- Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse Ihre Zahnbehandlung nicht oder nur teilweise, erhalten Sie eine Zahnarztrechnung über die Restkosten. Für eine Erstattung der Zahnarztkosten reichen Sie die Rechnungsbelege bei Ihrer privaten Zahnzusatzversicherung (ZZV) ein.
- Bei den meisten Versicherern können Sie Ihre Rechnung online einreichen, über Online-Plattformen oder Rechnungsapps. Alternativ können Sie zum Beispiel auch Ihre Allianz Rechnung einreichen per Post oder E-Mail.
- Bei einfachen Behandlungen, wie einer professionellen Zahnreinigung, reichen Sie die Rechnung nach erfolgter Therapie ein. Bei komplexeren Leistungsfällen, etwa bei Implantaten, erstellt Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt vorab einen Heil- und Kostenplan. Diesen sollte die Zahnzusatzversicherung vor Behandlungsbeginn bewilligen.
- Prüfen Sie die Konditionen Ihrer Zahnzusatz-Police. Manche Anbieter haben für die Zahnzusatzversicherung Wartezeiten oder Fristen zur Kostenrückerstattung hinterlegt. Unser Tipp: Die Zahnzusatzversicherung MeinZahnschutz der Allianz leistet sofort – ganz ohne Wartezeit!
Rechnung bei Zahnzusatzversicherung einreichen: So geht es

Rechnung einreichen in der Zahnzusatzversicherung: Kurz erklärt
Wie funktioniert die Kostenerstattung bei der Zahnzusatzversicherung?
Für welche Behandlungen kann ich die Rechnung meines Zahnarztbesuches einreichen?
Folgende Behandlungen und Zahnarztkosten sind je nach Versicherer unter anderem abgedeckt:
- Professionelle Zahnreinigung
- Zahnersatz
- Zahnbehandlungen (z. B. Wurzelbehandlung)
- Hochwertige Füllungen
- Angst- und Schmerzausschaltung
- Kieferorthopädische Behandlungen
Kostenerstattung im Allianz Tarif MeinZahnschutz90
Hier finden Sie einige Beispielrechnungen für die Kostenerstattung bei Zahnbehandlung und Zahnersatz. Die genaue Höhe der Kostenübernahme und welche Leistungen übernommen werden, finden Sie auf der Produktseite MeinZahnschutzZahnzusatzversicherung oder in Ihrem Vertrag. Weitere Infos und Beispiele zu erstattungsfähigen Zahnarztkosten finden Sie in unserem Ratgeber Erstattungsbeispiele.
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Zahnbehandlung
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Zahnersatz
Prophylaxe & Zahnbehandlung
Wischen um mehr anzuzeigen
Zahnbehandlung
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Gesamtkosten
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GKV - Leistung
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Eigenanteil ohne ZZV
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Eigenanteil mit
Allianz MeinZahnschutz 90* |
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Kompositfüllung Backenzahn dreiflächig | 127 € | 50 € | 77 € | 0 € |
Professionelle Zahnreinigung | 120 € | 0 € | 120 € | 0 € |
Parodontitisbehandlung | 400 € | 0 € | 400 € | 0 € |
Wurzelbehandlung (Zusatzkosten) | 520 € | 0 € | 520 € | 0 € |
* 90% der Kosten inkl. Vorleistung der GKV |
Zahnersatz und Inlays
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Zahnersatz und Inlays
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Gesamtkosten
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GKV - Leistung
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Eigenanteil ohne ZZV
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Eigenanteil mit
Allianz MeinZahnschutz 90* |
---|---|---|---|---|
Metallkeramikbrücke vollverblendet | 1.890 € | 508 € | 1.382 € | 189 € |
Einzelimplantat mit Verblendmetall Keramikkrone | 2.820 € | 581 € | 2.239 € | 282 € |
Vollkeramik-Krone | 900 € | 220 € | 680 € | 90 € |
Keramik-Inlay zweiflächig | 900€ | 40 € | 860 € | 90 € |
* 90% der Kosten inkl. Vorleistung der GKV |
Wie kann ich meine Rechnung für die Zahnzusatzversicherung einreichen?
Rahmenbedingungen klären



