Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Zahn­behandlungen sind Maßnahmen zur Therapie von Zahn­erkrankungen. Dazu zählen Karies- und Parodontitis­behandlungen aber auch Wurzel­behandlungen.
  • Ähnlich wie bei hoch­wertigem Zahn­ersatz übernimmt die gesetzliche Kranken­versicherung für verschiedenste Behandlungs­maßnahmen die Kosten nicht, oder nur zu einem geringen Teil.
  • Eine private Zahn­zusatz­versicherung erstattet Ihnen hingegen die Behandlungs­kosten beispiels­weise für professionelle Zahn­reinigung, Wurzel­behandlung, Parodontal­behandlungen, hoch­wertige Zahn­füllungen aus Kunst­stoffen. Ebenso übernimmt sie die Kosten für  Angst- und Schmerz­ausschaltung (Narkose, Lachgas) während dieser Zahn­behandlungen.
  •  Voraus­gesetzt, dass die Kosten­übernahme für die gewünschte Zahn­behandlung im gewählten Tarif enthalten ist.

Tipp: Entsprechende Premium-Leistungen gibt es in allen Allianz MeinZahnschutz-Tarifen: 100 Prozent Kostenerstattung für Angst- und Schmerzausschaltung bei Zahnbehandlungen und je nach Tarif bis zu 100 Prozent Kostenerstattung für hochwertigen Zahnersatz z. B. Brücken, Kronen, Implantate.
Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzt:innen (GOZ) / für Ärzt:innen (GOÄ).

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Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalenderjahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.

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Definition
Zahnbehandlungen sind Leistungen des Zahn­arztes oder der Zahn­ärztin zur Behandlung aller Erkrankungen im Zahn­bereich, Mund­bereich und Kiefer­bereich. Das Spektrum der Behandlungs­maßnahmen reicht von Zahnfüllungen über Parodontitis­therapie bis zur Wurzelkanalbehandlung.

Manche Zahnbehandlungen sind akut nötig, beispielsweise bei fortschreitender Karies oder Parodontitis (umgangs­sprachlich auch Parodontose genannt). Für Sie als Patient oder Patientin ist es wichtig, zwischen Zahn­behandlungen & Zahn­ersatz­maßnahmen zu unter­scheiden: Unter Maß­nahmen zum Zahn­ersatz sind Behandlungen für Zahn­brücken, Zahn­kronen, Zahn­prothesen oder Zahnimplantate gemeint.

Beachten Sie: Die professionelle Zahn­reinigung gilt nicht als Zahn­behandlung, sondern als vor­beugende Maß­nahme. Siehe Details zur Prophylaxe und zur guten Mund­hygiene in den häufigen Fragen.

Überblick
Welche Behandlungen sind z.B. bei Zahn­krank­heiten zahn­medizinisch not­wendig und welche Zahn­behandlungen werden nur aus ästhetischen Gründen durchgeführt? Die häufigsten Zahn­behandlungs­methoden finden Sie hier:
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Ablauf
Bei einem Loch im Zahn oder Entzündungen im Mund­raum heißt es schnell handeln. Was Sie bei einer Karies-, Parodontitis- oder Wurzel­behandlung erwartet und was zu beachten ist, lesen Sie hier.
 
Bei der Behandlung von Karies werden die kariösen Stellen am natürlichen Zahn entfernt und anschließend ersetzt. Bei kleineren Löchern eines sonst stabilen Zahnes wird eine Zahn­füllung eingesetzt. Bei größeren Schäden am Zahn ist eine Zahn­krone oder eine andere Form des Zahnersatzes erforderlich. Die Dauer der Karies­behandlung hängt von der Größe des Lochs im Zahn ab. Bei Füllungen ist in der Regel keine Nach­behandlung nötig.

