- Niemand möchte gerne mit einer Zahnlücke herumlaufen. Die Lösung bei beschädigten oder fehlenden Zähnen ist oft ein Zahnersatz. Dieser kann schnell teuer werden: je nach Art des Zahnersatzes und der Behandlung kann er zwischen 150 und 5.670 Euro kosten.
- Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur einen bestimmten Festzuschuss für Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung. Den verbleibenden Eigenanteil können Sie mit einer Zahnzusatzversicherung deutlich reduzieren.
- Mit den Allianz MeinZahnschutz-Zusatztarifen erhalten Sie bis zu 100 Prozent Kostenerstattung für notwendigen Zahnersatz. Das kann zum Beispiel eine Zahnkrone, eine Brücke, ein Implantat oder ein Inlay sein.
Zahnersatz: Kosten im Überblick
Zahnersatz-Kosten: Für Sie zusammengefasst
Was kostet Zahnersatz?
Die Preise für Zahnkronen, Brücken, Inlays oder Prothesen bewegen sich zwischen 150 und 5.670 Euro. Wie viel Ihr Zahnersatz wirklich kostet, ist unter anderem abhängig von der Art des Zahnersatzes (festsitzend oder herausnehmbar), dem Zahnarzthonorar sowie den Labor- und Materialkosten. Zahntechnische Labore können ihre Preise selbst festlegen und müssen sich an keine Gebührenordnung halten. Je nach gewähltem Material kann es daher zu starken Preisunterschieden kommen.
Zahnersatz-Kosten im Überblick
Der Preis für Ihren Zahnersatz hängt maßgeblich davon ab, für welche Art von Zahnersatz Sie sich in Abstimmung mit Zahnarzt oder Zahnärztin entscheiden. Grundsätzlich wird unterschieden in festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz:
- Festsitzender Zahnersatz wird fest an anderen Zähnen angebracht oder im Kiefer verankert, um Zahnlücken zu schließen. Der Vorteil: Sie müssen ihn nicht regelmäßig selbst einsetzen oder zum Reinigen herausnehmen. Zum festsitzenden Zahnersatz zählen beispielsweise Brücken, Kronen – z. B. auf einem mit Stift verstärktem Zahn (Stiftzahn) – und Zahnimplantate.
- Herausnehmbarer Zahnersatz eignet sich für mehrere, bereits fehlende Zähne einer Zahnreihe, die durch einzelne Implantate nicht ersetzt werden können. Der Vorteil: Eine herausnehmbare Zahnprothese entlastet Ihren Kiefer, da die Kaukraft wieder gleichmäßig verteilt ist.
- Sonderfall Inlay: Diese festsitzende Einlagefüllung aus beispielsweise Gold oder Keramik ersetzt die fehlende Zahnsubstanz und kann alternativ zur Füllungstherapie verwendet werden. Das Inlay wird auf Basis eines Zahnabdrucks im zahntechnischen Labor oder per Scan maschinell gefertigt. Anschließend wird es am präparierten Zahn befestigt.
Im Folgenden finden Sie eine tabellarische Übersicht über die durchschnittlichen Kosten für die unterschiedlichen Behandlungsmöglichkeiten von festsitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz sowie Inlays:
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Zahnersatz
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Kosten
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|---|---|
| Zahnimplantat inkl. Suprakonstruktion (Krone auf dem Implantat, z. B. Backenzahn) | 2.500 bis 3.000 € pro Zahn |
| Zahnbrücke | 1.400 bis 2.100 € pro Brücke |
| Zahnkrone (z. B. Stiftzahn oder Vollkeramikkrone) | 400 bis 1.000 € pro Zahn |
| Lumineers und Veneers | 700 bis 1.500 € pro Stück |
| Inlay | bis zu 995 € pro Zahn |
| Teilprothese/ Modellgussprothese | 150 bis 2.050 € pro Prothese |
| Teleskopprothese | 1.170 bis 5.670 € |
| Totalprothese | 600 € pro Kiefer |
Eine Zahnbrücke ersetzt einen oder mehrere fehlende Zähne. Sie ist an den nebenliegenden Zähnen (Pfeilerzähnen) befestigt.
