• Zahnimplantate sind eine Form von hoch­wertigem Zahn­ersatz. Auf künstliche Zahn­wurzeln (Schrauben) werden Zahn­kronen oder Brücken befestigt. Die Zahn­ärztin oder der Implanto­loge setzt die Schrauben in zahn­lose Kieferabschnitte ein.
  • Zahnimplantate haben vielfältige Vorteile gegen­über Alternativen. Sie können zwischen vielen Arten von Implantaten wählen, als Material haben sich Titan oder Keramik (Zirkonoxid) bewährt. 
  • Je Zahnimplantat belaufen sich die Implantatkosten für die künstliche Zahn­wurzel auf 1.200 bis 2.200 Euro
  • Die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Kranken­kassen (GKV) erfolgt nur in Ausnahme­fällen. Gut, wenn Sie dann eine Zahn­zusatz­versicherung haben: Je nach Tarif erfolgt eine Implantat-Kostenübernahme bis zu 100 Prozent. So wie bei den MeinZahnschutz-Tarifen der Allianz. Diese erstatten bis zu 100 Prozent der Kosten für Implantate inklusive Angst- und Schmerz­ausschaltung.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzt:innen (GOZ) / für Ärzt:innen (GOÄ).

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Definition & Vorteile
Zahn­implantate sind im Kiefer verankerte, künstliche Zahn­wurzeln. Bei Zahn­verlust kann das Zahn­implantat für Sie eine sinnvolle Lösung sein. Hoch­wertige Zahn­implantate punkten vor allem durch lange Haltbar­keit, sind stabil und schonen die umgebenden Zähne sowie deren Zahn­substanz.

 

Implantate für Zähne dienen als Fundament für den späteren, sicht­baren Zahn­ersatz. Zahnarzt oder Zahnärztin nutzen Zahn­implantate, um hierauf Kronen oder Inlays anzubringen. Über Implantate können einzelne Zähne, aber auch gleich mehrere fehlende Zähne oder gar ein ganzes Gebiss gleich­zeitig ersetzt werden.

Sei es durch eine Ent­zündung, einen Unfall oder durch genetisch bedingte Beschwerden (z.B. Schwund des Kiefer­knochens): Im Laufe des Lebens kann der Mensch natürliche Zähne verlieren. Ent­stehende Zahn­lücken sind dann nicht nur ein optisches Problem, sondern auch eine zahn­medizinische Aufgabe. Denn durch Zahn­lücken fehlt z.B. der ent­sprechende Auf­biss für einen anderen Zahn oder es droht Kieferknochen­schwund. Hier ist das Einsetzen eines Zahn­implantats ein bewährtes Routine­verfahren bei Zahnärzten und -ärztinnen, um Zahn­lücken schmerz­schonend und optisch attraktiv zu schließen.
  • Ästhetik: Für ein schönes Lächeln sind Zahn­implantate im Vergleich zu den Alternativen oftmals die ideale Wahl.
  • Zahn­implantate sind fest im Kiefer verankert.
  • Sie verursachen keine Druck­stellen im Mund.
  • Implantate haben eine sehr hohe Lebens­dauer: Eines der wichtigsten Vorteile im Vergleich zu Alternativen ist die lange Halt­bar­keit von Implantaten. Wenn Sie jetzt noch auf eine gesunde Mund­hygiene, Zahn­pflege sowie regel­mäßige zahnärztliche Kontrollen achten, haben Implantate eine noch längere Lebens­dauer.
  • Gesunde Zähne werden geschont: Alternative Behandlungen, wie z. B. Zahn­brücken, haben den Nachteil, dass zur Anbringung teil­weise gesunde Zähne abge­schliffen werden müssen. Bei Implantaten ist das nicht der Fall. Dort bleibt die Zahn­substanz benachb­arter Zähne komplett erhalten.
  • Knochen­schwund wird vermieden: Sie haben den Vorteil, dass Sie nach der Behandlung ihren Kiefer­knochen wieder stimulieren bzw. benutzen – ähnlich wie bei gesunden Zähnen. Damit beugen Sie auch dem Knochen­schwund vor.

