• Parodontitis ist eine Entzündung des Zahnbettes durch Bakterien. Erste Anzeichen sind Zahnbelag, gelegentliches Zahnfleischbluten und geschwollenes oder zurückgehendes Zahnfleisch.
  • Eine systematische Parodontitis­therapie sorgt für die Entfernung des Zahn­steines, der Konkremente (Zahnstein überdeckt von Zahnfleisch), des Biofilms und des Belags aus den schwer zugänglichen Zahn­fleisch­taschen.
  • Für den Erfolg der Behandlung sind eine über Jahre andauernde Nachsorge, regelmäßige professionelle Zahn­reinigung und die Mitarbeit des Patienten oder der Patientin nötig.
  • Nur unter bestimmten Voraus­setzungen und auf Antrag übernimmt die gesetzliche Kranken­versicherung die Kosten für die Parodontitis­behandlung. Andernfalls zahlen Sie die Kosten aus eigener Tasche
  • Eine Zahn­zusatzversicherung lohnt sich, da sie die Kosten einer Parodontitis­behandlung erstattet. Die Allianz MeinZahnschutz-Tarife übernehmen beispielsweise 100 Prozent für Parodontal­behandlungen, einschließlich Operations­mikroskop und Laser – ohne Begrenzung in der Kosten­erstattung. Inklusive Angst- und Schmerz­ausschaltung während der Behandlung.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzt:innen (GOZ) / für Ärzt:innen (GOÄ).

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Erklärung
Die Parodontitis ist eine Entzündung des Zahnbettes, der in der Regel eine Zahnfleischentzündung vorausgegangen ist. Dauert die Entzündung an, können auch Bindegewebe und Kieferknochen betroffen sein.

Parodontitis ist eine bakteriell verursachte Infektionskrankheit, die zu Entzündungen am Zahnhalteapparat führt. Oft bleibt eine Parodontitis (fälschlicherweise oft auch Parodontose genannt) über viele Jahre unbemerkt. Erst im fortgeschrittenen Stadium verursacht die Erkrankung Schmerzen.

Zunächst kommt es durch das Lösen des Zahnfleisches vom Zahn zur Bildung von Zahnfleisch­taschen. In diesen finden Bakterien optimale Entwicklungs­möglichkeiten. Werden die Zahnfleischtaschen immer tiefer, kommt es zu Zahnfleischrückgang. Dabei erfolgt der Übergang von Gingivitis (entzündetes Zahnfleisch) zu Zahnbettentzündung (Parodontitis) in Schüben. Im Verlauf der Parodontitis kommt es zum Abbau von Gewebe und Knochen, der Zahn wird locker und kann nicht mehr gehalten werden. Entzündet sich die Wurzelspitze eines Zahns, spricht man von einer apikalen Parodontitis. Meist ist dann eine Wurzelkanalbehandlung zur Rettung des Zahns nötig.

Üblicherweise verläuft eine Parodontitis chronisch. Schlimmstenfalls führt sie zu Zahnausfall und macht somit Zahnersatz notwendig. Da die Erkrankung bakteriell übertragen wird, ist Parodontitis ansteckend.

Parodontose ist ein veralteter Begriff, welcher die entzündungsfreie Rückbildung (Involution) des Zahnhalteapparates (Zahnfleisch und Kieferknochen) beschreibt. Weniger als 4 Prozent aller Erkrankungen des Zahnhalteapparates sind von dieser Art.

Parodontitis ist im Gegensatz dazu eine Entzündung, welche die Rückbildung des Zahnhalteapparates verursacht. Die Ursache für diese Entzündung sind Bakterien. Die Parodontitis ist therapierbar. Die Voraussetzung für einen Therapieerfolg ist die gute häusliche Mundhygiene. Mehr als 90 Prozent aller Erkrankungen des Zahnhalteapparates sind von dieser Art.

