Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Zahnfehlstellungen sind bei Kindern und Jugendlichen relativ häufig. Entsprechende Zahn­korrek­turen (Zahn­regulierungen) sind medizinisch sinnvoll, um die Kau­funktion des Gebisses wieder herzustellen.
  • Kiefer­ortho­päden und Kiefer­ortho­pädinnen setzen dafür Zahn­spangen ein, von denen es verschiedene Arten & Modelle gibt. Bei medizinischer Indikation über­nimmt die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) 80 Pro­zent der Kosten einer Zahn­spange für Kinder und Jugend­liche. 20 Prozent zahlen die Eltern. Bei erfolg­reichem Behand­lungs­abschluss erhalten sie diesen Eigen­anteil von der GKV zurück.
  • Zusatzleistungen, wie z. B. Keramik­brackets, deckt die GKV nicht ab. Unser Tipp: Um Kosten­lücken zu schließen, kann sich eine Zahn­zusatz­versicherung mit kiefer­ortho­pädischen Leistungen lohnen. Wieviel sie kostet? Das erfahren Sie unter Beiträge Kinder.
  • Kieferorthopädische Behandlungen mit Zahn­spangen bei Er­wachsenen über­nehmen GKV und Zahn­zusatz­versicherungen nur in extremen Aus­nahme­fällen (z.B. bei Unfall und schweren Erkrankungen).
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Erklärung
Mit einer Zahnspange lassen sich Zahn- und Kiefer­fehl­stellungen korrigieren, die sonst zu medizinischen oder ästhetischen Problemen führen können.

In der Zahnmedizin heißt die Behandlung mit einer Zahn­spange Zahn­regulierung. Kiefer­ortho­pädische Geräte werden oft während der Wachstums­phase bei Kindern eingesetzt. Sie korrigieren Zahn- und Kiefer­fehl­stellungen, die medi­zinische Probleme verursachen oder die Kau- und Biss­leistung be­ein­trächtigen. Das Wichtigste im Überblick:

  • Mit einer Zahn­spange lassen sich zum Bei­spiel schiefe Zähne behandeln.
  • Für Kinder gibt es Zahnspangen, die lose oder fest im Mund sitzen. Sie bestehen aus Materialien wie Kunst­stoff, Keramik oder Metall (z.B. Stahl, Titan).
  • Bei kiefer­ortho­pädischen Behand­lungs­methoden für Kinder und Jugend­liche steht nicht die Optik, sondern das korrekt funktio­nierende Gebiss im Vordergrund.

Wichtig: Schiefe Zähne bei Kindern sollte man nicht als optischen Makel abtun, der sich verwächst. Bei erkenn­baren Fehl­stellungen über­weist die Zahnärztin oder der Zahnarzt Ihr Kind meist direkt zu einem Kieferorthopäden.

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Kieferortho­pädische Indikations­gruppen
Wann eine Zahnkorrektur für Kinder und Jugendliche sinnvoll ist, entscheidet der behandelnde Zahnarzt bzw. Kieferorthopädin anhand der kiefer­ortho­pädischen Indikations­gruppe. Die Band­breite reicht von "leichte Fehl­stellung" bis "extrem ausge­prägter Fehl­stellung". Finden Sie hier den Überblick:

Passen Oberkiefer und Unterkiefer nicht zusammen, liegt eine Fehl­stellung vor. Betroffene empfinden das oft als unästhe­tisch. Schiefe Zähne können aber auch schwer­wiegende gesund­heit­liche Folgen haben. In der Regel lassen sich Zahn­fehl­stellungen mit kiefer­ortho­pädischen Maß­nahmen beheben.

Oft stellen sich Eltern die Frage: Ab wann braucht man eine Zahn­spange? Ihr Kind braucht eine Zahnspange, wenn:

  • das Gebiss einen Engstand benachbarter Zähne aufweist.
  • größere Lücken zwischen einzelnen Zähnen bestehen.
  • Zahnfehlstellungen wie Kreuzbiss, Vorbiss oder Über­biss vorliegen.

Ob eine Zahnspange notwendig ist, richtet sich nach den soge­nannten kiefer­ortho­pädischen Indikations­gruppen (KIG). Anhand dieses Einteilungs­schemas ordnet der Kieferorthopäde oder die Kieferorthopädin den Schwere­grad der Fehl­stellung in eine von fünf Gruppen ein.

Diese Einstufung entscheidet, ob die GKV Kosten einer Zahn­spange für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre übernimmt.

