• Übernimmt die gesetzliche Kranken­kasse Ihre Zahn­behandlung nicht oder nur teilweise, erhalten Sie eine Zahnarztrechnung über die Restkosten. Für eine Erstattung der Zahnarztkosten reichen Sie die Rechnungsbelege bei Ihrer privaten Zahn­zusatz­versicherung (ZZV) ein.
  • Bei den meisten Versicherern können Sie Ihre Rechnung online einreichen, über Online-Platt­formen oder Rechnungs­apps. Alternativ können Sie zum Beispiel auch Ihre Allianz Rechnung einreichen per Post oder E-Mail.
  • Bei einfachen Behandlungen, wie einer professionellen Zahn­reinigung, reichen Sie die Rechnung nach erfolgter Therapie ein. Bei komplexeren Leistungs­fällen, etwa bei Implantaten, erstellt Ihre Zahn­ärztin oder Ihr Zahn­arzt vorab einen Heil- und Kostenplan. Diesen sollte die Zahn­zusatz­versicherung vor Behandlungs­beginn bewilligen.
  • Prüfen Sie die Konditionen Ihrer Zahn­zusatz-Police. Manche Anbieter haben für die Zahnzusatz­versicherung Warte­zeiten oder Fristen zur Kosten­rück­erstattung hinterlegt. Unser Tipp: Die Zahn­zusatz­versicherung MeinZahnschutz der Allianz leistet sofort – ganz ohne Warte­zeit!

Dies gilt nicht für bereits laufende / beabsichtigte Behandlungen bei Neu­abschluss oder wenn Ihr Zahn­arzt bzw. Ihre Zahn­ärztin vor dem Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung bereits  die Behandlungs­bedürftigkeit festgestellt hat.

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  • Ausgezeichneter Schutz für gesetzlich Versicherte
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  • Keine Wartezeiten
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Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalenderjahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.

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Erklärung
Nehmen Sie als Patient:in eine Zahnbehandlung in Anspruch, die über die Regelversorgung der GKV hinausgeht, zahlen Sie den Anteil für die Mehrleistung selbst. Für eine Kostenerstattung reichen Sie die Rechnung anschließend bei Ihrer privaten ZZV ein.
Die wenigsten Patienten und Patientinnen möchten für eine Zahnbehandlung tief in die Tasche greifen. Doch der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung ist beschränkt. Klären Sie deshalb bei Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung, welcher Tarif welche Leistungen abdeckt und nach welcher Zeit diese greifen.

Folgende Behandlungen und Zahnarztkosten sind je nach Versicherer unter anderem abgedeckt:

Die genaue Höhe der Kostenübernahme für die Allianz MeinZahnschutz-Tarife finden Sie unter Zahnzusatzversicherung Tarife oder in Ihrem Vertrag. Weitere Infos zu erstattungsfähigen Zahnarztkosten finden Sie in unseren Erstattungsbeispielen.

Wischen um mehr anzuzeigen

Beispiel zur Kostenerstattung bei Zahnersatz
Betrag in Euro
Kosten für Vollkeramikkrone 900 €
Anteil GKV 200 €
Erstattung durch Zahnzusatzversicherung* 610 €
Gesamterstattung (GKV und Zahnzusatzversicherung) 810 €
Eigenanteil 90 €
* 90% der Kosten inkl. einer etwaigen Vorleistung der gesetzlichen krankenkasse (Allianz MeinZahnschutz90)
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So funktioniert's
Sie planen eine auf­wendige Zahn­behandlung und möchten den Rechnungs­betrag von Ihrer privaten Zahnzusatz­versicherung begleichen lassen? So klappt es mit der Erstattung und Kosten­übernahme:
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Vor der zahnärztlichen Behandlung, klären Sie mit Ihrer Zahnzusatzversicherung ab, auf welche Kostenerstattung Sie Anspruch haben und welche Fristen zu beachten sind. So wissen Sie von Anfang an, mit welchen Leistungen Sie rechnen können.
Illustration: Mann zeigt Frau Vertrag
Illustration: Mann zeigt Frau Vertrag
02
Illustration: Zahnarzt hält Heil- und Kostenplan in der Hand
Bei Leistungen ab 1.000 Euro fordern die meisten Versicherer einen Heil- und Kostenplan (HKB). Sobald der Zahnarzt oder die Zahnärztin Ihnen das Dokument zukommen lässt, leiten Sie es an Ihre Zusatzversicherung weiter. Erst wenn Ihr Versicherer den Behandlungsplan bewilligt, sollten Sie mit der Behandlung beginnen.
Illustration: Zahnarzt hält Heil- und Kostenplan in der Hand
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Nach Abschluss der Behandlung: Am besten reichen Sie Ihre Rechnung im Onlineportal oder in der Rechnungsapp ein. Zudem besteht die Möglichkeit, Ihre Dokumente via E-Mail oder Post vorzulegen. Ist ein HKP für die Behandlung erforderlich, reichen Sie diesen ebenfalls selbstständig bei Ihrer ZZV ein.
Illustration: Frau sitzt am Laptop
Illustration: Frau sitzt am Laptop
04
Illustration: Frau prüft Bonusheft mit roten Häkchen

