- Eine private Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung übernimmt Behandlungskosten im tariflichen Rahmen, die ab Versicherungsbeginn anfallen. Sie erstattet zum Beispiel Kosten für teure Implantate, Zahnkronen oder Füllungen direkt ab Vertragsstart.
- Mit der Allianz Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz können Sie versicherte Leistungen sofort in Anspruch nehmen – ganz ohne Wartezeiten. Dazu zählen zum Beispiel bis zu 100 Prozent Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigung, Bleaching, Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Prophylaxe.
- Sofortversicherungen wie die Allianz MeinZahnschutz-Tarife können sinnvoll für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein. Entstehende Behandlungskosten, die nicht von der GKV gedeckt sind, erstatten wir Ihnen direkt im vertraglich vereinbarten Umfang.
- Ihre Vorteile einer Allianz Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz: Sie können sofort alle versicherten Leistungen ab Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen. Hinweis: Wenn der Zahnarzt bzw. die Zahnärztin eine Behandlung angeraten oder beabsichtigt hat, sind die MeinZahnschutz-Tarife nicht abschließbar.
Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz
Zahnzusatzversicherung sofort kurz erklärt
Was ist eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz?
Darin liegt der Unterschied zwischen einem regulären ZZV-Tarif und einer Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz: im Zeitpunkt, ab dem eine Kostenübernahme möglich ist. Bei vielen regulären Zahnzusatzversicherungen (ZZV) gibt es nach Vertragsabschluss eine Wartezeit bzw. Sperrfrist von drei bis acht Monaten. Erst danach werden Kosten für Zahnbehandlungen oder Zahnersatz im vereinbarten Umfang übernommen.
Aus diesem Grund fallen die monatlichen Beiträge bei Sofort-Tarifen im Normalfall höher aus. Bei den Leistungen gibt es dagegen keine Unterschiede: Beide – Sofortversicherung und reguläre Zahnzusatzversicherung – übernehmen je nach gewähltem Tarifumfang die Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen.
Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz sinnvoll?
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Kinder und Jugendliche
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Aktive und sportliche Menschen
Probleme mit den Wackelzähnen, das erste Loch im Zahn, Zahnspange oder kostenintensive kieferorthopädische Behandlungen: Für Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren ist eine umfassende Zahnversorgung besonders wichtig. Denn gerade in jungen Jahren legen sie den Grundstein für eine gute Zahngesundheit und beugen späteren Problemen, wie beispielsweise durch Zahnfehlstellungen, vor.
Sie haben sehr sportliche Hobbys, sind aber bisher ohne eine Zahnzusatzversicherung unterwegs? Gerade bei Sportarten wie Klettern oder Mountainbiken kann es unter Umständen zu einem Unfall oder Sturz kommen. Oft sind dann auch Zahnverletzungen und hohe Zahnbehandlungskosten die Folge.
Welche Zahnbehandlungen wie Zahnersatz oder kieferorthopädische Maßnahmen im Einzelfall von einer Zahnzusatzversicherung übernommen werden, lesen Sie hier.
Was kostet eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz?
Welche Leistungen übernimmt die Allianz Zahnzusatzversicherung sofort?
Diese Zahnarztkosten sowie Maßnahmen für Zahnerhalt und Zahnersatz übernimmt die Allianz Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung:
Wann zahlt die Allianz Zahnzusatzversicherung nicht?
Die Leistungen der Allianz MeinZahnschutz-Tarife sind umfangreich. Sie greifen sofort ab Versicherungsbeginn und ohne Wartezeiten. Dennoch werden bestimmte kieferorthopädische Maßnahmen wie Zahnkorrektur oder Zahnspange in der Regel nur für Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren übernommen. Ab 21 Jahren erfolgt die Kostenübernahme im tariflichen Rahmen nur bei Unfall oder schwerer Erkrankung.
