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Zahn­füllung und Kosten

Zement, Kunst­stoff und Keramik
Eine Zahnärztin mit einem Stift in der Hand kontrolliert etwas auf einem Clip-Board.
  • Zahn­füllungen sind die wichtigste zahn­medizinische Behandlungs­methode, um kleine Löcher zu füllen oder fehlendes Zahn­material zu ersetzen.
  • Für die Füllung gibt es verschiedene Arten von Materialien, die sich durch Ästhetik, Preis, Qualität und Haltbarkeit unterscheiden.
  • Die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) über­nimmt bei Zahnfüllungen nur die Kosten einer Grund­versorgung: Komposit­füllungen im Front­zahn­bereich und Zement­füllungen im Seitenzahn­bereich. Zusätzliche Kosten für Zahn­füllungen müssen Sie privat tragen.
  • Wünschen Sie ästhetische und hoch­wertigere Füllungen für alle Zähne, ist der Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung für Füllungen sinnvoll. Die Allianz MeinZahnschutz­tarife übernehmen Zahn­füllungen wie Kunststoff- oder Kompositfüllungen als Premium-Leistung in den MeinZahnschutz-Tarifen mit 100 Prozent Kosten­erstattung – ohne Begrenzung.
Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. (Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzt:innen (GOZ) / für Ärzt:innen (GOÄ).)
Testsiegel Stiftung Warentest, veröffentlicht am 11.08.2026. Allianz Tarif MeinZahnschutz 100 (ZS100 / ZS100AR) ist mit der Bestnote Sehr Gut (0,6) ausgezeichnet. Quelle: www.test.de/logocheck
MeinZahnschutz, besonders günstig!
Die starke Zahn­zusatz­ver­sicherung der Allianz
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Testsiegel Stiftung Warentest, veröffentlicht am 11.08.2026 (www.test.de/logocheck). Der Allianz-Tarif MeinZahnschutz 100 (ZS100/ZS100AR) der Allianz Private Krankenversicherung-AG ist mit der Bestnote Sehr Gut (0,6) ausgezeichnet. Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre.
Haben Sie ein Loch im Zahn, versorgt der Zahn­arzt oder die Zahn­ärztin dieses mit einer Füllung. Es gibt zwei Arten von Füllungen für Erwachsene und Kinder: direkte und indirekte Füllungen.

Eine Zahn­füllung ersetzt fehlende Zahn­substanz oder Zahn­defekte und gibt dem Zahn seine natürliche Form im Gebiss wieder­. Bei der direkten Füllung wird das Loch im Zahn mit einem verflüssigten Material aufgefüllt, das danach aushärtet. Eine indirekte Füllung wie das Inlay kommt dagegen vor allem im Seiten­zahn­bereich zum Einsatz. Sie wird im Dental­labor pass­genau ange­fertigt und danach in den Zahn eingesetzt.

Wann brauche ich eine Zahn­füllung?

Sie benötigen eine Zahn­füllung, wenn Ihnen natürliche Zahn­substanz fehlt oder zum Beispiel aufgrund von Karies ein Loch im Zahn entsteht. Auch das teilweise Abbrechen des Zahnes macht eine zahn­medizinische Versorgung nötig. Etwa, weil Sie auf etwas Hartes gebissen haben. Bei Schmerz­empfindlichkeit und Defekten im Bereich der Zahn­hälse können Zahn­hals­füllungen geschädigte Zähne erhalten und Zahn­schmerzen reduzieren.

Die Kosten für eine Zahnfüllung unterscheiden sich je nach Füllungs­material und Größe sowie Anzahl der zu behandelnden Zähne. So kostet eine Komposit­füllung (Kunststoff­füllung) zwischen 50 und 300 Euro, eine Keramik­füllung rund 550 Euro pro Zahn.

Je nach Zahn­füllung kann die Behandlung teuer werden. Die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) übernimmt die Kosten für Zahn­füllungen nur unter bestimmten Voraus­setzungen. Für hoch­wertige Komposit­füllungen kommt sie nur im Vorderzahn­bereich auf. Im Seiten- oder Backenzahn­bereich über­nimmt die GKV die Kosten für alternative Füll­materialien wie selbst­adhäsive Kunst­stoffe oder Glasionomer­zement.

Wünschen Sie aus ästhetischen Gründen beispiels­weise eine Komposit­füllung im hinteren Zahn­bereich, müssen Sie die Mehr­kosten für diese hochwertigere Füllung privat bezahlen. Die Kosten für eine Komposit­füllung liegen zwischen 50 und 300 Euro. Entscheiden Sie sich für eine Zahn­füllung aus Keramik oder Gold, wird das noch teurer. Eine Keramik­füllung kostet rund 550 Euro oder mehr pro Zahn.