Das Bonusheft ist ein kleines Faltblatt, in das Ihr Zahnarzt bzw. Ihre Zahnärztin die erfolgten Vorsorgeuntersuchungen einträgt. Gehen Sie mindestens einmal jährlich zum Check, sind Sie im Vorteil: Ist Ihr Bonusheft mindestens fünf Jahre lückenlos geführt, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) höhere Festzuschüsse für Ihren Zahnersatz. Der Fest­zuschuss zur Regel­versorgung erhöht sich nach fünf Jahren von 60 auf 70 Prozent und nach 10 Jahren auf 75 Prozent.

Wichtig: Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin übermittelt die Daten nicht automatisch an die GKV. Legen Sie Ihr Bonusheft deshalb Ihrer Krankenkasse vor, wenn eine aufwendige Zahnbehandlung mit hohen Kosten bevorsteht.

Illustration: Frau prüft Bonusheft mit roten Häkchen
05
Sie haben die erforder­lichen Unter­lagen und Belege für die Kosten­erstattung gemäß Ihres Vertrages frist­gerecht bei Ihrer Zahn­zusatz­versicherung ein­gereicht? Dann erhalten Sie den Zuschuss zu Ihren Behandlungs­kosten in der Regel innerhalb von vier Wochen per Über­weisung auf Ihr Bank­konto.
Illustration: Frau am PC hebt freudig beide Arme in die Luft
Illustration: Frau am PC hebt freudig beide Arme in die Luft
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Online und per App
Beschleunigen Sie den Abrechnungs­prozess mit der kosten­freien Allianz Rechnungs-­App für iOS und Android. Oder laden Sie Ihre Rechnungs­belege am PC über das Online-­Portal Meine Allianz hoch.
Rechnung online einreichen: Scannen Sie den Rechnungsbeleg oder bei komplexen Behandlungen den Kostenvoranschlag (Heil- und Kostenplan) ein. Laden Sie ihn als PDF bei "Meine Allianz" hoch. Wir benachrichtigen Sie per SMS oder E-Mail über den aktuellen Status Ihres Antrags auf Kostenübernahme.

Zahn­zusatz­versicherung Rechnung ein­reichen per App: Foto­grafieren Sie Ihre Zahnarzt­rechnung oder einen Beleg mit der kosten­losen Allianz Gesundheits-­App ab. Mit QR-Code auf dem Dokument geht es noch schneller: Den eA- oder eP-Code können Sie sofort per App ein­scannen und mit wenigen Klicks hoch­laden. Sobald Ihr Leistungs­auftrag eingeht, erfahren Sie es per Smart­phone-Benach­richtigung. Hier finden Sie die Links und Nutzungs­bedingungen zur Allianz Gesundheits-­App:

  • iOS: Mindestversion 9.3 und iPhone 4s erforderlich.
  • Android: Mindestversion 7.0 auf Ihrem Smartphone erforderlich.

 Nutzungsbedingungen – "Allianz Gesundheits-App"

 Nutzungsbedingungen – App "Allianz Rechnungen"

 Datenschutz

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Tipps
Optimieren Sie Ihre Erstattung: Die entscheidenden Schritte für reibungsloses Einreichen Ihrer Zahnarztrechnungen.
  • Wie klappt es schneller mit der Kostenerstattung?

    Wichtige Hinweise wie für eine schnelle Rechnungsabwicklung, Abrechnung und Kosten­erstattung:

    • Achten Sie auf Vollständigkeit der Unterlagen: Eine Quittung allein ersetzt zum Beispiel nicht die Zahnarztrechnung, die Sie für die Kostenerstattung benötigen.
    • Nutzen Sie unsere digitalen Angebote: Über die Allianz Gesundheits-App sowie das Online-Portal Meine Allianz funktioniert der Upload am schnellsten. Das wiederum beschleunigt die Rechnungsabwicklung, bzw. den Rückerstattungsprozess. Ein weiteres Plus: Sie behalten den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihrer Rechnung immer im Blick.
  • Welche Fristen und Wartezeiten muss ich beachten?

