- Zahnbehandlungen sind Maßnahmen zur Therapie von Zahnerkrankungen. Dazu zählen Karies- und Parodontitisbehandlungen aber auch Wurzelbehandlungen.
- Wer übernimmt die Kosten für die verschiedenen Behandlungsmaßnahmen? Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet die Kosten nicht oder nur zu einem geringen Teil.
- Eine private Zahnzusatzversicherung wie die MeinZahnschutzTarife der Allianz zahlt hingegen die Behandlungskosten zu 100 Prozent. Das gilt zum Beispiel für professionelle Zahnreinigung, Wurzelbehandlung, Parodontalbehandlungen oder hochwertige Zahnfüllungen aus Kunststoffen. Ebenso übernimmt sie die Kosten für Angst- und Schmerzausschaltung (Narkose, Lachgas) während dieser Zahnbehandlungen zu 100 Prozent.
Zahnbehandlungen: Arten und Kosten

Zahnbehandlungen kurz erklärt
Wie laufen Zahnbehandlungen ab?

Wie wird Karies behandelt?
Welche Zahnbehandlungen gibt es bei Parodontitis (Parodontose)?
Parodontitis ist eine chronische Entzündung des Zahnfleisches und Kieferknochens mit oft einhergehender Zerstörung des Zahnhalteapparats. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, eine Parodontitis zu behandeln. Dazu gehören Methoden wie die mechanische Reinigung der betroffenen Zähne. Da Parodontitis (Parodontose, umgangssprachlich oft auch Zahnentzündung genannt) bakteriell verursacht ist, empfiehlt sich eine medikamentöse Behandlung zur Bekämpfung der Bakterien.
Die Dauer der Behandlung und Anzahl der benötigten Sitzungen hängt vom Ausmaß der Erkrankung ab. Zwischen drei und sechs Sitzungen sind mindestens zu veranschlagen. Hinzu kommt die regelmäßige Nachbehandlung, um neuer Parodontitis dauerhaft vorzubeugen.
Was geschieht bei einer Wurzelbehandlung?
So viel kosten Zahnbehandlungen und das ist Ihr Eigenanteil
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Zahnbehandlung
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Gesamtkosten
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GKV - Leistung
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Eigenanteil ohne ZZV
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Eigenanteil mit
Allianz MeinZahnschutz 90 |
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Kompositfüllung Backenzahn dreiflächig | 127 € | 50 € | 77 € | 0 € |
Professionelle Zahnreinigung | 120 € | 0 € | 120 € | 0 € |
Parodontitisbehandlung | 400 € | 0 € | 400 € | 0 € |
Wurzelbehandlung (Zusatzkosten) | 520 € | 0 € | 520 € | 0 € |
Zahnästhetik wie Zahnbleaching | 400 € | 0 € | 400 € | 250 € |
Was passiert, wenn Mehrkosten anfallen?
Benötigen Sie eine aufwändigere Behandlung, setzt die Zahnärztin (oder der Kieferchirurg) mit Ihnen eine schriftliche Mehrkostenvereinbarung auf. Mehrkosten müssen Sie als GKV-Patient:in in vollem Umfang selbst zahlen. Bei komplexen Behandlungstherapien in der Prothetik (z.B. Kronen, Brücken, Prothesen) sollten Sie einen Heil- und Kostenplan vor der Behandlung genehmigen lassen. Er schlüsselt Ihnen vorab die zu erwartende Zahnbehandlungs-Kosten auf.
Lesen Sie im Ratgeber, welche Festzuschüsse Ihnen beispielsweise die gesetzliche Krankenkasse für Zahnersatz (wie Kronen, Brücken, Prothesen) gewährt, der im Rahmen Ihrer Behandlung verwendet wird.
Eine private Zahnzusatzversicherung kann sinnvoll sein, um Ihnen Zahnbehandlungskosten zu erstatten, die die GKV nicht übernimmt.
