Junger Mann bestaunt seine schönen Zähne im Spiegel
Zahnersatz, Prophylaxe, Kiefer­orthopädie

Erstattungs­beispiele für die Zahn­zusatz­versicherung

  • Schöne Zähne können teuer werden, denn die gesetz­liche Kranken­ver­sicherung übernimmt nur einen Teil Ihrer Zahn­arzt­kosten. Eine private Zusatz­ver­sicherung über­nimmt, je nach Tarif, die Behand­lungs­kosten die von der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung nicht abdeckt werden.
  • Bei hoch­wertigem Zahn­ersatz, etwa einem Implan­tat, deckt die Zusatz­ver­sicherung bis zu 100 Prozent der Kosten ab. Zahn­behand­lungen wie eine Wurzel­behand­lung oder Komposit­füllung erstatten viele private Ver­sicherer in voller Höhe.
  • An den Kosten für Zahn­prophy­laxe, pro­fessio­nelle Zahn­reini­gung und Kiefer­ortho­pädie beteiligt sich die Zahn­zusatz­ver­sicherung pro Jahr meist mit einer fest­geleg­ten Summe.
  • Gute Zahn­zusatz­tarife wie der Mein­Zahn­schutz der Allianz er­stattet Prophy­laxe auch mehr als einmal pro Jahr. Sogar Kosten für Knirscher­schiene, sowie Angst- und Schmerz­aus­schaltung mit z.B. Lach­gas/Narkose werden über­nommen.
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Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalenderjahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.

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Krone, Inlay & Co.
Benötigen Sie eine Zahn­krone oder ein Zahn­implan­tat, über­nimmt die gesetz­liche Kranken­ver­sicherung die Kosten für den Zahn­ersatz nicht vollständig. Die Kranken­kasse zahlt einen Fest­zuschuss, der 60 Prozent der bundes­durch­schnitt­lichen Kosten für die Regel­ver­sorgung abdeckt.

Die Regel­ver­sorgung sieht eine Standard­therapie vor, bei der Wirtschaft­lichkeit und Zweck­mäßigkeit im Vorder­grund stehen. Die Höhe des Fest­zu­schusses für Kassen­leistungen errechnet sich nach dem Bewertungs­maßstab für zahn­ärzt­liche Leistungen (BEMA).

Bevorzugen Sie einen höher­wertigen Zahn­ersatz, etwa eine Voll­keramik­krone, zahlen Sie die Mehr­kosten aus eigener Tasche. Da hoch­wertiger Zahn­ersatz oft mehrere tausend Euro kostet, kann das schnell teuer werden – selbst wenn Sie jedes Jahr zur Vor­sorge­unter­suchung gehen und ein lückenlos geführtes Bonus­heft nachweisen. Hier gewährt die gesetz­liche Kranken­ver­sicherung Ihnen dann einen höheren Fest­zu­schuss bei Zahn­ersatz (70 Prozent nach fünf Jahren, 75 Prozent nach zehn Jahren). Wählen Sie einen höher­wertigen Zahn­ersatz als die Regel­ver­sorgung vorsieht, liegt Ihr Eigen­anteil dennoch schnell im vier­stelligen Bereich.

Ein Beispiel: Nach Rück­sprache mit Ihrer Zahn­ärztin oder Ihrem Zahn­arzt ent­scheiden Sie sich, einen fehlenden Zahn mit einem Implantat mit Verblend­metall-Keramik­krone zu ersetzen. Kostenpunkt: ca. 2.820 Euro.

Der hoch­wertige Zahn­ersatz ist nicht in der Regel­ver­sorgung vor­gesehen. Die gesetz­liche Kranken­ver­sicherung gewährt Ihnen einen Fest­zuschuss in Höhe von circa 581 Euro.

Die verbleibenden 2.239 Euro zahlen Sie selbst.

