Die Begutachtung von Fahrzeugen für die Anerkennung als Oldtimer ist in § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Darin ist festgelegt, dass zur Einstufung eines Kfz als Oldtimer das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs nötig ist.
Beim Erstellen des Dokuments orientiert der Experte sich an einem gesetzlich festgelegten Muster. Vorgesehen ist eine detaillierte Prüfung von Fahrzeugzustand, Ausrüstung und potenziellen Veränderungen am Kfz.
Außerdem beinhaltet die Oldtimer-Bewertung eine technische Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (HU). Dabei prüft der Gutachter das Kfz, seine Teile und Funktionen auf ihre Verkehrstüchtigkeit.