Heil- und Kostenplan bewilligen lassen

Rechnung einreichen



Mehr Festzuschuss dank Bonusheft
Das Bonusheft ist ein kleines Faltblatt, in das Ihr Zahnarzt bzw. Ihre Zahnärztin die erfolgten Vorsorgeuntersuchungen einträgt. Gehen Sie mindestens einmal jährlich zum Check, sind Sie im Vorteil: Ist Ihr Bonusheft mindestens fünf Jahre lückenlos geführt, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) höhere Festzuschüsse für Ihren Zahnersatz. Der Festzuschuss zur Regelversorgung erhöht sich nach fünf Jahren von 60 auf 70 Prozent und nach 10 Jahren auf 75 Prozent.
Wichtig: Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin übermittelt die Daten nicht automatisch an die GKV. Legen Sie Ihr Bonusheft deshalb Ihrer Krankenkasse vor, wenn eine aufwendige Zahnbehandlung mit hohen Kosten bevorsteht.

Geld zurückbekommen


Schnell und unkompliziert Ihre Allianz Zahnzusatzversicherung Rechnung einreichen
Die Allianz Rechnungs-App

Zahnzusatzversicherung Rechnung einreichen per App: Fotografieren Sie Ihre Zahnarztrechnung oder einen Beleg mit der kostenlosen Allianz Gesundheits-App ab. Mit QR-Code auf dem Dokument geht es noch schneller: Den eA- oder eP-Code können Sie sofort per App einscannen und mit wenigen Klicks hochladen. Sobald Ihr Leistungsauftrag eingeht, erfahren Sie es per Smartphone-Benachrichtigung. Hier finden Sie die Links und Nutzungsbedingungen zur Allianz Gesundheits-App:
- iOS: Mindestversion 9.3 und iPhone 4s erforderlich.
- Android: Mindestversion 7.0 auf Ihrem Smartphone erforderlich.
Nutzungsbedingungen – "Allianz Gesundheits-App"

Worauf sollten Sie beim Rechnung einreichen achten?
Wie klappt es schneller mit der Kostenerstattung?
Wichtige Hinweise wie für eine schnelle Rechnungsabwicklung, Abrechnung und Kostenerstattung:
- Achten Sie auf Vollständigkeit der Unterlagen: Eine Quittung allein ersetzt zum Beispiel nicht die Zahnarztrechnung, die Sie für die Kostenerstattung benötigen.
- Nutzen Sie unsere digitalen Angebote: Über die Allianz Gesundheits-App sowie das Online-Portal Meine Allianz funktioniert der Upload am schnellsten. Das wiederum beschleunigt die Rechnungsabwicklung, bzw. den Rückerstattungsprozess. Ein weiteres Plus: Sie behalten den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihrer Rechnung immer im Blick.
Welche Fristen und Wartezeiten muss ich beachten?
Befinden Sie sich bereits in zahnärztlicher Behandlung oder haben Sie die Therapie bei Versicherungsabschluss schon abschlossen, gilt: Die Zusatzversicherung übernimmt in der Regel rückwirkend keine Erstattung, Sie zahlen die Kosten aus eigener Tasche. Je nach Versicherer greifen bestimmte Leistungsabrechnungen zudem erst nach einer Wartezeit. Abhängig von der Police vergehen nach Versicherungsbeginn bis zu acht Monate, bis Sie Anspruch auf Kostenerstattung haben. Einige Versicherer, wie beispielsweise die Allianz, bieten Zahnzusatzversicherungstarife ohne Wartezeit an.
Reichen Sie zum ersten Mal eine Rechnung bei Ihrer Zahnzusatzversicherung ein, dauert die Bearbeitung in der Regel länger. Denn beim ersten Leistungsfall kontaktiert der Versicherer oft Ihre Zahnarztpraxis. Dort bringt er die durchgeführten oder angeratenen Behandlungen der letzten fünf bis zehn Jahre in Erfahrung. Im Zweifelsfall überprüft die Zahnzusatzversicherung auch Ihre Angaben zu den Gesundheitsfragen, die Sie bei der Antragsstellung beantwortet haben.
Sie benötigen schnellstmöglich ein Zahnimplantat oder eine andere kostenintensive Therapie?
Dann sollten Sie Ihre Versicherung vor dem Eingriff informieren. Mit ein wenig Glück zieht der Versicherer die Überprüfung Ihrer Behandlung, für eine schnellere Erstattung, vor. Damit stehen die Chancen gut, dass Sie die Kosten innerhalb der Regelzeit von bis zu vier Wochen nach Einreichen der Rechnung erstattet bekommen.
Wie lange kann ich meine Rechnung für die Zahnzusatzversicherung einreichen?
Muss ich vor dem Einreichen meiner Zahnarztrechnung in Vorleistung gehen?
Rechnung mit Anschreiben einreichen