Behandlungs­kosten, die Ihre Kranken­kasse bei Kronen, Brücken, Prothesen und Co. nicht übernimmt, deckt die private Zahn­zusatz­ver­sicherung ab. Je nach Tarif erhalten Sie 75 bis 100 Prozent der zusätzlichen Kosten erstattet. So verringert sich Ihr Eigen­anteil deutlich. Abhängig davon, für welchen Zahn­ersatz Sie sich entscheiden, können Sie Beträge in Höhe mehrerer tausend Euro an Ihre Zahn­versicherung weiter­reichen.

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Zahnersatz und Inlays
Behandlungskosten
Inlay 250 € bis 900 €
Krone 700 € bis 1.000 € pro Zahn
Totalprothese 600 € pro Kiefer
Teilprothese 150 € bis 2.050 € pro Prothese
Brücke 1.400 € bis 2.100 € pro Brücke
Implantat 2.600 € bis 3.000 € pro Zahn
  • Die Allianz erstattet beispiels­weise 100 Prozent der Kosten für Zahn­ersatz je nach Tarif (bis zu den Höchst­sätzen laut Gebühren­ordnung). Bitte beachten Sie, dass der Abschluss der Allianz Zahn­zusatz­versicherungen bis zum vollendeten 65. Lebens­jahr möglich ist. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihr Service-Team vor Ort.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte (GOZ).

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Komposit­füllung, Wurzel­behandlung & Co.
Sie möchten eine pro­fessionelle Zahn­reini­gung (PZR) durch­führen lassen? Obwohl Zahn­ärzte und Zahn­ärztinnen die Prophy­laxe-Behandlung empfehlen, ist sie keine Pflicht­leistung der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherungen. Ohne Zahn­zusatz­ver­sicherung tragen Sie die Kosten in den meisten Fällen selbst. Der Zahnarzt oder die Zahn­ärztin rechnet die PZR – wie bei privat kranken­ver­sicherten Patienten – nach der Gebühren­ordnung für Zahn­ärzte und Zahn­ärztinnen (GOZ) ab.
Ähnlich sieht es bei hoch­wertigen Zahn­füllungen aus: Entscheiden Sie sich für eine Komposit­füllung in Zahn­farbe, über­nimmt die Kranken­kasse die Behand­lungs­kosten nur in bestimmten Fällen. Zum Beispiel, wenn die Füllung an einem Front­zahn an­gebracht wird (bis Zahn 3 von der Mitte gezählt). Für Komposit­füllungen im Bereich der Seiten- und Backen­zähne über­nimmt die Kranken­kasse nur die Kosten in Höhe einer Amalgam­füllung. Ausnahmen: Not­wendige Zahn­füllungen in der Schwanger­schaft, bei Kindern und Jugend­lichen bis zur Vollendung des 15. Lebens­jahres oder bei Amalgam­allergie. Den Rest stellt die Zahnärztin oder der Zahn­arzt Ihnen in Rechnung.
Mit einer Zahn­zusatz­versicherung erhalten Sie Zahn­behandlungen je nach Tarif bis zu 100 Prozent erstattet. Für Prophy­laxe zahlt Ihr Ver­sicherer in der Regel eine bestimmte Höchst­summe pro Jahr – zum Beispiel höchstens 120 Euro jährlich für eine professio­nelle Zahn­reinigung oder die Versiegelung kleiner Furchen in den Kau­flächen der Backen­zähne (Fissuren).
 
  • Bei der Allianz tragen alle Mein­Zahnschutz-Tarife die vollen Kosten – ohne Ober­grenze und auch mehr als einmal pro Jahr.

Die Kosten für Zahnprophy­laxe und Zahn­behandlungen, die Zahn­zusatz­ver­sicherungen in der Regel über­nehmen, im Überblick:

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Behandlungsart
Behandlungskosten
Professionelle Zahnreinigung 80 € bis 120 €
Fissurenversiegelung 15 € bis 50 € pro Zahn
Kompositfüllung 50 € bis 300 €
Parodontitisbehandlung Vorbehandlungen: 100 € bis 300 € / Keimtest: 60 € bis 150 € / Nachsorge: 50 € bis 200 € / Laserbehandlung pro Zahn: 10 € bis 25 €
Wurzelbehandlung Ab 200 €
  • Alle Allianz Mein­ZahnschutzTarife erstatten 100 Prozent der Kosten für Zahn­prophylaxe (bis zu den Höchst­sätzen laut Gebühren­ordnung). Bitte beachten Sie, dass der Abschluss der Allianz Zahn­zusatz­versicherungen bis zum voll­endeten 65. Lebens­jahr möglich ist. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihr Service-Team vor Ort.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte (GOZ).

