• Eine Überkronung ist sinnvoll und trägt zum Zahn­erhalt bei, wenn es zu einer Zerstörung der natürlichen Zahn­krone gekommen ist.
  • Zahnkronen ähneln in Aussehen (Form) und Funktion gesunden Zähnen. Der Zahn­ersatz erfüllt in zwei Drittel aller Fälle sogar noch nach 15 Jahren die Aufgaben des natürlichen Zahns.
  • Die Kosten für eine Über­kronung liegen je nach Art und Ausführung durch­schnittlich zwischen 400 und 1.000 Euro.
  • Von der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) wird nur ein Teil der Kosten über­nommen, den Rest müssen Sie selbst zahlen. Mit einer Zahnzusatz­versicherung können Sie Ihren Eigenanteil reduzieren. Die Allianz MeinZahnschutzTarife übernehmen sogar bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahnkronen - ja nach gewähltem Tarif.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte (GOZ).

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Zahnersatz
Informieren Sie sich in diesem Kapitel über den Sinn und Zweck einer Zahn­krone und warum viele Menschen eine Zahn­krone benötigen.

Kronen sind der Teil der Zähne, der sichtbar und von Zahnschmelz umhüllt ist. Künstliche Kronen werden dem Zahnersatz zugeordnet und als Überkronung bezeichnet. Sie bestehen aus Metall, Keramik oder Kunststoff. Diese können auf noch vorhandenen Zahn­stümpfen oder auch auf Stift­auf­bauten und Implantaten angebracht werden.

Benötigen Sie eine Zahn­brücke, dann erfolgt zudem eine Über­kronung der Pfeiler­zähne. Auch nach einer Wurzelbehandlung, bei Zahn­fehl­stellungen oder gar bei genetisch bedingten Defekten an den Zähnen kann eine Über­kronung notwendig werden.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung mit einer Zahnkrone sind das Vorhandensein einer intakten Zahnwurzel und ein gesundes Zahnfleisch.

Bei dem Einsatz einer Krone ist es außerdem wichtig, dass diese perfekt auf den Zahnstumpf passt, damit das gesunde Zahnfleisch nicht entzündet.

Zahnkronen werden dann eingesetzt, wenn die natürliche Zahn­krone beschädigt oder zerstört ist. Sie dienen zum Schutz des empfind­lichen Zahn­beins sowie des sich darin befindlichen Zahn­marks. Eine Über­kronung ermöglicht eine unein­geschränkte Kaufunktion.>

Häufigster Grund für die Anbringung einer Zahn­krone ist beispiels­weise eine Beschädigung des Zahns durch Karies. Ein weiterer sinnvoller Grund für eine Zahn­krone kann zum Beispiel eine bereits erfolgte Wurzel­behandlung sein.

Auch aus kosmetischen Gründen können Zahn­kronen hilfreich sein, z. B. bei stark verfärbten Zähnen oder aufgrund eines Unfalls.

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Behandlungskosten und Kostenbeteiligung
Die Anfertigung einer Krone ist individuelle Maßarbeit – Zahnarzt, Zahn­technikerin, Assistenten und Assistentinnen müssen bei der Behandlung optimal zusammen­arbeiten. Das spiegelt sich natürlich auch in den Kosten einer Zahn­krone wider, die zudem durch Art und Aus­führung bestimmt werden. Erfahren Sie in diesem Kapitel mehr über die Kosten einer Zahnkrone und wie viel Sie davon aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Ihr Beitrag zur Allianz Zahnzusatzversicherung
Alle Informationen zu den Zahnzusatztarifen der Allianz
Gut zu wissen

Möchten Sie eine anspruchsvollere Behandlung, dann müssen Sie die Mehr­kosten dafür selbst zahlen. Errechnet werden diese Privat­leistungen anhand der Gebühren­ordnung für Zahn­ärzte und Zahn­ärztinnen (GOZ), Material- und Laborkosten variieren häufig.

Folgende Kronen sind aufgrund ihrer aufwendigeren Herstellung kostenintensiv:

  • Kronen aus Keramik
  • Vollverblendete Kronen

Zu den günstigeren Varianten zählen:

  • Metallische Vollkronen
  • Vollkunststoffkronen
  • Kronen mit geringer Goldlegierung

Lesen Sie hier, welche Leistungen die Allianz Zahnzusatzversicherung im Detail bieten:

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Im Überblick
Zahnkronen unterscheiden sich im Material, nach Größe und Ausdehnung, in ihrer Funktion und nach der Verankerung im Zahn. Welche Zahnkrone zum Einsatz kommt, hängt dabei von Ihrem individuellen Zahnstatus ab. Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Kronenarten und Befestigungs­möglichkeiten von Zahnkronen.
Für die richtige Wahl des Materials spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle. Zunächst ist die Belastbarkeit der Krone entscheidend, aber auch die Ästhetik ist von Bedeutung.
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Wie wird eine Zahnkrone eingesetzt?
Soll ein Zahn überkront werden, sind mehrere zahnärztliche Behandlungs­schritte erforderlich. Lesen Sie mehr über den gesamten Behandlungsverlauf und die einzelnen Behandlungsschritte.
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Im ersten Schritt wird der beschädigte Zahn beschliffen, damit Platz für das Material der neuen künstlichen Krone geschaffen wird und diese später eingesetzt werden kann. Da mitunter bis zu 60 Prozent der Hart­substanz wegge­schliffen werden müssen, erfolgt dieser Eingriff unter örtlicher Betäubung.
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Im Anschluss an das Beschleifen des Zahns wird mit einem speziellen Material oder auch mittels Scan ein Abdruck des Gebisses hergestellt. Dieser dient als Basis für die Fertigung der Krone.
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Bis die Zahnkrone befestigt werden kann, wird Ihnen zur Überbrückung ein Zahnprovisorium eingesetzt. Dabei handelt es sich um einen vorübergehenden Zahnersatz.
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Soll Ihnen eine Keramik- oder Verblendkrone eingesetzt werden, wird Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt außerdem die exakte Zahnfarbe bestimmen.
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Im letzten Behandlungsschritt wird auf dem noch vorhandenen Zahnstumpf oder einem Stiftaufbau die im Labor angefertigte Zahn­krone eingesetzt und zementiert.
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Vorsorgen und absichern für den Notfall
Darauf sollten Sie beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung unbedingt achten!

Wenn Sie nach einer Zahnzusatzversicherung (ZZV) suchen, sollten Sie auf eine Erstattung von mindestens 75 Prozent für Zahnersatz (Zahnkronen) achten. Dabei handelt es sich um eine Gesamt­erstattung aus Fest­zuschuss und Zahn­zusatz­versicherung, so dass Ihr Eigen­anteil bei maximal 25 Prozent liegt. Grund­sätzlich gilt: je größer der Erstattungs­betrag, umso besser. 

Bei den meisten Versicherern müssen Sie je nach Tarif zu Beginn mit eingeschränkten Leistungen rechnen. Zum Beispiel:

  • Wartezeiten bei Zahnersatz (z.B. acht Monate, mit Ausnahme von notwendigem Zahnersatz aufgrund eines Unfalls). Es gibt aber auch Tarife ohne Wartezeit. Diese bietet die Allianz mit den MeinZahnschutz-Tarifen, die sofort nach Versicherungsbeginn leisten. Sie erhalten Versicherungsschutz ab dem ersten Tag. Die Tarife der Allianz können Sie jedoch nur abschließen, wenn Sie sich nicht in Behandlung befinden und auch keine Behandlung angeraten oder beabsichtigt ist. 
  • Begrenzung der Erstattungsbeträge in den ersten drei bis fünf Versicherungs­jahren auf einen festen Betrag.

Sichern Sie sich frühzeitig mit einer Zahnzusatzversicherung ab. In der Regel können Sie keine Zahnzusatzversicherung mehr abschließen, wenn Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin eine Behandlung bereits angeraten oder begonnen hat.

In diesem Zusammenhang sollten Sie die Gesundheits­fragen unbedingt wahr­heits­gemäß beantworten, um Ihren Versicher­ungs­schutz nicht zu riskieren. Bei Bedarf kann Ihre Zahn­ärztin oder Ihr Zahnarzt Ihnen dabei behilflich sein.

Hier finden Sie heraus, was die Zahnzusatztarife der Allianz kosten
Diese Beitragsbeispiele geben Ihnen einen Überblick über die Kosten der Zahnzusatzversicherung der Allianz. Ihren persönlichen Beitrag können Sie einfach und bequem berechnen.
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Absicherung mit einer privaten Zahn­zusatz­versicherung
Regelmäßige Zahnpflege und zahn­ärztliche Kontrollen unterstützen Ihre gesunden Zähne. Doch was machen, wenn ein kosten­intensiver Eingriff droht?

Der regelmäßige Gang zum Zahnarzt oder Zahnärztin und somit die Einhaltung der Vorsorge­unter­suchungen trägt zum Erhalt gesunder Zähne bei. Dennoch kann es natürlich immer passieren, dass Zahn­ersatz not­wendig wird. Benötigen Sie eine Krone, müssen Sie einen Teil der Kosten selbst tragen (Eigen­anteil). Denn die Kosten bei Zahn­ersatz werden von einer gesetzlichen Kranken­versicherung nur zum Teil erstattet (Festzuschuss).

