Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung übernimmt auch Behandlungskosten, die kurz nach Versicherungsbeginn anfallen. Sie hat keine Wartezeiten.
  • Eine private Zahnzusatzversicherung, die sofort in Kraft tritt, leistet sowohl für Maßnahmen zur Zahnbehandlung und auch für Zahnersatz. Die Kosten für teure Implantate, Kronen oder Füllungen übernimmt diese Zahn­zu­satz­versicherung sofort nach Ver­trags­start im tariflich vereinbarten Umfang.
  • Private Zahnzusatzversicherungen mit Sofortschutz lohnen sich, wenn Sie von einer baldigen Zahnbehandlung ausgehen und gesetzlich kranken­versichert sind. Entstehende Mehr­kosten leiten Sie direkt an Ihren Versicherer weiter.
  • Tipp für Sie: Bei der Allianz können Sie alle versicherten Leistungen der  MeinZahnschutz-Tarife ab Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen – mit Sofortschutz.

Das bedeutet für diese Tarife: Alle vor Abschluss angeratenen oder begonnenen Zahnbehandlungen und -maßnahmen sind davon ausgenommen.

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Definition
Bei vielen regulären Zahnzusatz­versicherungen gibt es nach Vertrags­abschluss eine Sperrfrist von drei bis acht Monaten. Erst danach werden Kosten für Zahnbehan­dlungen oder Zahnersatz übernommen. Bei einer Zahnzusatz­versicherung, die sofort greift, gibt es keine zeitliche Beschränkung: Eine Zahnzusatz­versicherung mit Sofortschutz leistet direkt nach Vertragsabschluss, im vertraglich vereinbarten Rahmen.

Der Unterschied zwischen einem "normalen" Tarif und einer Zahnzusatz­versicherung mit sofortiger Leistung ist der Zeit­punkt, ab dem bei der Zahn­zusatz­versicherung die Kosten­über­nahme möglich ist. Beim Sofort-Schutz über­nimmt der Versicherer die verein­barten Kosten für die Zahn­behandlungen un­mittelbar nach Vertrags­abschluss. Bei regulären Tarifen werden die Kosten erst nach Ende der Wartezeit übernommen.

Aus diesem Grund fallen die monatlichen Beiträge bei Sofort-Tarifen im Normal­fall höher aus. Bei den Leistungen gibt es dagegen keine Unter­schiede: Beide Zahn­zusatz­versicherungen übernehmen je nach gewähltem Tarif­umfang die Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlung.

Gut zu wissen

Eine Zahnzusatzversicherung mit Sofort­schutz ist sinn­voll, wenn Sie sofort nach Vertrags­abschluss von den versicherten Leistungen profitieren wollen.

Das lohnt sich zum Bei­spiel besonders für eine professionelle Zahn­reinigung, die Sie direkt in Anspruch nehmen können. Nicht ent­halten sind in der Regel jedoch Zahn­behand­lungen und Zahn­maß­nahmen, die im Vor­hinein vom Zahn­arzt angeraten oder bereits begonnen wurden.

Für aktive Menschen mit sportlichen Hobbies lohnt sich eine Zahnzusatz­versicherung mit Sofortschutz, sollte es zu einem Unfall kommen.

  • Grundsätzlich ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll, wenn Sie gesetz­lich kranken­versichert sind. Denn die gesetz­liche Kranken­versicherung (GKV) bietet lediglich einen Basisschutz für Ihr Zähne. Leistungen, die über die Kassen­leistungen hinaus­gehen, zahlen Sie aus eigener Tasche.

Berechnen Sie sich gleich hier Ihren Beitrag zu einer Zahnzusatzversicherung der Allianz.

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Überblick
Welche Behandlungen die Zahn­zusatz­versicherung mit Sofortschutz übernimmt, hängt vom gewählten Tarif ab. Oftmals unterscheiden die Zahn­versicherungen dabei zwischen Zahnerhalt und Zahnersatz.


Grundsätzlich übernimmt eine Zahn­zusatz­versicherung mit Sofortschutz die gleichen Leistungen, wie eine reguläre Zahnzusatzversicherung. Der Umfang hängt von Ihrem gewählten Zahntarif ab.

