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Mit einer Zahnspange lassen sich Zahn- und auch Kieferfehlstellungen korrigieren, die sowohl zu medizinischen als auch ästhetischen Problemen führen können. Sind Ihre Zähne von Natur aus schief, kann eine Behandlung beim Kieferorthopäden helfen.
Die Zahnmedizin bezeichnet die Behandlung mit einer Zahnspange als Zahnregulierung. Sie kommt häufig schon während den Wachstumsphasen bei Kindern zur Anwendung. Zahnfehlstellungen bei Erwachsenen sind schwieriger zu therapieren, da das Wachstum bereits abgeschlossen ist.
Zahnspangen bestehen aus unterschiedlichen Materialien wie Kunststoff, Keramik oder Metall (z. B. Stahl oder Titan). Neben der Ästhetik soll mit einer Zahnspange vor allem die Funktion des Kiefers verbessert werden.
Passen Ober- und Unterkiefer nicht zusammen, liegt eine Fehlstellung vor. Das wird häufig als unästhetisch empfunden. Schiefe Zähne können aber auch gesundheitliche Folgen für den Betroffenen haben, die mitunter schwerwiegend sein können.
In der Regel lassen sich diese mit kieferorthopädischen Maßnahmen jedoch beheben.
Ob eine Zahnspange notwendig ist, richtet sich nach den sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Diese werden in fünf Schweregrade eingeteilt, welche die Grundlage für die Finanzierung der Zahnspange für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre durch die GKV bilden.
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KIG I | Leichte Fehlstellungen | Behandlung aus ästhetischen Gründen, keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung |
KIG II | Geringe Fehlstellungen | Behandlung aus medizinischen Gründen, keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung |
KIG III | Ausgeprägte Fehlstellungen | Behandlung medizinisch notwendig, Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (80 % beim ersten Kind, 90 % beim zweiten Kind) |
KIG IV | Ausgeprägte und dringend zu behandelnde Fehlstellungen | Behandlung medizinisch notwendig, Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (80 % beim ersten Kind, 90 % beim zweiten Kind) |
KIG V | Extrem stark ausgeprägte Fehlstellungen | Behandlung medizinisch notwendig, Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (80 % beim ersten Kind, 90 % beim zweiten Kind) |
Vor der eigentlichen Behandlung werden Kiefer, Zähne und Kaufunktion von Ihrem Zahnarzt gründlich untersucht. So lässt sich feststellen, ob eine Zahnspange überhaupt notwendig ist. Anschließend erhalten Sie Ihre Diagnose und es erfolgt eine Erstberatung.
Daraufhin wird ein individueller Behandlungsplan erstellt. Die Behandlungsdauer einer kieferorthopädischen Therapie ist vom Schweregrad der Fehlstellung abhängig. Die Behandlung dauert bei Teenagern im Durchschnitt zwischen einem und drei Jahren. Ist zusätzlich eine chirurgische Therapie notwendig, kann die Behandlung auch mehr als fünf Jahre dauern. Starke Fehlstellungen, welche schon im Milchgebiss auftreten, bedürfen mitunter auch einer Behandlungsdauer von bis zu zehn Jahren. Eine Behandlung im Erwachsenenalter kann zwischen ein paar Monaten und circa zwei Jahren dauern, je nachdem wie stark Ihre Zähne verschoben sind.
Sowohl auf den Zähnen als auch an einer Zahnspange bilden sich Beläge. Diese sind für Bakterien ein optimaler Nährboden. Deshalb ist eine regelmäßige und sorgfältige Reinigung von Zähnen und Zahnspange wichtig.
Schmerzen entstehen durch eine Zahnspange vor allem während der Eingewöhnungsphase. Bedingt durch die Zug- und Druckübertragung auf die Zähne kommt es nach dem Einsetzen oder nach dem Nachstellen der Drähte mitunter zu Schmerzen, die schnell wieder abklingen.
