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Besondere Vorteile
  • Garantiert Ihnen Sofort­schutz – ohne Wartezeit
  • In wenigen Minuten online berechnen und abschließen
  • 100 % für Zahn­behandlung
  • Ab 12,94 Euro mtl.
  • Professionelle Zahn­reinigung inklusive

Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungs­rückstellungen in der Alters­gruppe 21–30 Jahre. Die jeweiligen Prozent­sätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Kranken­kasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchst­sätzen der Gebühren­ordnung für Zahn­ärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalender­jahren gelten Erstattungs­höchst­grenzen.

Weitere Informationen
Mit unserem Online-Rechner für die Zahn­zusatz­versicherung können Sie einfach und schnell den richtigen Schutz für Ihre Zähne finden. Der Tarif­rechner berück­sichtigt alle wichtigen persönlichen Daten, die für Ihren Versicherungs­schutz von Bedeutung sind. Nach Angabe aller Informationen in den Online-Rechner Zahn­zusatz­versicherung erhalten Sie Ihren persönlichen Beitrag je Tarif in einer Übersicht. Aus Ihrem individuellen Angebot können Sie Ihren Wunsch­tarif auswählen und Ihre Zahn­zusatz­versicherung online abschließen.
  • Schneller und einfacher Vergleich unserer Tarife
  • Unverbindliches und individuelles Preis­angebot im Rechner
  • Alle Leistungen auf einen Blick
  • Persönlicher Beratungs­termin oder Online­beratung auf Wunsch durch unsere Experten
Voraussetzungen

Unser Versicherungs­rechner sowie der Online-Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung sind für die folgenden Personen­gruppen geeignet:

  • Gesetzlich Versicherte oder Personen mit einer Grund­absicherung aus der Heil­fürsorge.
  • Personen, die keine private Zahn­zusatz­versicherung besitzen.
  • Personen, die das 65. Lebens­jahr noch nicht vollendet haben.
  • Eine Absicherung für Kinder ist online bis zur Voll­endung des 16. Lebens­jahres möglich.
Wichtige Angaben

Zur Berechnung der Zahn­zusatz­versicherung sind mehrere Angaben not­wendig. Zunächst ist das Geburts­datum der zu versichernden Person von Bedeutung, da das Eintrittsalter die Beitrags­höhe beeinflusst.

Des Weiteren fragen wir Ihren aktuellen Versicherungs­status ab, da nur gesetzlich Kranken­versicherte und Personen mit einem Anspruch auf freie Heil­für­sorge eine private Zahn­zusatz­versicherung abschließen können.

Darüber hinaus sind Angaben zur Zahn­gesundheit relevant. Dazu gehören beispiels­weise Informationen über fehlende Zähne oder Behandlungen, die bereits angeraten, geplant oder begonnen wurden. Diese Informationen beeinflussen den Beitrag, zudem werden bereits laufende Zahn­behandlungen bei Neu­abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung nicht über­nommen. Je besser die Zahn­gesundheit der zu versichernden Person, desto niedriger der individuelle Beitrag.

Absicherung

Die Allianz Zahn­zusatz­versicherung bietet verschiedene Möglich­keiten für Ihren Zahn­schutz, um individuelle Bedürfnisse abzudecken. Mit MeinZahnschutz im Alles+Mehr Paket stehen Ihnen 3 verschiedene Tarife zur Auswahl:

  • In allen MeinZahnschutz-Tarifen enthalten ist die Alles+Mehr Absicherung mit 100 %-Premium-Schutz z. B. für Bleaching (maximal 150 Euro innerhalb von 2 Jahren), Zahn­reinigung und Zahn­behandlung oder Angst- und Schmerz­ausschaltung.
  • Extra-Leistungen wie die Innovations­garantie.
  • Plus: Schutz für Zahn­ersatz, Kiefer­orthopädie und Aufbiss-Schienen, individuell abschließbar in drei verschiedenen Varianten:
  • MeinZahnschutz 75 – Starker 75%-Schutz
  • MeinZahnSchutz 90 – Top 90%-Schutz
  • MeinZahnschutz 100 – Premium 100%-Schutz

Die jeweiligen Prozent­sätze enthalten die Vor­leistung der gesetz­lichen Kranken­kasse. Die Erstattung erfolgt bis zum 3,5-fachen Satz der Gebühren­ordnung für Zahn­ärzte bzw. Zahn­ärztinnen (GOZ) und Ärzte bzw. Ärztinnen (GOÄ). In den ersten drei Kalender­jahren gelten Erstattungs­höchst­grenzen.

Monatliche Kosten

Die monatlichen Kosten für eine Zahn­zusatz­versicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. So beeinflussen zum Beispiel

  • das Alter der zu versichernden Person,
  • Ihre aktuelle Zahn­gesundheit,
  • der Leistungs­umfang und
  • Alterungs­rückstellungen

den monatlichen Beitrag.

In unserem Tarif MeinZahnschutz75 startet eine Zahn­zusatz­versicherung für Kinder bereits ab 8,43 Euro pro Monat und für Erwachsene ab 12,94 Euro pro Monat. Ihren individuellen Beitrag können Sie in unserem Zahn­zusatz­versicherung Rechner berechnen. Der Tarif­rechner zeigt Ihnen über­sichtlich alle zur Auswahl stehenden Tarife. Ihren Eigen­anteil bzw. Leistungs­umfang wählen Sie im Rechner selbst aus.

Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungs­rückstellungen in der Alters­gruppe 21–30 Jahre. Die jeweiligen Prozent­sätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Kranken­kasse. Die Erstattung erfolgt bis zum 3,5-fachen Satz der Gebühren­ordnung für Zahn­ärzte bzw. Zahn­ärztinnen (GOZ) und Ärzte bzw. Ärztinnen (GOÄ). In den ersten drei Kalender­jahren gelten Erstattungs­höchst­grenzen.

Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungs¬rückstellungen in der Alters¬gruppe 0-16 Jahre. Die jeweiligen Prozent¬sätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Kranken¬kasse. Die Erstattung erfolgt bis zum 3,5-fachen Satz der Gebühren¬ordnung für Zahn¬ärzte bzw. Zahn¬ärztinnen (GOZ) und Ärzte bzw. Ärztinnen (GOÄ). In den ersten drei Kalender¬jahren gelten Erstattungs¬höchst¬grenzen.

Erstattungsbeispiele
Gesunde Zähne bringen viel Lebens­freude. Allerdings über­nimmt die gesetzliche Kranken­versicherung nicht alle Kosten für Zahn­behandlung, Zahn­ersatz oder Vorsorge. Welche Selbst­beteiligung (Eigen­anteil) sich für Sie je nach Zahn­behandlung oder Zahn­ersatz mit und ohne Zahn­versicherung ergibt, zeigen folgende Erstattungs­beispiele:

Wischen um mehr anzuzeigen

Behandlungsart/
Zahnersatz
Gesamtanteil
Eigenanteil ohne ZZV
Eigenanteil mit
Allianz MeinZahnschutz 90
Professionelle
Zahnreinigung
120 € 120 € 0 €
Wurzelbehandlung 520 € 520 € 0 €
Kompositfüllung
dreiflächig
127 €  77 € 0 €
Keramikinlay
zweiflächig
900 € 860 € 90 €
Einzelimplantat
mit Verblendmetall
Keramik-Krone
2.820 € 2.280 € 282 €
Sie möchten Ihren Eigen­anteil reduzieren? Die Allianz erstattet je nach Tarif bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahn­ersatz und Behandlung (bis zu den Höchst­sätzen laut Gebühren­ordnung). Bitte beachten Sie, dass der Abschluss der Allianz Zahn­zusatz­versicherungen bis zum vollendeten 65. Lebens­jahr möglich ist. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihren Allianz Ansprech­partner vor Ort.
Weitere Fragen

Welche Besonderheiten bietet die Allianz Zahnzusatzversicherung?

Das spricht für Allianz MeinZahnschutz:

  • Premium Leistungen in allen Tarifen: 100 %-Schutz für Zahn­vorsorge, Zahn­behandlung inklusive Angst- und Schmerz­ausschaltung oder Bleaching.
  • Starker Schutz nach dem individuellen Bedarf: für Zahn­ersatz, Kiefer­orthopädie und Aufbiss-Schienen wählbar 75 %, 90 % oder 100 %!
  • Keine Warte­zeit
  • Innovations­garantie: zukünftige innovative und medizinisch notwendige Behandlungs­methoden sind schon jetzt mitversichert.
  • Abschluss mit und ohne Alterungs­rückstellung: Tarife ohne Alterungsrückstellungen sind in der Regel bei Abschluss günstiger, aber steigen an, sobald Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben. Tarife mit Alterungs­rückstellungen kosten in der Regel etwas mehr, bei dieser Variante kommt es jedoch nicht zu Anpassungen aufgrund des Alters.
  • Schnell online abschließen im Online-Rechner Zahn­zusatz­versicherung und mit der Allianz Gesund­heits-App bequem Rechnungen einreichen.

Die jeweiligen Prozent­sätze enthalten die Vor­leistung der gesetz­lichen Kranken­kasse. Die Erstattung erfolgt bis zum 3,5-fachen Satz der Gebühren­ordnung für Zahn­ärzte bzw. Zahn­ärztinnen (GOZ) und Ärzte bzw. Ärztinnen (GOÄ). In den ersten drei Kalender­jahren gelten Erstattungs­höchst­grenzen.

Wie kann ich in die Zahnzusatzversicherung wechseln?

Ein Wechsel der Zahn­zusatz­versicherung kann helfen, Beitrags­kosten zu sparen oder die Leistungen Ihren aktuellen Bedürfnissen anzupassen. Sie haben dabei zwei Möglich­keiten: Sie können den Tarif innerhalb ihrer Versicherung oder zu einem neuen Anbieter wechseln. Bitte bedenken Sie dabei den Zeit­punkt, die Warte­zeiten und Zahn­staffel einer Zahn­zusatz­versicherung. Wenn Sie als Mitglied der gesetz­lichen Kranken­versicherung Ihre Zahn­zusatz­versicherung beim gleichen Anbieter wechseln möchten, ist dies in der Regel jederzeit möglich. Bei einem Wechsel der Zahn­versicherung zu einem anderen Anbieter müssen Sie die Kündigungsfristen Ihrer aktuellen Zahn­versicherung beachten.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber: Zahnzusatz­versicherung wechseln.

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