Zahnzusatzversicherung nachträglich abschließen: Möglichkeiten, Tipps und Hinweise zur Kostenübernahme im Überblick
Geht das überhaupt nach­träglich?

Zahn­zusatz­versicherung nach­träglich abschließen?

  • Oft bemerken Patienten und Patientinnen erst auf dem Behandlungs­stuhl, welche Kosten beim Zahnarzt oder bei der Zahnärztin entstehen können. Die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) leistet nicht in allen Fällen oder nur teilweise für die angeratene Behandlung.
  • Eine Zahn­zusatz­versicherung rückwirkend abzuschließen, ist dann aber kaum noch möglich.
  • Um den Eigenanteil der Kosten für hochwertigen Zahnersatz oder kiefer­ortho­pädische Behandlungen zu reduzieren,  lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung.
  • Auch wenn diese nicht für vergangene oder andauernde Behandlungen aufkommt: Sorgen Sie für die nächste Behandlung frühzeitig vor! Die Allianz MeinZahnschutz-Tarife leisten bis zu 100 Prozent für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzt:innen (GOZ) / für Ärzt:innen (GOÄ). Bei der Behandlung durch Privat­zahnärzte oder Privat­zahnärztinnen gelten abweichende Erstattungs­prozentsätze.

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Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für bereits vollendete Zahnbehandlungen ist meist nicht möglich. Darauf sollten Sie achten, wenn Sie sich über eine nachträgliche Kostenübernahme durch eine Zahnzusatzversicherung informieren:

Von einem nachträglichen bzw. rückwirkenden Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist die Rede, wenn eine Behandlung beim Zahnarzt oder der Zahnärztin abgeschlossen ist. Wurde eine Behandlung angeraten oder begonnen, spricht man von einer laufenden Behandlung.

Es gibt äußerst wenige Versicherer, die überhaupt für bereits vor Vertragsabschluss entstandene Behandlungs­kosten aufkommen. Wie bei vielen anderen Versicherern ist auch bei der Allianz ein Abschluss für abgeschlossene Maß­nahmen bei allen Zahnzusatz-Tarifen ausge­schlossen.

Ist eine Behandlung angeraten, begonnen oder bereits abgeschlossen, ist es häufig schon zu spät, um eine Zahnzusatz­versicherung abzuschließen. Dann müssen Sie selbst für die Kosten aufkommen, welche die gesetzliche Krankenversicherung nicht trägt.

Sorgen Sie daher rechtzeitig vor. Auch wenn die abgeschlossene Zahnbehandlung nicht mehr nachträglich abgesichert werden kann: Denken Sie an den nächsten Besuch beim Zahnarzt bzw. bei der Zahnärztin und schließen Sie früh­zeitig eine Zahn­zusatz­versicherung ab! In der Regel ist das wieder möglich, sobald die laufende Behandlung abgeschlossen ist.

  • Die Allianz MeinZahnschutz Tarife gibt es ohne Wartezeiten. Sie können die vertraglich vereinbarten Leistungen sofort ab Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen. Der Abschluss ist bequem online möglich. Finden Sie jetzt heraus, was die Tarife MeinZahnschutz der Allianz leisten und kosten.
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Der richtige Zeitpunkt
Die Zahn­zusatz­versicherung zahlt in der Regel für eine anstehende Behand­lung nicht, wenn der Behand­lungs­bedarf vor Abschluss der Zahn­zusatz­versicherung bekannt war. Daher sollte eine Versicherung bereits mit gesunden Zähnen abgeschlossen werden. Zudem sollten Sie die Tarife auf Wartezeiten prüfen.

Sofortige Kostenübernahme: Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Bei den meisten Zahn­zusatz­versicherungen ist eine Warte­zeit bis zur ersten Über­nahme der Kosten vertraglich geregelt. Im Normal­fall beträgt die Warte­zeit acht Monate.

  • Für die Allianz MeinZahnschutz-Tarife gilt: Sie können die versicherten Leistungen sofort mit Beginn der Versicherung und ohne Warte­zeit in Anspruch nehmen. Sie müssen dazu lediglich zwei Gesundheits­fragen beantworten. Beispiels­weise zahlt die Zahn­zusatz­versicherung sofort für eine professionelle Zahn­reinigung, Bleaching oder für die Kosten einer Wurzel­kanal­behand­lung.

Zu beachten sind die tarifliche Zahn­staffel und die Gebühren­ordnung. Die Allianz zahlt bis zum 3,5-fachen Satz der Gebühren­ordnung für Zahn­ärzte und Zahn­ärztinnen (GOZ) sowie für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ). Bei der Behandlung durch Privat­­zahnärzte oder Privat­­zahnärztinnen gelten abweichende Erstattungs­­prozent­sätze.

Keine Kostenübernahme: Wann ist es zu spät für eine Zahnzusatzversicherung?

Für die Kosten­über­nahme ist es in der Regel zu spät, wenn:

  • ein Zahn­arzt bzw. eine Zahnärztin den Behand­lungs­bedarf bereits fest­gestellt hat.
  • der Zahn­schaden bereits vor dem Abschluss der Zahn­zusatz­versicherung existierte.
  • Ihnen bereits mehr als drei Zähne fehlen, die noch nicht ersetzt wurden.

Generell gilt: Ist eine Behand­lung absehbar, angeraten, oder sogar bereits begonnen, dann ist es zu spät, um eine Zahn­zusatz­versicherung nachträglich abzuschließen. In diesen Fällen erhalten Sie nur den Fest­zuschuss der Kranken­kasse.

Unsere Empfehlung: Schließen Sie dennoch nach dem Ende der aktuellen Behand­lung für zukünftige Behand­lungen eine Zahn­zusatz­versicherung ab. Nur so können Sie Ihren Eigen­anteil an zukünftigen Zahn­behandlungs­kosten nachhaltig reduzieren.

Beitrags­beispiele
Mit der Zahn­zusatz­versicherung der Allianz sind Sie zu über­schau­baren monatlichen Bei­trägen optimal ab­gesichert. Mit nur wenigen An­gaben (Geburts­datum, Tarif­wahl) und der Be­antwortung von zwei einfachen Gesund­heits­fragen können Sie Ihren persönlichen Bei­trag berechnen.
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Wissenswert
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Vorteil und Kostenbeispiel
Nicht nur für größere Ein­griffe oder Zahn­ersatz wie einer Prothese lohnt sich eine Zahnzusatz­versicherung. Auch bei der jährlichen Zahn­reinigung oder sogar optischen Verschönerungs­maßnahmen wie Zahn-Bleaching können Sie mit der Zahn­zusatz­versicherung – je nach Tarif – von einer hohen Kosten­erstattung profitieren.
Der nachträgliche Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist nur selten möglich. Dann sind Sie auf die Höhe der Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung angewiesen. Diese übernimmt häufig nur einen Teil der anfallenden Kosten und oft nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise ein gepflegtes Bonusheft. Die Differenz müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen. Dies gilt zum Beispiel für Behandlungen, die über das medizinisch notwendige Maß hinausgehen. Auch für Vorsorgeuntersuchungen, professionelle Zahnreinigung und Füllungen müssen Sie meist mit einem hohen Eigenanteil rechnen. 

Mit einer Zahnzusatzversicherung verringern Sie Ihren Eigenanteil für Zahnbehandlungen, Zahnersatz oder Vorsorgeleistungen. Sie übernimmt bis zu 100 Prozent der Kosten und schließt damit die Lücke, die die gesetzliche Krankenversicherung lässt.

Bei folgenden Zahn­behandlungen profitieren Sie mit einer Allianz Zahn­zusatz­versicherung von 100 Prozent Kosten­erstattung:

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahn­staffel und die Gebühren­ordnung. Die Allianz leistet bis zum 3,5-fachen Satz der Gebühren­ordnung für Zahn­ärzte und Zahnärztinnen (GOZ) sowie für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ). Bei der Behandlung durch Privat­zahnärzte oder Privat­zahn­ärztinnen gelten abweichende Erstattungs­prozentsätze

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Gesamtkosten
GKV - Anteil
Eigenanteil ohne ZZV
Eigenanteil mit
Allianz MeinZahnschutz 90
Professionelle Zahnreinigung
120 € 0 € 120 € 0 €
Kompositfüllung dreiflächig
127 € 50 € 77 € 0 €
Parodontitisbehandlung
400 € 0 €
400 € 0 €
Wurzelbehandlung (Zusatzkosten)
520 € 0 €
520 € 0 €
Inlays: Keramik-Inlay zweiflächig
900 € 40 € 860 € 90 €
Zahnersatz: Metallkeramikbrücke vollverblendet
2.000 € 530 € 1.470 € 200 €
Kieferorthopädie: Feste Zahnspange + Metallbrackets ca. 2.000 € 1.600 € bis 1.800 € 200 € bis 400 € 0 €
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?

