• Ein Zahnimplantat ist mehr als nur ein Ersatz für fehlende Zähne – es bringt das Lächeln zurück. Die künstlichen Zahn­wurzeln (Schrauben) werden mit darauf befestigten Kronen oder Brücken als hochwertiger Zahn­ersatz eingesetzt.
  • Je Zahnimplantat belaufen sich die Implantat­kosten für die künstliche Zahn­wurzel auf 1.200 bis 2.200 Euro.
  • Die komplette Kosten­übernahme durch die gesetzlichen Kranken­kassen (GKV) erfolgt nur in Ausnahme­fällen.
  • Gut, wenn Sie eine Zahn­zusatz­versicherung haben: Je nach Tarif erfolgt eine Implantat-Kostenübernahme bis zu 100 Prozent. So wie bei den MeinZahnschutz-Tarifen der Allianz. Diese erstatten bis zu 100 Prozent der Kosten für Implantate inklusive Angst- und Schmerz­ausschaltung.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzt:innen (GOZ) / für Ärzt:innen (GOÄ).

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Definition & Vorteile
Zahn­implantate sind im Kiefer verankerte, künstliche Zahn­wurzeln. Bei Zahn­verlust kann das Zahn­implantat für Sie eine sinnvolle Lösung sein. Hoch­wertige Zahn­implantate punkten vor allem durch lange Haltbar­keit, sind stabil und schonen die umgebenden Zähne sowie deren Zahn­substanz.
Implantate für Zähne dienen als Fundament für den späteren, sicht­baren Zahn­ersatz. Zahnarzt oder Zahnärztin nutzen Zahn­implantate, um hierauf Kronen oder Inlays anzubringen (Suprakonstruktion). Über Implantate können einzelne Zähne, aber auch gleich mehrere fehlende Zähne oder gar ein ganzes Gebiss gleich­zeitig ersetzt werden.
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Diese Leistungen übernimmt die Allianz Zahnzusatzversicherung
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Kosten & Eigenanteil
Implantationen mit mehreren Implantaten können über 10.000 Euro kosten. Kleinere Einzel­implantate kosten bis zu 2.200 Euro. Als GKV-Versicherter oder -Versicherte müssen Sie die Kosten (als Eigenanteil) in der Regel voll aus eigener Tasche zahlen.

Der finanzielle Aufwand für ein Implantat setzt sich zusammen aus Labor­kosten, Material­kosten sowie dem zahn­ärztlichen Honorar.

  • Der Preis für ein einzelnes Implantat als Zahnersatz bewegt sich zwischen 1.200 und 2.200 Euro. Weiter­hin kann ein erhöhter Behand­lungs­aufwand die Kosten beeinflussen.
  • Müssen mehrere Zähne ersetzt werden, summieren sich die Zahn­implantat Kosten. So kann eine Restauration des Ober­kiefers mittels mehrerer Implantate bis zu 15.000 Euro kosten.
  • Zusätzlich kommen Ausgaben für die Supra­konstruktion auf Sie zu. Dabei handelt es sich um die Kosten für den auf einem Zahn­implantat befestigten Zahn­ersatz (Krone, Brücke).
  • Um zu erfahren, welche Ausgaben in Summe anfallen werden, empfiehlt sich ein Heil- und Kostenplan. Dieser wird von der Zahn­arzt­praxis erstellt. Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Zahnarzt informiert Sie über die anfallenden Behandlungskosten. Diese setzen sich aus Implantatkosten sowie den Kosten für die Suprakonstruktion (Zahnersatz auf Implantate) zusammen.
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GKV und Zahnzusatz­versicherung
Ein Zahnimplantat kann schnell teuer werden. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt in der Regel nicht für die Kosten auf. Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie Ihren Eigenanteil senken.

Anders als einige Zahn­zusatz­versicherungen führen die gesetzlichen Kranken­kassen Zahn­implantate nicht in ihrem Leistungs­katalog. Sprich: Der Patient oder die Patientin muss die Kosten für Zahn­implantate selbst tragen. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn eine dringende medizinische Not­wendig­keit gegeben ist. Lediglich für die Supra­konstruktion (Kronen, Brücken, Inlays) auf dem Implantat kann die GKV Zuschüsse gewähren.

  • Tipp: Damit Sie nicht auf Ihren Zahn­implantat-Kosten sitzen bleiben, ist eine Zahn­zusatz­versicherung sinn­voll: Sie senkt Ihren Eigen­anteil erheblich.
Zahnzusatzversicherungen übernehmen Leistungen bis zu 100 Prozent:

Je nach tariflich vereinbarter Leistung der Zahn­zusatz­versicherung ist eine Kosten­erstattung bei Implantaten von bis zu 100 Prozent der Gesamt­kosten möglich.

