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Zahnschutz für Brillentragende

Zahnzusatz­versicherung mit Brille: So funktioniert der Kombitarif

  • Eine Zahn­zusatz­versicherung mit Brille ist eine Kombination aus Zahn­versicherung und Brillen­versicherung. Diese Kombi­tarife bieten Ihnen nicht nur Leistungen für Zahn­ersatz, sondern erstatten auch die Kosten für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen.
  • Darüber hinaus bein­halten einige Policen eine Aus­lands­reise­kranken­versicherung sowie Behand­lungen beim Heilpraktiker oder der Heilpraktikerin.
  • Mit dieser kombinierten Zusatzversicherung bündeln Sie mehrere Versicherungen in einem Tarif – und das zum günstigen Kombipreis.
  • Bei der Allianz können Sie die besonders leistungsstarke Zahn­zusatz­versicherung MeinZahnschutz um eine ambulante Zusatz­versicherung mit Leistungen zu Sehhilfen und Heil­praktiker-Leistungen erweitern.
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Definition 
Eine Zahn­versicherung mit Brille ist ein spezieller Tarif der privaten Zahn­zusatz­versicherung (ZZV).
Die Kombi­versicherung richtet sich an Brillen­tragende, die ihre Zähne absichern und gleich­zeitig Leistungen für Brillen und Kontakt­linsen bean­spruchen möchten. Die Kombination aus privater Zahn­zusatz­versicherung und Brillen­versicherung ist für Kassen­patient:innen vorgesehen. Privat­versicherte erhalten zusätzliche Leistungen für Seh­hilfen und Zahn­ersatz in der Regel direkt von ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV).
Gut zu wissen

Seit 2003 übernehmen gesetzliche Kranken­versicherungen (GKV) keine Kosten mehr für Brillen und Seh­hilfen. Eine Ausnahme machen Kranken­kassen nur in wenigen Härte­fällen, zum Beispiel bei:

  • Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren
  • schweren Sehbeein­trächtigungen (wenn die Seh­fähig­keit mit Brille bei maximal 30 Prozent liegt)
  • Hornhautverkrümmungen von mehr als vier Dioptrien
  • Kurz- und Weit­sichtig­keit von über sechs Dioptrien
  • Speziallinsen und Brillen­gläsern, die der Kranken­behand­lung bei Augen­verletzungen oder Augenerkrankungen dienen

In diesen Ausnahme­fällen deckt die GKV eine einfache Versorgung ab und über­nimmt die Kosten bis zu einem fest­gelegten Betrag. Darüber hinaus­gehende Gebühren zahlt die versicherte Person selbst.

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Versicherungsumfang
Zahn­zusatz­versicherungen mit Brille decken meist ein umfang­reiches Leistungs­spektrum ab. Neben den Kosten für Zahn­ersatz und Seh­hilfen erstatten viele Versicherer auch Gebühren für Heil­praktiker:innen und Krankentransporte.
  
Eine private Zahn­zusatz­versicherung über­nimmt je nach vereinbartem Leistungs­umfang die Kosten für Inlays und Zahn­ersatz wie zum Beispiel Brücken oder Zahn­kronen. Kombi­tarife für Brille und Zähne bieten meist eine solide Auswahl an Zahnersatzleistungen.
Eine Brillenversicherung springt bei zahlreichen Behand­lungen rund um die Seh­leistung ein. Sie über­nimmt etwa die Kosten für Brillen­gläser, Brillen­fassungen und Kontakt­linsen. Manche Anbieter erstatten auch die Gebühren für individuelle Vor­sorge­unter­such­ungen. LASIK-Behand­lungen, also Laser­behand­lungen zur Verbesserung der Seh­leistung, sind jedoch in der Regel nicht inbegriffen.

Neben Zuschüssen für Seh­hilfen und Zahn­behand­lungen bein­halten viele Kombi­tarife Heil­praktiker­leistungen und Unter­stützung im Ausland:

  • Erstattung von Heilpraktiker­kosten: Sie möchten nicht aus­schließlich auf Schul­medizin bauen? Einige Zahn- und Brillen­zusatz­versicherungen kommen auch für kost­spielige Heil­praktiker­behand­lungen auf.
  • Absicherung auf Reisen: Leistet Ihre Kombi­versicherung auch bei Auslands­reisen, erstattet sie meist die Kosten bei akuten Erkrankungen, Unfällen und Todes­fällen. In der Regel beschränkt sich der Zusatz­schutz auf Aus­lands­aufenthalte von bis zu acht Wochen.
  • Transportkosten: Ihr Eigen­anteil für Fahrten mit dem Kranken­wagen ist im Zahn-Brille-Kombitarif inkludiert.
  • Krankenhaus Ihrer Wahl: Bei stationären Heil­behand­lungen in einem Kranken­haus können Sie frei ent­scheiden, wo Sie sich behandeln lassen. Nehmen Sie eine Begleit­person mit, über­nimmt die Zusatz­versicherung dafür die Kosten.
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Leistungsgrenzen
Eine Kranken­zusatz­versicherung kostet im Monat verhältnis­mäßig wenig, über­nimmt bei Bedarf aber Arzt- und Behand­lungs­kosten in Höhe mehrerer Tausend Euro. Bis zu welcher Höchst­grenze sie leistet, hängt von der Police ab.

