Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung (ZZV) ist in jedem Alter sinnvoll. Doch gerade wenn Sie in jungen Jahren eine Zahnzusatzversicherung abschließen wollen, sollten Sie den Unterschied zwischen einer Zahnzusatzversicherung mit und ohne Alterungsrückstellungen kennen.
Zahnzusatzversicherung mit Alterungsrückstellung: Ansparbeiträge fürs Alter
- Mit oder ohne? Zahnzusatzversicherungen gibt es ohne und mit Alterungsrückstellungen (oft auch Altersrückstellung genannt). Bei Zahnzusatztarifen mit Alterungsrückstellung legen Sie mit Ihren Beitragszahlungen einen zusätzlichen Ansparbeitrag an.
- Vorteil: Ihr individueller monatlicher Beitrag wird im Laufe Ihres Lebens altersbedingt nicht mehr erhöht. Denn der Sparbeitrag gleicht höhere Tarifbeiträge und Mehrkosten für Zahnbehandlungen oder Zahnersatz-Leistungen im Alter aus.
- Kosten: Der Einstiegsbeitrag ist bei Tarifen mit Alterungsrückstellung meist etwas teurer als ohne. Im Gegenzug sind die Kosten für den Versicherungsschutz besser planbar. Die Allianztarife MeinZahnschutz gibt es optional mit Alterungsrückstellungen ab Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Wechsel: Für Tarifwechsel in einen anderen Zahntarif mit Alterungsrückstellungen beim selben Versicherer gilt: Bisherige Ansparbeiträge werden in der Regel angerechnet.
Was ist der Unterschied zwischen einer Zahnzusatzversicherung mit und ohne Alterungsrückstellung?
Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung (ZZV) ist in jedem Alter sinnvoll. Doch gerade wenn Sie in jungen Jahren eine Zahnzusatzversicherung abschließen wollen, sollten Sie den Unterschied zwischen einer Zahnzusatzversicherung mit und ohne Alterungsrückstellungen kennen.
Zahnzusatzversicherung mit Alterungsrückstellung
Bei einem solchen Zahnzusatz-Tarif müssen die Beiträge altersbedingt nicht angepasst werden. Daher spricht man auch von einer Zahnzusatzversicherung ohne Altersanpassung.
Das bedeutet: Ab Vertragsabschluss sparen Sie ein finanzielles Polster an, um altersbedingte Beitragserhöhungen zu vermeiden. Der Grund: Normalerweise steigen mit dem Lebensalter auch die Kosten für Gesundheitsvorsorge und medizinische Behandlungen. Damit Ihre Ausgaben für den Versicherungsschutz nicht im selben Maße anwachsen, kalkulieren Versicherer einen Ausgleichsbetrag als finanziellen Puffer ein. So bauen Sie einen Sparbeitrag auf, von dem Sie später profitieren.
Unabhängig davon, ob die Tarife mit oder ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert sind, kann es zu Beitragsanpassungen kommen. Diese resultieren dann zum Beispiel aus gestiegenen Leistungsausgaben oder medizinischem Fortschritt.
Zahnzusatzversicherung ohne Alterungsrückstellung
Eine Zahnzusatzversicherung ohne Alterungsrückstellung wird auch als eine Zahnzusatzversicherung mit Altersanpassung bezeichnet. Bei Zahnzusatz-Tarifen ohne Alterungsrückstellung (AR) zahlen Versicherungsnehmer mit fortschreitendem Alter höhere Beiträge.
Das bedeutet: In jungen Jahren, in denen wenige teure Zahnbehandlungen anstehen, profitieren Sie von günstigen Beiträgen. Mit dem Alter nimmt jedoch die Wahrscheinlichkeit zu, dass Sie hochwertigen Zahnersatz wie eine Zahnkrone benötigen. Deshalb steigen die monatlichen Kosten für den Versicherungsschutz bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen an.
Was passiert mit den Altersrückstellungen bei einem Wechsel der Versicherung?
Wollen Sie in vollem Umfang von den Ansparbeiträgen/Rückstellungen aus Ihrer Zahnzusatzversicherung profitieren, sollten Sie Ihrer Versicherung treu bleiben oder innerhalb Ihrer Versicherung in einen Tarif mit Altersrückstellungen wechseln, damit diese nicht verloren gehen.