Im Rahmen der Regelversorgung bei Zahnersatz deckt sie aktuell mittels Festzuschuss zwischen 60 und 75 Prozent der bundesweiten Durchschnittskosten ab. Den Rest müssen Sie aus eigener Tasche zahlen. Dieser Anteil wird Eigenanteil genannt.
Sobald Sie höherwertige Inlays, Implantate oder eine Brücke benötigen oder haben möchten, kann Ihr Eigenanteil bis in einen vierstelligen Bereich klettern. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können Sie diese Versorgungslücke schließen und den gesetzlichen Versicherungsschutz ergänzen.
Ein Beispiel. Sie benötigen eine Zahnkrone. Egal, ob Sie sich für eine Keramikkrone für 900 Euro entscheiden, oder für eine Metallkrone ohne Verblendung für 400 Euro: Der Zuschuss der GKV beträgt ohne Bonus immer circa 210 Euro (Stand 01.01.2023). Die Differenz bezahlen Sie aus eigener Tasche.
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