- Regelmäßige Zahnarztbesuche sind die Basis gesunder Zähne. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bezahlt jedoch nichts oder nur einen Teil der Kosten für Prophylaxe oder Zahnersatz. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können Sie Ihren Eigenanteil für Zahnbehandlungen deutlich reduzieren.
- Damit die Leistungen der Zahnzusatzversicherung zu Ihren individuellen Bedürfnissen passen, sollten Sie unter anderem auf folgende Punkte achten: Leistungsumfang, die Höhe der Kostenerstattung, Laufzeiten und Alterungsrückstellungen.
- Viele Zahntarife enthalten zudem eine sogenannte Zahnstaffel und Wartezeiten. Das bedeutet: Sie leisten erst nach Ablauf einer festgelegten Wartezeit und auch in den ersten Versicherungsjahren begrenzt auf bestimmte Summen.
- Im Tarifvergleich bietet ein Tarif ohne Wartezeit, wie die MeinZahnschutz-Tarife der Allianz Zahnzusatzversicherung, entscheidende Vorteile. Denn hier können Sie die vertraglich vereinbarten Leistungen sofort nach Versicherungsbeginn beanspruchen.
Zahnzusatzversicherung: Worauf achten?

Zahnzusatzversicherung: Worauf Sie achten sollten kurz erklärt
Was gibt es bei einer Zahnzusatzversicherung zu beachten?

Viele Tarife fokussieren sich auf bestimmte Leistungsschwerpunkte:
- Zahnzusatzversicherungen für Erwachsene legen den Fokus eher auf Zahnbehandlungen und Zahnersatz.
- Zahnzusatzversicherungen für Kinder haben ihren Schwerpunkt meist im Bereich Zahnvorsorge und Kieferorthopädie.
Welche Leistungsbereiche sollte die ZZV umfassen?
In jedem Fall sollten Sie vor Vertragsabschluss darauf achten, dass folgende Zusatzleistungen in Ihrer Zahnzusatzversicherung enthalten sind:
- Zahnvorsorge: Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung und / oder Bleaching
- Zahnbehandlungen: hochwertige Kompositfüllungen, Parodontitis- und Wurzelbehandlungen, Angst- und Schmerzausschaltung
- Zahnersatz: Implantate, Inlays, Brücken und Zahnkronen
- Kieferorthopädie: Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen
Was beinhaltet eine gute Zahnzusatzversicherung?
Was sollten Sie bei den Kosten der Zahnzusatzversicherung beachten?
Tarife mit Festzuschuss
Einige Zusatzversicherungen verdoppeln den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen, statt bestimmte Leistungssummen oder Prozentsätze festzulegen. Das heißt: Die private Zahnzusatzversicherung bezuschusst die Kosten für eine Zahnbehandlung in der gleichen Höhe wie die GKV.
Aber Achtung: Auch wenn Ihre Zahnzusatzversicherung den GKV-Festzuschuss verdoppelt, verbleibt Ihnen in der Regel ein hoher Eigenanteil, für den Sie selbst aufkommen müssen. Grund dafür ist, dass die Zuschüsse der GKV für Zahnersatz meistens sehr gering ausfallen. Ein Tarif mit Festzuschuss ist nur sinnvoll bei gesunden Zähnen, bei denen demnächst keine höheren Zahnbehandlungskosten zu erwarten sind.
Tarife mit oder ohne Alterungsrückstellung
Es gibt zwei verschiedene Arten privater Zahnzusatzversicherungen, die sich im Beitrag unterscheiden. Alle MeinZahnschutz-Tarife der Allianz werden mit und ohne Alterungsrückstellungen angeboten. Sie können zwischen folgenden Optionen wählen:
- Tarife mit Alterungsrückstellung (umgangssprachlich oft auch Altersrückstellung genannt): Hier zahlen Sie höhere Grundbeiträge. Doch die Beiträge steigen nicht aufgrund zunehmenden Alters. Vorsicht nur bei Tarifwechsel: Bei Anbieterwechsel verfallen die bereits gezahlten Alterungsrückstellungen, diese sind nicht übertragbar.