Wenn der Zahnarzt bzw. die Zahnärztin bereits eine Behandlung angeraten oder beabsichtigt hat, sind die MeinZahnschutz-Tarife nicht mehr abschließbar.
Haben Sie Fragen zur Zahnzusatzversicherung?
Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite. Füllen Sie einfach das kurze Formular aus und sprechen Sie mit unseren Expertinnen und Experten.
Worauf Sie bei Abschluss einer Zahnversicherung mit Sofortleistung achten sollten
Keine Kostenübernahme bei laufender oder angeratener Behandlung
Ein Beispiel: Ihre Zahnärztin eröffnet Ihnen, dass eine Zahnkrone an einem Backenzahn dringend ersetzt werden muss und vermerkt dies in Ihrer Krankenakte. Selbst wenn Sie direkt nach dem Arztbesuch eine Zahnzusatzversicherung abschließen: Durch den Vermerk haben Sie im Falle bei vielen Zahnzusatzversicherungen keinen Anspruch mehr auf Sofortleistungen.
Warum? Im Normalfall ist die Behandlungsdiagnose bei Zahnzusatzversicherungen mit sofortiger Leistung erst nach Abschluss der Versicherung zulässig. Steht die Diagnose hingegen vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung fest, kommen die meisten Versicherer nicht für notwendige Therapiemaßnahmen auf. Denn wenn Zahnbehandlungen angeraten sind, sind Zahnzusatztarife meist nicht abschließbar. Dasselbe gilt, wenn die Zahnärztin oder der Zahnarzt die Behandlungsbedürftigkeit schon vor Vertragsbeginn festgestellt hat.
Ausnahme: Einige wenige Versicherer zahlen jedoch auch, wenn die Behandlung bereits angeraten ist. Solche speziellen Tarife, die Zahnbehandlungskosten rückwirkend übernehmen, sind allerdings deutlich teurer.
Anpassung von Kündigungsrecht und Kündigungsfrist
Der Versicherer sollte auf sein Kündigungsrecht verzichten und Ihnen eine Kündigungsfrist von maximal drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres einräumen. Behalten Sie jedoch stets die Mindestvertragslaufzeit Ihres gewählten Tarifs im Blick.
Privatärztliche Behandlungen und Komplettschutz
Welche Vorteile hat die Allianz Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung?
- Heil- und Kostenplan vorlegen: Bereits ab Vertragsbeginn können Sie sich die Übernahme der Leistungen durch Heil- und Kostenpläne Ihres Zahnarztes oder Ihrer Zahnärztin zu geplanten Behandlungsmaßnahmen von uns bestätigen lassen. Wichtig ist, dass die Behandlung nicht bereits vor Vertragsabschluss von einem Zahnarzt oder einer Zahnärztin angeraten wurde.
- Rundum-Schutz ohne Wartezeit: Vielfältige und starke Leistungen der Allianz MeinZahnschutz-Tarife für Ihre Zahngesundheit ab Geltungstag eins Ihrer Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung.
- Rechnungen direkt einreichen: Sofort nach Versicherungsbeginn können Sie uns Rechnungen zu Zahnbehandlungskosten zuschicken oder einfach online hochladen.
- Clevere Zahnstaffel: Dank verkürzter Zahnstaffel können Sie schon nach wenigen Monaten 100 Prozent der tariflich vereinbarten Allianz Leistungen in Anspruch nehmen.
- Ihre Zahnversicherung auf einen Klick: Im Meine Allianz Kundenportal können Sie Ihre Verträge und persönlichen Daten einfach zentral managen, am Vorteilsprogramm teilnehmen und vieles mehr.
Berechnen Sie sich hier ganz unverbindlich Ihren Beitrag zu einer Zahnzusatzversicherung der Allianz.
Welche Besonderheiten gibt es bei Zahnversicherungen mit Sofortleistung?
Wie definiert sich eine ZZV mit hoher Sofortleistung?