Damit Ihre Zahnzusatzversicherung die Kostenerstattung schnellstmöglich in die Wege leiten kann, fügen Sie der Rechnung ein Anschreiben bei. Das formlose Schreiben enthält wichtige Informationen für den zuständigen Sachbearbeiter, beispielsweise Ihre Kontaktdaten und die Versicherungsnummer.
Nutzen Sie das folgende Musterschreiben als Vorlage. Laden Sie das Dokument herunter und fügen Sie Ihre persönlichen Informationen ein. Anschließend drucken Sie es aus, unterschreiben es und senden es zusammen mit der Rechnung an Ihre Zusatzversicherung.
Wann muss ich den Heil- und Kostenplan bei der Zahnzusatzversicherung einreichen?

Wie ist der Heil- und Kostenplan aufgebaut?

Bei umfassenden Leistungsfällen wie einem Zahnimplantat erstellt Ihnen der behandelnde Zahnarzt oder die behandelnde Zahnärztin einen Heil- und Kostenplan. Er gibt Aufschluss über die geplante Behandlung sowie die anfallenden Zahnarztkosten. Diesen reichen Sie direkt bei Ihrer Zusatzversicherung ein. Erst wenn diese die Kostenübernahme nach HKP bewilligt hat, beginnen Sie die zahnärztliche Behandlung.
Der standardisierte Heil- und Kostenplan (HKP) ist entsprechend seiner Funktionen als Therapieplan und Kostenvoranschlag in zwei Teilen aufgebaut:
- Teil I: Der erste Teil enthält den zahnmedizinischen Befund, die Therapieplanung sowie für die Leistungsabrechnung der GKV erforderliche Angaben.
- Teil II: Teil zwei schlüsselt die Mehrkosten auf, die Ihnen als Patient:in entstehen, wenn Sie statt der Regelversorgung die vorgeschlagenen alternativen Behandlungen in Anspruch nehmen.
Mehr zu Aufbau und Inhalt des HKP erfahren Sie in unserem Ratgeber Heil- und Kostenplan. Wenn Sie wissen möchten, welche Leistungen die Zahnzusatz der Allianz übernimmt und was das kostet, dann klicken Sie auf Jetzt Berechnen.
Was möchten Sie gerne wissen?
Schickt mein Zahnarzt bzw. meine Zahnärztin die Rechnung nicht direkt an die Zahnzusatzversicherung?
Muss ich die Rechnung für meine Zahnbehandlung vorher bei der GKV einreichen?
Kann ich die Rechnung für eine Zahnreinigung auch als Foto per E-Mail einreichen?
Dürfen Kinder unter 18 Jahren eine Rechnung zur ZZV einreichen?
Kann ich mehrere Rechnungen für die ZZV gleichzeitig einreichen?


