• Zahn­fehlstellungen sind bei Kindern und Jugendlichen relativ häufig. Für eine medizinisch sinnvolle Zahn­korrek­tur (Zahn­regulierung) und um die Kau­funktion des Gebisses zu optimieren, setzen Kiefer­ortho­päden und -ortho­pädinnen Zahn­spangen ein. Hiervon gibt es verschiedene Arten & Modelle.
  • Bei medizinischer Indikation über­nimmt die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) 80 Pro­zent der Kosten einer Zahn­spange für Kinder und Jugend­liche. 20 Prozent zahlen die Eltern. Bei erfolg­reichem Behand­lungs­verlauf erhalten sie diesen Eigen­anteil von der GKV zurück.
  • Zusatzleistungen wie z. B. Keramik­brackets, deckt die GKV nicht ab. Unser Tipp: Um Kosten­lücken zu schließen, kann sich eine Zahn­zusatz­versicherung für Zahn­spangen für kiefer­ortho­pädische Leistungen lohnen. Wieviel sie kostet, erfahren Sie hier.
  • Die Kosten für eine Zahn­spangen bei Er­wachsenen über­nehmen GKV oder eine private Zahn­zusatz­versicherung für Zahnspangen nur in extremen Aus­nahme­fällen (z.B. bei Unfall und schweren Erkrankungen).
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Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalenderjahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.

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Erklärung
Mit einer Zahnspange lassen sich Zahn- und Kiefer­fehl­stellungen korrigieren, die sonst zu gesundheit­lichen oder ästhe­tischen Problemen führen können.

In der Zahnmedizin heißt die Behandlung mit einer Zahn­spange Zahn­regulierung. Kiefer­ortho­pädische Geräte wie eine Zahnspange werden oft während der Wachstums­phase bei Kindern eingesetzt. Sie korrigieren Zahn- und Kiefer­fehl­stellungen, die medi­zinische Probleme verursachen oder die Kau- und Biss­leistung be­ein­trächtigen.

Das Wichtigste für Sie im Überblick:

  • Mit einer Zahn­spange lassen sich zum Bei­spiel schiefe Zähne korrigieren. Auch Spätfolgen wie Kieferproblemen kann vorgebeugt werden.
  • Für Kinder gibt es lose Zahnspangen (lockere Zahnspangen) oder feste Zahnspangen. Sie bestehen aus Materialien wie Kunst­stoff, Keramik oder Metall (z.B. Stahl, Titan).
  • Bei kiefer­ortho­pädischen Behand­lungs­methoden für Kinder und Jugend­liche steht nicht die Optik im Vordergrund. Sondern das korrekt funktio­nierende Gebiss.

Bitte beachten Sie: Schiefe Zähne bei Ihrem Kind sollten Sie nicht als optischen Makel abtun, der sich verwächst. Bei erkenn­baren Fehl­stellungen über­weisen Zahnärztin oder der Zahnarzt Ihr Kind meist direkt zu einem Kieferorthopäden.

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Kosten­erstattung
Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Kranken­ver­sicherung (GKV-Anteil) und was zählt als Eigen­leistung (Eigen­anteil)? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Kostenerstattung bei Zahnspangen:
  • Wieviel kosten feste und lockere Zahnspangen?

    Sie fragen sich, wie teuer die kieferorthopädische Behandlung für Ihr Kind wirklich ist? Die Kosten für eine Zahnspange richten sich nach den Leistungen, die Ihr Nach­wuchs in Anspruch nimmt. Je nach Behandlungs­dauer, Spangen­art und Material kosten Zahn­spangen für Kinder und Jugendliche rund 1.000 bis 6.500 Euro. Kostenbeispiele im Überblick:

    • Unsichtbare Zahnspangen wie transparente Aligner-Zahnschienen kosten ab 3.500 Euro. Komplexe Fehl­stellungen erfordern oft teure Spezial­anfertigungen.
    • Nach­behand­lungen mit Retainer kosten mindestens 300 Euro.
    • Bei Sonder­wünschen, beispiels­weise bei der Zahn­spangen-Farbe (Metall oder Keramik-Brackets), steigt der Preis auf bis zu 10.000 Euro. Das Gleiche gilt für komplizierte Fälle – zum Beispiel, wenn eine Lingual-Zahn­spange gewünscht ist.
  • Welche Kosten trägt die GKV für Kinder-Zahnspangen ab KIG III?