Die Implantation (Zahn­implantat Dauer) dauert je nach Implantat-Art unter­schiedlich lange: Je nach Schwere­grad und Anzahl der zu ersetzenden Zähne kann die Behandlung mit "normalen, her­kömmlichen" Zahn­implantaten (z.B. Implantaten aus Titan) und je nach erforder­lichem Knochen­aufbau zwischen neun und zwölf Monaten dauern.

Im Vergleich dazu bieten Sofort­implantate den Vorteil, dass Sie Ihr Gebiss praktisch sofort nach dem Einsetzen wieder nutzen können. Sofort­implantate werden in nur einer Sitzung eingesetzt, können aber nicht immer angewandt werden.

Beitrag zur Allianz Zahnzusatzversicherung berechnen
Das leistet die Allianz bei Implantaten
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Vergleich
Welche Vorteile bietet ein Implantat gegenüber einer Brücke? Erfahren Sie hier die grund­sätzlichen Unter­schiede sowie die Vor- und Nach­teile der jeweiligen Zahnersatzlösung.
Implantate und Brücken gehören zum fest­sitzenden Zahn­ersatz. Kann dieser aufgrund der Gegeben­heiten nicht zum Einsatz kommen, bleibt als Alternative noch eine Zahnprothese. Ihre Nach­teile: Anders als bei Implantaten und Brücken ist der Trage­komfort von Prothesen geringer und die Halt­bar­keit ist eingeschränkt.
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Art
Implantate unterscheiden sich nach Material, Art, Voraussetzungen, Kosten, Implantatsystem und Behandlungs­ablauf. Die Implantologie hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt. Wie sich z.B. Implantate aus Keramik oder Titan unter­schieden, erklären wir hier:

Zahnimplantate gibt es in zahlreichen Formen und Varianten. Eines haben sie jedoch gleich: Das Implantat wird in den Knochen eingesetzt und bildet das sichere Fundament für Zahnkrone, Zahn­brücke oder Zahnprothese.

  • Die Implantate als "künstliche Zahn­wurzel" unterscheiden sich generell in ein- oder zwei­teilige Implantate sowie Form und Material.
  • Im Vergleich zu einem "herkömmlichen" Metall- bzw. Keramik-Implantat, kann ein Sofortimplantat direkt nach der Extraktion eines Zahnes sofort in das Zahn­fach gesetzt werden – in nur einer Sitzung.
  • Welches Implantat für Sie das Richtige ist, entscheidet der Zahn­arzt oder die Zahn­ärztin mit Ihnen in der Vorbesprechung Ihrer Zahnersatzbehandlung.
  • Zudem können Zahn­ärzte und Zahnärztinnen auf verschiedene Implantat­systeme (Hersteller, Marken) zurück­greifen. Diese Systeme für Zahn­implantate unter­scheiden sich sehr, entscheidend sind für Patienten und Patientinnen dann meist Halt­bar­keit und Kosten.
Aufbau
Der  Aufbau des Zahnimplantats besteht aus drei Teilen:
Das Bild zeigt eine schematische Darstellung eines Zahnimplantats in drei Teilen. Der unterste Teil ist der Implantatkörper (1), der in den Kieferknochen eingesetzt wird. Darauf folgt der Implantataufbau (2), der das Implantat mit dem künstlichen Zahn verbindet. Der oberste Teil ist die Implantatkronen (3), die den sichtbaren, funktionellen Teil des Zahns darstellt. Die einzelnen Teile sind durch Pfeile und Beschriftungen deutlich gekennzeichnet.
Das Bild zeigt eine schematische Darstellung eines Zahnimplantats in drei Teilen. Der unterste Teil ist der Implantatkörper (1), der in den Kieferknochen eingesetzt wird. Darauf folgt der Implantataufbau (2), der das Implantat mit dem künstlichen Zahn verbindet. Der oberste Teil ist die Implantatkronen (3), die den sichtbaren, funktionellen Teil des Zahns darstellt. Die einzelnen Teile sind durch Pfeile und Beschriftungen deutlich gekennzeichnet.
  1. Implantatkörper
  2. Implantat-Aufbau
  3. Krone, Brücke, Prothese (Suprakonstruktion)

Der Implantatkörper ist eine festsitzende, künstliche Zahn­wurzel. Im Prinzip handelt es sich um eine Schraube, die in den Kiefer­knochen (z. B. Ober­kiefer) einge­pflanzt wird. Der Zahn­implantat-Aufbau wird an der Schraube befestigt und dient als Verbindung zur Supra­konstruktion, z.B. einer keramischen Zahnkrone. Diese wird entweder verklebt oder eben­falls ange­schraubt. Ebenso lassen sich Prothesen mittels eines Implantats fest verankern.