Gut zu wissen
Die Kosten für Zahn­prophylaxe, Zahn­behandlungen, Zahn­ersatz oder kiefer­ortho­pädische Therapie­maß­nahmen erstattet Ihnen die Zahn­zusatz­ver­sicherung je nach gewähltem Tarif, nachdem Sie die jeweilige Rechnung ein­gereicht haben.
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Zahn­spange, Brackets & Co.
Gesetz­liche Kranken­ver­sicherungen über­nehmen die Kosten für kiefer­ortho­pädische Behand­lungen in der Regel nur bis zum 18. Lebens­jahr. Für Erwachsene werden kiefer­ortho­pädische Standard­behand­lungen nur in Ausnahme­situationen über­nommen.

Die Kranken­kasse kommt bei Kindern und Jugendlichen für die Standard­versorgung auf. Das heißt: Benötigt Ihr Nachwuchs eine feste Zahnspange, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung die Basis-Variante mit Metall­brackets. Für eine Version mit Keramik­brackets in Zahnfarbe kommen auf die Eltern hohe Zusatz­kosten zu. Oft werden die Mehrkosten für Keramik­brackets jedoch auch von der privaten Zahn­zusatz­versicherung nicht übernommen, da für diesen rein ästhetischen Vorteil keine medizinische Notwendig­keit besteht.

Voraus­setzung für die Kosten­übernahme bei Minder­jährigen ist zudem, dass eine ausgeprägte Zahnfehlstellung (ab Indi­kations­gruppe III) vorliegt. Bei Erwachsenen kommt die Krankenkasse nur in Ausnahme­fällen für die kiefer­ortho­pädische Versorgung auf. Ist nach einem Unfall beispiels­weise eine Kiefer­operation erforderlich, übernimmt die gesetzliche Kranken­ver­sicherung die Kosten für kiefer­ortho­pädische Korrekturen, die im Nachgang notwendig sind. Allerdings erstattet die Kranken­kasse nur die Standard­behandlung.

Private Zahn­zusatz­ver­sicherungen zahlen einen Teil der Kosten für kiefer­orthopädische Therapie­maß­nahmen bei Kindern und Jugendlichen. Sofern die Therapie medizinisch notwendig ist, springt der Versicherer auch bei leichten und geringen Zahn­fehl­stellungen (Indikations­gruppen I und II) ein. Die Höhe der Zuzahlung ist vom jeweiligen Tarif abhängig. Einige Versicherer erstatten bis zu 100 Prozent der Kosten.

Darüber hinaus über­nimmt die Zusatz­ver­sicherung auch einen Teil der Kosten für heraus­nehmbare transparente Zahn­schienen (Aligner). Eine sogenannte Aligner-Therapie zur Korrektur leichter und mittel­schwerer Zahn­fehlstellungen ist nicht in den Leistungen der Kranken­kasse enthalten.

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Behandlungsart
Behandlungskosten
Feste Zahnspange + Metallbrackets 2.000 € bis 2.500 €
Feste Zahnspange + Keramikbrackets 4.500 € bis 8.000 €
Aligner-Therapie + transparenter Zahnschiene 3.500 € bis 6.500 €
Zu beachten: Bei Erwachsenen über­nimmt die Zahn­zusatz­versicherung Kosten für Zahn­spange und Co. nur, wenn die kiefer­ortho­pädischen Maß­nahmen auf­grund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung erforderlich sind. Hat der Zahnarzt oder die Zahn­ärztin bereits vor Abschluss der Zusatz­ver­sicherung eine Zahn- oder Kiefer­fehl­stellung bei Ihnen oder Ihrem Kind dia­gnostiziert (z. B. mittels einer Funktions­ana­lyse), leistet der Ver­sicherer in der Regel nicht für die Korrektur­behand­lung.
  • Mit den Mein­ZahnschutzTarifen der Allianz erhalten Sie bis zu 100 Prozent der Kosten für Kiefer­orthopädie erstattet (bis zu den Höchst­sätzen laut Gebühren­ordnung, max. 3.000 Euro, unter 21 Jahren). Bitte beachten Sie, dass der Abschluss der Allianz Zahn­zusatz­ver­sicherungen bis zum vollendeten 65. Lebens­jahr möglich ist. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihr Service-Team vor Ort.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte (GOZ).

