0800 4720 108 Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 9-18 Uhr

Zahnzusatz­versicherung mit Brille

So funktioniert der Kombitarif
Jetzt Kombiversicherung abschließen für Zaehne und Brille!

Von Team Gesundheit, aktualisiert am 29.06.2026

  • Eine Zahn­zusatz­versicherung mit Brille ist eine Kombination aus Zahn­versicherung und Brillenzusatzversicherung. Diese Kombi­tarife bieten Ihnen nicht nur Leistungen für Zahn­ersatz, sondern erstatten auch Kosten für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen.
  • Je nach Tarif sind zusätzlich eine Aus­lands­reise­kranken­versicherung oder Behand­lungen beim Heilpraktiker oder der Heilpraktikerin enthalten.
  • Kombitarife können sich lohnen, da sie mehrere Versicherungen in einem Tarif bündeln und die Beiträge günstiger sein können als in Einzeltarifen.
  • Die Zusatzversicherung für Zähne und Brille ist ein spezieller Tarif der Krankenzusatzversicherung und richtet sich an Kassenpatientinnen und -patienten. 
  • Die Allianz bietet keinen Kombitarif. Allerdings lässt sich die besonders leistungsstarke  Zahn­zusatz­versicherung MeinZahnschutz mit einer ambulanten Zusatzversicherung (mit Leistungen zu Sehhilfen und Heilpraktiker) kombinieren.

Kombi­tarife für Brille und Zähne bieten meist eine solide Auswahl an Zahnersatzleistungen und Sehhilfen. Eine private Zahn­zusatz­versicherung über­nimmt je nach vereinbartem Leistungs­umfang die Kosten für Inlays und Zahn­ersatz wie zum Beispiel Implantate oder Zahnkronen. Da die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) normaler­weise keine Leistungen für Sehhilfen und Kontaktlinsen erbringt, ist eine Zusatzversicherung besonders wichtig.

  • Zahnersatz wie z. B. Brücken, Kronen, Implantate und Inlays
  • Professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe
  • Zahnbehandlung z. B. hochwertige Füllungen, Parodontal- und Wurzelbehandlungen
  • Angst- und Schmerzausschaltung bei Zahnbehandlung
  • Sehhilfen jeder Art (Brillen und Kontaktlinsen)
  • Sonnenbrillen mit Sehstärke
  • Augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen, z. B. für Grauen Star, Glaukome und Makuladegeneration
  • Ersatz bei Beschädigung der Sehhilfe durch (Sport-)Unfälle

Neben Zuschüssen für Seh­hilfen und Zahn­behand­lungen können Kombi­tarife noch weitere Leistungen enthalten:

  • Erstattung von Heilpraktiker­kosten: Einige Zahn- und Brillen­zusatz­versicherungen kommen auch im tariflichen Umfang für Heil­praktiker­behand­lungen auf.
  • Krankenhaus Ihrer Wahl: Bei stationären Heil­behand­lungen in einem Kranken­haus können Sie frei ent­scheiden, wo Sie sich behandeln lassen. Nehmen Sie eine Begleit­person mit, über­nimmt die Zusatz­versicherung, je nach Tarif, dafür die Kosten.
  • Transportkosten: Wenn Krankenhausleistungen enthalten sind, ist in vielen Zahn-Brille-Kombitarifen auch der Transport ins Krankenhaus mitversichert.
  • Absicherung auf Reisen: Leistet Ihre Kombi­versicherung auch bei Auslands­reisen, erstattet sie meist die medizinischen Kosten bei akuten Erkrankungen und Unfällen. In der Regel beschränkt sich der Zusatz­schutz auf Aus­lands­aufenthalte von bis zu acht Wochen.

Die Allianz bietet keinen Kombitarif – dafür mehr Flexibilität

 

Kombinieren Sie die besonders leistungs­starken MeinZahnschutz-Tarife mit einer  ambulanten Zusatz­versicherung (AmbulantPlus oder AmbulantBest) mit Leistungen für Sehhilfen und Heil­praktikerbehandlungen. Ihr Vorteil: Bei der Zahnzusatzversicherung sowie der ambulanten Zusatzversicherung stehen Ihnen verschiedene Leistungsniveaus zur Auswahl.

Eine Kranken­zusatz­versicherung kommt je nach Tarif für Arzt-, Behandlungs- und Sehhilfekosten auf, die gesetzlich Versicherte selbst zahlen müssen. Bis zu welcher Höchst­grenze sie leistet, hängt von der Police ab.