Wie lange muss ein Zahn­implantat einheilen?

Nachdem der Implantat­körper in einer ersten OP erfolgreich einge­bracht wurde, sollten Sie sich einige Zeit Schonung gewähren. Die Einheilung des Zahn­implantats kann zwischen zwei und sechs Monaten liegen. Zwei bis vier Monate im Unter­kiefer, vier bis sechs Monate im Oberkiefer.

Erst dann schließt sich das Knochen­gewebe um das Implantat. Dies Zeit wird in der Implantologie auch Einheilungs­phase (Einheils­phase) genannt.

Im Anschluss wird in einer weiteren Behandlung der Zahn­ersatz (z. B. eine Zahn­krone) auf das Implantat gesetzt – die sogenannte Suprakonstruktion.

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Erklärung
Sofortimplantate werden direkt nach der Zahn­extraktion in das Zahn­fach gesetzt. Dies erfolgt meist in nur einer Behandlungs­sitzung. Erfahren Sie hier mehr zu den Sofort­implantat Kosten und welche Vorteile und Nach­teile Sie haben könnten:

Das Implantat selbst besteht in der Regel aus Titan oder einer Titan-Legierung. Als Alternative kommt Zirkonoxid­keramik in der Zahn­lücke als künstliche Zahn­wurzel zum Einsatz. Für die Krone kommen unter­schied­liche Materialien in Frage. Dabei haben Keramik­kronen die Voll­guss­krone (z. B. Metall, Gold) aus ästhetischen Gründen schon lange abgelöst. Keramik ähnelt dem natürlichen Zahn.

Eine Vollkeramikkrone ist die kosten­intensivste Variante. Kosten­günstige Alternativen sind Keramik­verblend­kronen oder kunst­stoff­verblendete Kronen. Alle Zahn­ersatzteile und Auf­bauten, die auf einem Zahn­implantat befestigt sind, werden unter dem Begriff Supra­konstruktion zusammengefasst.

Nachteil beim Sofortimplantat

Ein Sofortimplantat kann meist nur bei einwurzligen Zähnen (z.B. Front­zahn­bereich) einge­bracht werden. Die Belast­barkeit von Sofort­implantaten ist grund­sätzlich geringer als bei klassischen Implantaten im ausge­heilten Knochen. Über weitere mögliche Nach­teile wird Sie Ihr Zahn­arzt oder Ihre Zahn­ärztin informieren können.

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Kosten & Eigenanteil
Implantationen mit mehreren Implantaten können über 10.000 Euro kosten. Kleinere Einzel­implantate kosten bis zu 2.200 Euro. Als GKV-Versicherter oder -Versicherte müssen Sie die Kosten (als Eigenanteil) in der Regel voll aus eigener Tasche zahlen. Lesen Sie, wie Sie diese Kosten­lücke schließen können:

Der finanzielle Aufwand für ein Implantat setzt sich zusammen aus Labor­kosten, Material­kosten sowie dem zahn­ärztlichen Honorar.

