Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Fissuren am Zahn sind kleine Furchen in den Kau­flächen der Backen­zähne. In ihnen setzen sich Bakterien besonders leicht fest. Bei mangelnder Mund­hygiene entsteht dann schnell Fissurenkaries.
  • Bei einer Fissuren­ver­siegelung bringt der Zahn­arzt oder die Zahnärztin einen dünnen Kunst­stoff auf den Kau­flächen auf und stellt eine glatte Zahn­ober­fläche her. Das Vorgehen dient der Karies­prophy­laxe und ist lang­fristig eine effektive Maß­nahme für Zahn­erhalt und Ihre Mundgesundheit.
  • Bei Kindern und Jugend­lichen unter 18 Jahren über­nehmen die gesetz­lichen Kranken­versicherungen die Kosten für die Fissuren­versiegelung. Behandelt werden jeweils die zwei großen Backen­zähne, die vor dem Weis­heits­zahn liegen.
  • Aber auch bei (jungen) Erwachsenen ist eine Zahn­versiegelung sinn­voll. Die Kosten dafür müssen Sie jedoch selbst zahlen. Der Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung ist empfehlens­wert: Diese erstattet Ihnen Fissuren­versiegelungen und über­nimmt weitere wichtige Prophylaxemaßnahmen.
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Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalenderjahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.

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Erklärung
Bei der Fissuren­versiegelung glättet die Zahn­ärztin bzw. der Zahn­arzt die Ober­fläche des Zahns. Schmutz und Bakterien können sich dann weniger leicht ablagern.

Die Fissurenversiegelung dient der Vor­beugung von Karies. Fissuren am Zahn sind die vielen kleinen Furchen und Rillen, die den Zahn­schmelz durch­setzen – vor allem an den Backen­zähnen. Besonders tiefe oder schmale Vertiefungen stellen beim Reinigen ein Problem dar. Speise­reste und Mikro­organismen setzen sich dort leichter fest. Es entsteht Zahn­belag, der sich beim Zähne­putzen mit der Zahn­bürste schwer ent­fernen lässt. Dadurch kann es verstärkt zu Fissuren­karies kommen.

Zahnärzt:innen unter­scheiden eine präventive Versiegelung von einer erweiterten Versiegelung:

  • Die präventive Versiegelung kommt bei absolut karies­freien Fissuren zur Anwendung. Eventuell bestehende Verfär­bungen werden von den Zahn­flächen entfernt. Danach wird der Schmelz versiegelt.
  • Bei der erweiterten Versiegelung ist bereits beginnende Karies am Zahn fest­zu­stellen. Die Fissuren­karies werden zunächst minimal­invasiv abgetragen und anschließend wird der Defekt mit einer Füllung (zum Beispiel aus Komposit) versorgt.

Das Zähne versiegeln ist sinn­voll, um Karies erst gar keine Chance zur Entstehung zu bieten.

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Behandlungsablauf
Der Ablauf der Fissuren­versiegelung ist bei Kinder­zähnen (Milch­zähnen) und Erwachsenen­zähnen gleich. Die Zahn­ver­siegelung erfolgt mit einem speziellen Kunst­stoff oder Glasionomer­zement. Dieser verhindert, dass Bakterien ein­dringen, die eine Fissuren­karies verur­sachen können. Die Behand­lung dauert knapp 30 Minuten.
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Im ersten Schritt der Zahnbehandlung reinigt die Zahn­ärztin die Zahn­ober­fläche. Die Zahn­ober­fläche muss komplett belags­frei sein, damit später keine Karies unter der Versiegelung ent­stehen kann. Anschließend wird der Zahn groß­flächig trocken gelegt. Dafür werden Watte­rollen oder ein Koffer­damm (eine Art Spann­gummi) verwendet.
02
Bei der anschließenden Konditio­nierung pinselt der Zahn­arzt eine leichte Säure (z. B. Phosphor­säure) auf den Zahn­schmelz, die die Oberfläche aufraut.
03
Nach dem Ätzen wird das Material für die Grübchen­versiegelung aufgetragen. Zum Abschluss muss der Kunst­stoff noch aus­härten. Dazu kann je nach Material ein besonderes Licht eingesetzt werden.
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Ist der Versiegler (z. B. Kunst­stoff oder Spezial-Zement) ausge­härtet, prüft der Zahn­arzt oder die Zahn­ärztin, ob die Kau­flächen der oberen und unteren Zahn­reihen optimal auf­einander­passen. Kleine Uneben­heiten poliert er weg. Zur Stärkung pinselt er den Zahn mit Fluorid ein.
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Gesamtpreis für Kinder und Erwachsene
Bei Kindern und Jugend­lichen über­nimmt die GKV in der Regel die Kosten der Fissuren­versiegelung. Auf Erwachsene kommen pro versiegeltem Zahn bis zu 50 Euro zu.

