Rechnung einreichen in der Zahnzusatzversicherung: Kurz erklärt
- Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse Ihre Zahnbehandlung nicht oder nur teilweise, erhalten Sie vom Zahnarzt eine Rechnung. Damit Ihre private Zahnzusatzversicherung die Kosten erstattet, reichen Sie das Dokument im Original ein.
- Die meisten Versicherer bieten Online-Plattformen oderRechnungsapps an, über die Sie die Rechnung hochladen können. Alternativ lassen Sie Ihrer Versicherung die Unterlagen per E-Mail oder postalisch zukommen.
- Bei einfachen Behandlungen, wie einer professionellen Zahnreinigung, reichen Sie die Rechnung nach erfolgter Therapie ein. Bei komplexeren Leistungsfällen, etwa bei Implantaten, erstellt Ihr Zahnarzt vorab einen Heil- und Kostenplan. Diesen sollte die Zahnzusatzversicherung vor Behandlungsbeginn bewilligen.
- Prüfen Sie die Konditionen Ihrer Zahnzusatz-Police. Halten Sie darin festgelegte Wartezeiten oder Fristen ein, um eine Kostenrückerstattung Ihrer Zahnzusatzversicherung zu erhalten. Unser Tipp: Die Zahnzusatzversicherung MeinZahnschutz der Allianz leistet sofort – ganz ohne Wartezeit!

Die starke Zahnzusatzversicherung der Allianz

Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalenderjahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.
Wie funktioniert die Kostenerstattung bei der Zahnzusatzversicherung?
1. Bei der Zahnzusatzversicherung kümmern Sie sich um die Kostenerstattung
2. Beachten Sie Fristen und Wartezeiten
Befinden Sie sich bereits in zahnärztlicher Behandlung, gilt die Zusatzversicherung in der Regel nicht rückwirkend. Das bedeutet: Haben Sie die Therapie bei Versicherungsabschluss bereits begonnen oder abschlossen, zahlen Sie die Kosten aus eigener Tasche. Je nach Versicherer greifen bestimmte Leistungsabrechnungen zudem erst nach einer Wartezeit. Abhängig von der Police vergehen nach Versicherungsbeginn bis zu acht Monate, bis Sie Anspruch auf Kostenerstattung haben. Einige Versicherer, wie beispielsweise die Allianz, bieten Zahnzusatzversicherungstarife ohne Wartezeit an.
Reichen Sie zum ersten Mal eine Rechnung bei Ihrer Zahnzusatzversicherung ein, dauert die Bearbeitung in der Regel länger. Beim ersten Leistungsfall kontaktiert der Versicherer Ihren Zahnarzt und bringt die durchgeführten oder angeratenen Behandlungen der letzten fünf bis zehn Jahre in Erfahrung. Im Zweifelsfall überprüft die Zahnzusatzversicherung auch Ihre Angaben zu den Gesundheitsfragen, die Sie bei der Antragsstellung beantwortet haben.
Benötigen Sie schnellstmöglich eine Implantation oder eine andere kostenintensive Therapie, sollten Sie Ihre Versicherung vor dem Eingriff informieren. Zieht der Versicherer die Überprüfung vor, stehen die Chancen gut, dass Sie die Kosten innerhalb der Regelzeit von bis zu vier Wochen nach Einreichen der Rechnung erstattet bekommen.
Wie lange kann ich meine Rechnung für die Zahnzusatzversicherung einreichen?
3. Welche Summe Ihr Versicherer erstattet, hängt von Behandlungsart und -kosten ab
Bei zahnmedizinischen Behandlungen variiert der Leistungsrahmen je nach Zahnzusatzversicherer. Die Kostenerstattung richtet sich nach der Art der Behandlung und den damit verbundenen Kosten. Bei sehr guten Tarifen sind Leistungserstattungen von bis zu 100 Prozent möglich.
Folgende Leistungen sollte Ihre Zahnzusatzversicherung in jedem Fall abdecken:
- Professionelle Zahnreinigung und Zahnprophylaxe
- Zahnersatz, Inlays und Implantate
- Zahnbehandlung, Parodontal- und Wurzelbehandlungen
- Hochwertige Füllungen
- Angst- und Schmerzausschaltung bei Zahnbehandlung
- Kieferorthopädische Behandlungen (unter 21 Jahren, ab 21 Jahre bei Unfall oder schwerer Erkrankung)
Es gibt günstige Zahnzusatzversicherungen, die nur einen Teil der Leistungen abdecken. Entscheidend ist jedoch, dass der gewählte Tarif Ihren Bedürfnissen und Anforderungen entspricht.
Muss ich vor dem Einreichen meiner Zahnarztrechnung in Vorleistung gehen?
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Beispiel zur Kostenerstattung bei Zahnersatz
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Betrag
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Kosten für Vollkeramikkrone | 900 € |
Anteil GKV | 200 € |
Erstattung durch Zahnzusatzversicherung* | 610 € |
Gesamterstattung (GKV und Zahnzusatzversicherung) | 810 € |
Eigenanteil | 90 € |
Rechnung mit Vorlage einreichen