- Tarife ohne Alterungsrückstellung: Die Beiträge passen sich entsprechend Ihrem Alter während der Versicherungsdauer an und erhöhen sich im Laufe der Jahre. Ab dem 21. Geburtstag ist ein Abschluss mit Ansparbeiträgen möglich. Unter 21 Jahren werden noch keine Alterungsrückstellung gebildet und Sie können einen Tarif ohne Alterungsrückstellungen abschließen.
Allianz Tarif MeinZahnschutz
Worauf muss ich bei den Vertragsbedingungen meiner Zahnzusatzversicherung achten?
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Leistungen der ZZV
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Merkmale leistungsstarker Zahntarife
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Merkmale leistungsschwacher Zahntarife
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Professionelle Zahnreinigung | Leistung ohne Kostenbegrenzung | Begrenzte oder keine Leistung |
Erstattungshöchstgrenzen in den ersten Jahren | Hohe Erstattungssummen | Niedrige Erstattungssummen |
Verblendungen der Zähne | Erstattung für alle Zähne | Begrenzte oder keine Erstattung für bestimmte Zähne |
Leistungen abhängig von den Festzuschüssen der gesetzlichen Krankenversicherung | Erstattung unabhängig von der gesetzlichen Krankenversicherung | Erstattung abhängig von der gesetzlichen Krankenversicherung |
Kosten für Inlays und Zahnersatz (Krone, Brücke, Implantat, Prothese) | Die Kosten für Inlays und Zahnersatz werden in hohem Umfang erstattet (mindestens 75 %) | Die Kosten für Inlays und Zahnersatz werden in niedrigem Umfang erstattet (weniger als 75 %) |
Wartezeiten | Keine Wartezeiten für Leistungen | Wartezeiten für Leistungen |
Abrechnung | Bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), ggf. auch über dem 3,5 fachen Satz der GOZ (bei entsprechender Begründung) | Bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ |
Bleaching | Zuschuss für Bleaching | Kein Zuschuss für Bleaching |
Aufbiss-Schienen | Versichert | Nicht versichert |
Das sollten Sie bei der Tarifwahl noch beachten
Gesundheitsfragen
Vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung verlangt die Mehrheit der Versicherer eine Gesundheitsprüfung. Das heißt: Mit dem Versicherungsantrag werden Ihnen Fragen zum Zustand Ihrer Zähne, aktuellen Behandlungen sowie Vorerkrankungen gestellt. Beantworten Sie die Fragen sorgfältig und wahrheitsgemäß. Anhand Ihrer Antworten auf diese Gesundheitsfragen kalkuliert der Versicherer einen Beitrag für die gewünschte Absicherung. Je schlechter der Zustand Ihrer Zähne ist, desto höhere Beitragskosten kommen normalerweise auf Sie zu. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung Ihren Antrag sogar ablehnen.
Es gibt auch Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen. Sie sind allerdings meist teurer und begrenzen in der Regel ihren Leistungsumfang. Insbesondere zahlen sie meistens nicht bei bereits empfohlenen oder begonnenen Zahnbehandlungen.
Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Zum Ende dieser Laufzeit ist eine Kündigung möglich. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Erhöht der Anbieter die Beiträge, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu. Die Kündigungsfrist entnehmen Sie dafür den Versicherungsbedingungen.
Darüber hinaus gibt es monatlich kündbare Tarife. Aufgrund der Höchsterstattungsgrenzen und Leistungseinschränkungen lohnt es sich jedoch selten, eine Zahnzusatzversicherung lediglich für ein paar Monate abzuschließen.
Wartezeiten
Bei vielen Zahnzusatztarifen tritt der Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn nicht sofort in Kraft. In der Regel gilt eine Wartezeit von drei bis acht Monaten, bevor Sie von den Leistungen Ihrer Zahnzusatzversicherung profitieren können.
Behandlungen, die während dieses Zeitraums stattfinden, sind nicht abgedeckt. Eine Ausnahme: unfallbedingte Zahnschäden. Eine Behandlung, die während der Wartezeit stattfindet und nach dem Ablauf der Wartezeit noch nicht abgeschlossen ist, wird unter Umständen anteilig bezahlt.