    Welche Kosten die GKV bei Zahn­spangen für Kinder und Jugend­liche bis 18 Jahre über­nimmt, hängt von der KIG ab. Eine Kosten­erstattung ist erst ab Schwere­grad KIG III möglich (siehe Übersicht kiefer­orthopädische Indikations­gruppen).

    • Für die Zahnspange Ihres ersten Kindes über­nimmt die GKV bei KIG III bis KIG V 80 Prozent der Zahnspangen-Kosten.
    • Für die Zahnspangen aller weiteren Kinder erstattet die GKV 90 Prozent der Zahnspangen-Kosten.

    Bitte beachten Sie: Die rest­lichen 20 bzw. zehn Prozent zahlen Sie als Eltern selbst. Bei erfolg­reichem Abschluss der Zahn­spangen-Therapie erhalten Sie den vorge­streckten Eigen­anteil zurückerstattet.

  • Zahlt die GKV Zusatzleistungen bei Zahnspangen für Kinder?

    Nein. Zusatz­leistungen über­nimmt die gesetz­liche Kranken­ver­sicherung grund­sätzlich nicht. Kostenbeispiel für Zahnspangen-Farbe: Möchte Ihr Nach­wuchs aus ästhetischen Gründen teurere Keramik­brackets statt Brackets aus Edel­stahl, geht diese zahn­ärztliche Leistung über das Normal­maß hinaus. Entste­hende Mehr­kosten zahlen Sie selbst. 

    • Unser Tipp: Deckt Ihr Tarif der Zahnzusatzversicherung höher­wertige Materialien bei Zahnspangen ab, reichen Sie die Summe an Ihre Zahn­zusatz­versicherung weiter. Prüfen Sie hierzu die MeinZahnschutz-Tarife der Allianz Zahnzusatz­versicherung.
      Wichtig: Bewahren Sie kiefer­orthopädische Quartals­rechnungen im Original auf. Die Dokumente können Sie nach erfolgter Therapie zusammen mit der Abschluss­bescheinigung bei Ihrer Kranken­versicherung einreichen. Auch für den Nachweis bei der Steuer sind die Rechnungen hilfreich.
  • Bezahlt die GKV Zahnspangen für Erwachsene?

    Gesetzliche Krankenkassen oder eine Zahnzusatz­versicherung für Zahn­spange übernehmen die Kosten einer kiefe­rorthopädische Behandlung bei Erwachsenen nur in Ausnahme­fällen. Denn oft ist die Fehl­stellung schon länger bekannt. Zu den Ausnahmen zählen Unfälle oder schwere Erkrankungen. Zum Beispiel Kiefer­probleme und ausgeprägte Kiefer­anomalien, wie angeborene Miss­bildungen, Fehlbisse durch Verknöcherung oder Verletzung. In diesen Fällen zahlt die GKV nach Vorlage eines Heil- und Kostenplans sowie Bewilligung des Kosten­voranschlags eine Standard­behandlung. Voraus­gesetzt, die Leistung ist im Zahn­zusatz­tarif vereinbart.

    Eine Zahnspange für Erwachsene unter­scheidet sich preislich kaum vom Preis einer Zahnspange für Kinder und Jugendliche. Generell gilt: Wie teuer die Zahn­korrektur im Erwachsenen­alter ist, ist abhängig von:

    • Behandlungs­dauer
    • verwendeten Materialien
    • Spangen­art (durchsichtige Zahnspange, feste oder lose Zahnspange)
    • Kosten für ärztliche Leistungen

    Zahn­zusatz­versicherungen gibt es mit Warte­zeiten oder als Zahnzusatz mit Sofortschutz. In den MeinZahnschutz-Tarifen der Allianz gibt es keine Wartezeit. Rechnen Sie Ihren möglichen Beitrag einfach unverbindlich durch:

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Bedarfs­ermittlung nach KIG
Ob eine Zahn­spange für Ihr Kind notwendig ist, richtet sich nach den sogenannten kiefer­orthopädischen Indikations­gruppen (KIG). Diese Einordnung von Zahn­fehlstellung in fünf Schwere­grade ist entscheidend für die Über­nahme der Behandlungs­kosten.

Generell gilt: Passen Ober­kiefer und Unter­kiefer beim Biss nicht zusammen, liegt eine Zahn­fehlstellung vor. Diese lässt sich in der Regel mit kiefer­orthopädischen Maßnahmen beheben. Dabei geht es nicht nur um das ästhetische Empfinden der Betroffenen: Schiefe Zähne können auch schwerwiegende gesundheitliche Spätfolgen haben. Ihr Kind braucht dann eine Zahn­korrektur mit Zahn­spange, wenn:

  • das Gebiss einen Engstand benachbarter Zähne aufweist.
  • größere Lücken zwischen einzelnen Zähnen bestehen oder Zähne fehlen.
  • Zahn­fehlstellungen wie Kreuzbiss, Vorbiss oder Überbiss vorliegen.

Den Schwere­grad der jeweiligen Fehl­stellung ordnen der behandelnde Zahnarzt oder die Kiefer­orthopädin in eine von fünf Gruppen ein: die KIG (kiefer­orthopädische Indikations­gruppen). Anhand dieses Einteilungs­schemas entscheidet sich: Übernimmt die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) die Kosten einer Zahn­spange für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre oder nicht?

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Indikationsgruppe
Fehlstellung
Kostenübernahme GKV
KIG I Leichte Fehlstellungen Behandlung aus ästhetischen Gründen, keine Kostenübernahme durch die GKV
KIG II Geringe Fehlstellungen Behandlung aus medizinischen Gründen, keine Kostenübernahme durch die GKV
KIG III Ausgeprägte Fehlstellungen Behandlung medizinisch notwendig, Kostenübernahme durch die GKV (80 % beim 1. Kind, 90 % beim 2. Kind)
KIG IV Stark ausgeprägte Fehlstellungen Behandlung medizinisch notwendig, Kostenübernahme durch die GKV (80 % beim 1. Kind, 90 % beim 2. Kind)
KIG V Extrem stark ausgeprägte Fehlstellungen Behandlung medizinisch notwendig, Kostenübernahme durch die GKV (80 % beim 1. Kind, 90 % beim 2. Kind)
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Feste oder lose Zahnspange
Es gibt feste und lose Zahn­spangen für Kinder und Jugendliche oder die bei Erwachsenen beliebten Aligner-Zahn­schienen. Welche Vor- und Nachteile die Zahn­spangen-Modelle haben und für welche Zahnregulierung sie infrage kommen, entscheiden Zahnärztin oder Kiefer­orthopäde.
  • Feste Zahn­spange Kinder

    Ihr Kind hat eine stark aus­geprägte Fehl­stellung oder eine Zahn­lücke durch einen fehlenden Zahn, die ausgeglichen werden muss? Dann kommt in der Regel eine feste Zahnspange zum Einsatz. Diese festen Draht-Zahn­spangen sind nicht heraus­nehmbar, sondern fest auf den Zähnen angebracht. Hierfür befestigen Kiefer­orthopäde oder -orthopädin an den großen Backen­zähnen dünne Bänder aus Stahlblech. Bei anderen Zähnen werden sogenannte Brackets auf der Vorder­seite der Zähne festgeklebt. Das können Metall­brackets oder zahnfarbene Brackets aus Keramik oder Kunststoff sein.

    Von Kieferorthopäden und -orthopädinnen hauptsächlich empfohlen wird die feste Zahnspange Kindern und Jugendlichen. Bei Erwachsenen kommt sie seltener zum Einsatz.

