Die Regelversorgung sieht eine Standardtherapie vor, bei der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit im Vordergrund stehen. Die Höhe des Festzuschusses für Kassenleistungen errechnet sich nach dem Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA).
Bevorzugen Sie einen höherwertigen Zahnersatz, etwa eine Vollkeramikkrone, zahlen Sie die Mehrkosten aus eigener Tasche. Da hochwertiger Zahnersatz oft mehrere tausend Euro kostet, kann das schnell teuer werden – selbst wenn Sie jedes Jahr zur Vorsorgeuntersuchung gehen und ein lückenlos geführtes Bonusheft nachweisen. Hier gewährt die gesetzliche Krankenversicherung Ihnen dann einen höheren Festzuschuss bei Zahnersatz (70 Prozent nach fünf Jahren, 75 Prozent nach zehn Jahren). Wählen Sie einen höherwertigen Zahnersatz als die Regelversorgung vorsieht, liegt Ihr Eigenanteil dennoch schnell im vierstelligen Bereich.
Zahnersatz Beispielrechnung
Ein Beispiel: Nach Rücksprache mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt entscheiden Sie sich, einen fehlenden Zahn mit einem Implantat mit Verblendmetall-Keramikkrone zu ersetzen.
Kostenpunkt: ca. 2.820 Euro.
Der hochwertige Zahnersatz ist nicht in der Regelversorgung vorgesehen. Die gesetzliche Krankenversicherung gewährt Ihnen einen Festzuschuss in Höhe von circa 581 Euro.
Die verbleibenden 2.239 Euro zahlen Sie selbst.