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  • Ein Oldtimer-Gutachten brauchen Sie, wenn Sie ein Fahrzeug mit H-Kenn­zeichen zulassen. Auch für Kfz-Ver­sicherung, Kauf und Verkauf von Old­timern ist das Gutachten wichtig.
  • Bei der Be­gut­achtung bestimmt eine sach­verständige Person Zustand und Origi­na­lität des Oldtimers anhand verschiedener Kriterien. Wert­gutachten für Auto-Old­timer doku­mentieren zusätz­lich Markt- und Wieder­beschaffungs­wert.
  • Gutachten für Oldtimer gibt es in mehreren Varianten. Ein Gut­achten nach § 23 StVZO kostet ab 80 Euro, eine Kurz­bewertung für Old­timer ab 90 Euro. Bei voll­ständigen Wert­gutachten für Oldtimer sind Kosten bis zu 500 Euro üblich.
  • Oldtimer-Gutachten sind zeitlich un­be­grenzt gültig. Alle zwei bis drei Jahre ist eine Aktualisierung sinn­voll, um die Wert­ent­wicklung des Old­timers zu doku­mentieren.
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Ein Oldtimer-Gutachten ist Voraus­setzung für die Zulassung mit H-Kenn­zeichen. Auch für Kfz-Ver­sicherung und Kauf oder Verkauf eines mobilen Klassikers ist ein aktuelles Old­timer-Gutachten wichtig.
  • Für das H-Kennzeichen brauchen Sie ein Gutachten nach § 23 StVZO. Es weist nach, dass Ihr Fahrzeug Oldtimer-Status besitzt und die HU bestanden hat. Außerdem zahlen Sie weniger Kfz-Steuer.
  • Wenn Sie eine Oldtimer-Versicherung abschließen, brauchen Sie ein aktuelles Kurz- oder Wert­gut­achten für den Oldtimer. Ihr Versicherer kalkuliert damit den versicherten Markt- oder Wiederbeschaffungswert und legt eine an­ge­mes­sene Ver­sicherungs­summe fest.
  • Als Orientierungshilfe bei Kauf und Verkauf historischer Kfz dokumentiert ein Oldtimer-Gutachten alle wert­relevanten Fahr­zeug­kriterien. Es schafft eine neutrale Basis für die Preis­verhandlung.
  • Im Schadenfall erleichtert ein aktuelles Wert­gutachten für Oldtimer die Wert­bestimmung. Auf Basis des Oldtimer-Gut­achtens kann die Kfz-Versicherung den aktuellen Wert des Klassikers berücksichtigen und Sie angemessen entschädigen.
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Ein Oldtimer-Gutachten prüft und bewertet den Zustand eines Oldtimers. Eine Begutachtung nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bestätigt, dass Ihr Kfz der Pflege des kraft­fahr­zeug­technischen Kultur­gutes dient. Ästhetik und Technik müssen einem bestimmten ver­gangenen Zeit­geist ent­sprechen, der für die Nach­welt erhalten werden soll. Ob es sich um Pkw, Lkw, Motorrad oder Traktor handelt, spielt keine Rolle. Ent­scheidend ist, dass der Tag der Erst­zulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt.
Rechtliche Voraussetzungen
Zur Ein­stufung eines Kfz als Old­timer ist das Gut­achten einer amt­lich an­er­kannten sach­verständigen Person, eines Prüfers oder einer Prüf­inge­nieu­rin nötig. Beim Erstellen des Doku­ments orientieren Gut­achter:innen sich an einem gesetz­lich fest­gelegten Muster. Vor­gesehen ist eine detaillierte Prüfung von Zustand, Aus­rüstung und eventuellen Ver­än­de­rungen am Fahrzeug.
Zuständigkeit

Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO darf ein Prüfingenieur oder eine Prüfingenieurin aller amt­lich anerkannten Über­wachungs­orga­nisationen erstellen. Dazu gehören:

  • Technischer Überwachungs­verein (TÜV)
  • Deutscher Kraftfahrzeug-Über­wachungs-Verein (DEKRA)
  • Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ)
  • Kraftfahrzeug-Überwach­ungs­orga­nisation frei­beruflicher Kfz-Sach­verständiger e. V. (KÜS)

Kurzbewertungen und voll­ständige Wert­gutachten für Oldtimer, die bereits mit H-Kenn­zeichen zugelassen sind, geben Sie alternativ bei spezialisierten Sach­verständigen in Auftrag.

