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Zahn­ersatz: Kosten im Überblick

So sparen Sie bares Geld
Zahnersatz Kosten: Frau sitzt an einem Tisch und blickt auf ihr Smartphone
  • Zahn­ersatz ersetzt Ihnen einen oder mehrere Zähne, falls Ihre natürlichen Zähne beschädigt oder nicht mehr vorhanden sind. Hoch­wertiger Zahn­ersatz kann schnell teuer werden – je nach Art des Zahn­ersatzes und der Behandlung zwischen 600 und 4.000 Euro.
  • Die Kosten für Zahn­ersatz werden nur teilweise von der gesetz­lichen Kranken­versicherung über­nommen. Den verbleibenden Eigen­anteil können Sie mit einer Zahnzusatz­versicherung deutlich reduzieren.
  • Die Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung beschränkt sich bei Zahn­ersatz auf einen bestimmten Fest­zuschuss im Rahmen der Regel­versorgung. Zusätzliche Kosten, die durch weitere Leistungen oder eine anders­artige Versorgung anfallen, sind nicht abgedeckt.
  • Mit den Allianz MeinZahnschutz-Zusatz­tarifen erhalten Sie bis zu 100 % Kosten­erstattung für notwendigen Zahn­ersatz. Das kann zum Beispiel eine Zahn­krone, eine Brücke, ein Implantat oder ein Inlay sein.
Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahn­staffel und die Gebühren­ordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchst­sätzen laut Gebühren­ordnung für Zahnärzte (GOZ) / für Ärzte (GOÄ).
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Ob Zahnkrone, Brücke, Inlay oder Prothese: Wie viel Ihr Zahnersatz kostet, hängt ganz davon ab, welche Art der Behandlung Sie wo in Anspruch nehmen. 

Die Preise für Zahn­ersatz sind nicht in jeder Zahnarzt­praxis gleich. Mit welchen Kosten Sie für einen Zahn­ersatz rechnen können, ist unter anderem abhängig von

  • der Art des Zahnersatzes: ob festsitzend (Krone, Brücke, Implantat, Inlay) oder herausnehmbar (Zahnprothese).
  • dem Zahnarzt-Honorar: Alle Behandlungs­kosten, die bei zugelassenen Zahnärzten und -ärztinnen anfallen, werden über die Gebühren­ordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Dort ist fest­gehalten, in welcher Höhe Ihre Zahnarzt­praxis Ihnen Kosten in Rechnung stellen kann.
  • den Labor- und Material­kosten (z. B. für Kunst­stoff, Gold, Keramik oder Zirkon): Zahn­technische Labore können Ihre Preise selbst fest­legen und müssen sich an keine Gebühren­ordnung halten. Das führt unter Umständen zu starken Preis­schwankungen. In der Regel können Sie sich für ein Material entscheiden, z. B. bei einem Implantat. Je nach gewähltem Material kann es auch hier zu starken Preis­unterschieden kommen.

Der Preis für Ihren Zahn­ersatz hängt maßgeblich davon ab, für welche Art von Zahn­ersatz Sie sich in Abstimmung mit Zahnarzt oder Zahn­ärztin entscheiden. Grund­sätzlich wird unter­schieden in:

  • Fest­sitzender Zahn­ersatz wird fest an anderen Zähnen angebracht oder im Kiefer verankert, um Zahn­lücken zu schließen. Die Vorteile: Sie müssen ihn nicht regelmäßig selbst einsetzen oder zum Reinigen heraus­nehmen. Zum fest­sitzenden Zahn­ersatz zählen beispiels­weise Brücken, Kronen – z. B. auf einem mit Stift verstärktem Zahn (Stiftzahn) – und Zahn­implantate.
  • Heraus­nehmbarer Zahn­ersatz eignet sich für mehrere, bereits fehlende Zähne einer Zahn­reihe, die durch einzelne Implantate nicht ersetzt werden können. Der Vorteil: Eine heraus­nehmbare Zahnprothese entlastet Ihren Kiefer, da die Kaukraft wieder gleich­mäßig verteilt ist.
  • Sonderfall Inlay: Diese festsitzende Einlage­füllung aus beispiels­weise Gold oder Keramik ersetzt die fehlende Zahn­substanz und kann alternativ zur Füllungs­therapie verwendet werden. Das Inlay wird auf Basis eines Zahn­abdrucks im zahn­technischen Labor oder per Scan maschinell gefertigt. Anschließend wird es am präparierten Zahn befestigt.

Im Folgenden finden Sie eine tabellarische Übersicht über die durch­schnittlichen Kosten für die unter­schiedlichen Behandlungs­möglichkeiten von fest­sitzendem und heraus­nehmbarem Zahn­ersatz sowie Inlays:

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Zahnersatz
Kosten
Zahnimplantat inkl. Suprakonstruktion (Krone auf dem Implantat, z. B. Backenzahn) 2.500 bis 3.000 € pro Zahn
Zahnbrücke 1.400 bis 2.100 € pro Brücke
Zahnkrone (z. B. Stiftzahn oder Vollkeramikkrone) 400 bis 1.000 € pro Zahn
Lumineers und Veneers 700 bis 1.500 € pro Stück
Inlay bis zu 995 € pro Zahn
Prothesen (Zahnersatz-Preise bereits abzüglich Festzuschuss)
Teilprothese/ Modellgussprothese 150 bis 2.050 € pro Prothese
Teleskopprothese 1.170 bis 5.670 €
Totalprothese 600 € pro Kiefer

Eine Totalprothese bekommen Sie, wenn Sie keine eigenen Zähne mehr besitzen. Mit ihr können Sie wieder kauen und deutlich sprechen.

Die Teilprothese/Modellgussprothese kommt zum Einsatz, wenn noch nicht alle Zähne fehlen und wird meist mit Klammern an den natürlichen Zähnen gehalten.

Bei einer Teleskopprothese wird festsitzender Zahnersatz mit herausnehmbarem Zahnersatz kombiniert. Hierbei befestigt der Zahnarzt Kronen (Teleskopkronen/Doppelkronen) auf den erforderlichen Zähnen, die die herausnehmbare Prothese halten.

Ein Implantat wird direkt in den Kieferknochen eingesetzt und ersetzt einen kompletten Zahn.

Eine Zahnbrücke ersetzt einen oder mehrere fehlende Zähne. Sie ist an den nebenliegenden Zähnen (Pfeilerzähnen) befestigt.

Die Zahnkrone ersetzt Teile Ihres Zahns, wenn er beschädigt ist. Die Krone wird auf den Zahn geklebt und gibt ihm die natürliche Form eines Zahns zurück.

Ein Veneer ist eine dünne Schale, die vorne auf Ihren Zahn geklebt wird und den Zahn so verschönert. Für diese Leistung erhalten Sie in der Regel keinen Festzuschuss von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Da es sich hier um eine reine „kosmetische Behandlung“ handelt, übernehmen Zahnzusatzversicherungen ebenfalls keine Kosten.

Wenn es sich bei dem Veneer allerdings um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung handelt (z. B. Abrasionen der Frontzähne), kann der Zusatzversicherer hierfür Kosten übernehmen.

Mit der Allianz Zahnzusatz­versicherung können Sie die Kosten für Zahn­ersatz deutlich reduzieren. Finden Sie jetzt heraus, was die MeinZahnschutz-Tarife der Allianz leisten und kosten.
Hoch­wertiger Zahn­ersatz hat seinen Preis, denn die Kosten werden in der Regel nicht komplett von der Kranken­kasse über­nommen. Mit einer Zahnzusatz­versicherung können Sie Ihren Eigen­anteil beim Zahn­ersatz erheblich reduzieren und bares Geld sparen.
Einen monatlich überschau­baren Beitrag in eine Zusatz­versicherung zu bezahlen, ist oft besser, als von einer hohen Rechnung überrascht zu werden. Das gilt auch für die finanzielle Entlastung bei Zahnarzt­rechnungen. Denn besonders Zahn­ersatz kann teuer werden. Warum? Die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) deckt meist nur einen geringen Teil Ihrer Zahnarzt­kosten. Damit Sie nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben, lohnt sich eine gute Zahnzusatz­versicherung, um Ihren Eigen­anteil zu reduzieren. Der Vorteil: Sie über­nimmt je nach Tarif zusätzliche Kosten, die Ihre gesetz­liche Kranken­versicherung nicht bezahlt.

Welchen Anteil der Kosten die private Zahn­zusatz­ver­sicherung über­nimmt, hängt vom Tarif ab, den Sie wählen. Die Allianz MeinZahnschutz-Tarife erstatten im Bereich Zahn­ersatz zusammen mit der gesetzlichen Kranken­versicherung 75 bis 100 Prozent der Kosten. Das gilt auch für Implantate und Inlays. In allen MeinZahnschutz-Tarifen erhalten Sie grund­sätzlich für Zahnersatz 100 Prozent Kosten­erstattung bei Regel­versorgung. Für hoch­wertigen Zahn­ersatz (z. B. Brücken, Kronen, Implantate und Inlays inkl. Angst- und Schmerz­ausschaltung) wählen Sie selbst Ihren Schutz: Starker 75 %-Schutz, Top 90 %-Schutz oder Premium 100 %-Schutz.

