- Zahnzusatzversicherung (ZZV) kündigen? Ein Tarifwechsel Ihrer ZZV sollte wohl überlegt sein. Denn gerade nach längeren Laufzeiten profitieren Sie von vollen Leistungen ohne Wartezeit und Summenbegrenzungen (Zahnstaffel). Auch könnten Sie bei einem Wechsel Ihre Alterungsrückstellungen verlieren.
- Versicherer wechseln: Bevor Sie kündigen, können Sie beim bestehenden Versicherer einen Tarifwechsel vornehmen, um die ZZV an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Vor einem Wechsel des Anbieters sollten Sie hingegen einige wichtige Punkte beachten.
- Kündigungsfrist: Eine ordentliche Kündigung kann frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit des Vertrags erfolgen. Außerordentlich kündigen können Sie hingegen aus formalen Gründen, z. B. aufgrund von Beitragsanpassung oder Leistungsminderung. Die Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung beläuft sich in der Regel auf 3 Monate zum Versicherungs- oder Kalenderjahr.
- Kündigungsschreiben: Ihre Kündigung zur Zahnzusatzversicherung muss innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist in Textform eingereicht werden, zum Beispiel schriftlich als Brief oder online per E-Mail.
Zahnzusatzversicherung kündigen

Zahnzusatzversicherung kündigen: Kurz erklärt
Wie kann ich meine Zahnzusatzversicherung kündigen?
Art der Kündigung
Online kündigen
Schriftlich kündigen
Tarif anpassen
Wie können Sie Ihre Zahnzusatzversicherung wechseln?
Tarifwechsel bei demselben Versicherer
Ein Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens, bei dem Sie bereits versichert sind, ist einfach. Für den Fall, dass Sie ein erweitertes Leistungsangebot gewählt haben, wird lediglich eine erneute Risikoprüfung durchgeführt. Werden im neuen und alten Tarif Alterungsrückstellungen (früher: Altersrückstellungen) gebildet, können diese übertragen werden. Sie verringern den zu zahlenden Beitrag.
Tipp: Bei den Allianz MeinZahnschutz Tarifen sparen Sie sich bei einem Tarifwechsel innerhalb einer Leistungsstufe eine erneute Risikoprüfung. Beispielsweise von einem Tarif ohne Alterungsrückstellung zu einem Tarif mit Alterungsrückstellung. Das Gleiche gilt auch bei einem Tarifwechsel von einer höheren Deckung in eine niedrigere, z. B. von MeinZahnschutz 100 in MeinZahnschutz 75.
Wechsel zu einem anderen Versicherer
Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen ist in der Regel immer eine vollständige Risikoprüfung notwendig. Möchten Sie den Versicherer wechseln, gehen Sie daher einfach wie folgt vor:
- Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Zahnzusatzversicherungen miteinander, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.
- Wählen Sie den für sich passenden Tarif aus.
- Schließen Sie den neuen Versicherungsvertrag ab.
- Kündigen Sie erst, wenn der neue Vertrag "sicher" ist. Um keine Absicherungslücke entstehen zu lassen, sollte der Versicherungsbeginn der neuen Versicherung mit dem Ende der alten Versicherung zusammenliegen.
Was müssen Sie im Falle einer Kündigung beachten?
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Situation
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Nachteile einer Kündigung
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Vorteile einer Kündigung
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Sie befinden sich in einer laufenden Zahnbehandlung, für deren Kosten Ihre Zahnzusatzversicherung aufkommt? | In der Regel keine Kostenübernahme für angeratene, begonnene oder laufende Behandlungen bei Anbieterwechsel. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit und dem Ende des Versicherungsschutzes tragen Sie die Kosten selbst. | |
Ihnen wurde eine Beitragsanpassung mit Beitragserhöhung mitgeteilt. | Abhängig von der Versicherungsleistungen Ihrer neuen Zahnzusatzversicherung: Leistungsbegrenzungen, erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten | Vertragsabschluss zu günstigeren Konditionen bei einem neuen Versicherer |
Sie haben mit Ihrer aktuellen Zahnzusatzversicherung bereits Alterungsrückstellungen gebildet. | Möglicherweise Verluste bei Kündigung eines Tarifs mit Alterungsrückstellungen und Wechsel zu einem anderen Versicherer | Anrechnen Ihre bisherigen Rückstellungen bei Tarifwechsel beim bestehenden Versicherer anstatt Kündigung und kompletter Wechsel des Anbieters |


