• Unter Kiefer­ortho­pädie versteht man mehr als nur die klassische Zahn­spange. Kieferorthopädie beinhaltet die Diagnose, Behandlung und Prävention von Zahn- und Kiefer­fehl­stellungen.
  • Die Kosten für eine kiefer­orthopädische Behandlung für Erwachsene liegen durch­schnittlich zwischen 1.000 und 6.500 Euro. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kommt dafür meistens nicht auf.
  • Auch eine Zahn­zusatz­ver­sicherung über­nimmt diese Kosten und Leis­tungen bei Er­wachsenen in der Regel nicht oder nur in Aus­nahme­fällen.
  • Wenn eine Behandlung zum Beispiel nach einem Unfall medi­zinisch not­wendig ist, können die Kosten von der Zahn­zusatz­ver­sicherung über­nommen werden.
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Kosten für eine Zahn­spange
Die Kosten für eine Zahn­spange für Erwachsene hängen vor allem von der Schwere Ihrer Fehl­stellung ab. In der Regel liegen die Kosten für die gesamte Behandlung zwischen 1.000 und 6.500 Euro.
Hier finden Sie die häufigsten kieferorthopädischen Maßnahmen für Erwachsene im Überblick. Die angegebenen Monate und Kosten sind Durchschnittswerte und können je nach Behandlung und kieferorthopädischer Praxis stark schwanken. Wie viel Ihre individuelle Behandlung genau kostet, erfahren Sie bei Ihrem Kieferorthopäden bzw. Kieferorthopädin. Lassen Sie sich die Kosten und die Maßnahmen vor Beginn der kiefer­orthopädischen Behandlung genau erklären.

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Technik
Material
Dauer
Kosten
Aligner transparente Kunststoffschienen 9 - 18 Monate 3.500 € - 6.500 €
Lingualtechnik festsitzende Zahnspange Zahninnenseite 12 - 24 Monate 6.000 € - 10.000 €
Feste Zahnspange mit Brackets (durchsichtige) Keramikbrackets 12 - 24 Monate 4.500 € - 8.000 €
Die gesetzliche Kranken­kasse übernimmt die Kosten für Kiefer­orthopädie ab dem 18. Lebensjahr nur in Sonder­fällen.
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Das zahlt die Versicherung
Zahn­zusatz­ver­sicherungen über­nehmen in der Regel keine Leistungen für kiefer­ortho­pädische Be­handlungen bei Erwachsenen. Aber – Ausnahmen bestätigen die Regel.
Eine Zahn­spange als Zahn­korrektur für Er­wachsene ist heute keine Selten­heit mehr. Denn nicht nur Jugend­liche lassen ihre Zähne korri­gieren, sondern auch Er­wachsene. Ob es um kleine Schön­heits­makel geht oder um Schmerzen durch eine Fehl­stellung im Kiefer: In beiden Fällen wären es Maß­nahmen aus der Kiefer­ortho­pädie für Er­wachsene, die Sie in einer kiefer­ortho­pädischen Praxis behandeln lassen können. Wann die GKV oder eine private Zahn­zusatz­ver­sicherung die Kosten für Kiefer­ortho­pädie bei Er­wachsenen über­nimmt, lesen Sie hier:

Welche Leistungen übernimmt die Zahnzusatzversicherung bei Erwachsenen?

  • Die meisten Zahn­zusatz­ver­sicherungen über­nehmen in der Regel keine Kosten für Kiefer­ortho­pädie bei Er­wachsenen. Eine Aus­nahme wäre, wenn eine Be­handlung nach einem Unfall medi­zinisch not­wendig ist. Zahn­zusatz­ver­sicherungen erstatten dann teilweise auch Mehr­kosten für Be­handlungs­verfahren, die von der gesetz­lichen Kranken­kasse nicht übernommen werden.
  • Die Allianz MeinZahnschutztarife zahlen für kieferorthopädische Maßnahmen bei Erwachsenen ab dem 21. Geburtstag bis zu 100 Prozent Kostenerstattung bei Unfall oder schwerer Erkrankung.
  • Bei Kindern hingegen ist eine kiefer­ortho­pädische Behandlung häufig fester Bestand­teil und die meisten Versicherer bezahlen diese bis 16, 19 oder 21 Jahre. Deshalb profitieren vor allem Kinder und Jugend­liche von den Leistungen einer Zahn­zusatz­ver­sicherung bei der Behandlung von Zahn­fehl­stellungen.
  • Die Zahn­zusatz­ver­sicherung Mein­Zahnschutz der Allianz leistet je nach Tarif für Kinder und Jugend­liche unter 21 Jahren sogar bis zu 3.000 Euro für Kiefer­ortho­pädie.

