Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Die natürlichen Zähne zu erhalten ist das wichtigste Ziel der Zahn­prophylaxe. Der Zahnerhalt wird unterstützt durch professionelle Zahn­reinigung, Zahn­füllungen, Parodontitis- und Wurzel­be­hand­lungen.
  • Die richtige Mundhygiene und regelmäßige Kontroll­unter­suchungen bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt sind Grundvoraussetzung für gesunde Zähne ohne Karies, Parodontitis und andere Schäden.
  • Eine Wurzelkanalbehandlung ist meist die letzte Option, einen Zahn zu erhalten. Ist eine solche Therapie nicht mehr möglich, muss der Zahn entfernt werden. Ein Implantat kann den fehlenden Zahn ersetzen. 
  • Die gesetzliche Krankenversicherung kommt in der Regel nur für einen Teil der Zahnbehandlungskosten auf. Hier lohnt sich der Abschluss einer privaten Zahn­zusatz­versicherung.
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Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalenderjahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.

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Definition
In der modernen Zahnheilkunde bedeutet Zahnerhaltung, das natürliche Gebiss möglichst voll­ständig zu erhalten. Ziel ist deshalb, die Zahn­substanz zu schützen statt sie zu reparieren, wenn sie bereits geschädigt ist.

Um Zahnschäden und Zahnverlust zu vermeiden, kommen Zahn­behandlungen und Prophylaxe-Maßnahmen zum Einsatz. Dazu zählen unter anderem:

Rechtzeitige und regelmäßige Kontroll­untersuchungen beim Zahnarzt bzw. der Zahnärztin sind das A und O für den Zahn­erhalt. Auch kleine Zahn­probleme sollten Sie umgehend behandeln lassen. Minimal­invasive, also schonende Zahnmedizin, ist hier das Stichwort für gesunde Zähne.

Besonders im Bereich der Paro­donto­logie ist Prophylaxe mit regelmäßigen professionellen Zahn­reinigungen wichtig. Denn Zahnfleischerkrankungen wie Paro­dontitis – häufig fälschlicherweise auch Paro­dontose genannt – zerstören über kurz oder lang den Zahnhalteapparat und erschweren damit die Zahnerhaltung.
 
Lassen Sie eine Zahnfleischentzündung nicht heilen, kann die Infektion auf das umliegende Gewebe und den Kiefer­knochen übergehen. Ohne Behandlung bildet sich das Zahnfleisch zurück. Gewebe- und Knochenabbau folgen. Am Ende kommt es zum Zahnausfall. Um das zu verhindern, ist es wichtig, Parodontitis frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Suchen Sie bei häufigem Zahnfleischbluten umgehend Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt auf.
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Was ist besser?
Der Erhalt der eigenen Zähne steht an erster Stelle der Zahnmedizin. Erst wenn dies nicht mehr möglich ist, wenden Zahnärztinnen und -ärzte Zahnersatzmaßnahmen an.

Besteht die Möglichkeit, hat die Erhaltung des natürlichen Zahnes oberste Priorität. Denn die eigenen Zähnen bieten deutlich mehr Lebensqualität als Zahnersatz: Durch ihre Nerven­fasern sind Wahrnehmungen wie Temperatur und Kaudruck überhaupt erst möglich. Das Kaugefühl ist für die meisten Menschen selbstverständlich. Wer eine Zahn­prothese hat, muss hingegen darauf verzichten.

Abhängig von den individuellen Gegebenheiten im Gebiss ist es zudem nicht immer einfach, Zähne zu ersetzen. Der Grund: Um ein Zahnimplantat einzusetzen, ist ein gesunder Knochen notwendig. Ansonsten ist es der Implantologie nicht möglich, das Implantat im Kiefer zu verankern. Hat er sich bereits zurückgebildet, kann nur ein Knochen­aufbau per Oralchirurgie helfen. Dafür wird Knochen­aufbau­material in den Kiefer­knochen gefüllt. So entsteht neue Knochen­substanz, in der ein Zahn bzw. Implantate wieder festen Halt finden.

Um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, empfiehlt sich zur Zahnerhaltung gründliche Zahnpflege und regelmäßige Prophylaxe. Die Kosten dafür werden übernommen von einer Zahnzusatzversicherung mit Prophylaxe. Warten Sie mit dem Besuch in der Zahnarztpraxis nicht erst, bis Sie Zahnschmerzen haben. So behalten Sie möglichst lange schöne und gesunde Zähne.

