Wünschen Sie einen gleichartigen Zahnersatz, dann beinhaltet dieser neben der Regelversorgung noch zusätzliche Leistungen.
Wird zum Beispiel eine Metallkrone oder -brücke im Seitenzahnbereich keramisch verblendet, geht das über die reguläre Kassenleistung hinaus. Der Zahnarzt rechnet dann nur die Zusatzkosten für die Verblendung privat ab, die eigentliche Versorgung durch Krone oder Brücke ist gesetzlich.