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Zahnbehandlungen: Arten und Kosten

Was tun bei Karies, Parodontitis & Co?
Zahnbehandlungen: Frau wird von Zahnärztin behandelt
  • Zahn­behandlungen sind Maßnahmen zur Therapie von Zahn­erkrankungen. Dazu zählen Karies- und Parodontitis­behandlungen, Wurzel­behandlungen und Bleaching. Eine professionelle Zahn­reinigung gilt offiziell nicht als Zahn­behandlung, sondern als vor­beugende Maß­nahme.
  • Nach einer Zahnbehandlung flattert die Rechnung ins Haus. Denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet die Kosten nicht oder nur zu einem geringen Teil. Die restlichen Kosten einer Zahnbehandlung müssen Sie selber begleichen.
  • Außer Sie haben eine private Zahn­zusatz­versicherung. Die MeinZahnschutzTarife der Allianz zahlen die Zahnbehandlungskosten zu 100 Prozent. Das gilt zum Beispiel für professionelle Zahn­reinigung, Wurzel­behandlung, Parodontitis­behandlungen oder hoch­wertige Zahn­füllungen aus Kunst­stoffen. Ebenso übernimmt sie die Kosten für Angst- und Schmerz­ausschaltung (Narkose, Lachgas) während der Zahn­behandlungen zu 100 Prozent.
Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzt:innen (GOZ) / für Ärzt:innen (GOÄ).
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  • Ausgezeichneter Schutz für gesetzlich Versicherte
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Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre.

Zahnbehandlungen sind Leistungen des Zahn­arztes oder der Zahn­ärztin zur Behandlung aller Erkrankungen im Zahn­bereich, Mund­bereich und Kiefer­bereich. Sie dienen zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Zahngesundheit. Das Spektrum der Behandlungs­maßnahmen reicht von Zahnfüllungen über Parodontitis­therapie bis zur Wurzelkanalbehandlung.

Manche Zahnbehandlungen sind akut nötig, beispielsweise bei fortschreitender Karies oder Parodontitis (umgangs­sprachlich auch Parodontose genannt). Für Sie als Patient oder Patientin ist es gut zu wissen, dass zwischen Zahn­behandlungen & Zahn­ersatz­ unter­schieden wird: Unter Zahn­ersatz sind Zahn­brücken, Zahn­kronen, Zahn­prothesen oder Zahnimplantate gemeint.

Bei einem Loch im Zahn oder Entzündungen im Mund­raum heißt es schnell in die Zahnarztpraxis. Lesen Sie hier, was Sie bei den häufigsten Zahnbehandlungen wie einer Karies-, Parodontitis- oder Wurzel­behandlung erwartet.
Je nach Art, Aufwand und Dauer der Behandlung rechnen Zahn­ärzte und Zahnärztinnen ihre Behandlungen über die Gebühren­ordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Hier finden Sie eine Schätzung der Behandlungskosten.

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Behandlungsart
Behandlungskosten
Professionelle Zahnreinigung 80 € bis 120 €
Bleaching 400 € 
Fissurenversiegelung 15 € bis 50 € pro Zahn
Kompositfüllung 50 € bis 300 €
Parodontitisbehandlung 400 €
Wurzelbehandlung (Zusatzkosten) 520 €
Wenn Sie Leistungen wünschen, die über die "normalen" zahn­ärztlichen GKV-Behandlungen hinaus­gehen, tragen Sie die Mehr­kosten in der Regel selbst. Eine private Zahnzusatzversicherung kann somit sinnvoll sein, um Zahn­behandlungs­kosten erstattet zu bekommen.
  • halbjährliche Kontroll­unter­suchung sowie jährliche gründ­liche Zahn­stein­entfernung.
  • alle zwei Jahre Parodontitis-Früh­erkennung und grund­legende Behandlungs­maß­nahmen bei Parodontitis nach Beantragung bei der GKV.
  • Kariesbehandlungen.
  • zahn­farbene Komposit­füllungen im sicht­baren Front­bereich, alternative Materialien wie selbst­adhäsive Kunststoffe oder Glasio­nomer­zement im Seiten­zahnbereich.
  • Wurzelbehandlungen nur, sofern der befallene Zahn vom Zahn­arzt als erhaltungs­würdig eingestuft wird oder eine geschlossene Zahn­reihe erhalten werden kann.
  • Vorbehandlungen zur Parodontitis­therapie. Bei der Nach­behandlung über­nehmen Sie als Patient oder Patientin zumindest einen Eigen­anteil zwischen 50 und 200 Euro.
  • spezielle Maß­nahmen (für z. B. Zahn­füllungen aus hoch­wertigem Kunst­stoff bzw. Komposite im Seitenzahnbereich).
  • Wurzelbehandlungen für nicht-erhaltungs­würdige Zähne. Statt­dessen über­nimmt die GKV aber die Extraktion (Ziehen) des Zahns.
  • Behandlungen für Zahn­ästhetik ohne medizinische Notwendigkeit (z.B. Bleaching).
Hier der direkte Vergleich Ihres Eigenanteils mit und ohne Allianz Zahnzusatzversicherung. Alle Allianz Mein­ZahnschutzTarife erstatten 100 Prozent der Kosten für Zahn­behandlungen (bis zu den Höchst­sätzen laut Gebühren­ordnung). Für Bleaching erhalten Sie alle zwei Versicherungs­jahre 100 Prozent Kosten­erstattung bis zu 150 Euro.

