• Eine Zahn­korrektur ist für Funktio­nalität und Ästhetik des natür­lichen Gebisses bei Kindern und Erwachsenen gleicher­maßen sinnvoll.
  • Die moderne Zahn­medizin bietet eine breite Auswahl an Alignern (transparente Zahn­schienen) und Spangen, die exakt auf individuelle Fehl­stellungen eingehen.
  • Bei Kindern sind die Kosten vieler Zahn­korrekturen durch die gesetz­liche Kranken­versicherung (GKV) gedeckt. Bei Erwachsenen gilt dies leider nur selten.
  • Auch private Zahn­zusatz­versicherungen übernehmen die sehr hohen Korrektur­kosten meist nur für Kinder im tariflichen Rahmen. Bei Erwachsenen werden die Kosten für Zahn­korrekturen in der Regel nur unter bestimmten Voraus­setzungen bezahlt, wie beispielsweise nach einem Unfall.
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Gut zu wissen
Jeder Mensch verfügt über eine indivi­duelle Form seines natür­lichen Gebisses. Häufig kommt es zu Fehl­stellungen, deren Aus­wirkungen für Zähne, Kiefer und den gesamten Organismus weit­reichend sind.

Gründe, die für eine Zahnkorrektur sprechen können:

  • Engstellung von benach­barten Zähnen
  • Erkennbare Lücken zwischen einzelnen Zähnen
  • Über- oder Unterbiss
  • Kreuzbiss

Eine Zahn­korrektur ist in jedem Lebens­alter sinn­voll, wenn sich die Zahn­stellung negativ auf das Biss­verhalten oder die generelle Gesund­heit des Menschen auswirkt. So kann eine Fehl­stellung für eine ein­seitige Über­lastung der Kiefer­muskulatur sorgen. Solche Fehl­stellungen bringen häufig Symptome wie Verspannungen, Schmerzen und Unwohl­sein mit sich. Die moderne Kiefer­ortho­pädie hält für jede Generation Lösungen für eine schonende und dauer­hafte Zahn­korrektur bereit.

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Auswahl
Im Gegensatz zu Alignern (Zahn­korrektur ohne Spange) sind klassische Zahn­spangen weniger beliebt. Vom Tragenden werden sie durch die metallischen Drähte im Mund­raum schnell als unangenehm empfunden. Des Weiteren beein­flusst die Spange je nach Modell die saubere Aus­sprache. Bei festen Spangen wird außer­dem die Zahn­pflege erschwert.
Zahnspangen, die heraus­genommen werden können, sind ebenso wie fast unsicht­bare Aligner am beliebtesten. Aller­dings ist der formende Effekt nur dann dauer­haft gegeben, wenn Sie die Spange regel­mäßig und für längere Zeit tragen. Bei einem hohen Grad der Fehl­stellung ist eine bloße Zahn­korrektur­schiene keine geeignete Lösung. Kinder und Erwachsene sind in diesem Fall häufig auf die klassische Kieferorthopädie angewiesen. Doch was zeichnet die beiden Behandlungsmethoden aus?

Aligner

Seit einigen Jahren gehören Aligner zu den wichtigsten Varianten der Zahn­korrektur. Diese über­decken die gesamte Zahn­reihe und wirken gezielt Druck auf die Zähne aus. Damit werden diese schonend in eine optimale Position gebracht. Patientinnen und Patienten kennen vor allem aus der Anfangs­phase ein stärkeres Druck­gefühl. Dieses lässt im Laufe von Tagen und Wochen nach, da die Zähne in die gewünschte Position geführt werden.

Aligner sind für Fehl­stellungen im natür­lichen Gebiss geeignet. Bei Erwachsenen ist eine Zahnkorrektur mit Invisalign bzw. trans­parenten Zahn­schienen besonders beliebt. Die durch­sichtigen Aligner sind im Alltag kaum zu erkennen und lassen sich komfortabel tragen. Im Regel­fall sind sie heraus­nehm­bar, sodass weiter­hin eine einfache Mund­hygiene gegeben ist. Jeder Aligner wird individuell an den Patienten oder die Patientin ange­passt. Das sichert eine genaue Formung und An­passung der jeweiligen Zahn­reihe.

Zahnspangen

Bei stärkeren Fehl­stellungen, für die konti­nuierlich Druck auf die Zahn­reihe benötigt wird, reicht eine Zahn­korrektur mit Schienen nicht aus. Hier wird eine zahn­medizinische Apparatur benötigt, auch Zahn­spange genannt. Die fest­sitzende Spange wird 24 Stunden am Tag getragen, damit ein dauer­haft formender Druck auf jeden einzelnen Zahn gegeben ist.

Die bekannteste Variante der Zahn­spange sind soge­nannte Brackets. Diese werden vom Zahn­arzt oder von der Zahn­ärztin auf die Innen- oder Außen­seite jedes Zahnes geklebt. Dann werden sie durch einen Draht fest mit­einander verbunden. Dabei gibt der verbindende Metall-Bogen einen klaren und natür­lichen Bogen für die neue Zahn­reihe vor. Ein Zahn­arzt oder eine Kiefer­ortho­pädin setzt Brackets vor­rangig bei größeren Fehl­stellungen der Zahn­reihe ein. Zusätzliche Apparaturen außer­halb des Mund­raumes können die Wirksam­keit der im Mund befindlichen Spange noch erhöhen.

