Optionale Rück­lagen für später

Wie funktioniert eine Zahn­zusatz­versicherung mit Alterungs­rückstellung?

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Mit oder ohne? Zahnzusatz­versicherungen gibt es ohne und mit Alterungs­rückstellungen (oft auch Alters­rückstellung genannt). Bei Zahnzusatz­tarifen mit Alterungs­rückstellung legen Sie mit Ihren Beitrags­zahlungen einen zusätzlichen Anspar­beitrag an.
  • VorteilIhr individueller monatlicher Beitrag wird im Laufe Ihres Lebens alters­bedingt nicht mehr erhöht. Denn der Spar­beitrag gleicht höhere Tarif­beiträge und Mehr­kosten für Zahn­behandlungen oder Zahnersatz-­Leistungen im Alter aus.
  • Kosten: Der Einstiegs­beitrag ist bei Tarifen mit Alterungs­rückstellung meist etwas teurer als ohne. Im Gegen­zug sind die Kosten für den Versicherungs­schutz besser planbar. Allianz MeinZahnschutz Tarife optional mit Anspar­beitrag gibt es ab Vollendung des 21. Lebens­jahres.
  • WechselFür Tarif­wechsel in einen anderen Zahn­tarif mit Alterungs­rückstellungen beim selben Versicherer gilt: Bisherige Anspar­beiträge werden in der Regel angerechnet.
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Alterungs­rückstellung Definition
Im Laufe der Zeit können nicht nur die Probleme mit den Zähnen steigen, sondern auch die Kosten für Zahn­behandlung und Zahnersatz. Ihnen ist es wichtig, altersbedingte Beitrags­erhöhungen in Zukunft zu vermeiden? Dann bietet sich eine Zahnzusatz­versicherung mit Alters­rückstellungen an.

Der Abschluss einer  Zahnzusatz­versicherung (ZZV) ist in jedem Alter sinnvoll. Doch gerade wenn Sie in jungen Jahren eine ZZV abschließen wollen, sollten Sie den Unterschied zwischen einer Zahnzusatz­versicherung mit und ohne Alterungs­rückstellungen kennen.

Bei einem solchen Zahn­zusatz-Tarif müssen die Beiträge alters­bedingt nicht angepasst werden.  Daher spricht man auch von einer Zahnzusatz­versicherung ohne Alters­anpassung.

Das bedeutet: Ab Vertrags­abschluss sparen Sie ein finanzielles Polster an, um alters­bedingte Beitrags­erhöhungen zu vermeiden. Der Grund: Normaler­weise steigen mit dem Lebens­alter auch die Kosten für Gesundheits­vorsorge und medizinische Behandlungen. Damit Ihre Ausgaben für den Versicherungs­schutz nicht im selben Maße anwachsen, kalkulieren Versicherer einen Ausgleichs­betrag als finanziellen Puffer ein. So bauen Sie einen Spar­beitrag auf, von dem Sie später profitieren.
Unabhängig davon, ob die Tarife mit oder ohne Alterungs­rückstellungen kalkuliert sind, kann es zu Beitrags­anpassungen kommen. Diese resultieren dann zum Beispiel aus gestiegenen Leistungs­ausgaben oder medizinischem Fortschritt.

Eine Zahn­zusatz­versicherung ohne Alterungs­rückstellung wird auch als eine Zahn­zusatz­versicherung mit Alters­anpassung bezeichnet. Bei Zahn­zusatz-Tarifen ohne Alterungs­rückstellung (AR) zahlen Ver­sicherungs­nehmer mit fort­schreitendem Alter höhere Beiträge.

Das bedeutet: In jungen Jahren, in denen wenige teure Zahn­behandlungen  anstehen, profitieren Sie von günstigen Beiträgen. Mit dem Alter nimmt jedoch die Wahr­schein­lichkeit zu, dass Sie hoch­wertigen Zahn­ersatz wie eine Zahnkrone benötigen. Deshalb steigen die monat­lichen Kosten für den Versicherungs­schutz bei Erreichen bestimmter Alters­grenzen an.

