Junge Frau umarmt einen Mann von hinten, beide lachen
Leistungen, Kosten, Gesundheits­fragen und mehr

Zahnzusatz­versicherung: Worauf achten?

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Regel­mäßige Zahn­arzt­besuche sind eine gute Basis für gesunde Zähne. Die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) bezahlt jedoch nur einen Teil der Kosten beim Zahn­arzt.
  • Mit einer privaten Zahn­zusatz­versicherung können Sie sparen und Ihren Eigen­anteil für Zahn­behandlungen und Zahn­ersatz reduzieren. Die Leistungen sollten dabei zu Ihren individuellen Bedürfnissen passen.
  • Generell ist es sinnvoll, bei der Zahn­zusatz­versicherung auf Folgendes zu achten: Leistungs­umfang (in vier Leistungs­bereichen), Beschränkungen, Fest­zuschuss, Alterungs­rückstellungen, Kosten­erstattung und Lauf­zeiten.
  • Es kommt aber auch auf Leistungs­ausschlüsse und Höchst­deckungs­summen an.
  • Eine Überlegung wert: Viele Zahn­tarife enthalten Warte­zeiten und eine Zahn­staffel, d.h. sie leisten erst nach Ablauf der vereinbarten Warte­zeit und auch in den ersten Versicherungs­jahren nicht im vollen Umfang. Im Vergleich dazu kann ein Tarif ohne Warte­zeit für Sie von Vorteil sein: Hier können Sie die vertraglich vereinbarten Leistungen sofort beanspruchen.
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Gute Gründe
Gesetzlich Kranken­versicherte profitieren vom Abschluss einer privaten Zahn­zusatz­versicherung. Denn ihre Kranken­kasse über­nimmt nur einen Teil der Kosten Ihrer Zahn­behandlung.

Im Rahmen der Regel­versorgung bei Zahn­ersatz deckt sie aktuell mittels Fest­zuschuss zwischen 60 und 75 Prozent der bundes­weiten Durchschnitts­kosten ab. Den Rest müssen Sie aus eigener Tasche zahlen. Dieser Anteil wird Eigen­anteil genannt.

Sobald Sie höherwertige Inlays, Implantate oder eine Brücke benötigen oder haben möchten, kann Ihr Eigen­anteil bis in einen vierstelligen Bereich klettern. Mit einer privaten Zahn­zusatz­versicherung können Sie diese Versorgungs­lücke schließen und den gesetzlichen Versicherungs­schutz ergänzen.

Ein Beispiel. Sie benötigen eine Zahn­krone. Egal, ob Sie sich für eine
Keramik­krone 
für 900 Euro entscheiden, oder für eine Metall­krone ohne Verblendung für 400 Euro: Der Zuschuss der GKV beträgt ohne Bonus immer circa 210 Euro (Stand 01.01.2023). Die Differenz bezahlen Sie aus eigener Tasche.

  • Haben Sie eine Zahn­zusatz­versicherung abgeschlossen, kann sich Ihre Selbst­beteiligung für hoch­wertigen Zahn­ersatz je nach Tarif stark reduzieren oder sogar komplett entfallen. Weitere gute Gründe für den Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung finden Sie im Ratgeber
    Zahn­zusatz­versicherung sinnvoll
    .

Finden Sie jetzt heraus, was die MeinZahnschutz-Tarife der Allianz leisten und kosten.

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Gut zu wissen
Eine gute Zahn­zusatz­versicherung deckt in der Regel folgende vier Leistungs­bereiche ab:
  1. Zahn­vorsorge (z.B. professionelle Zahn­reinigung und Fissuren­versiegelung)
  2. Zahn­behandlungen (hochwertige Komposit­füllungen, Parodontitis­behandlungen und Wurzel­behandlungen, Angst- und Schmerz­ausschaltung)
  3. Zahn­ersatz (Implantate, Inlays, Brücken, Angst- und Schmerz­ausschaltung)
  4. Kiefer­orthopädie

Viele Tarife fokussieren sich auf bestimmte Leistungs­schwerpunkte: Während Zahnzusatz­versicherungen für Erwachsene den Fokus eher auf Zahn­behandlungen und Zahn­ersatz legen, haben Zahn­zusatz­versicherungen für Kinder ihren Schwer­punkt meist im Bereich Zahn­vorsorge und Kiefer­orthopädie.

