Zahn­füllung und Kosten

Zement, Kunst­stoff und Keramik
Eine Zahnärztin mit einem Stift in der Hand kontrolliert etwas auf einem Clip-Board.
  • Zahn­füllungen sind die wichtigste zahn­medizinische Behandlungs­methode, um kleine Löcher zu füllen oder fehlendes Zahn­material zu ersetzen.
  • Für die Füllung gibt es verschiedene Arten von Materialien, die sich durch Ästhetik, Preis, Qualität und Haltbarkeit unterscheiden.
  • Die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) über­nimmt bei Zahnfüllungen nur die Kosten einer Grund­versorgung: Komposit­füllungen im Front­zahn­bereich und Zement­füllungen im Seitenzahn­bereich. Zusätzliche Kosten für Zahn­füllungen müssen Sie privat tragen.
  • Wünschen Sie ästhetische und hoch­wertigere Füllungen für alle Zähne, ist der Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung für Füllungen sinnvoll. Die Allianz MeinZahnschutz­tarife übernehmen Zahn­füllungen wie Kunststoff- oder Kompositfüllungen als Premium-Leistung in den MeinZahnschutz-Tarifen mit 100 Prozent Kosten­erstattung – ohne Begrenzung.
Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. (Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzt:innen (GOZ) / für Ärzt:innen (GOÄ).)
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Haben Sie ein Loch im Zahn, versorgt der Zahn­arzt oder die Zahn­ärztin dieses mit einer Füllung. Es gibt zwei Arten von Füllungen für Erwachsene und Kinder: direkte und indirekte Füllungen.

Eine Zahn­füllung ersetzt fehlende Zahn­substanz oder Zahn­defekte und gibt dem Zahn seine natürliche Form im Gebiss wieder­. Bei der direkten Füllung wird das Loch im Zahn mit einem verflüssigten Material aufgefüllt, das danach aushärtet. Eine indirekte Füllung wie das Inlay kommt dagegen vor allem im Seiten­zahn­bereich zum Einsatz. Sie wird im Dental­labor pass­genau ange­fertigt und danach in den Zahn eingesetzt.

Wann brauche ich eine Zahn­füllung?

Sie benötigen eine Zahn­füllung, wenn Ihnen natürliche Zahn­substanz fehlt oder zum Beispiel aufgrund von Karies ein Loch im Zahn entsteht. Auch das teilweise Abbrechen des Zahnes macht eine zahn­medizinische Versorgung nötig. Etwa, weil Sie auf etwas Hartes gebissen haben. Bei Schmerz­empfindlichkeit und Defekten im Bereich der Zahn­hälse können Zahn­hals­füllungen geschädigte Zähne erhalten und Zahn­schmerzen reduzieren.

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Die Kosten für eine Zahnfüllung unterscheiden sich je nach Füllungs­material und Größe sowie Anzahl der zu behandelnden Zähne. So kostet eine Komposit­füllung (Kunststoff­füllung) zwischen 50 und 300 Euro, eine Keramik­füllung rund 550 Euro pro Zahn.

Je nach Zahn­füllung kann die Behandlung teuer werden. Die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) übernimmt die Kosten für Zahn­füllungen nur unter bestimmten Voraus­setzungen. Für hoch­wertige Komposit­füllungen kommt sie nur im Vorderzahn­bereich auf. Im Seiten- oder Backenzahn­bereich über­nimmt die GKV die Kosten für alternative Füll­materialien wie selbst­adhäsive Kunst­stoffe oder Glasionomer­zement.

Wünschen Sie aus ästhetischen Gründen beispiels­weise eine Komposit­füllung im hinteren Zahn­bereich, müssen Sie die Mehr­kosten für diese hochwertigere Füllung privat bezahlen. Die Kosten für eine Komposit­füllung liegen zwischen 50 und 300 Euro. Entscheiden Sie sich für eine Zahn­füllung aus Keramik oder Gold, wird das noch teurer. Eine Keramik­füllung kostet rund 550 Euro oder mehr pro Zahn.

Abhängig von Versicherer und gewähltem Tarif unter­scheiden sich die Leistungen von Zahn­zusatz­versicherungen. Ein Vergleich lohnt sich. Denn in vielen Tarifen ist zum Beispiel für Keramik­füllungen eine Selbst­beteiligung fällig. Mit einer guten Zahn­zusatz­versicherung wie den Allianz MeinZahnschutz-Tarifen können Sie Ihre Zu­zahlung für Zahn­füllungen auf 0 Euro reduzieren. Die Allianz MeinZahnschutz-Tarife über­nehmen die Kosten auch für hoch­wertige Füllungen. Etwa eine Zahn­füllung aus Kunst­stoff oder je nach Tarif bis zu 100 Prozent für Keramik-Inlays.

