Oldtimer Gutachten: Blick ins Cockpit eines weißen Oldtimer-Cabrios
Check für historische Fahr­zeuge

Oldtimer-Gut­achten: Wann brauchen Sie ein Wert­gut­achten für Ihren Klassiker?

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Ein Oldtimer-Gutachten braucht jeder, der ein Fahrzeug mit H-Kenn­zeichen zulassen will. Auch für Kfz-Ver­sicherung, Kauf oder Verkauf eines Old­timers ist ein Gutachten wichtig.
  • Oldtimer-Gutachten gibt es in mehreren Varianten. Ein Gut­achten nach § 23 Straßen­verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist Voraus­setzung für die Oldtimer-Zulassung. Zur Wert­ermittlung geben Sie ein Wert­gutachten oder Kurz­gutachten für Oldtimer in Auftrag.
  • Die Kosten für Oldtimer-Gut­achten beginnen ungefähr bei 80 Euro. Für ein voll­ständiges Wert­gutachten zahlen Sie bis zu 500 Euro.
  • Die Gültigkeit eines Wert­gutachtens für Oldtimer ist zeitlich nicht begrenzt. Aber: Ein aktuelles Gut­achten ist alle zwei bis drei Jahre sinnvoll, um die Wert­entwicklung des Oldtimers zu dokumentieren.
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Definition & Voraussetzungen
Ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO bestätigt Ihnen, dass Ihr Kfz der Pflege des kraft­fahr­zeug­technischen Kultur­gutes dient. Die Ästhetik und Technik des Fahr­zeugs muss also einem bestimmten ver­gangenen Zeit­geist entsprechen, der für die Nach­welt erhalten werden soll. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Pkw, ein Motor­rad, einen Lkw oder einen Traktor handelt. Ausschlag­gebend ist, dass der Tag der Erst­zulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt.
Rechtliche Voraussetzungen

Die Begutachtung von Fahr­zeugen für die Anerkennung als Oldtimer ist in § 23 Straßen­verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Darin ist fest­gelegt, dass zur Ein­stufung eines Kfz als Oldtimer das Gutachten eines amtlich aner­kannten Sach­verständigen, Prüfers oder Prüf­ingenieurs nötig ist.

Beim Erstellen des Dokuments orientiert der Experte sich an einem gesetz­lich fest­gelegten Muster. Vorgesehen ist eine detaillierte Prüfung von Fahr­zeug­zustand, Aus­rüstung und potenziellen Ver­änderungen am Kfz.

Außerdem beinhaltet die Old­timer-Bewertung eine technische Unter­suchung im Umfang einer Haupt­unter­suchung (HU). Dabei prüft der Gut­achter das Kfz, seine Teile und Funktionen auf ihre Verkehrs­tüchtigkeit.

Zuständigkeit & Dauer

Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO dürfen Prüf­ingenieure aller amt­lich anerkannten Über­wachungs­orga­nisationen erstellen. Dazu gehören:

  • Technischer Überwachungs­verein (TÜV)
  • Deutscher Kraftfahrzeug-Über­wachungs-Verein (DEKRA)
  • Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ)
  • Kraftfahrzeug-Überwach­ungs­orga­nisation frei­beruflicher Kfz-Sach­verständiger e. V. (KÜS)

Kurzbewertung oder voll­ständiges Wert­gutachten für ein Kfz, das bereits mit Oldtimer-Kenn­zeichen zugelassen ist, können Sie auch bei spezialisierten Sach­verständigen in Auftrag geben. Die Erstellung von Old­timer-Gutachten dauert in der Regel ein bis zwei Tage. Eine Kurz­bewertung für Ihren Oldtimer ist schneller fertig als ein umfang­reiches Voll­gutachten. Bei Zu­stellung per Post vergehen bis zu zwei Tage zusätzlich, bis Ihnen das Oldtimer-Gutachten vorliegt.