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Indikationsgruppe
Fehlstellung
Kostenübernahme
KIG I Leichte Fehlstellungen Behandlung aus ästhetischen Gründen, keine Kostenübernahme durch die GKV
KIG II Geringe Fehlstellungen Behandlung aus medizinischen Gründen, keine Kostenübernahme durch die GKV
KIG III Ausgeprägte Fehlstellungen Behandlung medizinisch notwendig, Kostenübernahme durch die GKV (80 % beim 1. Kind, 90 % beim 2. Kind)
KIG IV Stark ausgeprägte Fehlstellungen Behandlung medizinisch notwendig, Kostenübernahme durch die GKV (80 % beim 1. Kind, 90 % beim 2. Kind)
KIG V Extrem stark ausgeprägte Fehlstellungen Behandlung medizinisch notwendig, Kostenübernahme durch die GKV (80 % beim 1. Kind, 90 % beim 2. Kind)
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Arten & Modelle
Es gibt unter anderem fest­sitzende und lose Zahn­spangen für Jugend­liche und Kinder. Welche Zahn­spangen­art für die Regulierung der Fehlstellung infrage kommt, entscheidet die behandelnde Zahn­ärztin oder der Kiefer­orthopäde.
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Schritt für Schritt
Vor der eigentlichen Behandlung untersucht der Zahn­arzt oder die Zahn­ärztin Kiefer, Zähne und Kau­funktion. Nur so kann er beurteilen, ob eine Zahn­spange not­wendig ist, es folgen Diagnose und Erstberatung. Der Ablauf:
01
Stehen verschiedene Behandlungs­methoden zur Wahl, informiert die Ärztin oder der Arzt Sie über Vor- und Nach­teile sowie Kosten der Zahn­spangen. Wenn Sie sich mit Ihrem Kind für eine Variante entschieden haben, werden Abdrücke Ihres Ober- und Unterkiefers gemacht.
02
Anhand des Abdrucks, der Röntgen­bilder und Foto­grafien erfolgt die Planung der weiteren Behandlungs­schritte. Die Zahn­spange wird im Dental­labor ange­fertigt und kann danach eingesetzt werden.
03
Während der kiefer­ortho­pädischen Behandlung sollte Ihr Nach­wuchs regel­mäßige Kontroll­termine wahr­nehmen. Wie oft diese statt­finden, hängt von Zahn­spangen­art und Behandlungs­phase ab. Die Erst­kontrolle erfolgt meist etwa eine Woche nach dem Einsetzen der Zahn­spange. Danach verlängern sich die Abstände auf fünf bis acht Wochen. Die Spange wird bei den Terminen nach­gestellt, um die Zähne in die gewünschte Richtung zu bewegen.
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Eine erfolgreich abgeschlossene Zahn­korrektur ist keine Garantie für dauer­haft gerade Zähne. Die Kiefer­form kann sich ein Leben lang verändern. An die aktive Behandlungs­phase schließt sich deshalb die sogenannte Retentions­phase an. In der Nacht sollte für rund ein bis zwei Jahre eine heraus­nehm­bare Retentions­spange getragen werden. Diese Nach­be­hand­lung fixiert das End­ergebnis. Oft kommen auch feste Retainer zum Einsatz. Dabei werden an der Innen­seite der Zähne dauer­haft dünne Drähte befestigt.
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Eine Zahnspangen-Behandlung dauert je nach Art und Schwere­grad der Zahn­fehl­stellung unter­schiedlich lange. Je nach Indikationsgruppe setzen Kiefer­ortho­päden und Kiefer­ortho­pädinnen bei der Zahn­spange für Jugend­liche häufig eine ein- bis drei­jährige Therapie an. Ist ein chirurgischer Eingriff nötig, können es auch fünf oder mehr Jahre sein. Weisen schon die Milch­zähne bei Kindern starke Fehl­stellungen auf, kann die Behandlung bis zu zehn Jahre dauern.
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Eigenanteil & Erstattung
Was übernimmt die gesetzliche Kranken­ver­sicherung (GKV-Anteil) und was zählt als Eigen­leistung? Die Kosten von Zahn­spangen im Überblick:

Wie teuer die kieferorthopädische Behandlung ist, richtet sich nach den Leistungen, die Ihr Nach­wuchs in Anspruch nimmt. Je nach Behandlungs­dauer, Spangen­art und Material kosten Zahn­spangen für Kinder und Jugendliche rund 1.000 bis 6.500 Euro.

  • Transparente Aligner-Zahnschienen kosten ab 3.500 Euro. Komplexe Fehl­stellungen erfordern oft teure Spezialanfertigungen.
  • Nach­behand­lungen mit Retainer kosten mindestens 300 Euro.
  • Bei Sonderwünschen steigt der Preis auf bis zu 10.000 Euro. Das Gleiche gilt für komplizierte Fälle – zum Beispiel, wenn eine Lingual-Zahnspange gewünscht ist.

