• Befinden Sie sich bereits in laufender Be­handlung bei Zahn­arzt oder Kiefer­orthopädin, können Sie bei den meisten Versicherern keinen Neu­vertrag für eine Zahn­zusatz­versicherung (ZZV) mehr abschließen. Das gilt in der Regel auch bei zahn­ärztlich angeratenen Behandlungen.
  • Die Allianz MeinZahnschutz-Tarife sind ebenfalls nicht ab­schließbar, wenn bei Ihnen eine zahn­ärztliche Behandlung beabsichtigt ist oder Sie bereits zahn­­medizinisch behandelt werden. Ihre aktuelle Behandlung kann damit nicht versichert werden. Dafür profitieren Sie mit dem Allianz Sofort­schutz bei allem, was danach kommt – ganz ohne Warte­zeiten.
  • Nur wenige Anbieter über­nehmen bei laufenden Behandlungen einen geringen Teil der Behandlungs­­kosten, wenn Sie eine ZZV rück­wirkend oder nach­träglich abschließen. Vereinzelt sind Tarife mit Risiko­zuschlag möglich. Prüfen Sie vor Vertrags­abschluss deren Leistungen und Vertrags­laufzeiten genau.
  • Schließen Sie eine Zahn­zusatz­ver­sicherung unbedingt frühzeitig ab. Bevor ein zahn­medi­zinisches Problem auftritt und eine Erst­diagnose gestellt wurde. Je früher Sie ein­steigen, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge.
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Definition
Eine Zahnzusatzversicherung (ZZV) können Sie in der Regel nur abschließen, wenn Sie sich weder in laufender noch in angeratener zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung befinden. Dies ist in den Vertrags­bedin­gungen der meisten Versicherer festgelegt.

Behandlungsstatus: Sie befinden sich aufgrund einer früheren Diagnose bereits in zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung.

Definition: Wurde mit einer angeratenen oder angedachten Behandlung auch wirklich begonnen, handelt es sich um eine laufende Behandlung.

Behandlungsstatus: Im Rahmen eines ärztlichen Beratungs­gesprächs wurden z. B. Röntgen­aufnahmen zur Diagnose­findung einer bevorstehenden Zahn­behandlung oder ein  Heil- und Kostenplan erstellt und in Ihrer Patienten­akte vermerkt.

Definition: Wurde bei Ihnen eine Zahnerkrankung diagnostiziert und eine entsprechende Behandlungs­maßnahme oder Therapie vorgeschlagen, gilt die ärztliche Behandlung als angeraten.

Doch ob angeratene Behandlung oder laufende Behandlung macht für die allermeisten Versicherer keinen Unterschied. In beiden Fällen ist der Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung rückwirkend nicht mehr möglich. Unter Umständen können solche Behandlungen nach einer weiteren Gesundheits­prüfung grundsätzlich vom Versicherungs­schutz ausgeschlossen werden. Auch die Allianz MeinZahn­schutz-Tarife sind nicht abschließ­bar, wenn Ihr Zahnarzt bzw. Ihre Zahnärztin eine Behandlung beabsichtigt hat oder wenn Sie bereits in einer zahn­medizinischen Behandlung sind.

Sie waren noch nicht in der zahn­ärztlichen Praxis, wissen aber bereits, dass Sie sich demnächst die Zähne machen lassen müssen? Dann ist von einem geplanten Zahn­ersatz bzw. einer beab­sichtigten Zahn­behandlung die Rede. Dies trifft beispiels­weise für einen Zahnarzt­besuch aus einem der folgenden Gründe zu:

  • Regelmäßige/wieder­kehrende Zahn­schmerzen mit unklarer Ursache
  • Füllung oder Inlay heraus­gefallen, Zahn verloren
  • Stück vom Zahn abgebrochen/Riss im Zahn
  • Verdacht auf Zahnfehl­stellungen bei Kindern
  • Unser Tipp: Zwar sind bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte Zahn­be­hand­lungen und Zahn­ersatz­maßnahmen bei den meisten Anbietern nicht in den Versicherungs­leistungen enthalten. Aber: Mit dem Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung wie den Allianz MeinZahnschutz­tarifen können Sie zukünftige Zahnarzt­kosten umfassend absichern.
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Vertragsabschluss
Angeratene oder laufende Behand­lungen und Zahn­ersatz­maßnahmen wie Zahn­implantate sind in fast allen Zahn­versicherungen von der Leistungs­pflicht aus­geschlossen. Kaum ein Versicherer übernimmt bei Vertrags­abschluss diese Kosten. Das gilt auch für die Allianz MeinZahn­schutz-Tarife. Die wenigen Aus­nahmen sollten Sie in puncto Kosten, Leistungs­umfang und Vertrags­laufzeit genau prüfen.
  • Unser Tipp: Warten Sie nicht, bis die Kosten für laufende, angeratene oder beab­sichtigte Zahn­be­hand­lungen und teure Zahn­ersatz­­maßnahmen zur finanziellen Belastung werden. Schließen Sie recht­zeitig eine private Zahn­zusatz­versicherung wie die Allianz MeinZahn­schutz­tarife ab und sichern Sie sich günstige monatliche Beiträge mit sofortigem Versicherungs­schutz.
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Kosten und Preis­beispiele
Eine Zahn­zusatz­versicherung kostet nicht die Welt und kann bis 64 Jahre ab­geschlossen werden. Mit über­schau­baren monat­lichen Beiträgen schonen Sie Ihre Nerven und Ihren Geld­beutel. Denn ohne Zusatz­versicherung kann sich eine Zahnarzt­rechnung schnell auf einige hundert Euro be­laufen, die Sie sofort be­zahlen müssen.
Die private Zahn­zusatz­versicherung deckt in der Regel Behandlungs­kosten ab, die Ihre Kranken­kasse bei Kronen, Brücken, Prothesen und Co. nicht über­nimmt. Je nach Tarif erhalten Sie mit den Allianz MeinZahnschutz-Tarifen 75 bis 100 Prozent der zusätzlichen Kosten erstattet. So reduzieren Sie Ihren Eigen­anteil deutlich. Abhängig von der Art des Zahn­ersatzes können Sie Rechnungen für mehrere tausend Euro an Ihre Zahn­versicherung weiter­reichen.
Richtig versichern
Starker Zahnschutz mit der Allianz Zahn­zusatz­ver­sicherung
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Tipps zum Vertrags­abschluss
Eine private Zahnzusatzversicherung bietet Kassenpatienten und -patientinnen in puncto Kostenübernahme viele Vorteile. Bevor Sie jedoch eine Versicherung abschließen: Unsere Checkliste verrät Ihnen, auf was Sie achten sollten, damit Timing, Leistungen und Vertragsbedingungen stimmen.
 
  • Zeitpunkt richtig wählen: Schließen Sie eine Zahn­zusatz­versicherung am besten frühzeitig ab, wenn noch keine ärztliche Diagnose vorliegt und alle in der Vergangenheit angeratenen oder laufenden Be­hand­lungen vollständig abgeschlossen sind.
  • Angebote vergleichen: Prüfen Sie verschiedene Zahn­zusatz­versicherungen nach Bedarf: Erwachsene legen Wert auf Zahnerhalt und Zahnersatz, bei Kindern und Jugendlichen stehen Zahnspangen und professionelle Zahnreinigung im Vordergrund.
  • Konditionen prüfen: Höhere Beitrags­sätze von Versicherungen ohne Gesundheits­fragen, Warte­zeiten für Neu­versicherte von bis zu acht Monaten, keine Kosten­erstattung bei Versicherungs­eintritt während einer laufenden Behandlung; ein Blick in die Versicherungs­bedingungen lohnt sich in jedem Fall.
  • Wartezeiten vermeiden: Einige, wenige Versicherungen, wie die Zahnzusatz­versicherung der Allianz, bieten Tarife ohne Wartezeiten an. In allen MeinZahnschutz-Tarifen können Leistungen sofort im tariflichen Umfang abgerufen werden. Sofern sie nicht bereits vor Vertrags­beginn angeraten oder begonnen wurden.
  • Leistungen schneller erhalten: Die sogenannte "Zahnstaffel" legt fest, wie hoch die Erstattungs­beträge pro Versicherungs­jahr in den ersten Jahren maximal sein dürfen. Durch eine abweichende Zählung der Versicherungs­jahre bekommen Sie bei der Allianz viel schneller höhere Leistungen als üblich.
  • Rechtzeitig vorsorgen: Eine Zusatz­ver­sicherung lohnt sich vor allem bei gesunden Zähnen. In jungen Jahren profitieren Sie zudem von günstigen Einstiegs­beiträgen, die sich später bei kostspieligen Maßnahmen, wie einem hochwertigen Zahnersatz, bezahlt machen.

In den ersten vier bis fünf Versicherungsjahren ist die Höhe der Erstattungsbeiträge beschränkt. Nur im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung wird diese Beschränkung durch die Zahnstaffel aufgehoben. Bei der Allianz zählt das erste Versicherungsjahr als sogenanntes "Rumpfjahr" und endet damit schon zum 31.12. Auch fällt das ansonsten übliche vierte Jahr der Zahnstaffel weg.

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Häufige Fragen
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Zahnzusatzversicherung abschließen für fehlende, nicht ersetzte Zähne, deren Behandlung noch nicht begonnen oder angeraten wurde: Ist das möglich?

Eine Zahnzusatz­versicherung für fehlende, nicht ersetzte Zähne abzuschließen, ist unter bestimmten Voraussetzungen bei einigen Versicherern möglich. Dabei kommt es vor allem auf die genaue Anzahl der fehlenden Zähne an, die noch nicht ersetzt wurden. Bei bis zu drei fehlenden Zähnen ist ein Abschluss ggf. mit einem Risiko­zuschlag meist möglich. Ab vier oder mehr fehlenden Zähnen können Betroffene in der Regel keine Zahnzusatz­versicherung mehr abschließen.

Zwei Zahnzusatzversicherungen gleichzeitig abschließen: geht das?

Ja. Grund­­sätzlich können Sie zeit­gleich bei zwei oder mehr Zahn­zusatz­versicherungen versichert sein ("Doppel­versicherung"). Das ist sinnvoll, wenn beide Versicherungen verschiedene Leistungen abdecken. Doch egal, wie viele Zahn­versicherungen Sie haben: Ihnen werden nie mehr als 100 Prozent der insgesamt ent­standenen Kosten erstattet. Zur Vermeidung einer Über­versicherung ist der Zahnschutz der Allianz jedoch als alleinige Zusatz­absicherung vorgesehen.

Wie erfährt die Zahnzusatzversicherung von angeratenen oder laufenden Behandlungen?

Sie selbst geben Ihrer Versicherung Auskunft darüber, ob Sie sich in laufender Behandlung befinden. Sowohl zu Vertrags­beginn als auch auf Nachfrage im weiteren Versicherungs­verlauf. Für die meisten Zahn­zusatz­versicherungen müssen Sie daher einige Gesundheits­fragen beantworten – zu Ihrem Zahnstatus, Behandlungen oder Vorerkrankungen.

­Wird eine Zahn­behandlung angeraten oder angedacht, bedeutet dies: Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin hat nach eingehenden Unter­suchungen einen Zahn­schaden bzw. den Bedarf für eine Behandlung diagnostiziert und Ihnen entsprechende Therapien bzw. Behandlungs­maßnahmen vorgeschlagen. Dazu gehört beispiels­weise die Erstellung eines Heil- und Kostenplans, die Besprechung von Röntgen­bildern oder ein Vermerk in Ihrer Patienten­akte. Diese Informationen kann Ihr Versicherer zur Prüfung von Leistungen bei Bedarf abrufen.

Welche Gesundheitsfragen stellt die Allianz?

Die Allianz stellt Ihnen so wie die meisten anderen Zahn­zusatz­versicherungen vor Vertrags­abschluss in der Regel einige (Gesundheits-)Fragen zu

  • dem Zustand Ihrer Zähne,
  • angeratenen Therapien,
  • laufenden Zahn­behandlungen,
  • fehlenden Zähnen oder
  • bekannten Vor­erkrankungen.

Auf Basis Ihrer Antworten werden Ihr Risiko­­profil berechnet und die Beitrags­zahlungen für Ihre Zahn­zusatz­versicherung bemessen. Zwar gibt es auch Zahn­zusatz­versicherungen ohne Gesundheits­prüfung bzw. ohne Gesundheits­fragen. Doch Zahn­zusatz­versicherungen ohne Gesund­heits­fragen sind meist teurer als Tarife mit Gesund­heits­prüfung und bieten oftmals eingeschränkte Leistungen.

Und: Bereits angeratene oder begonnene Zahn­behandlungen zahlen diese Zahn­zusatz­versicherungen in der Regel auch nicht. Nehmen Sie hingegen den Gesund­heits­check in Kauf, können Sie beispiels­weise von einer größeren Auswahl an Zahn­tarifen ohne Warte­zeiten mit einem größeren Leistungs­umfang profitieren.

Muss ich die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten?

Schummeln lohnt nicht: Bei Abschluss einer ZZV unter­schreiben Sie im Normalfall eine Schweige­pflicht­entbindung. Diese erlaubt dem Versicherer, im Versicherungs­fall bei Zweifeln Aus­künfte bei Ihrer behandelnden Zahnärztin oder Ihrem behandelnden Zahnarzt einzu­holen. Beantworten Sie die Gesundheits­fragen also wahrheits­gemäß und mit Sorgfalt. Eine Über­prüfung Ihrer Angaben findet zwar vorerst nicht statt. Tritt jedoch der Leistungsfall ein, darf die Zahn­zusatz­versicherung auf Wunsch Einsicht in Ihre Patienten­akte nehmen. Bei falschen Angaben kann die Versicherung ihre Leistung verweigern und Ihnen im schlimmsten Fall die Zahnzusatz­versicherung kündigen.
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