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Notwendigkeit & Vorteile
Ein Wertgutachten für Oldtimer ist Voraus­setzung für die Zulassung mit H-Kenn­zeichen. Auch für Kfz-Ver­sicherung und Kauf oder Verkauf eines mobilen Klassikers ist ein aktuelles Old­timer-Gutachten wichtig.
  • Oldtimer-Zulassung

    Wer bei der Kfz-Zulassungsbehörde ein H-Kennzeichen für sein historisches Fahrzeug beantragen will, braucht ein offizielles Oldtimer-Gutachten. Das Dokument weist gleichzeitig nach, dass der Oldtimer die HU erfolgreich bestanden hat. Nach erfolgreicher H-Zulassung – H steht für historisches Fahrzeug – zahlt der Fahrzeughalter unter anderem eine reduzierte Kfz-Steuer.
  • Kfz-Versicherung

    Um eine Oldtimer-Versicherung abzuschließen, brauchen Sie ein aktuelles Kurz- oder Wert­gut­achten für den Oldtimer. Anhand des Dokuments kalkulieren Versicherer den versicherten Markt- oder Wiederbeschaffungswert. Letzterer beziffert die Kosten, die sich aus Anschaffung und Restaurierung eines Fahrzeugs ergeben – unabhängig davon, ob dieser Preis sich bei Verkauf am Markt erzielen lässt. Anhand der ermittelten Summen kann der Ver­sicherer eine angemessene Ver­sicherungs­summe festlegen. Sie können übrigens nicht nur Pkw als Oldtimer versichern, sondern auch eine Motorrad- oder Wohnmobil-Oldtimer-Versicherung abschließen.

    Wollen Sie eine Kaskoversicherung für Ihren Oldtimer abschließen, setzen Kfz-Versicherungen je nach Fahrzeugwert oft ein aktuelles Oldtimer-Gutachten voraus. Zum Beispiel:

    • Pkw bis 10.000 Euro: kein Gutachten erforderlich
    • Pkw bis 50.000 Euro: Kurzbewertung
    • Pkw ab 50.000 Euro: Vollgutachten

    Auch nach Vertragsabschluss sind regelmäßige Oldtimer-Gutachten sinnvoll, um die Versicherung aktuell zu halten. Zwar berücksichtigen einige Anbieter den Wertzuwachs historischer Fahrzeuge bis zu einem gewissem Grad. Es ist aber empfehlenswert, alle zwei bis drei Jahre eine Wertermittlung für das Kfz durchführen und den Versicherungsvertrag falls nötig anpassen zu lassen.

  • Im Schadenfall

    Nach einem Unfall oder Schaden erleichtert ein aktuelles Wert­gutachten des Oldtimers die Wert­bestimmung. Vor allem bei Diebstahl ist es ohne Gutachten schwierig, den tatsächlichen Wert des Kfz nach­zuweisen. Auch Brand­schäden können die nachträgliche Wert­ermittlung erschweren. Auf Basis eines Oldtimer-Gut­achtens kann die Kfz-Versicherung den aktuellen Wert des Klassikers berücksichtigen und Sie angemessen entschädigen.
  • Kauf oder Verkauf

    In einem Oldtimer-Gutachten sind alle wert­relevanten Fahr­zeug­kriterien neutral dokumentiert. Das Dokument ist daher eine wichtige Orientierungs­hilfe bei Kauf oder Verkauf historischer Kfz. Als Verkäufer belegen Sie mit einem Oldtimer-Gutachten den Wert Ihres Lieb­haber­stücks. Das sorgt für Trans­parenz und schafft eine gute Basis für die Preis­verhandlung. Als Kauf­interessent erhalten Sie durch das Wert­gutachten eine objektive Ein­schätzung, ob der Verkaufs­preis gerecht­fertigt ist.
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Kurz- vs. Vollgutachten
Um den Fahrzeugwert zu ermitteln, gibt es Voll- und Kurz­gut­achten für Oldtimer. Ein vollständiges Oldtimer-Wertgutachten ist für Verkauf oder Versicherung wertvoller Sammlerfahrzeuge sinnvoll. Um die Wertentwicklung zu dokumentieren, reicht in der Regel eine Kurzbewertung.
Eine Kurz­be­wertung ist für Oldtimer ungefähr alle zwei bis drei Jahre sinnvoll, um die Wertentwicklung zu dokumentieren. Bei Kauf oder Verkauf finden Sie mit einem Kurzgutachten den aktuellen Marktwert des Oldtimers heraus. Für eine Kurzbewertung beurteilt der Gutachter das Kfz in erster Linie optisch und orientiert sich am System der Zustandsnoten.
Ein vollständiges Wertgutachten lohnt sich vor allem für teure Sammlerfahrzeuge – zum Beispiel, um hohe Verkaufspreise zu rechtfertigen. Die Begutachtung ist deutlich umfangreicher als bei einer Kurzbewertung. Der Sach­verständige ermittelt, ob Motor und Getriebe im Original­zustand sind und zur Fahrgestell­nummer passen ("matching numbers"). Er notiert alle Baugruppen, technischen Daten und Umbauten am Oldtimer. Die Fahrzeug­historie fließt anhand von Kaufverträgen, Werkstattrechnungen oder Serviceheften in die Bewertung ein. Hatte der Oldtimer etwa einen prominenten Vorbesitzer, kann das den Wert des Klassikers positiv beeinflussen.
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Preise