Zahnfleischbluten sowie Mundgeruch können Anzeichen für die Erkrankung sein. Doch auch folgende Symptome deuten auf eine Parodontitis hin:

  • Rückbildung des Zahnfleisches
  • Freiliegende Zahnhälse
  • Schmerzhafte Reaktionen auf Reize
  • Zähne fühlen sich gelockert an
  • Rotes, geschwollenes Zahnfleisch
  • Pochen im Zahn und eventuelle Klopfschmerzen am Zahn mit einem Ziehen Richtung Zahnwurzel (mögliche apikale Parodontitis)

Die Parodontitis begünstigt zahlreiche weitere, zum Teil schwerwiegende Erkrankungen wie Diabetes, Schlaganfall oder Herzinfarkt. Auch Schwangerschaftskomplikationen können durch Parodontitis entstehen. Sprechen Sie eine Parodontitisbehandlung (umgangssprachlich auch Parodontosebehandlung genannt) während der Schwangerschaft jedoch unbedingt mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab. Umgekehrt kann chronische Parodontitis auch Zeichen einer anderen systemischen Erkrankung sein. In jedem Fall wirkt sich die Parodontitis negativ auf das Immunsystem aus und muss behandelt werden. 

Gut zu wissen
Weisen Sie typische Parodontitis-Symptome auf? Um sicher zu gehen, hilft Ihrem Zahnarzt bzw. Ihrer Zahn­ärztin bei der Diagnose einer Parodontitis eine Messsonde. Damit wird die Taschentiefe bei jedem Zahn gemessen. Dabei wird der sogenannte Parodontale Screening-Index (PSI) ermittelt. Der PSI dient der Früherkennung einer Parodontitis oder der Feststellung eines individuellen Parodontitis-Risikos.
 
In der Regel prüft der Zahnarzt oder die Zahnärztin auch die Zahnbeweglichkeit und fertigt eine Röntgenaufnahme an. Außerdem kann noch eine mikrobiologische Diagnostik durchgeführt werden. Diese dient der Bestimmung der vorhandenen Bakterien. Hierfür werden aus den Zahnfleischtaschen Proben entnommen. 
 
In Summe geben diese Werte Aufschluss über den Gebisszustand und das Ausmaß einer möglichen Entzündung.
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Kosten
Je nach individuellem Krankheitsfall kann Sie eine Parodontitisbehandlung mehrere hundert Euro kosten. Die Aufschlüsselung der Kosten im Überblick: 
 
Neben dem Ausmaß der Erkrankung und der damit gewählten Behandlungsmethode hat auch die Anzahl der notwendigen Sitzungen Einfluss auf die Kosten. Die Kosten für Parodontitisbehandlungen (umgangssprachlich auch Parodontosebehandlung) schlüsseln sich wie folgt auf:

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Methode
Kosten
Vorbehandlungen 100 bis 300 Euro
Keimtest 60 bis 150 Euro
Nachsorge 50 bis 200 Euro
Laserbehandlung pro Zahn 10 bis 25 Euro
 
  • Grundlage für eine erfolgreiche Behandlung bildet eine Vorbehandlung, die in der Regel mindestens eine professionelle Zahnreinigung beinhaltet. Die Kosten hierfür liegen zwischen 100 und 300 Euro.
  • Sofern im Zusammenhang mit der Vorbehandlung zur Feststellung der verursachenden Bakterien ein Keimtest durchgeführt wird, müssen Sie die Kosten zwischen 60 und 150 Euro ebenfalls zahlen.
  • Neben den Standardbehandlungen kommen beschränkt auch Laserbehandlungen infrage. Sie gelten auf lange Sicht als wirkungsvoller. Die Kosten können pro zu behandelndem Zahn zwischen 10 und 25 Euro liegen.
  • Im Anschluss an die Behandlung folgt die Nachsorge. Hier wird meist ein Eigenanteil von 50 bis 200 Euro fällig.
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Kassenleistung
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel den Großteil der Behandlungskosten bei Parodontitis. Ein Eigenanteil kann Ihnen je nach Therapie jedoch bestehen bleiben.

Grundsätzlich müssen Sie die Übernahme der Kosten bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor Behandlungsbeginn beantragen. Dies erfolgt mittels Einreichung eines speziellen Formulars durch die Zahn­ärztin oder den Zahn­arzt. Sofern eine Standardmethode zur Anwendung kommt, übernimmt die GKV die Kosten dafür vollständig.

