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Zahn­zusatz­versicherung ohne Warte­zeit

Vorteile, Leistungen, Zahnstaffel & Co.

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Ab 12,94 € im Monat Die Preise beziehen sich auf den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungs­rückstellungen. Die jeweiligen Prozent­sätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Kranken­kasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchst­sätzen der Gebühren­ordnung für Zahnärzte bzw. Zahnärztinnen und Ärzte bzw. Ärztinnen.

Online abschließbar ab 18 bis 64 Jahren oder für Kinder unter 16 Jahren

Der Abschluss für Kinder im Alter von 16-17 Jahren ist bei Ihrem Allianz Kontakt vor Ort möglich.
Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit: Ein Zahnarzt untersucht das Gebiss einer Patientin

Von Team Gesundheit, aktualisiert am 28.08.2026

  • Möchten Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen und nicht monatelang auf den Versicherungsschutz warten? Dann ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit die richtige Wahl. Sie übernimmt Zahnleistungen ab dem gewählten Versicherungsbeginn. In den ersten Monaten ist die Höhe der Erstattungen meist begrenzt ( Zahnstaffel).
  • Die Kosten für laufende oder angeratene Behandlungen werden von einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeiten in der Regel nicht übernommen. Bei den meisten Versicherungen ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nicht mehr möglich.
  • Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit bietet viele Vorteile und kann abgeschlossen werden, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Bei Privatversicherten sind hochwertige Zahnleistungen bereits in Ihrer privaten Krankenversicherung enthalten.
  • Gut für Sie: Mit den Allianz MeinZahnschutz-Tarifen können Sie alle versicherten Leistungen ab Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen – Sofortschutz ohne Wartezeiten vom ersten Tag an.
Der Abschluss ist in der Regel auch möglich, wenn Sie Anspruch auf freie Heilfürsorge haben. Wenn bereits Behandlungen geplant oder beabsichtigt sind, ist kein Abschluss möglich.
Testsiegel Stiftung Warentest, veröffentlicht am 11.08.2026. Allianz Tarif MeinZahnschutz 100 (ZS100 / ZS100AR) ist mit der Bestnote Sehr Gut (0,6) ausgezeichnet. Quelle: www.test.de/logocheck
MeinZahnschutz, besonders günstig!
Die starke Zahn­zusatz­ver­sicherung der Allianz
Testsiegel Stiftung Warentest, veröffentlicht am 11.08.2026. Allianz Tarif MeinZahnschutz 100 (ZS100 / ZS100AR) ist mit der Bestnote Sehr Gut (0,6) ausgezeichnet. Quelle: www.test.de/logocheck
 
  • Ausgezeichneter Schutz für gesetzlich Versicherte
  • Viele Gesundheitsservices inklusive
  • Keine Wartezeiten
  • Ab 12,94 Euro
Testsiegel Stiftung Warentest, veröffentlicht am 26.02.2026 (www.test.de/logocheck). Der Allianz-Tarif MeinZahnschutz 100 der Allianz Privaten Krankenversicherung-AG ist mit der Bestnote Sehr Gut (0,6) ausgezeichnet; www.test.de Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre.

Eine Zahn­zusatz­versicherung ohne Warte­zeit greift sofort ab Versicherungsbeginn. Das heißt: Sie leistet im Unterschied zu Zahnzusatzversicherungen mit Wartezeit im vertraglich vereinbarten Rahmen ohne zeitliche Beschränkung.

Die Warte­zeiten bei einer Zahn­zusatz­versicherung sind von Versicherer zu Versicherer unter­schiedlich. Normaler­weise dauert es drei bis acht Monate, bis die Zahnzusatzversicherung die Kosten für Leistungen wie Zahn­behandlungen oder Zahnersatz übernimmt. Es gibt allerdings auch kürzere oder längere Warte­zeiten. Bestimmte Zahnzusatzversicherungen mit Wartezeit bieten für bestimmte Behandlungen Sofortleistungen an, zum Beispiel für eine profes­sionelle Zahn­reinigung.

Warte­zeiten bei der Zahnzusatzversicherung helfen dabei, die Beiträge für alle Versicherten stabil zu halten. Sie verhindern, dass Menschen erst bei akutem Behandlungsbedarf eine Versicherung abschließen und schützen Versicherer vor hohen Kosten kurz nach Vertragsabschluss.

Eine Zahn­zusatz­versicherung kostet nicht die Welt. Mit über­schau­baren monatlichen Beiträgen schonen Sie Ihre Nerven und Ihren Geld­beutel. Denn ohne Zusatz­versicherung kann sich eine Rechnung schnell auf einige hundert Euro be­laufen, die Sie sofort be­zahlen müssen. Erwachsene können die Zahn­zusatzversicherung bis 64 Jahre ab­schließen. In nur drei Schritten kommen Sie zum Abschluss: 1. Daten eingeben 2. Tarife vergleichen 3. Antrag prüfen und bestätigen. Digital, sicher und transparent.

Eine Zahnzusatz ohne Wartezeit lohnt sich, wenn Sie direkt nach Vertragsbeginn eine Zahnbehandlung in Anspruch nehmen wollen. Beispielsweise eine professionelle Zahnreinigung. Bitte beachten Sie: Bereits angeratene oder laufende Zahn­behandlungen werden auch von Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit nicht übernommen.

Darüber hinaus gilt: Für gesetzlich Kranken­versicherte, Kinder & Jugendliche oder Studierende ist der Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung grundsätzlich sinnvoll. Denn die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) bietet lediglich einen Basis­schutz, zum Beispiel im Bereich Kiefer­orthopädie. Hinzu kommt: Die bevorstehenden Gesundheits­reformen gehen mit Beitrags­steigerungen und Leistungs­kürzungen in der gesetzlichen Kranken­versicherung einher. Gerade jetzt kann der Abschluss einer privaten Zusatz­versicherung sinnvoll sein.

Wer auf der Suche nach einer Zahn­zusatz­versicherung ist, kann zwischen Zahn­versicherungen mit und ohne Warte­zeiten wählen. Zur Orientierung sehen Sie hier alle Vor- und Nach­teile der Zahn­zusatz­versicherung ohne Wartezeit im Überblick:

  • Zusatzkosten für Zahn­behandlungen wie Füllungen oder Wurzel­behandlungen übernimmt die Zahn­zusatz ohne Wartezeit unmittel­bar nach Vertrags­beginn.

  • Zahn­versicherungen ohne Warte­zeit erstatten je nach Tarif direkt hoch­wertigen Zahn­ersatz, Implantate oder Inlays.

  • Abhängig vom gewählten Sofortschutz-Tarif werden auch Kieferorthopädie-Kosten übernommen.

  • Für eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit können höhere Beiträge anfallen.

  • Eine Zahn­versicherung ohne Warte­zeit versichert in der Regel keine laufenden oder angeratenen Behandlungen.

  • Zahnzusatz­versicherungen mit Sofortschutz (ohne Wartezeit) erstatten anfangs nicht alle Kosten. sondern je nach bereits vergangener Vertragslaufzeit einen festgelegten Betrag (Erstattungs­höchstbetrag).

  • Für alle Allianz MeinZahnschutz-Tarife gilt: Es gibt keine Warte­zeiten. Der Versicherungs­schutz beginnt direkt ab Vertrags­beginn. Schon ab dem 1. des kommenden Monats sind Sie abgesichert. Beachten Sie, dass in den ersten drei Versicherungs­jahren Höchstbeträge gelten (Zahn­staffel).
  • Ihr Vorteil bei der Allianz: Das erste Versicherungs­jahr endet schon zum 31.12. und das sonst übliche vierte Jahr der Zahn­staffel fällt weg. So kommen Sie viel schneller an volle Leistungen als üblich!
  • Tipp: Schließen Sie frühzeitig ab! Denn wenn Ihr Zahn­arzt bzw. Ihre Zahnärztin bereits eine Behand­lung angeraten oder geplant hat, ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nicht mehr möglich.
  • In wenigen Minuten zum Abschluss – sicher und transparent. Bis 64 Jahre online abschließbar.

  • Sind Sie älter als 64 oder haben Sie Fragen? Dann sind unsere Ansprech­partner:innen gerne für Sie da.

Hohe Kundenzufriedenheit bei der Zahn­zusatz­versicherung

4.7/5

Aus 311 Bewertungen bei eKomi

eKomi Kundenauszeichnung Silber

Es gibt bei Zahn­zusatz­ver­sicherungen Leistungen, die Sie ohne Ein­haltung einer Warte­zeit erhalten. Andere Be­hand­lungen wiederum können Sie erst nach Ablauf der Warte­zeit in Anspruch nehmen. Während die mögliche Wartezeit bei vielen Zahnzusatzversicherern bis zu acht Monate beträgt, leisten die Allianz MeinZahnschutz-Tarife sofort im tariflichen Umfang. Dies gilt unter anderem für folgende Allianz Leistungen:

  • Kieferorthopädie/ Zahnspange
  • Zahnbehandlung
  • Professionelle Zahnreinigung
  • Zahnersatz (zum Beispiel Implantat)
  • Kunststofffüllung
  • Wurzelbehandlung
  • Parodontosebehandlung

Bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit leistet der Versicherer von Anfang an – die Leistungs- oder Zahn­staffel macht dieses Risiko kalkulierbar. Sie legt fest, welche Leistungen der Versicherer in den ersten Jahren der Vertrags­laufzeit maximal erbringen muss und wann die Begrenzung entfällt. Das ermöglicht sofort hohe Kostenerstattungen, sicher aber gleichzeitig stabile Beiträge für alle Versicherten. Die Erstattungs­summe steigt daher schrittweise über meist drei bis vier Jahre. In den Allianz MeinZahnschutz-Tarifen erstatten wir bereits nach dem dritten Jahr in vollem Umfang.

Beispiel: Ihre Zahn­behandlung kostet im ersten Jahr 1.500 Euro. Liegt die Summen­begrenzung bei 1.000 Euro, zahlen Sie 500 Euro selbst.

