Wie viel kosten Zahnkronen?

Kosten, die Sie einkalkulieren sollten
Allianz Zahnkrone: Eine junge Frau läuft lachend auf einem Bürgersteig und schaut auf ihr Smartphone
  • Unter einer Zahnkrone versteht man den oberen sichtbaren Bereich eines natürlichen Zahnes. Wenn Ihr Zahnarzt von einer Krone spricht, ist ein Überzug gemeint, der auf einen beschädigten oder geschwächten Zahn gesetzt wird. Dann wird es meistens teuer. 
  • Die Kosten für eine Über­kronung liegen je nach Art und Ausführung durch­schnittlich zwischen 400 Euro und 1.000 Euro.
  • Von der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) wird nur ein Teil der Kosten über­nommen, den Rest müssen Sie selbst zahlen.
  • Mit einer Zahnzusatz­versicherung können Sie Ihren Eigenanteil reduzieren. Die Allianz MeinZahnschutzTarife übernehmen sogar bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahnkronen - ja nach gewähltem Tarif.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte (GOZ).

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Zahnersatz
Eine Zahnkrone ist eine Art Hülle, die auf einen noch vorhandenen Zahn­stumpf oder auch auf einem Stift­auf­bau oder Implantat angebracht wird. Sie besteht aus Metall, Keramik oder Kunststoff und zählt als Zahnersatz. Die Zahnkrone dient dazu, die restliche natürliche Zahnsubstanz zu schützen und die Ästhetik des Gebisses zu verbessern. Außerdem hilft sie, die natürlichen Funktionen des betroffenen Zahns zu erhalten, wie zum Beispiel die uneingeschränkte Kaufunktion.

Bei schweren Zahnschäden durch Karies oder Unfall reicht eine Füllung oft nicht aus. Der Zahnarzt empfiehlt dann meist eine Überkronung, um den Zahn zu retten.  Je nach Kronenart (z. B. Jacketkrone) wird auch die Optik des vormals gesunden Zahns wiederhergestellt.

Häufigster Grund für die Anbringung einer Zahn­krone ist beispiels­weise eine Beschädigung des Zahns durch Karies. Auch nach einer Wurzelbehandlung, bei Zahn­fehl­stellungen oder gar bei genetisch bedingten Defekten an den Zähnen kann eine Über­kronung notwendig werden. Auch aus kosmetischen Gründen können Zahn­kronen eingesetzt werden, zum Beispiel bei stark verfärbten Zähnen oder aufgrund eines Unfalls.

Die Anfertigung einer Krone ist individuelle Maßarbeit – Zahnarzt, Zahn­technikerin und Assistentinnen müssen bei der Behandlung optimal zusammen­arbeiten. Das spiegelt sich in den Kosten einer Zahn­krone wider, die zudem durch Art und Aus­führung bestimmt werden.

Im Durch­schnitt liegt der Preis für eine Zahnkrone zwischen 400 und 1.000 Euro und mehr – abhängig vom Material. Am günstigsten sind Kronen aus Metall, hier liegt der Preis für ein Metall Zahn­krone zwischen 400 und 600 Euro. Der Preis ist abhängig davon, ob es sich um eine Nicht-­Edelmetall-­Krone oder eine Metall-Krone aus Gold handelt. Zu den günstigeren Varianten zählen auch Vollkunststoffkronen und Kronen mit geringer Goldlegierung.

Bei Zahnkronen gibt es große Unterschiede, besonders hinsichtlich Material und Optik. Wollen Sie beispielsweise keine glänzende Metallkrone auf Ihrem Backenzahn haben, sondern lieber eine hochwertige und langlebige Keramikkrone? Dann müssen Sie mit höheren Kosten rechnen. Hier geht der Preis für eine Keramik­krone zum Beispiel bei 700 Euro los. Die Kosten für eine Vollkeramik­krone und vollverblendete Kronen sind am höchsten und liegen um die 1.000 Euro.

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Kronenart
Kosten

NEM-Krone (Nichtedelmetall)

400 bis 600 Euro

Unverblendete Metallkrone / Goldkrone (Vollgusskrone)

400 bis 600 Euro

Krone mit Teilverblendung

500 bis 700 Euro

Teilkrone aus Keramik

700 bis 900 Euro

Vollkeramik-Krone (Jacketkrone)

700 bis 1.000 Euro

Vollverblendete Krone

700 bis 1.000 Euro

Teleskopkrone

700 bis 1.000 Euro

Die voraus­sicht­lichen Kosten für Ihre Metall Zahnkrone oder Vollkeramikkrone können Sie dem Kosten­voranschlag entnehmen, den Ihre Zahn­ärztin oder Ihr Zahn­arzt für Sie erstellt. Es handelt sich dabei um den sogenannten Heil- und Kostenplan.