Da die enthaltenen Zahn­leistungen je nach Tarif variieren, sollten Sie verschiedene Zahn­zusatz­tarife vergleichen. Entscheiden Sie sich am besten für einen Tarif, dessen Zusatz­leistungen für Sie persönlich am sinn­vollsten sind. In jedem Fall sollten Zahn­vorsorge­leistungen wie Prophylaxe (z.B. professionelle Zahn­reinigung) in Ihrer Versicherung enthalten sein. Denn eine regel­mäßige Zahn­vorsorge ist die Grund­voraussetzung für gesunde Zähne.

In jedem Fall sollten Zahn­vorsorge­leistungen wie Prophylaxe (z.B. professionelle Zahn­reinigung) in Ihrer Versicherung enthalten sein. Denn eine regel­mäßige Zahn­vorsorge ist die Grund­voraussetzung für gesunde Zähne. Darüber hinaus sind Leistungen für Zahn­behandlungen (z.B. Füllungen) und Zahn­ersatz empfehlenswert.
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Beschränkungen & Aus­schlüsse
 

Grund­voraussetzung für die Kosten­übernahme durch Ihre Zahnzusatz­versicherung ist in der Regel die medizinische Not­wendigkeit Ihrer Zahn­behandlung. Bei kosmetischen Eingriffen wie Bleaching oder Lumineers, bei denen der ästhetische Aspekt im Vorder­grund steht, springt die Versicherung häufig nicht ein.

Die  Zahnzusatz­versicherungs­tarife MeinZahnschutz der Allianz übernehmen 100 Prozent Kosten­erstattung für Bleaching bis zu 150 Euro alle zwei Versicherungs­jahre.

Wenn Sie eine private Zahn­zusatz­versicherung erst abschließen, nachdem Ihr Zahnarzt einen Behandlungs­bedarf festgestellt hat, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Zahn­zusatz­versicherungen übernehmen i.d.R. nur Kosten für zukünftige Behandlungen. Anders gesagt: Zahn­arzt­besuche oder Therapie­maßnahmen, die Sie bereits geplant oder begonnen haben, sind vom Versicherungs­schutz ausgeschlossen.

Sollten Sie den Fall einer solchen (bereits geplanten bzw. begonnenen) Behandlung haben, kommt ein Tarif mit sogenannter Rückwärts­versicherung in Frage. Hier ist der angebotene Leistungs­umfang jedoch oft begrenzt. Anders verhält es sich bei Tarifen mit Sofort­leistung: Die üblichen Warte­zeiten entfallen, aber die Behandlung darf zu Versicherungs­abschluss noch nicht angeraten sein. Nur so kann eine Kosten­über­nahme stattfinden.

Ein Blick ins Klein­gedruckte Ihres Versicherungs­vertrags offenbart, welche Leistungen vom Schutz ausgenommen sind. Einige Anbieter zahlen beispielsweise nur eine bestimmte Anzahl an
Zahn­implantaten
oder legen Erstattungs­höchstgrenzen pro Implantat fest. Liegen Ihre Behandlungs­kosten über dieser Ober­grenze, zahlen Sie die Mehr­kosten.

Beispiels­weise sichern die MeinZahnschutz-Tarife der Allianz für Zahn­ersatz, Inlays und eine unbegrenzte Anzahl von Implantaten bis zu 90 Prozent ( MeinZahnschutz 90) und 100 Prozent ( MeinZahnschutz 100) der Gesamt­kosten ab.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. (Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) / für Ärzte (GOÄ).)

Die Kosten­erstattung unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. Einige Zahn­versicherungen stocken den Kassen­anteil um einen bestimmten Betrag auf. Andere über­nehmen einen fest­gelegten Prozent­satz der Gesamt­rechnung. Oftmals wird die Leistung "inklusive GKV" angegeben. Das heißt: Die Vorleistung der gesetzlichen Kranken­kasse ist im Prozent­satz bereits eingerechnet. Nur wenige Zahn­zusatz­versicherungen erstatten die gesamten Behandlungs­kosten (100 Prozent). In den meisten Fällen fällt eine Selbst­beteiligung an.