Kann man mit mehreren fehlenden Zähnen, ausgeglichen durch Implantate und Kronen, eine nachträgliche Zusatzversicherung abschließen?

Jede Zahn­versicherung geht anders mit fehlenden Zähnen um. In der Regel stellen bis zu drei fehlende Zähne, die noch nicht ersetzt wurden, für den Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung (ZZV) kein Problem dar. Sie können sie bei bis zu drei fehlenden Zähnen meist mit Risiko­zuschlag abschließen und zahlen dadurch etwas höhere Monats­beiträge. Die fehlenden Zähne sind dann in der Regel mitversichert, wenn noch keine Behandlung angeraten oder geplant ist. Durch festen Zahn­ersatz wie Implantate, Brücken oder Kronen gelten dauerhaft ersetzte Zähne bei den meisten Versicherungen nicht als fehlende Zähne. In diesem Fall ist wiederum möglich, eine Zahn­zusatz­versicherung ohne Risikozuschlag abzuschließen.

Warum lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung auch bei gesunden Zähnen?

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist gerade dann sinnvoll, wenn die Zähne noch gesund sind. Viele Versicherer bieten umfang­reiche Zusatz­leistungen, die die GKV nicht über­nimmt - beispiels­weise die komplette Kostenerstattung für eine professionelle Zahn­reinigung. Auch Bleaching wird nicht von der GKV übernommen und ist bei vielen Zahn­zusatz­versicherungen in der Regel nicht enthalten, sondern eher ein besonderer Leistungs­bestandteil.

Daneben gibt es Unvorher­sehbarkeiten, die eine Zahn­füllung, ein Implantat oder eine Wurzel­kanal­behandlung not­wendig machen. Eine Wurzel­kanal­behandlung beispiels­weise kann hohe Kosten nach sich ziehen. Mit einer Zahn­zusatz­versicherung vermeiden Sie hohe Kosten und greifen trotzdem auf hoch­wertige Zahn­füllungen, Kronen, Brücken und Implantate zurück. Darum ist eine Zahn­zusatz­versicherung auch bei gesunden Zähnen sinnvoll. Denn sobald eine Behandlung angeraten ist oder man sich schon in laufender Behandlung befindet, können Sie bei den meisten Anbietern von Zahnzusatz­versicherungen keine Neuversicherung abschließen.

Kostenübernahme im Alter: Kann ich auch als Rentner:in eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Auch im Renten­alter kann eine Zahn­zusatz­versicherung sinnvoll sein. Denn je älter Sie werden, desto häufiger sind in der Regel Zahnersatz und teure Zahn­behandlungen notwendig.

Der Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung ist jedoch meist nicht möglich, wenn eine Behandlung angeraten oder bereits begonnen ist. Ebenso selten ist ein nachträglicher Abschluss möglich.

Welche Zahn­zusatz­versicherung für Senioren und Seniorinnen abschließbar ist, hängt maß­geblich vom Zahn­zustand bei Vertrags­ab­schluss ab. Achten Sie bei der Wahl des Versicherers auf folgende Aspekte: Warte­zeit, Zahn­staffel und fehlende Zähne. Zudem sollten Sie auf das Höchst­aufnahme­alter achten.

  • Bei den Allianz MeinZahnschutz-Tarifen gibt es keine Wartezeiten. Der Abschluss der Zahnzusatz-Tarife ist für Erwachsene bis 64 Jahren möglich.

Ich habe einen Zahn, der in absehbarer Zeit überkront werden soll. Deckt die nachträglich abgeschlossene Zahnzusatzversicherung diesen Versicherungsfall ab?

Nein, die nach­träglich abge­schlossene Zahn­zusatz­versicherung wird diese Kosten erfahrungs­gemäß nicht über­nehmen. Viele Zahn­zusatz­ver­sicherungen schließen eine Kosten­über­nahme zudem bei bereits angeratenen, begonnenen oder absehbaren Maßnahmen in der Regel vollständig aus.
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