    Befinden Sie sich bereits in zahnärztlicher Behandlung oder haben Sie die Therapie bei Versicherungsabschluss schon abschlossen, gilt: Die Zusatzversicherung übernimmt in der Regel rückwirkend keine Erstattung, Sie zahlen die Kosten aus eigener Tasche. Je nach Versicherer greifen bestimmte Leistungs­ab­rechnungen zudem erst nach einer Wartezeit. Abhängig von der Police vergehen nach Versicherungsbeginn bis zu acht Monate, bis Sie Anspruch auf Kostenerstattung haben. Einige Versicherer, wie beispielsweise die Allianz, bieten Zahnzusatz­versicherungs­tarife ohne Wartezeit an.

    Reichen Sie zum ersten Mal eine Rechnung bei Ihrer Zahn­zusatz­versicherung ein, dauert die Bearbeitung in der Regel länger. Denn beim ersten Leistungsfall kontaktiert der Versicherer oft Ihre Zahnarztpraxis. Dort bringt er die durchgeführten oder angeratenen Behandlungen der letzten fünf bis zehn Jahre in Erfahrung. Im Zweifelsfall überprüft die Zahn­zusatz­versicherung auch Ihre Angaben zu den Gesundheitsfragen, die Sie bei der Antragsstellung beantwortet haben.

    Sie benötigen schnellstmöglich ein Zahnimplantat oder eine andere kostenintensive Therapie?

    Dann sollten Sie Ihre Versicherung vor dem Eingriff informieren. Mit ein wenig Glück zieht der Versicherer die Überprüfung Ihrer Behandlung, für eine schnellere Erstattung, vor. Damit stehen die Chancen gut,  dass Sie die Kosten innerhalb der Regelzeit von bis zu vier Wochen nach Einreichen der Rechnung erstattet bekommen.

  • Wie lange kann ich meine Rechnung für die Zahnzusatzversicherung einreichen?

    Bei der privaten ZZV beträgt die Verjährungsfrist üblicherweise drei Jahre bis zum Jahresende. Nach Ende der Verjährungs­frist haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Erstattung der Leistungen. Das bedeutet: Erhalten Sie im Oktober 2023 eine Zahnarztrechnung, können Sie diese fristgerecht bis spätestens 31. Dezember 2026 einreichen. Danach erfolgt, von Ihrer Zahnzusatzversicherung, keine Kostenübernahme mehr für Zahnersatz oder Ähnliches.
  • Muss ich vor dem Ein­reichen meiner Zahnarzt­rechnung in Vor­leistung gehen?

    Üblicher­weise räumen Ihnen Ihre Zahn­ärztin oder Ihr Zahn­arzt bei kosten­pflichtigen Zahn­behandlungen mit Eigen­anteil ein Zahlungs­ziel von bis zu 30 Tagen ein. Dieser Zeit­rahmen reicht in der Regel aus, um Ihrem Versicherer die Zahnarzt­rechnung zuzu­schicken und für die Rechnungs­abwicklung. Das bedeutet: Im Normal­fall gehen Sie für die Zahnarzt­kosten nicht in Vorleistung. Sondern Sie begleichen die Zahnarzt­rechnung mit dem Zuschuss bzw. der Gesamt­erstattungs­summe Ihrer privaten Zahn­zusatz­versicherung.
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Muster­vorlage
Möchten Sie Ihrem Versicherer eine Zahnarzt­rechnung per Post schicken? Dann benötigen Sie meist weder ein spezielles Formular noch einen Leistungs­antrag.

Damit Ihre Zahn­zusatz­versicherung die Kosten­erstattung schnellst­möglich in die Wege leiten kann, fügen Sie der Rechnung ein An­schreiben bei. Das formlose Schreiben enthält wichtige Informationen für den zuständigen Sach­bearbeiter, beispiels­weise Ihre Kontakt­daten und die Versicherungs­nummer.

Nutzen Sie das folgende Muster­schreiben als Vorlage. Laden Sie das Dokument herunter und fügen Sie Ihre persönlichen Informationen ein. Anschließend drucken Sie es aus, unter­schreiben es und senden es zusammen mit der Rechnung an Ihre Zusatz­versicherung.

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Heil- und Kosten­plan
Ein Heil- und Kosten­plan (HKP) ist nicht zwangs­läufig notwendig, wenn Sie eine Rechnung bei Ihrer Zahnzusatz­versicherung einreichen. Die meisten Versicherer fordern einen HKP oder Behandlungs­plan ab einem Rechnungs­betrag in Höhe von 1.000 Euro.

