• Unter der Kiefer­orthopädie wird die Diagnose, Behandlung und Prävention von Zahn- und Kiefer­fehlstellungen verstanden.
  • Zahn­fehl­stellungen können eine mögliche Ursache für vorzeitigen Zahn­verschleiß sein.
  • Die Kosten für eine kiefer­orthopädische Behandlung für Erwachsene liegen durch­schnittlich zwischen 1.000 und 6.500 Euro.
  • Eine Zusatz­versicherung für Zähne über­nimmt diese Kosten bei Erwachsenen in der Regel nicht oder nur in Ausnahme­fällen. Beispiels­weise, wenn eine Behandlung nach einem Unfall medizinisch notwendig ist.
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Kosten für eine Zahns­pange
Die gesetzliche Kranken­kasse übernimmt die Kosten für Kiefer­orthopädie ab dem 18. Lebensjahr nur in Sonder­fällen. Wenn Sie Ihre Zähne wieder an die richtige Position bringen möchten, kann eine kiefer­orthopädische Behandlung deshalb teuer werden.
Die  Kosten für eine Zahn­spange für Erwachsene hängen vor allem von der Schwere Ihrer Fehl­stellung ab und können durch­schnittlich zwischen 1.000 und 6.500 Euro liegen.

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Kiefer­orthopädische
Behandlung
Kosten
Kleinere Fehlstellung zwischen 1.000 und 1.500 €
Komplettbehandlung bis zu 5.000 €
Transparente
Zahnspange
zwischen 3.500 und 6.500 €
Diese Kosten sind nur Durchschnitts­werte und können je nach Behandlung und Arzt oder Ärztin stark schwanken. Bevor Sie eine kiefer­orthopädische Behandlung beginnen, sollten Sie sich auf jeden Fall die Kosten genau erklären lassen. Eine Zusatz­versicherung kann Ihnen dabei helfen, den Eigen­anteil zu reduzieren.
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Das zahlt die Versicherung
Eine kiefer­orthopädische Behandlung steht bevor und Sie wissen nicht, ob Ihre gesetzliche Kranken­versicherung oder eine Zahnzusatzversicherung Sie dabei unterstützt?
Eine Zahnspange als Zahn­korrektur für Erwachsene – geht das überhaupt? Dies ist heute keine Selten­heit mehr. Denn nicht nur Jugendliche lassen sich Ihre Zähne korrigieren, sondern auch Erwachsene. Egal ob Sie nur einen kleinen Schönheits­makel loswerden möchten oder Sie durch eine Fehl­stellung im Kiefer Schmerzen haben: In beiden Fällen bietet sich die Kiefer­orthopädie für Erwachsene an. Sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin, diese leiten Sie zu einem geeigneten Kiefer­orthopäden oder Kieferothopädin weiter.
  • Steigende Ausgaben für Kieferorthopädie

    Obwohl die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) kiefer­orthopädische Behandlungen bei Erwachsenen nur in Ausnahme­fällen übernimmt, steigen die jährlichen Ausgaben der GKV für Kiefer­orthopädie seit einigen Jahren.

    In der Grafik unten wird die Zunahme der jährlichen GKV-Aufwendungen für kiefer­orthopädische Behandlungen deutlich. So wurden beispiels­weise im Jahr 2020 über 300 Mio. Euro mehr für entsprechende Therapien auf­gewendet als noch im Jahr 2010.

    Infografik: Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Kieferorthopädie nach Jahren.
  • Übernimmt eine Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie?

    Die gesetzliche Kranken­versicherung übernimmt eine Behandlung nur, wenn eine schwere Kiefer­anomalie vorliegt und Sie deswegen eine Kombination aus einer kiefer­orthopädischen und kiefer­chirurgischen Behandlung benötigen. Das ist in der Regel nur bei schweren Fehl­stellungen der Fall, die durch eine Erkrankung oder nach einem Unfall auftreten. Die Zahn­zusatz­versicherung füllt deshalb im Bereich Kiefer­orthopädie eine wichtige Versorgungs­lücke. Vor allem Kinder und Jugendliche profitieren von den Leistungen der Zusatz­versicherung bei der Behandlung von Zahn­fehl­stellungen.