Achtung: Sie möchten noch schnell eine Zahn­zusatz­ver­sicherung abschließen, bevor Sie eine Zahn­spange bekommen? Das kann proble­matisch werden! Versicherer schließen Leistungen für Be­handlungen, die vor Abschluss der Zusatz­versicherung vom Arzt oder der Ärztin angeraten wurden, oft vom Versicherungs­schutz aus. Zudem kann es zu Beginn der Versicherung für be­stimmte Behand­lungen eine Warte­zeit geben oder eine Leistungs­begrenz­ung. Das be­deutet konkret, dass die Kosten in den ersten Ver­sicherungs­jahren nur bis zu einer fest­gelegten Er­stattungs­höchst­grenze über­nommen werden.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. (Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) / für Ärzte (GOÄ).)

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. (Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) / für Ärzte (GOÄ).)

Welche Kosten übernimmt die GKV für Kieferorthopädie?

  • Bei Erwachsenen zahlt die GKV keine Leistungen für eine kiefer­orthopädische Behandlung. Die Ausnahme bilden schwere Kiefer­anomalien, bei denen gleich­zeitig eine kiefer­chirurgische Maßnahme erforderlich ist. Das ist in der Regel nur bei schweren Fehl­stellungen der Fall, die durch eine Erkrankung oder nach einem Unfall auftreten. 
  • Die gesetzlichen Kranken­kassen (GKV) übernehmen kiefer­orthopädische Behandlungen grundsätzlich nur bis zum 18. Lebens­jahr. Voraus­setzung dafür ist, dass bei Kindern und Jugend­lichen eine er­hebliche Fehl­stellung der Zähne oder des Kiefers vorliegt. Diese sind in den kiefer­ortho­pädischen Indikations­gruppen KIG 3-5 geregelt. Keine Leistungen werden über­nommen für KIG 1-2 oder für Mehr­kosten für spezielle Leistungen, wie bei farblosen Keramik- oder Mini­brackets und Lingual­technik. Die GKV übernimmt zunächst 80 Prozent bzw. bei mehreren Kindern 90 Prozent der Kosten für kiefer­orthopädische Be­handlungen in den KIG 3-5. Nach erfolgreich ab­geschlossener Behandlung erstattet die GKV auch die übrigen 10 bzw. 20 Prozent.
Zahnzusatzversicherung: Kosten
Wie hoch die Beiträge in dem Allianz Tarif MeinZahnschutz sind, sehen Sie in unseren Beitrags­beispielen.
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Erklärung
Vielleicht haben Sie schon einmal von kiefer­ortho­pädischen Indikations­gruppen (KIG) gehört? Das ist die Einstufung des Schwere­grads von Zahn­fehl­stellungen, der medizinisch in KIG von 1 bis 5 unterteilt wird.
Eine leichte Fehl­stellung wird der KIG 1 zu­geordnet und besonders schwere Fehl­stellung­en werden mit KIG 5 klassi­fiziert. Die Schwere der Fehl­stellung ist ein Indi­kator für die Höhe der zu er­wartenden Be­handlungs­kosten beim Kiefer­ortho­päden.

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Kieferorthopädische
Identifikationsgruppe
(KIG)
Schweregrad der Fehlstellung
KIG 1 leichte Fehlstellung
KIG 2 gering ausgeprägte
Fehlstellung
KIG 3 ausgeprägte Fehlstellung
KIG 4 stark ausgeprägte
Fehlstellung
KIG 5 extrem stark ausgeprägte
Fehlstellung
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Wie entsteht eine Verschiebung?
Zähne und Kiefer ver­ändern sich im Kindes­alter zwar am meisten, aber auch im Er­wachsenen­alter können sich die Zähne im Gebiss noch ver­schieben. Dafür gibt es in der Regel drei Haupt­ursachen:

Plötzlich werden die Zähne schief

Sie hatten in Ihrer Kindheit vielleicht gar keine schiefen Zähne und wundern sich nun, dass sie sich im Erwachsenenalter auf einmal verschieben? Eine Zahnfehlstellung bei Erwachsenen ist keine Seltenheit. Häufig liegt es an Zahnlücken, die die Zähne wandern lassen. Oder der Zahnschmelz wird im Alter dünner, sodass die Zähne an Stabilität verlieren. Einzelne schiefe Zähne lassen sich mit einer losen Zahnspange oder einer Aligner-Behandlung wieder korrigieren.

Schiefe Zähne trotz Zahn­spange

Schmerzende Zähne, ein draht­iges Lächeln und im Alter wieder schiefe Zähne? Das ist ärger­lich. Aber nach einer kiefer­ortho­pädischen Behandlung in der Kind­heit können sich die Zähne wieder ver­schieben. Wenn Ihre Zähne stark verschoben wurden, neigen sie umso mehr dazu, in ihre ur­sprüngliche Stellung zurück­zu­wandern. Das nennt sich Rezidiv und kommt vor allem dann vor, wenn Sie nach einer ab­geschlossenen Behandlung keinen Retainer be­kommen haben. Ein Retainer ist ein kleiner Draht, der an der Rück­seite der Zähne im Kiefer an­geklebt wird, um sie in Posi­tion zu halten.