Oldtimer-Gutachten-Kosten hängen von Art bzw. Umfang des Dokuments ab. Je aufwendiger die Begutachtung, desto teurer das Oldtimer-Wertgutachten:

  • Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO: ca. 80 bis 200 Euro (ggf. zuzüglich ca. 110 Euro für HU)
  • Kurzbewertung: ca. 90 bis 150 Euro
  • Vollgutachten: ca. 300 bis 500 Euro (je nach Seltenheit des Kfz, Fahrzeughistorie, Restaurierungen)
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Gut zu wissen: H-Kenn­zeichen beantragen

Neben dem Oldtimer-Gutachten ist eine gültige Kfz-Haftpflicht Voraussetzung für die H-Zulassung. Diese Dokumente brauchen Sie bei der Zulassungsstelle:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • gültiger HU-Bericht
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Kfz-Kennzeichen (falls Fahrzeug bereits angemeldet ist)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Einzug der Kfz-Steuer
  • ggf. Reservierungsbestätigung für Wunschkennzeichen
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Gut zu wissen: Gültigkeit

Für die Gültigkeit eines Oldtimer-Gut­achtens gibt es keine zeit­liche Beschränkung. Das Dokument sollte immer den aktuellen Zustand des Kfz festhalten. Um die Wert­entwicklung lückenlos zu dokumentieren, ist die Aktualisierung von Oldtimer-Gut­achten alle zwei bis drei Jahre sinnvoll.

Nach Restaurierung oder Reparatur ist ein neues Wert­gut­achten für Old­timer sinn­voll. So behalten Sie Wert­ver­änderungen im Blick und sind im Schaden­fall abgesichert. Außerdem ver­meiden Sie eine Unter­versicherung, wenn der Markt­wert Ihres Old­timers steigt.

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Kriterien
Um ein Oldtimer-Gutachten zu erstellen, prüft der Sachverständige die wichtigsten Baugruppen des Fahrzeugs (z. B. Karosserie, Motor, Bremsanlage). Die Bewertung erfolgt anhand von Zustandsnoten.

Sachverständige führen die Oldtimer-Begut­achtung anhand bestimmter Prüfmerkmale durch. Diese sind in einem Anforderungskatalog gesetzlich festgelegt und nach den Hauptbaugruppen des Kfz unterteilt:

  • Aufbau/Karosserie: Der Gutachter prüft unter anderem, ob Reparaturen fachgerecht ausgeführt sind.
  • Rahmen/Fahrwerk: Anhand der Fahrgestellnummer kann der Prüfer das Fahrzeug eindeutig identifizieren.
  • Motor/Antrieb: Motor und alle Teile im Motorumfeld müssen original oder zumindest zeitgenössisch sein.
  • Bremsanlage: Gestattet ist lediglich der Umbau von mechanischer auf hydraulische Betätigung.
  • Lenkung: Handelt es sich nicht um das Original, muss das Lenkrad ein zeitgenössisches Sonderlenkrad mit Prüfzeugnis sein.
  • Reifen/Räder: Zulässig ist zum Beispiel die Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen.
  • Elektrische Anlage: Erlaubt ist unter anderem die fachgerechte Umrüstung von 6- auf 12-Volt-Betriebsspannung.
  • Innenraum: Hat der Original­ausführung zu entsprechen. Fachgerechte Nach­rüstung von Sicherheits­gurten ist gestattet.