    Versicherer bieten in der Regel selten Tarife an, welche kiefer­orthopädische Leistungen auch für Erwachsene beinhalten

    Bei Kindern hingegen ist eine kiefer­orthopädische Behandlung häufig fester Bestandteil und die meisten Versicherer bezahlen diese bis 16, 19 oder 21 Jahre. Die Zahn­zusatz­versicherung Mein­Zahnschutz der Allianz leistet je nach Tarif für Kinder und Jugend­liche unter 21 Jahren sogar bis zu 3.000 Euro für Kiefer­orthopädie. Ab dem 21. Geburtstag leistet die Allianz bis zu 100 Prozent Kosten­erstattung bei Unfall oder schwerer Erkrankung.

    Achtung: Vor der Zahn­spange noch eine Zahn­zusatz­versicherung abschließen? Versicherer schließen Leistungen, die vor Abschluss der Zusatz­versicherung vom Arzt fest­gestellt wurden, oft vom Versicherungs­schutz aus. Zudem kann es zu Beginn der Versicherung für manche Behandlungen eine Wartezeit geben oder eine Leistungs­begrenzung, das heißt, die Kosten­übernahme erfolgt beispiels­weise in den ersten beiden Versicherungs­jahren nur bis zu einer fest­gelegten Erstattungs­summe.

    Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. (Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) / für Ärzte (GOÄ).)

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Erklärung
Vielleicht haben Sie schon einmal von kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) gehört? Der Schwere­grad von Zahn­fehlstellung wird medizinisch in KIG von 1 bis 5 unterteilt.

Eine leichte Fehl­stellung wird der KIG 1 zugeordnet und besonders schwere Fehl­stellungen werden mit KIG 5 klassifiziert. Die Schwere der Fehl­stellung ist ein Indi­kator für die Höhe der zu erwartenden Behandlungs­kosten beim Kiefer­orthopäden.

  • Bei Kindern bestimmt zudem die KIG den Anteil der Erstattungen der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV). Die GKV übernimmt zunächst 80 Prozent bzw. bei mehreren Kindern 90 Prozent der Kosten für kiefer­orthopädische Behandlungen in den KIG 3-5. Nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung erstattet die GKV auch diesen Eigenanteil. Die GKV übernimmt jedoch keine Leistungen für KIG 1-2 sowie Mehrkosten für außervertragliche Leistungen. 
  • Bei Erwachsene zahlt die GKV keine Leistungen für eine Kieferorthopädische Behandlung. Die Ausnahme bilden schwere Kieferanomalien, bei denen gleichzeitig eine kieferchirurgische Maßnahme erforderlich ist.

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Kieferorthopädische
Identifikationsgruppe
(KIG)
Schweregrad der Fehlstellung
KIG 1 leichte Fehlstellung
KIG 2 gering ausgeprägte
Fehlstellung
KIG 3 ausgeprägte Fehlstellung
KIG 4 stark ausgeprägte
Fehlstellung
KIG 5 extrem stark ausgeprägte
Fehlstellung
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Wie entsteht eine Verschiebung?
Unter schiefen Zähnen leiden nicht nur Kinder. Zähne und Kiefer verändern sich im Kindes­alter zwar am meisten, aber auch im Erwachsenen­alter können sich die Zähne im Gebiss noch verschieben. Egal ob Sie bereits eine Zahn­spange hatten oder in jungen Jahren die Zähne noch gerade standen.
Dafür gibt es in der Regel drei Haupt­ursachen:
  • Plötzlich werden die Zähne schief

    Sie hatten in Ihrer Kindheit vielleicht gar keine schiefen Zähne und wundern sich nun, dass sie sich im Erwachsenenalter auf einmal verschieben? Eine Zahnfehlstellung bei Erwachsenen ist keine Seltenheit. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin.
  • Schiefe Zähne trotz Zahn­spange

    Schmerzende Zähne, ein drahtiges Lächeln und trotzdem wieder schiefe Zähne? Das ist ärgerlich. Aber nach einer kiefer­orthopädischen Behandlung in der Kindheit können sich die Zähne wieder verschieben. Wenn Ihre Zähne stark verschoben wurden, neigen sie umso mehr dazu, in ihre ursprüngliche Stellung zurück­zuwandern. Das nennt sich Rezidiv und kommt vor allem dann vor, wenn Sie nach einer abgeschlossenen Behandlung keinen Retainer bekommen haben. Ein Retainer ist ein kleiner Draht, der an der Rückseite der Zähne im Kiefer angeklebt wird, um sie in Position zu halten.
  • Andere Ursachen

    Neben dieser Möglichkeit können aber auch Zähneknirschen, Fehlbelastungen der Kiefergelenke oder ein nicht versorgtes Lückengebiss eine Fehlstellung der Zähne verursachen.
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Behandlungs­formen
Auch wenn eine Zahn­spange bei Erwachsenen heute nichts Ungewöhnliches mehr ist, möchten viele doch lieber etwas Unauf­fälliges. Für einige Patient:innen ist daher eine unsicht­bare Zahn­spange sinnvoll. Wir zeigen Ihnen, welche Lösungen für Erwachsene vorwiegend verwendet werden und welche Möglich­keiten es gibt, sodass die Zahn­spange Ihr Geheimnis bleibt.
  • Feste Zahnspange mit Brackets

    Eine effektive Methode, um Zähne bei Erwachsenen zu begradigen, ist eine fest­sitzende Zahn­spange. Hier gibt es mittlerweile unauf­fällige Lösungen, wie durch­sichtige Brackets (Keramik­brackets). Diese dienen als Halterung für die Bögen, mit denen die Zähne letztlich bewegt werden.
  • Lingualtechnik

    Bei der Lingual­technik wird die fest­sitzende Zahn­spange auf der Zahn­innen­seite an­gebracht und ist somit von außen unsicht­bar. Das Einsetzen der Brackets und Wechseln der Bögen ist allerdings auf­wendiger und somit teurer.

    Auch die Reinigung gestaltet sich für Patient:innen etwas komplizierter, da die Brackets an den Zahn­innen­seiten schwieriger zu erreichen sind.

  • Herausnehmbare Zahnspangen

    Mit einer heraus­nehm­baren Zahn­spange oder Zahn­schiene können Fehl­stellungen be­handelt werden. Die Wahl des Behandlungs­geräts hängt von der Art der Fehl­stellung ab sowie von den Bedürfnissen und Wünschen des Patienten oder der Patientin.
  • Aligner (z. B. Invisaligntechnik)

    Aligner, beispielsweise Invisalign ©, sind heraus­nehmbare transparente Kunst­stoff­schienen, die als kiefer­orthopädische Behandlungs­geräte wie eine Hülle über die Zähne geschoben werden. Anhand eines speziellen Abdrucks berechnet der Computer die einzelnen Behandlungs­schritte bis zum vorher fest­gelegten Behandlungs­ziel. Für jeden Behandlungs­schritt wird eine spezielle Schiene her­gestellt. Jede Schiene wird eine bestimmte Zeit lang getragen, bevor sie durch die nächste ersetzt wird. Auf diese Weise werden die Zähne mit sanftem Druck allmählich in die gewünschte Position gebracht.

Sie denken sich vielleicht, dass eine Zahn­spange nicht mehr notwendig ist, aber eine Zahn­korrektur kann auch im Erwachsenen­alter noch medizinisch sinn­voll sein.

Auch wenn die Über­windung zunächst groß ist, eine Zahn­korrektur für Erwachsene lohnt sich. Natürlich profitiert davon nicht nur die Optik, sondern eine kiefer­orthopädische Behandlung stärkt auch die Gesundheit und den Erhalt der Zähne.

