• Eine Zahn­zusatz­versicherung mit Sofort­leistung über­nimmt Behand­lungs­kosten, die kurz nach Versicherungs­beginn anfallen. Sie hat keine Warte­zeiten.
  • Eine private Zahn­zusatz­versicherung (ZZV) ohne Warte­zeiten leistet sofort im tariflich vereinbarten Umfang. So erstattet sie zum Beispiel Kosten für teure Implantate, Zahn­kronen oder Füllungen sofort nach Vertrags­start.
  • Eine private Zahn­zusatz­versicherung mit Sofort­schutz lohnt sich, wenn Sie einen sofortigen Schutz für Ihre Zähne wünschen und gesetzlich kranken­versichert sind. Entstehende Behandlungs­kosten, die nicht von der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) gedeckt sind, lassen Sie sich direkt vom Versicherer Ihrer privaten ZZV erstatten.
  • Unser Tipp für Sie: Bei den Allianz  MeinZahnschutz-Tarifen können Sie alle versicherten Leistungen ab Versicherungs­beginn in Anspruch nehmen – mit Sofort­schutz ohne Warte­zeiten. Davon ausgenommen sind alle vor dem Vertrags­abschluss geplanten, angeratenen und begonnenen Zahn­behandlungen und -maßnahmen.
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Erklärung
Bei einer Zahnzusatz­versicherung mit Sofortleistung über­nimmt der Versicherer die verein­barten Kosten für Zahn­behand­lungen un­mittel­bar nach Vertrags­abschluss. Bei regulären Tarifen werden die Kosten erst nach Ablauf einer bestimmten Warte­zeit über­nommen.

Worin liegt der Unter­schied zwischen einem regulären ZZV-Tarif und einer Zahn­zusatz­versicherung mit Sofortschutz? Im Zeit­punkt, ab dem eine Kosten­über­nahme möglich ist: Bei vielen regulären Zahn­zusatz­versicherungen (ZZV) gibt es nach Vertrags­abschluss eine Warte­zeit bzw. Sperr­frist von drei bis acht Monaten. Erst danach werden Kosten für Zahn­behand­lungen oder Zahn­ersatz über­nommen. Eine Sofort­versicherung leistet beispiels­weise Zahn­ersatz sofort ohne Warte­zeit, direkt nach Vertrags­abschluss und im vereinbarten Rahmen.

Aus diesem Grund fallen die monat­lichen Beiträge bei Sofort-Tarifen im Normal­fall höher aus. Bei den Leistungen gibt es dagegen keine Unter­schiede: Beide Zahn­zusatz­versicherungen über­nehmen je nach gewähltem Tarif­umfang die Kosten für Zahn­ersatz und Zahn­behandlung.

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Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalenderjahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.

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Kosten­über­nahme ab Vertrags­beginn
Eine Zahn­zusatz­versicherung mit Sofort­schutz macht Sinn, wenn Sie sofort nach Vertrags­abschluss von den versicherten Leistungen profitieren wollen. Eine Zahn­zusatz­versicherung mit Sofort­schutz lohnt sich besonders für:
Gesetzlich Krankenversicherte
Die gesetz­liche Kranken­versicherung (GKV) bietet lediglich einen Basis­schutz für Ihre Zähne. Haben Sie keine Zahn­versicherung, zahlen Sie Leistungen, die über die Kassen­leistungen hinaus­gehen, aus eigener Tasche. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für Implantate, eine professionelle Zahnreinigung oder Bleaching. Hier ist eine private Zahnzusatzversicherung sinnvoll, die diese und weitere Kosten übernimmt.
 
Kinder und Jugendliche

Probleme mit den Wackelzähnen, das erste Loch im Zahn, Zahnspange oder kostenintensive kieferorthopädische Behandlungen: Für Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren ist eine umfassende Zahnversorgung besonders wichtig. Denn gerade in jungen Jahren legen sie den Grundstein für eine gute Zahngesundheit und beugen späteren Problemen durch Zahnfehlstellungen vor.

Je nach Tarif und gewählten Zusatzbausteinen sind Leistungen wie Fissurenversiegelung oder Zahnfüllungen bei der Allianz MeinZahnschutz-Versicherung sofort ab Versicherungsbeginn abgedeckt.

