Rechnung einreichen in der Zahnzusatzversicherung: Kurz erklärt
- Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse Ihre Zahnbehandlung nicht oder nur teilweise, erhalten Sie eine Zahnarztrechnung über die Restkosten. Für eine Erstattung der Zahnarztkosten reichen Sie die Rechnungsbelege bei Ihrer privaten Zahnzusatzversicherung (ZZV) ein.
- Bei den meisten Versicherern können Sie Ihre Rechnung online einreichen, über Online-Plattformen oder Rechnungsapps. Alternativ können Sie zum Beispiel auch Ihre Allianz Rechnung einreichen per Post oder E-Mail.
- Bei einfachen Behandlungen, wie einer professionellen Zahnreinigung, reichen Sie die Rechnung nach erfolgter Therapie ein. Bei komplexeren Leistungsfällen, etwa bei Implantaten, erstellt Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt vorab einen Heil- und Kostenplan. Diesen sollte die Zahnzusatzversicherung vor Behandlungsbeginn bewilligen.
- Prüfen Sie die Konditionen Ihrer Zahnzusatz-Police. Manche Anbieter haben für die Zahnzusatzversicherung Wartezeiten oder Fristen zur Kostenrückerstattung hinterlegt. Unser Tipp: Die Zahnzusatzversicherung MeinZahnschutz der Allianz leistet sofort – ganz ohne Wartezeit!
Die starke Zahnzusatzversicherung der Allianz
Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalenderjahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.
Wie kann ich meine Rechnung für die Zahnzusatzversicherung einreichen?
Rahmenbedingungen klären
Heil- und Kostenplan bewilligen lassen
Rechnung einreichen
Mehr Festzuschus dank Bonusheft
Das Bonusheft ist ein kleines Faltblatt, in das Ihr Zahnarzt bzw. Ihre Zahnärztin die erfolgten Vorsorgeuntersuchungen einträgt. Gehen Sie mindestens einmal jährlich zum Check, sind Sie im Vorteil: Ist Ihr Bonusheft mindestens fünf Jahre lückenlos geführt, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) höhere Festzuschüsse für Ihren Zahnersatz. Der Festzuschuss zur Regelversorgung erhöht sich nach fünf Jahren von 60 auf 70 Prozent und nach 10 Jahren auf 75 Prozent.
Wichtig: Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin übermittelt die Daten nicht automatisch an die GKV. Legen Sie Ihr Bonusheft deshalb Ihrer Krankenkasse vor, wenn eine aufwendige Zahnbehandlung mit hohen Kosten bevorsteht.
Geld zurück bekommen
Schnell und unkompliziert Ihre Allianz Zahnzusatzversicherung Rechnung einreichen
Die Allianz Rechnungs-App
Zahnzusatzversicherung Rechnung einreichen per App: Fotografieren Sie Ihre Zahnarztrechnung oder einen Beleg mit der kostenlosen Allianz Gesundheits-App ab. Mit QR-Code auf dem Dokument geht es noch schneller: Den eA- oder eP-Code können Sie sofort per App einscannen und mit wenigen Klicks hochladen. Sobald Ihr Leistungsauftrag eingeht, erfahren Sie es per Smartphone-Benachrichtigung. Hier finden Sie die Links und Nutzungsbedingungen zur Allianz Gesundheits-App:
- iOS: Mindestversion 9.3 und iPhone 4s erforderlich.
- Android: Mindestversion 7.0 auf Ihrem Smartphone erforderlich.
Nutzungsbedingungen – "Allianz Gesundheits-App"
Worauf sollten Sie beim Rechnung einreichen achten?
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Wie klappt es schneller mit der Kostenerstattung?
Wichtige Hinweise wie für eine schnelle Rechnungsabwicklung, Abrechnung und Kostenerstattung:
- Achten Sie auf Vollständigkeit der Unterlagen: Eine Quittung allein ersetzt zum Beispiel nicht die Zahnarztrechnung, die Sie für die Kostenerstattung benötigen.
- Nutzen Sie unsere digitalen Angebote: Über die Allianz Gesundheits-App sowie das Online-Portal Meine Allianz funktioniert der Upload am schnellsten. Das wiederum beschleunigt die Rechnungsabwicklung, bzw. den Rückerstattungsprozess. Ein weiteres Plus: Sie behalten den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihrer Rechnung immer im Blick.
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Welche Fristen und Wartezeiten muss ich beachten?
