Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Zahnersatz ersetzt Ihnen einen oder mehrere Zähne, falls Ihre natürlichen Zähne beschädigt oder nicht mehr vorhanden sind. Das kann zum Beispiel eine Zahnkrone, eine Brücke oder ein Implantat sein.
  • Die Kosten für Zahnersatz liegen in der Regel zwischen 600 und 4.000 Euro, schwanken aber stark je nach Behandlung.
  • Hochwertiger Zahnersatz kann schnell teuer werden. Denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht die gesamten Behandlungskosten.
  • Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie Ihren Eigenanteil deutlich reduzieren. Mit unseren Allianz MeinZahnschutz-Zusatztarifen erhalten Sie bis zu 100 % Kostenerstattung für notwendigen Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, Implantate).

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) / für Ärzte (GOÄ).

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Die starke Zahn­zusatz­ver­sicherung der Allianz
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Kronen, Brücken & Co.
Ob Zahnkrone (z.B. als Stiftzahn), Brücke, Inlay oder Prothese: Wie viel Ihr Zahnersatz kostet, hängt ganz davon ab, welche Behandlung Sie in Anspruch nehmen. 

Geht Ihre Therapie beim Zahnersatz über die Regelversorgung hinaus, werden alle weiteren Gebühren nach der  Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Dort ist festgehalten, in welcher Höhe Ihr Zahnarzt Ihnen Kosten für die Behandlung in Rechnung stellen kann.

Mit welchen Kosten Sie für einen Zahnersatz rechnen können, hängt von verschiedenen Punkten ab. Zum Beispiel von:

  • dem Honorar des Zahnarztes
  • den Labor- und Materialkosten (Kunststoff, Gold, Zirkon)

Labore können außerdem Ihre Preise selbst bestimmen und müssen sich an keine Gebührenordnung halten. Deshalb können die Preise von Labor zu Labor stark schwanken.

Die Zahnersatz-Preise sind deshalb nicht bei jedem Zahnarzt gleich. Mit diesen Implantat Kosten können Sie jedoch ungefähr rechnen: 

Ein festsitzender Zahnersatz wird fest angebracht. Sie müssen Ihn nicht regelmäßig selbst einsetzen oder zum Reinigen herausnehmen. So können Sie eine Zahnlücke schließen. Die Zahnimplantat Kosten sind je nach Behandlung unterschiedlich hoch. 

Die folgenden Zahlen geben Ihnen die Gesamtkosten für den Zahnersatz ohne Abzug des Festzuschusses an.

  • Zahnimplantat Kosten inkl. Suprakonstruktion (Krone auf dem Implantat, z.B. Backenzahn): 2.500 bis 3.000 Euro pro Zahn
  • Zahnbrücke Kosten: 1.400 bis 2.100 Euro pro Brücke

  • Zahnkrone 
    (z.B. Stiftzahn oder Vollkeramikkrone) Kosten: 400 bis 1.000 Euro pro Zahn
  • Lumineers und Veneers  Kosten: 700 bis 1.500 Euro pro Stück

Ein Implantat wird direkt in den Kieferknochen eingesetzt und ersetzt einen kompletten Zahn.

Eine Zahnbrücke ersetzt einen oder mehrere fehlende Zähne. Sie ist an den nebenliegenden Zähnen (Pfeilerzähnen) befestigt.

Die Zahnkrone ersetzt Teile Ihres Zahns, wenn er beschädigt ist. Die Krone wird auf den Zahn geklebt und gibt ihm die natürliche Form eines Zahns zurück.

Ein Veneer ist eine dünne Schale, die vorne auf Ihren Zahn geklebt wird und den Zahn so verschönert. Für diese Leistung erhalten Sie in der Regel keinen Festzuschuss von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Da es sich hier um eine reine „kosmetische Behandlung“ handelt, übernehmen Zahnzusatzversicherungen ebenfalls keine Kosten.
Wenn es sich bei dem Veneer allerdings um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung handelt (z. B. Abrasionen der Frontzähne), kann der Zusatzversicherer hierfür Kosten übernehmen.

Wenn Ihnen bereits mehrere Zähne einer Zahnreihe fehlen, die durch einzelne Implantate nicht ersetzt werden können, bekommen Sie in der Regel einen herausnehmbaren Zahnersatz. Dieser entlastet Ihren Kiefer, da die Kaukraft wieder gleichmäßig verteilt ist.