Oft gefragt
Eine Zahn­zusatz­ver­sicherung mit kiefer­ortho­pädi­schen Leistungen ist sinnvoll. Denn im Erwachsenen­alter leistet die gesetz­liche Kranken­ver­sicherung nur, wenn Sie beispiels­weise durch einen Unfall eine schwere Zahn- oder Kiefer­fehl­stellung erleiden oder wenn es sich um eine schwere Erkrankung handelt. Für voll­jährige Kassen­patienten und Kassen­patient­innen ist eine Behand­lung beim Kiefer­ortho­päden oder der Kiefer­ortho­pädin besonders teuer.

Nur wer eine Zahn­zusatz­ver­sicherung inklusive Kiefer­orthopädie für Erwachsene ab­geschlossen hat, erhält einen Teil der Kosten erstattet. Je nach Tarif nimmt Ihnen Ihr Versicherer zum Beispiel 50 Prozent der Gesamt­kosten ab, wenn Sie keinen Anspruch auf Kassen­leistung haben.

Tipp: Über­prüfen Sie daher in den Ver­sicherungs­bedingungen, ob oder ab wann Ihre Zahn­versicherung für kiefer­ortho­pädische Behand­lungen aufkommt. Im ersten Versicherungs­jahr ist die Kosten­er­stattung oft erst nach einer Warte­zeit von drei bis acht Monaten möglich.

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Welche Kosten­erstattung Sie für Aufbiss- oder Knirscher­schienen und Angst- oder Schmerz­aus­schaltung erhalten, zeigen folgende Erstattungs­beispiele.

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Behandlung
Gesamtkosten
GKV - Anteil
Eigenanteil ohne ZZV
Eigenanteil mit
Allianz MeinZahnschutz 100
Knirscherschienen
(auch Aufbissschienen genannt)
500 € 0 € 500 € 0 €
Vollnarkose 150-600 € 0 € 150-600 € 0 €
Lachgas 40 € 0 € 40 € 0 €
Hypnose 25 € 0 € 25 € 0 €
  • Die Allianz erstattet für Aufbiss­schienen bis zu 100 Prozent der Kosten je nach Tarif (bis zu den Höchst­sätzen laut Gebühren­ordnung). Bitte beachten Sie, dass der Abschluss der Allianz Zahn­zusatz­ver­sicherungen bis zum vollendeten 65. Lebens­jahr möglich ist. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihr Service-Team vor Ort.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte (GOZ).

Erstattungs­zeitpunkt
Die Kosten­erstattung durch die Zahn­zusatz­ver­sicherung erfolgt nach Abschluss der Behandlung. Hierfür reichen Sie die Zahnarzt­rechnung bei Ihrer Zusatz­versicherung ein.

Die Rechnung lässt Ihr Zahnarzt oder Ihre Kiefer­orthopädin Ihnen zukommen, wenn die Behandlung ab­geschlossen ist. Das Dokument beinhaltet die Behandlungs­kosten, die Sie als Eigen­anteil selbst über­nehmen.

Bei den meisten Ver­sicherungs­anbietern können Sie online oder per App Ihre Rechnung einreichen. Alternativ klappt es auch per Post oder E-Mail.

Nachdem Sie Ihre Rechnung eingereicht haben, überweist Ihnen der Versicherer die erstatteten Behandlungs­kosten im Normal­fall innerhalb von vier Wochen auf Ihr Bankkonto.

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Häufige Fragen

Wann zahlt die Zahn­zusatz­versicherung nicht?