Achten Sie deshalb darauf, dass mindestens 75 Prozent der Kosten für Zahnersatz im Leistungsumfang enthalten sind. Die Brillenkosten sollten Sie bis zu 100 Prozent erstattet bekommen. Achten Sie auf den Höchstbetrag und auf zeitliche Begrenzungen. Für Brillen, Kontaktlinsen und Co. können Sie meistens nur einen bestimmten Höchstbetrag innerhalb von 24 Monaten erhalten. Das heißt: Nach dem Ablauf der zwei Jahre steht der Höchstbetrag erneut zur Verfügung. Die genauen Bedingungen finden Sie in Ihrem Vertrag. 

Zahnzusatzversicherungen sind meist über eine Zahnstaffel geregelt. Das bedeutet: Der Versicherer erstattet in den ersten Jahren lediglich einen im Vertrag festgelegten Höchstsatz. Sobald es keine Zahnstaffel mehr gibt, übernimmt die Versicherung beispielsweise Rechnungen für Zahnersatz und Inlays im Rahmen der tariflich vereinbarten Höhe.

Wie bei vielen Zahnzusatzversicherungen kann es auch bei Kombitarifen Wartezeiten geben. Ob Sie direkt ab Versicherungsbeginn Leistungen in Anspruch nehmen können, hängt von Versicherungsanbieter und Tarif ab. Bestimmte Versicherungen erstatten erst nach drei oder acht Monaten nach Vertragsbeginn Optiker- und Heilpraktikerrechnungen. Das heißt: Behandlungskosten, die vor Ablauf der Wartezeit anfallen, zahlen Sie aus eigener Tasche.

Es gibt Zahnzusatzversicherungen mit Brille, die direkt nach Vertragsabschluss die Kosten übernehmen. Allerdings sind Zusatzversicherungen ohne Wartezeit im Normalfall teurer. Ob Ihre Zahnzusatzversicherung sofort zahlt und welche Zusatzleistungen bzw. Leistungsgrenzen enthalten sind, lesen Sie in den Versicherungsbedingungen.

Wenn der Zahnarzt bzw. die Zahnärztin eine Behandlung angeraten oder beabsichtigt hat, sind die MeinZahnschutz-Tarife nicht abschließbar.

Brillen mit Sehstärke können in der Anschaffung kost­spielig sein. Eine Ein­stärken­brille kostet schnell über 300 Euro. Eine Gleit­sicht­brille ist oft noch teurer. Während beim Brillen­gestell vor allem die Marke für den Preis verantwortlich ist, sind es bei den Gläsern Faktoren wie Sehstärke, Material und Entspiegelung.

Kontaktlinsen sind meist nicht wesentlich günstiger. Abhängig von Dioptrien­zahl und Linsen­art liegen die Kosten bei rund 250 Euro im Jahr. Hinzu kommen Ausgaben für Pflege- und Reinigungsprodukte.

In der Regel ja. Der größte Vorteil von Kombi­tarifen ist ihre Bandbreite. Mit nur einem Vertrag sind Sie in mehreren Bereichen wie Brille, Zahn und Heilpraktiker finanziell abgesichert. Außerdem können die Beiträge für die Kombiversicherung im Vergleich zu mehreren Einzeltarifen günstiger ausfallen.

Fazit: Eine Kombiversicherung für Brillenträger und Brillenträgerinnen ist vor allem praktisch. Statt verschiedene Policen und Tarife im Blick zu behalten, erleichtert die kombinierte Versicherung Ihnen die Abwicklung, spart bürokratischen Aufwand und somit Zeit und Nerven.

Achten Sie jedoch darauf, dass der vereinbarte Leistungsumfang in den einzelnen Tarifen Ihren Bedürfnissen entspricht. Denn Kombitarife bieten zwar eine breite Abdeckung, jedoch sind die Leistungsgrenzen pro Baustein oft niedriger als bei spezialisierten Einzeltarifen. Wenn Sie sich in einem Bereich sehr gut absichern möchten, sollten Sie einzelne Tarife in Betracht ziehen. 

Sie suchen eine Zahn­zusatz­versicherung?

Sofort­schutz mit 100 % Kosten­erstattung für Zahn­reinigung & Zahn­behandlung. Bis zu 100% für Zahn­ersatz. Entdecken Sie die Allianz Zahn­zusatz­versicherung.

Die Allianz Zahnzusatzversicherung (MeinZahnschutz 75) in der Kombination mit der ambulanten Krankenzusatzversicherung (AmbulantPlus) kosten 21,26 Euro pro Monat. Dies gilt für eine 30-jährige Person. Sie können beide Tarife nur separat abschließen. Hier sehen Sie weitere Beispiele, wie viel die Allianz Zahnzusatzversicherung und ambulante Krankenzusatzversicherung für junge Leute, Erwachsene und ältere Leute kostet.

