- Zahnersatz ersetzt Ihnen einen oder mehrere Zähne, falls Ihre natürlichen Zähne beschädigt oder nicht mehr vorhanden sind. Hochwertiger Zahnersatz kann schnell teuer werden – je nach Art des Zahnersatzes und der Behandlung zwischen 600 und 4.000 Euro.
- Die Kosten für Zahnersatz werden nur teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Den verbleibenden Eigenanteil können Sie mit einer Zahnzusatzversicherung deutlich reduzieren.
- Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beschränkt sich bei Zahnersatz auf einen bestimmten Festzuschuss im Rahmen der Regelversorgung. Zusätzliche Kosten, die durch weitere Leistungen oder eine andersartige Versorgung anfallen, sind nicht abgedeckt.
- Mit den Allianz MeinZahnschutz-Zusatztarifen erhalten Sie bis zu 100 % Kostenerstattung für notwendigen Zahnersatz. Das kann zum Beispiel eine Zahnkrone, eine Brücke, ein Implantat oder ein Inlay sein.
Zahnersatz: Kosten im Überblick

Zahnersatz-Kosten: Für Sie zusammengefasst
Was kostet Zahnersatz?

Die Preise für Zahnersatz sind nicht in jeder Zahnarztpraxis gleich. Mit welchen Kosten Sie für einen Zahnersatz rechnen können, ist unter anderem abhängig von
- der Art des Zahnersatzes: ob festsitzend (Krone, Brücke, Implantat, Inlay) oder herausnehmbar (Zahnprothese).
- dem Zahnarzt-Honorar: Alle Behandlungskosten, die bei zugelassenen Zahnärzten und -ärztinnen anfallen, werden über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Dort ist festgehalten, in welcher Höhe Ihre Zahnarztpraxis Ihnen Kosten in Rechnung stellen kann.
- den Labor- und Materialkosten (z. B. für Kunststoff, Gold, Keramik oder Zirkon): Zahntechnische Labore können Ihre Preise selbst festlegen und müssen sich an keine Gebührenordnung halten. Das führt unter Umständen zu starken Preisschwankungen. In der Regel können Sie sich für ein Material entscheiden, z. B. bei einem Implantat. Je nach gewähltem Material kann es auch hier zu starken Preisunterschieden kommen.
Zahnersatz-Kosten im Überblick
Der Preis für Ihren Zahnersatz hängt maßgeblich davon ab, für welche Art von Zahnersatz Sie sich in Abstimmung mit Zahnarzt oder Zahnärztin entscheiden. Grundsätzlich wird unterschieden in:
- Festsitzender Zahnersatz wird fest an anderen Zähnen angebracht oder im Kiefer verankert, um Zahnlücken zu schließen. Die Vorteile: Sie müssen ihn nicht regelmäßig selbst einsetzen oder zum Reinigen herausnehmen. Zum festsitzenden Zahnersatz zählen beispielsweise Brücken, Kronen – z. B. auf einem mit Stift verstärktem Zahn (Stiftzahn) – und Zahnimplantate.
- Herausnehmbarer Zahnersatz eignet sich für mehrere, bereits fehlende Zähne einer Zahnreihe, die durch einzelne Implantate nicht ersetzt werden können. Der Vorteil: Eine herausnehmbare Zahnprothese entlastet Ihren Kiefer, da die Kaukraft wieder gleichmäßig verteilt ist.
- Sonderfall Inlay: Diese festsitzende Einlagefüllung aus beispielsweise Gold oder Keramik ersetzt die fehlende Zahnsubstanz und kann alternativ zur Füllungstherapie verwendet werden. Das Inlay wird auf Basis eines Zahnabdrucks im zahntechnischen Labor oder per Scan maschinell gefertigt. Anschließend wird es am präparierten Zahn befestigt.
Im Folgenden finden Sie eine tabellarische Übersicht über die durchschnittlichen Kosten für die unterschiedlichen Behandlungsmöglichkeiten von festsitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz sowie Inlays:
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Zahnersatz
|
Kosten
|
---|---|
Zahnimplantat inkl. Suprakonstruktion (Krone auf dem Implantat, z. B. Backenzahn) | 2.500 bis 3.000 € pro Zahn |
Zahnbrücke | 1.400 bis 2.100 € pro Brücke |
Zahnkrone (z. B. Stiftzahn oder Vollkeramikkrone) | 400 bis 1.000 € pro Zahn |
Lumineers und Veneers | 700 bis 1.500 € pro Stück |
Inlay | bis zu 995 € pro Zahn |
Prothesen (Zahnersatz-Preise bereits abzüglich Festzuschuss) | |
Teilprothese/ Modellgussprothese | 150 bis 2.050 € pro Prothese |
Teleskopprothese | 1.170 bis 5.670 € |
Totalprothese | 600 € pro Kiefer |
Eine Totalprothese bekommen Sie, wenn Sie keine eigenen Zähne mehr besitzen. Mit ihr können Sie wieder kauen und deutlich sprechen.
Die Teilprothese/Modellgussprothese kommt zum Einsatz, wenn noch nicht alle Zähne fehlen und wird meist mit Klammern an den natürlichen Zähnen gehalten.
Bei einer Teleskopprothese wird festsitzender Zahnersatz mit herausnehmbarem Zahnersatz kombiniert. Hierbei befestigt der Zahnarzt Kronen (Teleskopkronen/Doppelkronen) auf den erforderlichen Zähnen, die die herausnehmbare Prothese halten.
Eine Zahnbrücke ersetzt einen oder mehrere fehlende Zähne. Sie ist an den nebenliegenden Zähnen (Pfeilerzähnen) befestigt.
Die Zahnkrone ersetzt Teile Ihres Zahns, wenn er beschädigt ist. Die Krone wird auf den Zahn geklebt und gibt ihm die natürliche Form eines Zahns zurück.
Ein Veneer ist eine dünne Schale, die vorne auf Ihren Zahn geklebt wird und den Zahn so verschönert. Für diese Leistung erhalten Sie in der Regel keinen Festzuschuss von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Da es sich hier um eine reine „kosmetische Behandlung“ handelt, übernehmen Zahnzusatzversicherungen ebenfalls keine Kosten.
Wenn es sich bei dem Veneer allerdings um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung handelt (z. B. Abrasionen der Frontzähne), kann der Zusatzversicherer hierfür Kosten übernehmen.
Beim Zahnersatz Kosten sparen mit Zahnzusatzversicherung
Warum lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung bei Zahnersatz?
Wie viel zahlt die Allianz für Zahnersatz?
Welchen Anteil der Kosten die private Zahnzusatzversicherung übernimmt, hängt vom Tarif ab, den Sie wählen. Die Allianz MeinZahnschutz-Tarife erstatten im Bereich Zahnersatz zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung 75 bis 100 Prozent der Kosten. Das gilt auch für Implantate und Inlays. In allen MeinZahnschutz-Tarifen erhalten Sie grundsätzlich für Zahnersatz 100 Prozent Kostenerstattung bei Regelversorgung. Für hochwertigen Zahnersatz (z. B. Brücken, Kronen, Implantate und Inlays inkl. Angst- und Schmerzausschaltung) wählen Sie selbst Ihren Schutz: Starker 75 %-Schutz, Top 90 %-Schutz oder Premium 100 %-Schutz.
Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Übersicht über verschiedene Zahnersatz-Leistungen. Im Vergleich: Ihr Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung, die gesetzlichen (GKV-Leistungen) sowie die Leistungen der Allianz MeinZahnschutz-Tarife.
Tabelle: Zahnersatz-Kosten und Ihr Eigenanteil auf einen Blick
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Zahnersatz und Inlays
|
Gesamtkosten
|
GKV-Leistung
|
Eigenanteil ohne ZZV
|
Eigenanteil mit
AllianzMeinZahnschutz (MZ) |
---|---|---|---|---|
Keramik-Inlay zweiflächig | 900 € | 40 € | 860 € |
MZ 75: 225 € MZ 90: 90 € MZ 100: 0 € |
Vollkeramik-Krone | 1.000 € | 230 € | 770 € |
MZ 75: 250 € MZ 90: 100 € MZ 100: 0 € |
Metallkeramikbrücke vollverblendet | 2.000 € | 530 € | 1.470 € |
MZ 75: 500 € MZ 90: 200 € MZ 100: 0€ |
Einzelimplantat mit Verblendmetall Keramikkrone | 2.900 € | 607 € | 2.293 € |
MZ 75: 725 € MZ 90: 290 € MZ 100: 0 € |
Totalprothese | 600 € pro Kiefer | 360 € | 240 € |
MZ 75: 150 € MZ 90: 60 € MZ 100: 0 € |
Inklusive GKV-Leistung; nicht berücksichtigt sind die innerhalb der ersten 36 Monate geltenden Erstattungshöchstbeträge.
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Wie viel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei Zahnersatz und Implantaten?