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Zahnbehandlung
Gesamtkosten
GKV - Leistung
Eigenanteil ohne ZZV
Eigenanteil mit
Allianz MeinZahnschutz (MZ)
Professionelle Zahnreinigung 120 € 0 € 120 € MZ 75: 0 €
MZ 90: 0 €
MZ 100: 0 €
Bleaching 400 € 0 € 400 € MZ 75: 250 €
MZ 90: 250 €
MZ 100: 250 €
Fissurenversiegelung 15 € bis 50 € pro Zahn 0 € 15 € bis 50 € pro Zahn MZ 75: 0 €
MZ 90: 0 €
MZ 100: 0 €
Kompositfüllung
Backenzahn dreiflächig
127 € 50 € 77 € MZ 75: 0 €
MZ 90: 0 €
MZ 100: 0 €
Parodontitisbehandlung 400 € 0 € 400 € MZ 75: 0 €
MZ 90: 0 €
MZ 100: 0 €
Wurzelbehandlung (Zusatzkosten) 520 € 0 € 520 € MZ 75: 0 €
MZ 90: 0 €
MZ 100: 0 €

inklusive GKV-Leistung

  • Für eine Vollnarkose müssen Patienten und Patientinnen mit 150 Euro bis 600 Euro rechnen. Die Allianz Zahnzusatzversicherung bietet Narkose als Premium-Leistungen in allen MeinZahnschutz Tarifen: 100 Prozent Kostenerstattung für Angst- und Schmerzausschaltung bei Zahnbehandlung, auch für Lachgas oder Akupunktur.
Hier sehen Sie, was die Allianz Tarife MeinZahnschutz für Kinder, Erwachsene und ältere Personen kosten.
Starker Zahnschutz mit der Allianz Zahn­zusatz­ver­sicherung
Sind die Leistungen für Zahnbehandlungen in den ersten Jahren nach Abschluss einer Zahnzusatzversicherung begrenzt? Stichwort: Zahnstaffel

Ja. In den meisten Zahn­zusatz­versicherungen sind Warte­zeiten von acht Monaten üblich, bevor Sie alle Leistungen für Zahn­behandlungen in Anspruch nehmen können.

  • Für die Allianz MeinZahnschutz-Tarife gilt: Es gibt keine Warte­zeiten. Der Versicherungsschutz beginnt direkt mit Vertragsabschluss.

Leistungsbegrenzung/Zahnstaffel: In den ersten Jahren wird oft nur ein festgelegter Betrag oder Prozent­satz erstattet. Die Leistungs­begrenzung hängt auch von der Art der Zahn­be­handlung ab:

  • Leistungen zur Prophy­laxe sowie Zahn­behandlungen nach einem Unfall stehen Ihnen oft direkt nach Vertrags­abschluss zur Verfügung.
  • Aufwändigere Zahn­behandlungen (wie Wurzel­behandlungen) erstattet die Zahn­zusatz erst nach Ablauf der Wartezeit.

Möchten Sie nicht so lange auf Leistungen verzichten, empfiehlt sich der genaue Vergleich von  Zahn­zusatz­versicherungen.

