Die Kosten für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen, Zahnersatz oder kieferorthopädische Therapiemaßnahmen erstattet Ihnen die Zahnzusatzversicherung, nachdem Sie die jeweilige Rechnung eingereicht haben. Diese lässt Ihr Zahnarzt oder Kieferorthopäde Ihnen zukommen, wenn die Behandlung abgeschlossen ist. Das Dokument beinhaltet die Behandlungskosten, die Sie als Eigenanteil selbst übernehmen.
Bei den meisten Versicherungsanbietern können Sie online oder per App Ihre Rechnung einreichen.
Alternativ klappt es auch per Post oder E-Mail. Die erstatteten Behandlungskosten überweist Ihnen der Versicherer im Normalfall innerhalb von vier Wochen auf Ihr Bankkonto.
Benötigen Sie eine Zahnkrone oder ein Zahnimplantat, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für den Zahnersatz nicht vollständig. Die Krankenkasse zahlt einen Festzuschuss, der 60 Prozent der bundesdurchschnittlichen Kosten für die Regelversorgung abdeckt. Die Regelversorgung sieht eine Standardtherapie vor, bei der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit im Vordergrund stehen. Die Höhe des Festzuschusses für Kassenleistungen errechnet sich nach dem Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA).
Bevorzugen Sie einen höherwertigen Zahnersatz, etwa eine Vollkeramikkrone, zahlen Sie die Mehrkosten aus eigener Tasche. Da hochwertiger Zahnersatz oft mehrere tausend Euro kostet, kann das schnell teuer werden – selbst wenn Sie jedes Jahr zur Vorsorgeuntersuchung gehen und ein lückenlos geführtes Bonusheft nachweisen. Zwar gewährt die GKV Ihnen dann einen höheren Festzuschuss bei Zahnersatz (70 Prozent nach fünf Jahren, 75 Prozent nach zehn Jahren). Wählen Sie einen höherwertigen Zahnersatz als die Regelversorgung vorsieht, liegt Ihr Eigenanteil dennoch schnell im vierstelligen Bereich.
Ein Beispiel: Nach Rücksprache mit Ihrem Zahnarzt entscheiden Sie sich, einen fehlenden Zahn mit einem Implantat mit Verblendmetall-Keramikkrone zu ersetzen. Kostenpunkt: ca. 2.820 Euro. Der hochwertige Zahnersatz ist nicht in der Regelversorgung vorgesehen. Die GKV gewährt Ihnen einen Festzuschuss in Höhe von circa 455 Euro. Die verbleibenden 2.375 Euro zahlen Sie selbst.
Behandlungskosten, die Ihre Krankenkasse bei Brücken, Prothesen und Co. nicht übernimmt, deckt die private Zahnzusatzversicherung ab. Je nach Tarif erhalten Sie 50 bis 90 Prozent der zusätzlichen Kosten erstattet. So verringert sich Ihr Eigenanteil deutlich. Abhängig davon, für welchen Zahnersatz Sie sich entscheiden, können Sie Beträge in Höhe mehrerer tausend Euro an Ihre Zahnversicherung "weiterreichen".
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Zahnersatz | Behandlungskosten insgesamt |
Inlay | 250 bis 700 € |
Krone | 600 bis 1.400 € pro Zahn |
Totalprothese | 600 € pro Kiefer |
Teilprothese | 600 bis 2.000 € pro Prothese |
Brücke | 1.400 bis 2.100 € pro Brücke |
Implantat | 2.500 bis 3.000 € pro Zahn |
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Zahnersatz | Vollverblendete Metallkeramikbrücke | Einzelimplantat mit Verblendmetall-Keramikkrone | Vollkeramikkrone | Keramikinlay zweiflächig |
Gesamtkosten | ca. 1.890 € | ca. 2.820 € | ca. 900 € | ca. 900 € |
Eigenanteil ohne ZZV | ca. 1.445 € | ca. 2.375 € | ca. 705 € | ca. 860 € |
Eigenanteil mit ZZV (90 % Kostenerstattung) | ca. 189 € | ca. 282 € | ca. 90 € | ca. 90 € |
Sie möchten eine professionelle Zahnreinigung (PZR) durchführen lassen? Obwohl Zahnärzte die Prophylaxe-Behandlung empfehlen, ist sie keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Ohne Zahnzusatzversicherung tragen Sie die Kosten selbst. Der Zahnarzt rechnet die PZR – wie bei privat krankenversicherten Patienten – nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab.
Ähnlich sieht es bei hochwertigen Zahnfüllungen aus: Entscheiden Sie sich für eine Kompositfüllung in Zahnfarbe, übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten nur in bestimmten Fällen. Zum Beispiel, wenn die Füllung an einem Frontzahn angebracht wird (bis Zahn 3 von der Mitte gezählt). Für Kompositfüllungen im Bereich der Seiten- und Backenzähne übernimmt die Krankenkasse nur die Kosten in Höhe einer Amalgamfüllung. Den Rest stellt der Zahnarzt Ihnen in Rechnung.
Mit einer Zahnzusatzversicherung erhalten Sie Zahnbehandlungen je nach Tarif bis zu 100 Prozent erstattet. Für Prophylaxe zahlt Ihr Versicherer in der Regel eine bestimmte Höchstsumme pro Jahr – zum Beispiel höchstens 120 Euro jährlich für eine professionelle Zahnreinigung oder die Versiegelung kleiner Furchen in den Kauflächen der Backenzähne (Fissuren).