Bei den folgenden durchschnittlichen Zahnprothese -Kosten ist der Festzuschuss bereits abgezogen.

  • Teilprothese/Modellgussprothese Kosten: 150 bis 2.050 Euro pro Prothese
  • Teleskopprothese Kosten: 1.170 bis 5.670 Euro
  • Totalprothese Kosten: circa 600 Euro pro Kiefer

Die Teilprothese/Modellgussprothese kommt zum Einsatz, wenn noch nicht alle Zähne fehlen und wird meist mit Klammern an den natürlichen Zähnen gehalten.

Eine Totalprothese bekommen Sie, wenn Sie keine eigenen Zähne mehr besitzen. Mit ihr können Sie wieder kauen und deutlich sprechen.

Bei einer Teleskopprothese wird festsitzender Zahnersatz mit herausnehmbarem Zahnersatz kombiniert. Hierbei befestigt der Zahnarzt Kronen (Teleskopkronen/Doppelkronen) auf den erforderlichen Zähnen, die die herausnehmbare Prothese halten.

Ein Inlay (Einlagefüllung aus zahnärztlichen Materialien wie beispielsweise Edelmetall oder Keramik) ersetzt die fehlende Zahnsubstanz und kann alternativ zur Füllungstherapie herangezogen werden. Das Inlay wird auf Basis eines Zahnabdrucks im zahntechnischen Labor oder per Scan und Fertigung per Fräsmaschine hergestellt. Anschließend befestigt der Zahnarzt das Inlay am präparierten Zahn.

Die Zahnfüllung wird verwendet, wenn ein Zahn durch Karies beschädigt wurde, er aber noch soweit intakt ist, dass es keiner Zahnkrone bedarf.

Die Inlay Kosten können bis zu 955 Euro pro Zahn betragen. Das hängt davon ab, ob Sie ein Gold- oder Keramikinlay wählen.

Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie die Kosten deutlich reduzieren. Finden Sie jetzt heraus, was die MeinZahnschutz-Tarife der Allianz leisten und kosten.

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Leistungsbeschreibung
Gesamt
Eigenanteil
ohne Zahnzusatzversicherung*
Eigenanteil
mit MeinZahnschutz 75/ 90/ 100 *
Professionelle
Zahnreinigung
120 €  120 €  0 €
Bleaching 300 - 800 €  300 - 800 €  150- 650 €
Knirscher-, Aufbiss-Schiene 500 €  500 €  125 € / 50 € / 0 €
Kompositfüllung
dreiflächig
127 €  77 € 0 €
Wurzelbehandlung  520 € 520 € 0 €
*inklusive GKV-Leistung

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Leistungsbeschreibung
Gesamt
Eigenanteil
ohne Zahnzusatzversicherung*
Eigenanteil
mit MeinZahnschutz 75/ 90/ 100 *
Keramik-Inlay
zweiflächig
900 € 860 €  225 €/ 90 € / 0 €
Vollkeramikkrone  900 € 690 € 225 €/ 90 € / 0 €
Metallkeramikbrücke
vollverblendet
1.890 € 1.403 €  472,50 €/ 189 € /0 €
Einzelimplantat mit 
Verblendmetall Keramikkrone
2.820 €  2.262 €  705 € / 282 € / 0 €
*inklusive GKV-Leistung
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Vom Härtefall bis zur Zahnzusatzversicherung
Diese Möglichkeiten sollten Sie sich genauer ansehen, um Ihren Eigenanteil beim Zahnersatz zu reduzieren. 
Wenn Sie als Härtefall anerkannt werden, verdoppelt Ihre gesetzliche Krankenversicherung den Festzuschuss. Einen Härtefallantrag können Sie dann stellen, wenn Sie sehr wenig verdienen, sodass die Preise für den Zahnersatz eine unzumutbare Belastung für Sie darstellen. Oder wenn Sie zum Beispiel Hartz-IV-Leistungen erhalten. 
Das Bonusheft erhalten Sie auf Nachfrage bei Ihrem Zahnarzt. Dort können Sie Ihre jährliche Vorsorgeuntersuchung eintragen lassen. Wenn Sie fünf Jahre lang mindestens einmal pro Jahr bei der Vorsorgeuntersuchung waren, erhalten Sie 70 Prozent Festzuschuss. Bei zehn Jahren sind es sogar 75 Prozent Festzuschuss. Seit dem 1. Oktober 2020 ist es in begründeten Ausnahmen möglich, trotz einmaligen Versäumens der Vorsorgeuntersuchung den Bonus zu erhalten.

