Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit ist eine Zahnzusatzversicherung, die direkt nach Abschluss greift. Das heißt: Sie leistet im vertraglich vereinbarten Rahmen direkt nach Vertragsbeginn und ohne zeitliche Beschränkung.
Dadurch unterscheidet sie sich von regulären Zahnzusatzversicherungen (ZZV), die nach Vertragsbeginn eine Sperrfrist zwischen drei und acht Monaten vorsehen. Erst nach Ende dieser Wartezeit werden Kosten für Zahnbehandlungen oder Zahnersatz übernommen.
Aber: Da der Versicherer die vereinbarten Behandlungskosten unmittelbar nach Vertragsbeginn übernimmt, fallen die monatlichen Beiträge bei Soforttarifen im Normalfall höher aus.