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Kosten­beispiel
Die Allianz Tarife MeinZahnschutz 75 / 90 / 100 gibt es in zwei Varianten: Mit Option auf niedrigeren Einstiegs­beitrag oder Alterungs­rückstellung (Anspar­beitrag). Letzteres bedeutet: Die monatlichen Beiträge steigen während der Vertrags­laufzeit alters­bedingt nicht an.
In der Option Zahnzusatz­versicherung ohne Alterungs­rückstellung erhöht sich der günstige Einstiegs­beitrag mit zunehmendem Alter. Wie sich die Alterungs­rückstellungen auswirken, zeigt die Kosten­entwicklung im Vergleich. Die Grafik bezieht sich dabei nur auf einen Versicherungs­abschluss mit 25 Jahren.
Beitrags­verläufe MeinZahnschutz bei Abschluss im Alter von 25 Jahren. Vergleich Varianten mit und ohne Alterungs­rückstellungen. Beiträge ohne Berück­sichtigung von Anpassungen aufgrund von medizinischem Fortschritt.
Quelle: © Allianz Private Kranken­versicherungs-AG
Rechen­beispiel
Angenommen Sie schließen mit 25 Jahren den Allianz-Tarif MeinZahnschutz 75 (ohne Alterungs­rückstellungen, AR) ab. Mit 12,94 Euro pro Monat fällt der Einstiegs­beitrag günstiger aus als bei der Variante mit Alterungs­rückstellungen: für MeinZahnschutz 75 mit AR beträgt der monatliche Beitrag 21,11 Euro und damit 63% mehr. Allerdings steigt der Zahnschutz 75 mit Alterungs­rückstellungen alters­bedingt nicht mehr an. Wann wird beispiels­weise der Tarif Zahnschutz 75 ohne AR erhöht?
Die Beitrags­kosten zum Allianz-Tarif MeinZahnschutz ohne AR erhöhen sich alle zehn Jahre zu bestimmten Altern: mit 31, 41, 51 bzw. 61 Jahren wird ein neuer, höherer Beitrag fällig. Im Allianz MeinZahnschutz Tarif mit AR steigt der Beitrag alters­bedingt nicht an. Bei einer solchen Zahn­zusatz­versicherung ohne Alters­staffelung zahlen Sie aufgrund der Rück­stellungen weiterhin 21,11 Euro. Mehr zu den Tarifen MeinZahnschutz 75 / 90 / 100 mit und ohne Alterungs­rückstellungen finden Sie hier.

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Alter

MeinZahnschutz 75

(ohne AR)

Mein Zahnschutz 75

(mit AR)

25 12,94 € 21,11 €
31 17,39 € 21,11 €
41 21,55 € 21,11 €
51 27,10 € 21,11 €
61 30,64 € 21,11 €
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Pro und Contra
Sie möchten mit einer privaten Zusatz­versicherung hohen Kosten für Zahn­ersatz und Zahn­behandlungen im Alter vorbeugen? Dann sollten Sie im Vorfeld abwägen, ob ein Tarif mit Anspar­beiträgen (Rück­stellungen) sinnvoll für Sie ist. Ein Blick auf die Vor- und Nach­teile beider Tarifarten hilft bei der Entscheidung.
  • Die Beitrags­kosten erhöhen sich nicht aufgrund des mit zunehmendem Alter steigenden Krankheits­risikos und Mehr­bedarfs an Leistungen.
  • Die Rück­lagen, die Sie in jungen Jahren bilden, stellen im Alter eine finanzielle Entlastung dar. 
  • Die monatlichen Kosten sind besser planbar.
  • Sie wechseln beim selben Versicherungs­anbietenden von einem Tarif mit AR in einen anderen Tarif mit AR, können Sie Ihre Alterungs­rückstellungen meist problemlos mitnehmen. In der Regel entfällt auch die erneute Gesundheits­prüfung.
  • Bei ansonsten leistungs­gleichen Tarifen sind die monatlichen Beiträge in jungen Jahren teurer als bei Zusatz­versicherungen ohne Alterungs­rückstellung. 
  • Bei einem Versicherungs­wechsel können Sie die bereits angesparten Rück­lagen nicht zu einem anderen Anbieter mitnehmen.
  • Tarife mit Alterungs­rückstellungen gibt es erst ab einem gewissen Alter (bei der Allianz z.B. ab Vollendung des 21. Lebens­jahres.).
  • In der Regel ist der Einstiegs­beitrag meist etwas teurer als bei Tarifen ohne Alterungs­rückstellung.
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Versicherungs­wechsel
Wer sich für eine Alterungs­rückstellung bei der Zahn­zusatz entscheidet, bindet sich langfristig an ein Versicherungs­unternehmen. Wechseln Sie den Versicherer, können Sie Ihre bereits angesparte Alters­rückstellung nicht zum neuen Anbieter mitnehmen.

Wollen Sie in vollem Umfang von den Anspar­beiträgen/­Rückstellungen aus Ihrer Zahnzusatz­versicherung profitieren, sollten Sie Ihrer Versicherung treu bleiben oder inner­halb Ihrer Versicherung in einen Tarif mit Alters­rückstellungen wechseln, damit diese nicht verloren gehen.

