Eine Zahnversicherung mit Brille ist ein spezieller Tarif der privaten Zahnzusatzversicherung (ZZV). Die Kombiversicherung richtet sich an Brillenträger, die neben einer Absicherung für ihre Zähne auch Leistungen für Brillen, Kontaktlinsen oder andere Sehhilfen in Anspruch nehmen möchten.
Die Kombination aus privater Zahnzusatzversicherung und Brillenversicherung ist für Kassenpatienten vorgesehen. Privatversicherte erhalten zusätzliche Leistungen für Zahn- und Augenbehandlungen in der Regel direkt von ihrer privaten Krankenversicherung (PKV).
Seit 2003 übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) keine Kosten mehr für Brillen und Sehhilfen. Eine Ausnahme machen Krankenkassen nur in wenigen Härtefällen, zum Beispiel bei:
In diesen Ausnahmefällen deckt die GKV eine einfache Versorgung ab und übernimmt die Kosten bis zu einem festgelegten Betrag. Darüber hinausgehende Gebühren zahlt der Versicherte selbst.
Da sie zwei medizinische Bereiche miteinander kombiniert, deckt eine Zahnzusatzversicherung mit Brille meist ein umfangreiches Leistungsspektrum ab: Neben den Kosten für Zahnersatz und Sehhilfen erstatten viele Versicherer auch Gebühren für Heilpraktiker und Krankentransporte. Darüber hinaus ist in Kombitarifen oft ein Auslandskrankenschutz enthalten.
Eine private Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach vereinbartem Leistungsumfang die Kosten für Zahnbehandlungen, Inlays und Zahnersatz wie Brücken oder Zahnkronen. Kombitarife für Brille und Zähne bieten meist eine grundlegende Auswahl an Zahnleistungen.
Eine Brillenversicherung springt bei zahlreichen Behandlungen rund um die Sehleistung ein. Sie übernimmt etwa die Kosten für Brillengläser, Brillenfassungen und Kontaktlinsen. Je nach Tarif erstattet sie auch Gebühren für individuelle Vorsorgeuntersuchungen. LASIK-Behandlungen, also Laserbehandlungen zur Verbesserung der Sehleistung, sind in der Regel nicht inbegriffen.
Neben Zuschüssen für Sehhilfen und Zahnbehandlungen beinhalten viele Kombitarife Heilpraktikerleistungen und Unterstützung im Ausland:
Eine Krankenzusatzversicherung kostet im Monat verhältnismäßig wenig, übernimmt bei Bedarf aber Arzt- und Behandlungskosten in Höhe mehrerer tausend Euro. Bis zu welcher Höchstgrenze sie leistet, hängt von der Police ab. Achten Sie darauf, dass mindestens die Hälfte der Kosten für Zahnersatz im Leistungsumfang enthalten sind. Im Brillenbereich sollten Sie bis zu 100 Prozent der Kosten erstattet erhalten – ansonsten rechnet sich die Brillenversicherung in der Regel nicht.
Für Brillen, Kontaktlinsen und Co. ist die Höchstleistung meist auf 24 Monate begrenzt. Das heißt: Die Kostenbegrenzung gilt für zwei Jahre und beginnt dann wieder von vorne. Der Versicherer übernimmt die Kosten für Sehhilfen daher nicht immer im vollen Umfang.
Wie bei der regulären Zahnzusatzversicherung gibt es auch bei Kombitarifen Wartezeiten. In der Regel erstattet die Versicherung acht Monate nach Vertragsbeginn Ihre Arzt- oder Optikerrechnungen. Das heißt: Behandlungskosten, die vor Ablauf der Wartezeit anfallen, zahlen Sie aus eigener Tasche.
Krankenzusatzversicherungen sind meist über eine Preisstaffel geregelt. Das bedeutet: Der Versicherer erstattet in den ersten Jahren lediglich einen im Vertrag festgelegten Höchstsatz. Ab dem vierten Vertragsjahr übernimmt die Versicherung Rechnungen für Zahnersatz und Zahnbehandlungen in voller Höhe. Auch bei Kombitarifen gibt es diese Preisstaffel, sodass Sie erst nach vier Jahren vollumfänglich von den vereinbarten Leistungen profitieren.
So unverzichtbar eine Sehhilfe für Brillenträger ist, so kostspielig ist ihre Anschaffung. Eine Einstärkenbrille kostet schnell über 300 Euro. Eine Gleitsichtbrille ist oft noch teurer. Während beim Gestell vor allem die Marke für den Preis verantwortlich ist, sind es bei den Gläsern Faktoren wie Sehstärke, Material und Entspiegelung.
Kontaktlinsen sind meist nicht wesentlich günstiger. Abhängig von Dioptrienzahl und Linsenart liegen die Kosten bei rund 250 Euro im Jahr. Hinzu kommen Ausgaben für Pflege- und Reinigungsprodukte.
Der größte Vorteil von Kombitarifen ist ihr Leistungsumfang. Mit nur einem Vertrag bieten sie in vielen Situationen finanzielle Absicherung.