Welche Kosten die gesetzliche Kranken­ver­sicherung bei Zahn­spangen für Kinder und Jugend­liche bis 18 Jahren über­nimmt, hängt von der kiefer­ortho­pädischen Indikations­gruppe ab. Eine Kosten­erstattung ist erst ab Schwere­grad KIG III möglich (siehe Übersicht Indikationsgruppen).

  • Für die Zahnspange Ihres ersten Kindes über­nimmt die GKV bei KIG III bis KIG V 80 Prozent der Zahnspangen-Kosten.
  • Für Zahnspangen aller weiteren Kinder erstattet die GKV 90 Prozent.

Beachten Sie: Die rest­lichen 20 bzw. zehn Prozent zahlen Sie als Eltern selbst. Bei erfolg­reichem Abschluss der Zahn­spangen-Therapie erhalten sie den vorge­streckten Eigen­anteil zurückerstattet.

Nein. Zusatz­leistungen über­nimmt die gesetz­liche Kranken­ver­sicherung grund­sätzlich nicht. Möchte Ihr Nach­wuchs aus ästhetischen Gründen zum Beispiel teurere Keramik­brackets statt Brackets aus Edel­stahl, geht diese zahn­ärztliche Leistung über das Normal­maß hinaus. Entste­hende Mehr­kosten zahlen Sie selbst. Oder Sie reichen die Summe an Ihre Zahn­zusatz­versicherung weiter. Voraus­gesetzt, Ihr Tarif deckt höher­wertige Materialien ab. Finden sie nach­folgend beispiel­hafte Beiträge für Kinder für eine inklusive Zahn­spange Zusatz­versicherung der Allianz.

Tipp: Bewahren Sie die Quartals­rechnungen des Kiefer­ortho­päden im Original auf. Die Dokumente reichen Sie nach erfolgter Therapie zusammen mit der Abschluss­bescheinigung bei Ihrer Krankenversicherung ein.

Gut zu wissen
Viele private Zahn­zusatz­versicherungen für Kinder decken jene Kosten für Zahn­spangen und medizinisch not­wendige Behandlungen ab, die über das Normal­maß der GKV hinaus­gehen. So können Sie Kostenlücken schließen:

Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich für Kinder mit Zahn­spange. Eine gute Zahnzusatzversicherung für Kinder springt auch bei leichteren Zahn­fehl­stell­ungen ein: Voraus­gesetzt, es besteht medizinische Not­wendig­keit. Keramik­brackets etwa zahlt die private Zahn­zusatz­versicherung bei Kindern oft nicht, denn sie haben nur ästhetische Vorteile.

Je nach Tarif zahlen Sie monat­lich rund 8 bis 18 Euro für die ZZV Ihres Schützlings. Mit den MeinZahnschutz-Tarifen der Allianz können Sie Ihre Kinder schon ab 8,43 Euro monatlich versichern.

Die Allianz bietet für Kinder besonders starke Leistungen bei Kieferorthopädie inklusive Extras wie farblose Keramik-/Minibrackets oder Lingualtechnik.

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Pflege und Hygiene
Sowohl auf den Zähnen als auch an der Zahn­spange bilden sich Beläge. Sie sind optimaler Nähr­boden für Bakterien. Deshalb ist die regel­mäßige und sorg­fältige Reini­gung der Zahn­spange wichtig. So geht's:
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Zahnkorrektur im Alter
Bei Fehlstellungen macht eine Zahn­regulierung in jedem Lebens­alter Sinn. Lassen Sie sich von Ihrem Zahn­arzt oder Ihrer Kiefer­orthopädin beraten. Alle Infos zu Not­wendigkeit, Modellen und Kosten:
 
Kieferorthopädische Probleme wirken sich nicht nur negativ auf das Biss­verhalten aus. Oft sind sie für Symptome wie Muskel­verspannungen, Kopf­schmerzen und Rücken­schmerzen verant­wortlich. Eine Zahn­spange kann daher auch im fort­ge­schrittenen Alter sinnvoll sein.

Sie hatten in Ihrer Jugend eine Zahn­spange und wundern sich Jahre später erneut über schiefe Zähne? Und das, obwohl Sie bereits eine Zahnkorrektur als Kind hatten? Dann lohnt sich ein Termin in der kieferorthopädischen Praxis.