Der monatliche Beitrag setzt sich zusammen aus:

Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Grundsätzlich hängt der Beitrag einer Zahnzusatzversicherung mit Brille von folgenden Faktoren ab:
 
  • Alter bei Vertragsabschluss
  • Gewünschter Leistungsumfang
  • Aktueller Gesundheitszustand Ihrer Zähne
  • Bestehender Bedarf an einer Sehhilfe

Zusatzversicherungen für Zahn und Brille bieten ein breites Spektrum an Leistungen zu oftmals günstigen Preisen. Allerdings können in diesen Kombi-Tarifen die Leistungen in einzelnen Bereichen, z. B. für Zahnersatz, geringer sein als bei einer klassischen Zahn­zusatz­versicherung, in der keine Sehhilfen mit abgesichert sind.

Starker Zahnschutz mit der Allianz Zahn­zusatz­versicherung

Müssen bei der Beantragung einer Zahnzusatzversicherung mit Brille Gesundheitsfragen beantwortet werden?

Ja. In der Regel müssen Sie bei der Zahn­zusatz­versicherung mit Brille und Heil­praktiker:in eine Gesund­heits­prüfung absolvieren. Es gibt zwar auch Brillen- und Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen, aller­dings sind die Beiträge oft höher. Erstattungen für angeratene oder laufende Behandlungen sind meist ausge­schlossen oder es können gar keine Verträge abgeschlossen werden. Zudem kann es zu langen Wartezeiten kommen.

Wird bei der Zahnzusatzversicherung mit Brille zwischen Brillen und Kontaktlinsen unterschieden?

Nein. Bei der Kosten­über­nahme macht die Zusatz­versicherung keinen Unter­schied zwischen Brillen und Kontakt­linsen. Brillen­tragende können Kosten­erstattung für Gleitsicht­brillen, Brillen­gestelle und Co. beantragen. Kontakt­linsen­tragende wiederum reichen ihre Rechnung für Kontakt­linsen ein. Je nach Leistungs­umfang des jeweiligen Versicherungs­anbieters zahlen Sie gegebenen­falls eine Eigenbeteiligung.

Ist eine Zahnzusatzversicherung mit Brille auch für Kinder sinnvoll?

Auch für junge Brillen­träger:innen kann eine Brillen- und Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein. Trägt Ihr Nach­wuchs eine Brille, ist eine Kombi­versicherung empfehlens­wert. Denn bei Spiel und Sport geht die Seh­hilfe (z. B. das Brillen­gestell oder die Gläser) schneller zu Bruch, als man denkt. Zudem sind in den meisten Zahnzusatzversicherungen auch Leistungen für Kieferorthopädie enthalten.

Werden bei einer Zahnzusatzversicherung (ZZV) mit Brille auch Augenlaser-Behandlungen übernommen?

Nein, eine ZZV mit Brillenzusatzversicherung über­nimmt in der Regel keine Kosten für Augenlaser-Behand­lungen. Die Brillen­zusatz­versicherung leistet nur für Seh­hilfen wie Brillen­gläser mit Seh­stärke (z. B. Gleit­sicht­brillen), Brillen­gestelle und Kontaktlinsen.

Wann zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für Brillen und Kontaktlinsen?

Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) übernehmen in der Regel keine Kosten für Brillen und Sehhilfen. Eine Ausnahme machen Krankenkassen nur in wenigen Härtefällen, zum Beispiel bei:

  • Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren
  • Schweren Sehbeeinträchtigungen (wenn die Sehfähigkeit mit Brille bei maximal 30 Prozent liegt)
  • Hornhautverkrümmungen von mehr als vier Dioptrien
  • Kurz- und Weitsichtigkeit von über sechs Dioptrien
  • Speziallinsen und Brillen­gläsern, die der Krankenbehandlung bei Augenverletzungen oder Augenerkrankungen dienen

In diesen Ausnahme­fällen deckt die GKV eine einfache Versorgung ab und über­nimmt die Kosten bis zu einem fest­gelegten Betrag. Darüber hinaus­gehende Gebühren zahlt die versicherte Person selbst.

Wie funktioniert die Kostenerstattung?

Die Zusatzversicherung erstattet Ihnen die Kosten für Optiker- und Arztbehandlungen im tariflich vereinbarten Rahmen. Dafür reichen Sie die jeweiligen Rechnungen mit einem formlosen Anschreiben postalisch ein. Bei vielen Versicherern können Sie die Erstattung auch digital beantragen, indem Sie Ihre Rechnung online oder per App einreichen. Kleinere Beträge – etwa für eine neue Brille – erstattet die Versicherung meist innerhalb von wenigen Tagen.

Benötigen Sie Zahnersatz, reichen Sie vorab einen Heil- und Kostenplan ein. So erfahren Sie im Vorfeld, ob eine Kosten­über­nahme möglich ist und welche Kosten Ihre Versicherung übernimmt.

Haben Sie noch Fragen zur Zahn­zusatz­versicherung?
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungs­anfrage – wir melden uns bei Ihnen.
Finden Sie den passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Zahnzusatz­versicherung.