Das gilt nicht für bereits laufende/ beabsichtigte Behand­lungen bei Neu­ab­schluss oder wenn Ihr Zahn­arzt bzw. Ihre Zahnärztin vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bereits die Behand­lungs­bedürftig­keit fest­gestellt hat.
Übernimmt die Zahnzusatzversicherung Leistungen für Zahnbehandlungen im Ausland?

Ja. Je nach Anbieter und Tarif über­nehmen die meisten Zahn­zusatz­versicherungen die orts­üblichen Kosten für Zahn­behandlungen inner­halb Europas. Im außer­euro­päischen Ausland ist der Schutz hingegen meist zeitlich begrenzt. Die genauen Bestimmungen für Zahn­behandlungen im Ausland entnehmen Sie Ihren Versicherungs­bedingungen.

Klären Sie am besten vorab, bis zu welcher Erstattungs­summe Ihr Versicherer Zahn­behandlungen im Ausland über­nimmt. Eventuelle Differenzen zahlen Sie sonst aus eigener Tasche. Weitere Infos lesen Sie im Ratgeber Zahnzusatzversicherung im Ausland.

  • Tipp Grenzgänger:innen (z.B. zwischen Deutschland und der Schweiz) können in allen Allianz MeinZahnschutz Tarifen mit Sondervereinbarung aufgenommen werden. Lassen Sie sich dazu gerne beraten.
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Gibt es für Patienten oder Patientinnen mit Zahnarztangst auch Zahnbehandlungen ohne Bohren und Schmerzen?

Ja. Mittlerweile gibt es schonende, minimal­invasive Zahn­behandlungen, die Bohren über­flüssig machen können. Beispiel: Wird die Karies sehr früh erkannt, kann der Zahn­arzt oder die Zahn­ärztin mittels sogenannter Karies­infiltration (ICON Therapie) diese Stelle am Zahn behandeln. Anschließend wird die Stelle mit Kunst­stoff (ICON) versiegelt. Die GKV zahlt diese Behandlung jedoch nicht, eben­so wenig wie die meisten Zahnzusatzversicherungen.

Wenn Sie Angst vor dem Zahnarzt-Besuch oder Behandlungen und den damit verbundenen Schmerzen haben, sprechen Sie das bei Ihrem Zahn­arzt oder Ihrer Kiefer­chirurgin an. Er oder Sie wird Sie in Ruhe beraten und das weitere Vor­gehen mit Ihnen durch­gehen. Manche Zahn­ärztinnen und -ärzte spezialisieren sich auch auf sogenannte Angstpatientinnen und -patienten.

In solchen Praxen sind Mitarbeitende besonders sensibilisiert und bieten spezielle Zahn­behandlungen an. Ob sich ein solcher Zahn­arzt oder Zahnärztin in der Nähe befindet, lässt sich am schnellsten online heraus­finden, als z.B. über die Online Arztsuche der Allianz Gesundheits­welt. Tipp: Eine gründliche Mund­hygiene und regel­mäßige Prophy­laxe durch professionelle Zahn­reinigung beugen Zahn­krankheiten und dem gefürchteten Loch im Zahn vor.

Gibt es schmerzfreie Zahn­behandlungen auch für Kinder?

Dank moderner Behandlungs­techniken laufen Zahn­behand­lungen für Kinder in der Regel größten­teils schmerz­frei ab. Hat Ihr Nach­wuchs Angst vor Bohren oder Schmerzen bei Zahn­behand­lungen, empfiehlt sich der Besuch bei einem speziellen Kinder-Zahn­arzt oder Kinder-Zahn­ärztin in der Nähe (Suche z.B. auf der Allianz Gesund­heits­welt: Bei Arztsuche Kinder­zahn­heil­kunde eingeben).

Dieser kann gezielt auf die Bedürfnisse und Zahn­krank­heiten der Jüngsten eingehen. Außer­dem erklären Kinder-Zahn­ärztinnen und -Zahnärzte kind­gerecht, wie richtige Mund­hygiene geht und ein Loch im Zahn gar nicht erst entsteht.

Tipp: Sollten die Ängste Ihres Kindes zu groß sein, bieten viele Zahn­arzt­praxen auch Behandlungen unter Narkose, Lachgas oder Hypnose an.

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