Zwei Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr von Mund, Zähnen und Kiefer übernimmt die Krankenkasse. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung kann der Zahnarzt den sogenannten „Paradontalen Screening Index“, kurz PSI, einmal alle zwei Jahre erheben. So kann Parodontitis frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Die professionelle Zahnreinigung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Manche Kassen übernehmen Kosten im Rahmen von Bonusprogrammen oder bezuschussen diese als Satzungsleistung.