Legen Sie Wert auf Flexibilität? Dann wählen Sie besser eine Zahnzusatz­versicherung ohne Alterungs­rückstellung.
Noch mehr Flexibilität beim Wechsel bieten die MeinZahnschutz Tarife der Allianz: Hier können Sie problemlos von einem (Kinder-)Tarif ohne Alterungs­rückstellung in einen Allianz Tarif mit Anspar­beitrag wechseln. Und profitieren von 100 % Erstattung für professionelle Zahnreinigung, Prophylaxe und Zahnbehandlung.

Richtig versichern
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Check­liste
Sie haben sich für eine Zahnzusatz­versicherung ohne Alters­anpassung entschieden? Dann sollten Sie die Ver­sicherungs­bedingungen vor Abschluss auf wichtige Aspekte hin überprüfen.
  • Eintritts­alter: Von besonders guten Konditionen profitieren Sie in der Regel, wenn Sie den Vertrag in jungen Jahren abschließen. Dann sind die Alterungs­rückstellungen im Beitrag inbegriffen.
  • Vertrags­laufzeit: Tarife mit Alterungs­rückstellung lohnen sich meist nur bei lang­fristigem Versicherungs­schutz.
  • Kosten­übernahme: Die Zahnzusatz­versicherung sollte mindestens 75 Prozent der Kosten für Zahn­ersatz und Zahn­behandlungen (u.a. hochwertige Komposit­füllungen und Inlays) übernehmen. Die Kosten­übernahme sollte un­ab­hängig von Kassen­leistungen erfolgen.
  •     Wartezeit: Achten Sie auf mögliche Warte­zeiten bei der Kosten­übernahme! Bei den MeinZahnschutz Tarifen der Allianz gibt es hingegen ohne Wartezeiten.
  •     Kündigungs­recht: Der Versicherer sollte auf sein Kün­digungs­recht verzichten. Das heißt: Nur Sie können die Zahn­zusatz­versicherung kündigen.
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Häufige Fragen
  • Was bedeutet Alterungsrückstellung bei Zahnzusatzversicherungen?

    Alterungs­rückstellungen, umgangs­sprachlich auch Alters­rückstellungen genannt, sind Spar­beiträge (Anspar­beiträge), die Sie in bestimmten Tarifen der Zahn­zusatz­versicherung bereits mit Ihren Beitrags­zahlungen anlegen. Sie dienen dazu, steigende Tarif­beiträge (die sich aus dem mit zunehmendem Alter steigenden Mehr­bedarf an Leistungen ergeben) auszugleichen. Durch die Rück­stellungen erhöht sich Ihr Beitrag aufgrund des steigenden Alters nicht.

    Beachten Sie: Unabhängig davon kann es aber zu Beitrags­anpassungen kommen, die zum Beispiel aus gestiegenen Leistungs­ausgaben innerhalb des Tarifs resultieren können.

  • Wie sinnvoll ist es, für Kinder eine Zahnzusatzversicherung mit Alterungsrückstellungen abzuschließen?

    Auch für Kinder ist eine private Zahn­zusatz­versicherung sinnvoll. Wählen Sie für Ihren Nach­wuchs am besten einen Tarif, der Kosten für eine kiefer­orthopädische Behandlung übernimmt. Eine Alterungs­rückstellung wird bei Kindern jedoch erst ab dem 21. Lebensjahr gebildet.
  • Wie erhöhen sich die Beiträge bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Alterungsrückstellung?

    Bei einem Zahn­zusatz-Tarif ohne Alterungs­rückstellung erhöht sich Ihr monatlicher Beitrag stufen­weise, sobald Sie bestimmte Alters­grenzen erreichen. Beispiels­weise kann sich Ihr Beitrag ab dem 30. Lebens­jahr und anschließend alle weiteren 10 Jahre erhöhen. Wann und um wie viel sich Ihre Beiträge erhöhen, ist in den Tarif­bedingungen Ihrer Zahnzusatz­versicherung festgelegt.
  • Ist bei der Zahnzusatzversicherung mit Alterungsrückstellung mit Beitragserhöhungen zu rechnen?

    Bei einem ZZV-Tarif mit Alterungs­rückstellungen dürfen sich die Beitrags­zahlungen nicht aufgrund des steigenden Alters erhöhen.
  • Warum erhöhen sich die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung trotz einer Altersrückstellung?

    Un­abhängig vom Alter der Versicherten kann es jedoch auch bei Tarifen der Privaten Kranken­versicherung mit Alters­rückstellung zu Beitrags­anpassungen kommen. Solche Beitrags­erhöhungen können sich zum Beispiel aus gestiegenen Leistungs­ausgaben innerhalb des Tarifs ergeben. Medizinischer Fortschritt oder eine allgemeine Inflation können ebenfalls Gründe dafür sein, die gleich­bleibend konstanten Beiträge einer Zahnzusatz­versicherung ohne Alters­staffelung anzupassen.
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