Tipp: Ihr Eigen­anteil sollte nicht höher als 25 Prozent sein. Das heißt: Der Erstattungs­anteil Ihrer Zahn­zusatz­versicherung (inklusive GKV-Anteil) sollte bei mindestens 75 Prozent liegen. Sind die Leistungen der gesetzlichen Kranken­kasse noch nicht inkludiert, sind auch Zahn­zusatz­tarife mit einer Kosten­übernahme von 70 Prozent eine gute Wahl.

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Beiträge & Berechnung
Je früher Sie eine Zahn­zusatz­versicherung abschließen, desto günstiger die Beiträge.

Der Grund: Je älter Sie sind, desto größer ist das Risiko, dass Sie Zahn­ersatz oder aufwendige Behandlungen benötigen – und umso höher sind die Kosten für die Versicherung. Dieses Risiko gleicht Ihr Versicherer mit höheren Beitrags­zahlungen aus.

Die Folge: Je später Sie die Zahn­zusatz­versicherung abschließen, desto mehr zahlen Sie monatlich. Im Vergleich dazu sind die Tarife für Kinder und junge Erwachsene verhältnis­mäßig
günstig
. Außerdem sind kiefer­orthopädische Behandlungen für Kinder und Teen­ager in der Regel inbegriffen.

Es gibt zwei verschiedene Arten von Zahn­zusatz­versicherungen: Tarife mit  Alterungs­rückstellung (umgangs­sprachlich oft auch Alters­rückstellung genannt) und Tarife ohne Alterungs­rückstellung. Abhängig davon, welche Police Sie wählen, unter­scheiden sich die Kosten:

  • Wählen Sie einen Tarif mit Alterungs­rückstellung, zahlen Sie zwar höhere Grund­beiträge. Jedoch steigen die Beiträge nicht aufgrund des zunehmenden Alters. Vorsicht: Wechseln Sie den Anbieter, verfallen allerdings die bereits gezahlten Alterungs­rückstellungen.
  • Tarife ohne Alterungs­rückstellung passen sich regel­mäßig Ihrem Alter an. Das heißt: Die Beiträge erhöhen sich im Laufe der Jahre.

Bei der Allianz werden alle MeinZahnschutz-Tarife mit und ohne Alterungs­rückstellungen angeboten. Sie können Ihren Beitrags­verlauf einfach selbst bestimmen und zwischen der Option auf einen niedrigeren Einstiegs­beitrag oder dem Anspar­beitrag fürs Alter wählen.

Ab dem 21. Geburtstag ist ein Abschluss mit Alterungs­rückstellung möglich. Davor wird noch keine Alterungs­rückstellung gebildet – und damit kann der Tarif ohne Alterungs­rückstellung abgeschlossen werden.

Statt auf bestimmte Leistungs­summen oder Prozent­sätze zu setzen, verdoppeln einige Zusatz­versicherungen den
Fest­zuschuss
 der gesetzlichen Kranken­kassen. Das heißt: Die private Zahn­zusatz­versicherung zahlt Ihnen nochmal den gleichen Betrag aus, den Sie von Ihrer GKV erhalten.

Das kann für Sie sinnvoll sein, wenn Sie in der Regel nur die Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung wollen. Jedoch zu beachten: Auch wenn Ihre Zahn­zusatz­versicherung den GKV-Fest­zuschuss verdoppelt, verbleibt Ihnen ein Großteil der möglichen Kosten. Das heißt? Sofern Sie gesunde Zähne haben und davon ausgehen, dass demnächst keine größeren Zahn­behandlungs­kosten auf Sie zukommen, ist ein Tarif mit Fest­zuschuss eine Überlegung wert.

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Gesundheits­fragen, Laufzeit & Warte­zeit
Achten Sie darauf: Vertrags­bedingungen, Lauf- und Warte­zeiten sowie Kündigungs­fristen variieren von Anbieter zu Anbieter. Auf folgende drei Aspekte sollten Sie besonderes Augen­merk legen:
 

Bevor Sie eine Zahn­zusatz­versicherung abschließen, verlangt die Mehrheit der Versicherer eine Gesundheits­prüfung. Das heißt: Sie stellt Ihnen Fragen zum Zustand Ihrer Zähne, aktuellen Behandlungen sowie Vorerkrankungen. In der Regel sind die Gesundheits­fragen im Versicherungs­antrag enthalten. Anhand Ihrer Antworten erstellt der Versicherer ein Risiko­profil. Je schlechter der Zustand Ihrer Zähne ist, desto höhere Beitrags­kosten kommen auf Sie zu. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung Ihren Antrag sogar ablehnen.