Denn selbst kiefer­ortho­pädisch behandelte Zähne können sich im Laufe der Zeit wieder ver­schieben oder schief stellen. Nach erneuter Behandlung sorgt ein Retainer dafür, dass die gewünschte Zahn­stellung erhalten bleibt. Alternativ kann ein Retainer ver­hindern, dass die erneut auftretende Fehl­stellung voranschreitet.

In der Zahnmedizin gibt es eine große Auswahl an Spangen. Die folgenden Modelle sind auf­grund ihrer dezenten Optik besonders attraktiv für Erwachsene:

  • Eine feste Lingual-Zahnspange arbeitet mit Brackets auf der Innenseite der Zähne. Sie sind von außen nicht sichtbar.
  • Eine Aligner-Spange (z.B. von Invisalign) ist eine Sonder­form der heraus­nehm­baren Zahn­spange. Bei der Aligner-Therapie kommen transparente Zahn­schienen zum Einsatz. Sie sind fast unsichtbar, können aber nicht alle Fehl­stellungen beheben.
  • Finden Sie Details zu den für Erwachsene besonders geeignete Zahn­spangen im Ratgeber Kieferorthophädie für Erwachsene.
Wie genau läuft die Zahn­spangen-Therapie bei Erwachsenen ab? Bei Patient:innen ab 30 Jahren sind Zahn­fehl­stellungen schwieriger zu thera­pieren als bei Kindern und Jugend­lichen. Zwar bewegen sich die Zähne auch im fort­geschritt­enen Alter noch im Mund­raum. Das Wachs­tum der Zähne und Kiefer­knochen ist aber bereits abge­schlossen. Je nach Fehl­stellung kann eine Behandlung mit Zahn­spangen-Einsatz bei Erwachsenen einige Monaten bis zwei Jahre dauern.
Oft gefragt: Kostenübernahme Erwachsene

Benötigen Erwachsene eine kiefer­ortho­pädische Behandlung, über­nimmt die gesetzliche Kranken­versicherung die Kosten nur in Ausnahme­fällen. Zum Beispiel bei schweren Kiefer­anomalien (z.B. angeborene Miss­bildungen, Fehl­bisse durch Verknöcherung oder Verletzung). Nach Bewilligung des Kosten­voranschlags zahlt die GKV in diesen Fällen eine Standardbehandlung.

Generell gilt: Die Kosten einer Zahn­spange für Erwachsene unter­scheiden sich kaum vom Preis einer Zahn­spange für Jugend­liche und Kinder. Wie teuer die Zahn­korrektur im Erwachsenen­alter ist, hängt von Behandlungs­dauer, verwendeten Materialien, Spangen­art und Kosten für ärztliche Leistungen ab.

Erstattet eine Zahnzusatz­versicherung Kosten? Falls ja, welchen Fällen?

Bei einer Zahnspange für Erwachsene ist meist keine Kosten­über­nahme möglich. Denn oft ist die Fehl­stellung schon länger bekannt.

Ausnahme: In der Regel beteiligt sich die private Zahn­zusatz­versicherung nur nach einem Unfall oder bei einer schweren Erkrankung an den Kosten für eine kiefer­ortho­pädische Behandlung. Voraus­gesetzt, die Leistung ist im Zahn­zusatz­tarif vereinbart. Zahn­zusatz­versicherungen gibt es mit Warte­zeiten oder als Zahnzusatz mit Sofortschutz. In den MeinZahnschutz-Tarifen der Allianz gibt es keine Wartezeit. Rechnen Sie Ihren möglichen Beitrag einfach unverbindlich durch:

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Häufige Fragen
  • Wann zahlt die Zahnzusatzversicherung eine Zahnspange?

    Sind kieferortho­pädische Leistungen im Tarif enthalten, zahlt die Zahn­zusatz­versicherung (ZZV) für Kinder und Jugendliche auch Zahn­spangen. Die Höhe der Kosten­über­nahme hängt vom gewählten Tarif ab. Eine gute ZZV erstattet bei Kindern und Jugend­lichen auch dann Zahn­spangen-Kosten, wenn nur leichte Zahn-Fehl­stellungen (KIG I-II) vorliegen und die medizinische Indikation gegeben ist. Zudem über­nimmt die Zahn­zusatz­versicherung Wahl­leistungen, die gesetzliche Kranken­versicherungen nicht zahlen.

    Für Erwachsene sehen die meisten Zahn­zusatz­versicherungen keine kiefer­orthopädischen Leistungen vor.

  • Können Eltern die Zahnspangen ihrer Kinder von der Steuer absetzen?