Für Zahnersatz wie beispielsweise Kronen übernimmt die gesetz­liche Kranken­kasse (GKV) einen Fest­zu­schuss für die Regel­ver­sorgung. Die Regel­versorgung entspricht einer Standard­therapie. Die Kostenübernahme der Krankenkasse beträgt 60 Prozent der bundes­deutschen Durchschnittskosten der Regelversorgung.

Im Rahmen dieser Versorgung sind Voll- oder Teilkronen aus Metall vorgesehen. Im sichtbaren Bereich werden Kronen mit Teilverblendung bezuschusst. Aber Achtung: Die Regelversorgung zahlt grundsätzlich nicht für keramische Vollverblendungen, also Vollkeramikkronen, auch nicht im sichtbaren Bereich der Zähne! Diese Mehrkosten müssen selber übernommen werden.

Kostenerstattung für eine Überkronung durch Krankenkasse
In diesem Fall liegt der Befund "Über­kronung eines erhaltungs­würdigen Zahns" vor. Im Beispiel wird der Bonus aufgrund des lückenlos geführten Bonus­heftes über fünf Jahre auf 70 Prozent erhöht.

  • Gesamtkosten der Vollkeramikkrone (Material, Labor, Zahnarzt): circa 1.000 Euro
  • Festzuschuss der Krankenkasse einschließlich Bonus: circa 230 Euro
  • Eigenanteil: circa 770 Euro
Dieses Kostenbeispiel einer Vollkeramikkrone zeigt, wie hoch Ihr Eigenanteil mit und ohne einer Zahnzusatzversicherung ist. Mit der Allianz Zahnzusatzversicherung MeinZahnschutz können Sie den Eigenanteil deutlich reduzieren bzw. streichen. Denn die Allianz erstattet beispiels­weise 100 Prozent der Kosten für Zahn­ersatz je nach Tarif (bis zu den Höchst­sätzen laut Gebühren­ordnung).

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte (GOZ).

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Zahnersatz und Inlays
Gesamtkosten
GKV - Leistung
Eigenanteil
ohne ZZV
Eigenanteil mit 
Allianz
MeinZahnschutz (MZ)
Vollkeramik-Krone 1.000 € 230 € 770 € MZ 75: 250 €
MZ 90: 100 €
MZ 100: 0 €
Einzelimplantat mit Verblendmetall Keramikkrone 2.900 € 607 € 2.293 € MZ 75: 725 €
MZ 90: 290 €
MZ 100: 0 €
Diese Beitragsbeispiele geben Ihnen einen Überblick über die Kosten der Zahnzusatzversicherung der Allianz. Ihren persönlichen Beitrag können Sie einfach und bequem berechnen.
Im Überblick
Zahnkronen unterscheiden sich im Material, nach Größe und Ausdehnung, in ihrer Funktion und nach der Verankerung im Zahn. Welche Zahnkrone zum Einsatz kommt, hängt dabei von Ihrem individuellen Zahnstatus ab.
Für die richtige Wahl des Materials spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle. Zunächst ist die Belastbarkeit der Krone entscheidend, aber auch die Ästhetik ist von Bedeutung.
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Wie wird eine Zahnkrone eingesetzt?
Soll ein Zahn überkront werden, sind mehrere zahnärztliche Behandlungs­schritte erforderlich. Lesen Sie mehr über den gesamten Behandlungsverlauf und die einzelnen Behandlungsschritte.
01
Im ersten Schritt wird der beschädigte Zahn beschliffen, damit Platz für das Material der neuen künstlichen Krone geschaffen wird und diese später eingesetzt werden kann. Da mitunter bis zu 60 Prozent der Hart­substanz wegge­schliffen werden müssen, erfolgt dieser Eingriff unter örtlicher Betäubung.
02
Im Anschluss an das Beschleifen des Zahns wird mit einem speziellen Material oder auch mittels Scan ein Abdruck des Gebisses hergestellt. Dieser dient als Basis für die Fertigung der Krone.
03
Bis die Zahnkrone befestigt werden kann, wird Ihnen zur Überbrückung ein Zahnprovisorium eingesetzt. Dabei handelt es sich um einen vorübergehenden Zahnersatz.
04
Soll Ihnen eine Keramik- oder Verblendkrone eingesetzt werden, wird Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt außerdem die exakte Zahnfarbe bestimmen.
05
Im letzten Behandlungsschritt wird auf dem noch vorhandenen Zahnstumpf oder einem Stiftaufbau die im Labor angefertigte Zahn­krone eingesetzt und zementiert.
Rechtzeitig absichern

Wenn Sie nach einer Zahnzusatzversicherung (ZZV) suchen, sollten Sie vor allem auf die Kostenerstattung und mögliche Wartezeiten achten:

  • Kostenerstattung von mindestens 75 Prozent für Zahnersatz wie Zahnkronen. Dabei handelt es sich um eine Gesamt­erstattung aus Fest­zuschuss und Zahn­zusatz­versicherung, so dass Ihr Eigen­anteil bei maximal 25 Prozent liegt. Grund­sätzlich gilt: Je größer der Erstattungs­betrag, umso besser. Bei leistungsstarken Tarife hält sich Ihr Eigenanteil in Grenzen oder beläuft sich auf null Euro. Hier lohnt es sich, genauer hinzusehen.
  • Ihr Vorteil bei der Allianz: In dem Allianz MeinZahnschutzTarif MZ100 müssen Sie keinen Eigenanteil leisten. Hier sind die Kosten für eine Zahnkrone zu 100 Prozent abgedeckt.
  • Wartezeiten bei Zahnersatz: Bei den meisten Versicherern müssen Sie zu Beginn mit eingeschränkten Leistungen rechnen. Üblich sind Wartezeiten von acht Monaten mit Ausnahme von notwendigem Zahnersatz aufgrund eines Unfalls.
  • Ihr Vorteil bei der Allianz: Tarife ohne Wartezeit mit den Allianz MeinZahnschutz-Tarifen, die sofort nach Versicherungsbeginn leisten. Sie erhalten Versicherungsschutz ab dem ersten Tag. Die Tarife der Allianz können Sie jedoch nur abschließen, wenn Sie sich nicht in Behandlung befinden und auch keine Behandlung angeraten oder beabsichtigt ist. Deshalb gilt: Sichern Sie sich frühzeitig mit einer Zahnzusatzversicherungab. In der Regel können Sie keine Zahnzusatzversicherung mehr abschließen, wenn Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin eine Behandlung bereits angeraten oder begonnen hat.

 

  • Gesundheits­fragen müssen unbedingt wahr­heits­gemäß beantwortet werden, um den Versicher­ungs­schutz nicht zu riskieren. Bei Bedarf kann Ihre Zahn­ärztin oder Ihr Zahnarzt Ihnen dabei behilflich sein.

  • Ihr Vorteil bei der Allianz: Hier müssen Sie lediglich zwei Gesundheitsfragen beantworten.

 

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte (GOZ).

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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?

Meine Zahnkrone macht nur Probleme, gibt es eine Alternative oder muss ich den Zahn komplett ziehen lassen?

Sollten Sie unzufrieden oder gar Schmerzen nach Ihrer Zahn­kronen­behandlung haben, dann sollten Sie sich an Ihre behandelnde Zahn­ärztin oder Ihren Zahnarzt wenden. Diese entscheidet, ob eine Über­arbeitung oder Neu­anfertigung der Zahn­krone infrage kommt.

In hartnäckigen Fällen lohnt es sich, eine Zweit­meinung eines weiteren Zahn­arztes oder Zahnärztin einzuholen.

Ist eine Zahnkrone anders zu reinigen als Zähne?

Nein, eine angemessene Mund­hygiene und Zahn­pflege ist auch bei Zahn­kronen wichtig. Denn am Über­gang von Krone zu natürlichem Zahn kann Karies entstehen. Daher empfiehlt sich eine sorg­fältige Zahn­reinigung mit Zahn­bürste, Zahn­paste sowie Zahn­seide für die Zahnzwischenräume.

Zahnkrone im Ausland eingesetzt bekommen - wie verhält es sich mit der Kostenübernahme in der Zahnzusatzversicherung?

Bei derartigen Anfragen sollten dringend sowohl die GKV als auch die ZZV VOR Behandlungs­beginn kontaktiert werden. So können Enttäuschungen bei einer Ablehnung der Kosten­über­nahme vermieden werden.

Folgende Punkte sind wichtig:

  • Handelt es sich um eine Behandlung in der EU oder soll die Behandlung in einem Nicht-EU-Land stattfinden?
  • Einige Zahn­zusatz­versicherungen binden Ihre Erstattung an die Vor­leistung der GKV. Sollte diese also ablehnen, so findet auch keine Erstattung durch die ZZV statt.
  • Weiterhin binden einige Zusatz­versicherungen für Zähne Ihre Erstattung an die Rechnungs­stellung mittels der GOZ, welche nur in Deutschland Anwendung findet. In einem solchen Fall würde dann auch keine Erstattung erfolgen können, auch wenn die GKV erstatten würde.

Dies ist keine abschließende Auf­zählung. Wichtig ist, dass im Vorfeld die Vor- und Nach­teile gut durch­dacht werden sollten. Zum Beispiel: Wird der Zahn­ersatz in Ästhetik und Funktion meinen Ansprüchen genügen? Was ist, wenn ich Probleme mit dem Zahn­ersatz bekomme – welche Zahn­ärztin oder Zahn­arzt betreut mich dann weiter? Was ist im Gewährleistungsfall?

Häufig fallen dann doch doppelte Kosten an, für die Rechnung im Ausland und zusätzlich für die Neu­an­fertigung beim Zahnarzt oder der Zahnärztin am Wohnort.

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