  • Die MeinZahnschutz-Tarife der Allianz leisten mit bis zu 100 Prozent Kostenerstattung für Zahnersatz z. B. Brücken, Kronen, Implantate und Inlays inklusive Angst- und Schmerz­ausschaltung. Ganze 100 Prozent in allen Tarifen gibt es für professionelle Zahnreinigung (PZR), Bleaching und Kunststoffüllungen!

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. (Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzt:innen (GOZ) / für Ärzt:innen (GOÄ).)

Im abgebildeten Beispiel handelt es sich um ein Einzelimplantat mit Verblendmetall-Keramikkrone.

Die gesetzlichen Kranken­kassen übernehmen keine Kosten für die künstliche Zahn­wurzel (Implantat) an sich. Der sogenannte GKV-Festzuschuss greift nur für Zahn­ersatz auf dem Implantat: der Supra­konstruktion. Die Höhe dieses Zuschusses richtet sich nach der Regelversorgung, der zahnmedizinischen Notwendigkeit und des vorliegenden Befundes. Somit verbleiben Ihnen in der Regel hohe Restkosten (Eigenanteil). Die Allianz Zahn­zusatz­versicherung über­nimmt bis zu 100 Prozent der Implantat­kosten für Implantat und Suprakonstruktion.
Bei einem Einzelimplantat mit Verblendmetall-Keramikkrone betragen die Gesamtkosten circa 2.900 €. Die GKV übernimmt in diesem Fall 607 €, ohne Zusatzversicherung müssen Sie 2.293 € selbst bezahlen. Der Allianz Tarif MeinZahnschutz 75 übernimmt 1.568 €, MeinZahnschutz 90 deckt 2.003 € ab, und MeinZahnschutz 100 übernimmt die gesamten Kosten inklusive der Leistung der Krankenkasse.
Beitrags­beispiele
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Varianten und Unterschiede
Zahnimplantate gibt es in zahlreichen Varianten. Sie unterscheiden sich generell in ein- oder zwei­teilige Implantate sowie Form und Material. Je nach Art des Implantats gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, Behandlungsabläufe und Kosten. Eines haben sie jedoch gleich: Das Implantat wird in den Knochen eingesetzt und bildet das sichere Fundament für Zahnkrone, Zahn­brücke oder Zahnprothese.
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Erklärung
Sofortimplantate werden direkt nach der Zahn­extraktion in das Zahn­fach gesetzt. Dies erfolgt meist in nur einer Behandlungs­sitzung. Erfahren Sie hier mehr zu den Sofort­implantat Kosten und welche Vorteile und Nach­teile es gibt:

Das Implantat selbst besteht in der Regel aus Titan oder einer Titan-Legierung. Als Alternative kommt Zirkonoxid­keramik in der Zahn­lücke als künstliche Zahn­wurzel zum Einsatz. Für die Krone kommen unter­schied­liche Materialien in Frage. Dabei haben Keramik­kronen die Voll­guss­krone (z. B. Metall, Gold) aus ästhetischen Gründen schon lange abgelöst. Keramik ähnelt dem natürlichen Zahn.

Eine Vollkeramikkrone ist die kosten­intensivste Variante. Kosten­günstige Alternativen sind Keramik­verblend­kronen oder kunst­stoff­verblendete Kronen. Alle Zahn­ersatzteile und Auf­bauten, die auf einem Zahn­implantat befestigt sind, werden unter dem Begriff Supra­konstruktion zusammengefasst.

Nachteil beim Sofortimplantat

Ein Sofortimplantat kann meist nur bei einwurzligen Zähnen (z.B. Front­zahn­bereich) einge­bracht werden. Die Belast­barkeit von Sofort­implantaten ist grund­sätzlich geringer als bei klassischen Implantaten im ausge­heilten Knochen. Über weitere mögliche Nach­teile wird Sie Ihr Zahn­arzt oder Ihre Zahn­ärztin informieren.