Ihre Zahn­zusatz­versicherung zahlt in der Regel nicht für bereits laufende Behandlungen bei Neuabschluss. Das gilt auch, wenn eine Behandlung bereits angeraten wurde, d. h. Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt eine Behandlungsbedürftigkeit festgestellt hat. Zu den Behandlungsmaßnahmen, die von vielen Versicherern nicht übernommen werden, zählen außerdem:

Was sind erstattungs­fähige Kosten in der Zahn­zusatz­versicherung?

Erstattungs­fähig sind in der Regel Kosten, die bei einer Zahnarzt­rechnung nach Abzug der gesetzlichen Leistung offen bleiben. Wie hoch die Erstattung der Zahnzusatz­versicherung ausfällt, variiert je nach Anbieter und dem gewählten Tarif.

  • Optimale Absicherung für Ihre Zähne: Verschaffen Sie sich einen Über­blick über die starken Leistungen der Allianz MeinZahnschutz-Tarife rund um Zahn­ersatz, Zahn­behandlung & Co.

Wie hoch ist der maximale Erstattungs­betrag pro Jahr?

Die Höhe der Kosten­erstattung Ihrer Zahnzusatzversicherung lässt sich pauschal nicht benennen. Sie ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie dem jeweiligen Versicherungsanbieter, Ihrem gewählten Tarif, den eingeschlossenen Leistungen und den Erstattungshöchstgrenzen.

  • So sind in den MeinZahnschutz Tarifen der Allianz Zahnzusatzversicherung bis zu 150 Euro alle zwei Versicherungsjahre für Bleaching eingeschlossen. Hinzu kommen je nach Tarif bis zu 3.000 Euro für kieferorthopädische Leistungen für Versicherte unter 21 Jahren. Bei vielen anderen Zahn­leistungen profitieren Sie abhängig vom gewählten Tarif und Versicherungs­jahr bei der Allianz von 100 Prozent Kosten­übernahme.

Was über­nimmt die gesetzliche Kranken­kasse bei Zahn­ersatz?

Der Fest­zuschuss der Kranken­kassen beträgt seit dem 1. Oktober 2020 grund­sätzlich 60 Prozent (vorher 50 Prozent). Wählen Versicherte einen über die Regel­versorgung hinaus­gehenden, gleich­artigen oder anders­artigen Zahnersatz, müssen Sie die Mehr­kosten hierfür selbst tragen.

  • 100 Prozent Kosten­übernahme bei Zahn­zusatz: Im Gegen­satz zur Kassen­leistung erstattet die Allianz Zahn­zusatz­versicherung in allen MeinZahnschutz Tarifen ganze 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz.

Welche Fristen gibt es, um bei der Zahn­zusatzversicherung Rechnungen einzureichen?

Wartezeit: Grund­sätzlich greifen je nach Versicherer bestimmte Leistungs­abrechnungen erst nach einer sogenannten Warte­zeit. Abhängig vom Versicherungs­anbieter kann es nach Versicherungsbeginn bis zu acht Monate dauern, bis Sie Anspruch auf Kosten­erstattung haben.

Bearbeitungs­zeit: Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas länger dauern kann, wenn Sie bei Ihrer Zahn­zusatz­versicherung zum ersten Mal eine Rechnung einreichen. Denn beim ersten Leistungsfall kontaktiert der Versicherer oft Ihre Zahnarzt­praxis, um mehr über die Behandlungen der letzten Jahre zu erfahren. Im Zweifels­fall werden auch Ihre Angaben zu den Gesundheits­fragen überprüft, die Sie bei der Antrag­stellung beantwortet haben.

Verjährungs­frist: Bei der privaten Zahnzusatz­versicherung können Sie Rechnungen üblicher­weise drei Jahre bis zum Jahresende einreichen. Das bedeutet: Erhalten Sie beispiels­weise im Mai 2024 eine Zahnarzt­rechnung, können Sie diese frist­gerecht bis spätestens 31. Mai 2027 einreichen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt keine Kosten­übernahme mehr für die abgerechneten Leistungen.

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