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst in der Regel folgende Maßnahmen, sofern eine konservative Therapie erfolgt:

  • Befundaufnahme sowie Antragstellung bei der Krankenkasse
  • Röntgendiagnostik (kein 3D-Röntgen)
  • Bei Notwendigkeit Modellherstellung der Kiefer
  • Lokale Betäubungen (Infiltrations- oder Leitungsanästhesie)
  • Geschlossene Parodontitisbehandlung
  • Chirurgische Behandlung (nach Abschluss einer geschlossenen Therapie bei tiefen Taschen)
  • Lokale Behandlung der Mundschleimhaut durch die Zahn­ärztin bzw. dem Zahn­arzt (z. B. mit Spülungen und Salben), keine Verordnung von Spülungen und Salben

Eine Wiederholung der Behandlung ist frühestens nach Ablauf von zwei Jahren auf Kosten der Krankenkasse möglich.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt für Sie Standardtherapien. Besondere Behandlungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, zahlen gesetzlich Versicherte selbst. Bei Parodontitis können das Maßnahmen der regenerativen Parodontalchirurgie oder Laserbehandlungen sein. Auch Vorbehandlung und Nachsorge fallen Ihnen zumindest mit einem Eigenanteil zu Buche. Einige gesetzliche Krankenversicherungen bieten im Rahmen von Bonusprogrammen aber zumindest teilweise eine Erstattung an.

Eine Zahnzusatzversicherung (private Krankenversicherung) erstattet Ihnen in der Regel alle notwendigen Kosten. Allianz MeinZahnschutz-Tarife übernehmen die Kosten für Parodontalbehandlungen (bzw. Parodontitisbehandlungen) zu 100 Prozent.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) / für Ärzte (GOÄ).)

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Parodontitis behandeln
Was wird bei einer Parodontitisbehandlung gemacht? Die Behandlung einer Parodontitis umfasst folgende drei Phasen:
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Vor dem eigentlichen Behandlungsbeginn erfolgt eine ausführliche Beratung durch Ihren Arzt oder Ihre Ärztin in der Zahnarztpraxis. Sie werden über Hauptursachen und Folgen der Erkrankung sowie die Behandlungsmethode aufgeklärt. Außerdem bespricht die Zahn­ärztin bzw. der Zahn­arzt mit Ihnen die zukünftige häusliche Mundhygiene (z. B. Nutzung von Zahnseide und Mundspülungen).
02

Zunächst werden bakterielle Beläge und Zahnstein unter dem Zahn­fleisch­saum beziehungs­weise in den Zahn­fleisch­taschen entfernt. Für die Behandlung setzt Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin eine lokale Betäubung.

Liegt eine stark ausgeprägte Parodontitis vor, werden für die Keim­entfernung möglicher­weise kleinere chirurgische Eingriffe notwendig. So können auch schwer erreichbare Zahn­fleisch­taschen gereinigt werden.

Im Anschluss an die Reinigung erfolgt eine Desinfektion des Zahn­fleisches mit einer speziellen Lösung. Falls Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin ein Antibiotikum verordnet hat, nehmen Sie dieses bitte gemäß der Anordnung ein. Das Gleiche gilt für Schmerz­mittel und gegebenen­falls Mund­spül­lösungen.

Wurde im Verlauf der Parodontitis die Knochen­substanz angegriffen, werden häufig aufwendigere Aufbau­verfahren notwendig.

03
Ein langfristiger Behandlungserfolg kann nur garantiert werden, wenn Sie mit Ihrer Zahn­ärztin oder Ihrem Zahn­arzt Hand in Hand zusammenarbeiten. Neben der Therapie selbst, sollten Sie zu Hause auf eine gründliche Mundhygiene achten. Außerdem ist der regelmäßige Kontrollbesuch in der zahnärztlichen Praxis unerlässlich.
Gut zu wissen

Die Anzahl der notwendigen Sitzungen und somit die Dauer der Parodontitisbehandlung ist vom Ausmaß der Erkrankung abhängig. Für Vorbehandlungen werden häufig zwei bis drei Sitzungen mit jeweils einer halben bis einer ganzen Stunde angesetzt.

