- Eine Kompositfüllung besteht aus kleinsten Keramik-, Quarz- und Glaspartikeln sowie Kunststoff. Diese Art der Zahnfüllung wird zur Zahnreparatur genutzt, beispielsweise wenn Sie ein Loch im Zahn haben oder andere Defekte an Ihren Zähnen festgestellt werden.
- Kompositfüllungen sind lange haltbar und das Material ist zahnfarben. Aufgrund seiner ästhetischen Vorzüge ist Komposit daher optimal für Zahnbehandlungen im Frontzahnbereich geeignet.
- Die Kosten für eine einfache Kompositfüllung übernimmt die Krankenkasse bei Behandlungen im Frontzahnbereich. Im Seitenzahnbereich und Backenzahnbereich werden hingegen nur die Kosten für alternative Materialien wie selbstadhäsive Kunststoffe oder Glasionomerzement übernommen.
- Die Mehrkosten für eine Kompositfüllung, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt, müssen Sie selbst tragen. Bei den MeinZahnschutz-Tarifen der Allianz werden Zahnfüllungen aus Komposit hingegen als PremiumLeistung mit 100 Prozent Kostenerstattung übernommen. Und das ohne Begrenzung.
Alles rund um Kompositfüllungen kurz erklärt
Welche Kosten erwarten Sie bei einer Kompositfüllung?
Die Kosten einer Kompositfüllung setzen sich aus:
- Behandlungskosten sowie
- Materialkosten zusammen.
- Laborkosten fallen nicht an.
Eine dreiflächige Kompositfüllung bei einem Backenzahn kostet beispielsweise an die 130 Euro. Die Richtwerte für eine Füllungstherapie mit Composite liegen allgemein bei circa 50 bis 300 Euro.
Wer zahlt die Kosten für Kompositfüllungen?
Übernahme der Kosten bei gesetzlichen Krankenkassen
Eine Übernahme der Behandlungskosten erfolgt in der Regel nur für die Behandlung im Frontzahnbereich (bis Zahn 3 von der Mitte gezählt, also Schneidezähne bis Eckzähne)
Entscheiden Sie sich für eine höherwertige Zahnfüllung mit Composite (Kompositfüllung) im Backenzahnbereich, erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt einen Kostenvoranschlag über die Höhe der Gesamtkosten. Diese berechnen sich nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Berechnung der Behandlungskosten
Je nach Arbeitsaufwand wird der 2,3-fache bis 3,5-fache Satz für die Behandlung angesetzt. Von den errechneten Gesamtkosten wird dann die Regelleistung der Krankenkasse abgezogen. Die Differenz zwischen den Gesamtkosten und der Regelleistung stellt Ihren Eigenanteil dar. Je nach Behandlungsmethode beträgt diese Zuzahlung zwischen Null und 250 Euro.
In der sogenannten Mehrkostenvereinbarung erklären Sie sich beim Zahnarzt oder Zahnärztin dazu bereit, die entsprechenden Kosten zu übernehmen.
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Kostenübernahme durch eine private Zahnzusatzversicherung
Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können Sie Ihren Eigenanteil für die Füllungstherapie reduzieren, mitunter fällt er je nach Tarif auch komplett weg. Lesen Sie hier, wie viel in den Allianz MeinZahnschutz-Tarifen übernommen wird. Denken Sie bei Abschluss daran, dass bestimmte Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt sein müssen. Stichwort: Zahnstaffel.
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Alternativen zur Kompositfüllung
Amalgam – seit 01. Januar 2025 verboten
Amalgam war lange Zeit eine beliebte und kostengünstige Variante zu Kompositfüllungen. Insbesondere im Backenzahnbereich war Amalgam das Mittel der Wahl. Seit dem 01. Januar 2025 ist das Material jedoch in der EU nicht mehr zulässig.
Denn: Amalgam besteht zum Teil aus Quecksilber. Wird eine Amalgamfüllung beschädigt, kann das Quecksilber austreten und sich im Körper einlagern. Schon seit ein paar Jahren ist die Anwendung bei Schwangeren, Kindern und Patienten oder Patientinnen mit bestimmten Erkrankungen daher nicht vorgesehen. Das lag am vorsorglichen Gesundheitsschutz. Nun wurde das Verbot auf alle Anwendungen im Zahnbereich ausgeweitet.
Aber keine Sorge: Intakte Füllungen aus Amalgam können weiterhin im Zahn bestehen bleiben. Sie können problemlos mehrere Jahrzehnte halten. Lediglich neue Füllungen mit Amalgam sind in Deutschland nicht mehr zulässig.
Inlays – Einlagefüllungen aus dem Labor
Inlays werden zunächst im zahntechnischen Labor angefertigt und dann in den vorbereiteten Zahn eingesetzt. Sie bestehen häufig aus Keramik oder Gold, nur selten aus Kunststoff. Der Einsatz eines Inlays ist wie bei jeder anderen Zahnfüllung nur möglich, wenn nach der Kariesentfernung noch ausreichend Zahnsubstanz vorhanden ist. Schließlich muss der Zahn dem Kaudruck standhalten.
Inlays werden immer individuell angefertigt. Für die Passgenauigkeit sind mehrere Behandlungsschritte notwendig. Bis zur Fertigstellung des Inlays wird ein Zahnprovisorium eingesetzt. Inlays erfordern ein Höchstmaß an Präzision. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt oder Zahnärztin und Zahntechniker:in ist nötig, damit sie im festen Zustand in den Zahn eingebracht werden können und optimal in die Kavität passen.
Veneers – Verblendschalen für bestehende Zähne
Veneers sind genauer betrachtet eigentlich keine Alternative zu einer Kompositfüllung. Es handelt sich dabei um Verblendschalen aus Keramik oder Kunststoff. Sie sind hauchdünn und werden auf bestehende Zähne aufgesetzt.
Für jeden Zahn ist eine individuelle Anfertigung notwendig. Nach der Behandlung eines Frontzahns mit einer Zahnfüllung besteht die Möglichkeit, diesen mit Veneers zu versehen, um ein ästhetisches Zahnbild zu schaffen.
Zement – die provisorische Übergangslösung
Als provisorische Übergangslösung kommt nicht selten Zement als Füllkörper zum Einsatz. Sogenannter Glasionomer-Zement (GIZ) ist gut verträglich und karieshemmend, da er Fluorid freisetzt.
Im Gegensatz zu Kompositen stellen Zementfüllungen jedoch keine dauerhafte Lösung dar: Aufgrund ihres schnellen Abriebs und der geringen Stabilität halten sie der Kaubelastung nicht langfristig stand. Daher nutzen Zahnärzte und Zahnärztinnen Zement meist nur als Provisorium, bis beispielsweise ein passgenaues Inlay angefertigt ist.
Kompositfüllung: Behandlungsablauf
Vorbereitung



Schutz des Füllmaterials

Chemische Aufrauung



Einbringung des Composite

Aushärtung und Fluoridierung


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