  • Egal ob Zahn­füllung oder Zahn­ersatz: Bei den Zahn­zusatz­versicherungen der Allianz gibt es 100 Prozent Premium-Leistungen in allen Tarifen! Das gilt nicht nur für hoch­wertige Zahn­füllungen, Parodontal- und Wurzel­behandlungen, sondern auch für professionelle Zahn­reinigung und Prophylaxe.

In der nach­folgenden Tabelle sind die Kosten für verschiedene Arten von Zahn­füllungen und damit verbundene Zahn­behandlungen aufgeführt. Im Vergleich: die Kosten für eine Zahn­füllung ohne Versicherung, der Eigen­anteil für gesetzlich Versicherte sowie die Höhe der Kosten­erstattung der Allianz. Weitere Beispiele für die Leistungen der Allianz MeinZahnschutz-Tarife finden Sie in unserem Ratgeber Erstattungs­beispiele.

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Zahnbehandlung & Inlays
Gesamtkosten
GKV - Leistung
Eigenanteil ohne ZZV
Eigenanteil mit
Allianz MeinZahnschutz (MZ)
Fissurenversiegelung 15 € bis 50 € pro Zahn 0 € 15 € bis 50 € pro Zahn MZ 75: 0 €
MZ 90: 0 €
MZ 100: 0 €
Kompositfüllung
Backenzahn dreiflächig
127 € 50 € 77 € MZ 75: 0 €
MZ 90: 0 €
MZ 100: 0 €
Keramik-Inlay zweiflächig 900 € 40 € 860 € MZ: 75: 225 €
MZ 90: 90 €
MZ 100: 0 €
Wurzelbehandlung (Zusatzkosten) 520 € 0 € 520 € MZ 75: 0 €
MZ 90: 0 €
MZ 100: 0 €
Was kostet die Allianz Zahn­zusatz­versicherung?
Wie viel eine Zahn­zusatz­ver­sicherung bei der Allianz kostet, sehen Sie in unseren Beitrags­beispielen für den Tarif MeinZahnschutz:
Je nach ver­wendetem Material erfolgt das Füllen der Zähne, zum Beispiel nach Karies, in einem (direkte Füllung) oder mehreren Behandlungs­terminen (indirekte Füllung). Heute sind hoch­wertige Komposit- oder Kunststoff-Zahn­füllungen Standard. Diese werden direkt eingesetzt. Bei einer Einlage­füllung wie einem Keramik-Inlay erfolgt die Versorgung in zwei separaten Sitzungen.
Ob aus Zement oder Kunststoff: Die wichtigsten Zahnfüllungsarten unterscheiden sich vor allem durch die Füllmaterialien. Diese Möglichkeiten an Zahnfüllungen haben Sie:

Komposit (Kunststoff­füllung): Komposit­füllungen bestehen aus einer Mischung kleinster Keramik-, Quarz- und Glas­partikel mit Kunst­stoff und lassen sich einfach in Löcher verschiedener Größe einpassen. Komposit ist zahnfarben, relativ kosten­günstig und eignet sich besonders für die Front­zähne.

Keramik: Keramik­füllungen sind optisch ansprechend, zeichnen sich durch hohe Belast­barkeit und eine lange Lebens­dauer aus. Hoch­wertige Einlage­füllungen aus Keramik sind jedoch teuer und werden in der Regel nur im Seitenzahn­bereich verwendet. Die Kosten werden von der gesetzlichen Kranken­kasse nicht erstattet.

Gold (Gold-Inlay): Diese Füllungen zeichnen sich durch eine Edelmetall-Legierung aus Gold aus und sind extrem lang­lebig. Ihre Herstellung ist teuer und die goldene Farbe hebt sich deutlich von der natürlichen Zahn­substanz ab. Daher werden sie meist nur im Seitenzahn­bereich verwendet.

Provisorium: Provisorische Zahn­füllungen kommen bei komplizierteren (Zahn­füllungs-) Behandlungen zum Einsatz, die mehrere Zahnarzt­besuche erfordern. Das Zahn­provisorium schützt das Loch im Zahn vor Bakterien und Entzündungen und kann in der nächsten Sitzung mühelos entfernt werden.

Zement: Glasionomer­zement ist ein mineralisches Material und äußerst kosten­günstig. Es ist allerdings weniger stabil und wird aufgrund seiner geringeren Haltbarkeit vor allem für temporäre Zahn­füllungen verwendet.