Zahnersatz wird zum Beispiel erforderlich, wenn Sie fehlende Zähne durch eine Zahnprothese ersetzen lassen wollen. Zahnerhalt oder Zahnbehandlung hin­gegen umfasst alle Behandlungen, bei denen die Gesundheit der eigenen Zähne im Fokus steht. Dazu zählen unter anderem Prophylaxe-Maßnahmen wie eine professionelle Zahnreinigung, PZR. Zahn­zusatz­versicherung mit der Sofort­leistung für Implantat? Auch das ist möglich. 

Bei allen MeinZahnschutz-Tarifen der Allianz liegt die Wartezeit bei null Monaten: Für eine professionelle Zahnreinigung gibt es z.B. sofort ab Vertragsbeginn eine volle Kostenübernahme – ohne Begrenzung und auch mehrfach jährlich, je nach Zahnstaffel des Tarifes.

Viele Zahnzusatzversicherungen leisten meist nicht direkt nach Vertrags­abschluss. Sie haben eine Wartezeit von mehreren Monaten. Bei einer Zahnzusatz­ver­sicherung mit Sofortschutz entfällt die Wartezeit. Diese Vorteile hat eine Zahnzusatz ohne Sperrfrist:

  • Sie können Ihrer Versicherung sofort einen Heil- und Kostenplan vorlegen
  • Sie können Rechnungen direkt nach Vertragsabschluss einreichen

Die Allianz Tarife MeinZahnschutz leisten sofort und haben keine Wartezeiten. Sie bieten Ihnen einen Rundum Schutz mit vielfältigen, starken Leistungen. Hier finden Sie alle Informationen zur Zahnzusatzversicherung  der Allianz. 

  • Tipp: Im Meine Allianz Kundenportal können Sie Ihre Verträge und persön­lichen Daten einfach zentral managen, Rechnungen einreichen, am Vorteilsprogramm teilnehmen und vieles mehr.
Gut informiert

Nicht alle Zahnversicherungen mit Sofort­leistung übernehmen ab Tag eins die vollen Zahn­arzt­gebühren. Oft gilt in den ersten Jahren eine Summen­begrenzung, die soge­nannte Zahn­staffelDas heißt: Ihr Versicherer erstattet die Kosten in diesem Zeit­raum bis zu einem gewissen Betrag. Die übrige Summe zahlen Sie als Eigenanteil selbst.

Nach Vertragsbeginn erhöht sich die Versicherungs­summe jährlich und erreicht z.B. nach vier Jahren eine un­begrenzte Erstattungs­summe. Ab dann übernimmt die Zahnzusatzversicherung je nach Tarif 100 Prozent der Kosten im Rahmen der vertrag­lich verein­barten Leistungen, die Ihnen bei einem Zahnarztbesuch entstehen.

Eine gute Zahnzusatzversicherung – egal ob mit Sofortleistung oder Sperrfrist – sollte auch zu Beginn der Laufzeit mindestens 1.000 Euro pro Jahr überneh­men. Policen mit einer niedrigeren Versicherungssumme machen keinen Sinn.

Übrigens: Auch bei einer regulären Zahn­zusatz­versicherung können Sie in bestimmten Fällen Leistungen während der Sperr­frist in Anspruch nehmen. Erleiden Sie zum Beispiel bei einem Autounfall Ver­letzungen an Zähnen oder Zahn­fleisch, übernimmt eine Zahnzusatzversicherung je nach Tarif die Kosten.

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Beiträge
Wie hoch die Kosten für eine Zahn­zusatz­versicherung mit Sofortschutz sind, hängt vom Tarif ab. Sie können den Zahnzusatz bereits ab 12,94 Euro pro Monat abschließen. Je umfangreicher die Leistungen sind, desto teurer wird der Beitrag. Auch ältere Menschen und Personen mit Risikozuschlag (beispiels­weise aufgrund von maximal drei fehlenden Zähne oder anderer relevanter Zahn­krank­heiten) zahlen in der Regel mehr. Finden Sie jetzt heraus, was die MeinZahnschutz-Tarife der Allianz für Sie leisten und kosten.

