Für 2020 vermeldet das Kraftfahrt-Bundesamt insgesamt 3.742.318 neu zugelassene Pkw in Deutschland. Das ist ein Rückgang um 9,9 Prozent gegenüber des Vorjahrs. Mit einem Marktanteil von knapp über 60 Prozent sind Autos deutscher Hersteller nach wie vor am gefragtesten bei Autofahrern.
Laut dem „Center Automotive Research“ (CAR) gaben die Deutschen 2018 durchschnittlich mehr als 33.000 Euro beim Neuwagenkauf aus: ein Rekordwert. 2016 lag der Durchschnitt noch bei 31.400 Euro. Insgesamt betrug der Umsatz auf dem Neuwagenmarkt in Deutschland 107 Milliarden Euro.
Die Corona-Pandemie setzte dem positiven Trend 2020 allerdings ein unerwartetes Ende.
Wer mit seinem Neuwagen auf die Straße möchte, benötigt eine abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und deckt im Schadensfall die Ansprüche Dritter, also Personen-, Sach- und Vermögensschäden, ab. Werden beispielsweise bei einem Unfall Personen verletzt, übernimmt die Kfz-Haftpflicht des Unfallfahrers die Kosten, die sich für die Geschädigten ergeben. Das können Heilungskosten oder ein Vermögensschaden wie ein Verdienstausfall sein. Neben den Kosten für Personen- oder Vermögensschäden sind auch Sachschäden an den Fahrzeugen der Unfallopfer, für die Reparaturkosten anfallen, von der Haftpflicht des Unfallverursachers abgedeckt.
Bei der Zulassung Ihres neuen Fahrzeugs müssen Sie eine abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen. Dafür bekommen Sie von Ihrem Versicherer eine 7-stellige elektronische Versicherungsnummer (eVB). Die Zulassungsstelle kann die eVB-Nummer abfragen und prüfen, ob tatsächlich Versicherungsschutz besteht. Diese Versicherungsbestätigung ist kostenlos und in der Regel sechs Monate gültig. Es sei denn, Sie haben ein Kurzzeitkennzeichen: Dieses Kfz-Kennzeichen ist maximal fünf Tage gültig und wird daher bei Probefahrten, Überführungsfahrten oder einmaligen Prüfungsfahrten genutzt.
Die Kaskoversicherung ist freiwillig. Sie kommt für Sachschäden, zum Beispiel eine durch Steinschlag beschädigte Frontscheibe, am Fahrzeug des Versicherungsnehmers auf. Ob Sie zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht eine Vollkasko oder Teilkasko abschließen wollen, hängt von Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab.
Eine Teilkasko deckt bereits ein breites Spektrum ab und ist insbesondere in Kombination mit einer Selbstbeteiligung im Schadensfall (in der Regel 150 Euro) meist günstiger als eine Vollkaskoversicherung. Eine Vollkasko empfiehlt sich für alle, die hohe Reparaturkosten am Neuwagen befürchten. Denn sie deckt auch selbstverschuldete Unfälle ab, zum Beispiel wenn Sie beim Ausparken eine Beule in Ihren Pkw fahren. Unter anderem deswegen und weil die Leistungen noch umfangreicher sind, raten Versicherungsexperten Neuwagenbesitzern übrigens zur Vollkasko.
Die Teilkasko ist eine sinnvolle Ergänzung zur verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt vor allem Schäden durch äußere Einflüsse ab. Das können Kosten durch Brände oder Wildunfälle sein sowie Schäden wie Glasbruch, die nachweislich durch Naturkräfte entstanden sind: etwa durch Wind, Blitz, Hagel oder Überschwemmungen.
Außerdem versichern Sie so Ihren Wagen gegen Autodiebstahl oder den Diebstahl von fest eingebauten Autoteilen, zum Beispiel eines Navigationsgeräts. Auch Schäden im Motorraum durch einen Marderbiss sind für gewöhnlich im Leistungsumfang der Teilkasko enthalten.
Die Vollkasko deckt alle Teilkasko-Leistungen ab, übernimmt zusätzlich jedoch auch Unfallschäden am eigenen Auto, die selbstverschuldet sind. Weitere Leistungen, die für einen Neuwagen ein sinnvoller Schutz sein könnten:
Nach etwa vier bis fünf Jahren lohnt es sich in den meisten Fällen, die Vollkasko in eine Teilkaskoversicherung umzuwandeln. So steht der Umfang des Versicherungsschutzes in einem sinnvollen Verhältnis zum Alter und Wert des Fahrzeuges.
Doch es gibt Ausnahmen: Wer viele Jahre ohne Schaden geblieben ist, kann erwägen, in der Vollkasko zu bleiben. Der Grund: In der Vollkasko erfolgt die Prämienberechnung anhand der Schadenfreiheitsklasse, das heißt mit jedem unfallfreien Jahr sinkt die Vollkasko-Prämie. Je länger ein Versicherungsnehmer schadenfrei fährt, desto höher wird sein Schadenfreiheitsrabatt.
In einer Teilkaskoversicherung wird nicht in Schadenklassen (SF-Klassen) unterteilt – diese Versicherungsform trägt nur bei Schäden am Pkw ohne eigenes Verschulden. Der Autofahrer kann die Schadenfreiheit in der Teilkasko also nicht beeinflussen.