Laut Anforderungskatalog müssen die einzelnen Fahrzeugkomponenten im Originalzustand, zeitgenössisch oder zulässig um- bzw. nachgerüstet worden sein. Die Oldtimer-Zulassung ist nur möglich, wenn der Wagen keine offen­sicht­lichen Mängel gemäß StVZO aufweist und alle wesentlichen Fahr­zeug­teile vorhanden sind.

Ihr Motorrad oder Pkw braucht keine bestimmte Zustands­note, um den Status eines historischen Fahr­zeugs zu erhalten. Die Benotung ist aber ein wichtiges Kriterium für den individuellen Wert des Kfz. Als Spezialist für Old­timer hat die Firma Classic Data ein Bewertungs­schema für die Erteilung von Gut­achten entwickelt, das sich als Standard auf dem Markt etabliert hat. Es umfasst diese Prüf­merkmale und Zustands­noten:

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Zustand
Prüfmerkmale
Note
Makellos Keine Mängel, Beschädigungen oder Gebrauchsspuren an Technik und Optik, komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug, wie neu (sehr selten) 1
Gut Mängelfrei, aber mit leichten Gebrauchsspuren, entweder seltener, guter unrestaurierter Originalzustand oder fachgerecht restauriert, technisch und optisch einwandfrei mit leichten Gebrauchsspuren 2
Gebraucht Ohne größere technische und optische Mängel, voll fahrbereit und verkehrssicher, keine Durchrostungen, keine sofortigen Arbeiten notwendig 3
Verbraucht Nur eingeschränkt fahrbereit, sofortige Arbeiten zur erfolgreichen Abnahme gemäß § 29 StVZO notwendig, leichtere bis mittlere Durchrostungen, Fahrzeug in den einzelnen Baugruppen komplett, aber nicht zwingend unbeschädigt 4
Restaurierungsbedürftig Mangelhafter, nicht fahrbereiter Gesamtzustand, umfangreiche Arbeiten in allen Baugruppen erforderlich, Fahrzeug nicht zwingend komplett 5
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Häufige Fragen
  • Wie unterscheiden sich Marktwert, Wiederbeschaffungswert und Wiederherstellungswert eines Oldtimers?

    Der Marktwert beschreibt den Durchschnittspreis eines Fahrzeugs bei An- und Verkauf auf dem Privatmarkt – ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer oder der Gewinnspanne eines Händlers.

    Der Wiederbeschaffungswert ist die Summe, die der Geschädigte nach Totalschaden oder Verlust aufwenden muss, um kurzfristig ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen.

    Beim Wiederherstellungswert handelt es sich um die Summe, die sich aus der Anschaffung und späteren Restaurierung eines Kfz ergeben hat – unabhängig davon, ob sich dieser Preis bei einem Verkauf tatsächlich am Markt erzielen lässt.

  • Kann ich mit einem Gutachten den Wert meines Oldtimers im Falle eines Unfalls oder Diebstahls belegen?

    Ja, mit einem Oldtimer-Wertgutachten können Sie den Fahrzeugwert offiziell belegen. Gerade bei Oldtimern spielt die Bewertung eine wichtige Rolle bei der Feststellung und Sicherung des Vermögenswerts.

    Als Versicherungsnehmer sind Sie für eine regelmäßige Wertermittlung und entsprechende Anpassung des Versicherungswertes verantwortlich. Ansonsten ersetzt der Versicherer nach einem Autounfall oder Diebstahl trotz Schadengutachten nur den bei Vertragsabschluss vereinbarten Marktwert.

    Dies gilt auch, wenn der Marktwert aufgrund einer Wertsteigerung deutlich zu niedrig ist. Daher sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag alle zwei bis drei Jahre durch ein neues Oldtimer-Gutachten aktualisieren.

  • Wer haftet, wenn das Gutachten des Sachverständigen fehlerhaft ist?

    Ob Sie den Prüfer für die falsche Beurteilung Ihres Kfz haftbar machen können, hängt von der Art des Gutachtens ab.

    Ein Beispiel: Der vom Gutachter bestimmte Wert des Oldtimers liegt deutlich unter dem tatsächlichen Marktwert. Bei einem Vollgutachten können Sie den Sachverständigen für seinen Fehler in der Regel zur Rechenschaft ziehen, da eine umfangreiche Begutachtung ganz klar zu seinen Aufgaben gehört. Er hätte sich intensiver mit dem Fahrzeug auseinandersetzen müssen, um Fehler zu vermeiden.

