Oldtimer Gutachten: Blick ins Cockpit eines weißen Oldtimer-Cabrios
Check für historische Fahr­zeuge

Oldtimer-Gut­achten: Wie hoch sind die Kosten?

  • Ein Oldtimer-Gutachten brauchen Sie, wenn Sie ein Fahrzeug mit H-Kenn­zeichen zulassen. Auch für Kfz-Ver­sicherung, Kauf und Verkauf von Old­timern ist ein Gutachten wichtig.
  • Bei der Be­gut­achtung bestimmt eine sach­verständige Person Zustand und Origi­na­lität des Oldtimers anhand verschiedener Kriterien. Wert­gutachten für Auto-Old­timer doku­mentieren zusätz­lich Markt- und Wieder­beschaffungs­wert.
  • Oldtimer-Gutachten gibt es in mehreren Varianten. Ein Gut­achten nach § 23 StVZO kostet ab 80 Euro, eine Kurz­bewertung für Old­timer ab 90 Euro. Bei voll­ständigen Wert­gutachten für Oldtimer sind Kosten bis zu 500 Euro üblich.
  • Die Gültigkeit von Oldtimer-Gutachten ist zeitlich nicht ­be­grenzt. Aber: Alle zwei bis drei Jahre ist eine Aktualisierung sinn­voll, um die Wert­ent­wicklung des Old­timers zu doku­mentieren.
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Ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bestätigt, dass Ihr Kfz der Pflege des kraft­fahr­zeug­technischen Kultur­gutes dient. Ästhetik und Technik müssen einem bestimmten ver­gangenen Zeit­geist ent­sprechen, der für die Nach­welt erhalten werden soll. Ob es sich um Pkw, Lkw, Motorrad oder Traktor handelt, spielt keine Rolle. Ent­scheidend ist, dass der Tag der Erst­zulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Begutachtung von Fahr­zeugen für die Anerkennung als Oldtimer ist rechtlich in § 23 StVZO ge­regelt. Darin ist fest­gelegt: Zur Ein­stufung eines Kfz als Old­timer ist das Gut­achten einer amt­lich an­er­kannten sach­verständigen Person, eines Prüfers oder einer Prüf­inge­nieu­rin nötig. Beim Erstellen des Doku­ments orientieren Gut­achter:innen sich an einem gesetz­lich fest­gelegten Muster. Vor­gesehen ist eine detaillierte Prüfung von Zustand, Aus­rüstung und eventuellen Ver­änderungen am Fahrzeug.
Zuständigkeit & Dauer

Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO dürfen Prüf­ingenieurinnen und -ingenieure aller amt­lich anerkannten Über­wachungs­orga­nisationen erstellen. Dazu gehören:

  • Technischer Überwachungs­verein (TÜV)
  • Deutscher Kraftfahrzeug-Über­wachungs-Verein (DEKRA)
  • Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ)
  • Kraftfahrzeug-Überwach­ungs­orga­nisation frei­beruflicher Kfz-Sach­verständiger e. V. (KÜS)

Kurzbewertungen und voll­ständige Wert­gutachten für Oldtimer, die bereits mit H-Kenn­zeichen zugelassen sind, können Sie alternativ bei spezialisierten Sach­verständigen in Auftrag geben. Die Erstellung von Old­timer-Gutachten dauert meist ein bis zwei Tage. Eine Kurz­bewertung für Oldtimer ist in der Regel schneller fertig als ein Voll­gutachten. Bei Zu­stellung per Post vergehen meist bis zu zwei Tage zusätzlich, bis das Oldtimer-Gutachten vorliegt.