Zähneknirschen & Co

Oftmals können auch Zähneknirschen, Fehl­belastungen der Kiefergelenke oder ein nicht versorgtes Lücken­gebiss eine Fehl­stellung der Zähne verursachen.

  • Wie gut, dass die Allianz MeinZahnschutz Tarife bis zu 100 Prozent der Kosten für die Anfertigung, Anpassung und Behandlung für Knirscher­schienen übernehmen!
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Behandlungs­formen
Auch wenn eine Zahn­spange bei Erwachsenen heute nichts Ungewöhnliches mehr ist, möchten viele doch lieber etwas Unauf­fälliges. Besonders beliebt sind unsicht­bare Zahn­spangen. Welche Möglich­keiten gibt es, dass die Zahn­spange Ihr Geheimnis bleibt?

Aligner (z. B. Invisaligntechnik)

Eine sehr beliebte Therapie sind Aligner, beispiels­weise Invisalign ©. Das sind heraus­nehm­bare trans­parente Kunst­stoff­schienen, die als kiefer­ortho­pädische Be­handlungs­geräte wie eine Hülle über die Zähne geschoben werden. Anhand eines speziellen Ab­drucks be­rechnet der Computer die einzelnen Be­handlungs­schritte bis zum vorher fest­gelegten Be­handlungs­ziel. Für jeden Be­handlungs­schritt wird eine spezielle Schiene her­gestellt. Jede Schiene wird eine be­stimmte Zeit lang getragen, bevor sie durch die nächste ersetzt wird. Auf diese Weise werden die Zähne mit sanftem Druck allmählich in die gewünschte Position gebracht.

Mehr zum Thema Aligner Therapie finden Sie im Ratgeber.

Lingualtechnik

Bei der Lingual­technik wird die fest­sitzende Zahn­spange auf der Zahn­innen­seite an­gebracht und ist somit von außen unsicht­bar. Das Einsetzen der Brackets und Wechseln der Bögen sind allerdings auf­wendiger und somit teurer.

Auch die Reinigung gestaltet sich für Patienten und Patientinnen etwas komplizierter, da die Brackets an den Zahn­innen­seiten schwieriger zu erreichen sind.

Feste Zahnspange mit Brackets

Eine effektive Methode, um Zähne bei Er­wachsenen zu be­gradigen, ist eine fest­sitzende Zahn­spange. Hier gibt es mittler­weile un­auf­fällige Lösungen, wie durch­sichtige Brackets (Keramik­brackets). Diese dienen als Halterung für die Bögen, mit denen die Zähne letztlich bewegt werden.
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Erwachsene und Zahnspange
Eine Zahnspange kann auch für Erwachsene noch sinnvoll sein. Auch wenn die Über­windung zunächst groß sein kann, mit einer Zahn­spange herum­zulaufen.

Eine  Zahn­korrektur kann kleinere und größere Fehl­stellung­en korri­gieren und somit auch im Er­wachsenen­alter noch medi­zinisch sinn­voll sein. Natür­lich profi­tiert davon nicht nur die Optik, sondern eine kiefer­ortho­pädische Be­handlung stärkt auch die Gesund­heit und den Erhalt der Zähne.

Typische Zahn- und Kiefer­fehl­stellung­en wie vor­stehende Zähne bei Er­wachsenen (zum Beispiel der Überbiss) oder Zahn­-Engstände können durch eine Funktions­analyse fest­gestellt und durch eine kiefer­ortho­pädische Be­handlung gezielt bearbeitet werden. Das Ergebnis: Mehr Lebens­qualität durch gesunde Zähne. Die Be­handlungs­dauer kann zwischen einigen Monaten bis zu zwei Jahren betragen. 

  • Die GKV übernimmt in der Regel keine Kosten für die Funktions­analyse. Hier profitieren Sie von den MeinZahnschutz-Tarifen der Allianz. Diese über­nehmen bis zu 100 Prozent für die Funktions­analyse. Die Tarife der Allianz erstatten die Kosten im vertrag­lichen Umfang bis zu den Höchst­sätzen laut Gebühren­ordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOA).
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Leistungsfall
Einige Zahn­zusatz­ver­sicherungen über­nehmen einen bestimmten Teil der Kosten für kiefer­ortho­pädische Be­handlungen bei Erwachsenen nach Unfällen und im Falle schwerer Er­krankungen. Ein Beispiel:
  • Martina B. stürzt schwer bei einem Fahrrad­ausflug und erleidet unter anderem einen komplizierten Bruch ihres Unter­kiefers.
  • Eine länger andauernde kiefer­orthopädische Behandlung ist in der Folge notwendig.
  • Da sie eine Zahn­zusatz­versicherung abgeschlossen hat, muss sie nur einen geringen Anteil der Behandlungs­kosten selber tragen. Nach einem Unfall (oder schwerer Erkrankung) erstattet Ihnen die Zahn­zusatz­versicherung Mein­Zahnschutz der Allianz je nach Tarif bis zu 100 % der insgesamt an­fallenden Kosten.