  • Heraus­nehmbare Zahn­spangen

    Ihr Kind befindet sich noch in der Wachstums­phase? Dann wird oft eine heraus­nehmbare lockere Draht-Zahn­spange oder lockere Zahn­spange mit Oberkiefer­platte oder Unterkiefer­platte eingesetzt.

    Die Vorteile:

    • Die jungen Patientinnen und Patienten können selbst die lose Zahn­spange entfernen oder die Zahnspange einsetzen.
    • Die Spange liegt sehr dicht an der Innenseite der Zähne an. Das ermöglicht in der Kiefer­orthopädie für Kinder eine sanfte und zahn­schonende Dehnung des Kiefers.
  • Innen­liegende Zahn­spangen

    Ihr Kind ist schon etwas älter oder schon in der Pubertät und macht sich Gedanken über sein Äußeres? Dann ist eine innen­liegende Zahnspange vielleicht eine gute Option. Innen­liegende oder feste Lingual-­Zahn­spangen sind das Pendant zur fest­sitzenden Zahnspange mit Brackets. Der Unterschied: Bei dieser Art der Zahnspange werden die Brackest auf der Innenseite der Zähne befestigt.

    Ent­scheidender Vorteil: Es handelt es sich um eine von außen unsicht­bare Zahnspange.

    Nachteil: Das Anpassen und Anbringen ist mit hohem Aufwand verbunden.

  • Außen­spangen

    Sie oder Ihr Kind haben eine kiefer­orthopädische Zahn­fehlstellung, die die großen Backen­zähne betrifft? Für eine solche Zahn­korrektur kommen in der Regel Außen­spangen zum Einsatz. Denn nur eine Zahnspange mit Zahnspangen-­Gestell kann Backen­zähne in die richtige Position bewegen.

    Beispiel-Modelle für Zahnspangen mit Gestell:

    • Head­gear-­Zahn­spangen: Hier erfolgt die Abstützung über Zahnspange-Gummis. Diese Gummis (Gummibänder) werden mit Band an Nacken oder Kopf fixiert.
    • Delaire-Masken: Diese Art der Zahnspange funktioniert über die Abstützung an Stirn und Kinn.
    • Kopf-­Kinn-­Kappen: Bei diesem Typ Zahnspange wird der Zug über Hinterkopf und Kinn aufrecht­erhalten.

    Nachteil: Außen­spangen bzw. Zahnspangen-­Gestelle sind wenig beliebt bei Kindern.

  • Aligner und Aligner-Therapie

    Der Favorit bei Kindern und Erwachsenen: Aligner-Zahn­schienen. Der Grund: Die Zahnspange-Farbe. Denn die fast unsichtbaren Zahn­spangen ähneln Aufbiss­schienen, die nächtliches Zähne­knirschen verhindern. In der Kiefer­orthopädie wird eine Aligner-Therapie häufig für leichte Zahn­korrekturen bei Kindern empfohlen. Aber auch in der Retentions­phase (Phase der Stabilisierung) oder bei jüngeren Erwachsenen kommen Aligner zum Einsatz.

    Vorteil: Diese durchsichtige Zahnspange ist transparent und besonders unauffällig.

    Nachteil: Heraus­nehmbare Aligner-Schienen sind nicht zur Korrektur aller Fehl­stellungen geeignet.