Aktive und sportliche Menschen
Sie haben sehr sportliche Hobbys, sind aber bisher ohne eine Zahn­zusatz­versicherung unter­wegs? Gerade bei Sport­arten wie Klettern oder Mountain­biken kann es unter Umständen zu einem Unfall oder Sturz kommen. Oft sind dann auch Zahn­verletzungen und hohe Zahn­behandlungs­kosten die Folge. Welche Zahnbehandlungen wie Zahnersatz oder kieferorthopädische Maßnahmen im Einzelfall übernommen werden, lesen Sie hier. 
 
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Höhe der Beiträge
Wie hoch die Kosten für eine Zahn­zusatz­versicherung mit Sofort­schutz sind, hängt vom gewählten Tarif ab. Je umfang­reicher die Leistungen, beispiels­weise bei Zahn­ersatz und Implantaten, desto teurer wird der Versicherungs­beitrag.
 
Mit den Allianz MeinZahnschutz-­Tarifen können Sie eine Zahnzusatz­versicherung bereits ab 12,94 Euro pro Monat abschließen.
Dieser Preis gilt für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungs­rückstellungen in der Alters­gruppe 21–30 Jahre. Abhängig vom gewünschten Leistungs­umfang variieren die Beiträge. Beispiels­weise aufgrund von maximal drei fehlenden Zähnen oder anderer relevanter Zahn­krankheiten.
Finden Sie heraus, was die MeinZahnschutz-­Tarife der Allianz für Ihre Zahn­gesundheit leisten und kosten.
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Leistungs­umfang
Grund­sätzlich über­nimmt eine Zahn­zusatz­versicherung mit Sofort­schutz die gleichen Leistungen wie eine reguläre ZZV. Der Umfang hängt vom gewählten Zahn­tarif ab. Oftmals unter­scheiden die Zahn­versicherungen dabei zwischen Zahn­erhalt oder Zahn­behandlungen (u. a. Prophylaxe-­Maßnahmen) und Zahn­ersatz (z. B. Prothesen).
  • Bestimmte kiefer­orthopädische Maß­nahmen wie Zahn­korrektur oder Zahn­spange sind meist nicht im Versicherungs­schutz inbegriffen.
  • Schienen, wie beispiels­weise Knirscher­schienen, Aufbiss­schienen oder Aufbiss­behelfe.
  • Angeratene oder beabsichtigte Zahnbehandlungen, die bereits vor dem Abschluss der Zahnzusatzversicherung bekannt waren.
  • kosmetische Behandlungen wie Bleaching.

 

Sie suchen eine Zahnzusatz­versicherung Sofort mit umfang­reichen Leistungen? Die MeinZahnschutz-­Tarife der Allianz leisten sofort ab Versicherungsbeginn und ohne Wartezeiten. Im Gegensatz zu anderern Versicherern sind hier 100 % für professionelle Zahnreinigung, Zahnbehandlung und Prophylaxe und je nach gewähltem Tarif zwischen 75 % und 100 % Schutz für Zahnersatz, Aufbissschienen oder Kieferorthopädie sowie viele weitere Zusatzleistungen wie Bleaching abgedeckt.

Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren. Ab 21 Jahren bei Unfall oder schwerer Erkrankung.

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Rundum-Schutz ab dem ersten Tag
Viele Zahn­zusatz­versicherungen leisten meist nicht direkt nach Vertrags­abschluss. Sie haben eine Warte­zeit von mehreren Monaten. Bei einer Zahnzusatz­ver­sicherung mit Sofort­schutz entfällt diese Warte­zeit oder Sperrfrist. Diesen und weitere Vorteile bieten die MeinZahnschutz-Tarife der Allianz:
  • Heil- und Kosten­plan vorlegen: Bereits ab Vertragsbeginn können Sie sich die Übernahme der Leistungen durch Heil- und Kostenpläne Ihres Zahnarztes oder Ihrer Zahnärztin zu geplanten Behandlungsmaßnahmen von Ihrer Versicherung bestätigen lassen.
  • Rundum-Schutz ohne Warte­zeit: Vielfältige und starke Leistungen der Allianz MeinZahnschutz-Tarife für Ihre Zahn­gesundheit ab Geltungs­tag eins Ihrer Zahn­zusatz­versicherung mit Sofort­leistung.
  • Rechnungen direkt einreichen: Sofort nach Versicherungsbeginn können Sie uns Rechnungen zu Zahn­behandlungs­kosten zuschicken oder online hochladen.
  • Clevere Zahn­staffel: Dank verkürzter Zahn­staffel können Sie schon nach wenigen Monaten 100 Prozent der tariflich verein­barten Leistungen in Anspruch nehmen.
  • Ihre Zahn­versicherung auf einen Klick: Im Meine Allianz Kunden­portal können Sie Ihre Verträge und persön­lichen Daten einfach zentral managen, am Vorteils­programm teilnehmen und vieles mehr.

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Zahn­staffel & Co.
Nicht alle Zahn­versicherungen mit Sofort­leistung über­nehmen ab Tag eins die vollen Zahn­arzt­gebühren. Oft gelten in den ersten Jahren bestimmte Einschränkungen und Summen­begrenzungen, die soge­nannte Zahn­staffel. Das heißt: Je länger die Versicherung läuft, desto höher ist die Summe, die Sie erstattet bekommen.
Trotz einer Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz sind die Summen für die Erstattung zu Beginn der Vertrags­lauf­zeit in de ersten Jahren in der Regel begrenzt. Nach Vertrags­beginn erhöht sich die maximale Erstattung jährlich. In diesem Zeit­raum erstattet Ihr Versicherer die Kosten bis zu einem gewissen Betrag. Falls die Summe der Rechnungen in diesem Zeitraum diesen jeweiligen Höchstbeitrag übersteigt, zahlen Sie die Differenz als Eigenanteil selbst. Diese Höchst­beiträge sind gestaffelt (Zahn­staffel). Nach ein paar Jahren erreichen Sie eine unbegrenzte Erstattungs­summe. Ab dann über­nimmt die Zahn­zusatz­versicherung je nach Tarif die Kosten ohne Summenbegrenzung. Zumindest im Rahmen der vertrag­lich verein­barten Leistungen, die Ihnen bei einem Zahn­arzt­besuch entstehen.
Achten Sie auf die Erstattungs­höhe in den ersten Versicherungs­jahren. Eine gute Zahn­zusatz­versicherung – egal ob mit Sofort­leistung oder Sperr­frist bzw. Wartezeit – sollte auch zu Beginn der Lauf­zeit mindestens 1.000 Euro pro Jahr über­neh­men. Policen mit einer niedrigeren Erstattungshöchstgrenze im ersten Jahr ist nicht zu empfehlen. Mit dieser Summenbegrenzung zahlen Sie bei 1.500 Euro Behand­lungs­kosten im ersten Versicherungsjahr 500 Euro aus eigener Tasche (Eigenanteil). Im zweiten Versicherungs­jahr, mit einem Höchst­betrag von 2.500 Euro für die Erstattung, wäre für dieselbe Behandlung keine Zuzahlung mehr erforderlich. Für Prophy­laxe-Leistungen werden von einer Zahn­zusatz mit Sofort­leistung meist im ersten Versicherungs­jahr 100 Prozent der Kosten über­nommen. Auch für diese Leistung gilt die Begrenzung der Erstattungshöhe in den ersten Versicherungsjahren.

Ihre Vorteile mit einer cleveren Zahn­staffel? In Zahn­tarifen mit kurzer Zahn­staffel können Sie schon nach den ersten Versicherungsjahren 100 Prozent der tariflich verein­barten Leistungen ohne Summenbegrenzung in Anspruch nehmen. Bei den MeinZahnschutz-­Tarifen der Allianz Zahnzusatz­versicherung ohne Warte­zeit gibt es eine verkürzte Zahn­staffel von drei Jahren. In den MeinZahnschutz-Tarifen gilt das erste Versicherungsjahr als "Rumpfjahr", wodurch sie schneller höhere Leistungen erhalten. Finden Sie hier die genauen Höchst­erstattungen der MeinZahnschutz-­Tarife.

