Bei vielen regulären Zahnzusatzversicherungen gibt es nach Vertragsabschluss eine Sperrfrist von drei bis acht Monaten. Erst danach werden Kosten für Zahnbehandlungen oder Zahnersatz übernommen. Bei einer Zahnzusatzversicherung, die sofort greift, gibt es keine zeitliche Beschränkung: Eine Zahnversicherung ohne Wartezeit leistet direkt nach Vertragsabschluss.
Der Unterschied zwischen einem "normalen" Tarif und einer Zahnzusatzversicherung mit sofortiger Leistung ist lediglich der Zeitpunkt, ab dem eine Kostenübernahme möglich ist. Beim Sofort-Schutz übernimmt der Versicherer die vereinbarten Kosten für die Behandlung unmittelbar nach Vertragsabschluss. Bei regulären Tarifen werden die Kosten erst nach Ende der Wartezeit übernommen.
Aus diesem Grund fallen die monatlichen Beiträge bei Sofort-Tarifen im Normalfall höher aus. Bei den Leistungen gibt es dagegen keine Unterschiede: Beide Zahnzusatzversicherungen übernehmen je nach gewähltem Tarifumfang die Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlung.
Bei einer Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung können Versicherungsnehmer alle Leistungen der Versicherung unmittelbar nach Vertragsabschluss abrufen. Welche Behandlungen im Schutz enthalten sind, hängt vom gewählten Tarif ab. Oftmals unterscheiden Zahnzusatzversicherungen zwischen Zahnersatz und Zahnerhalt.
Zahnersatz wird zum Beispiel erforderlich, wenn Sie fehlende Zähne durch eine Zahnprothese ersetzen lassen wollen. Zahnerhalt oder Zahnbehandlung hingegen umfasst alle Behandlungen, bei denen die Gesundheit der eigenen Zähne im Fokus steht. Dazu zählen unter anderem Prophylaxe-Maßnahmen wie eine professionelle Zahnreinigung.
Eine Zahnzusatzversicherung sollte beide Bereiche abdecken und sofort nach Versicherungsbeginn die Kosten für folgende Leistungen erstatten:
Es gibt günstige Zahnzusatzversicherungen, die nur einen Teil der Leistungen abdecken. Entscheidend ist jedoch, dass der gewählte Tarif Ihren Bedürfnissen und Anforderungen entspricht.
Folgende Behandlungen enthält nicht jede Zahnzusatzversicherung, die sofort greift:
Nicht alle Zahnversicherungen mit Sofortleistung übernehmen ab Tag eins die vollen Arztgebühren. Oft gilt in den ersten Jahren eine Summenbegrenzung. Das heißt: Ihr Versicherer erstattet die Kosten in diesem Zeitraum bis zu einem gewissen Betrag. Die übrige Summe zahlen Sie als Eigenanteil selbst.
Nach Vertragsbeginn erhöht sich die Versicherungssumme jährlich und erreicht nach fünf Jahren eine unbegrenzte Erstattungssumme. Ab dann übernimmt die Zahnzusatzversicherung je nach Tarif Kosten, die Ihnen bei einem Zahnarztbesuch entstehen.
Eine gute Zahnzusatzversicherung – egal ob mit Sofortleistung oder Sperrfrist – übernimmt auch zu Beginn der Laufzeit mindestens 500 Euro pro Jahr. Policen mit einer niedrigeren Versicherungssumme machen keinen Sinn.
Übrigens: Auch bei einer regulären Zahnzusatzversicherung können Sie in bestimmten Fällen Leistungen während der Sperrfrist in Anspruch nehmen. Erleiden Sie zum Beispiel bei einem Autounfall Verletzungen an Zähnen oder Zahnfleisch, übernimmt eine Zahnzusatzversicherung je nach Tarif die Kosten.
Ihr Zahnarzt rät Ihnen zu einer kostspieligen Behandlung oder kündigt an, dass diese in absehbarer Zeit erforderlich ist? Viele Patienten hoffen in diesem Fall schnell noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen zu können. Doch selbst bei Versicherern mit Sofortleistungen gibt es meist Einschränkungen. Sehen Sie sich die Vertragsbedingungen daher vorab genau an.
Der Zahnarzt eröffnet Ihnen, dass eine Zahnkrone dringend ersetzt werden muss und vermerkt dies in Ihrer Krankenakte? Selbst wenn Sie direkt nach dem Arztbesuch eine Zahnzusatzversicherung abschließen, haben Sie keinen Anspruch auf Sofortleistungen. Steht die Diagnose vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung fest, kommt der Versicherer in der Regel nicht für notwendige Therapiemaßnahmen auf. Dasselbe gilt, wenn der Mediziner die Behandlungsbedürftigkeit schon vor Vertragsbeginn festgestellt hat.
Einige wenige Versicherer zahlen auch, wenn der Zahnarzt die Behandlung bereits angeraten hat. In diesem Fall ist jedoch mit deutlichen höheren Beitragszahlungen zu rechnen.
Bei Zahnzusatzversicherungen mit Sofortschutz sind die Summen für die Erstattung zu Beginn der Vertragslaufzeit in der Regel begrenzt. Die Höchstbeträge, die Versicherer nach einem, zwei oder fünf Jahren erstatten, sind gestaffelt (Zahnstaffel). Das heißt: Je länger die Versicherung läuft, desto höher ist die Summe, die Sie erstattet bekommen.
Liegt die Summenbegrenzung Ihrer Zahnzusatzversicherung ab sofort im ersten Jahr bei 1.000 Euro? Dann zahlen Sie bei 1.500 Euro Behandlungskosten 500 Euro aus eigener Tasche. Im zweiten Versicherungsjahr mit einem Höchstbetrag von 2.000 Euro für die Erstattung wäre für dieselbe Behandlung keine Zuzahlung erforderlich.
Neben Tarifen mit Zahnstaffel können Sie Tarife ohne Summenbegrenzung wählen. Meist sind diese allerdings mit höheren Beiträgen verbunden.
Wer sich für eine Zahnversicherung entscheidet, die sofort zahlt, sollte vor Vertragsabschluss folgende Punkte prüfen:
Ist abzusehen, dass Sie nach Versicherungsbeginn schnell eine Zahnbehandlung benötigen, ist eine Zahnversicherung mit Sofortleistung sinnvoll.
Haben Sie gesunde Zähne und möchten nicht unmittelbar nach Vertragsbeginn Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen? Dann können Sie einen günstigeren Tarif mit Wartezeit wählen.
Grundsätzlich ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung empfehlenswert, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet lediglich einen Basisschutz für Ihre Zähne. Leistungen, die über die Kassenleistungen hinausgehen, zahlen Sie aus eigener Tasche. Für teure zahnärztliche Behandlungen wie das Überkronen wurzelbehandelter Zähne gewährt die Krankenkasse einen Festzuschuss in Höhe von 60 Prozent der Regelversorgung. Der Eigenanteil für Kassenpatienten beträgt dabei schnell mehrere hundert Euro.
Tipp: Vor Vertragsabschluss führen die meisten Versicherer eine Gesundheitsprüfung durch und beurteilen den Zustand Ihrer Zähne anhand von Gesundheitsfragen. Interessenten, die zum Beispiel mehrere Zahnlücken haben, kann die Versicherung ablehnen. Wer sich dagegen frühzeitig bzw. ohne Vorschäden für einen passenden Tarif entscheidet, profitiert von günstigeren Beiträgen.