  • Der Preis für ein einzelnes Implantat bewegt sich zwischen 1.200 und 2.200 Euro. Dies gilt, wenn ein Zahn ersetzt werden muss. Weiter­hin kann ein erhöhter Behand­lungs­aufwand die Kosten beeinflussen.
  • Müssen mehrere Zähne ersetzt werden, summieren sich die Zahn­implantat Kosten. So kann eine Restauration des Ober­kiefers mittels mehrerer Implantate bis zu 15.000 Euro kosten.
  • Zusätzlich kommen Ausgaben für die Supra­konstruktion auf Sie zu. Dabei handelt es sich um die Kosten für den auf einem Zahn­implantat befestigten Zahn­ersatz (Krone, Brücke).
  • Um zu erfahren, welche Ausgaben in Summe anfallen werden, empfiehlt sich ein Heil- und Kostenplan. Dieser wird von der Zahn­arzt­praxis erstellt. Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Zahnarzt informiert Sie über die anfallenden Behandlungskosten, die sich aus Implantatkosten sowie den Kosten für die Suprakonstruktion (Zahnersatz auf Implantate) zusammensetzen.

Im Gegensatz zur Zahn­zusatz­versicherung führen die gesetzlichen Kranken­kassen Zahn­implantate nicht in ihrem Leistungs­katalog. Sprich: Der Patient oder die Patientin muss die Kosten für Zahn­implantate selbst tragen. Ausnahmen (seltene Ausnahme­indikationen für besonders schwere Fälle) werden nur gemacht, wenn eine dringende medizinische Not­wendig­keit gegeben ist. Lediglich für die Supra­konstruktion kann die GKV auch befund­bezogene Zuschüsse gewähren.

Tipp: Damit Sie nicht auf Ihren Zahn­implantat-Kosten sitzen bleiben, ist eine Zahn­zusatz­versicherung sinn­voll: Sie senkt Ihren Eigen­anteil erheblich. Abhängig von Dauer der Versicherungszeit und Tarif sind hier bis zu 100 Prozent Kostenübernahme möglich - Ihr Eigenanteil liegt im Idealfall bei null.

Wischen um mehr anzuzeigen

Ungefähre Kosten von Titanimplantaten
1.500 - 3.000 €
Ungefähre Kosten von Keramikimplantaten 2.000 - 4.000 €
Eigenanteil

Die gesetzlichen Kranken­kassen übernehmen keine Kosten für die künstliche Zahn­wurzel (Implantat) an sich. Der sogenannte GKV-Festzuschuss greift nur für Zahn­ersatz auf dem Implantat: der Supra­konstruktion.

  • Die Höhe dieses Zuschusses richtet sich nach der Regelversorgung, der zahnmedizinischen Notwendigkeit und des vorliegenden Befundes.
  • Für den Zuschuss benötigen Sie den Heil- und Kostenplan, den Sie vor der Zahn­ersatz­behandlung Ihrer GKV vorlegen müssen.
  • An den Kosten für eine Implantatbehandlung inklusive Suprakonstruktion beteiligt sich die GKV nur mit einem Festzuschuss. Somit verbleiben Ihnen hohe Restkosten (Eigenanteil). Bei einem Einzelimplantat mit Implantatkrone, das 2.820 Euro kostet (abzüglich GKV-Festzuschuss von 581 Euro für den Aufbau), verbleiben Ihnen beispielsweise noch 2.239 Euro als Restkosten bzw. Eigenanteil.
  • Tipp: Eine sehr gute Zahn­zusatz­versicherung über­nimmt hier bis zu 100 Prozent der Implantat­kosten für Implantat und Suprakonstruktion. Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie also bei Leistung und Kosten­über­nahme recht­zeitig vorsorgen.
Kostenübernahme

Darum ist für Implantate die Zahnzusatz sinnvoll

Gerade bei teuren Zahn­ersatz­behandlungen wie bei Zahn­implantaten können Sie bei der GKV nicht mit einer Kosten­über­nahme rechnen, bzw. nur in seltenen Ausnahme­fällen bei medizinischer Not­wendig­keit. Mit einer Zusatz­versicherung für Zähne betreiben Sie hier gute finanzielle Vorsorge, senken Ihren Eigen­anteil und schließen eine Versorgungslücke.

Zahnzusatzversicherung Leistungen bis zu 100 Prozent:

Je nach tariflich vereinbarter Leistung der Zahn­zusatz­versicherung ist eine Kosten­erstattung bei Implantaten von bis zu 100 Prozent der Gesamt­kosten möglich. Zudem unterstützt Sie eine Zahn­zusatz­versicherung beispiels­weise bei der professionellen Zahn­reinigung (PZR), hoch­wertigen Kunststofffüllungen sowie Behand­lungen beim Kieferorthopäden.