Der Preis gilt für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre.

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Zahnstaffel & Co.
Bei Zahnzusatz­versicherungen mit Sofort­schutz gibt es oftmals bestimmte Ein­schränkungen, zum Bei­spiel wenn Sie bereits in Behand­lung sind oder diese angeraten ist. Darauf sollten Sie achten:

Ihr Zahnarzt rät Ihnen zu einer kost­spieligen Behandlung oder kündigt an, dass diese in absehbarer Zeit erforderlich ist? Viele Patienten hoffen in diesem Fall schnell noch eine Zahn­zusatz­versicherung abschließen zu können. Doch selbst bei Versicherern mit Sofortleistungen gibt es meist Einschränkungen. Ab wann greift die Zahnzusatzversicherung also? Sehen Sie sich die Vertragsbedingungen daher vorab genau an.

Auf diese Punkte ist bei Zahn­zusatz­versicherung mit Sofortschutz und Leistungs­begrenzungen besonderes Augenmerk zu legen:

  • Der Zahnarzt eröffnet Ihnen, dass eine Zahnkrone dringend ersetzt werden muss und vermerkt dies in Ihrer Krankenakte? Selbst wenn Sie direkt nach dem Arztbesuch eine Zahn­zusatz­versicherung ab­schließen, haben Sie keinen Anspruch auf Sofortleistungen. Steht die Diagnose vor Abschluss der Zahn­zusatz­versicherung fest, kommt der Versicherer in der Regel nicht für notwendige Therapie­maßnahme der Zahn­krankheit auf. Dasselbe gilt, wenn der Mediziner die Behandlungs­bedürftigkeit schon vor Vertrags­beginn festgestellt hat.
  • In der Regel kommt die Zahn­zusatz­versicherung also nicht bei bereits angeratener oder laufender Behandlung auf. Einige wenige Versicherer zahlen jedoch auch, wenn der Zahnarzt die Behandlung bereits angeraten hat. In diesem Fall ist allerdings mit deutlichen höheren Beitrags­zahlungen zu rechnen.
  • Zu beachten bei der Zahn­zusatz­versicherung ohne Wartezeiten und Leistungs­begrenzung: Mit Sofort­schutz sind die Summen für die Erstattung zu Beginn der Vertrags­laufzeit in der Regel begrenzt. Die Höchst­beträge, die Versicherer nach einem, zwei oder fünf Jahren erstatten, sind gestaffelt (Zahn­staffel). Das heißt: Je länger die Versicherung läuft, desto höher ist die Summe, die Sie erstattet bekommen. Tipp: Gute Zahnzusatztarife leisten früher die vollen Höchsterstattungen. In den Allianz MeinZahnschutz-Tarifen erfolgen die Leistungen ab Beginn des vierten Kalenderjahres ohne Begrenzung.
  • Liegt die Summen­begrenzung Ihrer Zahn­zusatz­versicherung ab sofort im ersten Jahr bei 1.000 Euro? Dann zahlen Sie bei 1.500 Euro Behand­lungs­kosten 500 Euro aus eigener Tasche. Im zweiten Versicherungs­jahr mit einem Höchst­betrag von 2.500 Euro für die Erstattung, wäre für dieselbe Behandlung keine Zuzahlung mehr erforderlich. Für Leistungen wie Prophylaxe werden von einer Zahnzusatz mit Sofortleistung meist im ersten Versicherungsjahr 100 Prozent der Kosten ohne Summenbegrenzung übernommen - unabhängig von einer Zahnstaffel.
  • Kurzum: Für die sofortige Zahn­zusatz­versicherungen gilt die jeweils vertraglich vereinbarte Zahn­staffel. Sie dienst als Leistungs­begrenzung. Zahn­zusatz­versicherungen ohne Leistungs­begrenzungen gibt es nur sehr wenige am Markt. In der Regel leisten diese Tarife lediglich unbe­grenzt für Prophylaxe und sind durch diese geringen Mehr­leistungen nur für wenige Menschen sinnvoll.
  • Ihre Vorteile mit einer cleveren Zahnstaffel? In Zahntarifen mit kurzer Zahnstaffel können Sie schon nach wenigen Monaten 100 Prozent der tariflich vereinbarten Leistungen in Anspruch nehmen. Bei den Allianz MeinZahnschutz-Tarifen gibt es eine verkürzte Zahnstaffel von drei Jahren. Finden Sie hier die genauen Höchsterstattungen der MeinZahnschutz-Tarife.
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Checkliste
Zu beachten bei einer Zahnzusatz­versicherung mit Sofortschutz und Leistungsbegrenzung: Wer sich für eine Zahnversicherung entscheidet, die sofort zahlt, sollte vor Vertragsabschluss folgende Punkte prüfen.
Richtig versichern
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Häufige Fragen
  • Was muss ich tun, wenn ich Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz in Anspruch nehmen möchte?