Parodontitis ist eine chronische Entzündung des Zahn­fleisches und Kiefer­knochens mit oft ein­hergehender Zerstörung des Zahn­halte­apparats. Es gibt viel­fältige Möglich­keiten, eine Parodontitis zu behandeln. Dazu gehören Methoden wie die mechanische Reinigung der betroffenen Zähne. Da Parodontitis (Parodontose, umgangs­sprachlich oft auch Zahn­entzündung genannt) bakteriell verursacht ist, empfiehlt sich eine medikamentöse Behandlung zur Bekämpfung der Bakterien.

Die Dauer der Behandlung und Anzahl der benötigten Sitzungen hängt vom Ausmaß der Erkrankung ab. Zwischen drei und sechs Sitzungen sind mindestens zu veranschlagen. Hinzu kommt die regel­mäßige Nach­behandlung, um neuer Parodontitis dauerhaft vorzubeugen.

Ist Ihr Zahnmark von Bakterien und Entzündungen befallen, ist eine Wurzelbehandlung notwendig. Durch die Entfernung der Bakterien und die Reinigung der Wurzel­kanäle muss der betroffene Zahn nicht gezogen werden. Bei der Behandlung legt die Zahn­ärztin oder der Zahn­arzt einen Weg zum Zahn­mark frei und entfernt dieses. Daraufhin bringt er eine spezielle Füllung in die Wurzel­kanäle ein, um den Zahn abschließend versorgen zu können. Alle wurzel­behandelten Zähne bekommen eine Kompositfüllung im ersten Schritt und die meisten wurzel­behandelten Zähne bekommen eine Krone im zweiten Schritt.
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Kosten
Welche Kosten für welche Zahn­behand­lungen (nach der zahn­ärztlichen Gebühren­ordnung) anfallen, sehen Sie in der nachfolgenden Tabelle:
Je nach Art, Aufwand und Dauer der Behandlung rechnen Zahn­ärzt:innen ihre Behandlungen über die Gebühren­ordnung für Zahnärzt:innen (GOZ) ab. Welche Kosten je nach Zahn­behandlung auf Sie zukommen, entnehmen Sie unserer Übersicht:

Benötigen Sie eine aufwändigere Behandlung, setzt die Zahn­ärztin (oder der Kiefer­chirurg) mit Ihnen eine schriftliche Mehr­kosten­vereinbarung auf. Mehr­kosten müssen Sie als GKV-Patient:in in vollem Umfang selbst zahlen. Bei komplexen Behandlungs­therapien in der Prothetik (z.B. Kronen, Brücken, Prothesen) sollten Sie einen Heil- und Kosten­plan vor der Behandlung genehmigen lassen. Er schlüsselt Ihnen vorab die zu erwartende Zahn­behandlungs-Kosten auf.

Lesen Sie im Ratgeber, welche Festzuschüsse Ihnen beispiels­weise die Gesetzliche Kranken­kasse für Zahn­ersatz (wie Kronen, Brücken, Prothesen) gewährt, der Rahmen Ihrer Behandlung verwendet wird.

Eine private Zahnzusatzversicherung kann sinnvoll sein, um Ihnen Zahn­behandlungs­kosten zu erstatten, die die GKV nicht übernimmt.

Wischen um mehr anzuzeigen

Behandlung
Kosten
Details
Zahnfüllung ab 50 Euro

Die Kosten für eine Zahnfüllung variieren je nach Ausführung. Amalgamfüllungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen.

Bei anderen Ausführungen wie z.B. Mehrschichttechnik oder Kunststoff im Seitenzahnbereich können hohe Kosten entstehen.

Parodontalbehandlung

ab 220 Euro

Die Behandlung setzt sich aus verschiedenen Kosten zusammen:

Vorbehandlung (100 bis 300 Euro)
Keimtest (60 bis 150 Euro)
Nachsorge (50 bis 200 Euro)
Laserbehandlung pro Zahn (10 bis 25 Euro)

Genauere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber  Parodontitisbehandlung

Zahnästhetik ab 400 Euro

Zum Beispiel Zahnbleaching: Kosten für Bleaching sind in der Regel nicht im Leistungsumfang einer privaten Zahnzusatzversicherung enthalten.

