die BF17-Teil­neh­mer:in ihrer Auto­ver­si­che­rung. Und zwar vor der ersten gemein­samen Fahrt.
  • Nehmen Sie eine BF17-Fahrer:in in Ihren Ver­trag auf, zahlen Sie meist höhere Bei­trä­ge.
  • Durch Be­glei­ten­des Fah­ren ist die Ver­si­che­rung oft günstiger, die junge Fah­rer:innen für ihr erstes eigenes Auto ab­schlie­ßen.
Als Kunde von Allianz Direct, Direct Plus, Komfort oder Premium können Sie für Begleitetes Fahren Ihre Versicherung jederzeit anpassen. Hier erfahren Sie, welche Pluspunkte eine BF17-Versicherung bei uns bietet.

Ob eine BF17-Teilnehmer:in oder eine voll­jäh­ri­ge Fah­rer:in Ihren Pkw mit­nutzt, spielt bei der Allianz keine Rolle. Die Leis­tun­gen Ihrer Autoversicherung än­dern sich nicht, wenn Sie einer B17-Teilnehmer:in betreutes Fahren ermöglichen. Junge Fah­rer:innen ab 17 kön­nen Sie bei uns je­der­zeit in Ihren Ver­si­che­rungs­ver­trag auf­neh­men. Als Begleitetes-Fahren-Beifahrer:in erweitern Sie dafür ein­fach den Fah­rer­kreis Ihrer Kfz-Ver­si­che­rung.

Ihre Vor­tei­le bei der Allianz:

  • Sie können für Begleitetes Fahren Ihre Ver­si­che­rung in allen vier Pro­dukt­li­nien – Allianz Direct, Direct Plus, Komfort und Premium – an­passen.
  • Den Ver­wandt­schafts­grad der Be­gleit­per­son an­zu­ge­ben, ist nicht nötig.
  • Sie zahlen keinen zu­sätz­li­chen Auf­schlag, wenn die Nachwuchsfahrer:in 18 Jahre alt wird.
  • Der Beitrags­vor­teil für BF17-Teil­neh­mer:innen bleibt auch nach ei­nem Scha­den er­hal­ten.

Wenn Sie Ihre Kfz-Ver­si­che­rung für Be­glei­te­tes Fah­ren erweitern, passt die Allianz Ihre Prämie an. Für Sie als Be­gleit­per­son fällt eine Bei­trags­er­höhung an. Eine Kfz-Ver­si­che­rung für Be­glei­te­tes Fah­ren ab 17 ohne Auf­schlag offeriert die Allianz nicht.

Dafür be­loh­nen wir BF17-Teil­nehmer:innen später mit güns­ti­ge­ren Bei­trä­gen in den Produktlinien Komfort und Premium: Bei ihrer ersten eigenen Auto­ver­si­che­rung stei­gen Kin­der von Allianz Kund:innen mit den Tarifen Premium oder Komfort in der Schadenfreiheitsklasse 1 statt mit SF-Klasse 0 ein. Und zwar un­ab­hän­gig davon, ob sie selbst oder ihre Eltern Ver­si­che­rungs­neh­mer oder Ver­si­che­rungs­neh­merin sind.

Bei der Allianz gibt es keine besonderen Voraussetzungen für die Erweiterung Ihrer Autoversicherung zu einer Begleitetes-Fahren-Versicherung. Sie können BF17-Teilnehmer:innen in allen Allianz Pkw-Tarifen mitversichern. Allerdings können Sie einem Fahranfänger oder einer Fahranfängerin betreutes Fahren nur ermöglichen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen als Begleitetes-Fahren-Beifahrer:in erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie mindestens 30 Jahre alt sind und Ihre Fahrerlaubnis seit mindestens fünf Jahren besitzen.

Ein BF17-Teilnehmer oder eine BF17-Teilnehmerin möchte künftig Ihr Auto mit­nutzen? Kein Problem: Den Fah­rer­kreis Ihrer Auto­ver­si­che­rung passen Sie bei der Allianz schnell und un­kom­pli­ziert online an.

