• Benötigen Sie eine Zahnbehandlung direkt nach Versicherungsbeginn? Zahntarife ohne Wartezeit übernehmen Zahnleistungen von Beginn an, sind aber in den ersten Monaten meistens in der Höhe der Erstattungssumme begrenzt (Zahnstaffel). Laufende oder angeratene Behandlungen, die schon zum Zeitpunkt der Antragsstellung bekannt waren, werden in der Regel nicht übernommen.
  • Sind Sie gesetzlich krankenversichert? Dann können Sie eine private Zahn­zusatz­versicherung abschließen. Privat­versicherte haben hochwertige Zahn­leistungen bereits in ihrer Privaten Krankenversicherung inkludiert.
  • Gut für Sie: Mit der Allianz können Sie alle versicherten Leistungen der MeinZahnschutz-Tarife ab Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen – Sofortschutz vom ersten Tag an.

Das bedeutet für diese Tarife: Alle vor Abschluss angeratenen oder begonnenen Zahnbehandlungen und -maßnahmen sind davon ausgenommen.

Stiftung Warentest Finanztest Ausgabe 08/2024: Allianz Private Krankenversicherung wird mit MeinZahnSchutz 100 zum Testsieger. Insgesamt wurden 287 Tarife zur Zahnzusatzversicherung geprüft.
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Die starke Zahn­zusatz­ver­sicherung der Allianz
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  • Ausgezeichneter Schutz für gesetzlich Versicherte
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  • Keine Wartezeiten
  • Ab 12,94 Euro

Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre.

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Definition
Ohne Wartezeit bedeutet, dass die Zahn­zusatz­versicherung direkt nach Ver­sicherungs­beginn einspringt und im Rahmen der Zahn­staffel volle Kosten­über­nahme gewährleistet.

Eine Zahn­zusatz­versicherung ohne Warte­zeit ist eine Zahn­zusatz­versicherung, die direkt nach Abschluss greift. Das heißt: Sie leistet im vertraglich verein­barten Rahmen direkt nach Vertrags­beginn und ohne zeitliche Beschränkung.

Dadurch unterscheidet sie sich von regulären Zahnzusatzversicherungen (ZZV), die nach Vertrags­beginn eine Sperr­frist zwischen drei und acht Monaten vorsehen. Erst nach Ende dieser Warte­zeit werden Kosten für Zahn­behandlungen oder Zahnersatz übernommen.

Aber: Da der Versicherer die verein­barten Behandlungs­kosten unmittelbar nach Vertrags­beginn übernimmt, fallen die monatlichen Beiträge bei Sofort­tarifen im Normalfall höher aus.

Wie lange die Warte­zeiten bei einer Zahn­zusatz­versicherung sind, ist von Versicherer zu Versicherer unter­schiedlich. Normaler­weise dauert es acht Monate, bis die ZZV alle Leistungen über­nimmt. Es gibt allerdings auch kürzere oder längere Warte­zeiten. Manche Zahn­zusatz­ver­sicherungen mit Warte­zeiten bieten sogar Sofortleistungen an, zum Beispiel eine profes­sionelle Zahn­reinigung

  • In den Allianz MeinZahnschutz Tarifen gibt es keine Wartezeiten. Sie sind direkt ab Versicherungsbeginn abgesichert.
Gut zu wissen

Wenn Sie direkt nach Vertragsbeginn z.B. eine professionelle Zahn­reinigung in Anspruch nehmen wollen, ist eine Zahn­zusatz­versicherung ohne Warte­zeit sinnvoll. Nicht enthalten sind dann in der Regel Maßnahmen und Zahnbehandlungen, die im Vorhinein von der Zahn­ärztin oder dem Zahnarzt angeraten oder bereits begonnen wurden.

Darüber hinaus gilt: Für gesetzlich Kranken­versicherte ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung grundsätzlich sinnvoll. Denn die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) bietet lediglich einen Basis­schutz. Zahn­leistungen, die über die Regel­versorgung hinausgehen, zahlen Sie aus eigener Tasche.

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Pro & Contra
Wer auf der Suche nach einer Zahn­zusatz­versicherung ist, kann zwischen Zahn­versicherungen mit und ohne Warte­zeiten wählen. Zur Orientierung sehen Sie hier alle Vor- und Nach­teile der Zahn­zusatz­versicherung ohne Wartezeit im Überblick:

Beachten Sie, dass es Erstattungs­höchst­beträge geben kann. Das heißt: Der Versicherer erstattet einen fest­gelegten Betrag, dessen Höhe sich nach der bereits zuvor vergangenen Vertrags­laufzeit richtet.

