Die Parodontitis selbst ist eine Entzündung des Zahnbettes, welcher in der Regel eine Gingivitis (Zahnfleischentzündung) vorausgegangen ist. Sofern der entzündliche Zustand längere Zeit anhält, kommt es am umliegenden Bindegewebe und den Kieferknochen zu einer Entzündungsreaktion.
In vielen Fällen verläuft eine Parodontitis – früher auch Parodontose genannt – ohne Beschwerden und bleibt deshalb über viele Jahre unbemerkt. Erst im fortgeschrittenen Stadium verursacht die Erkrankung Schmerzen. Dabei erfolgt der Übergang von Gingivitis zu Parodontitis in Schüben. Zunächst kommt es durch das Lösen des Zahnfleisches vom Zahn zur Bildung von Zahnfleischtaschen. In diesen finden Bakterien optimale Entwicklungsmöglichkeiten. Nach und nach werden die Zahnfleischtaschen immer tiefer, das Zahnfleisch bildet sich zurück. In der Folge kommt es zum Abbau von Gewebe und Knochen, der Zahn wird locker und kann nicht mehr gehalten werden.
Eine kleine Messsonde hilft dem Zahnarzt bei der Diagnose einer Parodontitis.
Dabei wird die Taschentiefe bei jedem Zahn gemessen. Weiterhin wird der Parodontale Screening-Index (PSI) gemessen. All diese Werte geben Aufschluss über den Gebisszustand und das Ausmaß einer möglichen Entzündung.
Üblicherweise verläuft eine Parodontitis chronisch. Schlimmstenfalls führt sie zu Zahnausfall und macht somit Zahnersatz notwendig. Zudem kann eine Parodontitis das Risiko für Diabetes, Schlaganfall und Herzinfarkt begünstigen. Aus diesem Grund ist auch eine entsprechende Parodontitisbehandlung angezeigt.
In Abhängigkeit vom Schweregrad der Erkrankung gibt es unterschiedliche Behandlungsmethoden. Eine private Krankenversicherung zahlt in der Regel alle notwendigen Kosten. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese je nach Maßnahmen zumindest teilweise.
Neben dem Ausmaß der Erkrankung und der damit gewählten Behandlungsmethode nimmt auch die Anzahl der notwendigen Sitzungen Einfluss auf die Kosten.
Grundsätzlich muss die Kostenübernahme bei der Krankenkasse vor Behandlungsbeginn beantragt werden. Dies erfolgt mittels Einreichung eines speziellen Formulars durch den Zahnarzt.
Grundlage für eine erfolgreiche Behandlung bildet eine Vorbehandlung, die in der Regel mindestens eine professionelle Zahnreinigung beinhalten wird. Eine solche Vorbehandlung ist nicht nur notwendig, sie muss der Krankenkasse auch nachgewiesen werden. Die Kosten hierfür liegen zwischen 100 und 300 Euro und müssen vom Patienten selbst gezahlt werden. Einige gesetzliche Krankenkassen bieten im Rahmen von Bonusprogrammen aber zumindest teilweise eine Erstattung an.
Sofern im Zusammenhang mit der Vorbehandlung zur Feststellung der verursachenden Bakterien ein Keimtest durchgeführt wird, müssen Sie die Kosten zwischen 60 und 150 Euro ebenfalls zahlen. Der Keimtest hilft dabei, entsprechende Behandlungsmaßnahmen ergreifen zu können.
Sofern eine Standardmethode zur Anwendung kommt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten dafür vollständig.
Neben den Standardbehandlungen kommen beschränkt auch Laserbehandlungen in Frage. Sie gelten auf lange Sicht als wirkungsvoller, werden aber nicht von der Krankenkasse gezahlt. Die Kosten können pro zu behandelnden Zahn zwischen 10 und 25 Euro liegen.
Im Anschluss an die Behandlung folgt die Nachsorge. Hier wird meist ein Eigenanteil von 50 bis 200 Euro fällig, denn nicht alle empfohlenen Kontrolluntersuchungen und Maßnahmen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
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Vorbehandlungen: | 100 bis 300 Euro |
Keimtest: | 60 bis 150 Euro |
Nachsorge: | 50 bis 200 Euro |
Laserbehandlung pro Zahn: | 10 bis 25 Euro |
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen umfasst in der Regel die folgenden mit der Behandlung im Zusammenhang stehenden Maßnahmen, sofern eine konservative Therapie erfolgt:
Eine Wiederholung der Behandlung ist frühestens nach Ablauf von zwei Jahren auf Kosten der Krankenkasse möglich.
Patienten, die gesetzlich versichert sind, müssen Maßnahmen der regenerativen Parodontalchirurgie aus eigener Tasche zahlen.
Nach der Beratung sowie der Beantragung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse werden die bakteriellen Beläge und der Zahnstein unter dem Zahnfleischsaum beziehungsweise in den Zahnfleischtaschen entfernt. Für die Behandlung wird der Zahnarzt eine lokale Betäubung setzen.
Liegt eine stark ausgeprägte Parodontitis vor, werden für die Keimentfernung möglicherweise kleinere chirurgische Eingriffe notwendig. So können auch schwer erreichbare Zahnfleischtaschen gereinigt werden.
Im Anschluss an die Reinigung erfolgt eine Desinfektion des Zahnfleisches mit einer speziellen Lösung. Falls Ihr Zahnarzt ein Antibiotikum verordnet hat, nehmen Sie dieses bitte gemäß der Anordnung ein. Das Gleiche gilt für Schmerzmittel und gegebenenfalls Mundspüllösungen.
Wurde die Knochensubstanz bereits angegriffen, werden häufig auch Aufbauverfahren notwendig. Diese sind allerdings mit großem Aufwand und hohen Kosten verbunden.
Die Anzahl der notwendigen Sitzungen und somit die Dauer der Behandlung ist vom Ausmaß der Erkrankung abhängig. Für Vorbehandlungen werden häufig drei Sitzungen mit jeweils einer Stunde angesetzt. Danach folgen zum Säubern mindestens zwei weitere Sitzungen, denn es sollte pro Behandlung nur eine Hälfte der Mundhöhle betäubt werden.
Bis zum Behandlungsende haben Sie je nach Aufwand fünf bis sechs Sitzungen durchlaufen. Nach abgeschlossener Behandlung sind zur Vermeidung einer erneuten Infektion jährlich etwa drei bis vier Nachsorgeuntersuchungen notwendig, die durchschnittlich jeweils eine Stunde dauern.