Eine private Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif zusätzliche Kosten, die Ihre gesetz­liche Kranken­versicherung nicht bezahlt. Wenn Sie also einen Zahn­ersatz erhalten, der nicht vollständig von der GKV übernommen wird, erstattet die private Zahn­zusatz­versicherung die restlichen Kosten tariflich.

Wie viel der Kosten die private Zahn­zusatz­ver­sicherung übernimmt, hängt vom Tarif ab, den Sie wählen. Die Allianz MeinZahnschutz-Tarife übernehmen im Bereich Zahn­ersatz zusammen mit der gesetzlichen Kranken­versicherung 75 bis 100 Prozent der Kosten. Das gilt auch für Implantate und Inlays. In allen MeinZahnschutz-Tarifen erhalten Sie grundsätzlich für Zahnersatz 100 Prozent Kostenerstattung bei Regelversorgung. Für hochwertigen Zahnersatz (z. B. Brücken, Kronen, Implantate und Inlays inkl. Angst- und Schmerzausschaltung) wählen Sie selbst Ihren Schutz: Starker 75 %-Schutz, Top 90 %-Schutz oder Premium 100 %-Schutz.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) / für Ärzte (GOÄ).

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Beispielhafte
Leistung
Gesamtkosten
Eigenanteil
ohne Zahnzusatz-
versicherung
GKV-Leistung 
(Festzuschuss)
 

Eigenanteil
mit MeinZahnschutz
75 / 90 / 100

Vollkeramik-
krone

900 €

700 €

200 €

225 € / 90 € / 0 €

Implantat mit
Verblendmetall-
Keramik-Krone

2.820 €

2.262 €

558 €

705 € / 282 € / 0 €

Beitrags­beispiele
Wie viel eine Zahn­zusatz­ver­sicherung bei der Allianz kostet, sehen Sie in unseren Beitrags­beispielen für den Tarif MeinZahnschutz:
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Kosten­übernahme
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Rahmen des Zahnersatzes lediglich die Regelversorgung. Sie bekommen einen bestimmten Festzuschuss. Den Rest müssen Sie selbst bezahlen.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Regelversorgung für Ihren Zahnersatz. Als Regelversorgung bezeichnet man die gesetzlich vorgesehene ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung für den jeweiligen Gebisszustand. Diese Behandlungen sind Standardtherapien, die für Zahnkronen, Brücken oder feste Zahnprothesen gelten. Die Regelversorgung legt die gesetzliche Krankenversicherung und Zahnärzteschaft fest. Sie ermitteln die Durchschnittskosten für die Behandlungen.

Von den ermittelten Durchschnittskosten übernehmen die Krankenkassen, z.B. für ein Zahnimplantat, 60 Prozent der Kosten. Diesen Betrag bezeichnet man als Festzuschuss. Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung können Sie sich die Festzuschuss-Richtlinien herunterladen. Dort sehen Sie, welche Behandlungen einen Festzuschuss erhalten und wie hoch dieser ist.

Der Festzuschuss deckt somit 60 Prozent der Regelversorgungskosten ab. Bei einem gepflegten Bonusheft mit lückenlosem Nachweis von fünf Jahren erhöht sich der Zuschuss auf 70 Prozent, bei 10 Jahren auf 75 Prozent. Wählen Sie eine höherwertige Versorgung, steigen auch die Kosten und somit Ihr Eigenanteil. Sofern Sie keine Zahnzusatzversicherung haben, müssen Sie die restlichen Kosten aus eigener Tasche bezahlen.