Die Zahnkrone ersetzt Teile Ihres Zahns, wenn er beschädigt ist. Die Krone wird auf den Zahn geklebt und gibt ihm die natürliche Form eines Zahns zurück.
Ein Veneer ist eine dünne Schale, die vorne auf Ihren Zahn geklebt wird und den Zahn so verschönert. Für diese Leistung erhalten Sie in der Regel keinen Festzuschuss von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Da es sich hier um eine reine „kosmetische Behandlung“ handelt, übernehmen Zahnzusatzversicherungen ebenfalls keine Kosten.
Wenn es sich bei dem Veneer allerdings um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung handelt (z. B. Abrasionen der Frontzähne), kann der Zusatzversicherer hierfür Kosten übernehmen.
Die Teilprothese/Modellgussprothese kommt zum Einsatz, wenn noch nicht alle Zähne fehlen und wird meist mit Klammern an den natürlichen Zähnen gehalten.
Bei einer Teleskopprothese wird festsitzender Zahnersatz mit herausnehmbarem Zahnersatz kombiniert. Hierbei befestigt der Zahnarzt oder die Zahnärztin Kronen (Teleskopkronen/Doppelkronen) auf den erforderlichen Zähnen, die die herausnehmbare Prothese halten.
Eine Totalprothese bekommen Sie, wenn Sie keine eigenen Zähne mehr besitzen. Mit ihr können Sie wieder kauen und deutlich sprechen.
Mit der Allianz Zahnzusatzversicherung können Sie die Kosten für Zahnersatz deutlich reduzieren. Finden Sie jetzt heraus, was die MeinZahnschutz-Tarife der Allianz leisten und kosten.
Beim Zahnersatz Kosten sparen mit Zahnzusatzversicherung
Hochwertiger Zahnersatz hat seinen Preis, denn die Kosten werden in der Regel nicht komplett von der Krankenkasse übernommen. Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie Ihren Eigenanteil beim Zahnersatz erheblich reduzieren und bares Geld sparen.
Warum lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung bei Zahnersatz?
Einen monatlich überschaubaren Beitrag in eine Zusatzversicherung zu bezahlen, ist oft besser, als von einer hohen Rechnung überrascht zu werden. Das gilt auch für die finanzielle Entlastung bei Zahnarztrechnungen. Denn besonders Zahnersatz kann teuer werden. Warum? Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt meist nur einen geringen Teil Ihrer Zahnarztkosten. Damit Sie nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben, lohnt sich eine gute Zahnzusatzversicherung, um Ihren Eigenanteil zu reduzieren. Der Vorteil: Sie übernimmt je nach Tarif zusätzliche Kosten, die Ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlt.
Wie viel zahlt die Allianz für Zahnersatz?
Welchen Anteil der Kosten die private Zahnzusatzversicherung übernimmt, hängt vom Tarif ab, den Sie wählen. Die Allianz MeinZahnschutz-Tarife erstatten im Bereich Zahnersatz zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung 75 bis 100 Prozent der Kosten. Das gilt auch für Implantate und Inlays. In allen MeinZahnschutz-Tarifen erhalten Sie grundsätzlich für Zahnersatz 100 Prozent Kostenerstattung bei Regelversorgung. Für hochwertigen Zahnersatz (z. B. Brücken, Kronen, Implantate und Inlays inkl. Angst- und Schmerzausschaltung) wählen Sie selbst Ihren Schutz: Starker 75 %-Schutz, Top 90 %-Schutz oder Premium 100 %-Schutz.
Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Übersicht über verschiedene Zahnersatz-Leistungen. Im Vergleich: Ihr Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung, die gesetzlichen (GKV-Leistungen) sowie die Leistungen der Allianz MeinZahnschutz-Tarife.