  • Die MeinZahnschutz-Tarife der Allianz haben bis zu 100 Prozent Kosten­erstattung für Zahnersatz z. B. Brücken, Kronen, Implantate und Inlays inklusive Angst- und Schmerz­ausschaltung.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. (Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzt:innen (GOZ) / für Ärzt:innen (GOÄ).)

Beitrags­beispiele
Mit nur wenigen Angaben (Geburtsdatum, Tarifwahl) und der Be­antwortung von zwei einfachen Gesund­heits­fragen erhalten Sie Ihren persönlichen Beitrag.
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Bedingungen & Risiken
Erfahren Sie in diesem Kapitel, welche Voraus­setzungen für die Planung und das Einsetzen eines Zahn­implantats gegeben sein müssen und welche Risiken bestehen.
Viele Menschen fragen sich: Kann bei mir überhaupt ein Implantat gemacht werden? Ob aus Metall oder Keramik. Ob als Sofort­implantat oder mit einem lang­wierigerem Knochen­aufbau: Die Band­breite der Implantologie ist groß und bis auf wenige Aus­nahmen kann heute beinahe jedem Patienten und jeder Patientin ein Zahn­implantat als Zahnersatz eingesetzt werden.
  • Voraussetzung ist eine gute Kiefer­knochen­qualität (bei Implantat Ober­kiefer und Unter­kiefer) sowie eine aus­reichende Knochen­menge und Knochen­breite. Je stärker der Knochen, desto problem­loser hält das Implantat.
  • Weiterhin sollten keine schweren Grund­krank­heiten (z. B. Blut­erkrankungen) vorliegen.
  • Auch eine Parodontitis (Entzündung des Zahn­betts) darf nicht vorliegen, sie muss mittels Parodontitisbehandlung therapiert werden. Erst danach kann ein Knochen­aufbau erfolgen, falls nötig.
  • Entscheidend ist eine kontinuierlich gute Mund­hygiene und Zahn­pflege, vor allem nach der Behandlung. Das stellt sicher, dass keine Entzündungen an den Über­gängen zwischen Implantat und Zahn­fleisch entstehen.
  • Für die ästhetische und medizinische Versorgung einer Zahn­lücke mit einem Sofort­implantat ist die gute Qualität des Kiefer­knochens ebenfalls eine wichtige Voraussetzung. Das Sofortimplantat braucht jedoch auch ein entzündungs­freies Zahnf­leisch (keine Gingivitis oder Zahn­bett­entzündung, Parodontitis).
  • Das sofort nach der Zahn­entfernung eingesetzte Implantat muss bereits beim Eindrehen in den Knochen einen stabilen Halt erreichen. In der Zahn­medizin wird von Primär­stabilität gesprochen.
  • Für Sofort­implantate gilt: Je früher die Versorgung der Zahn­lücke erfolgt, umso geringer der Aufwand. Ist zu wenig Knochen­substanz vorhanden, kann kein Sofort­implantat eingesetzt werden. In diesem Fall ist im ersten Schritt auch für das Sofort­implantat ein Knochenaufbau erforderlich.
Die minimalinvasive Implantation verläuft in der Regel schmerz­frei und hinter­lässt nur geringe Verletzungen an der Schleimhaut.

Wie bei allen medizinischen Eingriffen gibt es auch bei der Implantation gesund­heitliche Risiken. Denn, egal wie bio­kompatibel das Material ist – ein Zahn­implantat ist ein Fremd­körper, der in den Knochen implantiert wird. Das umliegende Gewebe kann sich infizieren und entzünden.

In manchen Fällen kommt es dadurch zu einem steten Abbau des Kiefer­knochens: Faktoren, die dies begünstigen, sind Rauchen, Vorerkrankungen und die regelmäßige Einnahme von Medikamenten. Außerdem haben Ihre individuellen Knochen­verhältnisse Einfluss auf den Behandlungs­verlauf. Wenn Sie sich für eine Implantat-Behandlung entscheiden, lassen Sie diese von einer erfahrenen Implantologin oder Zahn­arzt durchführen. Dieser wird das Risiko von Komplikationen auf ein Minimum reduzieren.

