Welche Zuschüsse die Krankenkasse zahlt, richtet sich nach dem individuellen zahnmedizinischen Befund, der den Zustand des gesamten Gebisses berücksichtigt. Dazu steht Zahnärztinnen, Zahnärzte und Krankenkassen ein offizieller Katalog (Festzuschuss-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses) mit rund 50 Einzelbefunden zur Verfügung, die nach Befundnummern kategorisiert sind. Jedem Befund wurde eine bestimmte Regelversorgung zugewiesen und die Höhe des dazugehörigen Festzuschusses festgelegt. Die Beträge werden jedes Jahr neu ermittelt und angepasst.
Im Festzuschuss-Katalog gelistet sind zum Beispiel Befunde wie die zahnbegrenzte Lücke im Frontzahn- oder Seitenzahnbereich, ein Restzahnbestand bis zu drei Zähnen oder ein zahnloser Ober- oder Unterkiefer. Nicht im Festzuschuss-Katalog gelistet sind sämtliche Leistungen rund um ein Implantat, wie zum Beispiel Suprakonstruktionen (= auf einem Implantat befestigter Zahnersatz, z. B. eine implantatgetragene Krone). Je nach "Gebisssituation" kann sich der Gesamtbetrag, den der Patient von seiner Kasse erhält, aus verschiedenen Festzuschüssen zusammensetzen.