Tipp: Die Allianz MeinZahnschutz- Tarife erstatten die Kosten zu 100 %, bis zu 150 Euro alle zwei Versicherungsjahre.

Wurzelbehandlung ab 200 Euro  
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Kosten­übernahme
Nur wenige Behandlungen übernimmt die gesetzliche Kranken­versicherung voll­ständig. Wünschen Sie Premium-Behandlungen (die über die "normalen" zahn­ärztlichen GKV-Behandlungen hinaus­gehen), tragen Sie die Mehr­kosten in der Regel selbst.
  • ... halbjährliche Kontroll­unter­suchung sowie jährliche gründ­liche Zahn­stein­entfernung.
  • ... alle zwei Jahre Parodontitis-Früh­erkennung und grund­legende Behandlungs­maß­nahmen bei Parodontitis nach Beantragung bei der GKV.
  • ... Kariesbehandlungen.
  • ... Amalgamfüllungen im Seiten­zahn­bereich, zahn­farbene Komposit­füllungen im sicht­baren Front­bereich.
  • ... Wurzelbehandlungen nur, sofern der befallene Zahn vom Zahn­arzt als erhaltungs­würdig eingestuft wird oder eine geschlossene Zahn­reihe erhalten werden kann.
  • ... Vorbehandlungen zur Parodontitis­therapie. Bei der Nach­behandlung über­nehmen Sie als Patient oder Patientin zumindest einen Eigen­anteil zwischen 50 und 200 Euro.
  • ... spezielle Maß­nahmen (für z. B. Zahn­füllungen aus hoch­wertigem Kunst­stoff bzw. Komposite im Seitenzahnbereich).
  • ... Wurzelbehandlungen für nicht-erhaltungs­würdige Zähne. Statt­dessen über­nimmt die GKV aber die Extraktion (Ziehen) des Zahns.
  • ... Behandlungen für Zahn­ästhetik ohne medizinische Notwendigkeit (z.B. Bleaching).
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Schönheits­maßnahmen
Erfahren Sie hier Details zum Thema Behandlungen zur Zahn­ästhetik und die dafür anfallenden Kosten.
Nicht immer liegt bei Behandlungen eine medizinische Not­wendigkeit vor. Legen Sie Wert auf eine gehobene Zahn­ästhetik, haben Sie die Möglichkeit, Schön­heits­maßnahmen in Anspruch zu nehmen. Hierzu gehören beispiels­weise das sanfte Bleichen der Zähne (Bleaching), die Zahn­fleisch­korrektur zur Formung des Zahn­bettes oder das Aufsetzen von Veneers zur Verblendung einzelner Zähne und Zahnbereiche.
In der Regel werden die Kosten für ästhetische Zahn­behandlungen von der gesetzlichen Kranken­versicherung nicht über­nommen. Diese belaufen sich schnell auf mehrere Hundert Euro und sind von Ihnen komplett selbst zu zahlen. In manchen Fällen sind aber Aus­nahmen denkbar. So kann eine Zahn­fleisch­behandlung in Form einer Zahn­fleisch­korrektur aktiv zum Erhalt natürlicher Zähne beitragen und somit medizinisch sinnvoll und vertretbar sein.
In der Regel werden die Kosten für ästhetische Zahnbehandlungen von der Zahnzusatzversicherung nicht erstattet. Es gibt jedoch auch Ausnahmen wie z.B. ein medizinisch notwendiges Veneer bei einem beschädigten Zahn. Wenn Sie eine Allianz MeinZahnschutz-Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, werden sogar die Kosten z.B. für Bleaching (bis zu 150 EUR alle 2 Versicherungsjahre) übernommen.
Richtig versichern
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Häufige Fragen
  • Sind die Leistungen für Zahnbehandlungen in den ersten Jahren nach Abschluss einer Zahnzusatzversicherung begrenzt? Stichwort: Zahnstaffel

    Ja. In den meisten Zahn­zusatz­versicherungen sind Warte­zeiten von acht Monaten üblich, bevor Sie alle Leistungen für Zahn­behandlungen in Anspruch nehmen können (in den Allianz MeinZahnschutz-Tarifen übrigens nicht, hier gibt es Sofortschutz).