Beantworten Sie die Fragen sorgfältig und wahrheits­gemäß.

Es gibt auch Zahn­zusatz­versicherungen ohne Gesundheits­fragen. Sie sind allerdings meist teurer und begrenzen in der Regel ihren Leistungs­umfang. Insbesondere zahlen sie nicht bei bereits empfohlenen oder begonnenen Zahn­behandlungen.

Die meisten Zahn­zusatz­versicherungen haben eine Mindest­vertragslaufzeit von zwei Jahren. Zum Ende dieser Lauf­zeit ist eine
Kündigung 
möglich. Die Kündigungs­frist beträgt in der Regel drei Monate zum Ende des laufenden Versicherungs­jahres. Erhöht der Anbieter die Beiträge, steht Ihnen ein Sonder­kündigungs­recht zu. Die Kündigungs­frist entnehmen Sie dafür den Versicherungs­bedingungen.

Darüber hinaus gibt es monatlich kündbare Tarife. Aufgrund der Höchst­erstattungs­grenzen und Leistungseinschränkungen lohnt es sich jedoch nicht, eine Zahn­zusatz­versicherung lediglich für ein paar Monate abzuschließen.

Bei vielen Zahn­zusatz­tarifen tritt der Versicherungs­schutz nicht sofort in Kraft. In der Regel gilt eine Warte­zeit von drei bis acht Monaten, bevor Sie vollumfänglich von den Leistungen Ihrer Zahn­zusatz­versicherung profitieren können.

Behandlungen, die während dieses Zeit­raums stattfinden, sind nicht immer oder nur bis zu einem bestimmten Maximal­betrag abgedeckt. Eine Ausnahme stellen unfallbedingte Zahn­schäden dar. Sie sind oft ab Versicherungs­beginn im Leistungs­umfang enthalten.

Für alle, die nicht warten möchten, gibt es
Zahn­tarife ohne Warte­zeit
. Dazu zählen beispiels­weise alle Tarife der Allianz Zahnzusatz­versicherung  MeinZahnschutz. Sie leisten im vertraglich vereinbarten Rahmen ab dem ersten Tag nach Versicherungs­beginn. Trotzdem gibt es auch bei Zahn­versicherungen mit Sofort­leistung einige Einschränkungen, wofür sie leisten und wofür nicht. Über­prüfen Sie die Vertrags­bedingungen daher umso genauer.

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Tarif­wahl & Check­liste
Den richtigen Tarif zu finden, ist gar nicht so leicht. Sie fragen sich, worauf es bei der Zahn­zusatz­versicherung ankommt? Diese Übersicht hilft Ihnen, einen für Sie optimalen Tarif zu finden:

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Merkmale leistungsstarker Zahntarife
Merkmale leistungsschwacher Zahntarife
Professionelle Zahnreinigung Leistung ohne Kostenbegrenzung Begrenzte oder keine Leistung
Erstattungshöchstgrenzen in den ersten Jahren Hohe Erstattungssummen Niedrige Erstattungssummen
Verblendungen der Zähne Erstattung für alle Zähne Begrenzte oder keine Erstattung für bestimmte Zähne
Leistungen abhängig von den Festzuschüssen der gesetzlichen Krankenversicherung Erstattung unabhängig von der gesetzlichen Krankenversicherung Erstattung abhängig von der gesetzlichen Krankenversicherung
Kosten für Inlays und Zahnersatz (Krone, Brücke, Implantat , Prothese) Die Kosten für Inlays und Zahnersatz werden in hohem Umfang erstattet (mindestens 75%) Die Kosten für Inlays und Zahnersatz werden in niedrigem Umfang erstattet (weniger als 75%)
Wartezeiten Keine Wartezeiten für Leistungen Wartezeiten für Leistungen
Abrechnung  Bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), ggf. auch über dem 3,5 fachen Satz der GOZ (bei entsprechender Begründung)  Bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ
Bleaching Zuschuss für Bleaching Kein Zuschuss für Bleaching
Aufbissschienen Versichert Nicht versichert
Oft gefragt
Check­liste: Worauf ist bei der Tarif­­wahl zu achten?
Ihre private Zahn­zusatz­versicherung sollte Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen. Ein Tarif­vergleich ist unverzicht­bar, um die besten Konditionen zu finden. Leichter geht das mit unserer Check­liste.

