Ein Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens, bei dem Sie bereits versichert sind, ist einfach. Für den Fall, dass Sie ein erweitertes Leistungsangebot gewählt haben, wird lediglich eine erneute Risikoprüfung durchgeführt. Werden im neuen und alten Tarif Alterungsrückstellungen (früher: Altersrückstellungen) gebildet, können diese übertragen werden. Sie verringern den zu zahlenden Beitrag.
Tipp: Bei den Allianz MeinZahnschutz Tarifen sparen Sie sich bei einem Tarifwechsel innerhalb einer Leistungsstufe eine erneute Risikoprüfung. Beispielsweise von einem Tarif ohne Alterungsrückstellung zu einem Tarif mit Alterungsrückstellung. Das Gleiche gilt auch bei einem Tarifwechsel von einer höheren Deckung in eine niedrigere, z. B. von MeinZahnschutz 100 in MeinZahnschutz 75.