    Außerdem bekommen Sie in den ersten Jahren oft nur einen festgelegte Betrag oder Prozent­satz erstattet. Außerdem hängt die Leistungs­begrenzung, auch Zahn­staffel genannt, von der Art der Zahn­be­handlung ab:

    • Leistungen zur Prophy­laxe sowie Zahn­behandlungen nach einem Unfall stehen Ihnen oft direkt nach Vertrags­abschluss zur Verfügung.
    • Aufwändigere Zahn­behandlungen (z.B. Wurzel­behandlungen / Wurzel­kanal­behandlungen) erstattet die Zahn­zusatz erst nach Ablauf der Wartezeit.

    Möchten Sie nicht so lange auf Leistungen verzichten, empfiehlt sich ein Zahn­zusatz­versicherung-Vergleich. Einige ZZV bieten Tarife ohne Wartezeit an. Auch bei solchen Tarifen kann anfangs eine begrenzte Erstattungs­summe für Sie gelten.

  • Übernimmt die Zahnzusatzversicherung Leistungen für Zahnbehandlungen im Ausland?

    Ja. Je nach Anbieter und Tarif über­nehmen die meisten Zahn­zusatz­versicherungen die orts­üblichen Kosten für Zahn­behandlungen inner­halb Europas. Im außer­euro­päischen Ausland ist der Schutz hingegen meist zeitlich begrenzt. Die genauen Bestimmungen für Zahn­behandlungen im Ausland entnehmen Sie Ihren Versicherungs­bedingungen.

    Klären Sie am besten vorab, bis zu welcher Erstattungs­summe Ihr Versicherer Zahn­behandlungen im Ausland über­nimmt. Eventuelle Differenzen zahlen Sie sonst aus eigener Tasche. Weitere Infos lesen Sie im Ratgeber Zahnzusatzversicherung im Ausland.

    • Tipp Grenzgänger:innen (z.B. zwischen Deutschland und der Schweiz) können in allen Allianz MeinZahnschutz Tarifen mit Sondervereinbarung aufgenommen werden. Lassen Sie sich dazu gerne beraten.
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  • Übernimmt die Zahnzusatzversicherung auch Zahnbehandlungen unter Vollnarkose?

    Das kommt darauf an. Zahn­behandlungen unter Voll­narkose erstatten Zahn­zusatz­versicherungen in der Regel bei medizinischer Not­wenigkeit. Liegt keine medizinische Indikation für eine Zahn­behandlung unter Voll­narkose vor, kommen Sie für die Kosten der Voll­narkose selbst auf. Pro Behandlungs­stunde liegt eine Voll­narkose zwischen 200 und 350 Euro. Die GKV erstattet die Lokalanästhesie.

    Tipp: Die Allianz Zahnzusatzversicherung bietet Narkose als Premium-Leistungen in allen MeinZahnschutz Tarifen: 100 Prozent Kostenerstattung für Angst- und Schmerzausschaltung bei Zahnbehandlung, auch für Lachgas oder Akupunktur.

  • Gibt es für Patient:innen mit Angst vor dem Zahnarzt oder der Zahnärztin auch Zahnbehandlungen ohne Bohren und Schmerzen?

    Ja. Mittlerweile gibt es schonende, minimal­invasive Zahn­behandlungen, die Bohren über­flüssig machen können. Beispiel: Wird die Karies sehr früh erkannt, kann der Zahn­arzt oder die Zahn­ärztin mittels sogenannter Karies­infiltration (ICON Therapie) diese Stelle am Zahn behandeln. Anschließend wird die Stelle mit Kunst­stoff (ICON) versiegelt. Die GKV zahlt diese Behandlung jedoch nicht, eben­sowenig wie die meisten Zahnzusatzversicherungen.