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Ein Oldtimer-Gutachten ist Voraus­setzung für die Zulassung mit H-Kenn­zeichen. Auch für Kfz-Ver­sicherung und Kauf oder Verkauf eines mobilen Klassikers ist ein aktuelles Old­timer-Gutachten wichtig.
  • Oldtimer-Zulassung

    Als Oldtimer-Gutachten für H-Kennzeichen brauchen Sie ein Gutachten nach § 23 StVZO. Mit dem Dokument weisen Sie bei der Zulassungsstelle nach, dass Ihr Fahrzeug Oldtimer-Status besitzt und die HU erfolgreich bestanden hat. Als Fahrzeughalter:in zahlen Sie mit H-Zulassung (H steht für historisch) unter anderem eine reduzierte Kfz-Steuer.
  • Kfz-Versicherung

    Um eine Oldtimer-Versicherung abzuschließen, brauchen Sie ein aktuelles Kurz- oder Wert­gut­achten für Ihren Oldtimer. Anhand des Dokuments kalkuliert Ihr Versicherer den versicherten Markt- oder Wiederbeschaffungswert. Letzterer beziffert die Kosten, die sich aus Anschaffung und Restaurierung des Kfz ergeben – unabhängig davon, ob sich dieser Preis bei Verkauf am Markt erzielen lässt. Anhand des ermittelten Wertes legt der Ver­sicherer eine an­ge­mes­sene Ver­sicherungs­summe fest.

    Je nach Fahrzeugwert ist bei vielen Ver­sicherern ein aktuelles Oldtimer-Gut­achten Voraus­setzung, um einen Kasko­tarif für Old­timer abzuschließen. Zum Beispiel:

    • Pkw bis 10.000 Euro: kein Oldtimer-Gut­achten für Versicherung erforderlich
    • Pkw bis 50.000 Euro: Kurzgutachten für Oldtimer
    • Pkw ab 50.000 Euro: Voll­gutachten für Oldtimer

    Nach Vertragsabschluss sind regel­mäßige Oldtimer-Gut­achten sinn­voll, um die Versicherung aktuell zu halten. Einige Anbieter berücksichtigen den Wert­zuwachs historischer Fahr­zeuge bis zu einem gewissem Grad. Trotzdem lohnt es sich, alle zwei bis drei Jahre eine Wert­ermittlung durch­führen und den Versicherungs­vertrag ggf. an­passen zu lassen. Das gilt nicht nur für Old­timer-Pkw, sondern auch bei der Motorrad- oder Wohn­mobil-Oldtimer-Versicherung.

  • Im Schadenfall

    Nach einem Unfall oder Schaden erleichtert ein aktuelles Wert­gutachten für Oldtimer die Wert­bestimmung. Vor allem bei Diebstahl ist es ohne Gutachten schwierig, den tatsächlichen Fahrzeugwert nach­zuweisen. Auch Brand­schäden können die nachträgliche Wert­ermittlung erschweren. Auf Basis eines Oldtimer-Gut­achtens kann die Kfz-Versicherung den aktuellen Wert des Klassikers berücksichtigen und Sie angemessen entschädigen.
  • Kauf oder Verkauf

    In einem Oldtimer-Gutachten sind alle wert­relevanten Fahr­zeug­kriterien neutral dokumentiert. Das Dokument dient daher als Orientierungs­hilfe bei Kauf oder Verkauf historischer Kfz. Als Verkäufer:in belegen Sie mit einem Oldtimer-Gutachten den Wert Ihres Lieb­haber­stücks. Das sorgt für Trans­parenz und schafft eine gute Basis für die Preis­verhandlung. Als Kauf­interessent:in erhalten Sie durch das Wert­gutachten eine objektive Ein­schätzung, ob der Verkaufs­preis gerecht­fertigt ist.
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Neben Oldtimer-Gut­achten nach § 23 StVZO gibt es Kurz- und Wert­gutachten für Oldtimer. In bestimmten Fällen sind Wieder­aufbau- und Schaden­gutachten nötig. Je nach Auf­wand kostet ein Oldtimer-Gutachten zwischen 80 und 500 Euro.

Ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO dokumentiert Pflege- und Erhaltungszustand des historischen Fahrzeugs und bewertet dessen Originalität. Die Oldtimer-Begutachtung beinhaltet außerdem eine reguläre Haupt­unter­suchung (HU). Beim "TÜV" im Zuge von Oldtimer-Gutachten prüft der Gut­achter oder die Gutachterin das Kfz inklusive seiner Bauteile und Funktionen auf ihre Verkehrs­tüchtigkeit.

Oldtimer-Gutachten-Kosten: ca. 80 bis 200 Euro (ggf. zuzüglich ca. 110 Euro für HU)

Ungefähr alle zwei bis drei Jahre ist eine Kurz­be­wertung für Old­timer sinn­voll, um die Wert­entwicklung zu doku­mentieren. Bei Kauf oder Ver­kauf finden Sie mit einem Kurz­gutachten den aktuellen Markt­wert des Old­timers heraus. Für eine Kurz­bewertung beurteilt der oder die Sach­verständige das Kfz in erster Linie optisch und orientiert sich am System der Zustands­noten.

Oldtimer-Kurzbewertung-Kosten: ca. 90 bis 150 Euro

Ein vollständiges Wertgutachten für Oldtimer lohnt sich vor allem bei teuren Sammler­fahrzeugen – zum Beispiel, um hohe Verkaufs­preise zu rechtfertigen. Die Be­gut­achtung ist deutlich umfang­reicher als bei Kurzbewertungen für Oldtimer. Der oder die Sach­verständige ermittelt, ob Motor und Getriebe im Original­zustand sind und zur Fahrgestell­nummer passen ("matching numbers"). Er oder sie notiert alle Bau­gruppen, technischen Daten und Um­bauten am Oldtimer. Die Fahrzeug­historie fließt anhand von Kauf­verträgen, Werkstatt­rechnungen oder Service­heften in die Bewertung ein. War eine Vor­besitzerin oder ein Vor­besitzer zum Beispiel prominent, kann das den Wert des Oldtimers positiv beeinflussen.

Oldtimer-Wertgutachten-Kosten: ca. 300 bis 500 Euro (je nach Seltenheit des Kfz, Fahrzeug­historie, Restaurierungen)

Ein Wiederaufbau-Gutachten ist ein erweitertes Wert­gutachten für Oldtimer, das die Restaurierung des Fahrzeugs doku­mentiert. Der Gutachter oder die Gut­achterin hält den Restaurations­prozess foto­grafisch fest und bewertet dessen Qualität. So können Sie den Wert auf­wendiger Umbau­arbeiten an Ihrem Klassiker auch nach mehreren Jahren noch belegen.

Wiederaufbau-Gutachten-Kosten: ab mehreren Hundert Euro (je nach Aufwand)

Haben Sie mit Ihrem Klassiker einen Unfall, ist ein Schaden­gutachten Grundlage für die Schadens­abwicklung durch die Kfz-Versicherung. Im Rahmen der Be­gut­achtung ermittelt und doku­mentiert eine sach­ver­ständige Person die ent­stan­denen Schäden am Old­timer. Auch Reparatur­kosten, Wert­minderung und Wieder­beschaffungs­wert des historischen Fahr­zeugs sind im Schaden­gutachten fest­gehalten. Haben Sie den Unfall nicht selbst ver­schuldet, trägt die Gutachten­kosten in der Regel der Kfz-Haft­pflicht­versicherer Ihres Unfall­gegners bzw. Ihrer Unfall­gegnerin.

Schadengutachten-Kosten: ab mehreren Hundert Euro (je nach Schadenhöhe)

Grob zwischen 80 und mehreren Hundert Euro. Old­timer-Gut­achten-Kosten variieren abhängig von Art und Umfang des Doku­ments. Je auf­wendiger die Be­gut­achtung, desto teurer das Old­timer-Gut­achten. Einfache Kurz­gutachten und Old­timer-Gutachten nach § 23 StVZO kosten teils unter 100 Euro. Für umfang­reiche Wieder­aufbau- und Wert­gutachten zahlen Old­timer-Halter:innen oft 500 Euro und mehr.
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Gut zu wissen: H-Kenn­zeichen beantragen