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Die sachverständige Person prüft bei einem Oldtimer-Gutachten die wichtigsten Baugruppen des Fahrzeugs (z. B. Karosserie, Motor, Bremsanlage). Die Bewertung erfolgt mit Zustandsnoten.

Was wird bei einem Oldtimer-Gutachten ermittelt?

Im Oldtimer-Gutachten geht es um den Wert des Kfz. Für verschiedene Situationen (z. B. Kauf, Entschädigung nach Schaden) gibt es verschiedene Bemessungsgrundlagen. Daher finden Sie in Wertgutachten für Auto-Oldtimer unter­schied­liche Wert­definitionen. Die wichtigsten Begriffe:

  • Marktwert: Beschreibt den Durchschnitts­preis eines Kfz bei An- und Verkauf auf dem Privat­markt – ohne Be­rück­sichtigung der Mehr­wert­steuer oder Gewinn­spanne eines Händlers oder einer Händlerin.
  • Wiederbeschaffungswert: Ist die Summe, die eine geschädigte Person nach Total­schaden oder Verlust aufwenden muss, um kurz­fristig ein gleich­artiges und gleich­wertiges Ersatz­fahrzeug zu beschaffen.
  • Wiederherstellungswert: Heißt die Summe, die sich aus An­schaffung und späterer Restaurierung eines Kfz ergeben hat – egal, ob sich dieser Preis bei Verkauf tat­säch­lich am Markt erzielen lässt.

Was beinhaltet ein Oldtimer-Gutachten?

Im Gutachten gibt es verschiedene Merkmale, die in Summe den Gesamtwert des Fahrzeugs bestimmen. Diese Prüfmerkmale sind gesetzlich festgelegt und nach Hauptbaugruppen unterteilt:

  • Aufbau/Karosserie: Die sachverständige Person prüft unter anderem, ob Reparaturen fachgerecht ausgeführt sind.
  • Rahmen/Fahrwerk: Anhand der Fahrgestellnummer ist das Fahrzeug eindeutig identifizierbar.
  • Motor/Antrieb: Motor und alle Teile im Motorumfeld müssen original oder zumindest zeitgenössisch sein.
  • Bremsanlage: Gestattet ist lediglich der Umbau von mechanischer auf hydraulische Betätigung.
  • Lenkung: Handelt es sich nicht um das Original, muss das Lenkrad ein zeitgenössisches Sonderlenkrad mit Prüfzeugnis sein.
  • Reifen/Räder: Zulässig ist zum Beispiel die Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen.
  • Elektrische Anlage: Erlaubt ist unter anderem die fachgerechte Umrüstung von 6- auf 12-Volt-Betriebsspannung.
  • Innenraum: Muss der Original­ausführung entsprechen. Fachgerechte Nach­rüstung von Sicherheits­gurten ist gestattet.

Der Anforderungskatalog legt fest, dass die Fahrzeugkomponenten im Originalzustand, zeitgenössisch oder zulässig um- bzw. nachgerüstet sein müssen. Voraussetzung für die Oldtimer-Zulassung ist, dass der Wagen keine offen­sicht­lichen Mängel gemäß StVZO aufweist und alle wesentlichen Fahr­zeug­teile vorhanden sind.

Oldtimer-Zustandsnoten

Ihr Oldtimer-Motorrad oder -Pkw braucht keine bestimmte Zustands­note, um den Status eines historischen Fahr­zeugs zu erhalten. Die Benotung ist aber ein wichtiges Kriterium für den individuellen Wert des Kfz. Als Spezialist für Old­timer hat die Firma Classic Data ein Bewertungs­schema für die Erteilung von Gut­achten entwickelt. Dieses Schema hat sich als Standard auf dem Markt etabliert. Es umfasst folgende Prüf­merkmale und Zustands­noten:

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Note
Zustand
Prüfmerkmale
1 Makellos
  • keine Mängel, wie neu (sehr selten)
  • keine Beschädigungen oder Gebrauchsspuren an Technik und Optik
  • komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug
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Gut