    Wenn Sie Angst vor dem Zahnarzt-Besuch oder Behandlungen und den damit verbundenen Schmerzen haben, sprechen Sie das bei Ihrem Zahn­arzt oder Ihrer Kiefer­chirurgin an. Er oder Sie wird Sie in Ruhe beraten und das weitere Vor­gehen mit Ihnen durch­gehen. Manche Zahn­ärzt:innen spezialisieren sich auch auf sogenannte Angstpatient:innen.

    In solchen Praxen sind Mitarbeitende besonders sensibilisiert und bieten spezielle Zahn­behandlungen an. Ob sich ein solcher Zahn­arzt oder Zahnärztin in der Nähe befindet, lässt sich am schnellsten online heraus­finden, als z.B. über die Online Arztsuche der Allianz Gesundheits­welt. Tipp: Eine gründliche Mund­hygiene und regel­mäßige Prophy­laxe durch professionelle Zahn­reinigung beugen Zahn­krankheiten und dem gefürchteten Loch im Zahn vor.

    Gibt es schmerzfreie Zahn­behandlungen auch für Kinder?

    Dank moderner Behandlungs­techniken laufen Zahn­behand­lungen für Kinder in der Regel größten­teils schmerz­frei ab. Hat Ihr Nach­wuchs Angst vor Bohren oder Schmerzen bei Zahn­behand­lungen, empfiehlt sich der Besuch bei einem speziellen Kinder-Zahn­arzt oder Kinder-Zahn­ärztin in der Nähe (Suche z.B. auf der Allianz Gesund­heits­welt: Bei Arztsuche Kinder­zahn­heil­kunde eingeben).

    Dieser kann gezielt auf die Bedürfnisse und Zahn­krank­heiten der Jüngsten eingehen. Außer­dem erklären Kinder-Zahn­ärzt:innen kind­gerecht, wie richtige Mund­hygiene geht und ein Loch im Zahn gar nicht erst entsteht.

    Tipp: Sollten die Ängste Ihres Kindes zu groß sein, bieten viele Zahn­arzt­praxen auch Behandlungen unter Narkose, Lachgas oder Hypnose an.

  • Gelten Prophylaxemaßnahmen als Zahnbehandlungen?

    Nein. Prophylaktische Maß­nahmen wie die professionelle Zahnreinigung, zählen zu den vorbeugenden Maß­nahmen. Als Zahn­behandlung gilt eine Maß­nahme nur, wenn bereits Schaden entstanden ist.

    Die Prophy­laxe zielt generell darauf ab, Ihre natürliche Zahn­gesundheit so lange wie möglich zu erhalten. Hierzu tragen neben der täglichen Zahn­pflege zu Hause und Mund­hygiene vielfältige Maß­nahmen als Vorsorge bei. Regel­mäßige Besuche beim Zahn­arzt oder der Zahn­ärztin sind der beste Beitrag, Ihre natürliche Zahn­gesundheit zu erhalten. Zu den wichtigsten Prophy­laxe-Behandlungen gehören: die regel­mäßige Entfernung von Zahnstein, die professionelle Zahn­reinigung, die Fluoridierung als Zahn­schutz, die Versiegelung der Zahn­substanz ( Fissurenversiegelung), die Prothesen­pflege und die Beratung, zum Beispiel zur Ernährung oder in der Schwangerschaft.

    Etliche dieser Maß­nahmen sind keine Pflicht­leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung, obwohl sie zum lang­fristigen Erhalt der Zähne beitragen. Die Kosten­über­nahme durch eine private Zahn­zusatz­versicherung ist für viele Zahn­behandlungen jedoch als Vorsorge­maß­nahme vereinbar. Achten Sie bei der Tarifwahl und im Vergleich der Zahn­zusatz­versicherungen darauf, dass Ihre gewünschten Leistungen abgedeckt sind.

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