Beitragsbeispiele für die Allianz Zahnzusatzversicherung
Welche Behandlungen für Zahnästhetik gibt es?
Zahnästhetik übernimmt die GKV nicht
Was übernimmt die Zahnzusatzversicherung?
In der Regel werden die Kosten für ästhetische Zahnbehandlungen von der Zahnzusatzversicherung nicht erstattet. Es gibt jedoch auch Ausnahmen wie z.B. ein medizinisch notwendiges Veneer bei einem beschädigten Zahn.
Was möchten Sie zu Zahnbehandlungen wissen?
Sind die Leistungen für Zahnbehandlungen in den ersten Jahren nach Abschluss einer Zahnzusatzversicherung begrenzt? Stichwort: Zahnstaffel
Ja. In den meisten Zahnzusatzversicherungen sind Wartezeiten von acht Monaten üblich, bevor Sie alle Leistungen für Zahnbehandlungen in Anspruch nehmen können (in den Allianz MeinZahnschutz-Tarifen übrigens nicht, hier gibt es Sofortschutz).
Außerdem bekommen Sie in den ersten Jahren oft nur einen festgelegte Betrag oder Prozentsatz erstattet. Außerdem hängt die Leistungsbegrenzung, auch Zahnstaffel genannt, von der Art der Zahnbehandlung ab:
- Leistungen zur Prophylaxe sowie Zahnbehandlungen nach einem Unfall stehen Ihnen oft direkt nach Vertragsabschluss zur Verfügung.
- Aufwändigere Zahnbehandlungen (z.B. Wurzelbehandlungen / Wurzelkanalbehandlungen) erstattet die Zahnzusatz erst nach Ablauf der Wartezeit.
Möchten Sie nicht so lange auf Leistungen verzichten, empfiehlt sich ein Zahnzusatzversicherung-Vergleich. Einige ZZV bieten Tarife ohne Wartezeit an. Auch bei solchen Tarifen kann anfangs eine begrenzte Erstattungssumme für Sie gelten.
Übernimmt die Zahnzusatzversicherung Leistungen für Zahnbehandlungen im Ausland?
Ja. Je nach Anbieter und Tarif übernehmen die meisten Zahnzusatzversicherungen die ortsüblichen Kosten für Zahnbehandlungen innerhalb Europas. Im außereuropäischen Ausland ist der Schutz hingegen meist zeitlich begrenzt. Die genauen Bestimmungen für Zahnbehandlungen im Ausland entnehmen Sie Ihren Versicherungsbedingungen.
Klären Sie am besten vorab, bis zu welcher Erstattungssumme Ihr Versicherer Zahnbehandlungen im Ausland übernimmt. Eventuelle Differenzen zahlen Sie sonst aus eigener Tasche. Weitere Infos lesen Sie im Ratgeber Zahnzusatzversicherung im Ausland.
Übernimmt die Zahnzusatzversicherung auch Zahnbehandlungen unter Vollnarkose?
Das kommt darauf an. Zahnbehandlungen unter Vollnarkose erstatten Zahnzusatzversicherungen in der Regel bei medizinischer Notwenigkeit. Liegt keine medizinische Indikation für eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose vor, kommen Sie für die Kosten der Vollnarkose selbst auf. Pro Behandlungsstunde liegt eine Vollnarkose zwischen 200 und 350 Euro. Die GKV erstattet die Lokalanästhesie.
Tipp: Die Allianz Zahnzusatzversicherung bietet Narkose als Premium-Leistungen in allen MeinZahnschutz Tarifen: 100 Prozent Kostenerstattung für Angst- und Schmerzausschaltung bei Zahnbehandlung, auch für Lachgas oder Akupunktur.
Gibt es für Patienten oder Patientinnen mit Zahnarztangst auch Zahnbehandlungen ohne Bohren und Schmerzen?
