Ähnlich wie bei einem Hagelschaden zahlt bei einem Steinschlag die Teilkasko. Haben Sie eine Vollkasko, wird die Reparatur ebenfalls übernommen. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt die Kosten nicht.
Die Teilkasko deckt zum Beispiel Steinschlag-Kosten für Wechseln der Frontscheibe, Reparaturen an Scheinwerfern und Rückleuchten oder Instandsetzung von Schäden an Panorama- und Schiebedächern ab.