Befinden Sie sich bereits in zahnärztlicher Behandlung oder haben Sie die Therapie bei Versicherungsabschluss schon abschlossen, gilt: Die Zusatzversicherung übernimmt in der Regel rückwirkend keine Erstattung, Sie zahlen die Kosten aus eigener Tasche. Je nach Versicherer greifen bestimmte Leistungsabrechnungen zudem erst nach einer Wartezeit. Abhängig von der Police vergehen nach Versicherungsbeginn bis zu acht Monate, bis Sie Anspruch auf Kostenerstattung haben. Einige Versicherer, wie beispielsweise die Allianz, bieten Zahnzusatzversicherungstarife ohne Wartezeit an.
Reichen Sie zum ersten Mal eine Rechnung bei Ihrer Zahnzusatzversicherung ein, dauert die Bearbeitung in der Regel länger. Denn beim ersten Leistungsfall kontaktiert der Versicherer oft Ihre Zahnarztpraxis. Dort bringt er die durchgeführten oder angeratenen Behandlungen der letzten fünf bis zehn Jahre in Erfahrung. Im Zweifelsfall überprüft die Zahnzusatzversicherung auch Ihre Angaben zu den Gesundheitsfragen, die Sie bei der Antragsstellung beantwortet haben.
Sie benötigen schnellstmöglich ein Zahnimplantat oder eine andere kostenintensive Therapie?
Dann sollten Sie Ihre Versicherung vor dem Eingriff informieren. Mit ein wenig Glück zieht der Versicherer die Überprüfung Ihrer Behandlung, für eine schnellere Erstattung, vor. Damit stehen die Chancen gut, dass Sie die Kosten innerhalb der Regelzeit von bis zu vier Wochen nach Einreichen der Rechnung erstattet bekommen.
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Wie lange kann ich meine Rechnung für die Zahnzusatzversicherung einreichen?
Bei der privaten ZZV beträgt die Verjährungsfrist üblicherweise drei Jahre bis zum Jahresende. Nach Ende der Verjährungsfrist haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Erstattung der Leistungen. Das bedeutet: Erhalten Sie im Oktober 2023 eine Zahnarztrechnung, können Sie diese fristgerecht bis spätestens 31. Dezember 2026 einreichen. Danach erfolgt, von Ihrer Zahnzusatzversicherung, keine Kostenübernahme mehr für Zahnersatz oder Ähnliches. -
Muss ich vor dem Einreichen meiner Zahnarztrechnung in Vorleistung gehen?
Üblicherweise räumen Ihnen Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt bei kostenpflichtigen Zahnbehandlungen mit Eigenanteil ein Zahlungsziel von bis zu 30 Tagen ein. Dieser Zeitrahmen reicht in der Regel aus, um Ihrem Versicherer die Zahnarztrechnung zuzuschicken und für die Rechnungsabwicklung. Das bedeutet: Im Normalfall gehen Sie für die Zahnarztkosten nicht in Vorleistung. Sondern Sie begleichen die Zahnarztrechnung mit dem Zuschuss bzw. der Gesamterstattungssumme Ihrer privaten Zahnzusatzversicherung.
Wann muss ich den Heil- und Kostenplan bei der Zahnzusatzversicherung einreichen?
Wie ist der Heil- und Kostenplan aufgebaut?
Bei umfassenden Leistungsfällen wie einem Zahnimplantat erstellt Ihnen der behandelnde Zahnarzt oder die behandelnde Zahnärztin einen Heil- und Kostenplan. Er gibt Aufschluss über die geplante Behandlung sowie die anfallenden Zahnarztkosten. Diesen reichen Sie direkt bei Ihrer Zusatzversicherung ein. Erst wenn diese die Kostenübernahme nach HKP bewilligt hat, beginnen Sie die zahnärztliche Behandlung.
Der standardisierte Heil- und Kostenplan (HKP) ist entsprechend seiner Funktionen als Therapieplan und Kostenvoranschlag in zwei Teilen aufgebaut:
- Teil I: Der erste Teil enthält den zahnmedizinischen Befund, die Therapieplanung sowie für die Leistungsabrechnung der GKV erforderliche Angaben.
- Teil II: Teil zwei schlüsselt die Mehrkosten auf, die Ihnen als Patient:in entstehen, wenn Sie statt der Regelversorgung die vorgeschlagenen alternativen Behandlungen in Anspruch nehmen.
Mehr zu Aufbau und Inhalt des HKP erfahren Sie in unserem Ratgeber:
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