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Behandlungsablauf
Finden Sie im ersten Abschnitt den vergleichsweise einfachen Behandlungsablauf für Sofortimplantate (eine Sitzung). Lesen Sie im nächsten Abschnitt die "herkömm­liche" Implantatbehandlung mit mehreren Sitzungen.
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Zunächst erfolgt ein Vorgespräch und eine Voruntersuchung (z.B. Röntgenaufnahme) für die Implantatbehandlung. Auf dieser Basis wird ein Behandlungsplan erstellt, bzw. Heil- und Kostenplan. Dieser dient gleichzeitig als Kostenvoranschlag.
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Die Zahnentfernung sowie die Sofortimplantation finden unter örtlicher Betäubung statt. Die entstandene Lücke (Zahnfach) dient in Folge als Fassung für das Implantat, dessen Einsatz unmittelbar und direkt eingeplant wird.

Nach der Implantation: Gelegentlich ist eine Sofortbelastung des Zahnimplantats möglich, wenngleich dieses erst nach einigen Monaten vollständig eingeheilt ist. Ist die Zahnimplantat-Heilung abgeschlossen (das Zahnimplantat komplett eingeheilt), wird das Kronenprovisorium entfernt und durch die bleibende Zahnkrone ersetzt.

03

Direkt im Anschluss an die Sofortimplantation sollten Sie schwere körperliche Arbeiten sowie Sport meiden. Empfohlen wird zudem, für 48 Stunden nach der Behandlung auf Tee, Kaffee, Alkohol und Nikotin zu verzichten. So wird die Einheilung erleichtert.

Ebenso unverzichtbar ist im Nachgang eine gründliche Zahnpflege rund um das frisch gesetzte Implantat. Lesen Sie im Ratgeber, wie Sie nachhaltige Zahnpflege betreiben können.

Behandlungsablauf

1. Vorgespräch und Kostenplanung

Ist ein Eingriff bei Ihnen überhaupt möglich? In der Voruntersuchung prüft die Zahn­ärztin bzw. der Zahn­arzt Ihre Voraussetzungen, z.B. ob genug Kieferknochen als Implantatbett (Knochen und Weichgewebe) vorhanden ist. Oder ob erst ein Knochenaufbau erfolgen muss. In einem anschließenden Beratungsgespräch wird das weitere Vorgehen mit Ihnen genau besprochen.

2. Zähne entfernen

Bei der Behandlung (Eingriff) muss zuerst der Zahn oder die Zähne entfernt werden, die durch das Implantat ersetzt werden. Dieser Schritt erfolgt zumeist unter Betäubung.

3. Wichtig in der Implantat Zahnbehandlung: Heilen lassen

Als nächsten muss die Wunde abheilen (Zahnimplantat Einheilung). In der Regel kann nach ein paar Wochen mit dem Einsetzen der Zahnimplantate begonnen werden.

4. Knochen vorbereiten

In manchen Fällen ist der Kieferknochen zu dünn, um das Implantat zu halten. In diesem Fall wird zur Verdickung des Kieferknochens ein Knochenaufbau mit Knochenersatzmaterial oder ein Sinuslift durchgeführt. Sinuslift bezeichnet den Knochenaufbau im Oberkiefer. Kam es aufgrund fehlender Zähne zu einem Knochenrückgang, können die Knochen auf diese Art gestärkt werden. Das ist nötig, damit die Implantate fest verwachsen können.

5. Implantatkörper einsetzen

Zuerst werden die Implantatkörper eingesetzt. Dabei handelt es sich um einen chirurgischen Eingriff. Auch hier gilt, dass danach eine Pause notwendig ist, damit sich das Implantat fest im Kiefer verankern kann und die Wunde verheilt.

6. Implantatfreilegung für weitere Behandlungsschritte

Bei der Implantatfreilegung wird das Zahnfleisch auf die weiteren Behandlungsschritte vorbereitet, wie z.B. das Anbringen der Zahnkrone. Hierzu wird das Zahnfleisch über dem Implantat mittels eines kleinen chirurgischen Eingriffs geöffnet. Im Anschluss wird ein Zahnfleischformer (Gingivaformer) eingefügt.

