Junger Mann bestaunt seinen schönen Zähne im Spiegel
Zahnersatz, Prophylaxe, Kiefer­orthopädie

Erstattungs­beispiele für die Zahn­zusatz­versicherung

  • Schöne Zähne können teuer werden: Die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) übernimmt nur einen Teil Ihrer Zahnarzt­kosten. Eine private Zusatz­versicherung übernimmt die Behandlungs­kosten, die von der GKV nicht abdeckt werden (je nach Tarif).
  • Bei hochwertigem Zahn­ersatz, etwa einem Implantat, deckt die Zusatz­versicherung bis zu 100 Prozent der Kosten ab. Zahn­behand­lungen wie eine Wurzel­behandlung oder Komposit­füllung erstatten viele Versicherer in voller Höhe.
  • An den Kosten für Zahn­prophylaxe, pro­fessionelle Zahn­reinigung und Kiefer­orthopädie beteiligt sich die Zahn­zusatz­versicherung jährlich meist mit einer fest­geleg­ten Summe. 
  • Gute Zahnzusatztarife wie der MeinZahnschutz der Allianz erstattet Prophylaxe auch mehr als einmal pro Jahr. Sogar Kosten für Knirscherschienen und Angst- und Schmerzausschaltung mit z.B. Lachgas/Narkose werden übernommen.
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Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalenderjahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.

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Krone, Inlay & Co.
Benötigen Sie eine Zahnkrone oder ein Zahnimplantat, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für den Zahnersatz nicht vollständig. Die Krankenkasse zahlt einen Festzuschuss, der 60 Prozent der bundesdurchschnittlichen Kosten für die Regel­versorgung abdeckt.

Die Regel­ver­sorgung sieht eine Standard­therapie vor, bei der Wirtschaft­lichkeit und Zweck­mäßigkeit im Vordergrund stehen. Die Höhe des Fest­zu­schusses für Kassen­leistungen errechnet sich nach dem Bewertungs­maßstab für zahn­ärzt­liche Leistungen (BEMA).

Bevorzugen Sie einen höherwertigen Zahnersatz, etwa eine Vollkeramik­krone, zahlen Sie die Mehrkosten aus eigener Tasche. Da hochwertiger Zahnersatz oft mehrere tausend Euro kostet, kann das schnell teuer werden – selbst wenn Sie jedes Jahr zur Vorsorge­unter­suchung gehen und ein lückenlos geführtes Bonusheft nachweisen. Hier gewährt die GKV Ihnen dann einen höheren Festzuschuss bei Zahnersatz (70 Prozent nach fünf Jahren, 75 Prozent nach zehn Jahren). Wählen Sie einen höherwertigen Zahnersatz als die Regel­versorgung vorsieht, liegt Ihr Eigenanteil dennoch schnell im vierstelligen Bereich.

Zahnersatz Beispielrechnung

Ein Beispiel: Nach Rücksprache mit Ihrem Zahnarzt entscheiden Sie sich, einen  fehlenden Zahn mit einem Implantat mit Verblend­metall-Keramikkrone zu ersetzen. Kostenpunkt: ca. 2.820 Euro. Der hochwertige Zahnersatz ist nicht in der Regel­versorgung vorgesehen. Die GKV gewährt Ihnen einen Fest­zuschuss in Höhe von circa 558 Euro. Die verbleibenden 2.262 Euro zahlen Sie selbst. 

Behandlungs­kosten, die Ihre Krankenkasse bei Kronen, Brücken, Prothesen und Co. nicht übernimmt, deckt die private Zahnzusatzversicherung ab. Je nach Tarif erhalten Sie 75 bis 100 Prozent der zusätzlichen Kosten erstattet. So verringert sich Ihr Eigenanteil deutlich. Abhängig davon, für welchen Zahnersatz Sie sich entscheiden, können Sie Beträge in Höhe mehrerer tausend Euro an Ihre Zahnversicherung weiterreichen.