Nachfolgend finden Sie eine beispiel­hafte Übersicht über verschiedene Zahn­ersatz-Leistungen. Im Vergleich: Ihr Eigen­anteil ohne Zahnzusatz­versicherung, die gesetzlichen (GKV-Leistungen) sowie die Leistungen der Allianz MeinZahnschutz-Tarife.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) / für Ärzte (GOÄ).

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Zahnersatz und Inlays
Gesamtkosten
GKV-Leistung
Eigenanteil ohne ZZV
Eigenanteil mit 
AllianzMeinZahnschutz (MZ)
Keramik-Inlay zweiflächig 900 € 40 € 860 € MZ 75: 225 €
MZ 90: 90 €
MZ 100: 0 €
Vollkeramik-Krone 1.000 € 230 € 770 € MZ 75: 250 €
MZ 90: 100 €
MZ 100: 0 €
Metallkeramikbrücke vollverblendet 2.000 € 530 € 1.470 € MZ 75: 500 €
MZ 90: 200 €
MZ 100: 0€
Einzelimplantat mit Verblendmetall Keramikkrone 2.900 € 607 € 2.293 € MZ 75: 725 €
MZ 90: 290 €
MZ 100: 0 €
Totalprothese 600 € pro Kiefer 360 € 240 € MZ 75: 150 €
MZ 90: 60 €
MZ 100: 0 €

Inklusive GKV-Leistung; nicht berücksichtigt sind die innerhalb der ersten 36 Monate geltenden Erstattungshöchstbeträge.

Wenn Sie durch einen Unfall Zähne verlieren oder sie beschädigt werden, sind Sie auch über eine private Unfallversicherung abgesichert. Die Unfallversicherung der Allianz zahlt den Zahnersatz und die Zahnbehandlung im Rahmen der Heilbehandlung als kosmetische Operation. Auch die Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus ist mit inbegriffen.
Was kostet die Allianz Zahn­zusatz­versicherung?
Wie viel eine Zahn­zusatz­ver­sicherung bei der Allianz kostet, sehen Sie in unseren Beitrags­beispielen für den Tarif MeinZahnschutz:
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet im Rahmen des Zahnersatzes lediglich einen Teil der Kosten für die Regelversorgung. Sie bekommen einen bestimmten Festzuschuss. Den Rest müssen Sie selbst bezahlen.
Regelversorgung & Festzuschuss

Die Regel­versorgung bezeichnet die gesetzlich vorgesehene ausreichende, zweck­mäßige und wirtschaft­liche Versorgung für den jeweiligen Gebiss­zustand. Die Regelversorgung für Zahnersatz umfasst unter anderem standardisierte Lösungen wie einfache Kronen, Brücken oder Zahn­prothesen. Für diese Basis­therapien ermittelt die gesetzliche Kranken­versicherung gemeinsam mit der Zahnärzte­schaft Durchschnitts­kosten. Daraus ergibt sich ein ent­sprechender Fest­zuschuss für Versicherte.

Der Festzuschuss ist der Anteil an den Zahnersatz-Kosten, den die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt. Die Höhe orientiert sich am zahnärztlichen Befund und deckt 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung ab. Die konkreten Festzuschuss-Richtlinien können Sie sich bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung herunterladen. Dort sehen Sie, welche Behandlungen einen Festzuschuss erhalten und wie hoch dieser ist.

Gleich­artige vs. anders­artige Ver­sorgung

Sie und Ihr Zahnarzt/Ihre Zahn­ärztin sind der Meinung, die best­mögliche Therapie für Sie wird nicht von der Regel­versorgung abgedeckt? Dann haben Sie zwei Möglich­keiten – hier erklärt am Beispiel einer Zahn­brücke:

Gleich­artige Versorgung: Sie entscheiden sich für eine einfache Brücke aus der Regel­versorgung, allerdings mit Zusatz­leistungen. Wie zum Beispiel eine Verblendung (Veneers) für eine Brücke im nicht sicht­baren Bereich. Eine solche Verblendung zahlt die gesetzliche Kranken­versicherung nur für Zahn­brücken im Sicht­bereich.

Anders­artige Versorgung: Hierbei ersetzen Sie die reguläre Brücke komplett durch eine alternative Zahn­ersatz-Lösung, wie etwa ein Zahn­implantat. Die zusätzliche Kosten hierfür tragen Sie selbst.