Wichtig ist, dass Sie uns den oder die zu­sätz­li­che Fah­rer:in vor der ersten ge­mein­sa­men Fahrt mel­den. Wir nehmen den oder die Nach­wuchs­fahrer:in sofort in Ihren Vertrag auf. Wenn Sie Komfort oder Premium abgeschlossen haben, belohnen wir ihn oder sie zusätzlich mit ein­em Kostenvorteil, wenn er oder sie sein oder ihr erstes ei­ge­nes Fahr­zeug bei uns ver­si­chert.

Wie viel eine Versiche­rung für Be­treutes Fah­ren kostet, lässt sich nicht pau­schal sagen. Denn: Ob Sie einen 17-jäh­ri­gen Fah­rer oder eine 17-jäh­ri­ge Fahrerin bei­trags­frei in Ih­ren Ver­trag auf­neh­men oder ob Ihre Prä­mie steigt, hängt von der Kfz-Ver­si­che­rung ab. Au­ßer­dem setzt jeder An­bie­ter ei­ge­ne Kri­te­rien bei der Bei­trags­be­rech­nung an.

Wann eine BF17-Ver­si­che­rung am güns­tig­sten ist, hängt unter ande­rem davon ab, welchen Pkw der oder die Nach­wuchs­fah­rer:in nutzt:

  • Familienauto: In der Regel fährt der oder die BF17-Teil­neh­mer:in mit dem Wa­gen seiner bzw. ihrer Eltern. Die Kosten für die Begleitetes-Fahren-Ver­si­che­rung sind dann meist am geringsten.
  • Zweitfahrzeug: Hat die Be­gleit­per­son zwei Fahr­zeuge, kann sie dem Füh­rer­schein­neu­ling eines davon für Be­glei­ten­des Fah­ren zur Ver­fü­gung stellen. Ob der oder die BF17-Fah­rer:in das Erst­fahr­zeug seiner oder ihrer El­tern oder einen Zweit­wa­gen mit­be­nutzt, spielt kos­ten­mäßig oft keine Rolle.
  • Eigener Pkw: Schaffen Sie für den jungen Fahrer oder die junge Fahrerin ein eigenes Auto an, entstehen für die Versicherung des Zweitwagens zu­sätz­li­che Kos­ten. Diese Lösung für die BF17-Versicherung ist deshalb am teu­er­sten.

Ja, in der Regel erhöhen sich durch Be­treu­tes Fahren Ihre Ver­si­che­rungs­kos­ten. Das heißt: Nehmen Sie einen oder eine BF17-Teilnehmer:in in den Fahrer­kreis Ihrer Auto­versicherung auf, zahlen Sie bei den meisten Kfz-Ver­sicherern einen Aufpreis.

Einige Unternehmen bieten eine Kfz-Versicherung für Begleitetes Fahren ab 17 ohne Aufschlag an. Doch spätestens, wenn der oder die BF17-Fahrer:in Ihren Pkw nach seinem oder ihrem 18. Ge­burt­stag weiternutzt, erhöht der Versicherer Ihre Bei­träge.

Egal, ob der oder die BF17-Teil­neh­mer:in den Fami­lien­wa­gen fährt, Ihr Zwei­tauto mit­nutzt oder einen neuen Pkw bekommt: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist im­mer ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben.

Dane­ben ist es meist sinn­voll, Ihren Pkw mit einer Vollkasko ab­zu­si­chern, wenn ein Nachwuchsfahrer oder eine Nachwuchsfahrerin am Steuer sitzt. Dann deckt der Rund­um-Schutz der Begleitetes-Fahren-Versicherung auch selbst ver­ur­sach­te Schä­den an Ihrem eige­nen Fahr­zeug ab.