  • Zusatzkosten für Zahn­behandlungen wie Füllungen oder Wurzelbehandlungen werden meist unmittel­bar nach Vertrags­beginn übernommen.
  • Zahn­versicherungen ohne Warte­zeit erstatten je nach Tarif direkt hoch­wertigen Zahn­ersatz, Implantate oder Inlays.
  • Abhängig vom Tarif­inhalt werden auch Rechnungen des Kieferorthopäden ohne Warte­zeit übernommen.
  • Für eine Zahn­zusatz­versicherung ohne Warte­zeit müssen Sie meist höhere Beiträge zahlen.
  • Die Zahn­versicherung ohne Warte­zeit versichert in der Regel keine laufenden oder angeratenen Behandlungen.
  • Zahnzusatzversicherungen mit Sofortleistungen erstatten anfangs nicht alle Kosten, sondern haben oft einen Erstattungshöchstbetrag.
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Im Überblick
Auf der Suche nach einer privaten Zahn­zusatz­versicherung werden Sie schnell fest­stellen, dass einige Tarife Warte­zeiten ent­halten. Wieso das so ist und ab wann man den vollen Leistungs­umfang in Anspruch nehmen kann, lesen Sie hier.
Die Warte­zeiten dienen zur Risiko­be­grenzung für den Versicherer und somit auch für das Versicherten­kollektiv, um stabilere Beiträge zu ermöglichen.
Es gibt bei Zahn­zusatz­ver­sicherungen Leistungen, die Sie ohne Ein­haltung einer Warte­zeit erhalten. Andere Be­hand­lungen wiederum können Sie erst nach Ablauf der Warte­zeit in Anspruch nehmen. Dies ist eine beispiel­hafte Dar­stellung von Leistungen mit möglichen Wartezeiten:

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Leistungen
Mögliche Wartezeit
Wartezeiten bei der
 Allianz MeinZahnschutz-Tarife
Kieferorthopädie / Zahnspange Bis zu 8 Monate sofort
Zahnbehandlung Bis zu 8 Monate sofort
Professionelle Zahnreinigung Bis zu 8 Monate sofort
Zahnersatz (z.B. Implantat) Bis zu 8 Monate sofort
Kunststofffüllung Bis zu 8 Monate sofort
Wurzelbehandlung Bis zu 8 Monate sofort
Parodontosebehandlung Bis zu 8 Monate sofort
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Besonderheiten
Zahn­zusatz­versicherungen ohne Warte­zeit über­nehmen in den ersten Jahren meist nicht die gesamten Behandlungs­kosten. Der Grund: Die Erstattungs­summen sind begrenzt.

Die meisten privaten Zahn­versicherungen ohne Warte­zeiten begrenzen die Erstattungs­summen in den Anfangs­jahren. In der Regel sind sie gestaffelt und erhöhen sich von Jahr zu Jahr. Man spricht hier auch von Zahn­staffel oder Leistungs­staffel. Sie gibt an, welche Leistungen der Versicherer in den ersten Jahren der Vertrags­laufzeit erbringt und ab welchem Jahr die Summen­begrenzung entfällt.

Zum Beispiel: Wenn Ihre Zahn­behandlung im ersten Jahr 1.500 Euro kostet und die Summen­begrenzung Ihrer Zahn­zusatz­versicherung bei 1.000 Euro liegt, müssen Sie 500 Euro aus eigener Tasche leisten.

Bei den Zahn­tarifen der Allianz (MeinZahnschutz 75 / 90 / 100) gibt es keine Warte­zeiten, jedoch eine Zahn­staffel. Diese entfällt bei einem Unfall. In der Tabelle sehen Sie beispielsweise, ab welchem Jahr die Allianz welche Erstattungs­summe für eine private Zahn­versicherung ohne Warte­zeiten leistet:

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Allianz Tarif
Kosten 1. Jahr*
Kosten 1. bis 2. Jahr
Kosten 1. bis 3. Jahr
Kosten ab 4. Jahr
MeinZahnschutz 75 1.000 € 1.500 € 2.000 € unbegrenzt
MeinZahnschutz 90 1.000 € 2.000 € 3.000 € unbegrenzt
MeinZahnschutz 100 1.000 € 2.500 € 4.000 € unbegrenzt
*Erstes Versicherungsjahr endet zum 31.12.
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Vertrags­abschluss
Wer sich für eine private Zahn­zusatz­versicherung ohne Warte­zeit entscheidet, sollte vor Vertrags­abschluss folgende Punkte beachten:
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Häufige Fragen

Gibt es eine Leistungsbegrenzung bei der Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?

Ja. Bei Tarifen ohne Warte­zeiten leistet der Versicherer zwar unmittel­bar. Der Leistungs­umfang bzw. die maximale Erstattungssumme der Zahn­zusatz ist aber trotzdem begrenzt: In der Regel gibt es in den ersten drei Jahren Summen­begrenzungen, die sogenannte Zahn­staffel. Das heißt: Die maximalen Erstattungs­beträge erhöhen sich in den angegebenen Jahren jährlich.