Im Vergleich zu separaten Brillen-, Zahnzusatz- oder Reiseversicherungen fällt die Gebühr für Kombitarife deutlich günstiger aus. Egal ob Zahnversicherung, Brillenversicherung oder Auslandskrankenversicherung – jede Police kostet für sich nur ein paar Euro weniger als die kombinierte Zusatzversicherung.
Neben der Kostenersparnis ist eine Kombiversicherung vor allem praktisch: Statt verschiedene Policen und Tarife im Blick zu behalten, decken Sie mit einer Versicherung alle wichtigen Situationen ab. Das erleichtert die Abwicklung im Schadensfall, spart bürokratischen Aufwand und somit Zeit und Nerven. Achten Sie jedoch darauf, dass der vereinbarte Leistungsumfang Ihren Erwartungen entspricht und Sie die einzelnen Bausteine für Brille, Zahn und Heilpraktiker aktiv nutzen.
Grundsätzlich gilt: Je umfangreicher die Leistungen der Zusatzversicherung, desto höher sind die Beitragskosten. Eine Brillenversicherung kostet ab fünf Euro pro Monat, eine Basis-Zahnzusatzversicherung ist ab etwa acht Euro monatlich abschließbar. Günstiger wird es, wenn Sie einen Kombitarif wählen. Zusatzversicherungen für Zahn und Brille kosten oft nur ein paar Euro mehr als eine reine Zahnzusatzversicherung. Je nach Anbieter zahlen Sie für Kombiversicherungen ab zehn Euro pro Monat. Die Beiträge fallen damit oft genauso günstig bzw. sogar preiswerter als bei regulären Tarifen aus.
Laut Zentralverband der Augenoptiker zahlen Sie für eine Einstärkenbrille durchschnittlich 372 Euro. Dass eine Zahn- und Brillenzusatzversicherung bei der Finanzierung einer neuen Sehhilfe eine sinnvolle Unterstützung ist, zeigt folgendes Rechenbeispiel:
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Durchschnittliche Kosten für eine Einstärkenbrille | 372 € |
Durchschnittliche Leistung einer Kombiversicherung für Sehhilfen
|
Max. 150 € alle 24 Monate |
Durchschnittliche Zusatzgebühren für Kombiversicherung im Vergleich zu regulärer Zahnzusatzversicherung
|
Ca. 4 € pro Monat = 96 Euro in 24 Monaten |
Durchschnittliche Kosten mit Eigenanteil (372 € + 96 €) - 150 € | 318 € |
Ihr Eigenanteil ergibt sich aus den Kosten der Sehhilfe abzüglich der Summe, die Ihre Kombiversicherung erstattet:
372 Euro – 150 Euro = 222 Euro
Sie zahlen für die neue Sehhilfe 222 Euro statt 372 Euro und sparen damit über 40 Prozent. Kalkulieren Sie die Beitragskosten für die Zahn- und Brillenzusatzversicherung mit ein, beträgt die Kostenersparnis bei Neukauf einer Brille (alle 24 Monate) immer noch 54 Euro:
150 Euro – 96 Euro = 54 Euro
Wer eine Kombiversicherung abschließt, profitiert auch zusätzlich bei Zahnleistungen von einem deutlich reduzierten Eigenanteil. Wie hoch die Kostenersparnis bei einer hochwertigen Vollkeramikkrone oder einem Keramikinlay ausfallen kann, zeigen folgende Rechenbeispiele:
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Zahnersatz | Vollkeramikkrone | Keramikinlay zweiflächig |
Gesamtkosten | 900 € | 900 € |
Eigenanteil ohne Kombiversicherung Zahn und Brille | 705 € | 860 € |
Eigenanteil mit Kombiversicherung Zahn und Brille (bei 50 % Kostenerstattung) | 352,50 € | 430 € |
Fazit: Ein Kombitarif lohnt sich für Brillen- und Kontaktlinsenträger, die Wert auf eine private Zahnzusatzversicherung legen und regelmäßig eine neue Sehhilfe kaufen.
Damit die Zusatzversicherung Ihnen die Kosten für Optiker- und Arztbehandlungen zurückzahlt, reichen Sie die jeweiligen Rechnungen mit einem formlosen Anschreiben postalisch ein. Bei vielen Versicherern können Sie die Rechnung auch online oder per App einreichen. Kleinere Beträge – etwa für eine neue Brille – erstattet die Versicherung meist innerhalb von maximal vier Wochen.
Benötigen Sie Zahnersatz, reichen Sie vorab einen Heil- und Kostenplan ein. So erfahren Sie im Vorfeld, welche Kosten Ihre Versicherung übernimmt.
Ziehen Sie bei der Wahl der Versicherung ein vielfältiges Leistungsangebot einem günstigen Preis vor. Je größer der Versicherungsumfang, desto häufiger können Sie davon profitieren. Folgende Leistungen sollten enthalten sein: