- Befinden Sie sich bereits in laufender Behandlung bei Zahnarzt oder Kieferorthopädin, können Sie bei den meisten Versicherern keinen Neuvertrag für eine Zahnzusatzversicherung (ZZV) mehr abschließen. Das gilt in der Regel auch bei zahnärztlich angeratenen Behandlungen.
- Die Allianz MeinZahnschutz-Tarife sind ebenfalls nicht abschließbar, wenn bei Ihnen eine zahnärztliche Behandlung beabsichtigt ist oder Sie bereits zahnmedizinisch behandelt werden. Ihre aktuelle Behandlung kann damit nicht versichert werden. Dafür profitieren Sie mit dem Allianz Sofortschutz bei allem, was danach kommt – ganz ohne Wartezeiten.
- Nur wenige Anbieter übernehmen bei laufenden Behandlungen einen geringen Teil der Behandlungskosten, wenn Sie eine ZZV rückwirkend oder nachträglich abschließen. Vereinzelt sind Tarife mit Risikozuschlag möglich. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss deren Leistungen und Vertragslaufzeiten genau.
- Schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung unbedingt frühzeitig ab. Bevor ein zahnmedizinisches Problem auftritt und eine Erstdiagnose gestellt wurde. Je früher Sie einsteigen, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge.
Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung

Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung abschließen: Kurz erklärt
Was ist der Unterschied zwischen einer laufenden und einer angeratenen Behandlung?

Laufende Behandlung:
Behandlungsstatus: Sie befinden sich aufgrund einer früheren Diagnose bereits in zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung.
Definition: Wurde mit einer angeratenen oder angedachten Behandlung auch wirklich begonnen, handelt es sich um eine laufende Behandlung.
Angeratene Behandlung:
Behandlungsstatus: Im Rahmen eines ärztlichen Beratungsgesprächs wurden z. B. Röntgenaufnahmen zur Diagnosefindung einer bevorstehenden Zahnbehandlung oder ein Heil- und Kostenplan erstellt und in Ihrer Patientenakte vermerkt.
Definition: Wurde bei Ihnen eine Zahnerkrankung diagnostiziert und eine entsprechende Behandlungsmaßnahme oder Therapie vorgeschlagen, gilt die ärztliche Behandlung als angeraten.
Was ist eine beabsichtigte Behandlung?
Sie waren noch nicht in der zahnärztlichen Praxis, wissen aber bereits, dass Sie sich demnächst die Zähne machen lassen müssen? Dann ist von einem geplanten Zahnersatz bzw. einer beabsichtigten Zahnbehandlung die Rede. Dies trifft beispielsweise für einen Zahnarztbesuch aus einem der folgenden Gründe zu:
- Regelmäßige/wiederkehrende Zahnschmerzen mit unklarer Ursache
- Füllung oder Inlay herausgefallen, Zahn verloren
- Stück vom Zahn abgebrochen/Riss im Zahn
- Verdacht auf Zahnfehlstellungen bei Kindern
- Unser Tipp: Zwar sind bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte Zahnbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen bei den meisten Anbietern nicht in den Versicherungsleistungen enthalten. Aber: Mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung wie den Allianz MeinZahnschutztarifen können Sie zukünftige Zahnarztkosten umfassend absichern.
Ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung möglich?
Frühzeitig abschließen und günstige Beiträge sichern
Wie viel erstattet mir meine Zahnzusatzversischerung?
Worauf muss ich bei einer Zahnzusatzversicherung achten?
Zahnzusatzversicherung abschließen für fehlende, nicht ersetzte Zähne, deren Behandlung noch nicht begonnen oder angeraten wurde: Ist das möglich?
Zwei Zahnzusatzversicherungen gleichzeitig abschließen: geht das?
Wie erfährt die Zahnzusatzversicherung von angeratenen oder laufenden Behandlungen?
Sie selbst geben Ihrer Versicherung Auskunft darüber, ob Sie sich in laufender Behandlung befinden. Sowohl zu Vertragsbeginn als auch auf Nachfrage im weiteren Versicherungsverlauf. Für die meisten Zahnzusatzversicherungen müssen Sie daher einige Gesundheitsfragen beantworten – zu Ihrem Zahnstatus, Behandlungen oder Vorerkrankungen.
Wird eine Zahnbehandlung angeraten oder angedacht, bedeutet dies: Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin hat nach eingehenden Untersuchungen einen Zahnschaden bzw. den Bedarf für eine Behandlung diagnostiziert und Ihnen entsprechende Therapien bzw. Behandlungsmaßnahmen vorgeschlagen. Dazu gehört beispielsweise die Erstellung eines Heil- und Kostenplans, die Besprechung von Röntgenbildern oder ein Vermerk in Ihrer Patientenakte. Diese Informationen kann Ihr Versicherer zur Prüfung von Leistungen bei Bedarf abrufen.
Welche Gesundheitsfragen stellt die Allianz?
Die Allianz stellt Ihnen so wie die meisten anderen Zahnzusatzversicherungen vor Vertragsabschluss in der Regel einige (Gesundheits-)Fragen zu
- dem Zustand Ihrer Zähne,
- angeratenen Therapien,
- laufenden Zahnbehandlungen,
- fehlenden Zähnen oder
- bekannten Vorerkrankungen.
Auf Basis Ihrer Antworten werden Ihr Risikoprofil berechnet und die Beitragszahlungen für Ihre Zahnzusatzversicherung bemessen. Zwar gibt es auch Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung bzw. ohne Gesundheitsfragen. Doch Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen sind meist teurer als Tarife mit Gesundheitsprüfung und bieten oftmals eingeschränkte Leistungen.
Und: Bereits angeratene oder begonnene Zahnbehandlungen zahlen diese Zahnzusatzversicherungen in der Regel auch nicht. Nehmen Sie hingegen den Gesundheitscheck in Kauf, können Sie beispielsweise von einer größeren Auswahl an Zahntarifen ohne Wartezeiten mit einem größeren Leistungsumfang profitieren.
Muss ich die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten?