7. Zahnkrone anbringen

Ist alles zufriedenstellend verlaufen, wird bei einem weiteren Termin der Implantataufbau angebracht und die Kronen (wahlweise auch Brücken oder Prothesen) werden befestigt.

8. Kontrolle und Nachsorge

Um Entzündungen nach der OP entgegenzuwirken, sollte unbedingt auf entsprechende Zahnpflege und Mundhygiene geachtet werden. Die halbjährlichen Nachkontrollen in Ihrer zahnärztlichen Praxis sind Pflicht. Es empfiehlt sich nach der Abheilung des Zahnimplantats auch eine professionelle Zahnreinigung.
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Vorsorge
Wer keinen Zahnersatz benötigen möchte, legt Augenmerk auf eine gesunde Lebensweise sowie regelmäßige Zahnpflege. Zigarettenrauch beispielsweise greift die Mundhöhle stark an. Verzichten Sie darauf, reduzieren Sie Ihr Risiko für Zahnverluste deutlich. Auch sollten Sie stark zuckerhaltige Lebensmittel (Süßigkeiten) meiden. So beugen sie Zahnlücken vor und die Notwendigkeit von Implantaten oder Brücken als Zahnersatz sinkt.
Tipps zur Pflege

Vergessen Sie nicht: Ein Implantat ist ein Fremdkörper. Um Entzündungen zwischen Zahnfleisch und Implantat zu vermeiden, sollten Sie auf eine entsprechende Zahnpflege und Implantatpflege achten. Zahnimplantat reinigen: Eine möglichst lange Dauer und Haltbarkeit Ihres Zahnimplantats erreichen Sie mit folgendem Vorgehen

  • Nutzen Sie eine weiche Zahnbürste mit einem Implantat-Pflege-Gel. Mit einer antibakteriellen Mundspülung beseitigen Sie im Anschluss nicht nur unnötige Bakterien: Sie verbessert auch das Ergebnis beim Zahnimplantat Reinigen. Bitte sprechen Sie über die regelmäßige Anwendung von Mundspüllösungen mit Ihrer Zahn­ärztin oder Ihrem Zahnarzt.
  • Jährliche professionelle Zahnreinigung sowie kontinuierliche Kontrolluntersuchungen.
  • Tipp: Die Allianz MeinZahnschutz-Zahnzusatzversicherung unterstützt Sie auch mit mehrmaliger professioneller Zahnreinigung pro Jahr.
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Checkliste
Eine Zahnlücke ist für viele Menschen oft besonders schwer. So richtig möchte man nicht mehr lächeln. Das Selbstwertgefühl sinkt. Ob das Einsetzen eines Zahnimplantats sinnvoll ist, dazu haben Patienten und Patientinnen verständlicherweise vor einer Zahnimplantatbehandlung bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt Fragen, wie z.B:
  • Wie hoch ist der Preis und sind die Gesamtkosten eines Zahnimplantats (Behandlung, Implantat und Aufbau)?
  • Benötige ich für Zahnimplantate eine extra Versicherung, beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung?
  • Oder gibt es in meinem Fall Risiken, wie eine akute Entzündung oder andere Risikofaktoren?
  • Ist die Behandlung schmerzhaft und wie verläuft die Zahnimplantat Heilung?
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?

Können bei einer Zahnimplantation alle Zähne ersetzt werden?

Nein, in der Regel macht es keinen Sinn, alle Zähne durch Implantate zu ersetzen. Meist ist dies auch gar nicht erforderlich. Durch den Einsatz von wenigen Implantaten pro Kiefer kann eine optimale Versorgung gewährleistet werden. Die Behandlung ist weitgehend risikofrei.

Auch auf die Gestaltung Ihrer „neuen“ Zähne können Sie Einfluss nehmen. Farbe, Größe und Stellung besprechen Sie gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt. Die Kosten für das Zahnimplantat übernimmt eine private (Zahnzusatz-)Versicherung. Sichern Sie mit einer Zahnzusatzversicherung Leistungen für eine Kostenübernahme der Behandlung von bis zu 100 Prozent.