Tabelle: Zahnersatz-Kosten und Ihr Eigenanteil auf einen Blick
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Zahnersatz und Inlays
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Gesamtkosten
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GKV-Leistung
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Eigenanteil ohne ZZV
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Eigenanteil mit
AllianzMeinZahnschutz (MZ) |
|---|---|---|---|---|
| Keramik-Inlay zweiflächig | 900 € | 40 € | 860 € |
MZ 75: 225 €
MZ 90: 90 € MZ 100: 0 € |
| Vollkeramik-Krone | 1.000 € | 230 € | 770 € |
MZ 75: 250 €
MZ 90: 100 € MZ 100: 0 € |
| Metallkeramikbrücke vollverblendet | 2.000 € | 530 € | 1.470 € |
MZ 75: 500 €
MZ 90: 200 € MZ 100: 0 € |
| Einzelimplantat mit Verblendmetall Keramikkrone | 2.900 € | 607 € | 2.293 € |
MZ 75: 725 €
MZ 90: 290 € MZ 100: 0 € |
| Totalprothese | 600 € pro Kiefer | 360 € | 240 € |
MZ 75: 150 €
MZ 90: 60 € MZ 100: 0 € |
Inklusive GKV-Leistung; nicht berücksichtigt sind die innerhalb der ersten 36 Monate geltenden Erstattungshöchstbeträge.
Wie viel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei Zahnersatz und Implantaten?
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Regelversorgung & Festzuschuss
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Gleichartige vs. andersartige Versorgung
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Heil- und Kostenplan
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Vorteile Bonusheft
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Härtefallregelung
Die Regelversorgung bezeichnet die gesetzlich vorgesehene ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung für den jeweiligen Gebisszustand. Die Regelversorgung für Zahnersatz umfasst unter anderem standardisierte Lösungen wie einfache Kronen, Brücken oder Zahnprothesen. Für diese Basistherapien ermittelt die gesetzliche Krankenversicherung gemeinsam mit der Zahnärzteschaft Durchschnittskosten. Daraus ergibt sich ein entsprechender Festzuschuss für Versicherte.
Der Festzuschuss ist der Anteil an den Zahnersatz-Kosten, den die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt. Die Höhe orientiert sich am zahnärztlichen Befund und deckt 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung ab. Die konkreten Festzuschuss-Richtlinien können Sie sich bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung herunterladen. Dort sehen Sie, welche Behandlungen einen Festzuschuss erhalten und wie hoch dieser ist.
Sie und Ihr Zahnarzt/Ihre Zahnärztin sind der Meinung, die bestmögliche Therapie für Sie wird nicht von der Regelversorgung abgedeckt? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten – hier erklärt am Beispiel einer Zahnbrücke:
Gleichartige Versorgung: Sie entscheiden sich für eine einfache Brücke aus der Regelversorgung, allerdings mit Zusatzleistungen. Wie zum Beispiel eine Verblendung (Veneers) für eine Brücke im nicht sichtbaren Bereich. Eine solche Verblendung zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur für Zahnbrücken im Sichtbereich.
Andersartige Versorgung: Hierbei ersetzen Sie die reguläre Brücke komplett durch eine alternative Zahnersatz-Lösung, wie etwa ein Zahnimplantat. Die zusätzlichen Kosten hierfür tragen Sie selbst.
Um festzustellen, wie viel Festzuschuss Ihnen zusteht, muss bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse vorab ein sogenannter Heil- und Kostenplan eingereicht werden. Dieser wird von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin erstellt. Er enthält den medizinischen Befund, die Regelversorgung, weitere geplante Therapiemaßnahmen und die voraussichtlichen Behandlungskosten. Um eine Beteiligung Ihrer Kasse an den Zahnersatz-Kosten sicherzustellen, sollten Sie erst nach Zusage zum Kostenplan mit der Behandlung beginnen. Haben Sie bei der Allianz eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, können Sie den Heil- und Kostenplan auch vor Behandlungsbeginn bei uns einreichen. So können Sie sich vorab die Übernahme der versicherten Leistungen bestätigen lassen.