Achten Sie darauf, dass mindestens 75 Prozent der Kosten für Zahn­ersatz im Leistungs­umfang ent­halten sind. Die Brillen­kosten sollten Sie bis zu 100 Prozent (jeweils zu dem in den Vertrags­bedingungen fest­gelegten Betrag) erstattet bekommen – ansonsten rechnet sich die Brillen­versicherung in der Regel nicht.

Für Brillen, Kontakt­linsen und Co. ist die Höchst­leistung meist auf 24 Monate begrenzt. Das heißt: Die Kosten­begrenzung gilt für zwei Jahre und beginnt dann wieder von vorne. Der Versicherer über­nimmt die Kosten für Seh­hilfen daher nicht immer im vollen Umfang.

Wie bei vielen Zahn­zusatz­versicherungen gibt es auch bei Kombi­tarifen Warte­zeiten. In der Regel erstattet die Versicherung acht Monate nach Vertrags­beginn Ihre Arzt- oder Optiker­rechnungen. Das heißt: Behand­lungs­kosten, die vor Ablauf der Warte­zeit anfallen, zahlen Sie aus eigener Tasche.
Zusatzversicherungen sind meist über eine Zahn­staffel geregelt. Das bedeutet: Der Versicherer erstattet in den ersten Jahren lediglich einen im Vertrag fest­gelegten Höchst­satz. Ab dem vierten Vertrags­jahr über­nimmt die Versicherung Rechnungen für Zahn­ersatz und Inlays in voller Höhe. Auch bei kombinierten Versicherungen gibt es diese Preis­staffel, sodass Sie erst nach vier Jahren voll­umfänglich von den verein­barten Leistungen profitieren.
Oft gefragt

Brillen mit Sehstärke können in der Anschaffung kost­spielig sein. Eine Ein­stärken­brille kostet schnell über 300 Euro. Eine Gleit­sicht­brille ist oft noch teurer. Während beim Brillen­gestell vor allem die Marke für den Preis verantwortlich ist, sind es bei den Gläsern Faktoren wie Sehstärke, Material und Entspiegelung.

Kontaktlinsen sind meist nicht wesentlich günstiger. Abhängig von Dioptrien­zahl und Linsen­art liegen die Kosten bei rund 250 Euro im Jahr. Hinzu kommen Ausgaben für Pflege- und Reinigungsprodukte.

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Vorzüge
Der größte Vorteil von Kombi­tarifen ist ihr Leistungs­umfang. Mit nur einem Vertrag bieten sie in zahlreichen Situationen finanzielle Absicherung. Außerdem lohnen sie sich finanziell im Vergleich zu Einzeltarifen oft mehr.
  

Im Vergleich zu separaten Brillen-, Zahn­zusatz- oder Reiseversicherungen fällt der Beitrag für Kombi­tarife deutlich günstiger aus. Egal ob Zahn­versicherung, Brillen­versicherung oder Auslandskrankenversicherung – jede Police kostet für sich nur ein paar Euro weniger als die kombinierte Zusatzversicherung.

Neben der Kosten­ersparnis ist eine Kombi­versicherung für Brillen­träger und Brillen­trägerinnen vor allem praktisch. Statt verschiedene Policen und Tarife im Blick zu behalten, decken Sie mit einer Versicherung alle wichtigen Situationen ab. Das erleichtert die Abwicklung im Schadens­fall, spart büro­kratischen Aufwand und somit Zeit und Nerven. Achten Sie jedoch darauf, dass der verein­barte Leistungs­umfang Ihren Erwartungen entspricht und Sie die einzelnen Bau­steine für Brille, Zahn und Heil­praktiker aktiv nutzen.

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Beitragshöhe
Eine Brillen­versicherung kostet ab fünf Euro pro Monat, eine Basis-Zahn­zusatz­versicherung ist ab etwa acht Euro monatlich abschließ­bar. Günstiger wird es, wenn Sie eine kombinierte Versicherung "Zahn und Brille" wählen.
Zusatz­versicherungen für Zahn und Brille kosten oft nur ein paar Euro mehr als eine reine Zahn­zusatz­versicherung. Je nach Anbieter zahlen Sie für Kombi­versicherungen (die dann z.B. die Kosten Ein­stärken­brillen abdecken) ab zehn Euro pro Monat. Die Beitrags­höhe fällt damit oft genauso niedrig bzw. sogar niedriger aus als bei regulären Tarifen.
Infos zur Kostenübernahme

Die Zusatzversicherung zahlt Ihnen die Kosten für Optiker- und Arzt­behand­lungen zurück. Dafür reichen Sie die jeweiligen Rechnungen mit einem form­losen Anschreiben postalisch ein. Bei vielen Versicherern können Sie die Erstattung auch digital beantragen, indem Sie Ihre Rechnung online oder per App einreichen. Kleinere Beträge – etwa für eine neue Brille – erstattet die Versicherung meist innerhalb von maximal vier Wochen.