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Vergleich
Welche Vorteile bietet ein Implantat gegenüber einer Brücke? Erfahren Sie hier die grund­sätzlichen Unter­schiede sowie die Vor- und Nach­teile der jeweiligen Zahnersatzlösung.
Implantate und Brücken gehören zum fest­sitzenden Zahn­ersatz. Kann dieser aufgrund der Gegeben­heiten nicht zum Einsatz kommen, bleibt als Alternative noch eine Zahnprothese. Ihre Nach­teile: Anders als bei Implantaten und Brücken ist der Trage­komfort von Prothesen geringer und die Halt­bar­keit ist eingeschränkt.
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Behandlungsablauf

1. Vorgespräch und Kostenplanung

Ist ein Eingriff bei Ihnen überhaupt möglich? In der Voruntersuchung prüft die Zahn­ärztin bzw. der Zahn­arzt Ihre Voraussetzungen, z.B. ob genug Kieferknochen als Implantatbett (Knochen und Weichgewebe) vorhanden ist. Oder ob erst ein Knochenaufbau erfolgen muss. In einem anschließenden Beratungsgespräch wird das weitere Vorgehen mit Ihnen genau besprochen.

2. Zähne entfernen

Bei der Behandlung (Eingriff) muss zuerst der Zahn oder die Zähne entfernt werden, die durch das Implantat ersetzt werden. Dieser Schritt erfolgt zumeist unter Betäubung.

3. Wichtig in der Implantat Zahnbehandlung: Heilen lassen

Als nächstes muss die Wunde abheilen. Das wird als Einheilung des Zahnimplantats bezeichnet. In der Regel kann nach ein paar Wochen mit dem Einsetzen der Zahnimplantate begonnen werden.

4. Knochen vorbereiten

In manchen Fällen ist der Kieferknochen zu dünn, um das Implantat zu halten. In diesem Fall wird zur Verdickung des Kieferknochens ein Knochenaufbau mit Knochenersatzmaterial oder ein Sinuslift durchgeführt. Sinuslift bezeichnet den Knochenaufbau im Oberkiefer. Kam es aufgrund fehlender Zähne zu einem Knochenrückgang, können die Knochen auf diese Art gestärkt werden. Das ist nötig, damit die Implantate fest verwachsen können.

5. Implantatkörper einsetzen

Zuerst werden die Implantatkörper eingesetzt. Dabei handelt es sich um einen chirurgischen Eingriff. Auch hier gilt, dass danach eine Pause notwendig ist, damit sich das Implantat fest im Kiefer verankern kann und die Wunde verheilt.

6. Implantatfreilegung für weitere Behandlungsschritte

Bei der Implantatfreilegung wird das Zahnfleisch auf die weiteren Behandlungsschritte vorbereitet, wie z.B. das Anbringen der Zahnkrone. Hierzu wird das Zahnfleisch über dem Implantat mittels eines kleinen chirurgischen Eingriffs geöffnet. Im Anschluss wird ein Zahnfleischformer (Gingivaformer) eingefügt.

7. Zahnkrone anbringen

Ist alles zufriedenstellend verlaufen, wird bei einem weiteren Termin der Implantataufbau angebracht und die Kronen (wahlweise auch Brücken oder Prothesen) werden befestigt.

8. Kontrolle und Nachsorge

Um Entzündungen nach der OP entgegenzuwirken, sollte unbedingt auf entsprechende Zahnpflege und Mundhygiene geachtet werden. Die halbjährlichen Nachkontrollen in Ihrer zahnärztlichen Praxis sind Pflicht. Es empfiehlt sich nach der Abheilung des Zahnimplantats auch eine professionelle Zahnreinigung.

Der Behandlungsablauf für Sofortimplantate ist im Vergleich zu den "herkömmlichen" Implantaten einfacher. Die Implantation findet in nur einer Sitzung statt.

Nach einem Vorgespräch und einer Voruntersuchung erfolgt die Kostenplanung für die Behandlung. Dazu wird ein Behandlungsplan erstellt, welcher gleichzeitig als Kostenvoranschlag gilt. Im Anschluss werden die betroffenen Zähne entfernt und das Implantat sofort im Rahmen der Zahnbehandlung eingesetzt. Die Behandlung findet unter örtlicher Betäubung statt.

Direkt im Anschluss an die Sofortimplantation sollten Sie schwere körperliche Arbeiten sowie Sport meiden. Empfohlen wird zudem, für 48 Stunden nach der Behandlung auf Tee, Kaffee, Alkohol und Nikotin zu verzichten. So wird die Einheilung erleichtert. Ebenso unverzichtbar ist im Nachgang eine gründliche Zahnpflege rund um das frisch gesetzte Implantat.

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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?

Wie erfolgt die Beantragung eines Implantats bei der Zahnzusatzversicherung (Kostenübernahme)?