Das Bonusheft erhalten Sie auf Nachfrage in Ihrer Zahnarztpraxis. Dort können Sie Ihre jährlichen Vorsorgeuntersuchungen eintragen lassen und so gegebenenfalls den Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erhöhen. Waren Sie fünf Jahre lang mindestens einmal pro Jahr bei der Vorsorge, erhalten Sie 70 Prozent Festzuschuss. Bei zehn Jahren sind es sogar 75 Prozent Festzuschuss. Seit dem 1. Oktober 2020 erhalten Sie in begründeten Ausnahmen den Bonus trotz einmaligen Versäumens der Vorsorgeuntersuchung.
Nach der Härtefallregelung können Versicherte einen Festzuschuss von 100 Prozent erhalten. Einen Härtefallantrag können Sie dann stellen, wenn die Zahnersatz-Kosten eine unzumutbare Belastung für Sie darstellen oder Sie Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) beziehen. Die Krankenkasse prüft jeden Antrag individuell und verdoppelt bei Bewilligung automatisch den regulären Festzuschuss bis zu maximal 100 Prozent.
Brücken, Implantate oder Prothesen: Welcher Zahnersatz ist der richtige für mich?
Welcher Zahnersatz der richtige für Sie ist, hängt von mehreren Faktoren ab: Zum einen von Ihrem aktuellen Zahnstatus. Zum anderen von den Kosten, Ihrem Ästhetikanspruch und dem jeweiligen Tragekomfort.
Wann ist ein Implantat als Zahnersatz sinnvoll?
Wurde Ihnen ein Zahn gezogen, ist es sinnvoll, die Lücke mit einem implantatgetragenen Zahnersatz zu schließen. Ein solcher Zahnersatz mit Implantatgerüst weist einen besseren Tragekomfort auf als herkömmliche Prothesen. Die Implantate übertragen außerdem die Kaukräfte auf den Kiefer. Dadurch wird der Stoffwechsel des Knochens angeregt. So lässt sich einem Knochenverlust vorbeugen.
Kann ich Zahnersatz-Behandlungen auch im Ausland durchführen lassen?
Ja. In der Regel können Sie eine Zahnbehandlung auch im Ausland durchführen. Denn meist kommt die Zahnzusatzversicherung auch für Zahnersatz-Behandlungen im EU-Ausland auf.
Zahlt die Zahnzusatzversicherung die Reparatur meines Zahnersatzes?
Das kommt auf den Versicherer an. Ob Ihre Zahnzusatzversicherung die Reparatur oder Austausch eines bestehenden Zahnersatzes übernimmt, hängt von Ihrem Tarif und den jeweiligen Leistungen ab. Mit den Allianz MeinZahnschutz-Tarifen profitieren Sie von bis zu 100 Prozent Kostenübernahme für Maßnahmen im Rahmen der Nachbehandlung.
Wie viel kostet ein kompletter Zahnersatz?
Neue Zähne kosten in der Regel viel Geld. Brauchen Sie ein neues Gebiss, kommt eine Vollprothese zum Einsatz. Lassen Sie sich komplett neue Zähne machen, können Kosten von mehreren hundert bis einige tausend Euro auf Sie zukommen. Konkrete Beispielrechnungen für einzelne Zahnbehandlungsmaßnahmen und Kostenbeispiele für Zahnersatz finden Sie in unserem Ratgeber Erstattungsbeispiele:
Wie ist meine Zahnbehandlung nach einem Unfall abgesichert?
Wenn Sie durch einen Unfall Zähne verlieren oder sie beschädigt werden, sind Sie auch über eine private Unfallversicherung abgesichert. Die Unfallversicherung der Allianz zahlt den Zahnersatz und die Zahnbehandlung im Rahmen der Heilbehandlung als kosmetische Operation. Auch die Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus ist mit inbegriffen.