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Schaden
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Teilkasko
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Vollkasko
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Glasschaden |
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Fahrzeugdiebstahl |
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Einbruchversuch |
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Diebstahl / Beschädigung von Zubehör |
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Hagelschaden / Sturmschaden |
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Brand |
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Überschwemmung |
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Wildschaden |
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Steinschlag |
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Marderschaden / Marderbiss |
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Vandalismus |
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Unfallschaden am eigenen Auto |
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Für finanzierte Pkw ist eine Vollkaskoversicherung besonders empfehlenswert. Denn: Geraten Sie mit Ihrem finanzierten Auto in einen Unfall, sinkt automatisch der Zeitwert des Pkw. Wenn Sie zum Unfallzeitpunkt also noch eine laufende Finanzierung mit der Bank haben, müssen Sie eventuell nach Ende der Ratenzahlungen auch für den Wertverlust des Fahrzeuges aufkommen.
Bei einem selbstverschuldeten Schaden übernimmt der Versicherer eines vollkaskoversicherten Fahrzeuges zudem die Reparaturkosten beziehungsweise ersetzt nach einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert des Pkw. Dieser entspricht dem Preis, den Ihr Auto vor dem totalen Schaden oder Diebstahl bei einem Privatverkauf erzielt hätte.
Das Gleiche gilt für Leasingfahrzeuge, die Sie selbst versichern müssen. Viele Leasinggeber machen eine abgeschlossene Vollkasko sogar zur Vertragsbedingung.
Generell ist es für alle Neuwagenbesitzer sinnvoll, eine Neupreisentschädigung in den Versicherungsvertrag mit einzuschließen, weil besonders neue Fahrzeuge sehr schnell an Wert verlieren. Bereits ab einem Jahr gelten Neuwagen in der Regel nicht mehr als „neu“. Im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens erstattet Ihnen die Versicherung nämlich dann den Neupreis des Fahrzeugs anstatt des Zeitwerts bzw. des Wiederbeschaffungswerts.
Für finanzierte und geleaste Fahrzeuge macht die Neupreisentschädigung besonders viel Sinn. Denn sie schützt Sie davor, weitere Raten für ein Auto zahlen zu müssen, das Sie – beispielsweise durch einen Schadensfall – gar nicht mehr nutzen können. Ohne Neuwertentschädigung müssten Sie bei einem Leasingwagen für die Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Restwert, also dem Wert, den das Auto am Ende der Leasinglaufzeit hat, und dem Wiederbeschaffungswert aufkommen.
Die meisten Versicherer ersetzen den Neupreis, wenn das Auto nicht älter als ein Jahr ist. Bei einigen Versicherungsgesellschaften gibt es die Möglichkeit, diese Neuwertentschädigung zu verlängern – im Optimalfall, bis die Finanzierung bzw. die Leasinglaufzeit abgeschlossen ist.
Die GAP-Deckung (Gap engl. für „Lücke“) ist eine zusätzliche Versicherungsleistung für geleaste oder finanzierte Fahrzeuge. Sie schließt bei einem Totalschaden oder Diebstahl die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und den noch anfallenden Raten. Diese GAP-Deckung greift dann, wenn die Neupreisentschädigung nicht mehr zahlt, weil das Auto schon zu alt ist – oder wenn die vereinbarte Leasingsumme (Restwert) sogar über dem Neupreis liegt.
Wenn Sie selbst als Fahranfänger einen neuen Wagen versichern wollen, ist eine Vollkasko empfehlenswert – auch wenn sie meist teurer als die anderen Versicherungsformen ist. Denn Fahranfänger verursachen statistisch gesehen die meisten Unfälle. Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) kam es demnach im Jahr 2018 bei 60.976 junge Männer und Frauen im Alter von 18 bis 24 Jahren zu Verkehrsunfällen auf deutschen Straßen.
Mit einer Vollkaskoversicherung haben unerfahrene Fahrzeughalter daher einen optimalen Schutz: Denn die Versicherung übernimmt in der Regel auch Kosten von Unfallschäden, die der Versicherungsnehmer selbst verursacht hat.
Ein Neuwagen belastet das Budget junger Autofahrer. Wer als Fahrfänger bei seiner Autoversicherung Geld sparen will, sollte diese Empfehlungen beachten:
Was Ihre Versicherung kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ihr Beitragssatz richtet sich unter anderem nach:
Und schließlich entscheidet das eigene Sicherheitsbedürfnis über die Höhe der Kosten: Ob Ihnen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung die Basisabsicherung reicht, ob Sie Ihren Schutz durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ergänzen und mit Zusatzbausteinen erweitern wollen – und welchen Tarif Sie wählen.
Es gibt Zusatzbausteine oder Tarifbedingungen, auf die sich beim Abschluss der Versicherung ein Blick lohnt. Denn sie können sich günstig auf Ihren Beitrag auswirken.
Einmal nicht aufgepasst – und schnell ist ein Unfall passiert. Besonders ärgerlich ist es, wenn es sich um einen Haftpflicht- und Vollkaskoschaden handelt, denn hier droht im Folgejahr bei beiden Versicherungsformen je eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse (SF). Mit dem Rabattschutz vermeiden Sie eine Rückstufung in der Kfz-Haftpflicht und Vollkasko für einen Schadensfall im Jahr. Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt im Folgejahr gleich.
Wer zu seiner Teil- oder Vollkaskoversicherung mit dem WerkstattBonus einen Zusatzbaustein der Allianz wählt, entscheidet sich dafür, seinen Wagen bei einem der zahlreichen TÜV- und DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstätten der Allianz reparieren zu lassen. Eine Werkstattbindung garantiert Ihnen Qualität – durch Reparatur in einer zertifizierten Partnerwerkstatt oder Verwendung von Original-Ersatzteilen. Und Sie sparen oft auch bei der Prämie.
In der Vollkasko können Sie eine Selbstbeteiligung von zum Beispiel 1.000 Euro, 500 Euro oder 300 Euro vereinbaren. Je höher dieser Betrag ist, desto günstiger wird Ihre Versicherungsprämie.