Kinder und Jugend­liche zwischen sechs und 17 Jahren dürfen sich freuen: Für sie über­nehmen die gesetz­lichen Kranken­versicherungen die Kosten für eine Fissuren­versiegelung an den ersten und zweiten Backen­zähnen im Rahmen der Prophylaxe.

Sind andere Zähne betroffen oder ist die Patient:in bereits erwachsen, zahlen Sie die Kosten für eine Fissuren­versiegelung selbst. Pro Zahn betragen die Kosten dann rund 15 Euro bis 50 Euro.

  • Nicht erstattungsfähig sind bei Kindern die Kosten für Versiegelungen von Fissuren und Grübchen an den Milch­molaren, an den Prämolaren und an den Front­zähnen oder Eck­zähnen. Der Arzt oder die Ärztin stellt für diese Behand­lung eine Rechnung nach der privat­ärztlichen Gebühren­ordnung für Zahnärzt:innen (GOZ) aus.
  • Erwachsene müssen Fissuren­versiegelungen aus der eigenen Tasche bezahlen – unab­hängig davon, welcher Zahn versiegelt wird.
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Kostenübernahme
Bei Kindern und Jugendlichen zahlt die GKV Versiegelungen an Backenzähnen. Erwachsene erhalten keine Kostenerstattung.
 
Bei Patient:innen zwischen sechs und 17 Jahren zahlt die gesetzliche Kranken­versicherung die Versiegelung an den ersten und an den zweiten Backen­zähnen in voller Höhe. In der Privaten Krankenversicherung hängt die Höhe der Kosten­erstattung von dem gewählten Tarif ab.
Wenn Sie als Patient oder als Patientin eine Zahnzusatzversicherung abge­schlossen haben, ist eben­falls eine Erstattung des Eigen­anteils zu prüfen. Wie in der Kranken­voll­versicherung hängt der Umfang der Erstattung in der Zusatz­versicherung von den Leistungen des gewählten Tarifs ab. Üblich sind zum Beispiel Erstattungen in Höhe von 75 Prozent bis 90 Prozent der insgesamt anfallenden Kosten. In allen MeinZahnschutz-Tarifen der Allianz erhalten Sie 100 Prozent Kosten­erstattung z.B. für z.B. Zahn­reinigung, Prophy­laxe, Fissuren­versiegelung und Zahn­behand­lung - ohne Begrenzung.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzt:innen (GOZ) / für Ärzt:innen (GOÄ).

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Entscheidungs­hilfe
Als wichtige Prophylaxe­maß­nahme über­wiegen die Vorteile der Fissuren­versiegelung. Beachten Sie dennoch unseren Hinweis zu einem möglichen Nachteil.
  • Eine Fissurenversiegelung trägt dazu bei, dass Ihre Zähne länger gesund bleiben und in der Folge weniger zahn­ärztliche Behand­lungen nötig sind.
  • Nach einer Zahn­versiegelung ist die Ober­fläche Ihrer Zähne wieder weit­gehend glatt und frei von Furchen und Grübchen.
  • Bei regel­mäßiger Mund­hygiene sinkt die Karies­an­fällig­keit. Kleine Mikro­organismen auf dem Zahn­schmelz und in den Zahn­zwischen­räumen sind leichter zu entfernen.
  • Allerdings kann sich die Versiegelung in manchen Fällen wieder ablösen. Dies kann auch der Fall sein, wenn Ihnen die Grübchen­ver­siegelung noch optisch intakt erscheint. Ihr Zahn­arzt oder Ihre Zahn­ärztin kann fest­stellen, ob eine Erneuerung der Fissuren­versiegelung notwendig ist.
  • Sind unter dem Versiegelungs­material gegebenen­falls Bakterien verblieben, könnte sich unter Umständen unter der Versiegelung eine versteckte Karies bilden.
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Häufige Fragen
  • Ist eine Fissurenversiegelung bei Kindern sinnvoll?