Eine Zusatz­versicherung ist deshalb auch für Erwachsene sinn­voll und übernimmt viele weitere Leistungen wie Zahn­ersatz, Zahn­behandlungen, Prophylaxe oder Angst- und Schmerz­ausschaltung.

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Häufige Fragen

Inwiefern unterscheidet sich eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen von der bei Kindern?

Kiefer­orthopädische Behandlungen für Kinder und Erwachsene unterscheiden sich in der Art und Heraus­forderung sowie dem Grund.

Bei Kindern liegt der Be­handlungs­fokus auf der Früh­erkennung und –behand­lung von Fehl­ent­wicklungen der Zahn­stellung sowie schlechten Angewohn­heiten. Der Grund für eine kiefer­ortho­pädische Behandlung bei Erwachsenen kann medizinische (z. B. Zahn­fehl­stellungen) als auch optische Gründe (ein schöneres Lächeln) haben.

Auch bei der Wahl der Zahn­spange wird in der Regel unterschieden. Bei Kindern wird vorwiegend auf heraus­nehmbare oder fest­sitzende, sichtbare Zahn­spangen­arten gesetzt. Jugend­liche und Erwachsene hingegen greifen lieber auf un­auffällige, transparente Modelle zurück, wie beispielsweise Aligner.

Ist eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen schmerzhaft?

Auch für Erwachsene kann eine kiefer­ortho­pädische Behandlung (Zahn­spange) schmerz­haft sein. Generell sind dies allerdings eher Druck­be­schwerden und Spannungs­gefühle. Die Zähne müssen sich zu Be­handlungs­beginn an den Druck, den die Zahn­spange auf den Zahn aufbaut, gewöhnen.

So kann es in den ersten Tagen zu einem leichten Druck­gefühl und einer erhöhten Em­pfindlich­keit der Zähne kommen. In der Regel klingen diese Be­schwerden jedoch nach wenigen Tagen ab.

Je nach Schmerzen können Sie Ihre Be­schwerden unter­schiedlich behandeln. Vom einfachen Kühlen bis zur Einnahme von Schmerz­mitteln. Konsul­tieren Sie dazu am besten Ihren be­handelnden Kiefer­ortho­päden oder Kiefer­ortho­pädin.

Welche Leistungen der Zahnzusatzversicherung sind bei der Kieferorthopädie für Erwachsene sinnvoll?

Die Zahn­zusatz­ver­sicherung über­nimmt in der Regel kiefer­ortho­pädische Leistungen für Er­wachsene bei Unfällen und im Falle schwerer Er­krankungen. Für diese häufig lang an­dauernden und kompli­zierten Be­handlungen trägt die Zahn­zusatz­ver­sicherung in vielen Tarifen einen Groß­teil der Kosten und erstattet gegebenen­falls auch Mehr­kosten für Be­handlungs­verfahren, die von der gesetz­lichen Kranken­kasse nicht über­nommen werden.

Wie lange dauert die kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?

Die Behandlungsdauer bei Kieferorthopädie oder bei einer Zahnspange hängt von verschiedenen Faktoren ab, deshalb kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden. Die kieferorthopädische Behandlung besteht aus der aktiven Phase, in der die Zähne bewegt werden, und der Retentionsphase, in der die Ergebnisse stabilisiert werden.

Die aktive Phase dauert meist einige Monate bis zu zwei Jahren, wobei regelmäßige Besuche beim Kieferorthopäden nötig sind. Bei Kindern geht die Behandlung oft schneller als bei Erwachsenen. Die Retentionsphase kann bis zu fünf Jahre dauern.

Nach Abschluss der Behandlung stabilisiert ein Retainer die Zähne. Er hält Ihre Zähne durch einen Draht an der Zahn­innen­seite in Position. Der Retainer wird meist lebenslang getragen wird.

Können die Kosten der kieferorthopädischen Behandlungen steuerlich abgesetzt werden?

Hier kommt die gute Nachricht: Ja, die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen sind steuerlich absetzbar. Sie können in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Außerdem können Sie die Beiträge einer Zahn­zusatz­versicherung auch von der Steuer absetzen.

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