Typische Zahn- und Kiefer­fehl­stellungen wie vorstehende Zähne bei Erwachsenen (z. B. der Überbiss) oder Zahn­engstände können durch eine Funktions­analyse fest­gestellt und durch eine kiefer­orthopädische Behandlung gezielt bearbeitet werden. Das Ergebnis: Mehr Lebens­qualität durch gesunde Zähne.

Wir beraten Sie gerne bei Fragen rund um die Kosten­übernahme im Bereich Kiefer­orthopädie und berechnen mit Ihnen die Beiträge Ihres Versicherungs­schutzes.

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Schaden­beispiel
Eine Zahn­zusatz­versicherung übernimmt meist einen Groß­teil der Kosten für kiefer­orthopädische Behandlungen bei Erwachsenen nach Unfällen und im Falle schwerer Er­krankungen. Ein Beispiel:
  • Martina B. stürzt schwer bei einem Fahrrad­ausflug und erleidet unter anderem einen komplizierten Bruch ihres Unter­kiefers. 
  • Eine länger andauernde kiefer­orthopädische Behandlung ist in der Folge notwendig. 
  • Da sie eine Zahn­zusatz­versicherung abgeschlossen hat, muss sie nur einen geringen Anteil der Behandlungs­kosten selber tragen. Nach einem Unfall (oder schwerer Erkrankung) erstattet Ihnen die Zahn­zusatz­versicherung Mein­Zahnschutz der Allianz je nach Tarif bis zu 100 % der insgesamt an­fallenden Kosten. 

Eine Zusatz­versicherung ist deshalb auch für Erwachsene sinn­voll und übernimmt viele weitere Leistungen wie Zahn­ersatz, Zahn­behandlungen, Prophylaxe oder Angst- und Schmerz­ausschaltung.

Die Zahn­zusatz­versicherung übernimmt nur in Ausnahme­fällen (z. B. Unfall) die Kosten für eine kiefer­orthopädische Behandlung für Erwachsene.

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Zeit­aufwand
Die Behandlungsdauer bei Kieferorthopädie oder bei einer Zahnspange hängt von verschiedenen Faktoren ab:
  • Behandlungsdauer Kieferorthopädie

    Für eine kiefer­orthopädische Behandlung müssen Sie etwas Geduld mit­bringen. Bei der Dauer wird zwischen der aktiven Phase und der Retentions­phase (Stabilisierung des Behandlungs­ergebnisses) unter­schieden.

    In der aktiven Phase werden die Zähne bewegt. In der Retentions­phase werden die Zähne dann stabilisiert.

    Gegen Ende der gesamten Behandlung erhalten Sie abschließend einen Retainer. Dieser hält Ihre Zähne durch einen Draht an der Zahn­innen­seite in Position. Der Retainer bleibt oft ein Leben lang im Mund.

  • Behandlungsdauer Zahnspange

    Bei der Behandlungs­dauer wird meist nur von der aktiven Phase gesprochen. Die kann zwischen einigen Monaten bis zu zwei Jahren dauern. Zeit sollten Sie für die Besuche beim Kiefer­orthopäden oder bei der Kiefer­orthopädin einplanen. Oft sind Besuche alle zwei und vier Wochen notwendig, bei denen die Zahn­spange nach­gezogen wird oder Gummis aus­getauscht werden.

    Bei einem Kind geht die Behandlung meist viel schneller als bei Erwachsenen. Das liegt daran, dass bei Kindern viel mit dem Wachs­tum der Zähne und des Kiefers ge­arbeitet wird. Der bereits aus­gewachsene Kau­apparat eines Erwachsenen muss sanfter behandelt werden und verschiebt sich nicht mehr ganz so leicht.

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Häufige Fragen
  • Inwiefern unterscheidet sich eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen von der bei Kindern?

    Kiefer­orthopädie für Kinder und Erwachsene unterscheidet sich in der Art und Heraus­forderung sowie dem Grund der Behandlung.