Viele Versicherer begrenzen die Leistungen in den ersten vier Jahren. Danach erfolgt die unbegrenzte Erstattung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen.

  • In den Allianz MeinZahnschutz-Tarifen erstatten wir bereits nach dem dritten Jahr in vollem Umfang.

Tipp: Achten Sie darauf, wie das Versicherungsjahr in Ihren Versicherungsbedingungen definiert ist.

Weitere interessante Themen finden Sie hier: Zahnzusatzversicherung Ratgeber

Zahlt die Zahnzusatz­versicherung ohne Wartezeit, wenn ich bereits in Behandlung bin?

Nein. Eine private Zahn­versicherung ohne Warte­zeit zahlt normaler­weise nicht für bereits laufende Behandlungen. Außerdem über­nimmt der Versicherer in der Regel keine Behandlungskosten, die auf Behandlungs­bedürftig­keiten beruhen, die Ihr Zahn­arzt bereits vor Abschluss der Zahn­zusatz­versicherung fest­gestellt (und angeraten) hat. Es gibt zwar einige wenige Versicherer, die auch bei ange­ratenen Behand­lungen zahlen. Hier müssen Sie jedoch mit deutlichen höheren Beitrags­zahlungen für Ihr Zahn­zusatz rechnen.

Kann ich die Zahnversicherung ohne Wartezeit abschließen, wenn eine Behandlung bereits in Planung ist?

Der Abschluss einer privaten Zahn­zusatz­versicherung ohne Warte­zeit ist jeder­zeit möglich. Also auch dann, wenn Sie Zahn­behandlung oder Zahn­ersatz bereits planen. Davon un­ab­hängig ist die Frage, ob der Versicherer die Kosten von geplanten Zahn­behand­lungen und -maß­nahmen (z.B. auf der Basis eines Kosten­plans) über­nimmt. Die meisten ZZV über­nehmen diese Kosten dann nicht.

Verzichten Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit auf die Gesundheitsprüfung?

Ob Sie bei Vertragsabschluss Gesundheits­fragen beantworten müssen oder nicht, hängt vom Versicherer ab. So gibt es Zahn­zusatz­versicherungen ohne Warte­zeit und ohne Gesundheits­prüfung. Und genauso existieren ZZV ohne Warte­zeit mit Gesundheitsfragen.

  • Die Allianz Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit können Sie schnell und einfach online abschließen. Beim Online-Abschluss müssen Sie lediglich zwei einfache Gesundheitsfragen beantworten. Es wird nach bereits angeratenen oder geplanten zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Behandlungen gefragt. Danach müssen Sie beantworten, ob Ihnen Zähne fehlen. Wenn Ihnen Zähne fehlen, müssen Sie die Anzahl der fehlenden Zähne angeben.

Welche Arten von Summenbegrenzung gibt es bei der ZZV?

Sowohl Zahn­zusatz­versicherungen ohne Sperr­frist als auch "normale" Tarife mit Warte­zeit haben eine Summen­begrenzung, die sogenannte Zahnstaffel.

Die Art und Weise der Staffelung einer Zahn­zusatz kann von Versicherer zu Versicherer variieren:

  • Staffelung nach Kalender­jahr: Erstattet Ihr Versicherer pro Jahr eine Summe X, können Sie zum Beispiel die Kosten einer zwei­teiligen Wurzel­behandlung auf zwei Kalender­jahre auf­teilen und damit einen höheren Zuschuss erhalten (erste Behandlung im November, zweite Behandlung im Januar).
  • Staffelung nach Versicherungs­jahr: Bei einer Staffelung nach Versicherungs­jahren gilt das gleiche wie bei der Staffelung nach Kalender­jahren. Nur dass "Ihr Jahr" nicht im Januar beginnt, sondern in dem Monat, in dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben.
  • Staffelung nach Zahn­behandlungen: Darüber hinaus begrenzen einige Versicherer Ihre Zuschüsse auch nach Behandlungs­art. Das heißt: Für professionelle Zahn­reinigung und Wurzel­behandlung (Zahn­erhalt) beispiels­weise erhalten Sie bis zu 1.000 Euro im ersten Kalender­jahr, für kiefer­orthopädische Behandlungen dagegen nur 500 Euro.
  • Staffelung nach Vor­erkrankungen: Abhängig von Ihrem Gesundheits­zustand (z.B. Vor­erkrankungen, fehlende Zähne aufgrund von anderen Zahn­krankheiten) reduzieren manche Versicherer die Erstattungs­beträge. Wem keine Zähne fehlen, stehen im ersten Kalender­jahr beispiels­weise 1.000 Euro zu. Eine Versicherungs­nehmerin oder ein Versicherungs­nehmer mit zwei fehlenden Zähnen hingegen erhält im gleichen Tarif nur 250 Euro.
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