Folgende Fragen sollten Sie sich bei der Tarif­wahl stellen:

  • Zahlt die Zahn­zusatz­versicherung sofort oder erst nach einer bestimmten Warte­zeit?
  • Sind die Leistungen der Zahn­zusatz­versicherung abhängig von der gesetzlichen Kranken­kasse?
  • Gibt es eine maximale Leistungs­summe pro Behandlung oder Jahr?
  • Werden Prophylaxe und hochwertige Zahn­füllungen über­nommen?
  • Wie hoch ist die Kosten­übernahme für Zahn­ersatz?
  • Wie viele Implantate zahlt die Zahn­zusatz­versicherung und übernimmt sie auch den Knochen­aufbau (z. B. Sinuslift)?
  • Sind Material­kosten und Labor­leistungen enthalten?
  • Übernimmt die Zahn­zusatz­versicherung Kosten für Zahn­sanierung (z.B. Veneers)?
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Zahnzusatz­versicherung Tipps & Spartipps
Je früher Sie die Zahn­zusatz­versicherung abschließen, desto günstiger sind die Beiträge. Denn in jungen Jahren sind Ihre Zähne meist noch gesund. Die Versicherung berechnet Ihnen daher keine Risiko­aufschläge.
In der Regel gehen Sie einmal jährlich zur Vorsorge. Der Zahn­arzt vermerkt jede Behandlung in einem Bonus­heft, das Sie von Ihrer Kranken­kasse bekommen. Haben Sie eine gewisse Anzahl an Stempeln gesammelt, erhalten Sie einen Bonus – zum Beispiel eine kosten­lose professionelle Zahn­reinigung. Entscheidend ist: Das Bonus­heft sorgt bei lücken­loser Führung dafür, dass der Fest­zuschuss erhöht wird. Zudem gibt es private Zahn­zusatz­versicherungen, die bei einem gepflegten Bonus­heft ihre Leistungs­erstattung anheben.
Schließen Sie eine private Zahn­zusatz­versicherung über Ihre gesetzliche Kranken­kasse ab, erhalten Sie oftmals einen Nachlass. Die meisten gesetzlichen Kranken­versicherer vermitteln Zusatz­tarife von kooperierenden Privaten Kranken­versicherungen, die Sie kosten­günstig direkt über Ihre GKV abschließen können.

Falls Sie den Anbieter Ihrer Zahn­zusatz­versicherung wechseln wollen, verlieren Sie grund­sätzlich alle im Rahmen Ihres alten Vertrages erworbenen Rechte und auch die bis dahin eventuell angesparten Alterungs­rückstellungen.

Einige Versicherer verzichten jedoch aus Kulanz auf die Warte­zeiten, wenn der neue Tarif keine höheren Leistungen hat, als der vorher bestandene Tarif. Bei einem konkreten Wechsel­interesse lassen Sie sich am besten im Vorfeld beraten.

Für den Tarif­wechsel innerhalb eines Anbieters können in der Regel die erworbenen Rechte mitgenommen werden. Läuft der Vertrag Ihrer Zahn­zusatz­versicherung beispiels­weise bereits länger als 48 Monate, haben Sie meist schon den vollen Leistungs­umfang erworben und keine Höchst­summen­deckelung. Die angerechnete Zahn­staffel (Leistungen bis zu einer bestimmten Kosten­grenze) wird in diesem Fall in vollem Umfang auf den neuen Vertrag über­tragen. Sie steht Ihnen dort ab sofort und ohne Leistungs­begrenzungen zu. Lediglich für neue und höhere Leistungen kann es zu Leistungs­ausschlüssen, Warte­zeiten und Deckelungen kommen. Auch ein eventueller Risiko­zuschlag könnte auf Sie zukommen.
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