Beim Zahnersatz Implantat sieht die Rechnungsstellung und Erstattung wie folgt aus: Ihr Implantologe oder Ihre Implantologin erstellt einen Heil- und Kostenplan. Diesen reichen Sie bei Ihrer GKV ein. Der Heil- und Kostenplan ist nach Genehmigung durch die GKV sechs Monate gültig.

Falls Sie eine Zahnzusatzversicherung haben: Zeitgleich reichen Sie (für die Restkosten) den Heil- und Kostenplan bereits bei Ihrem privaten Zahnzusatzversicherer ein. Von ihm erhalten Sie üblicherweise in kurzer Zeit die Information, welchen Anteil der Sofortimplantats-Kosten Ihre Zahnzusatzversicherung übernimmt.

Können bei einer Zahnimplantation alle Zähne ersetzt werden?

Nein, in der Regel macht es keinen Sinn, alle Zähne durch Implantate zu ersetzen. Meist ist dies auch gar nicht erforderlich. Durch den Einsatz von wenigen Implantaten pro Kiefer kann eine bestmögliche Versorgung gewährleistet werden. Die Behandlung ist weitgehend risikofrei.

Auch auf die Gestaltung Ihrer „neuen“ Zähne können Sie Einfluss nehmen. Farbe, Größe und Stellung besprechen Sie gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt. Die Kosten für das Zahnimplantat übernimmt eine private Zahnzusatzversicherung. Sichern Sie mit einer Zahnzusatzversicherung Leistungen für eine Kostenübernahme der Behandlung von bis zu 100 Prozent.

Wie lange dauern Implantat Behandlungen?

Die Implantation dauert je nach Implantat-Art unter­schiedlich lange: Je nach Schwere­grad und Anzahl der zu ersetzenden Zähne kann die Behandlung mit "normalen, her­kömmlichen" Zahn­implantaten und je nach erforder­lichem Knochen­aufbau zwischen neun und zwölf Monaten dauern.

Im Vergleich dazu bieten Sofort­implantate den Vorteil, dass Sie Ihr Gebiss praktisch sofort nach dem Einsetzen wieder nutzen können. Sofort­implantate werden in nur einer Sitzung eingesetzt, können aber nicht immer angewandt werden.

Wie lange muss ein Zahnimplantat einheilen?

Nachdem der Implantat­körper in einer ersten OP erfolgreich einge­bracht wurde, sollten Sie sich einige Zeit Schonung gewähren. Die Einheilung des Zahn­implantats kann zwischen zwei und sechs Monaten liegen. Zwei bis vier Monate im Unter­kiefer, vier bis sechs Monate im Oberkiefer. Erst dann schließt sich das Knochen­gewebe um das Implantat. Diese Zeit wird in der Implantologie auch Einheilungs­phase (Einheils­phase) genannt.

Im Anschluss wird in einer weiteren Behandlung der Zahn­ersatz (z. B. eine Zahn­krone) auf das Implantat gesetzt – die sogenannte Suprakonstruktion. Ihr Zahnersatz wird im Labor auf Basis Ihrer Gebissabdrücke passgenau für das Implantat angefertigt. Sobald der Zahnersatz auf das Implantat montiert wird, spüren Sie wieder ein natürliches Mundgefühl. Nach Abklingen der Behandlungswunden können Sie wieder gewohnt beißen und kauen. Und lächeln.

Welche Voraussetzungen gibt es für Implantate?

Ob als Sofort­implantat oder mit einem lang­wierigerem Knochen­aufbau: Die Band­breite der Implantologie ist groß und bis auf wenige Aus­nahmen kann heute beinahe jedem Patienten und jeder Patientin ein Zahn­implantat als Zahnersatz eingesetzt werden.

Allgemeine Voraussetzungen für Implantate aus Titan oder Keramik sind:

  • Eine gute Kiefer­knochen­qualität (bei Implantat Ober­kiefer und Unter­kiefer) sowie eine aus­reichende Knochen­menge und Knochen­breite. Je stärker der Knochen, desto problem­loser hält das Implantat.
  • Weiterhin sollten keine schweren Grund­krank­heiten (z. B. Blut­erkrankungen) vorliegen.
  • Auch eine Parodontitis (Entzündung des Zahn­betts) darf nicht vorliegen, sie muss mittels Parodontitisbehandlung therapiert werden. Erst danach kann ein Knochen­aufbau erfolgen, falls nötig.
  • Entscheidend ist eine kontinuierlich gute Mund­hygiene und Zahn­pflege, vor allem nach der Behandlung. Das stellt sicher, dass keine Entzündungen an den Über­gängen zwischen Implantat und Zahn­fleisch entstehen.
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