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Behandlungsschritte
Vor der eigent­lichen Behandlung untersuchen Ihre Zahn­ärztin oder Ihr Zahnarzt Kiefer, Zähne und Kau­funktion. Nur so lässt sich beurteilen, ob Sie oder Ihr Kind überhaupt eine Zahnspange benötigen. Die weiteren Behandlungs­schritte im Überblick:
01
Bei der Diagnose und Erst­beratung informieren der Arzt oder die Ärztin Sie über die zur Wahl stehenden Behandlungs­methoden. Auf Basis der Vor- und Nachteile sowie Kosten der Zahnspange entscheiden Sie sich mit Ihrem Kind für eine Variante. Dann werden Abdrücke des Ober- und Unter­kiefers gemacht.
02
Anhand der Kiefer­abdrücke, der Röntgen­bilder und Foto­grafien erfolgt die Planung der weiteren Behandlungs­schritte. Ihre Zahnspange wird im Dental­labor angefertigt und kann danach ein­gesetzt werden.
03
Während der kiefer­orthopädischen Behandlung sollten Sie bzw. Ihr Nachwuchs die regel­mäßigen Kontroll­termine wahr­nehmen. Dann wird die Zahnspange nach­gestellt, um die Zähne in die gewünschte Richtung zu bewegen. Die Erst­kontrolle findet etwa eine Woche nach dem Zahnspange einsetzen statt. Danach verlängern sich die Abstände je nach Art der Zahn­spange auf fünf bis acht Wochen.
04
Eine erfolg­reich ab­geschlossene Zahn­korrektur ist kein Garant für dauerhaft gerade Zähne. Denn die Kiefer­form kann sich ein Leben lang verändern. Zur Stabi­lisierung sollten Sie deshalb für ein bis zwei Jahre nachts eine sogeannte heraus­nehmbare Retentions­spange tragen . Oft kommen auch feste Retainer zum Einsatz (dauerhaft dünne Drähte an der Innen­seite der Zähne). Sie fixieren das Endergebnis.
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Behandlungsdauer
Abhängig von Art der Zahn­fehlstellung und dem Schwere­grad der Zahn­korrektur dauert eine Zahn­spangen-Behandlung unterschiedlich lange.

Kiefer­orthopädinnen oder Kiefer­orthopäden setzen je nach Indikations­gruppe eine unterschiedliche Behandlungs­dauer an:

  • Reguläre Zahn­spangen-Behandlung für Jugendliche: 1 bis drei Jahre
  • Behandlung mit chirurgischem Eingriff: 5 oder mehr Jahre
  • Starke Fehl­stellungen schon bei den Milchzähnen: bis zu 10 Jahre
  • Gerade für längere Behandlungen, wie eine Überbiss Zahn­spange oder kompliziertere Fehl­stellungen, lohnt sich eine Zahnzusatz­versicherung für Zahn­spangen. So schließt die Allianz MeinZahnschutz finanzielle Lücken, die über die Kosten­erstattung der GKV hinausgehen.
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Zahnzusatz­versicherung für Zahn­spangen
Für Kinder lohnt sich eine private Zahnzusatz­versicherung für eine Zahn­spange in jedem Fall. Sie schließt jene Kosten­lücken für Zahn­spangen und medizinisch not­wendige Behandlungen, die über die GKV-Leistungen GKV hinaus­gehen.

Sind kieferortho­pädische Leistungen im Tarif enthalten, zahlt eine gute Zahn­zusatz­versicherung (ZZV) für Kinder und Jugendliche auch Zahn­spangen. Die Höhe der Kosten­über­nahme hängt vom gewählten Tarif ab. Eine gute ZZV erstattet bei Kindern und Jugend­lichen Zahn­spangen-Kosten auch bei nur leichten Zahn-Fehl­stellungen (KIG I-II). Solange die medizinische Indikation gegeben ist.

  • Eine ZZV zahlt sich aus, da die Kosten der Behandlung erstattet werden können. Je nach Tarif zahlen Sie monat­lich rund 8 bis 18 Euro für die ZZV Ihres Kindes. Mit den MeinZahnschutz-Tarifen der Allianz können Sie Ihre Kinder schon ab 8,43 Euro monatlich versichern.

Zudem übernimmt eine Zahnzusatzversicherung für Zahnspangen wie die Allianz MeinZahnschutz Wahl­leistungen, die gesetzliche Kranken­versicherungen nicht zahlen. Inklusive Extras wie farblose Keramik-/Minibrackets oder Lingualtechnik.

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Kiefer­orthopädische Probleme wirken sich nicht nur negativ auf das Biss­verhalten aus. Leiden Sie an Muskel­verspannungen, Kopf­schmerzen oder Rücken­schmerzen? Eine Zahn­spange kann gerade bei Fehl­stellungen mit solchen Begleit­erscheinungen sinnvoll sein.

Sie hatten in Ihrer Jugend eine Zahn­spange und wundern sich Jahre später erneut über schiefe Zähne? Und das, obwohl Sie bereits eine Zahn­korrektur als Kind hatten? Dann lohnt sich ein Termin in der kiefer­orthopädischen Praxis. Denn selbst kiefer­ortho­pädisch behandelte Zähne können sich im Laufe der Zeit wieder ver­schieben oder schief stellen. Nach erneuter Behandlung sorgt ein sogenannter Retainer dafür, dass die gewünschte Zahn­stellung erhalten bleibt. Dieser dünne Draht wird an der Innenseite der Zähne befestigt und hält Ihre Zähne an Ort und Stelle. Alternativ kann ein Retainer ver­hindern, dass die erneut auftretende Fehl­stellung voran­schreitet.

Sie weisen weitere Symptome auf, die mit einer Zahn­fehlstellung in Zusammen­hang stehen könnten? Gerade wenn Sie unter Kopf­schmerzen, Verspannungen oder Rücken­schmerzen leiden, sollten Sie Ihren Zahnarzt oder Ihre Kiefer­orthopädin kontaktieren. Unter Umständen kann eine Zahnkorrektur mit Zahnspange, oder einer Aligner-Zahnschiene Ihre Beschwerden linden.

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Häufige Fragen
  • Wie reinigen Sie Ihre Zahnspange richtig?

    Egal, ob feste Zahnspange oder lockere Zahnspange: Pflege und Hygiene einer Draht-­Zahnspange und des Zahn­spangen-­Gestells sind essenziell. Denn sowohl auf den Zähnen als auch an der Zahn­spange bilden sich gern Beläge. Sie sind optimaler Nähr­boden für Bakterien. Zudem werden gerade durch­sichtige Zahnspangen sonst schnell un­ansehnlich. Deshalb ist die regel­mäßige und sorg­fältige Reini­gung der Zahn­spange wichtig. So geht's:

    Lose Zahnspange reinigen

    Die Reinigung einer lockeren Zahn­spange ist einfach: Sie können beispiels­weise beim Zähne­putzen die Zahnspange entfernen und mit lau­warmem Wasser abspülen. Danach wird sie ähnlich wie bei der Zahnpflege mit Zahn­bürste und Zahn­pasta zwei­mal täglich gereinigt. Halten Sie die Zahnspange dabei aus­schließ­lich am Kunst­stoff­teil fest. Die Reinigung der Zahn­spange sollte außer­dem nicht mit kochendem Wasser erfolgen.

    Feste Zahnspange reinigen

    Die Reinigung einer festen Zahn­spange erfordert etwas mehr Aufwand und Sorg­falt: Beim Zähne­putzen werden Beläge entfernt. Zur Reinigung der Metall­drähte und Bracket-Zwischen­räume ist die Ver­wendung einer Spezial­bürste sinn­voll. Wie Sie bei der Reinigung der Zahn­spange genau vor­gehen, erklären Ihnen Ihre Zahn­ärztin oder Ihr Kiefer­ortho­päde. Details zur Reinigung finden Sie z. B. im Ratgeber Keramik-Brackets Vorsorge­tipps.
     

  • Können Eltern die Zahnspangen ihrer Kinder von der Steuer absetzen?

    Ja. Zahn­ärztliche oder kiefer­orthopäische Rechnungen (zahn­ärztliche Leistungen) können Sie von der Steuer absetzen. Wichtige Voraus­setzungen, damit Sie eine Zahn­spange für Jugend­liche und Kinder von der Steuer absetzen können:

    1. Es muss ein medi­zinischer Behandlungs­grund (Not­wendig­keit) vorliegen. Rein ästhetische Zahn­korrekturen können Sie nicht steuerlich geltend machen.
    2. Weder GKV noch ZZV übernehmen die Kosten für die notwendige Zahn­regulierung bei Ihrem Nach­wuchs. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie sich für höher­wertige Zahnspangen-Leistungen wie eine Aligner-Therapie entscheiden.