Danach folgen zum Säubern mindestens zwei weitere Sitzungen. Pro Behandlung sollte nur eine Hälfte der Mundhöhle betäubt werden.

Bis zum Behandlungsende haben Sie je nach Aufwand fünf bis sechs Sitzungen durchlaufen. Nach abgeschlossener Behandlung sind zur Vermeidung einer erneuten Infektion (chronische Parodontitis) jährlich etwa drei bis vier Nachsorgeuntersuchungen notwendig. Diese dauern durchschnittlich jeweils eine Stunde.

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Methoden
Was tun bei Parodontitis? Neben der konservativen Behandlung der Erkrankung können auch moderne Methoden wie Laser- und Plasmatherapie zum Einsatz kommen.
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Vorsorge
Mit Hilfe verschiedener Maßnahmen lässt sich eine Parodontitis vorbeugen. Zudem verhindern Sie so auch eine weitere Ausbreitung. Entnehmen Sie der nachfolgenden Übersicht, worauf Sie in Zukunft achten sollten.
Das Risiko einer chronischen Parodontitis lässt sich mit einer sorgfältigen Mundhygiene deutlich minimieren. Mindestens zweimal täglich sollten Sie gründlich Zähne putzen. Warten Sie nach dem Essen saurer Speisen aber eine halbe Stunde damit, um den Zahnschmelz nicht anzugreifen. Zudem sollten Sie alle sechs bis acht Wochen die Zahnbürste wechseln. Nach Absprache kann Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahn­ärztin gegen Parodontitis eine Mundspülung empfehlen. 
Wenn es um Parodontitis geht, sind Zahnzwischenräume besonders gefährdet. Die Reinigung der Zwischenräume ist mit Zahnseide oder sogenannten Interdentalbürsten möglich. Gefährliche Ablagerungen lassen sich an diesen Stellen damit verhindern. Ergänzend sind spezielle Parodontitis-Mundspülungen sinnvoll.
Auch ohne Beschwerden sollten Sie die Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt  oder bei der Zahnärztin regelmäßig wahrnehmen. Gerade bei Parodontitis zeigen sich erste Symptome häufig nur im fortgeschrittenen Stadium. Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung werden regelmäßig Zähne und Zahnfleisch kontrolliert und es können frühzeitig erste Anzeichen einer Parodontitis erkannt und somit entsprechende Maßnahmen eingeleiten werden.
Besteht bei Ihnen ein erhöhtes Risiko für Parodontitis oder sind Sie bereits betroffen, empfiehlt sich die regelmäßige Durchführung einer professionellen Zahnreinigung. Bei dieser Behandlung werden bakterielle Zahnbeläge auf den Zahnoberflächen und auch in den Zahnzwischenräumen entfernt.
Eine konservative Behandlung von Parodontitis wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Bestimmte notwendige Vorbehandlungen oder Nachsorge müssen Sie aber selbst zahlen. Diese zusätzlichen Behandlungen können Sie mit einer  Zahnzusatzversicherung abdecken. Entscheidend für die Übernahme der Kosten ist allerdings, dass der Vertrag bereits abgeschlossen wurde, bevor die Zahn­ärztin oder der Zahn­arzt die Behandlung angeraten hat.
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?

Werden lockere Zähne nach einer Parodontitisbehandlung wieder fest?

Ja, nach einer erfolgreichen systematischen Parodontitisbehandlung können vormals lockere Zähne wieder fest im Kiefer sitzen. In vielen Fällen festigen sich die Zähne nach dem Abklingen der Zahnfleischentzündung (Parodontitis) von selbst. Bei größeren Defekten füllt die Zahn­ärztin bzw. der Zahn­arzt zerstörtes Knochenmaterial wieder auf (Knochenaufbau). Der Zahn wackelt anschließend nicht mehr.

Ist eine Parodontitisbehandlung schmerzhaft?