    Um vertraglich vereinbarte Leistungen einer Zahn­zusatz­versicherung, die sofort einspringt, in Anspruch zu nehmen, reichen Sie die Rechnung ein. Sie erhalten dazu von Ihrem Zahnarzt oder Kiefer­orthopäden eine Rechnung über die Gesamt­kosten der Behandlung - abzüglich des Anteils, den ihre gesetz­liche Krankenversicherung übernimmt.

    Diese Rechnung können Sie dann meist ganz einfach und schnell bei Ihrer Versicherung online einreichen. Bei der Allianz können Sie die Rechnung über das Online Portal Meine Allianz oder mit der Allianz Gesundheits-App einreichen. Dafür müssen Sie lediglich Ihre Rechnungen oder Belege ein­scannen oder ab­foto­grafieren und hoch­laden. Die Kosten werden Ihnen im tariflichen Rahmen erstattet.

    Tipp: Fordern Sie bei umfangreichen Behandlungen am besten einen Heil- und Kostenplan an und reichen diesen bei Ihrer Versicherung ein. Dann sehen Sie bereits im Voraus, welche Kosten von der privaten Zahn­zusatz­versicherung übernommen werden.

  • Kann ich die Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz auch abschließen, wenn mir bereits Zähne fehlen?

    Ja. Sie müssen jedoch bei einer Zahn­zusatz­versicherung, die sofort einspringt, vor dem Abschluss angeben, ob Ihnen Zähne fehlen und wenn ja, wie viele. In der Regel können Sie eine Zahn­zusatz­versicherung bei bis zu drei fehlenden Zähnen mit Risiko­zuschlag abschließen. Das heißt, Sie zahlen dann etwas höhere Beiträge.
  • Gibt es bei der Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz eine Leistungsbegrenzung?

    Zu Beginn der Vertrags­laufzeit einer Zahn­zusatz­versicherung mit Sofort­schutz sind die Summen für die Erstattung in der Regel begrenzt. Wie viel die Versicherung erstattet, ist in der Regel gestaffelt (Zahn­staffel). Das heißt: Je länger die Versicherung läuft, desto höher ist die Summe, die Sie erstattet bekommen.

    • Tipp: In den MeinZahnschutz-Tarifen der Allianz gilt das erste Versicherungsjahr als sogenanntes "Rumpfjahr". Ihre Zahnstaffel verkürzt sich, so erhalten Sie viel schneller höhere Leistungen als am Markt derzeit üblich. Mehr dazu in der Ratgeber-Tabelle zu Zahnstaffel.
  • Gibt es ihm Rahmen der Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz auch einen Familientarif?

    Nein. Eine private Zahn­zusatz­versicherung mit Sofortschutz für die ganze Familie gibt es nicht. Jedes Familien­mitglied muss eine eigene Zahnzusatzversicherung abschließen.
  • Wie prüft eine Zahnzusatzversicherung?

    Die Zahn­zusatz­versicherung prüft spätestens bei der ersten großen Zahnarzt­rechnung Ihre Angaben. In der Regel fordert der Versicherer dann Ihre Patienten­akte bei Ihrem Zahn­arzt an, um u. a. Einblick in die Zahn­krankheit zu bekommen. Aus der Akte ist ersichtlich, ob die Behandlung vor Versicherungs­beginn bereits angeraten oder begonnen wurde.
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