Amalgam und Komposit sind die beiden Materialien, die gesetzliche Krankenversicherungen ganz oder teilweise übernehmen. Für Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich zahlt die GKV nur sehr selten: Beispielsweise wenn die Zahnfüllung in der Schwangerschaft erforderlich ist oder bestimmte Grunderkrankungen bzw. Allergien vorliegen.
Außerdem übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten einer Kompositfüllung, also Kunststofffüllung, im Seitenzahnbereich bei Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres. Ebenso bei Stillenden oder wenn eine Amalgamfüllung absolut kontraindiziert ist.
Vertragen Sie eine Füllung aufgrund einer Amalgam-Allergie nicht, können unter anderem Symptome wie Brennen, Wundsein im Mund, Zahnfleischentzündungen und Schmerzen bei der Zahnfüllung auftreten. Wünschen Sie ohne medizinische Indikation eine Kompositfüllung mit Kunststoff, ist hingegen eine Zuzahlung des Patienten oder der Patientin nötig. Alternativ setzt Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin standardmäßig eine silbrige Zahnfüllung aus Amalgam ein.