Neuwagen Versicherung: Zwei Personen stehen in Autohaus neben zwei Pkw und sichten Unterlagen
Welche Versicherung ist die richtige? Kfz-Haft­pflicht, Voll­kasko oder Teil­kasko?

Neuwagen-Versicherung

  • Eine Neuwagen-Versicherung ist eine reguläre Autoversicherung, die Sie für einen neuen Pkw abschließen. In Deutschland ist Kfz-Haftpflicht als Kfz-Versicherung für Neuwagen gesetzlich vor­geschrieben.
  • Als Autoversicherung für Neuwagen wählen Sie Kfz-Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko. Weil fabrikneue Fahrzeuge einen hohen Wert haben, lohnt sich meist Vollkasko.
  • Je nach Versicherer beginnen die Kosten einer Neuwagen-Vollkasko bei wenigen Hundert Euro im Jahr.
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Als Kfz-Versicherung für Neuwagen kommt eine Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung infrage. Welche Versicherung für ein neues Auto sinnvoll ist, hängt unter anderem von Fahrverhalten und Fahrzeugwert ab. Als Rundumschutz für hochpreisige Modelle lohnt sich meist Vollkasko.

Welche Autoversicherung für Neu­wagen sinn­voll ist, hängt vor allem von Fahr­zeug­wert und Fahr­verhalten ab:

  • Neuwagen-Vollkasko: Lohnt sich für teure oder seltene Auto­modelle und Fahr­anfänger:innen. Nach rund vier bis fünf Jahren rechnet es sich meist, von Voll- auf Teil­kasko umzusteigen. So stehen Versicherungs­schutz und Alter bzw. Wert des Pkw in einem sinn­vollen Verhältnis.
  • Neuwagen-Teilkasko: Reicht für günstige Pkw-Modelle (z. B. Klein­wagen) teilweise aus. Auch Gelegen­heits­fahrer:innen mit geringem Unfall­risiko sichert Teil­kasko oft ausreichend ab.
Die Kfz-Versicherung für Ihren Neu­wagen schließen Sie vor oder direkt nach dem Kauf ab. Denn: Bei der Kfz-Zulassungs­stelle können Sie das Auto ohne Neu­wagen-Versicherung nicht anmelden. Wer seinen Neu­wagen ohne Versicherung auf öffent­lichen Straßen fährt, macht sich außer­dem strafbar.
  • Kfz-Haftpflicht für Neuwagen

    Als Neuwagen-Versicherung braucht jede Fahrzeug­halterin und jeder Fahrzeug­halter in Deutsch­land Kfz-Haft­pflicht. Anders als Voll­kasko oder Teil­kasko ist der Schutz gesetzlich vor­geschrieben. Die Auto­versicherung für Neu­wagen über­nimmt Sach-, Personen- und Vermögens­schäden, die Dritten entstehen. Sind nach einem Unfall mit Ihrem Neu­wagen etwa Personen verletzt, trägt Ihre Kfz-Haft­pflicht die Kosten der Geschädigten – zum Beispiel für Reha-Maß­nahmen oder Verdienst­ausfall. Auch Blechschäden an Fahr­zeugen der Unfall­opfer sind über Ihre Haft­pflicht abgedeckt.
  • Teilkasko beim Neuwagen

    Für Neuwagen ist Teilkasko sinnvoll als Ergänzung zur Kfz-Haftpflicht. Die Kasko­versicherung leistet, wenn Ihr neues Auto durch äußere Einflüsse zu Schaden kommt. Versichert sind unter anderem Brand, Glas­bruch und Elementar­schäden (z. B. durch Blitz, Hagel, Über­schwemmung). Schäden im Motor­raum, die durch Marder­biss entstehen, sind über die ent­haltene Marder­schaden-Versicherung abgedeckt. Mit Teilkasko versichern Sie Ihren Neu­wagen auch gegen Auto­diebstahl und Dieb­stahl fest einge­bauter Auto­teile (z. B. Navigations­gerät) – sogar wenn eine Sicher­heits­lücke (z. B. beim Schließ­system Keyless Go) vorliegt.
  • Vollkasko für Neuwagen

    Eine Neuwagen-Vollkasko beinhaltet alle Teil­kasko-Leistungen. Zusätzlich sind selbst ver­schuldete Schäden am eigenen Auto und folgende Leistungen abgedeckt:

    • Im Unterschied zur Teil­kasko zahlt Voll­kasko Schäden durch Vandalismus (z. B. wenn jemand mut­willig die Motor­haube zerkratzt).
    • Der Rundum­schutz greift, wenn Dritte Ihren Neu­wagen beschädigen und den Schaden nicht selbst bezahlen können bzw. nicht versichert sind.
    • Bei der Beitragsberechnung be­rück­sichtigen Versicherer Ihre Schaden­freiheits­klasse (SF-Klasse): Mit jedem unfall­freien Jahr zahlen Sie weniger für Ihre Vollkasko.
  • Neuwagen-Versicherung mit Zusatzbausteinen erweitern

    Bei vielen Anbietern können Sie die Autoversicherung für Ihren Neuwagen mit optionalen Leistungen erweitern. Sinnvolle Zusatzbausteine sind zum Beispiel:

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Gut zu wissen: Dokumente & Infos

Schließen Sie eine Kfz-Versicherung für Neu­wagen ab, ist der Ablauf nicht anders als bei Ver­sicherung eines Gebraucht­fahr­zeugs: Sie brauchen Ihren Personal­ausweis oder Reise­pass mit aktueller Melde­bescheinigung und die Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeug­schein) des Kfz. Schließen Sie die Auto­versicherung für Neu­wagen online ab, geben Sie unter anderem diese Informationen an:

  • Postleitzahl des Wohnorts bzw. Zulassungs­bezirks, in dem Sie das Auto anmelden
  • Versicherungsart (Kfz-Haft­plicht, Teil- oder Voll­kasko)
  • Versicherungs­beginn
  • Aktuelle SF-Klasse
  • Geplante Fahr­leistung pro Jahr

Wichtig: Nach Abschluss der Kfz-Ver­sicherung für Neu­wagen teilt der Anbieter Ihnen die eVB-Nummer mit. Diese elek­tro­nische Versicherungs­bestätigung brauchen Sie bei der Zulassung. Bei der Kfz-Behörde können Sie kein Auto ohne Neu­wagen-Versicherung anmelden.

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Für finanzierte Neuwagen lohnt sich Vollkasko. Denn: Haben Sie einen Unfall, sinkt der Zeitwert des Pkw. Läuft die Finanzierung zum Unfallzeitpunkt noch, zahlen Sie nach Ende der Ratenzahlungen teils für den Wertverlust des Autos. Plus: Vollkasko deckt selbst verschuldete Schäden an finanzierten oder geleasten Neuwagen ab und ersetzt bei Diebstahl oder Totalschaden den Wiederbeschaffungswert.

Als Kfz-Versicherung für einen Neu­wagen, den Sie finanzieren oder leasen, ist Voll­kasko empfehlens­wert. Zusätz­lich sollten Sie sich mit GAP-Deckung und Neupreis­entschädigung absichern:

  • Neupreisentschädigung: Ver­hindert, dass Sie weitere Raten für ein Auto zahlen, das Sie nicht mehr nutzen können. Ohne Neuwert­entschädigung im Leasing­vertrag zahlen Sie die Differenz zwischen vertrag­lich verein­bartem Rest­wert und Wieder­beschaffungs­wert.
  • GAP-Deckung ("gap" engl. für "Lücke"): Schließt bei Total­schaden oder Dieb­stahl die Lücke zwischen Wieder­beschaffungs­wert und noch an­fallenden Raten. Der GAP-Schutz greift, wenn die Neupreis­entschädigung nicht mehr gilt oder die verein­barte Leasing­summe (Rest­wert) über dem Neupreis liegt.
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Wie viel eine Autoversicherung für Neu­wagen kostet, hängt von Faktoren wie Ver­sicherungs­art, Typ- und Regional­klasse ab. Je nach Anbieter ist eine Neu­wagen-Vollkasko für wenige Hundert Euro im Jahr abschließbar.
Die Kosten einer Neuwagen-Versicherung lassen sich nicht pauschal abschätzen. Der Beitrag variiert unter anderem je nach Versicherungsart: Kfz-Haftpflicht ist meist am günstigsten, eine Kaskoversicherung für Neuwagen kostet in der Regel etwas mehr. Ihren Neuwagen versichern Sie je nach Anbieter und Tarif ab unter 200 Euro im Jahr mit Vollkasko.

Wie viel eine Kfz-Versicherung für Neu­wagen kostet, hängt von mehreren Faktoren ab. Der Bei­trag richtet sich unter anderem nach:

  • Art der Fahrzeug­nutzung: geschäft­lich oder privat
  • Typklasse: Schaden­bilanz des Fahrzeug­modells
  • Regionalklasse: Schadens­häufig­keit am Wohnort
  • Höhe der Teilkasko- oder Vollkasko-Selbst­beteiligung
  • Schadenfreiheits­klasse (bei Kfz-Haft­pflicht + Voll­kasko)
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Wer eine günstige Auto­versicherung für seinen Neu­wagen abschließen will, sollte eine Selbst­beteiligung und Zusatz­leistungen (z. B. Werk­statt­bindung) verein­baren. Für Fahr­anfänger:innen lohnt es sich oft, ihr neues Auto als Zweit­wagen über die Eltern zu versichern.

Sie wollen Ihren Neuwagen versichern und legen Wert auf faire Preis-Leistung? Einige Zusatz­bausteine und Tarif­bedingungen reduzieren Ihren Bei­trag. Mit diesen Spar­tipps finden Sie eine günstige Neuwagen-Versicherung:

  1. Kfz-Haftpflicht und Vollkasko mit Rabattschutz kombinieren, um Rückstufung der SF-Klasse zu verhindern.
  2. Werkstattbindung vereinbaren und Neu­wagen im Schaden­fall von zertifizierter Partner­werkstatt des Versicherers reparieren lassen.
  3. Hohe Selbstbeteiligung wählen und laufende Beitrags­kosten sparen. In der Voll­kasko können Sie je nach Anbieter zum Beispiel 1.000 Euro, 500 Euro oder 300 Euro Selbst­behalt vereinbaren.
  4. Neuwagen mit günstiger Typklasse wählen (= Kfz-Modell, das im Schnitt wenige Schäden im Straßen­verkehr verursacht).
  5. Neuwagen über die Eltern als Zweit­wagen versichern statt selbst eine teure Fahr­anfänger-Versicherung abzuschließen.
  6. Telematik-Versicherung abschließen und für sicheres und voraus­schauendes Fahren belohnt werden.
  7. Führerschein mit 17 machen und bis zur Voll­jährig­keit mit Begleit­person Auto fahren. Versicherer honorieren "Begleitetes Fahren" oft mit günstigeren Tarifen.
Die passende Versicherung
Optimal abge­sichert mit der Allianz Kfz-Ver­sicherung
Bisherige Kunden und Kundinnen haben uns bewertet

Die Kundenbewertungen von eKomi beziehen sich auf die Kfz-Versicherung der Allianz Versicherungs-AG

Hohe Zufriedenheit bei der Kfz-Versicherung
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  • Wann kann ich meine Neuwagen-Versicherung kündigen?

    Neuwagen-Versicherungen sind in der Regel Jahresversicherungen und laufen vom 1. Januar bis 31. Dezember. Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen, beträgt die Frist einen Monat. Sprich: Sie kündigen den Vertrag Ihrer Neuwagen-Versicherung fristgerecht bis zum 30. November. Begann das Versicherungsverhältnis beispielsweise erst am 1. Mai, läuft der Versicherungsvertrag bis 30. April des Folgejahres. Auch in diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Die Kündigung muss aber bis spätestens 31. März beim Versicherer eingegangen sein.
  • Welche Versicherung bei Neuwagen von privat oder vom Händler?

    Egal wo Sie den Neuwagen kaufen: Versichern Sie das Fahrzeug am besten mit Vollkasko. Der Rundumschutz deckt fast jeden Schaden an Ihrem neuen Auto ab und reduziert im Schadenfall Ihr finanzielles Risiko.
  • Sind Neuwagen in der Versicherung günstiger?

    Wenn Sie einen Neuwagen versichern, erhalten Sie bei einigen Anbietern Erst­besitzer­rabatt auf die Prämie (z. B. 10 Prozent). Hinter­grund: Da Neu­fahrzeuge in einwand­freiem Zustand und technisch auf dem neuesten Stand sind, ist das Schadens­risiko in der Regel geringer als bei älteren Kfz. Um den Rabatt zu erhalten, müssen Neuwagen­besitzer:innen eine hohe Schaden­freiheits­klasse vorweisen. Wer in den letzten Jahren einen oder mehrere Unfälle verursacht hat, bekommt meist keinen Nachlass.
  • Neuwagen mit Versicherung kaufen?

    Einen Neuwagen inklusive Ver­sicherung können Sie nicht kaufen. Autokauf und Versicherungs­abschluss erfordern zwei von­einander getrennte Verträge. Leasing ist die einzige Option, einen Neu­wagen mit Ver­sicherung zu erhalten. Bei einigen Anbietern ist die Kfz-Versicherung für das Leasing­fahrzeug in der monat­lichen Leasing­rate inbegriffen.
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