Gut abge­sichert mit der Allianz Kfz-Ver­sicherung

Hohe Kundenzufriedenheit bei der Kfz-Versicherung

4.8/5

Aus 357 Bewertungen bei eKomi

eKomi Kundenauszeichnung Gold

Eine Autoversicherung für Fahranfänger:innen ist teu­rer als für rou­ti­nier­te Fahrer:innen. Denn ihr Un­fall­ri­si­ko ist höher. Weil BF17-Teil­neh­mer:innen im Stra­ßen­ver­kehr sel­te­ner Schä­den verur­sachen als An­fän­ger:innen ohne Fahr­praxis, erhal­ten sie bei vie­len Kfz-Ver­siche­rern Preis­vor­tei­le und können so einen Prämienzuschlag der Kfz-Versicherung reduzieren. Mit diesen Tipps können junge Fah­rer:innen bei ihrer ers­ten eige­nen Auto­ver­si­che­rung zu­sätz­lich spa­ren:

  • Auto mit güns­ti­ger Typklasse wäh­len: Je weni­ger Schä­den ein Fahr­zeug­typ im Jahr ver­ur­sacht, desto güns­ti­ger ist seine Typ­klas­sen­ein­stuf­ung. Junge Fah­rer:innen, die einen Pkw mit nied­ri­ger Typ­klas­se kau­fen, spa­ren Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge.
  • Schadenfreiheitsklasse übertragen: Nach­wuchs­fahrer:innen, die bereits ein zu­las­sungs­pflich­ti­ges Zwei­rad ver­si­chert haben, können die SF-Klasse ihrer Motorradversicherung oder Rollerversicherung für ihre Pkw-Ver­si­che­rung über­neh­men. So stei­gen sie in einer bes­se­ren SF-Klasse ein und zahlen güns­ti­ge­re Bei­trä­ge.
  • Auto als Zweitwagen versichern: Je nach Anbieter können BF17-Fahr­er:innen ihr erstes eigenes Auto als Zweit­wa­gen über die Kfz-Ver­si­che­rung der Eltern ver­si­chern. Ist das Erst­fahr­zeug zum Bei­spiel min­des­tens in SF-Klasse ½ ein­ge­stuft, startet das zwei­te Fahr­zeug direkt in SF-Klasse 1.
  • Zusatzbausteine nutzen: Junge Fahrer:innen können ihren Ver­si­che­rungs­schutz mit ver­schie­de­nen Bau­stei­nen er­wei­tern. Ein Telematik-Tarif zum Bei­spiel be­lohnt um­sich­ti­ges Fahren mit Bei­trags­ra­batt. Eine Auto­ver­si­che­rung mit Werkstattbindung ist für Führer­schein­neu­linge eben­falls oft güns­ti­ger.

Weitere Tipps zur Optimierung Ihrer Autoversicherung finden Sie im Kfz-Versicherung Vergleich

Verursacht der oder die BF17-Teil­neh­mer:in einen Autounfall, hat das Fol­gen für Scha­den­frei­heits­klasse und Ver­si­che­rungs­bei­trag der Be­gleit­per­son. Für den Nachwuchsfahrer oder die Nachwuchsfahrerin hat der Scha­den keine Kon­se­quen­zen.
Die Schaden­frei­heits­klas­se der Be­gleit­per­son ändert sich, wenn die Kfz-Haft­pflicht oder Voll­kas­ko einen Scha­den regu­liert. Ob der oder die Ver­si­che­rungs­neh­mer:in selbst oder der bzw. die BF17-Fahrer:in dafür ver­ant­wort­lich ist, spielt keine Rolle. Das be­deu­tet: Der Auto­ver­si­che­rer stuft den oder die Begleitetes-Fahren-Beifahrer:in im näch­sten Ver­si­che­rungs­jahr in eine schlech­tere SF-Klasse zurück. Das gilt auch, wenn es sich um einen Scha­den am Zweit­fahr­zeug han­delt. Der oder die BF17-Teilnehmer:in hat da­ge­gen keine Fol­gen für die Scha­den­frei­heits­klasse seiner künf­ti­gen Kfz-Ver­si­che­rung zu be­fürch­ten.
Verursacht der junge Fah­rer oder die junge Fahrerin einen Ver­kehrs­un­fall, er­höhen sich die Ver­si­che­rungs­kos­ten sei­ner Be­gleit­per­son. Denn mit Ein­stuf­ung in eine schlech­te­re SF-Klasse passt der Auto­ver­si­che­rer zum näch­sten Ver­si­che­rungs­jahr auch den Bei­trag an. Ob der Scha­den mit Erst- oder Zweit­fahr­zeug pas­siert, spielt dabei keine Rolle. Sprich: Auf die Begleitperson, die Versicherungsnehmer:in ist, kommt eine Beitragserhöhung bei der Begleitetes-Fahren-Versicherung zu.

