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Sobald Zahnersatz wie beispielsweise eine Zahnbrücke, Zahnkrone oder Zahnprothese notwendig wird, fragen sich Patienten häufig, wie hoch die Kosten ausfallen: Wie viel müssen sie dafür selbst zahlen und was übernimmt die Krankenkasse?
Die Höhe des Eigenanteils ist vom Befund und der gewählten Versorgungsform abhängig. Grundsätzlich ist für jeden Befund zunächst eine Regelversorgung (Standardtherapie) vorgesehen. An dieser beteiligt sich die Krankenkasse mit 60 Prozent der bundesweiten Durchschnittskosten. Alles, was über die Kassenleistung hinausgeht, zahlt der Patient aus eigener Tasche.
Welche Mehrkosten tatsächlich auf Sie zukommen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hier erfahren Sie, wie sich die gesetzliche Krankenkasse an den Zahnarztkosten beteiligt und wie Sie Ihren Eigenanteil senken können.
Seit Einführung des Festzuschusssystems für Zahnersatz erhalten gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Krankenkasse feste Zuschüsse für Kronen, Brücken und Prothesen. Unabhängig von der Behandlungsweise liegt der Festzuschuss der GKV momentan bei 60 Prozent der Durchschnittskosten der Regelversorgung.
Welche Zuschüsse die Krankenkasse zahlt, richtet sich nach dem individuellen zahnmedizinischen Befund, der den Zustand des gesamten Gebisses berücksichtigt. Dazu steht Zahnärzten und Krankenkassen ein offizieller Katalog (Festzuschuss-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses) mit rund 50 Einzelbefunden zur Verfügung, die nach Befundnummern kategorisiert sind. Jedem Befund wurde eine bestimmte Regelversorgung zugewiesen und die Höhe des dazugehörigen Festzuschusses festgelegt. Die Beträge werden jedes Jahr neu ermittelt und angepasst.
Im Festzuschuss-Katalog gelistet sind zum Beispiel Befunde wie die zahnbegrenzte Lücke im Frontzahn- oder Seitenzahnbereich, ein Restzahnbestand bis zu drei Zähnen oder ein zahnloser Ober- oder Unterkiefer. Nicht im Festzuschuss-Katalog gelistet sind sämtliche Leistungen rund um ein Implantat, wie zum Beispiel Suprakonstruktionen (= auf einem Implantat befestigter Zahnersatz, z. B. eine implantatgetragene Krone). Je nach "Gebisssituation" kann sich der Gesamtbetrag, den der Patient von seiner Kasse erhält, aus verschiedenen Festzuschüssen zusammensetzen.
Damit Sie den Festzuschuss erhalten, erstellt Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Diesen legen Sie Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zur Genehmigung vor. Er enthält alle wichtigen Angaben zu Befund, Regelversorgung, Therapieplanung und Kosten. Ohne diesen Antrag erfolgt keine Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse.
Patienten, die regelmäßig zur Vorsorge zum Zahnarzt gehen und dort ihr Bonusheft abstempeln lassen, erhalten später von der Krankenkasse einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz. Der Festzuschuss steigt von 60 Prozent der Regelversorgung auf ...
Diese Bonusregelung belohnt gewissenhafte Patienten: Wer die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig wahrnimmt, senkt seinen Eigenanteil beim Zahnersatz. In Sonderfällen ist das einmalige Versäumen der jährlichen Kontrolluntersuchung nicht bonusschädigend. Voraussetzung ist eine ausreichende Begründung gegenüber der Krankenkasse, warum Sie die Zahnvorsorge versäumt haben.
Bei der Berechnung des Festzuschusses für Zahnersatz können Geringverdiener bis zu 100 Prozent der Kosten für die Regelversorgung erhalten. Das heißt: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die gesamten Kosten der Regelversorgung. Diese Härtefallregelung greift immer dann, wenn der Patient unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt.
Einen Härtefallantrag können Sie stellen, wenn Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen die Grenze nicht übersteigen. Aktuelle Informationen dazu finden Sie auf haufe.de.
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Befund | Regelversorgung | Beispielhafte Kosten | Festzuschuss der GKV | Eigenanteil |
Zahnbegrenzte Lücke, ein fehlender Zahn | Metallische Brücke | ca. 748 Euro | ca. 445 Euro | ca. 303 Euro |
Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung, außerhalb des Verblendbereichs | Metallische Vollkrone | ca. 324 Euro | ca. 195 Euro | ca. 129 Euro |
Große Lücken, keine Brückenversorgung mehr möglich | Herausnehmbare Modellgussprothese mit Metallklammern | ca. 764 Euro | ca. 450 Euro | ca. 314 Euro |
Wünschen Sie höherwertigen Zahnersatz, Zahnbehandlungen oder andere andere Zusatzleistungen, steigt Ihr Eigenanteil. Die Kostenbeteiligung der Krankenkasse bleibt immer gleich und geht nicht über den Zuschuss für die Regelversorgung hinaus.
Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie Ihren Eigenanteil senken. Was eine Zahnzusatzversicherung genau leistet, ist vom gewählten Tarif abhängig. Leistungsstarke Tarife übernehmen zusammen mit der gesetzlichen Krankenkasse zwischen 75 und 90 Prozent der Kosten, andere verdoppeln lediglich den Festzuschuss. Bestimmte Tarife erstatten sogar bis zu 100 Prozent der Zahnarztkosten. Bedenken Sie jedoch: Je höher der Erstattungssatz der Zahnzusatzversicherung, desto höher die monatlichen Beiträge.
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