Heil- und Kostenplan
Um fest­zustellen, wie viel Fest­zuschusss Ihnen zusteht, muss bei Ihrer gesetzlichen Kranken­kasse vorab ein sogenannter Heil- und Kosten­plan eingereicht werden. Dieser wird von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahn­ärztin erstellt. Er enthält den medizinischen Befund, die Regel­versorgung, weitere geplante Therapie­maßnahmen und die voraus­sichtlichen Behandlungs­kosten. Um eine Beteiligung Ihrer Kasse an den Zahn­ersatz-Kosten sicher­zustellen, sollten Sie erst nach Zusage zum Kosten­plan mit der Behandlung beginnen. Haben Sie bei der Allianz eine Zahnzusatz­versicherung abgeschlossen, können Sie den Heil- und Kosten­plan auch vor Behandlungs­beginn bei uns einreichen. So können Sie sich vorab die Über­nahme der versicherten Leistungen bestätigen lassen.
Vorteile Bonusheft
Das Bonusheft erhalten Sie auf Nach­frage in Ihrer Zahnarzt­praxis. Dort können Sie Ihre jährlichen Vorsorge­untersuchungen eintragen lassen und so gegebenenfalls den Fest­zuschuss Ihrer gesetzlichen Kranken­versicherung erhöhen. Waren Sie fünf Jahre lang mindestens einmal pro Jahr bei der Vorsorge, erhalten Sie 70 Prozent Fest­zuschuss. Bei zehn Jahren sind es sogar 75 Prozent Fest­zuschuss. Seit dem 1. Oktober 2020 erhalten Sie in begründeten Ausnahmen den Bonus trotz einmaligen Versäumens der Vorsorge­untersuchung.
Härtefallregelung
Nach der Härtefall­regelung können Versicherte einen Fest­zuschuss von 100 Prozent erhalten. Einen Härtefall­antrag können Sie dann stellen, wenn die Zahn­ersatz-Kosten eine unzumut­bare Belastung für Sie darstellen oder Sie Bürgergeld-Leistungen beziehen. Die Kranken­kasse prüft jeden Antrag individuell und verdoppelt bei Bewilligung automatisch den regulären Fest­zuschuss.
Starker Zahnschutz mit der Allianz Zahn­zusatz­ver­sicherung
Was möchten Sie gerne wissen?
Brücken, Implantate oder Prothesen: Welcher Zahnersatz ist der richtige für mich?
Welcher Zahn­ersatz der richtige für Sie ist, hängt von mehreren Faktoren ab: Zum einen von Ihrem aktuellen Zahn­status. Zum anderen von den Kosten, Ihrem Ästhetik­anspruch und dem jeweiligen Trage­komfort.
Wann ist ein Implantat als Zahnersatz sinnvoll?
Wurde Ihnen ein Zahn gezogen, ist es sinnvoll, die Lücke mit einem implantat­getragenen Zahnersatz zu schließen. Ein solcher Zahn­ersatz mit Implantat­gerüst weist einen besseren Trage­komfort auf als herkömmliche Prothesen. Die Implantate über­tragen außerdem die Kaukräfte auf den Kiefer. Dadurch wird der Stoff­wechsel des Knochens angeregt. So lässt sich einem Knochen­verlust vorbeugen.
Kann ich Zahnersatz-Behandlungen auch im Ausland durchführen lassen?
Ja. In der Regel können Sie eine Zahn­behandlung auch im Ausland durchführen. Denn meist kommt die Zahnzusatz­versicherung auch für Zahn­ersatz-Behand­lungen im EU-Ausland auf.
Zahlt die Zahnzusatzversicherung die Reparatur meines Zahnersatzes?
Das kommt auf den Versicherer an. Ob Ihre Zahnzusatz­versicherung die Reparatur oder Austausch eines bestehenden Zahn­ersatzes übernimmt, hängt von Ihrem Tarif und den jeweiligen Leistungen ab. Mit den Allianz MeinZahnschutz-Tarifen profitieren Sie von bis zu 100 Prozent Kosten­übernahme für Maßnahmen im Rahmen der Nach­behandlung.
Wie viel kostet ein kompletter Zahnersatz?
Neue Zähne kosten in der Regel viel Geld. Brauchen Sie ein neues Gebiss, kommt eine Voll­prothese zum Einsatz. Lassen Sie sich komplett neue Zähne machen, können Kosten von mehreren hundert bis einige tausend Euro auf Sie zukommen. Konkrete Beispiel­rechnungen für einzelne Zahn­behandlungs­maßnahmen und Kosten­beispiele für Zahn­ersatz finden Sie in unserem Ratgeber Erstattungs­beispiele:
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