Abhängig von Versicherer und gewähltem Tarif unter­scheiden sich die Leistungen von Zahn­zusatz­versicherungen. Ein Vergleich lohnt sich. Denn in vielen Tarifen ist zum Beispiel für Keramik­füllungen eine Selbst­beteiligung fällig. Mit einer guten Zahn­zusatz­versicherung wie den Allianz MeinZahnschutz-Tarifen können Sie Ihre Zu­zahlung für Zahn­füllungen auf 0 Euro reduzieren. Die Allianz MeinZahnschutz-Tarife über­nehmen die Kosten auch für hoch­wertige Füllungen. Etwa eine Zahn­füllung aus Kunst­stoff oder je nach Tarif bis zu 100 Prozent für Keramik-Inlays.

In der nach­folgenden Tabelle sind die Kosten für verschiedene Arten von Zahn­füllungen und damit verbundene Zahn­behandlungen aufgeführt. Im Vergleich: die Kosten für eine Zahn­füllung ohne Versicherung, der Eigen­anteil für gesetzlich Versicherte sowie die Höhe der Kosten­erstattung der Allianz. Weitere Beispiele für die Leistungen der Allianz MeinZahnschutz-Tarife finden Sie in unserem Ratgeber Erstattungs­beispiele.

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Zahnbehandlung & Inlays
Gesamtkosten
GKV - Leistung
Eigenanteil ohne ZZV
Eigenanteil mit
Allianz MeinZahnschutz (MZ)
Fissurenversiegelung 15 € bis 50 € pro Zahn 0 € 15 € bis 50 € pro Zahn MZ 75: 0 €
MZ 90: 0 €
MZ 100: 0 €
Kompositfüllung
Backenzahn dreiflächig
127 € 50 € 77 € MZ 75: 0 €
MZ 90: 0 €
MZ 100: 0 €
Keramik-Inlay zweiflächig 900 € 40 € 860 € MZ: 75: 225 €
MZ 90: 90 €
MZ 100: 0 €
Wurzelbehandlung (Zusatzkosten) 520 € 0 € 520 € MZ 75: 0 €
MZ 90: 0 €
MZ 100: 0 €

inklusive GKV-Leistung

Was kostet die Allianz Zahn­zusatz­versicherung?
Wie viel eine Zahn­zusatz­ver­sicherung bei der Allianz kostet, sehen Sie in unseren Beitrags­beispielen für den Tarif MeinZahnschutz:
Je nach ver­wendetem Material erfolgt das Füllen der Zähne, zum Beispiel nach Karies, in einem (direkte Füllung) oder mehreren Behandlungs­terminen (indirekte Füllung). Heute sind hoch­wertige Komposit- oder Kunststoff-Zahn­füllungen Standard. Diese werden direkt eingesetzt. Bei einer Einlage­füllung wie einem Keramik-Inlay erfolgt die Versorgung in zwei separaten Sitzungen.
Ob aus Zement oder Kunststoff: Die wichtigsten Zahnfüllungsarten unterscheiden sich vor allem durch die Füllmaterialien. Diese Möglichkeiten an Zahnfüllungen haben Sie:

Komposit (Kunststoff­füllung): Komposit­füllungen bestehen aus einer Mischung kleinster Keramik-, Quarz- und Glas­partikel mit Kunst­stoff und lassen sich einfach in Löcher verschiedener Größe einpassen. Komposit ist zahnfarben, relativ kosten­günstig und eignet sich besonders für die Front­zähne.

Keramik: Keramik­füllungen sind optisch ansprechend, zeichnen sich durch hohe Belast­barkeit und eine lange Lebens­dauer aus. Hoch­wertige Einlage­füllungen aus Keramik sind jedoch teuer und werden in der Regel nur im Seitenzahn­bereich verwendet. Die Kosten werden von der gesetzlichen Kranken­kasse nicht erstattet.

Gold (Gold-Inlay): Diese Füllungen zeichnen sich durch eine Edelmetall-Legierung aus Gold aus und sind extrem lang­lebig. Ihre Herstellung ist teuer und die goldene Farbe hebt sich deutlich von der natürlichen Zahn­substanz ab. Daher werden sie meist nur im Seitenzahn­bereich verwendet.

Provisorium: Provisorische Zahn­füllungen kommen bei komplizierteren (Zahn­füllungs-) Behandlungen zum Einsatz, die mehrere Zahnarzt­besuche erfordern. Das Zahn­provisorium schützt das Loch im Zahn vor Bakterien und Entzündungen und kann in der nächsten Sitzung mühelos entfernt werden.