    Rechnungen von Zahnärztin (zahnärztliche Leistungen) oder Kiefer­ortho­päden können Sie von der Steuer absetzen. Voraus­setzung ist, dass weder GKV noch ZZV die Kosten für die Zahn­regulierung bei Ihrem Nach­wuchs über­nehmen. Dann können Sie Ihre Eigen­leistungen als "außer­gewöhn­liche Belast­ungen" in der Steuer­erklärung angeben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie sich für höher­wertige Zusatz­leistungen wie eine Aligner-Therapie entscheiden.

    Das Finanzamt berechnet ausgehend von Einkommen, Familien­stand und Anzahl der Kinder einen soge­nannten zumut­baren Eigen­anteil. Ihre Eigen­leistungen über­steigen den zumut­baren Eigen­anteil? Dann wird der über­steigende Betrag als "außer­gewöhnliche Belastung" bei der Einkommens­steuer­ermittlung mindernd berücksichtigt.

    Wichtig: Damit Sie eine Zahnspange für Jugend­liche und Kinder von der Steuer absetzen können, muss ein medi­zinischer Behandlungs­grund (Not­wendig­keit) vorliegen. Rein ästhetische Zahn­korrekturen können Sie nicht steuerlich geltend machen. Fahrt­kosten zu Zahn­ärzt:innen und Kiefer­ortho­päden bzw. Kiefer­ortho­pädinnen sind als außer­gewöhnliche Belastung absetzbar, wenn der zumutbare Eigen­anteil überstiegen wird.

    • Hier finden Sie alle steuerlichen Online-Services, die Ihnen als Allianz-Kunde zur Verfügung stehen.
  • Mein Kind hat seine Zahnspange verloren – was tun?

    Ihr Kind hat seine lockere Zahnspange verloren oder beschädigt? Wenn Ihre gesetzliche Kranken­versicherung die Kosten der Zahn­spange Ihres Kindes über­nommen hat, ist sie auch für Reparatur oder Ersatz der verlorenen Zahn­spange zuständig. Meist zahlt die GKV bei Schäden oder Verlust bis zu einer bestimmten Höchst­grenze. Die Ober­grenze legt jeder Versicherer individuell fest.

    Hat Ihr Kind eine feste Zahn­spange, können Kosten für die Reparatur entstehen. Bei einer Zahn­spangen-Therapie, die über die Regel­versorgung der GKV hinaus­geht, können Sie Eigen­leist­ungen über eine Zahnzusatzversicherung auffangen. In diesem Fall erstattet die ZZV je nach Tarif auch Kosten für Reparatur oder Zahnspangenersatz.

  • Ist die Behandlung mit einer Zahnspange sehr schmerzhaft für mein Kind?

    Ursachen für mögliche Zahn­spange-Zahn­schmerzen bzw. Schmerzen im Kiefer: Beschwerden treten vor allem bei festen Zahn­spangen und während der Eingewöhnungs­phase auf. Einige Jugend­liche und Kinder mit losen Zahn­spangen haben zum Beispiel Schmerzen, wenn Metall­drähte und Klammern zu fest angezogen sind. Auch festsitzende Zahn­spangen mit Brackets (Keramik­brackets) können Schmerzen auslösen. Der erhöhte Druck auf die Zähne nimmt aber meist in den ersten Stunden ab. Denn Zähne und Zahn­halte­apparat gewöhnen sich schnell an die neue Situation.

    Auch gereiztes Weichgewebe im Mund (z.B. Wangen­innen­seite, Zunge) kann Beschwerden verur­sachen. Der Kiefer­orthopäde oder die Kiefer­ortho­pädin händigt bei Bedarf spezielles Wachs aus. Dieses legen Sie selbständig über die Brackets oder die Klammer­bestand­teile, die Schmerzen auslösen. Durch die glatte Wachs­ober­fläche werden Beschwerden am Weichgewebe schnell gelindert.

  • Wie schnell reagieren die Zähne meines Kindes auf die Zahnspange?

    Wie sich die Zähne nach Zahn­spangen-Behandlungen verändern, lässt sich nicht pauschal sagen. Oft stellt der Zahnarzt oder die Kiefer­orthopädin schon nach wenigen Wochen erste Erfolge fest. Um schiefe Zähne zu behandeln, ist aber eine längere Therapie not­wendig. Meist dauert die Behandlung mindestens sechs Monate, in einigen Fällen sogar ein Leben lang. Wie gut und schnell die Zähne Ihres Kindes auf die Zahn­korrektur reagieren, hängt davon ab, wie gut sie im Kiefer verankert sind. Und davon, wie stark die Fehlstellung ist.
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