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Zahnersatz und Inlays
Behandlungskosten
Inlay 250 € bis 900 €
Krone 700 € bis 1.000 € pro Zahn
Totalprothese 600 € pro Kiefer
Teilprothese 150 € bis 2.050 € pro Prothese
Brücke 1.400 € bis 2.100 € pro Brücke
Implantat 2.600 € bis 3.000 € pro Zahn
Die Allianz erstattet beispielsweise 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz je nach Tarif (bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung).  Bitte beachten Sie, dass der Abschluss der Allianz Zahnzusatzversicherungen bis zum vollendeten 65. Lebensjahr möglich ist. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner vor Ort.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

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Kompositfüllung, Wurzelbehandlung & Co.
Sie möchten eine professionelle Zahnreinigung (PZR) durchführen lassen? Obwohl Zahnärzte die Prophylaxe-Behandlung empfehlen, ist sie keine Pflichtleistung der gesetz­lichen Kranken­versicherungen. Ohne Zahn­zusatz­versicherung tragen Sie die Kosten selbst. Der Zahnarzt rechnet die PZR – wie bei privat kranken­versicherten Patienten – nach der Gebühren­ordnung für Zahnärzte (GOZ) ab.
Ähnlich sieht es bei hochwertigen Zahnfüllung aus: Entscheiden Sie sich für eine Kompositfüllungin Zahnfarbe, übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten nur in bestimmten Fällen. Zum Beispiel, wenn die Füllung an einem Frontzahn angebracht wird (bis Zahn 3 von der Mitte gezählt). Für Komposit­füllungen im Bereich der Seiten- und Backenzähne übernimmt die Krankenkasse nur die Kosten in Höhe einer Amalgamfüllung. Ausnahmen: Notwendige Zahnfüllungen in der Schwangerschaft, bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres oder bei Amalgamallergie. Den Rest stellt der Zahnarzt Ihnen in Rechnung.
Mit einer Zahnzusatzversicherung erhalten Sie Zahnbehandlungen je nach Tarif bis zu 100 Prozent erstattet. Für Prophylaxe zahlt Ihr Versicherer in der Regel eine bestimmte Höchstsumme pro Jahr – zum Beispiel höchstens 120 Euro jährlich für eine professionelle Zahnreinigung oder die Versiegelung kleiner Furchen in den Kauflächen der Backenzähne (Fissuren). Bei der Allianz tragen alle MeinZahnschutz-Tarife die vollen Kosten - ohne Obergrenze und auch mehr als einmal pro Jahr. Die Kosten für Zahnprophylaxe und Zahnbehandlungen, die Zahn­zusatz­versicherungen in der Regel übernehmen, im Überblick:

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Behandlungsart
Behandlungskosten
Professionelle Zahnreinigung 80 € bis 120 €
Fissurenversiegelung 15 € bis 50 € pro Zahn
Kompositfüllung 50 € bis 300 €
Parodontitisbehandlung Vorbehandlungen: 100 € bis 300 € / Keimtest: 60 € bis 150 € / Nachsorge: 50 € bis 200 € / Laserbehandlung pro Zahn: 10 € bis 25 €
Wurzelbehandlung Ab 200 €
Alle Allianz MeinZahnschutzTarife erstatten 100 Prozent der Kosten für Zahnprophylaxe (bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung). Bitte beachten Sie, dass der Abschluss der Allianz Zahnzusatzversicherungen bis zum vollendeten 65. Lebensjahr möglich ist. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner vor Ort.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Zahnarzt
Die Kosten für  Zahnprophylaxe, Zahn­behandlungen, Zahn­ersatz oder kiefer­orthopädische Therapie­maßnahmen erstattet Ihnen die Zahn­zusatz­versicherung je nach gewähltem Tarif, nachdem Sie die jeweilige Rechnung eingereicht haben.
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Zahn­spange, Brackets & Co.
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für kiefer­ortho­pädische Behandlungen in der Regel nur bis zum 18. Lebensjahr

Die Kranken­kasse kommt bei Kindern und Jugendlichen für die Standard­versorgung auf. Das heißt: Benötigt Ihr Nachwuchs eine feste Zahnspange, zahlt die GKV die Basis-Variante mit Metallbrackets. Für eine Version mit Keramikbrackets in Zahnfarbe kommen auf die Eltern hohe Zusatz­kosten zu. Oft werden die Mehrkosten für Keramikbrackets jedoch auch von der privaten Zahnzusatzversicherung nicht übernommen, da für diesen rein ästhetischen Vorteil keine medizinische Notwendigkeit besteht.