Die Kosten für Zahnprophylaxe und Zahnbehandlungen, die Zahnzusatzversicherungen in der Regel übernehmen, im Überblick:
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Behandlungsart | Behandlungskosten insgesamt |
Professionelle Zahnreinigung | 100 bis 120 € |
Fissurenversiegelung | 15 bis 46 € pro Zahn |
Kompositfüllung | 50 bis 300 € |
Parodontitisbehandlung |
Vorbehandlungen: 100 bis 300 € Keimtest: 60 bis 150 € Nachsorge: 50 bis 200 € Laserbehandlung pro Zahn: 10 bis 25 € |
Wurzelbehandlung | 400 bis 1.000 € |
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Zahnbehandlung | Kompositfüllung dreiflächig | Professionelle Zahnreinigung | Parodontitisbehandlung | Wurzelbehandlung |
Gesamtkosten | ca. 127 € | ca. 120 € | ca. 400 € | ca. 440 € |
Eigenanteil ohne ZZV | ca. 77 € | ca. 120 € | ca. 400 € | ca. 440 € |
Eigenanteil mit ZZV (90 % Kostenerstattung) | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen in der Regel nur bis zum 18. Lebensjahr. Die Krankenkasse kommt bei Kindern und Jugendlichen für die Standardversorgung auf. Das heißt: Benötigt Ihr Nachwuchs eine feste Zahnspange, zahlt die GKV die Basis-Variante mit Metallbrackets. Für eine Version mit Keramikbrackets in Zahnfarbe kommen auf die Eltern hohe Zusatzkosten zu. Oft werden die Mehrkosten für Keramikbrackets jedoch auch von der privaten Zahnzusatzversicherung nicht übernommen, da für diesen rein ästhetischen Vorteil keine medizinische Notwendigkeit besteht.
Voraussetzung für die Kostenübernahme bei Minderjährigen ist zudem, dass eine ausgeprägte Zahnfehlstellung (ab Indikationsgruppe III) vorliegt. Bei Erwachsenen kommt die Krankenkasse nur in Ausnahmefällen für die kieferorthopädische Versorgung auf. Ist nach einem Unfall beispielsweise eine Kieferoperation erforderlich, übernimmt die GKV die Kosten für kieferorthopädische Korrekturen, die im Nachgang notwendig sind. Allerdings erstattet die Krankenkasse nur die Standardbehandlung.
Private Zahnzusatzversicherungen zahlen einen Teil der Kosten für kieferorthopädische Therapiemaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen. Sofern die Therapie medizinisch notwendig ist, springt der Versicherer auch bei leichten und geringen Zahnfehlstellungen (Indikationsgruppen I und II) ein. Die Höhe der Zuzahlung ist vom jeweiligen Tarif abhängig. Einige Versicherer erstatten bis zu 90 Prozent der Kosten.
Darüber hinaus übernimmt die Zusatzversicherung auch einen Teil der Kosten für herausnehmbare transparente Zahnschienen. Eine sogenannte Aligner-Therapie zur Korrektur leichter und mittelschwerer Zahnfehlstellungen ist nicht in den Leistungen der Krankenkasse enthalten.
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Behandlungsart | Behandlungskosten insgesamt |
Feste Zahnspange mit Metallbrackets | 2.000 bis 2500 € |
Feste Zahnspange mit Keramikbrackets | 4.500 bis 8.000 € |
Aligner-Therapie mit transparenter Zahnschiene | 1.750 bis 6.500 € |
Wichtig: Bei Erwachsenen übernimmt die Zahnzusatzversicherung Kosten für Zahnspange und Co. nur, wenn die kieferorthopädischen Maßnahmen aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung erforderlich sind. Und: Hat der Zahnarzt bereits vor Abschluss der Zusatzversicherung eine Zahn- oder Kieferfehlstellung bei Ihnen oder Ihrem Kind diagnostiziert, leistet der Versicherer in der Regel nicht für die Korrekturbehandlung.
Welche Kostenerstattung Sie bei kieferorthopädischen Korrekturen von der Zahnzusatzversicherung erwarten können, zeigen folgende Erstattungsbeispiele:
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Kieferorthopädische Behandlung | Transparente Zahnschiene (Aligner) | Feste Zahnspange mit Metallbrackets | Feste Zahnspange mit Keramikbrackets |
Gesamtkosten | ca. 2.500 € | ca. 2.000 € | ca. 4.500 € |
Eigenanteil ohne ZZV | ca. 2.500 € | ca. 400 € / 200 € | ca. 2.900 € / 2.700 € |
Eigenanteil mit ZZV (90 % Kostenerstattung) | ca. 250 € | ca. 40 € / 20 € | ca. 290 € / 270 € |
Für volljährige Kassenpatienten ist eine Behandlung beim Kieferorthopäden besonders teuer. Denn im Erwachsenenalter leistet die gesetzliche Krankenversicherung nur, wenn Sie beispielsweise durch einen Unfall eine schwere Zahn- oder Kieferfehlstellung erleiden oder wenn es sich um eine schwere Erkrankung handelt.
Nur wer eine Zahnzusatzversicherung inklusive Kieferorthopädie für Erwachsene abgeschlossen hat, erhält einen Teil der Kosten erstattet. Je nach Tarif nimmt Ihnen Ihr Versicherer zum Beispiel 50 Prozent der Gesamtkosten ab, wenn Sie keinen Anspruch auf Kassenleistung haben.
Tipp: Überprüfen Sie daher in den Versicherungsbedingungen, ob oder ab wann Ihre Zahnversicherung für kieferorthopädische Behandlungen aufkommt. Im ersten Versicherungsjahr ist die Kostenerstattung oft erst nach einer Wartezeit von drei bis acht Monaten möglich.