- Zahnzusatzversicherung (ZZV) kündigen? Ein Tarifwechsel Ihrer ZZV sollte wohl überlegt sein. Denn gerade nach längeren Laufzeiten profitieren Sie von vollen Leistungen ohne Wartezeit und Summenbegrenzungen (Zahnstaffel). Auch könnten Sie bei einem Wechsel Ihre Alterungsrückstellungen verlieren.
- Versicherer wechseln: Bevor Sie kündigen, können Sie beim bestehenden Versicherer einen Tarifwechsel vornehmen, um die ZZV an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Vor einem Wechsel des Anbieters sollten Sie hingegen einige wichtige Punkte beachten.
- Kündigungsfrist: Eine ordentliche Kündigung kann frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit des Vertrags erfolgen. Außerordentlich kündigen können Sie hingegen aus formalen Gründen, z. B. aufgrund von Beitragsanpassung oder Leistungsminderung. Die Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung beläuft sich in der Regel auf 3 Monate zum Versicherungs- oder Kalenderjahr.
- Kündigungsschreiben: Ihre Kündigung zur Zahnzusatzversicherung muss innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist in Textform eingereicht werden, zum Beispiel schriftlich als Brief oder online per E-Mail.
Zahnzusatzversicherung kündigen

Zahnzusatzversicherung kündigen: Kurz erklärt
Ist eine Kündigung meiner Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Sie sollten eine Kündigung der Zahnzusatzversicherung in Betracht ziehen, wenn:
- Sie mit dem Service unzufrieden sind.
- die Leistungen (Professionelle Zahnreinigung, Implantate und Co.) nicht mehr Ihrem Bedarf entsprechen.
- ein Tarifwechsel in einen höherwertigen Zahntarif nicht möglich/gewünscht ist.
- Sie das Versicherungsunternehmen wechseln möchten und bereits ein neuer Vertrag vorliegt.
- Sie keine Zahnzusatzversicherung mehr benötigen.
Eine Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft kommt nur sehr selten vor. In der Regel verankern Versicherer einen Verzicht auf ihr ordentliches Kündigungsrecht in den Verträgen.
Sie sind noch unschlüssig, ob Sie Ihre Zahnzusatzversicherung wirklich kündigen sollen? Dann informieren Sie sich in einem unverbindlichen Beratungsgespräch über Ihre Möglichkeiten.

Wie kann ich meine Zahnzusatzversicherung kündigen?
Art der Kündigung
Online kündigen
Schriftlich kündigen
Tarif anpassen
Wie können Sie Ihre Zahnzusatzversicherung wechseln?
Tarifwechsel bei demselben Versicherer
Ein Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens, bei dem Sie bereits versichert sind, ist einfach. Für den Fall, dass Sie ein erweitertes Leistungsangebot gewählt haben, wird lediglich eine erneute Risikoprüfung durchgeführt. Werden im neuen und alten Tarif Alterungsrückstellungen (früher: Altersrückstellungen) gebildet, können diese übertragen werden. Sie verringern den zu zahlenden Beitrag.
Tipp: Bei den Allianz MeinZahnschutz Tarifen sparen Sie sich bei einem Tarifwechsel innerhalb einer Leistungsstufe eine erneute Risikoprüfung. Beispielsweise von einem Tarif ohne Alterungsrückstellung zu einem Tarif mit Alterungsrückstellung. Das Gleiche gilt auch bei einem Tarifwechsel von einer höheren Deckung in eine niedrigere, z. B. von MeinZahnschutz 100 in MeinZahnschutz 75.
Wechsel zu einem anderen Versicherer
Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen ist in der Regel immer eine vollständige Risikoprüfung notwendig. Möchten Sie den Versicherer wechseln, gehen Sie daher einfach wie folgt vor:
- Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Zahnzusatzversicherungen miteinander, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.
- Wählen Sie den für sich passenden Tarif aus.
- Schließen Sie den neuen Versicherungsvertrag ab.
- Kündigen Sie erst, wenn der neue Vertrag "sicher" ist. Um keine Absicherungslücke entstehen zu lassen, sollte der Versicherungsbeginn der neuen Versicherung mit dem Ende der alten Versicherung zusammenliegen.
Was müssen Sie im Falle einer Kündigung beachten?
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Situation
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Nachteile einer Kündigung
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Vorteile einer Kündigung
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Sie befinden sich in einer laufenden Zahnbehandlung, für deren Kosten Ihre Zahnzusatzversicherung aufkommt? | In der Regel keine Kostenübernahme für angeratene, begonnene oder laufende Behandlungen bei Anbieterwechsel. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit und dem Ende des Versicherungsschutzes tragen Sie die Kosten selbst. | |
Ihnen wurde eine Beitragsanpassung mit Beitragserhöhung mitgeteilt. | Abhängig von der Versicherungsleistungen Ihrer neuen Zahnzusatzversicherung: Leistungsbegrenzungen, erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten | Vertragsabschluss zu günstigeren Konditionen bei einem neuen Versicherer |
Sie haben mit Ihrer aktuellen Zahnzusatzversicherung bereits Alterungsrückstellungen gebildet. | Möglicherweise Verluste bei Kündigung eines Tarifs mit Alterungsrückstellungen und Wechsel zu einem anderen Versicherer | Anrechnen Ihre bisherigen Rückstellungen bei Tarifwechsel beim bestehenden Versicherer anstatt Kündigung und kompletter Wechsel des Anbieters |
Welche Leistungen sollte eine ZZV bieten?
Eine Zahnzusatzversicherung ist sinnvoll für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, die sich einen Sofortschutz ohne Wartezeiten wünschen. Bei der Wahl Ihrer ZZV sollten Sie in jedem Fall auf folgende Punkte achten:
- Leistungsumfang bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie
- Beschränkungen im Leistungsumfang
- Festzuschuss
- Tarife mit und ohne Alterungsrückstellungen
- Kostenerstattungen
- Laufzeiten der Versicherung
- Leistungsausschlüsse
- Höchstdeckungssummen (maximale Erstattungsbeträge als sogenannte Zahnstaffel)
Mehr zu den einzelnen Kriterien, die eine gute Zahnzusatzversicherung ausmachen, lesen Sie in unserem Ratgeber "Worauf achten?".
In welchem Sonderfall lohnt sich eine Kündigung der Zahnzusatzversicherung?
Gibt es bei Kündigung einer ZZV das Geld zurück?
Was sollte man beim Wechsel einer Zahnzusatzversicherung beachten?
Sie haben sich für eine Kündigung Ihrer ZZV entschieden, Ihre Zähne sind gesund und das Gebiss in einem guten Zustand? Dann sollten Sie für einen reibungslosen Wechsel Ihrer Zahnzusatzversicherung noch auf folgende Punkte achten:
- Laufende Behandlung (Implantate, Kieferorthopädie, Lumineers) abschließen, dann wechseln
- Tarifauswahl nach langfristigen Bedürfnissen (Kostenerstattung, Erstattungsmodalitäten, Kündigungsrecht)
- Erst neuen Vertrag abschließen, dann Altvertrag kündigen (Übergang von Versicherungsende und Versicherungsbeginn)
- ZZV schriftlich beim Versicherer kündigen und Formfehler beim Kündigungsschreiben vermeiden
Wie viel sollte eine ZZV in der Regel kosten?