Ja. Mittlerweile gibt es schonende, minimalinvasive Zahnbehandlungen, die Bohren überflüssig machen können. Beispiel: Wird die Karies sehr früh erkannt, kann der Zahnarzt oder die Zahnärztin mittels sogenannter Kariesinfiltration (ICON Therapie) diese Stelle am Zahn behandeln. Anschließend wird die Stelle mit Kunststoff (ICON) versiegelt. Die GKV zahlt diese Behandlung jedoch nicht, ebenso wenig wie die meisten Zahnzusatzversicherungen.
Wenn Sie Angst vor dem Zahnarzt-Besuch oder Behandlungen und den damit verbundenen Schmerzen haben, sprechen Sie das bei Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Kieferchirurgin an. Er oder Sie wird Sie in Ruhe beraten und das weitere Vorgehen mit Ihnen durchgehen. Manche Zahnärztinnen und -ärzte spezialisieren sich auch auf sogenannte Angstpatientinnen und -patienten.
In solchen Praxen sind Mitarbeitende besonders sensibilisiert und bieten spezielle Zahnbehandlungen an. Ob sich ein solcher Zahnarzt oder Zahnärztin in der Nähe befindet, lässt sich am schnellsten online herausfinden, als z.B. über die Online Arztsuche der Allianz Gesundheitswelt. Tipp: Eine gründliche Mundhygiene und regelmäßige Prophylaxe durch professionelle Zahnreinigung beugen Zahnkrankheiten und dem gefürchteten Loch im Zahn vor.
Gibt es schmerzfreie Zahnbehandlungen auch für Kinder?
Dank moderner Behandlungstechniken laufen Zahnbehandlungen für Kinder in der Regel größtenteils schmerzfrei ab. Hat Ihr Nachwuchs Angst vor Bohren oder Schmerzen bei Zahnbehandlungen, empfiehlt sich der Besuch bei einem speziellen Kinder-Zahnarzt oder Kinder-Zahnärztin in der Nähe (Suche z.B. auf der Allianz Gesundheitswelt: Bei Arztsuche Kinderzahnheilkunde eingeben).
Dieser kann gezielt auf die Bedürfnisse und Zahnkrankheiten der Jüngsten eingehen. Außerdem erklären Kinder-Zahnärztinnen und -Zahnärzte kindgerecht, wie richtige Mundhygiene geht und ein Loch im Zahn gar nicht erst entsteht.
Tipp: Sollten die Ängste Ihres Kindes zu groß sein, bieten viele Zahnarztpraxen auch Behandlungen unter Narkose, Lachgas oder Hypnose an.
Gelten Prophylaxemaßnahmen als Zahnbehandlungen?
Nein. Prophylaktische Maßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung, zählen zu den vorbeugenden Maßnahmen. Als Zahnbehandlung gilt eine Maßnahme nur, wenn bereits Schaden entstanden ist.
Die Prophylaxe zielt generell darauf ab, Ihre natürliche Zahngesundheit so lange wie möglich zu erhalten. Hierzu tragen neben der täglichen Zahnpflege zu Hause und Mundhygiene vielfältige Maßnahmen als Vorsorge bei. Regelmäßige Besuche beim Zahnarzt oder der Zahnärztin sind die beste Möglichkeit, Ihre natürliche Zahngesundheit zu erhalten. Zu den wichtigsten Prophylaxe-Behandlungen gehören: die regelmäßige Entfernung von Zahnstein, die professionelle Zahnreinigung, die Fluoridierung als Zahnschutz, die Versiegelung der Zahnsubstanz (Fissurenversiegelung), die Prothesenpflege und die Beratung, zum Beispiel zur Ernährung oder in der Schwangerschaft.
Etliche dieser Maßnahmen sind keine Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, obwohl sie zum langfristigen Erhalt der Zähne beitragen. Die Kostenübernahme durch eine private Zahnzusatzversicherung ist für viele Zahnbehandlungen jedoch als Vorsorgemaßnahme vereinbar. Achten Sie bei der Tarifwahl und im Vergleich der Zahnzusatzversicherungen darauf, dass Ihre gewünschten Leistungen abgedeckt sind.