Wer darf bei BF17 Begleitperson sein?

Sie können für Begleitetes Fahren Beifahrer:in sein, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter von 30 Jahren
  • mindestens fünf Jahre durch­ge­hend in Führer­schein­be­sitz
  • höchstens ein Punkt in Flensburg

Meist ist die Mutter oder der Vater des BF17-Teilnehmers Beifahrer oder Beifahrerin für Be­gleitetes Fahren. ­Aber auch andere Ve­rwand­te, Freun­d:innen oder Ar­beits­kol­le­g:innen können dem oder der BF17-Fahrer:in Begleitetes Fahren auf dem Bei­fah­rer­sitz ermöglichen.

Begleitetes Fahren: Wie viele Begleitpersonen sind möglich?

Prinzipiell können BF17-Teilneh­mer:innen un­be­grenzt viele Be­gleit­per­so­nen an­ge­ben. In der Regel ist es sinn­voll, mehr als eine Per­son als Be­gleitetes-Fahren-Beifahrer:in ein­zu­tra­gen. So kann der Füh­rer­schein­neu­ling auch fah­ren, wenn zum Bei­spiel seine oder ihre Eltern ein­mal nicht für Begleitetes Fahren auf dem Beifahrersitz Platz nehmen können.

Wichtig: Bereits im Antrag auf den BF17-Füh­rer­schein müs­sen alle mög­li­chen Be­gleit­per­so­nen angegeben sein. Sie wer­den auch in der Prü­fungs­be­schei­ni­gung des Jugend­lichen vermerkt. Dieses Do­ku­ment brau­chen Be­gleit­per­so­nen oft als Nach­weis für die Be­glei­te­tes-Fah­ren-Ver­si­che­rung ihres Autos.

Was passiert, wenn BF17-Teilnehmer ohne Versicherung fahren?

Lassen Sie einen BF17-Teilnehmer oder eine BF17-Teilnehmerin Ihr nicht ver­si­cher­tes Auto nutzen, ris­kie­ren Sie eine Geld­stra­fe, Punkte in Flens­burg oder sogar eine Frei­heits­stra­fe. Denn: Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straf­tat. Und zwar unabhängig davon, ob Sie das Auto selbst steuern oder für Begleitetes Fahren auf dem Beifahrersitz Platz nehmen.

Gilt die Versicherung für Begleitetes Fahren im Ausland?

Eine BF17-Versicherung ist außer­halb Deutsch­lands auch in Öster­reich gültig. Setzen BF17-Teilnehmer oder BF17-Teilnehmerinnen sich in anderen Län­dern ans Steu­er, fahren sie rechtlich gesehen ohne Füh­rer­schein und riskieren ihren Ver­si­che­rungs­schutz.

Hintergrund: Betreutes Fahren ab 17 ist eine deut­sche Son­der­regel­ung. Außer­halb der Bun­des­re­pu­blik ist die BF17-Fahr­er­laub­nis nur in Öster­reich aner­kannt. Denn dort gibt es mit der "vor­ge­zo­ge­nen Lenk­be­rech­ti­gung" (L17) eine ver­gleich­ba­re Re­gel­ung.

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