Achten Sie auf die Erstattungshöhe in den ersten Versicherungsjahren: Eine gute Zahnzusatzversicherung – egal ob mit Sofortleistung oder Wartezeit – sollte auch zu Beginn der Laufzeit mindestens 1.000 Euro im ersten Versicherungsjahr übernehmen. Policen mit einer niedrigeren Erstattungshöchstgrenze im ersten Jahr sind nicht zu empfehlen. Mit dieser Summenbegrenzung zahlen Sie bei 1.500 Euro Behandlungskosten im ersten Versicherungsjahr 500 Euro aus eigener Tasche (Eigenanteil). Im zweiten Versicherungsjahr, mit einem Höchstbetrag von 2.500 Euro für die Erstattung, wäre für dieselbe Behandlung keine Zuzahlung mehr erforderlich.
Kurze Zahnstaffel, null Wartezeit: Allianz MeinZahnschutz
Ausnahmen von der Sperrfrist bei einer regulären ZZV
Zahnzusatzversicherungen ohne Leistungsbegrenzungen
Was muss ich tun, wenn ich Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz in Anspruch nehmen möchte?
Um die vertraglich vereinbarte Leistungen einer Zahnzusatzversicherung, die sofort einspringt, in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Rechnung einreichen. Sie erhalten diese von Ihrem Zahnarzt oder Kieferorthopäden bzw. Ihrer Zahnärztin oder Kieferorthopädin über die Gesamtkosten der Behandlung – abzüglich des Anteils, den Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt.
Diese Rechnung können Sie dann meist online bei Ihrer Versicherung einreichen. Bei der Allianz können Sie die Rechnung ganz einfach und schnell über das Onlineportal Meine Allianz oder mit der Allianz Gesundheits-App einreichen. Dafür müssen Sie lediglich Ihre Rechnungen oder Belege einscannen oder abfotografieren und hochladen. Die Kosten werden Ihnen im tariflichen Rahmen erstattet.
Tipp: Fordern Sie bei umfangreichen Behandlungen am besten einen Heil- und Kostenplan an und reichen Sie diesen vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung ein. Dann sehen Sie bereits im Voraus, welche Kosten von der privaten Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Gibt es bei der Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz eine Leistungsbegrenzung?
Zu Beginn der Vertragslaufzeit einer Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz sind die Summen für die Erstattung häufig begrenzt. Wie viel die Versicherung erstattet, ist in den ersten Monaten nach Vertragsbeginn in der Regel gestaffelt (Zahnstaffel). Das heißt: Je länger die Versicherung läuft, desto höher ist die Summe, die Sie maximal erstattet bekommen. Nach einer bestimmten Vertragslaufzeit entfällt bei leistungsstarken Zahntarifen diese Begrenzung.
Kann ich die Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz auch abschließen, wenn mir bereits Zähne fehlen?
Ja. Sie müssen jedoch bei einer Zahnzusatzversicherung, die sofort einspringt, vor dem Abschluss angeben, ob Ihnen Zähne fehlen. Und wenn ja, wie viele. In der Regel können Sie eine Zahnzusatzversicherung bei bis zu drei fehlenden Zähnen mit Risikozuschlag abschließen. Das heißt, Sie zahlen dann etwas höhere Beiträge. Die fehlenden Zähne sind dann jedoch mitversichert.
Hinweis: Wenn bereits vor der Antragsstellung eine Behandlung der fehlenden Zähne geplant oder angeraten ist, kann die Versicherung meist nicht abgeschlossen werden. Die MeinZahnschutz Tarife der Allianz können nur abgeschlossen werden, wenn keine Behandlungen angeraten oder beabsichtigt sind.
Gibt es im Rahmen der Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz auch einen Familientarif?
Nein. Eine private Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz für die ganze Familie gibt es nicht. Jedes Familienmitglied muss in einer eigenen Zahnzusatzversicherung abgesichert sein.
Wie prüft eine Zahnzusatzversicherung?