Kompomer: Kompomer- oder Compomerfüllungen sind Füllungen bestehend aus Komposit und Glasionomerzement. Sie sind ebenfalls zahnfarben, stabiler als reine Zement­füllungen und verschleißen weniger schnell als reine Kunst­stoff­füllungen.

Amalgam: Silber­farbene Füllungen aus Amalgam waren lange Zeit eine beliebte und kosten­günstige Variante. Der Werkstoff enthält jedoch Queck­silber und ist seit dem 01. Januar 2025 in der EU verboten. Bestehende Amalgam-Füllungen können aber bedenken­los im Zahn bleiben, solange sie intakt sind.

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Wie lange hält eine Zahnfüllung?

Die Haltbar­keit einer Zahn­füllung ist in erster Linie abhängig vom Material, das verwendet wird. Die Haltbar­keit von Komposit­füllungen liegt bei etwa sieben Jahren. Mit guter Zahnpflege kann die Haltbar­keit jedoch sehr weit, teil­weise um Jahr­zehnte über­schritten werden. Ein früh­zeitiger Verschleiß ist hingegen möglich, wenn beispiels­weise häufiger harte Speisen gekaut werden.

Zahnfüllung rausgefallen oder gebrochen – was nun?

Moderne Zahn­füllungen sind sehr belastbar. Unter dem Kaudruck können sie lang­fristig aber brechen. Spucken Sie heraus­gefallene Füllungen aus und bewahren Sie sie auf. Verein­baren Sie zeitnah einen Zahnarzt­termin, um die Füllung wieder herzustellen. Denn für ein lang­fristig halt­bares Ergebnis und den Zahn­erhalt sollten instabile Füllungen erneuert werden.

Wichtige Hinweise:

  • Der Verlust einer Zahn­füllung grundsätzlich kein zahn­ärztlicher Notfall. Passiert der Defekt an Wochenenden oder im Urlaub, können Sie in der Regel bis zum nächstmöglichen Zahnarzt­termin warten.
  • Füllungen aus Zahn­wachs aus der Apotheke sind nur provisorische Übergangs­lösungen.

Welche Risiken und Nebenwirkungen haben Zahnfüllungen?

Das Einsetzen und Tragen von Füllungen ist risikofrei. Im Zuge der Zahn­füllung (z. B. bei Karies­löchern) kann es jedoch kurz­zeitig zu Zahnfleischbluten oder -entzündungen kommen. In einigen Fällen treten bei Patienten oder Patientinnen nach Einbringen der Zahn­füllung Schmerzen oder Empfindlich­keiten an den behandelten Zähnen auf. Das kann daran liegen, dass die Zahn­füllung zu hoch ist. Dann muss die Füllung nochmal abgeschliffen werden.

Zahnschmerzen können auch auftreten, wenn es sich um eine sehr tiefe Karies handelt. In diesen Fällen muss der Zahn­arzt oder die Zahn­ärztin während der Füllungs­therapie sehr nah am Zahn­nerv behandeln. Karies­behandlung oder Zahn­füllungs­material können den Nerv im Zahn­inneren irritieren und Kälte- oder Wärme­empfindlich­keit hervor­rufen. Eventuell ist eine Wurzelbehandlung erforderlich, um den Nerv und damit die Schmerzen zu beseitigen.

Welche Zahnfüllung kommt bei Schwangeren und Stillenden in Frage?

In der Schwanger­schaft, bei Stillenden sowie bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren werden folgende Zahn­füllungen empfohlen:

  • Komposit (Kunststoff-Füllung)
  • Glasionomerzement
  • Kompomer (eine Kombination aus Komposit und Zahnzement)

Die Kosten dafür trägt die gesetzliche Kranken­versicherung bei Versicherten bis zum vollendeten 15. Lebensjahr oft­mals in voller Höhe. Gesetzlich kranken­versicherte Schwangere und stillende Patientinnen haben zudem Anspruch auf eine kosten­freie Füllungs­therapie. Möchten Sie sich noch in der Schwangerschaft eine leistungs­starke Zahn­vorsorge sichern, ist eine Zahn­zusatz­versicherung ohne Wartzeiten vielleicht das Richtige.

Welche Symptome merke ich bei einer Unverträglichkeit der Zahnfüllung?

Es ist möglich, dass Sie auf bestimmte Zahn­füllungen allergisch reagieren. Das merken Sie meist an folgenden Symptomen: Ent­zündungen im Mund, Ekzeme auf der Haut, Grippe­symptome, Müdig­keit und Abgeschlagen­heit oder Magen-Darm-Probleme. Manchmal treten die Un­verträglich­keits­symptome erst nach mehreren Tagen oder Wochen auf. In der Regel lösen Zahn­füllungen jedoch nur selten Allergien aus.
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