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Regelversorgung & Festzuschuss
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Gleichartige vs. andersartige Versorgung
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Heil- und Kostenplan
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Vorteile Bonusheft
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Härtefallregelung
Die Regelversorgung bezeichnet die gesetzlich vorgesehene ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung für den jeweiligen Gebisszustand. Die Regelversorgung für Zahnersatz umfasst unter anderem standardisierte Lösungen wie einfache Kronen, Brücken oder Zahnprothesen. Für diese Basistherapien ermittelt die gesetzliche Krankenversicherung gemeinsam mit der Zahnärzteschaft Durchschnittskosten. Daraus ergibt sich ein entsprechender Festzuschuss für Versicherte.
Der Festzuschuss ist der Anteil an den Zahnersatz-Kosten, den die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt. Die Höhe orientiert sich am zahnärztlichen Befund und deckt 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung ab. Die konkreten Festzuschuss-Richtlinien können Sie sich bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung herunterladen. Dort sehen Sie, welche Behandlungen einen Festzuschuss erhalten und wie hoch dieser ist.
Sie und Ihr Zahnarzt/Ihre Zahnärztin sind der Meinung, die bestmögliche Therapie für Sie wird nicht von der Regelversorgung abgedeckt? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten – hier erklärt am Beispiel einer Zahnbrücke:
Gleichartige Versorgung: Sie entscheiden sich für eine einfache Brücke aus der Regelversorgung, allerdings mit Zusatzleistungen. Wie zum Beispiel eine Verblendung (Veneers) für eine Brücke im nicht sichtbaren Bereich. Eine solche Verblendung zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur für Zahnbrücken im Sichtbereich.
Andersartige Versorgung: Hierbei ersetzen Sie die reguläre Brücke komplett durch eine alternative Zahnersatz-Lösung, wie etwa ein Zahnimplantat. Die zusätzliche Kosten hierfür tragen Sie selbst.
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