    Ja, besonders bei Kindern und Jugend­lichen lohnt sich eine Fissuren­versiegelung. Dafür gib es mehrere Gründe:

    • Kariesfreie Milch­zähne sind eine gute Voraus­setzung für die Gesund­heit der bleibenden Zähne. Eine Fissuren­versiegelung der Milch­zähne beugt Karies vor und erhält die Mund­gesundheit.
    • Frisch durch­gebrochene Zähne sind sehr anfällig für Karies. Der Zahn­schmelz ist noch nicht so widerstandsfähig.
    • Viele Kinder und Jugend­liche essen gern Süßes oder naschen zwischen­durch. Zucker bietet optimalen Nähr­boden für Bakterien und Karies im Mund.
    • Die Zahnreinigung von Kindern ist häufig noch nicht so gründ­lich wie bei Erwachsenen.
    • Insbesondere das Tragen einer festen Zahn­spange erhöht das Karies­risiko bei Kindern. Eine Zahn­versiegelung vor dem Einsetzen der Zahn­spange ist sinnvoll.

    Hatte Ihr Kind bereits Karies­befall an den (Milch-)Zähnen, ist eine Fissuren­versiegelung über die genannten Gründe hinaus auf jeden Fall empfehlenswert.

  • Wie lange hält der Schutz der Zahnversiegelung?

    Eine Versiegelung der Zahn­substanz kann sieben bis zehn Jahre halten. Danach kann es sein, dass Sie die Fissuren­versiegelung erneuern lassen müssen, damit es durch unge­schützte Fissuren nicht zu Karies und Zahn­schmerz kommt.
  • Kann Karies durch eine Fissurenversiegelung vollständig verhindert werden?

    Nein, hundert­prozentigen Schutz vor Karies bietet auch eine Zahn­versiegelung nicht. Vor allem in den ersten Monaten nach der Fissuren­versiegelung besteht ein erhöhtes Risiko, dass das Versiegelungs­material abplatzt. Damit steigt das Risiko für Fissuren­karies erneut an, und auch die Zahn­reinigung wird erschwert. Deshalb ist eine regel­mäßige Kontroll­unter­suchung zu empfehlen, um Zahn­schmerzen durch Karies zu verhindern und lang­fristigen Zahnerhalt zu gewährleisten.
  • Wann und wie häufig ist eine Fissurenversiegelung sinnvoll?

    Fissuren am Zahn können sehr unter­schiedlich ausgeprägt sein. Eine Zahn­versiegelung ist vor allem dann sinn­voll, wenn die Grübchen und Rillen (Fissuren) an Ihren Zähnen besonders tief oder eng sind. Die Zahn­reinigung ist an diesen Stellen erschwert. Karies kann sich dort leichter bilden. Auch wenn Sie bereits unter Karies­befall leiden, ist eine Zahn­versiegelung (an karies­freien Zähnen) zur Prophylaxe sinnvoll.

    Üblicher­weise ist eine Versiegelung der Molaren (Backen­zähne im hinteren Kiefer), Prämolaren und Milch­molaren (auch zu Seiten­zähnen zusammen­gefasst) zu empfehlen. Gelegent­lich müssen sogar Fissuren an den Front­zähnen versiegelt werden.

    Die Versiegelung müssen Sie nur dann wieder­holen, wenn das Versiegelungs­material abge­platzt oder abge­tragen ist. Die Halt­barkeit von Zahn­versiegelungen liegt bei bis zu zehn Jahren. Ihr Zahn­arzt oder Ihre Zahn­ärztin gibt Ihnen bei Kontroll­unter­suchungen Auskunft darüber, ob und wann Sie den Schutz an Ihren Zahn­flächen erneuern lassen sollten.

  • Ist eine Fissurenversiegelung schmerzhaft?

    In der Regel treten bei der Fissuren­versiegelung keine Schmerzen auf. Kindern fällt es allerdings oft schwer, den Mund so lange geöffnet zu halten. Aber unbe­handelte Fissuren können zu Karies und damit zu Zahn­schmerz führen.
  • Wie lange darf man nach einer Fissurenversiegelung nicht essen?

    Der Ablauf einer Fissuren­versiegelung endet mit dem Auftragen von Fluorid auf die Zähne. Nach dieser Behand­lung sollten Patient:innen ca. eine Stunde nichts essen oder trinken, um die Wirkung der Fluorid­ierung nicht zu beeinträchtigen.
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