  • mängelfrei, aber mit leichten Gebrauchsspuren
  • seltener, guter unrestaurierter Originalzustand oder fachgerecht restauriert
  • technisch und optisch einwandfrei mit leichten Gebrauchsspuren
3 Gebraucht
  • ohne größere technische und optische Mängel
  • voll fahrbereit und verkehrssicher
  • keine Durchrostungen
  • keine sofortigen Arbeiten notwendig
4 Verbraucht
  • nur eingeschränkt fahrbereit
  • sofortige Arbeiten zur erfolgreichen Abnahme gemäß § 29 StVZO notwendig
  • leichtere bis mittlere Durchrostungen
  • Fahrzeug in den einzelnen Baugruppen komplett, aber nicht zwingend unbeschädigt
5 Restaurierungs-bedürftig
  • mangelhafter, nicht fahrbereiter Gesamtzustand
  • umfangreiche Arbeiten in allen Baugruppen erforderlich
  • Fahrzeug nicht zwingend komplett
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Was kostet ein Oldtimer-Gutachten? Die Kosten liegen je nach Art und Umfang des Dokuments bei rund 80 bis 500 Euro. Je auf­wendiger die Be­gut­achtung, desto teurer das Oldtimer-Gutachten.
  • Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO: ca. 80 bis 200 Euro (ggf. zuzüglich ca. 110 Euro für HU)
  • Kurzbewertung: ca. 90 bis 150 Euro
  • Wertgutachten: ca. 300 bis 500 Euro (je nach Seltenheit des Kfz, Fahrzeug­historie, Restaurierungen)
  • Wiederaufbau-Gutachten: ab mehreren Hundert Euro (je nach Aufwand)
  • Schadengutachten: ab mehreren Hundert Euro (je nach Schadenhöhe)

Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO

Ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO dokumentiert Pflege- und Erhaltungszustand des historischen Fahrzeugs und bewertet dessen Originalität. Die Oldtimer-Begutachtung beinhaltet außerdem eine reguläre Hauptuntersuchung (HU). Dabei prüft der Gut­achter oder die Gutachterin das Kfz inklusive seiner Bauteile und Funktionen auf Verkehrs­tüchtigkeit.

Oldtimer-Gutachten-Kosten: ca. 80 bis 200 Euro (ggf. zuzüglich ca. 110 Euro für HU)

Kurzgutachten für Oldtimer

Etwa alle zwei bis drei Jahre ist eine Kurz­be­wertung für Old­timer sinn­voll. So können Sie die Wert­entwicklung doku­mentieren. Bei Kauf oder Ver­kauf ermitteln Sie mit einem Kurz­gutachten den aktuellen Markt­wert des Old­timers. Für eine Kurz­bewertung beurteilt der oder die Sach­verständige das Kfz in erster Linie optisch und vergibt eine Zustands­note.

Oldtimer-Kurzbewertung-Kosten: ca. 90 bis 150 Euro

Wertgutachten für Oldtimer

Ein vollständiges Wertgutachten für Oldtimer lohnt sich vor allem bei teuren Sammler­fahrzeugen – zum Beispiel, um hohe Verkaufs­preise zu rechtfertigen. Die Be­gut­achtung ist deutlich umfang­reicher als bei Kurzbewertungen für Oldtimer. Der oder die Sach­verständige ermittelt, ob Motor und Getriebe im Original­zustand sind und zur Fahrgestell­nummer passen ("matching numbers"). Er oder sie notiert alle Bau­gruppen, technischen Daten und Um­bauten am Oldtimer. Die Fahrzeug­historie fließt anhand von Kauf­verträgen, Werkstatt­rechnungen oder Service­heften in die Bewertung ein. War eine Vor­besitzerin oder ein Vor­besitzer zum Beispiel prominent, kann das den Wert des Oldtimers positiv beeinflussen.

Oldtimer-Wertgutachten-Kosten: ca. 300 bis 500 Euro (je nach Seltenheit des Kfz, Fahrzeug­historie, Restaurierungen)

Wiederaufbau-Wertgutachten

Ein Wiederaufbau-Gutachten ist ein erweitertes Wert­gutachten für Oldtimer. Es dokumentiert die Restaurierung des Fahrzeugs. Der Gutachter oder die Gut­achterin hält den Restaurations­prozess foto­grafisch fest und bewertet dessen Qualität. So können Sie den Wert auf­wendiger Umbau­arbeiten an Ihrem Klassiker auch nach mehreren Jahren belegen.