Zur Eindämmung der Schmerzen kann es bei bestimmten Klammertypen helfen, ein Glas kühles Wasser zu trinken und auf harte Lebensmittel zu verzichten. Massives Kauen kann die Beschwerden verstärken.
Auch das gereizte Weichgewebe (z. B. Wangeninnenseite, Zunge) kann Beschwerden verursachen. Ihr Kieferorthopäde wird Ihnen bei Bedarf spezielles Wachs aushändigen, welches Sie selbständig über die Beschwerden verursachenden Brackets oder Klammerbestandteile legen können. Durch die nun glatte Oberfläche des Wachses werden Beschwerden am Weichgewebe schnell gelindert.
Die genannten Probleme zeigen sich vor allem bei festsitzenden Zahnspangen.
Herausnehmbare Zahnspangen verursachen normalerweise keine starken Schmerzen. Beschwerden zeigen sich hier nur, wenn die Spange nicht entsprechend den ärztlichen Anweisungen getragen oder auch verstellt wird.
Die Kosten einer Zahnspange variieren je nach Spangenart und liegen üblicherweise zwischen 1.000 und 6.500 Euro. Transparente Zahnspangen wie Aligner kosten Sie 3.500 bis 6.500 Euro. Bei komplexen Fällen oder besonderen Wünschen steigt der Preis auf bis zu 10.000 Euro, zum Beispiel für eine Lingual-Zahnspange.
Ist eine feste Zahnspange notwendig, so zahlt die gesetzliche Krankenkasse für Standard-Brackets aus Edelstahl. Wünschen Sie höherwertige Materialien, leistet die Krankenkasse nur für die Standard-Versorgung und Sie zahlen die restlichen Kosten selbst.
Der im Rahmen der Nachbehandlung zum Einsatz kommende Retainer kostet ab etwa 300 Euro. Ein herausnehmbarer Standard-Retainer wird dabei vollständig von der Krankenkasse bezahlt. Festsitzende Retainer müssen Sie selbst zahlen.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, sofern eine Fehlstellung entsprechend den Indikationsgruppen III bis V vorliegt.
Für das erste Kind zahlt die Krankenkasse dabei 80 Prozent, für weitere Kinder 90 Prozent der Kosten sofort. Für Eltern fällt dann ein Eigenanteil von 20 beziehungsweise 10 Prozent an, welcher bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückerstattet wird.
Zusatzleistungen werden grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Benötigen Erwachsene eine kieferorthopädische Behandlung, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur in extremen Ausnahmefällen die Kosten. Dies ist beispielsweise bei schweren Kieferanomalien (z. B. angeborene Missbildungen, Fehlbisse durch Verknöcherung oder Verletzung) der Fall. Nach Bewilligung des Kostenvoranschlags wird von der gesetzlichen Krankenkasse in diesen Fällen eine Standardbehandlung bezahlt.
Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie die Kosten für die Behandlung reduzieren. Vor allem für Kinder gibt es schon günstige Tarife, sofern noch keine Fehlstellung der Zähne prognostiziert oder gar diagnostiziert wurde. Fragen Sie am besten den Zahnarzt, ob er in der Patientenakte des Kindes bereits einen entsprechenden Vermerk hinterlassen hat.
Ist dies nicht der Fall, übernimmt eine gute Zahnzusatzversicherung, bei der auch Kieferorthopädie eingeschlossen ist, einen hohen Kostenanteil für die Behandlung. Und zwar auch für die Indikationsgruppen I und II, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Oft werden die Mehrkosten für Keramikbrackets jedoch auch von der privaten Zahnzusatzversicherung nicht übernommen, da für diesen rein ästhetischen Vorteil keine medizinische Notwendigkeit besteht.
Für Erwachsene gestaltet sich auch hier die Kostenübernahme schwierig, denn die Fehlstellung ist bereits länger bekannt. Eine Beteiligung an den Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung erfolgt nur nach einem Unfall oder bei einer schweren Erkrankung, sofern diese Leistung im Zahnzusatztarif vereinbart ist.
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