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Gut zu wissen
Wenn Sie durch einen Unfall Zähne verlieren oder sie beschädigt werden, sind Sie auch über eine private Unfallversicherung abgesichert.
Die Unfallversicherung der Allianz zahlt die Zahnbehandlungen und den Zahnersatz im Rahmen der Heilbehandlung als kosmetische Operation. Auch die Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus ist hier mit inbegriffen. Erkundigen Sie sich daher auch gern über eine private Unfallversicherung
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Was ist zu beachten?
Je nach Behandlung bekommen Sie einen Festzuschuss von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Um festzustellen, wie viel Ihnen zusteht, muss Ihr Zahnarzt vorab einen  Heil- und Kostenplan ausfüllen. Dieser besteht in der Regel aus zwei Teilen:

Im ersten Teil des Heil- und Kostenplans erstellt Ihr Zahnarzt einen Kostenvoranschlag und hält Folgendes fest:

  • Ihren Befund
  • die Regelversorgung
  • Therapieplanung (ggf. über die Regelversorgung hinausgehend)
  • wie hoch die voraussichtlichen Kosten sind

Der zweite Teil wird auch „Anlage zum Heil- und Kostenplan“ genannt. Ihr Zahnarzt füllt ihn nur aus, wenn Ihre Behandlung von der Regelversorgung abweicht. Das heißt: wenn Sie eine gleichartige oder andersartige Versorgung möchten.

Es wird eine genaue Kostenaufstellung eingetragen, damit die Kosten der Behandlung für Sie so transparent wie möglich sind. In der Anlage sehen Sie auch die Kosten der Regelversorgung. So können Sie sich einen Überblick verschaffen.

Den Heil- und Kostenplan (Teil 1) unterschreibt Ihr Zahnarzt. Die Anlage (Teil 2) unterschreiben Sie und Ihr Zahnarzt. Der Heil- und Kostenplan ist quasi ein Kostenvoranschlag vom Zahnarzt und wird anschließend an Ihre GKV verschickt. In der Regel beginnen Sie dann mit der Behandlung, wenn die Zusage der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt. So stellen Sie sicher, dass die GKV sich an den Kosten beteiligt.

Im Detail
Sie und Ihr Zahnarzt sind der Meinung, die bestmögliche Therapie für Sie wird nicht von der Regelversorgung abgedeckt? Dann haben Sie die Möglichkeit einer gleichartigen oder andersartigen Versorgung.
Ein gleichartiger Zahnersatz heißt, dass Sie die Standardleistung von der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Jedoch noch zusätzliche Leistungen möchten, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlt. Zum Beispiel, wenn Sie eine Verblendung Ihrer Brücke möchten, die in einem nicht sichtbaren Bereich liegt. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet nur Leistungen für die Brücke und nicht für die Verblendung. Die Verblendung würde sie nur bezahlen, wenn die Brücke sich im vorderen Zahnbereich (Sichtbereich) befindet.

Andersartiger Zahnersatz bedeutet, dass Sie einen Zahnersatz möchten, der sich vollkommen von dem der Regelversorgung unterscheidet. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn für Ihren Befund eine Brücke vorgesehen ist, Sie aber lieber ein Zahnimplantat möchten.

Von der gesetzlichen Krankenversicherung bekommen Sie immer den Festzuschuss, der Ihnen für Ihren Befund zusteht. Bei der gleichartigen Versorgung wären das zum Beispiel die Kosten für die Brücke. Bei der andersartigen Versorgung würden Sie den Festzuschuss für eine Brücke erhalten, auch wenn Sie sich für das Implantat entscheiden. Alle Kosten, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, müssen Sie selbst tragen.