Bei umfassenden Leistungs­fällen wie einem Zahn­implantat erstellt Ihnen der behandelnde Zahnarzt oder die behandelnde Zahnärztin einen Heil- und Kostenplan. Er gibt Aufschluss über die geplante Behandlung sowie die anfallenden Zahnarzt­kosten. Diesen reichen Sie direkt bei Ihrer Zusatz­versicherung ein. Erst wenn diese die Kosten­übernahme nach HKP bewilligt hat, beginnen Sie die zahn­ärztliche Behandlung.

Der standardisierte Heil- und Kostenplan (HKP) ist entsprechend seiner Funktionen als Therapie­plan und Kosten­voranschlag in zwei Teilen aufgebaut:

  • Teil I: Der erste Teil enthält den zahn­medizinischen Befund, die Therapie­planung sowie für die Leistungs­abrechnung der GKV erforderliche Angaben. 
  • Teil II: Teil zwei schlüsselt die Mehr­kosten auf, die Ihnen als Patient:in entstehen, wenn Sie statt der Regel­versorgung die vorgeschlagenen alternativen Behandlungen in Anspruch nehmen.

Mehr zu Aufbau und Inhalt des HKP erfahren Sie in unserem Ratgeber:

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Häufige Fragen
  • Schickt mein Zahnarzt bzw. meine Zahnärztin die Rechnung nicht direkt an die Zahnzusatzversicherung?

    Nein. Um Leistungen von der privaten Zahn­zusatz­versicherung zu erhalten, werden Sie als Patient:in selbst aktiv. Das heißt: Nehmen Sie eine Behandlung in Anspruch, die über die Regelversorgung der GKV hinausgeht, zahlen Sie diese in Eigenleistung. Um die Kosten erstattet zu bekommen, lassen Sie die Rechnung anschließend Ihrer Zusatzversicherung zukommen. Ist ein Heil- und Kostenplan für die Kostenerstattung erforderlich, reichen Sie diesen ebenfalls selbstständig bei Ihrer Zusatzversicherung ein.
  • Muss ich die Rechnung für meine Zahnbehandlung vorher bei der GKV einreichen?

    Nein. Behandlungskosten im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung rechnen Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ab. Geht der Behandlungsumfang über diese reguläre Kostenübernahme bzw. die Regelversorgung hinaus, erhalten Sie einen Rechnungsbeleg bzw. Kostenvoranschlag über die anfallenden Restkosten. Diese Zahnarztrechnung reichen Sie dann direkt bei Ihrer privaten Zahnzusatzversicherung ein.
  • Kann ich die Rechnung für eine Zahnreinigung auch als Foto per E-Mail einreichen?

    Ja. Sie können Ihre Zahnarztrechnung für eine professionelle Zahnreinigung oder andere Prophylaxe-Maßnahme auch als Foto einreichen. Fotografieren Sie die Rechnung hierfür am besten mit der kostenfreien Allianz Gesundheits-App ab und laden Sie das Dokument mit wenigen Klicks hoch. Alternativ scannen Sie den Rechnungsbeleg ein und laden ihn als PDF-Datei in unser Kunden-Portal "Meine Allianz". Sie können die gescannte oder abfotografierte Rechnung aber selbstverständlich auch per E-Mail an uns senden.
  • Dürfen Kinder unter 18 Jahren eine Rechnung zur ZZV einreichen?

    Kinder können selbst privat krankenversichert sein oder eine eigene Zahnzusatzversicherung für Kinder haben. Aber: Vor Vollendung des 18 Lebensjahres sind sie nicht geschäftsfähig. Das bedeutet: Zahnärztinnen und Zahnärzte sind dazu verpflichtet, Zahnarztrechnungen an deren gesetzliche Vertreter:innen zu senden, in der Regel die Eltern. Diese sind im Rahmen Ihrer Unterhaltsverpflichtung auch zur Übernahme der Behandlungskosten verpflichtet. Sie können eine Rechnung im Anschluss beim jeweiligen Versicherer des Kindes einreichen.
  • Kann ich mehrere Rechnungen für die ZZV gleichzeitig einreichen?

    Sie können je nachdem, wie Sie Ihre Zahn­zusatz­versicherung Rechnung einreichen, auch mehrere Belege gleich­zeitig einreichen. Möchten Sie Ihre Allianz Rechnung einreichen per Post? Dann senden Sie uns Ihre Belege mit einem ent­sprechenden Anschreiben (Erstattungs­formular) gesammelt in einem Brief zu. Eine Muster­vorlage finden Sie hier. Möchten Sie eine Allianz Rechnung einreichen per Mail, können Sie ebenfalls mehrere Rechnungen als Anhang mit­schicken. Erfolgt die Rechnungs­abwicklung online oder per App, ist gleichfalls der Upload mehrerer Fotos von Belegen möglich.
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