    Bei Kindern liegt der Behandlungs­fokus auf der Früh­erkennung und –behandlung von Fehl­entwicklungen der Zahn­stellung sowie schlechten Angewohnheiten. Der Grund für kiefer­orthopädische Behandlungen bei Erwachsenen kann medizinische (z. B. Zahn­fehl­stellungen) als auch optische Gründe (ein schöneres Lächeln) haben.

    Auch bei der Wahl der Zahn­spange wird in der Regel unterschieden. Bei Kindern wird vorwiegend auf heraus­nehmbare oder fest­sitzende, sichtbare Zahn­spangen­arten gesetzt. Jugend­liche und Erwachsene hingegen greifen lieber auf un­auffällige, transparente Modelle zurück, wie beispielsweise Aligner.

  • Gibt es transparente Zahnspangen für Erwachsene und werden die Kosten dafür auch übernommen?

    Transparente Zahn­spangen sind bei der Korrektur von Zahn­fehl­stellungen bei Jugendlichen und Erwachsenen besonders beliebt. Die schiefen Zähne werden in mehreren Behandlungs­schritten begradigt. Dazu benötigen Sie mehrere unsichtbare Kunst­stoff­schienen. 

    Auch wenn sich das Ergebnis sehen lässt, haben transparente Zahn­spangen ihren Preis. Dabei müssen Sie im Schnitt mit 3.500 bis 6.500 Euro rechnen.

    Die Behandlung mit Alignern wird aktuell von der gesetzlichen Kranken­versicherung nicht übernommen. Eine private Zahn­zusatz­versicherung kann, wenn die medizinische Notwendigkeit gegeben ist, die Kiefer­orthopädie selbst für Erwachsene bezuschussen. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Versicherung.

  • Kann eine Zahnspange bei Erwachsenen größere Fehlstellungen noch korrigieren?

    Ja, auch im Erwachsenen­alter können größere Fehl­stellungen durch einen Kiefer­orthopäden oder eine Kiefer­orthopädin korrigiert werden. Die Behandlungs­dauer kann zwischen einigen Monaten bis zu zwei Jahren dauern. Ob dies lediglich die Beseitigung eines Schönheits­makels oder um Schmerzen aufgrund einer Fehl­stellung vorzubeugen ist, eine kiefer­orthopädische Behandlung ist auch bei Erwachsenen noch medizinisch sinnvoll.
  • Ist eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen schmerzhaft?

    Auch für Erwachsene kann eine kiefer­orthopädische Behandlung (Zahn­spange) schmerzhaft sein. Generell sind dies allerdings eher Druck­beschwerden und Spannungs­gefühle. Die Zähne müssen sich zu Behandlungs­beginn an den Druck, den die Zahn­spange auf den Zahn aufbaut, gewöhnen.

    So kann es in den ersten Tagen zu einem leichten Druck­gefühl und einer erhöhten Empfindlich­keit der Zähne kommen. In der Regel klingen diese Beschwerden jedoch nach wenigen Tagen ab.

    Je nach Schmerzen können Sie Ihre Beschwerden unter­schiedlich behandeln. Vom einfachen Kühlen bis zur Einnahme von Schmerz­mitteln. Konsultieren Sie dazu am besten Ihren behandelnden Kiefer­orthopäden oder Kieferorthopädin. 

  • Welche Leistungen der Zahnzusatzversicherung sind bei der Kieferorthopädie für Erwachsene sinnvoll?

    Die Zahn­zusatz­versicherung übernimmt in der Regel kiefer­orthopädische Leistungen für Erwachsene bei Unfällen und im Falle schwerer Erkrankungen. Für diese häufig lang andauernden und komplizierten Behandlungen trägt die Zahn­zusatz­versicherung in vielen Tarifen einen Groß­teil der Kosten und erstattet ggf. auch Mehr­kosten für Behandlungs­verfahren, die von der gesetzlichen Kranken­kasse nicht übernommen werden.
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