Neben dem Oldtimer-Gutachten ist eine gültige Kfz-Haftpflicht Voraussetzung für die H-Zulassung. Diese Dokumente brauchen Sie bei der Zulassungsstelle:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • gültiger HU-Bericht
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Kfz-Kennzeichen (falls Fahrzeug bereits angemeldet ist)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Einzug der Kfz-Steuer
  • ggf. Reservierungsbestätigung für Wunschkennzeichen
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Gut zu wissen: Gültigkeit

Die Gültigkeit eines Oldtimer-Gut­achtens ist zeit­lich nicht begrenzt. Aber: Das Doku­ment sollte immer den aktuellen Zustand des Kfz festhalten. Um die Wert­entwicklung lücken­los zu dokumentieren, lohnt sich eine Aktualisierung alle zwei bis drei Jahre.

Nach Restaurierung oder Reparatur ist ein neues Wert­gut­achten für Old­timer sinn­voll. So behalten Sie Wert­ver­änderungen im Blick und sind im Schaden­fall abgesichert. Außer­dem ver­meiden Sie eine Unter­versicherung, wenn der Markt­wert Ihres Old­timers steigt.

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Um ein Oldtimer-Gutachten zu erstellen, prüft der oder die Sachverständige die wichtigsten Baugruppen des Fahrzeugs (z. B. Karosserie, Motor, Bremsanlage). Die Bewertung erfolgt anhand von Zustandsnoten.

Sachverständige führen die Oldtimer-Begut­achtung gemäß § 23 StVZO anhand bestimmter Prüfmerkmale durch. Diese sind in einem Anforderungskatalog gesetzlich festgelegt und nach Hauptbaugruppen unterteilt:

  • Aufbau/Karosserie: Die sachverständige Person prüft unter anderem, ob Reparaturen fachgerecht ausgeführt sind.
  • Rahmen/Fahrwerk: Anhand der Fahrgestellnummer lässt sich das Fahrzeug eindeutig identifizieren.
  • Motor/Antrieb: Motor und alle Teile im Motorumfeld müssen original oder zumindest zeitgenössisch sein.
  • Bremsanlage: Gestattet ist lediglich der Umbau von mechanischer auf hydraulische Betätigung.
  • Lenkung: Handelt es sich nicht um das Original, muss das Lenkrad ein zeitgenössisches Sonderlenkrad mit Prüfzeugnis sein.
  • Reifen/Räder: Zulässig ist zum Beispiel die Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen.
  • Elektrische Anlage: Erlaubt ist unter anderem die fachgerechte Umrüstung von 6- auf 12-Volt-Betriebsspannung.
  • Innenraum: Hat der Original­ausführung zu entsprechen. Fachgerechte Nach­rüstung von Sicherheits­gurten ist gestattet.

Der Anforderungskatalog legt fest, dass die einzelnen Fahrzeugkomponenten im Originalzustand, zeitgenössisch oder zulässig um- bzw. nachgerüstet sein müssen. Voraussetzung für die Oldtimer-Zulassung ist, dass der Wagen keine offen­sicht­lichen Mängel gemäß StVZO aufweist und alle wesentlichen Fahr­zeug­teile vorhanden sind.

In Wertgutachten für Auto-Oldtimer finden sich unter­schied­liche Wert­definitionen. Die wichtigsten Begriffe auf einen Blick:

  • Marktwert: beschreibt den Durchschnitts­preis eines Kfz bei An- und Verkauf auf dem Privat­markt – ohne Be­rück­sichtigung der Mehr­wert­steuer oder der Gewinn­spanne eines Händlers oder einer Händlerin.
  • Wiederbeschaffungswert: ist die Summe, die eine geschädigte Person nach Total­schaden oder Verlust aufwenden muss, um kurz­fristig ein gleich­artiges und gleich­wertiges Ersatz­fahrzeug zu beschaffen.
  • Wiederherstellungswert: heißt die Summe, die sich aus An­schaffung und späterer Restaurierung eines Kfz ergeben hat – un­ab­hängig davon, ob sich dieser Preis bei Verkauf tat­säch­lich am Markt erzielen lässt.
Ihr Oldtimer-Motorrad oder -Pkw braucht keine bestimmte Zustands­note, um den Status eines historischen Fahr­zeugs zu erhalten. Die Benotung ist aber ein wichtiges Kriterium für den individuellen Wert des Kfz. Als Spezialist für Old­timer hat die Firma Classic Data ein Bewertungs­schema für die Erteilung von Gut­achten entwickelt, das sich als Standard auf dem Markt etabliert hat. Es umfasst diese Prüf­merkmale und Zustands­noten:

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Zustand
Prüfmerkmale
Note
Makellos Keine Mängel, Beschädigungen oder Gebrauchsspuren an Technik und Optik, komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug, wie neu (sehr selten) 1
Gut Mängelfrei, aber mit leichten Gebrauchsspuren, seltener, guter unrestaurierter Originalzustand oder fachgerecht restauriert, technisch und optisch einwandfrei mit leichten Gebrauchsspuren 2
Gebraucht Ohne größere technische und optische Mängel, voll fahrbereit und verkehrssicher, keine Durchrostungen, keine sofortigen Arbeiten notwendig 3
Verbraucht Nur eingeschränkt fahrbereit, sofortige Arbeiten zur erfolgreichen Abnahme gemäß § 29 StVZO notwendig, leichtere bis mittlere Durchrostungen, Fahrzeug in den einzelnen Baugruppen komplett, aber nicht zwingend unbeschädigt 4
Restaurierungsbedürftig Mangelhafter, nicht fahrbereiter Gesamtzustand, umfangreiche Arbeiten in allen Baugruppen erforderlich, Fahrzeug nicht zwingend komplett 5
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  • Kann ich mit einem Gutachten den Wert meines Oldtimers im Falle eines Unfalls oder Diebstahls belegen?

    Ja, ein Oldtimer-Wertgutachten weist den Fahr­zeug­wert offiziell nach. Gerade bei historischen Kfz spielt die Be­wer­tung eine wichtige Rolle, um den Vermögens­wert zu sichern. Als Ver­siche­rungs­nehmer:in sind Sie für die regel­mäßige Wert­ermittlung und An­passung des Versicherungs­wertes ver­ant­wortlich. Ansonsten zahlt Ihr Ver­sicherer nach einem Auto­unfall oder Diebstahl ledig­lich den bei Vertrags­abschluss ver­ein­barten Marktwert – trotz Schaden­gutachten. Das gilt auch, wenn der Markt­wert aufgrund einer Wert­steigerung viel zu niedrig ist. Aktualisieren Sie Ihren Ver­sicherungs­vertrag daher alle zwei bis drei Jahre durch ein neues Oldtimer-Gutachten.
  • Wer haftet, wenn das Gutachten des oder der Sachverständigen fehlerhaft ist?

    Ob Sie die sachverständige Person für die falsche Be­ur­teilung Ihres Fahr­zeugs haft­bar machen können, hängt von der Art des Oldtimer-Gutachtens ab. Ein Beispiel:

    Der ermittelte Wert des Oldtimers liegt deutlich unter dem tat­säch­lichen Marktwert. Bei einem Voll­gutachten ist die sach­verständige Person für ihren Fehler in der Regel haftbar. Denn eine umfang­reiche Be­gut­achtung ist in diesem Fall klar Auf­gabe des Prüfers oder der Prüferin. Er oder sie hätte sich intensiver mit dem Kfz aus­einander­setzen müssen, um Fehler zu ver­meiden. Anders als bei voll­ständigen Wert­gutachten für Oldtimer ist die Prüfung bei einer Kurz­bewertung deutlich ober­flächlicher. Vor Gericht sind die Chancen auf Schadens­ersatz entsprechend gering.

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