Voraussetzung für die Kosten­übernahme bei Minder­jährigen ist zudem, dass eine ausgeprägte Zahnfehlstellung (ab Indi­kations­gruppe III) vorliegt. Bei Erwachsenen kommt die Krankenkasse nur in Ausnahme­fällen für die kiefer­ortho­pädische Versorgung auf. Ist nach einem Unfall beispielsweise eine Kieferoperation erforderlich, übernimmt die GKV die Kosten für kiefer­ortho­pädische Korrekturen, die im Nachgang notwendig sind. Allerdings erstattet die Krankenkasse nur die Standardbehandlung.

Private Zahn­zusatz­versicherungen zahlen einen Teil der Kosten für kieferorthopädische Therapie­maß­nahmen bei Kindern und Jugendlichen. Sofern die Therapie medizinisch notwendig ist, springt der Versicherer auch bei leichten und geringen Zahn­fehl­stellungen (Indikationsgruppen I und II) ein. Die Höhe der Zuzahlung ist vom jeweiligen Tarif abhängig. Einige Versicherer erstatten bis zu 100 Prozent der Kosten.

Darüber hinaus übernimmt die Zusatz­versicherung auch einen Teil der Kosten für herausnehmbare transparente Zahnschienen (Aligner). Eine sogenannte Aligner-Therapie zur Korrektur leichter und mittelschwerer Zahnfehlstellungen ist nicht in den Leistungen der Kranken­kasse enthalten.

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Behandlungsart
Behandlungskosten
Feste Zahnspange + Metallbrackets 2.000 € bis 2500 €
Feste Zahnspange + Keramikbrackets 4.500 € bis 8.000 €
Aligner-Therapie + transparenter Zahnschiene 3.500 € bis 6.500 €
  • Zu beachten: Bei Erwachsenen übernimmt die Zahnzusatzversicherung Kosten für Zahnspange und Co. nur, wenn die kieferorthopädischen Maßnahmen aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung erforderlich sind. Und: Hat der Zahnarzt bereits vor Abschluss der Zusatzversicherung eine Zahn- oder Kieferfehlstellung bei Ihnen oder Ihrem Kind diagnostiziert (z.B. mittels einer Funktionsanalyse), leistet der Versicherer in der Regel nicht für die Korrekturbehandlung.
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Welche Kostenerstattung Sie für Aufbiss-/Knirscherschienen und Angst- oder Schmerzausschaltung erhalten, zeigen folgende Erstattungs­beispiele

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Behandlung
Gesamtkosten
GKV - Anteil
Eigenanteil ohne ZZV
Eigenanteil mit Allianz MeinZahnschutz 100
Knirscherschienen 500 € 0 € 500 € 0 €
Vollnarkose 150-600 € 0 € 150-600 € 0 €
Lachgas 40 € 0 € 40 € 0 €
Hypnose 25 € 0 € 25 € 0 €
Die Allianz erstattet für Aufbissschienen bis zu 100 Prozent der Kosten je nach Tarif (bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung). Bitte beachten Sie, dass der Abschluss der Allianz Zahnzusatzversicherungen bis zum vollendeten 65. Lebensjahr möglich ist. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner vor Ort.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Erstattungs­zeitpunkt
Die Kosten­erstattung durch die Zahnzusatzversicherung erfolgt nach Abschluss der Behandlung. Hierfür reichen Sie die Zahnarzt­rechnung bei Ihrer Zusatz­versicherung ein.

Die Rechnung lässt Ihr Zahnarzt oder Kiefer­orthopäde Ihnen zukommen, wenn die Behandlung abgeschlossen ist. Das Dokument beinhaltet die Behandlungs­kosten, die Sie als Eigenanteil selbst übernehmen.

Bei den meisten Versicherungs­anbietern können Sie online oder per App Ihre Rechnung einreichen
Alternativ klappt es auch per Post oder E-Mail. Nachdem Sie Ihre Rechnung eingereicht haben, überweist Ihnen der Versicherer die erstatteten Behandlungskosten im Normalfall innerhalb von vier Wochen auf Ihr Bankkonto.

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