Wann kann das Zahnimplantat wieder belastet werden?

Ihr Zahnersatz wurde im Labor auf Basis Ihrer Gebissabdrücke passgenau für das Implantat angefertigt. Sobald der Zahnersatz auf das Implantat montiert wird, spüren Sie wieder ein natürliches Mundgefühl. Nach Abklingen der Behandlungswunden können Sie wieder gewohnt beißen und kauen. Und lächeln.

Wer kann ein Zahnimplantat einsetzen? Was unterscheidet Implantologen und Oralchirurgen?

Darf jeder Zahnarzt und jede Zahnärztin ein Zahnimplantat machen? Theoretisch, ja. Prinzipiell darf jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt ein Implantat setzen. Jedoch gibt es Zahnärzte, Oralchirurginnen und Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgen mit einem Tätigkeitsschwerpunkt oder einer Spezialisierung für Implantate:

  • Diese Spezialisierung bedeutet Sicherheit bei der Planung, der Implantation und der Nachsorge bei Zahnimplantaten – auch wenn es sich beim Sofortimplantat "nur" um einen minimalinvasiven Eingriff handelt. Jeder Zahnarzt oder jede Zahnärztin, die implantiert, ist Implantologe oder Implantologin.
  • Führen Oralchirurgen und -chirurginnen auch Implantatbehandlungen durch? Ja. Oralchirurgen und Chirurginnen sind Fachzahnärztinnen  und Fachzahnärzte mit einer dreijährigen Zusatzausbildung für Operationen im Mundbereich.
  • Auch Fachärzte und -ärztinnen für Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie sind bestens qualifizierte Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen für Implantate. Sie haben das Studium der Humanmedizin als auch das Zahnmedizinstudium absolviert und im Anschluss eine vierjährige Facharztausbildung für die Bezeichnung Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg ergänzt.
  • Beide, Oralchirurgen und Mund-Kiefer- und Gesichtschirurginnen, können Implantationen und Sofortimplantationen durchführen.
  • Jedoch hat der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg oder -chirurgin ein breiteres Tätigkeitsfeld: Er oder Sie nimmt beispielsweise große Tumorentfernungen vor und operiert große Kieferbrüche.

Wie erhalte ich den Zustand meiner neuen Keramikimplantate? Wie geht die Reinigung?

Sie fragen sich nach der Zahnimplantats-Lebensdauer - im Sinne einer Zahnimplantat Dauerhaftigkeit? Einen möglichst langen Erhalt Ihres Implantat gewährleisten Sie, wenn Sie Folgendes berücksichtigen: Eine ausführliche Zahnpflege ist auch für Keramikimplantate wichtig. Diese lassen sich ähnlich wie gesunde Zähne problemlos reinigen. Zahnimplantat reinigen: Um Entzündungen vorzubeugen sollten Sie daher beim Zähneputzen auch bei Implantaten besonderen Fokus auf die Zahnzwischenräume legen.

Eine regelmäßige Kontrolle und professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt oder der Zahn­ärztin ist eine effektive Vorsorge für eine lange Haltbarkeit Ihres Zahnimplantats.

Wie erfolgt die Beantragung eines Implantats bei der Zahnzusatzversicherung (Kostenübernahme)?

Beim Zahnersatz Implantat sieht die Rechnungsstellung und Erstattung wie folgt aus: Ihr Implantologe oder Ihre Implantologin erstellt einen Heil- und Kostenplan. Diesen reichen Sie bei Ihrer GKV ein. Der Heil- und Kostenplan ist nach Genehmigung durch die GKV 6 Monate gültig.

Falls Sie eine Zahnzusatzversicherung haben: Zeitgleich reichen Sie (für die Restkosten) den Heil- und Kostenplan bereits bei Ihrem privaten Zahnzusatzversicherer ein. Von ihm erhalten Sie üblicherweise in kurzer Zeit die Information, welchen Anteil der Sofortimplantats-Kosten Ihre Zahnzusatzversicherung übernimmt.

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