Damit Ihre Zahnzusatzversicherung die Kostenerstattung schnellstmöglich in die Wege leiten kann, fügen Sie der Rechnung ein Anschreiben bei. Das formlose Schreiben enthält wichtige Infos für den zuständigen Sachbearbeiter, beispielsweise Ihre Kontaktdaten und die Versicherungsnummer.
Das folgende Musterschreiben können Sie als Vorlage nutzen. Laden Sie das Dokument herunter und fügen Sie Ihre persönlichen Informationen ein. Anschließend drucken Sie es aus, unterschreiben es und senden es zusammen mit der Rechnung an Ihre Zusatzversicherung.
Wann die Zahnzusatzversicherung ein Heil- und Kostenplan benötigt?

Außerdem notiert der Mediziner, welche Regelversorgung die gesetzliche Krankenversicherung vorsieht und welchen befundbezogenen Festzuschuss sie zahlt.
Sieht die zahnärztliche Versorgung alternative Therapiemaßnahmen vor, die Ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt, entstehen Ihnen Mehrkosten. Eine alternative Behandlung liegt beispielsweise vor, wenn der Zahnmediziner eine Kunststofffüllung einsetzt, statt die durch die GKV vorgesehene Amalgamfüllungen zu verwenden. Die Kosten begleichen Sie als Patient entweder in Eigenleistung – oder Sie lassen sich die damit verbundenen Kosten von Ihrer privaten Zahnzusatzversicherung erstatten.
Wichtig: Ist ein Heil- und Kostenplan erforderlich, reichen Sie ihn vorab bei Ihrem Versicherer ein. Erst wenn dieser den HKP bewilligt hat, beginnen Sie die zahnärztliche Behandlung. Reichen Sie den Plan erst ein, nachdem die Zahnbehandlung erfolgt ist, weigert sich Ihre Versicherung unter Umständen, die Kosten zu erstatten.
Wann muss ich den Heil- und Kostenplan bei der Zahnzusatzversicherung einreichen?
Bei umfassenden Leistungsfällen, etwa wenn ein Zahnimplantat notwendig ist, entstehen oft Behandlungskosten im vierstelligen Bereich. Der behandelnde Zahnarzt erstellt Ihnen dann einen Heil- und Kostenplan, der Aufschluss über die geplante Behandlung sowie die anfallenden Kosten gibt. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass Ihre Zahnzusatzversicherung den HKP vorab genehmigt. Die meisten Versicherungsunternehmen fordern einen HKP ab einem Rechnungsbetrag in Höhe von 1.000 Euro.
Wie eine Rechnung reichen Sie den Heil- und Kostenplan direkt bei Ihrer Zusatzversicherung ein. Am schnellsten geht das über die Rechnungsapp oder das Online-Portal des jeweiligen Anbieters.
Wie ist der Heil- und Kostenplan aufgebaut?
Heil- und Kostenpläne sind standardisiert aufgebaut und bestehen aus zwei Teilen: Der erste Teil enthält den zahnmedizinischen Befund, die Therapieplanung sowie Angaben, die für die Leistungsabrechnungen der GKV erforderlich sind.
Teil zwei schlüsselt die Mehrkosten auf, die Ihnen als Patient entstehen, wenn Sie statt der Regelversorgung alternative Behandlungen in Anspruch nehmen.
Übersicht: Aufbau des Heil- und Kostenplans
Teil 1
- Abschnitt I: Befund und Behandlungsplan: Der Zahnarzt vermerkt den zahnmedizinischen Befund anhand eines Zahnschemas. Außerdem listet er die mögliche Regelversorgung und die tatsächlich geplante (alternative) Versorgung auf.
- Abschnitt II: Befunde für Festzuschüsse: Hier notiert der Mediziner Befunde, die für die Berechnung der Festzuschüsse durch die gesetzliche Krankenkasse relevant sind.
- Abschnitt III: Kostenplanung: Die Aufstellung gibt dem Patienten einen ersten Überblick über die voraussichtlichen Behandlungskosten auf Basis des zahnärztlichen Honorars, der Labor- und Materialkosten. Erhält der Patient Privatleistungen, sind diese im zweiten Teil des HKP aufgelistet.
- Abschnitt IV: Zuschussfestsetzung: Die Krankenkasse trägt alle Festzuschussbeträge und eventuelle Bonusansprüche ein.
- Abschnitt V: Rechnungsbeträge: Nach Abschluss der Behandlung hält der Zahnarzt hier die tatsächlichen angefallenen Kosten fest und rechnet die Summe mit der Krankenkasse ab. Zusätzlich erhalten Sie als Patient die endgültige Rechnung zu Ihren Privatleistungen.
Teil 2
- Anlage zum HKP: Hier schlüsselt der Zahnarzt die Mehrkosten auf, die Ihnen als Patient entstehen, sofern Leistungen außerhalb der Regelbehandlung empfohlen oder gewünscht sind.
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