Darüber hinaus liegt bei allen MeinZahnschutz-­Tarifen der Allianz liegt die Warte­zeit bei null Monaten. Das bedeutet: Für eine professionelle Zahn­reinigung gilt z. B. sofort ab Vertrags­beginn die volle Kosten­über­nahme. Jedoch gilt eine Begrenzung der Leistung, je nach der Zahnstaffel des entsprechenden Tarifs.

In bestimmten Fällen können Sie auch bei einer privaten Zahnzusatz­versicherung ohne Sofortschutz Leistungen während der Sperr­frist in Anspruch nehmen. Erleiden Sie zum Beispiel durch einen Auto­unfall Ver­letzungen an Zähnen oder Zahn­fleisch, über­nimmt eine Zahn­zusatz­versicherung je nach Tarif die Kosten.
Zahn­zusatz­versicherungen, die sofort ohne Leistungsbegrenzungen und vertraglich verein­barte Zahn­staffel leisten, gibt es sehr selten. In der Regel leisten diese Tarife lediglich unbe­grenzt für Prophylaxe und sind durch diese geringen Mehr­leistungen nur für wenige Menschen sinnvoll.
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Kosten­über­nahme, Kündigung, Komplett­schutz
Eine Zahn­zusatz­versicherung mit Sofort­schutz und teilweiser Leistungs­begrenzung bringt viele Vorteile mit sich. Wer sich für eine Zahn­versicherung entscheidet, die sofort zahlt, sollte vor Vertrags­abschluss allerdings die Vertragsbedingungen genau auf folgende Punkte hin überprüfen:
  • Keine Kostenübernahme bei laufender oder angeratener Behandlung

    Ein Beispiel: Ihre Zahn­ärztin eröffnet Ihnen, dass eine Zahn­krone an einem Backen­zahn dringend ersetzt werden muss und vermerkt dies in Ihrer Kranken­akte. Selbst wenn Sie direkt nach dem Arzt­besuch eine Zahn­zusatz­versicherung ab­schließen: Durch den Vermerk haben Sie im Falle dieser akuten Zahnkrone keinen Anspruch auf Sofort­leistungen mehr.

    Warum? Im Normalfall ist die Behand­lungs­diagnose bei Zahn­zusatz­versicherungen mit sofortiger Leistung erst nach Abschluss der Versicherung zulässig. Steht die Diagnose hingegen vor Abschluss der Zahn­zusatz­versicherung fest, kommt der Versicherer nicht für not­wendige Therapie­maßnahme auf. Denn Zahn­behand­lungen und Zahn­maß­nahmen, die bereits im Vorfeld vom Zahn­arzt angeraten oder begonnen wurden, sind in der Regel nicht enthalten. Dasselbe gilt, wenn der Mediziner die Behand­lungs­bedürftig­keit schon vor Vertrags­beginn fest­gestellt hat.

    Ausnahme: Einige wenige Versicherer zahlen jedoch auch, wenn der Zahn­arzt die Behandlung bereits angeraten hat. Solche speziellen Tarife, die Zahn­behandlungs­kosten rück­wirkend über­nehmen, sind aller­dings deutlich teurer.

  • Anpassung von Kündigungsrecht und Kündigungsfrist

    Der Versicherer sollte auf sein Kündigungs­recht verzichten und Ihnen eine Kündigungs­frist von maximal drei Monaten zum Ende des Versicherungs­jahres einräumen. Hier sollten Sie jedoch stets die Mindest­laufzeit Ihres gewählten Tarifs im Blick behalten. Extra flexibel sind Sie mit den MeinZahnschutz Tarifen der Allianz: Sie sind monatlich kündbar – und das bereits nach zwei Versicherungs­jahren.
  • Privatärztliche Behandlungen und Komplettschutz

    Die Zahn­versicherung mit Sofort­leistung sollte privat­ärztliche Behandlungen wie eine professionelle Zahn­reinigung abdecken. Empfehlens­werte Tarife einer Zahn­zusatz­versicherung ab sofort bieten zudem einen sogenannten Komplett­schutz inklusive umfassender Leistungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Zahnerhalt.
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Was muss ich tun, wenn ich Leistungen aus der Zahn­zusatz­versicherung mit Sofort­schutz in Anspruch nehmen möchte?

