In Abschnitt I finden Sie ein Zahnschema. Mithilfe der Abbildung wird die Art der Versorgung festgehalten.
Der Abschnitt ist unterteilt in:
- TP = Therapieplanung
- R = Regelversorgung
- B = Befund
Zeile B gibt Aufschluss über den Gebisszustand. Abkürzungen wie diese, aber auch sonstige Erläuterungen zu Befund und Behandlungsplanung sind im Heil- und Kostenplan aufgeschlüsselt. Die vorliegenden Befunde vermerkt die Zahnmediziner:in mithilfe von Kürzeln im Dokument. Einige Beispiele:
- Ein Brückenglied erhält die Abkürzung "b".
- Ein nicht erhaltungswürdiger Zahn ist mit "x" gekennzeichnet.
- Eine erneuerungsbedürftige Wurzelstiftkappe trägt das Kürzel "rw".
- Fehlende Zähne sind mit "f" gekennzeichnet.
Fehlt ein Zahn, wird in Zeile R die entsprechende Regelversorgung eingetragen – unabhängig davon, ob diese erfolgt oder eine privatzahnärztliche Leistung erbracht werden soll. Wählen Sie Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, wird auch die Zeile zur Therapieplanung ausgefüllt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie sich für eine vollverblendete Zahnkrone im Unterkiefer oder eine vollkeramische Adhäsivbrücke im Schneidezahnbereich entscheiden.
Bei Wiederherstellungen, etwa einer beschädigten Keramik-Verblendung, Teleskopkrone, Prothese oder Suprakonstruktion (implantatgetragener Zahnersatz), muss der Befund nicht ausgefüllt werden. Dafür gibt es ein freies Bemerkungsfeld und die Möglichkeit, die Art der Leistung anzukreuzen.