Wiederaufbau-Gutachten-Kosten: ab mehreren Hundert Euro (je nach Aufwand)

Schadengutachten

Nach einem Unfall mit Ihrem Klassiker dient Ihnen ein Schaden­gutachten Grundlage für die Schadens­abwicklung durch die Kfz-Versicherung. Im Rahmen der Be­gut­achtung ermittelt und doku­mentiert eine sach­ver­ständige Person ent­stan­dene Schäden am Old­timer. Auch Reparatur­kosten, Wert­minderung und Wieder­beschaffungs­wert des Kfz hält sie im Schaden­gutachten fest. Haben Sie den Unfall nicht selbst ver­schuldet, trägt die Gutachten­kosten in der Regel die Kfz-Haft­pflicht Ihres Unfall­gegners bzw. Ihrer Unfall­gegnerin.

Schadengutachten-Kosten: ab mehreren Hundert Euro (je nach Schaden­höhe)

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Gut zu wissen

Bringen Sie so viele Infor­ma­tionen und Nachweise wie möglich zur pro­fess­ionell­en Begut­achtung mit. Wichtige Unterlagen sind:

  • Belege zur Originalität und Historie des Fahrzeugs (z. B. Aus­lief­erungs­bescheinigung)
  • Nachweise über Wartungsarbeiten und durchgeführten Restaurierungs­arbeiten (z. B. Fotos)
  • Aktuelle und historische Zulassungsdokumente (gültige Kfz-Haft­pflicht ist Voraus­setzung für die Oldtimer-Zulassung)
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Wie lange ist ein Oldtimer-Gutachten gültig?

Die Gültigkeit von Oldtimer-Gut­achten ist zeit­lich nicht begrenzt. Aber: Um die Wert­entwicklung lücken­los zu doku­mentieren, lohnt sich eine Aktualisierung alle zwei bis drei Jahre.

Nach Restaurierung oder Reparatur ist ein neues Wert­gut­achten für Old­timer sinn­voll. So behalten Sie Wert­ver­änderungen im Blick und sind im Schaden­fall abgesichert. Außer­dem ver­meiden Sie eine Unter­versicherung, wenn der Markt­wert Ihres Old­timers steigt.

Wie lange dauert die Durchführung eines Oldtimer-Gutachtens?

Die Erstellung von Old­timer-Gutachten dauert meist ein bis zwei Tage. Eine Kurz­bewertung für Oldtimer ist in der Regel schneller fertig als ein Voll­gutachten. Bei Zu­stellung per Post vergehen meist bis zu zwei Tage zusätzlich, bis das Gutachten für den Oldtimer vorliegt.

Kann ich mit einem Gutachten den Wert meines Oldtimers im Falle eines Unfalls oder Diebstahls belegen?

Ja, ein Oldtimer-Wertgutachten weist den Fahr­zeug­wert offiziell nach. Gerade bei historischen Kfz spielt die Be­wer­tung eine wichtige Rolle, um den Vermögens­wert zu sichern. Als Ver­siche­rungs­nehmer:in sind Sie für die regel­mäßige Wert­ermittlung und An­passung des Versicherungs­wertes ver­ant­wortlich. Ansonsten zahlt Ihr Ver­sicherer nach einem Auto­unfall oder Diebstahl ledig­lich den bei Vertrags­abschluss ver­ein­barten Marktwert – trotz Schaden­gutachten.

Das gilt auch, wenn der Markt­wert aufgrund einer Wert­steigerung viel zu niedrig ist. Aktualisieren Sie Ihren Ver­sicherungs­vertrag daher alle zwei bis drei Jahre durch ein neues Oldtimer-Gutachten.

Wer haftet, wenn das Gutachten des oder der Sachverständigen fehlerhaft ist?

Ob Sie die sachverständige Person für die falsche Be­ur­teilung Ihres Fahr­zeugs haft­bar machen können, hängt von der Art des Oldtimer-Gutachtens ab. Ein Beispiel:

Der ermittelte Wert des Oldtimers liegt deutlich unter dem tat­säch­lichen Marktwert. Bei einem Voll­gut­achten ist die sach­verständige Person für ihren Fehler in der Regel haftbar. Denn in diesem Fall ist die umfang­reiche Be­gut­achtung klar Auf­gabe des Prüfers oder der Prüferin. Er oder sie hätte sich intensiver mit dem Kfz befassen müssen, um Fehler zu ver­meiden. Bei einer Kurz­bewertung ist die Prüfung ober­flächlicher als bei einem voll­ständigen Wert­gutachten für Oldtimer. Vor Gericht sind die Chancen auf Schaden­ersatz entsprechend gering.

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