    Bei einer Kurzbewertung hingegen findet eine deutlich oberflächlichere Prüfung statt. Vor Gericht hätten Sie in diesem Fall geringe Chancen auf Schadensersatz.

  • Mein Oldtimer ist stillgelegt – wie kann ich ihn wieder zulassen?

    Die Wiederzulassung eines still­gelegten Oldtimers ist möglich. Voraus­gesetzt, Sie haben eine gültige Zulassungs­bescheinigung für das Kfz. In der Regel reicht eine bestandene Haupt­untersuchung (HU), damit Sie Ihren Klassiker bei der örtlichen Kfz-Zulassungs­behörde erneut anmelden können.

    Die maximale Frist für eine vollständige Außer­betriebsetzung liegt bei sieben Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Fahrzeug­daten des still­gelegten Fahrzeuges aus dem Zentralen Fahrzeug­register des Kraftfahrt-Bundes­amtes gelöscht. Dann ist für die Wiederzulassung eine Vollabnahme erforderlich.

    Dabei ermittelt ein Sachverständiger von TÜV oder einer anderen Prüf­organisation, ob Ihr Oldtimer noch verkehrs­tüchtig ist und den Zulassungs­vorschriften entspricht. Gibt der Experte sein Okay, ist eine Wiederzulassung möglich.

  • Benötigen Oldtimer ebenfalls Haupt- und Abgasuntersuchung?

    Wie jedes andere Kfz bringen Sie ein Fahr­zeug mit H-Nummern­schild regel­mäßig zur Haupt­untersuchung. Für Oldtimer bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamt­gewicht steht die HU alle zwei Jahre an. Die Abgas­unter­suchung (AU) ist fester Bestand­teil der HU. Sprich: Eine gültige TÜV-Plakette bestätigt, dass das Kfz die erforderlichen Abgas­grenzwerte einhält.

    Oldtimer sind teil­weise von der Pflicht zur Abgas­unter­suchung befreit. Die Ausnahme gilt für Oldtimer mit Benzin­motor, deren Erst­zulassung vor dem 1. Juli 1969 liegt. Auch Diesel­fahrzeuge mit Zulassung bis 1. Januar 1977 sind von der AU befreit. Für Oldtimer-Motor­räder gilt der 1. Januar 1989 als Stichtag. Alle Klassiker, deren Erst­anmeldung danach erfolgte, sind sowohl AU- als auch HU-pflichtig.

    Übrigens: Trotz erhöhter Abgas­werte dürfen Oldtimer mit H-Kenn­zeichen ohne grüne Umwelt­plakette in Umwelt­zonen deutscher Groß­städte einfahren.

  • Wie berechne ich die saisonale Kfz-Steuer für meinen Oldtimer?

    Für Ihren Oldtimer zahlen Sie pro Jahr pauschal 191,73 Euro H-Kennzeichen Steuern. Wer seinen Klassiker nur während der Sommermonate nutzt, hat seit Oktober 2017 die Möglichkeit, das Oldtimerkennzeichen als Saison­kennzeichen zuzulassen. Der Oldie ist dann nicht ganzjährig, sondern für einen begrenzten Zeitraum von mindestens zwei und höchstens elf Monaten angemeldet. Entsprechend zahlen Sie nicht den pauschalen Jahresbeitrag in Höhe von 191,73 Euro, sondern entrichten eine anteilige Kfz-Steuer: 191,73 Euro ÷ 12 = ca. 16 Euro pro Monat.

    Ist Ihr Oldtimer zum Beispiel für sechs Monate von Mai bis Oktober angemeldet, kommen Steuern von rund 96 Euro auf Sie zu. Bei acht Monaten sind es 8 x 16 Euro = 128 Euro.

    Wichtig: Ein saisonales H-Kennzeichen ist nur im bezahlten Geltungszeitraum gültig. Außerhalb dieses Zeitraums dürfen Sie das Fahrzeug weder im öffentlichen Verkehrsraum bewegen noch an öffentlich zugänglichen Plätzen abstellen.

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