    Um die vertraglich verein­barte Leistungen einer Zahn­zusatz­versicherung, die sofort einspringt, in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Rechnung einreichen. Sie erhalten diese von Ihrem Zahn­arzt oder Kiefer­ortho­päden über die Gesamt­kosten der Behandlung – abzüglich des Anteils, den Ihre gesetz­liche Kranken­versicherung übernimmt.

    Diese Rechnung können Sie dann meist online bei Ihrer Versicherung einreichen. Bei der Allianz können Sie die Rechnung ganz einfach und schnell über das Onlineportal Meine Allianz oder mit der Allianz Gesundheits-App einreichen. Dafür müssen Sie lediglich Ihre Rechnungen oder Belege ein­scannen oder ab­foto­grafieren und hoch­laden. Die Kosten werden Ihnen im tariflichen Rahmen erstattet.

    Tipp: Fordern Sie bei umfang­reichen Behand­lungen am besten einen Heil- und Kosten­plan an und reichen diesen vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung ein. Dann sehen Sie bereits im Voraus, welche Kosten von der privaten Zahn­zusatz­versicherung über­nommen werden.

  • Kann ich die Zahn­zusatz­versicherung mit Sofor­tschutz auch ab­schließen, wenn mir bereits Zähne fehlen?

    Ja. Sie müssen jedoch bei einer Zahn­zusatz­versicherung, die sofort einspringt, vor dem Abschluss angeben, ob Ihnen Zähne fehlen. Und wenn ja, wie viele. In der Regel können Sie eine Zahn­zusatz­versicherung bei bis zu drei fehlenden Zähnen mit Risiko­zuschlag abschließen. Das heißt, Sie zahlen dann etwas höhere Beiträge. Die fehlenden Zähne sind dann jedoch mitversichert.

    Hinweis: Wenn bereits vor der Antragsstellung eine Behandlung der fehlenden Zähne geplant oder angeraten ist, sind diese häufig nicht mitversichert.

  • Gibt es bei der Zahn­zusatz­versicherung mit Sofort­schutz eine Leistungs­begrenzung?

    Zu Beginn der Vertrags­laufzeit einer Zahn­zusatz­versicherung mit Sofort­schutz sind die Summen für die Erstattung häufig begrenzt. Wie viel die Versicherung erstattet, ist in der Regel gestaffelt (Zahn­staffel). Das heißt: Je länger die Versicherung läuft, desto höher ist die Summe, die Sie erstattet bekommen. Nach einer bestimmten Vertragslaufzeit entfällt bei leistungsstarken Zahntarifen diese Begrenzung.

    • Tipp: In den MeinZahnschutz-Tarifen der Allianz gilt das erste Versicherungs­jahr als soge­nanntes "Rumpf­jahr". Ihre Zahn­staffel verkürzt sich dadurch und Sie erhalten viel schneller höhere Leistungen als am Markt derzeit üblich. Mehr dazu in der Ratgeber-Tabelle zu Zahn­staffel.
  • Gibt es im Rahmen der Zahn­zusatz­versicherung mit Sofort­schutz auch einen Familien­tarif?

    Nein. Eine private Zahn­zusatz­versicherung mit Sofort­schutz für die ganze Familie gibt es nicht. Jedes Familien­mitglied muss eine eigene Zahn­zusatz­versicherung abschließen.
  • Wie prüft eine Zahn­zusatz­versicherung?

    Die Zahn­zusatz­versicherung prüft spätestens bei der ersten großen Zahn­arzt­rechnung Ihre Angaben, die sie bei der Antragsstellung getätigt haben. In der Regel fordert der Versicherer dann Ihre Patienten­akte bei Ihrem Zahn­arzt an, um u. a. Einblick in die Zahn­krank­heit zu bekommen. Aus der Akte ist ersichtlich, ob die Behandlung vor Versicherungs­beginn bereits angeraten oder begonnen wurde.
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