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Gut zu wissen: Sinnvoll oder nicht?
Ja! Denn es ist oft besser, einen monatlich überschaubaren Beitrag in eine Zusatzversicherung zu bezahlen, statt von einer hohen Zahnarztrechnung überrascht zu werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt meist nur einen geringen Teil Ihrer Zahnarztkosten. Damit Sie nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben, lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung. Denn besonders Zahnersatz kann teuer werden. In der Regel übernimmt eine gute Zahnzusatzversicherung auch Implantate und Inlays. Eine Zahnzusatzversicherung schließt somit die Versorgungslücke und reduziert Ihren Eigenanteil. Je nach Tarif erstattet Sie bis zu 100% Ihrer Behandlungskosten.
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Für Sie zusammengefasst
Damit Sie sofort verstehen, wovon Ihre Versicherung und Ihr Zahnarzt sprechen, haben wir nochmals alle wichtigen Fachbegriffe zum Thema Zahnzusatz für Sie zusammengefasst.
  • Regelversorgung: Entspricht dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit der Regelversorgung ist eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung des jeweiligen Gebisszustandes gewährleistet.
  • Festzuschuss: Das ist der Betrag, den die gesetzliche Krankenversicherung für Ihren Zahnersatz bezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Befund.
  • Heil- und Kostenplan: Wird vom Zahnarzt ausgefüllt und an Ihre gesetzliche Krankenversicherung geschickt. Er beinhaltet den Befund, die geplante Therapie und die voraussichtlichen Kosten.
  • Gleichartige Versorgung: Das heißt, dass Sie sich für die Regelversorgung, jedoch mit zusätzlichen Leistungen, entschieden haben.
  • Andersartige Versorgung: Davon spricht man, wenn Sie eine andere als die Regelversorgung wählen.
  • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ): Sie regelt die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Härtefall: Versicherte können im Rahmen der Härtefallregelungen einen Festzuschuss von 100 Prozent erhalten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen bestimmte Beträge nicht übersteigen.
  • Bonusheft: Sie erhalten das Bonusheft bei Ihrem Zahnarzt. Dort werden die Vorsorgeuntersuchungen dokumentiert, um bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ggf. einen höheren Festzuschuss zum Zahnersatz zu erhalten.
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Starker Zahnschutz mit der Allianz Zahn­zusatz­ver­sicherung
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?

Brücken, Implantate oder Prothesen: Welcher Zahnersatz ist der richtige für mich?

Welcher Zahnersatz der Richtige für Sie ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen von Ihrer aktuellen Zahnsituation. Sowie von den Kosten, Ästhetikanspruch und Tragekomfort. 

Wann ist ein implantatgetragener Zahnersatz angezeigt?

Wurde Ihnen ein Zahn gezogen, ist es sinnvoll, die Lücke mit einem implantatgetragenen Zahnersatz zu schließen. Ein Zahnersatz mit Implantatgerüst weist einen besseren Tragekomfort auf als herkömmliche Prothesen. Die Implantate übertragen außerdem die Kaukräfte auf den Kiefer. Dadurch wird der Stoffwechsel des Knochens angeregt. Einem Knochenverlust kann so vorgebeugt werden.

Kann ich Zahnersatz-Behandlungen auch im Ausland durchführen lassen?

In der Regel können Sie eine Zahnbehandlung auch im Ausland durchführen. Denn meist kommt die Zahnzusatzversicherung auch für Zahnersatz-Behandlungen im EU-Ausland auf.

Zahlt die Zahnzusatzversicherung die Reparatur meines Zahnersatzes?

Ob Ihre Zahnzusatzversicherung die Reparatur des Zahnersatzes oder sogar den Austausch eines bestehenden Zahnersatzes übernimmt, hängt von Ihrem Tarif und den jeweiligen Leistungen ab. 

Für wen gilt die Härtefallregelung bei Zahnersatz?

Die Härtefallregelung gilt dann, wenn die Zahnersatz-Kosten eine unzumutbare Belastung für Sie darstellen oder Sie Hartz-IV-Leistungen beziehen. Eine unzumutbare Belastung liegt vor, wenn Ihre monatlichen Brutto­einnahmen 2022 die Grenze von 1.316,00 Euro (mit einem Angehörigen 1.809,50 Euro, mit zwei Angehörigen 2.138,50 Euro und mit drei Angehörigen 2.467,50 Euro) nicht übersteigen. Zu den Bruttoeinnahmen in diesem Sinne gehören nahezu alle Einnahmearten, ggf. auch von Ihrem Ehe-/Lebenspartner, Ihren im Haushalt lebenden Angehörigen und den Angehörigen Ihres Lebens­partners. Es findet eine Einzelfallprüfung statt.

Wie viel kostet ein kompletter Zahnersatz?

Neue Zähne kosten in der Regel viel Geld. Brauchen Sie ein neues Gebiss, kommt eine Vollprothese zum Einsatz. Lassen Sie sich komplett neue Zähne machen, liegen die Kosten bei rund 600 Euro pro Kiefer. 
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