Zement: Glasionomer­zement ist ein mineralisches Material und äußerst kosten­günstig. Es ist allerdings weniger stabil und wird aufgrund seiner geringeren Haltbarkeit vor allem für temporäre Zahn­füllungen verwendet.

Kompomer: Kompomer- oder Compomerfüllungen sind Füllungen bestehend aus Komposit und Glasionomerzement. Sie sind ebenfalls zahnfarben, stabiler als reine Zement­füllungen und verschleißen weniger schnell als reine Kunst­stoff­füllungen.

Amalgam: Silber­farbene Füllungen aus Amalgam waren lange Zeit eine beliebte und kosten­günstige Variante. Der Werkstoff enthält jedoch Queck­silber und ist seit dem 01. Januar 2025 in der EU verboten. Bestehende Amalgam-Füllungen können aber bedenken­los im Zahn bleiben, solange sie intakt sind.

Was möchten Sie gerne wissen?

Wie lange hält eine Zahnfüllung?

Die Haltbar­keit einer Zahn­füllung ist in erster Linie abhängig vom Material, das verwendet wird. Die Haltbar­keit von Komposit­füllungen liegt bei etwa sieben Jahren. Mit guter Zahnpflege kann die Haltbar­keit jedoch sehr weit, teil­weise um Jahr­zehnte über­schritten werden. Ein früh­zeitiger Verschleiß ist hingegen möglich, wenn beispiels­weise häufiger harte Speisen gekaut werden.

Zahnfüllung rausgefallen oder gebrochen – was nun?

Moderne Zahn­füllungen sind sehr belastbar. Unter dem Kaudruck können sie lang­fristig aber brechen. Spucken Sie heraus­gefallene Füllungen aus und bewahren Sie sie auf. Verein­baren Sie zeitnah einen Zahnarzt­termin, um die Füllung wieder herzustellen. Denn für ein lang­fristig halt­bares Ergebnis und den Zahn­erhalt sollten instabile Füllungen erneuert werden.

Wichtige Hinweise:

Welche Risiken und Nebenwirkungen haben Zahnfüllungen?

Das Einsetzen und Tragen von Füllungen ist risikofrei. Im Zuge der Zahn­füllung (z. B. bei Karies­löchern) kann es jedoch kurz­zeitig zu Zahnfleischbluten oder -entzündungen kommen. In einigen Fällen treten bei Patienten oder Patientinnen nach Einbringen der Zahn­füllung Schmerzen oder Empfindlich­keiten an den behandelten Zähnen auf. Das kann daran liegen, dass die Zahn­füllung zu hoch ist. Dann muss die Füllung nochmal abgeschliffen werden.

Zahnschmerzen können auch auftreten, wenn es sich um eine sehr tiefe Karies handelt. In diesen Fällen muss der Zahn­arzt oder die Zahn­ärztin während der Füllungs­therapie sehr nah am Zahn­nerv behandeln. Karies­behandlung oder Zahn­füllungs­material können den Nerv im Zahn­inneren irritieren und Kälte- oder Wärme­empfindlich­keit hervor­rufen. Eventuell ist eine Wurzelbehandlung erforderlich, um den Nerv und damit die Schmerzen zu beseitigen.

Welche Zahnfüllung kommt bei Schwangeren und Stillenden in Frage?

In der Schwanger­schaft, bei Stillenden sowie bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren werden folgende Zahn­füllungen empfohlen:

  • Komposit (Kunststoff-Füllung)
  • Glasionomerzement
  • Kompomer (eine Kombination aus Komposit und Zahnzement)

Die Kosten dafür trägt die gesetzliche Kranken­versicherung bei Versicherten bis zum vollendeten 15. Lebensjahr oft­mals in voller Höhe. Gesetzlich kranken­versicherte Schwangere und stillende Patientinnen haben zudem Anspruch auf eine kosten­freie Füllungs­therapie. Möchten Sie sich noch in der Schwangerschaft eine leistungs­starke Zahn­vorsorge sichern, ist eine Zahn­zusatz­versicherung ohne Wartzeiten vielleicht das Richtige.

Welche Symptome merke ich bei einer Unverträglichkeit der Zahnfüllung?

Es ist möglich, dass Sie auf bestimmte Zahn­füllungen allergisch reagieren. Das merken Sie meist an folgenden Symptomen: Ent­zündungen im Mund, Ekzeme auf der Haut, Grippe­symptome, Müdig­keit und Abgeschlagen­heit oder Magen-Darm-Probleme. Manchmal treten die Un­verträglich­keits­symptome erst nach mehreren Tagen oder Wochen auf. In der Regel lösen Zahn­füllungen jedoch nur selten Allergien aus.
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