Möchten Sie diese Kosten senken, können Sie eine Zahnzusatzversicherung ab­schließen. Mit einer solchen Versicherung können Sie nicht nur den Eigen­anteil der Kosten reduzieren, auch eine Viel­zahl anderer Leistungen lässt sich dadurch absichern. Ebenso wie eine Zahn­zusatz­versicherung kann auch eine private Pflege­zusatz­versicherung sinnvoll sein für Ange­stellte, Selbst­ständige, Beamte, Beamtinnen und alle, die eine Versorgungs­lücke für den Pflege­fall schließen möchten.

Hier können Sie sich über die Beiträge der Allianz Zahnzusatzversicherung informieren.
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Starker Zahnschutz mit der Allianz Zahn­zusatz­ver­sicherung
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?

Wann wird die Zahnkrone als Zahnersatz empfohlen?

Ist ein Zahn durch Karies oder einen Unfall so geschädigt, dass eine einfache Zahnfüllung nicht mehr ausreicht, um diesen Zahn zu retten, empfiehlt der Zahnarzt oder die Zahnärztin in den meisten Fällen eine Überkronung bzw. Zahnkrone. Sie hilft, die natürlichen Funktionen des betroffenen Zahns zu erhalten. Je nach Kronenart (z. B. Jacketkrone) wird auch die Optik des vormals gesunden Zahns wiederhergestellt.

Meine Zahnkrone macht nur Probleme, gibt es eine Alternative oder muss ich den Zahn komplett ziehen lassen?

Sollten Sie unzufrieden oder gar Schmerzen nach Ihrer Zahn­kronen­behandlung haben, dann sollten Sie sich an Ihre behandelnde Zahn­ärztin oder Ihren Zahnarzt wenden. Diese entscheidet, ob eine Über­arbeitung oder Neu­anfertigung der Zahn­krone infrage kommt.

In hartnäckigen Fällen lohnt es sich, eine Zweit­meinung eines weiteren Zahn­arztes oder Zahnärztin einzuholen.

Ist eine Zahnkrone anders zu reinigen als Zähne?

Nein, eine angemessene Mund­hygiene und Zahn­pflege ist auch bei Zahn­kronen wichtig. Denn am Über­gang von Krone zu natürlichem Zahn kann Karies entstehen. Daher empfiehlt sich eine sorg­fältige Zahn­reinigung mit Zahn­bürste, Zahn­paste sowie Zahn­seide für die Zahnzwischenräume.

Ich habe meine Zahnkrone bei einem Zahnarzt im Ausland einsetzen lassen. Muss der sie auch wieder austauschen?

Nicht zwingend. Fragen Sie bei Ihrer Zahn­ärztin vor Ort nach, ob sie bereit ist, die Korrektur oder den Austausch zu über­nehmen, und was es kostet. Bitte beachten Sie, dass es während der Zeit der Gewähr­leistung (2 Jahre) schwierig ist, die Nach­sorge von einem anderen Arzt oder Ärztin vor­nehmen zu lassen. Die Empfehlung lautet prinzipiell, den Zahn­ersatz nicht im Ausland machen zu lassen. Dies ist zwar im ersten Ansatz oft günstiger als in Deutschland, jedoch kann dies auf Kosten der Qualität der Krone gehen und bei Problemen muss dann doch wieder ein Zahn­arzt oder eine Zahn­ärztin vor Ort aufgesucht werden.

Zahnkrone im Ausland eingesetzt bekommen - wie verhält es sich mit der Kostenübernahme in der Zahnzusatzversicherung?

Bei derartigen Anfragen sollten dringend sowohl die GKV als auch die ZZV VOR Behandlungs­beginn kontaktiert werden. So können Enttäuschungen bei einer Ablehnung der Kosten­über­nahme vermieden werden.

Folgende Punkte sind wichtig:

  • Handelt es sich um eine Behandlung in der EU oder soll die Behandlung in einem Nicht-EU-Land stattfinden?
  • Einige Zahn­zusatz­versicherungen binden Ihre Erstattung an die Vor­leistung der GKV. Sollte diese also ablehnen, so findet auch keine Erstattung durch die ZZV statt.
  • Weiterhin binden einige Zusatz­versicherungen für Zähne Ihre Erstattung an die Rechnungs­stellung mittels der GOZ, welche nur in Deutschland Anwendung findet. In einem solchen Fall würde dann auch keine Erstattung erfolgen können, auch wenn die GKV erstatten würde.

Dies ist keine abschließende Auf­zählung. Wichtig ist, dass im Vorfeld die Vor- und Nach­teile gut durch­dacht werden sollten.

Zum Beispiel: Wird der Zahn­ersatz in Ästhetik und Funktion meinen Ansprüchen genügen? Was ist, wenn ich Probleme mit dem Zahn­ersatz bekomme – welche Zahn­ärztin oder Zahn­arzt betreut mich dann weiter? Was ist im Gewährleistungsfall?

Häufig fallen dann doch doppelte Kosten an, für die Rechnung im Ausland und zusätzlich für die Neu­an­fertigung beim Zahnarzt oder der Zahnärztin am Wohnort.

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