Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung abschließen: Geht das?
- Die meisten Anbieter von Zahnzusatzversicherungen (ZZV) schließen grundsätzlich keine Neuversicherung mit Ihnen ab, wenn Sie sich bereits in laufender Behandlung befinden oder von der Zahnärztin bzw. vom Zahnarzt eine Behandlung angeraten ist. Das gilt auch für die Allianz.
- Jedoch gibt es Versicherungen, die nach einer Risikoeinschätzung einen Risikozuschlag (z. B. bei bis zu vier fehlenden Zähnen) oder gegebenenfalls Ausschluss anbieten.
- Einige wenige Tarife übernehmen auch bei laufenden Behandlungen einen geringen Teil der Behandlungskosten, sogenannte Rückwärtsversicherungen. Prüfen Sie vor Abschluss genau, ob derenPreis-Leistungsverhältnis für Sie passt.
- Schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung am besten ab, bevor ein zahnmedizinisches Problem auftritt und die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt die Erstdiagnose stellt. Laufende Behandlungen sollten beendet sein, ehe Sie den Vertrag unterzeichnen.
Wann gilt eine Zahnbehandlung als angeratene Behandlung?
In diesen Fällen gilt eine Behandlung bereits als angeraten:
- Ihr Zahnarzt bzw. Ihre Zahnärztin oder Ihr Kieferorthopäde bzw. Ihre Kieferorthopädin hat Röntgenaufnahmen zur Diagnosefindung erstellt.
- Ihnen liegt ein Heil- und Kostenplan vor.
- Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin hat eine bevorstehende Zahnbehandlung oder kieferorthopädische Maßnahme bereits in Ihrer Patientenakte vermerkt.
Weitere Beispiele finden Sie in unserem Ratgeber angeratene Behandlung.
Wie erfährt die Zahnzusatzversicherung von angeratenen oder laufenden Behandlungen?
Fragen zu Versicherungsbeginn
Hintergrund: Auf Basis der Antworten werden Ihr Risikoprofil berechnet und die Beitragszahlungen für Ihre Zahnzusatzversicherung bemessen.
Schummeln lohnt nicht
Prüfung im Leistungsfall
Was kostet die Zahnzusatzversicherung für laufende Behandlungen?
Zahnzusatzversicherung bei laufender Implantat Behandlung
Angeratene Implantat-Behandlungen sind in fast allen Zahnversicherungen von der Leistungspflicht ausgeschlossen. Allerdings kommt es auf die Anzahl der zu ersetzenden Zähne an: Einzelne Versicherer leisten bei Zahnersatz für bis zu drei fehlenden Zähnen, auch wenn ein Heil- und Kostenplan vorliegt.
Zahnzusatzversicherung bei laufender Zahnersatz Behandlung
Die Suche nach einer Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung für Zahnersatz gestaltet sich ebenfalls schwierig. Nur vereinzelt gibt es Zahnversicherungen, die leisten, wenn es eigentlich schon zu spät ist. Prüfen Sie jedoch vor Abschluss, ob sich solche Sofort-Tarife für Sie lohnen und der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse Ihre Beiträge übersteigt.
Zwei Zahnzusatzversicherungen gleichzeitig abschließen – geht das?
Grundsätzlich können Sie bei zwei oder mehr unterschiedlichen Zahnversicherungen versichert zu sein ("Doppelversicherung"). 2 Zahnzusatzversicherungen gleichzeitig sind dann sinnvoll, wenn beide Zahnversicherungen verschiedene Leistungen abdecken. Doch egal, ob eine oder zwei Zahnzusatzversicherungen: Es werden Ihnen nie mehr als 100 % der insgesamt entstandenen Kosten erstattet.
Warum stellen Zahnzusatzversicherungen Gesundheitsfragen?
Was bedeutet Festzuschuss bei Zahnersatz?
Benötigen Sie eine Zahnkrone, Brücke oder Prothese, beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung mit einem Festzuschuss an den Kosten. Bei Zahnersatz übernimmt die Krankenkasse 60 bis 75 Prozent der bundesweiten Durchschnittskosten für die Regelversorgung Zahnersatz (Standardbehandlung). Diese höheren Prozentsätze gelten seit dem 01. Oktober 2020.
Empfiehlt Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin eine alternative Behandlungsmethode, durch die Mehrkosten entstehen, zahlen Sie diese als Eigenanteil selbst. Eine sehr gute private Zahnzusatzversicherung erstattet Ihnen die zusätzlichen Kosten je nach Tarif bis zu 100 Prozent.
Ist das Bonusheft für die Zahnzusatzversicherung relevant?
Gehen Sie als Kassenpatient:in regelmäßig zum Zahnarzt oder zur Zahnärztin, sparen Sie mit einem Bonusheft Geld. Ist das Nachweisheft lückenlos geführt, gewährt Ihnen Ihre Krankenkasse einen Bonus. Nach 5 Jahren gibt es eine Erhöhung des Festzuschusses für Behandlungen auf 70 Prozent. Bei einem Bonusheft, das seit 10 Jahren lückenlos geführt wird, erhöht sich der Festzuschuss sogar auf 75 Prozent.
Bei der privaten Zahnzusatzversicherung benötigen Sie in der Regel kein Bonusheft. Einige Anbieter erhöhen allerdings ihre Leistungserstattungen, wenn Sie ein gepflegtes Bonusheft nachweisen. Diese Zahnversicherungen sind jedoch meist nicht günstiger als Tarife, die grundsätzlich ohne Bonusheft leisten.
Zahnzusatzversicherung abschließen für fehlende, nicht ersetzte Zähne, deren Behandlung noch nicht begonnen oder angeraten wurde: Ist das möglich?
Ist eine Zahnzusatzversicherung trotz angeratener Behandlung möglich?
Wird eine Zahnbehandlung angeraten oder angedacht, bedeutet dies: Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin hat nach eingehenden Untersuchungen einen Zahnschaden bzw. den Bedarf für eine Behandlung diagnostiziert und Ihnen entsprechende Therapien bzw. Behandlungsmaßnahmen vorgeschlagen. Dazu gehört beispielsweise die Erstellung eines Heil- und Kostenplans, die Besprechung von Röntgenbildern oder ein Vermerk in Ihrer Patientenakte. Dann gilt die ärztliche Behandlung als empfohlen/angeraten.
Der Abschluss einerZahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung macht daher nur Sinn, wenn Sie für die Zukunft vorsorgen möchten. Sie können so die Kosten für Ihre Zahngesundheit reduzieren und ihren Eigenanteil senken. Denn die wenigsten Versicherer erstatten die Kosten für angeratene, laufende oder empfohlene Behandlungen.