Je nach Schwere der Zahnbettentzündung kann eine Parodontitisbehandlung schmerzhaft sein. In der Regel wird in der zahnärztlichen Praxis versucht mögliche auftretende Schmerzen vor der Behandlung durch eine Betäubungsspritze zu mildern. Sind jedoch viele Zähne betroffen oder hat die Parodontitis bereits die Zahnwurzeln befallen, kann die Behandlung schmerzen. Hinzu kommt, dass von Parodontitis befallene Zähne ohnehin meist schon schmerzempfindlich sind.

Sie haben nach einer Zahnfleischentzündung Schmerzen? Treten Schmerzen nach einer Parodontitisbehandlung auf, verschreibt Ihr Zahn­arzt oder Ihre Zahn­ärztin Ihnen ggf. Schmerzmittel oder Antibiotika, um die Entzündung einzudämmen. Auch beim Essen nach der Parodontititsbehandlung können vorübergehende Schmerzen auftreten. Ob eine Krankschreibung wegen der Parodontitisbehandlung nötig ist, kommt auf Ihren individuellen Fall an.

Zu beachten: Wenn umgangssprachlich von einer "Zahnentzündung" die Rede ist, geht es meist nicht um Givingitis oder Parodontitis, sondern um eine Zahnwurzelentzündung, Zahnnervenentzündung oder Pulpitis (Zahnmarkentzündung). Ob die Ursache für Zahnschmerzen Entzündungen an Zahnfleisch, Zahnbett oder Zahnnerv sind, stellt Ihr Zahn­arzt oder Ihre Zahn­ärztin fest. Mehr zur Zahn-Entzündung finden Sie im Ratgeber Wurzelbehandlung.

Wie oft muss eine Parodontitisbehandlung durchgeführt werden?

Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Sind Sie an Parodontitis erkrankt, sollten Sie unbedingt eine entsprechende Behandlung durchführen lassen. Da Parodontitis eine chronische Krankheit ist, können immer wieder Ausbrüche weitere Behandlungen nötig machen. Durch umfassende Nachsorge, regelmäßige und gründliche Zahnhygiene können Sie den Zahnbettzündungen zuvorkommen und Parodontitis frühzeitig erkennen.

Gibt es Parodontitis auch bei Kindern?

Nein, Kinder leiden nicht unter Parodontitis. Das liegt daran, dass im Kindesalter noch keine verursachenden Parodontitis-Bakterien in der Mundhöhle zu finden sind. Prinzipiell ist Parodontitis ansteckend, da Bakterien oral übertragbar sind. Das Immunsystem von Kindern ist jedoch gut in der Abwehr von Parodontitis-Bakterien. Für Kinder ist Parodontitis somit nicht ansteckend.

Anders sieht es ab dem Jugendlichen-Alter aus. Mit Eintreten der Pubertät kann es zu juveniler Parodontitis kommen, wenn auch vergleichsweise selten. Bei entsprechenden Parodontitissymptomen sollten Eltern schnell handeln. Eine zügige Parodontitisbehandlung ist dann sinnvoll. Gründliche Zahnhygiene auch in jungen Jahren kann Parodontitis vorbeugen.

Was ist der Unterschied zwischen Parodontitis und Parodontose?

Parodontitis ist der medizinisch korrekte Begriff für eine Entzündung, die die Rückbildung des Zahnhalteapparates bedingt. Die Endung -itis meint dabei "Entzündung". Die Parodontologie belegt wissenschaftlich, dass Bakterien in den Zahnfleischtaschen zur Entzündung führen. Mehr als 90 Prozent aller Erkrankungen an Zahnfleisch und Kieferknochen sind per Definition Parodontitis. Da die Erkrankung chronisch verläuft, kann man Parodontitis nicht heilen.

Parodontose ist ein veralteter Begriff, der einen medizinisch anderen Sachverhalt beschreibt. Unter Parodontose versteht man die entzündungsfreie Rückbildung (Involution) des Zahnhalteapparates (Zahnfleisch und Kieferknochen). Weniger als 4 Prozent aller Erkrankungen des Zahnhalteapparates sind eine Parodontose. 

Die Begriffe Parodontitis und Parodontose werden fälschlicherweise oft synonym benutzt. Sie meinen aber jeweils unterschiedliche Krankheitsbilder: Der Verlauf von Parodontitis und Parodontose ist verschieden.

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