Bei den Allianz MeinZahnschutz-Tarifen ohne Wartezeit (MeinZahnschutz 75/90/100) gibt es eine Zahn­staffel mit Staffelung nach Versicherungs­jahren. Ein Versicherungsjahr geht 12 Monate ab Vertragsabschluss. Andere Versicherer staffeln hingegen nach Kalender­jahren (Erstattungszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember) oder der Art der Zahnbehandlung. Achten Sie darauf, wie das Versicherungsjahr in Ihren Vertragsbedingungen definiert ist.

Wichtig zu wissen: Die Zahnstaffel entfällt bei einem Unfall mit daraus resultierenden Zahnschäden. In der Tabelle sehen Sie beispielhaft die Erstattungs­grenzen ( Summenbegrenzung) der Allianz privaten Zahnversicherung ohne Wartezeiten:

Wischen um mehr anzuzeigen

Allianz Tarif
Max. Erstattung 1. Jahr
Max. Erstattung 1. bis 2. Jahr
Max. Erstattung 1. bis 3. Jahr
Max. Erstattung ab dem 4. Jahr
MeinZahnschutz 75 1.000 € 1.500 € 2.000 € unbegrenzt
MeinZahnschutz 90 1.000 € 2.000 € 3.000 € unbegrenzt
MeinZahnschutz 100 1.000 € 2.500 € 4.000 € unbegrenzt

Erstes Versicherungsjahr endet zum 31.12.

Weitere Erstattungsbeispiele finden Sie hier:

Wer sich für eine private Zahn­zusatz­versicherung ohne Warte­zeit entscheidet, sollte vor Vertrags­abschluss auf diese Punkte achten:

  • In wenigen Minuten zum Abschluss – sicher und transparent. Bis 64 Jahre online abschließbar.

  • Sind Sie älter als 64 oder haben Sie Fragen? Dann sind unsere Ansprech­partner:innen gerne für Sie da.

Zahlt die Zahnzusatz­versicherung ohne Wartezeit, wenn ich bereits in Behandlung bin?

Nein. Eine private Zahn­versicherung ohne Warte­zeit zahlt normaler­weise nicht für bereits laufende Behandlungen. Zudem übernehmen Versicherer in der Regel keine Kosten für Zahnbehandlungen, die schon vor Abschluss der Zahn­zusatz­versicherung zahnärztlich fest­gestellt (und Ihnen angeraten) wurden. Beispielsweise, wenn Sie eine Zahnbehandlung oder Zahnersatz planen und hierfür bereits ein Heil- und Kostenplan vorliegt.

Zwar gibt es einige wenige Versicherer von Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit mit Sofortleistungen, die auch bei ange­ratenen Zahnbehand­lungen zahlen. Hier müssen Sie jedoch mit deutlichen höheren Beitrags­zahlungen für Ihre Zahn­zusatz rechnen.

Welche Arten von Summenbegrenzung gibt es bei der ZZV?

Sowohl Zahn­zusatz­versicherungen ohne Wartezeit als auch "normale" Tarife mit Warte­zeit haben eine Summen­begrenzung, die sogenannte Zahnstaffel. Die Art und Weise der Staffelung (Höhe der Erstattungssumme) einer Zahn­zusatz kann von Versicherer zu Versicherer variieren:

  • Staffelung nach Kalender­jahr: Erstattet Ihr Versicherer pro Jahr eine Summe X, können Sie zum Beispiel die Kosten einer zwei­teiligen Wurzel­behandlung auf zwei Kalender­jahre auf­teilen. Damit erhalten Sie einen höheren Zuschuss (erste Behandlung im November, zweite Behandlung im Januar).
  • Staffelung nach Versicherungs­jahr: Bei einer Staffelung nach Versicherungs­jahren gilt das gleiche wie bei der Staffelung nach Kalender­jahren. Nur dass "Ihr Jahr" nicht im Januar beginnt, sondern in dem Monat, in dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben.
  • Staffelung nach Zahn­behandlungen: Einige Versicherer begrenzen ihre Zuschüsse auch nach Behandlungs­art. Das heißt: Für professionelle Zahn­reinigung und Wurzel­behandlung ( Zahn­erhalt) beispiels­weise bekommen Sie bis zu 1.000 Euro im ersten Kalender­jahr. Für kiefer­orthopädische Behandlungen dagegen nur 500 Euro.
  • Staffelung nach Vor­erkrankungen: Abhängig von Ihrem Gesundheits­zustand (zum Beispiel Vor­erkrankungen, fehlende Zähne aufgrund von anderen Zahn­krankheiten) reduzieren manche Versicherer die Erstattungs­beträge. Wem keine Zähne fehlen, stehen Ihnen im ersten Kalender­jahr beispiels­weise 1.000 Euro zu. Versicherte mit zwei fehlenden Zähnen hingegen erhalten im gleichen Tarif nur 250 Euro.

Verzichten Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit auf die Gesundheitsprüfung?

Ob Sie beim Vertragsabschluss einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen oder nicht, hängt vom jeweiligen Versicherer ab. So gibt es sowohl Zahn­zusatz­versicherungen ohne Warte­zeit und ohne Gesundheits­fragen als auch Zahnzusatzversicherungen ohne Warte­zeit mit Gesundheitsprüfung.

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