    Voraussetzungen erfüllt? Dann können Sie Ihre Eigen­leistungen als "außer­gewöhn­liche Belast­ungen" in der Steuer­erklärung angeben. Das Finanzamt berechnet ausgehend von Einkommen, Familien­stand und Anzahl der Kinder einen soge­nannten zumut­baren Eigen­anteil.
    Ihre Eigen­leistungen über­steigen den zumut­baren Eigen­anteil? Dann wird der über­steigende Betrag als "außer­gewöhnliche Belastung" bei der Einkommens­steuer­ermittlung mindernd berücksichtigt.

    Übrigens: Auch Fahrt­kosten zu Zahn­ärztinnen und Kiefer­ortho­päden sind dann als außer­gewöhnliche Belastung absetzbar, wenn der zumutbare Eigen­anteil überstiegen wird.

  • Mein Kind hat seine Zahnspange verloren – was tun?

    Ihr Kind hat seine lockere Zahnspange verloren oder beschädigt? Und hat Ihre gesetzliche Kranken­versicherung die Kosten der Zahn­spange Ihres Kindes über­nommen?

    Dann ist sie auch für Reparatur oder Ersatz der verlorenen Zahn­spange zuständig. Meist zahlt die GKV bei Schäden oder Verlust bis zu einer bestimmten Höchst­grenze. Die Ober­grenze legt jeder Versicherer individuell fest.

    Hat Ihr Kind eine feste Zahn­spange?

    Dann können Kosten für die Reparatur entstehen. Bei einer Zahn­spangen-Therapie, die über die Regel­versorgung der GKV hinaus­geht, können Sie Eigen­leist­ungen über eine Zahnzusatz­versicherung auffangen. In diesem Fall erstattet die ZZV je nach Tarif auch Kosten für Reparatur oder Zahnspangen­ersatz.

  • Ist die Behandlung mit einer Zahnspange sehr schmerzhaft für mein Kind?

    Beschwerden treten vor allem bei festen Zahn­spangen und während der Eingewöhnungs­phase auf. Der erhöhte Druck auf die Zähne nimmt aber meist in den ersten Stunden ab. Denn Zähne und Zahn­halte­apparat gewöhnen sich schnell an die neue Situation. Ursachen für mögliche Zahn­spange-Zahn­schmerzen bzw. Schmerzen im Kiefer oder Kiefer­probleme sind:

    • Schmerzen durch zu fest angezogene Metalldrähte und Klammern bei Kindern und Jugendlichen mit losen Zahn­spangen
    • Festsitzende Zahn­spangen, deren Brackets (oder Keramik­brackets) Schmerzen auslösen können.
    • Beschwerden durch gereiztes Weichgewebe im Mund (z.B. Wangen­innen­seite, Zunge). Der Kiefer­orthopäde oder die Kiefer­ortho­pädin händigen bei Bedarf spezielles Wachs für die Zahnspange aus. Dieses legen Sie selbständig über die Brackets oder die Klammer­bestand­teile, die Schmerzen auslösen. Durch die glatte Wachs­ober­fläche werden Beschwerden am Weichgewebe schnell gelindert.
  • Wie schnell reagieren die Zähne meines Kindes auf die Zahnspange?

    Wie sich die Zähne nach Zahn­spangen-Behandlungen verändern, lässt sich nicht pauschal sagen. Oft stellt der Zahnarzt oder die Kiefer­orthopädin schon nach wenigen Wochen erste Erfolge fest. Um schiefe Zähne zu behandeln, ist aber eine längere Therapie not­wendig. Meist dauert die Behandlung mindestens sechs Monate, in einigen Fällen sogar ein Leben lang. Wie gut und schnell die Zähne Ihres Kindes auf die Zahn­korrektur reagieren, hängt davon ab, wie gut sie im Kiefer verankert sind. Und davon, wie stark die Fehlstellung ist.
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