Benötigen Sie Zahn­ersatz, reichen Sie vorab einen Heil- und Kostenplan ein. So erfahren Sie im Vorfeld, ob eine Kosten­über­nahme möglich ist und welche Kosten Ihre Versicherung übernimmt.

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Tipps
Ziehen Sie bei der Wahl der Versicherung ein viel­fälti­ges Leistungsangebot einem günstigen Preis vor. Je größer der Ver­sicher­ungs­umfang, desto häufiger können Sie davon profitieren. Einige Versicherer bieten in ihren Tarifen sogar Zusatzleistungen wie Zahnvorsorge oder Hörgeräte an. Folgende Leistungen sollte eine gute Zahnzusatzversicherung mit Brille enthalten:
  • Zahnersatz wie z. B. Brücken, Kronen, Implantate und Inlays
  • Professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe
  • Zahnbehandlung z. B. hochwertige Füllungen, Parodontal- und Wurzelbehandlungen
  • Angst- und Schmerzausschaltung bei Zahnbehandlung
  • Sehhilfen jeder Art (Brillen und Kontaktlinsen)
  • Sonnenbrillen mit Sehstärke
  • Augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen, z.B. für Grauen Star, Glaukome und Makuladegeneration
  • Beschädigung der Sehhilfe durch (Sport-)Unfälle
Bei der Allianz können Sie für einen besonders leistungsstarken Zahnschutz einen der MeinZahnschutz-Tarife um eine ambulante Zusatzversicherung (u.a. mit Leistungen zu Sehhilfen) ergänzen. Wenden Sie sich gerne an  Ihr Service-Team vor Ort.

Eine kombinierte Versicherung wird im Privatkundenbereich derzeit bei der Allianz nicht mehr angeboten.

Richtig versichern
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Häufige Fragen
  • Erhalte ich Sofortleistungen nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung mit Brille?

    Ob Sie direkt nach Vertrags­abschluss Sofort­leistungen erhalten, hängt von Versicherungs­anbieter und Tarif ab. Es gibt Zahn­zusatz­versicherungen mit Brille, die direkt nach Vertrags­abschluss die Kosten über­nehmen. Allerdings sind Zusatz­versicherungen ohne Warte­zeit im Normal­fall teurer. Ob Ihre Zahnzusatzversicherung sofort zahlt und welche Zusatz­leistungen bzw. Leistungs­grenzen ent­halten sind, lesen Sie in den Versicherungsbedingungen.
  • Müssen bei der Beantragung einer Zahnzusatzversicherung mit Brille auch Gesundheitsfragen beantwortet werden?

    Ja. In der Regel müssen Sie bei der Zahn­zusatz­versicherung mit Brille und Heil­praktiker:in ebenfalls eine Gesund­heits­prüfung absolvieren. Es gibt zwar auch Brillen- und Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen, aller­dings sind die Beiträge oft höher. Erstattungen für angeratene oder laufende Behandlungen sind meist ausge­schlossen. Das Gleiche gilt für Sofortleistungen.
  • Wird bei der Zahnzusatzversicherung mit Brille zwischen Brillen und Kontaktlinsen unterschieden?

    Nein. Bei der Kosten­über­nahme macht die Zusatz­versicherung keinen Unter­schied zwischen Brillen und Kontakt­linsen. Brillen­tragende können Kosten­erstattung für Gleitsicht­brillen, Brillen­gestelle und Co. beantragen. Kontakt­linsen­tragende wiederum reichen ihre Rechnung für Kontakt­linsen ein. Je nach Leistungs­grenze des jeweiligen Versicherungs­anbieters zahlen beide gegebenen­falls eine Eigenbeteiligung.
  • Ist eine Zahnzusatzversicherung mit Brille auch für Kinder sinnvoll?

    Auch für junge Brillen­träger:innen kann ein Brillen- und Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein. Trägt Ihr Nach­wuchs eine Brille, ist eine Kombi­versicherung empfehlens­wert. Denn bei Spiel und Sport geht die Seh­hilfe (z. B. das Brillen­gestell oder die Gläser) schneller zu Bruch als man denkt.
  • Werden bei einer Zahnzusatzversicherung mit Brille auch Augenlaser-Behandlungen übernommen?

    Nein, eine ZZV mit Brillen­versicherung über­nimmt keine Kosten für Augenlaser-Behand­lungen. Die Brillen­zusatz­versicherung leistet nur für Seh­hilfen wie Brillen­gläser mit Seh­stärke (z. B. Gleit­sicht­brillen), Brillen­gestelle und Kontaktlinsen.
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