Ist Zahnersatz unvermeidbar, gibt es mehrere Möglichkeiten. Je nach Diagnostik empfiehlt Ihnen Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin, welcher Zahnersatz für Sie am sinnvollsten ist. Generell unterscheidet die Zahnmedizin zwischen festsitzendem und herausnehmbaren Zahnersatz. Fester Zahnersatz ist in der Regel angenehmer zu tragen, weil besser im Mund verankert. Gibt es keine Chance, Zahnersatz in Ihrem Gebiss zu befestigen, ist eine herausnehmbare Prothese die einzige Wahl.
  • Teilprothese
  • Teleskopprothese
  • Totalprothese
Gut zu wissen

Trotz regelmäßiger Vorsorge und täglicher Zahnpflege kann es vorkommen, dass ein Zahn nicht mehr zu retten ist. Die häufigsten Gründe für Zahnverlust sind unbehandelte Karies- oder Zahnfleischerkrankungen. Auch Zahnerhalt bei Längsfraktur der Zahnwurzel ist nicht möglich.

Ist der Zahn beispielsweise so stark von Karies befallen, dass bereits der Nerv in der Zahnwurzel betroffen ist, führt der Zahnarzt oder die Zahnärztin eine Wurzelbehandlung durch. Reichen die Maßnahmen zur Zahn­er­haltung wie beispielsweise Füllungstherapie (mit z.B. Komposite oder Inlays aus Keramik als Einlagefüllung) nicht mehr aus, muss der Zahn gezogen werden.

Nach der Zahnextraktion sollte die Lücke geschlossen werden. Je nachdem, an welcher Stelle der Zahn fehlt, spricht auch die Zahnästhetik für einen Zahnersatz. Zahnimplantate, eine Zahnbrücke oder eine Zahnprothese schaffen hier Abhilfe.

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Endodontie
Die moderne Endodontie – auch Wurzelbehandlung oder Wurzel­kanal­behand­lung genannt – ist oft der letzte Ausweg, um einen erkrankten und bakteriell infizierten Zahn zu retten. 

Bei einem endodontischen Eingriff entfernt die Zahnärztin oder der Zahnarzt das entzündete Gewebe im Zahn­inneren, desinfiziert und versiegelt den Wurzelkanal mit speziellen Füllmaterialien. Oft muss der Zahn danach überkront werden.

Auslöser für die Entzündung sind in der Regel Kariesbakterien, die in das innere Zahngewebe eindringen und sich dort ausbreiten.  Auch Zahn­ver­letzungen durch einen Unfall können Infektionen im Zahninneren verursachen und eine Wurzel­be­handlung beziehungsweise Wurzelreinigung durch den Zahnarzt bzw. die Zahnärztin oder eine Wurzelspitzenresektion notwendig machen.

Dank moderner Behandlungstechniken ist es möglich, den Zahn in 90 Prozent aller Fälle zu erhalten, wenn nur das Zahninnere entzündet ist. Auch der Erosion der Zahnhartsubstanz kann ein Arzt oder eine Ärztin mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen entgegenwirken. Gibt es hingegen weitere Probleme, etwa weil der betroffene Zahn stark gelockert ist, sinkt die Erfolgsquote erheblich.

Eine Zahnerhaltung ist beispielsweise nicht mehr möglich, wenn nach einem Unfall eine Längs­fraktur der Wurzel vorliegt. Entzündungen des umliegenden Gewebes sind die Folge. Ein Zahnerhalt bei Längsfraktur ist nicht möglich, in diesem Fall schafft nur die Zahnentfernung Abhilfe.

  • Egal ob tot oder lebendig – jeder Zahn erfüllt wichtige Funktionen im Zahn­halte­apparat. Er übermittelt nicht nur Informationen zum Kaudruck an das Gehirn. Er ist auch ein wertvoller Anker für potenziellen Zahnersatz (als Pfeilerzahn für Zahnbrücken und Teil­pro­thesen). Darüber hinaus hat ein vollständiges Gebiss einen ästhetischen Wert.
  • Ein toter Zahn entsteht, wenn sich das innere Zahnmark (Pulpa, umgangs­sprachlich Zahnnerv) entzündet und abstirbt. Dieser Prozess ist oft sehr schmerzhaft. Sobald der Zahn abgestorben ist, verschwinden die Zahnschmerzen plötzlich.
  • Wichtig: Schieben Sie den Besuch beim Zahnarzt bzw. der Zahnärztin nicht auf – auch wenn Sie keine Zahnschmerzen haben. Die Entzündung breitet sich oftmals schmerzfrei im umliegenden Gewebe aus. Die Ursache lässt sich nur durch eine Wurzel­kanal­behandlung beseitigen. Dabei entfernt der Mediziner bzw. die Medizinerin das infizierte Gewebe und versiegelt den Kanal anschließend. So bleibt der Zahn als Teil des Gebisses erhalten.
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Kostenübernahme
Zahnerhalt Versicherung: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt Prophylaxe­maß­nahmen nur zum Teil. Bei Erwachsenen zahlt sie einmal im Jahr eine Zahnsteinentfernung, zweimal jährlich die Kontrolluntersuchung und alle zwei Jahre die Früherkennung von Parodontitis. Für Kinder übernimmt die GKV zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen.

Bei Kindern sind zusätzlich die Fluoridierung sowie die Fissurenversiegelung der hinteren Backenzähne über die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) abgedeckt. Ziel ist es, die Karies­an­fälligkeit bei Kindern und Jugendlichen zu reduzieren.

Bei einer professionellen Zahnreinigung handelt es sich in der Regel um eine indi­vi­duelle Zusatz­leistung, die Sie aus eigener Tasche bezahlen. Einige Kranken­versicherungen steuern jedoch einen bestimmten Betrag pro Jahr bei. Das gleiche gilt für Zahn­erhaltungs­maßnahmen. Auch hier erstattet die GKV nur einen Anteil. Alle Kosten, die über den Erstat­tungs­betrag hinaus­gehen, tragen Sie selbst.

Ein gesunder Zahn ist auch das Ergebnis einer optimalen Versorgung: Legen Sie beim Zahnerhalt Wert auf Premium-Qualität und Langlebigkeit, ist eine private Zahnzusatzversicherung sinnvoll. Der Grund: Die gesetzliche Kranken­versicherung übernimmt nur einen geringen Teil der Kosten für Zahnbehandlungen. Eine private Zahnzusatzversicherung (ZZV) erstattet Ihnen je nach tariflicher Vereinbarung die Kosten für Zahnbehandlungen & Co.

Leistet die Zahnzusatzversicherung professionelle Zahnreinigung? Eine gute Zahnzusatzversicherung, wie beispielsweise die Allianz MeinZahnschutz-Tarife, leistet für professionelle Zahnreinigung und Prophylaxemaßnahmen 100 Prozent Kostenerstattung, ohne Begrenzung. Achten Sie beim Abschluss der Zahn-Versicherung darauf, dass die Leistungen der Versicherung für Zahnerhaltung und Prophylaxe Ihren Bedürfnissen entsprechen.

Bei Zahnfüllungen übernimmt die ZZV beispielsweise Standardleistungen wie Amalgamfüllungen oder einfache Kunststofffüllungen. Möchten Sie statt­dessen eine hochwertigere Kompositfüllung, zahlen Sie die Mehr­kosten aus eigener Tasche. Auch aufwendige Wurzelbehandlungen oder bei einer Zahnbetterkrankungen z.B. eine Parodontitis­therapie sind kostspielig und häufig nicht zu 100 Prozent über die GKV erstattbar. In diesen Fällen rechnet sich die Zahnzusatzversicherung mit Prophylaxe.

Aber Vorsicht: Hat der Zahnarzt oder die Zahnärztin Ihnen bereits vor Abschluss der Zusatz­versicherung zu einer Behandlung geraten, ist es für eine Kosten­übernahme oft zu spät. Eine Zahn­zusatz­versicherung bei laufender Behandlung abzuschließen ist meist nicht möglich. Achten Sie beim nachträglichen Abschluss darauf, dass die Zahnerhalt Versicherung sofort greift.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzt:innen (GOZ) / für Ärzt:innen (GOÄ).

Beitrags­beispiele
Mit der Zahn­zusatz­versicherung der Allianz sind Sie direkt nach Vertragsbeginn ab­gesichert. Der Online-Abschluss ist für geschäftsfähige Personen ab dem 18. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr möglich oder als Angehöriger für Kinder unter 16 Jahren.
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Zahnerhalt: Versicherung ohne Wartezeit
Schutz und Vorsorge für gesunde Zähne: Die meisten Zahnzusatzversicherungen lassen sich durch verschiedene Bausteine und Tarif­optionen an die individuellen Bedürfnisse anpassen. 
Die MeinZahnschutz-Tarife der Allianz bieten bis zu 100 Prozent Kostenerstattung für Zahnreinigung, Prophylaxe und Zahnbehandlung – ohne BegrenzungAlle MeinZahnschutz-Tarife der Allianz sind zudem ohne Wartezeit. Das heißt: Sie erhalten vollen Versicherungsschutz ab dem ersten Tag und können alle Leistungen direkt nach Vertragsabschluss in Anspruch nehmen.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzt:innen (GOZ) / für Ärzt:innen (GOÄ).

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Zahnbehandlung
MeinZahnschutz 75
MeinZahnschutz 90
MeinZahnschutz 100
(Komposit-)
Füllungen
100 % 100 % 100 %
Parodontitis-
behandlung
100 % 100 % 100 %
Wurzel-
behandlung
100 % 100 % 100 %
Zahnprophylaxe
und Fissuren-
versiegelung
100 % 100 % 100 %
Kieferorthopädie
(für Kinder und Jugendliche bis zum
21. Geburtstag)
75 % (bis max. 2.000 Euro) 90 % (bis max. 2.500 Euro) 100 % (bis max. 3.000 Euro)
Kieferorthopädie
bei Unfall oder
schwerer Erkrankung
(auch für Erwachsene)
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Welche weiteren attraktiven Leistungen die MeinZahnschutz-Tarife der Allianz bieten, zeigt die Übersichtsseite zur Zahnzusatzversicherung
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Häufige Fragen

Warum ist der Erhalt der eigenen Zähne so wichtig?

Gesunder Zahn, gesunder Mensch: Durch den Erhalt der eigenen Zähne schaffen Sie ein stärkeres Wohlbefinden. Denn mit Ihren natürlichen, gesunden Zähnen können Sie Wärme und Kaudruck besser wahrnehmen. Außerdem ist der Erhalt der eigenen Zähne nachhaltiger für Ihre gesamte Gesundheit. Gute Zahnzusatztarife bieten moderne, umfassende Leistungen für die Gesunderhaltung von Zähnen. Greift eine Zahnerhalt Versicherung sofort? Ja, sofern es eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz ohne Wartezeiten ist.

Zahnerhalt um jeden Preis: Ab wann kann ein Zahn nicht mehr gerettet werden?

Ein Zahn wird immer dann gezogen, wenn er mit allen anderen Methoden (wie Wurzelbehandlung oder Wurzelspitzenresektion) nicht mehr zu retten ist. Ist ein Zahn zum Beispiel durch Karies oder Parodontitis so stark angegriffen oder bei einem Unfall so sehr geschädigt worden, dass er nicht mehr erhalten werden kann, muss er gezogen werden.

Der Zahnarzt bzw. die Zahnärztin kann Zähne auch zur Vorbeugung ziehen. Beispielsweise wenn sich eine bestehende Krankheit verschlimmert oder die Behandlung erschweren könnte. Gesunde Zähne bleiben aber nach allen Möglichkeiten unangetastet. Die Zahnerhaltung bei Parodontitis und Co. ist in leichten Fällen in der Regel möglich. 

Eigener Zahn oder Implantat – was ist besser?

Darauf gibt es keine richtige Antwort. Der Erhalt der eigenen Zähne hat in der Zahnmedizin die höchste Priorität. Doch nicht immer ist das möglich, zum Beispiel wenn Vorerkrankungen bekannt sind. Andererseits ist es nicht immer einfach, Zähne zu ersetzen. Denn um Zähne ersetzen zu können, ist ein gesunder Knochen notwendig. Hat sich dieser bereits zurückgebildet, muss die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt einen Knochenaufbau zum Zahnerhalt durchführen. Generell gilt: Die eigenen Zähne geben dem Patienten oder der Patientin immer ein besseres Wohlbefinden.

Wie lange dauert die Zahnersatz-Behandlung beispielsweise mit einer Krone beim Zahnarzt bzw. der Zahnärztin?

Die Versorgung mit einer Zahnkrone erfolgt in mehreren Schritten. Die gesamte Behandlung dauert in etwa ein bis zwei Stunden. Beim ersten Termin bereitet der Zahnarzt bzw. die Zahnärztin das Gebiss für den Zahnersatz vor, nimmt Abformungen des Kiefers vor und setzt zunächst eine provisorische Krone ein. In der Regel dauert die Herstellung von Keramikkronen etwa fünf bis sieben Werktage. Beim zweiten Termin wird die Passung der Krone kontrolliert und eventuell nachgeschliffen.

Welche anderen Möglichkeiten gibt es, einen Zahn zu erhalten?

Gängige Methoden, einen Zahn zu erhalten, sind regelmäßige Prophylaxe-Behandlung, wie z.B. die professionelle Zahnreinigung. Auch Parodontitisbehandlungen, Zahnfüllungen oder Wurzelbehandlungen führen zum Zahnerhalt. Zahlt eine Zahnzusatzversicherung professionelle Zahnreinigungen? Ja, oft sogar mehrfach jährlich.

Zahnärzte und Zahnärztinnen empfehlen für gesunde Zähne, Kontrolluntersuchungen rechtzeitig und regelmäßig wahrzunehmen. Eine Zahnzusatzversicherung mit Prophylaxe-Leistungen unterstützt Sie finanziell bei der Vorsorge zum Zahnerhalt.

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