Glatte Zähne sind von Natur aus weniger anfällig für Karies. Allerdings hat der menschliche Zahn keine vollständig glatte Oberfläche. Vielmehr ist der Zahnschmelz von kleinen Furchen durchsetzt, die besonders an den Backenzähnen auftreten. Bei Patienten mit einem bekannten Kariesrisiko ist eine Versiegelung der Molaren (Mahlzähne im hinteren Kiefer), Prämolaren und Milchmolaren zu empfehlen. In der Zahnmedizin werden diese Zähne auch unter dem Begriff Seitenzähne zusammengefasst. Gelegentlich müssen sogar Fissuren an den Frontzähnen versiegelt werden.
Mit einer Fissurenversiegelung glättet der Zahnarzt die Oberfläche des Zahnes. Besonders tiefe oder schmale Vertiefungen stellen beim Reinigen ein Problem dar. Speisereste und Mikroorganismen setzen sich dort leichter fest. Es entsteht Zahnbelag, der sich beim Zähneputzen mit der Zahnbürste schwer entfernen lässt. Dadurch kann es verstärkt zu Fissurenkaries kommen. Die Fissurenversiegelung dient der Vorbeugung oder um bereits bestehende Beschädigungen am Zahn zu beheben.
Zahnärzte unterscheiden eine präventive Versiegelung von einer erweiterten Versiegelung. Dabei werden bestehende Verfärbungen der Zahnoberfläche entfernt. Erst danach wird der Schmelz versiegelt. Eine Versiegelung der Zahnsubstanz kann sieben bis zehn Jahre halten. Danach kann es sein, dass man eine Fissurenversiegelung erneuern lassen muss. Allerdings besteht in den ersten Monaten nach der Zahnversiegelung ein erhöhtes Risiko, dass das Versiegelungsmaterial abplatzt. Damit steigt das Kariesrisiko erneut an, und auch die Mundhygiene wird erschwert. Deshalb ist eine regelmäßige Nachkontrolle zu empfehlen.
Sie sind unsicher und fragen sich: was ist der Unterscheid zwischen einer Füllungstherapie und einer Fissurenversiegelung?
Eine Füllungstherapie wird benötigt, wenn der Zahn bereits Karies hat. Anders bei einer Fissurenversiegelung. Hierbei muss der Zahn kariesfrei sein.
Die Vor und Nachteile einer Behandlung: Nach einer Zahnversiegelung ist die Oberfläche wieder weitgehend glatt und frei von Furchen und Grübchen. Bei regelmäßiger Mundhygiene sinkt die Kariesanfälligkeit. Kleine Mikroorganismen auf dem Zahnschmelz und in den Zahnzwischenräumen sind leichter zu entfernen.
Allerdings kann sich die Versiegelung in manchen Fällen wieder ablösen. Dann sollte sie ersetzt werden. Denn nur eine intakte Fissurenversiegelung erfüllt ihren Zweck. Ihr Zahnarzt kann feststellen, ob einer Erneuerung der Fissurenversiegelung notwendig ist. Dies kann auch der Fall sein, wenn Ihnen die Grübchenversiegelung noch optisch intakt erscheint. Denn bereits feinste Risse erhöhen das Risiko für kariöse Beschädigungen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Versiegelung an den ersten und zweiten Backenzähnen im Rahmen der Prophylaxe, sofern der Patient zwischen sechs und 17 Jahre alt ist. Nicht erstattungsfähig sind Versiegelungen von Fissuren und Grübchen an den Milchmolaren, an den Prämolaren und an den Frontzähnen oder Eckzähnen. Der Arzt stellt für diese Behandlung eine Rechnung nach der privatärztlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) aus.
Pro Zahn betragen die Kosten rund 15 Euro bis 46 Euro. Sofern Sie über 18 Jahre alt sind oder wenn bei Kindern andere als die ersten und die zweiten Backenzähne zu behandeln sind, müssen die Kosten selbst gezahlt werden.
Bei Patienten zwischen sechs und 17 Jahren zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Versiegelung an den ersten und an den bleibenden Backenzähnen in voller Höhe. In der privaten Krankenversicherung hängt die Höhe der Kostenerstattung von dem gewählten Tarif ab.
Wenn Sie als Patient eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, ist ebenfalls eine Erstattung des Eigenanteils zu prüfen. Wie in der Krankenvollversicherung hängt der Umfang der Erstattung in der Zusatzversicherung von den Leistungen des gewählten Tarifs ab. Möglich sind zum Beispiel Erstattungen in Höhe von 90 Prozent oder 75 Prozent der insgesamt anfallenden Kosten. In einigen Premiumtarifen ist sogar eine vollständige Erstattung der Kosten vorgesehen.