Insbesondere Erwachsene wünschen sich vor­nehmlich unauf­fällige Alternativen zur klassischen Zahn­spange, wie beispiels­weise zahn­farbene Keramikbrackets. Bei der soge­nannten Lingual­technik sind die Brackets hin­gegen auf der Innen­seite des Zahnes befestigt und von außen nicht sichtbar.

Wie lange dauert eine Zahn­korrektur mit einer festen Zahn­spange?

Die kiefer­orthopädische Behandlung mit einer festen Zahn­spange dauert im Schnitt etwa eineinhalb bis zwei Jahre. Die Behandlungs­dauer kann je nach Schwere­grad der Korrektur, Anzahl der betroffenen Zähne oder Alter des Patienten bzw. der Patientin stark variieren. Auch der Einsatz von beispiels­weise Gummi­bändern, die Zug und Druck auf die Zähne erhöhen, haben Auswirkungen auf die Behandlungs­dauer.
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Preis und Kosten­übernahme
Pauschale Kosten für eine Zahn­korrektur gibt es nicht. In die Berech­nung fließen folgende Faktoren ein: Zum Beispiel der Grad der Fehl­stellung und die Häufig­keit der Anpassung von Spange oder Aligner. Als grober Richt­wert für etablierte Lösungen wie Aligner für die Aus­richtung einer Zahn­reihe sind zwischen 3.500 und 6.500 Euro einzu­rechnen.

Die Kosten umfassen neben den Herstellungs­kosten für Aligner oder Zahn­spange die Behandlungs­kosten durch Ihre Zahn­ärztin oder Ihren Kiefer­ortho­päden. Auch Material und Fertigungs­qualität der Zahn­spange variieren, wobei dringend gehobene Qualität zu empfehlen ist.

Deutlich breiter gefächert sind die Kosten einer Zahnspange. Je nach Spangen­art und Grad der Fehl­stellung ist ein Einstieg bei Kosten ab 1.000 Euro denkbar. Handelt es sich bei Ihnen um einen komplexen Fall, kann der Preis auf bis zu 10.000 Euro steigen.

Die Kosten für eine Zahn­korrektur übernimmt die gesetz­liche Kranken­kasse ausschließ­lich bei Kindern und Jugend­lichen –und dies nicht einmal in vollem Umfang. Seit 2002 gelten klare Richt­linien, wann und ob sich die gesetz­liche Kranken­kasse beteiligt. Hierfür bewerten Kiefer­ortho­päde oder Kiefer­ortho­pädin den Grad der Fehl­stellungen mit einer Katego­risierung zwischen 1 und 5. Aus­schließ­lich in den Kategorien 3 bis 5 gibt es eine anteilige Kosten­über­nahme: 80 Prozent der Behand­lungs­kosten für das erste Kind, 90 Prozent für weitere Kinder. Die restlichen 10 bis 20 Prozent müssen Eltern selbst zahlen, bekommen diese aber bei erfolg­reichem Abschluss erstattet.

Häufig bleibt trotzdem ein Eigen­anteil erhalten. In einigen Fällen müssen die Kosten für die Korrektur sogar voll­ständig privat getragen werden. Für wen also ist der Abschluss einer Zahnzusatz­versicherung sinnvoll, um diese Kosten erstattet zu bekommen? Das lesen Sie hier:

Die Antwort darauf findet sich in den Versicherungs­bedingungen, die Sie sorg­fältig lesen sollten! Denn die meisten Zahn­zusatz­versicherungen über­nehmen normaler­weise keine Kosten für kiefer­orthopädische Behandlungen im Rahmen einer Zahn­korrektur bei Erwachsenen. Eine Ausnahme besteht, wenn eine medizinische Notwendig­keit nach einem Unfall vorliegt. In solchen Fällen erstatten Zahn­zusatz­versicherungen oft auch zusätzliche Kosten für Behandlungs­methoden, die von der gesetzlichen Kranken­versicherung nicht gedeckt werden. 

Achten Sie bei der Tarif­wahl darauf, welche Arten von Zahn­korrekturen explizit im Vertrag aufgeführt sind. Klären Sie im Vorfeld ab, ob beispiels­weise Material­kosten erstattet werden, wie sie bei der Ver­wendung von Keramik­brackets entstehen. Viele Versicherungen setzen auf hoch­wertige Korrekturen mit renommierten Produkten und erwähnen konkret Marken wie Invisalign. Berück­sichtigen Sie zudem Alters­grenzen und eventuelle Höchst­beträge.

  • Die Allianz MeinZahn­schutz-Tarife bieten Erwachsenen ab dem 21. Lebensjahr eine Kosten­erstattung von bis zu 100 Prozent für kiefer­ortho­pädische Maß­nahmen. Voraus­setzung ist, dass diese durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung erforderlich sind.

Für Kinder und Jugendliche ist eine kiefer­ortho­pädische Behandlung hingegen häufig ein fester Bestand­teil der Versicherung. Die meisten Anbieter über­nehmen die Kosten auch bis zu einem gewissen Alter. Unsere Empfehlung: Schließen Sie frühzeitig einen Tarif ab, der kiefer­ortho­pädische Leistungen umfasst. Denn diese Tarife sind deutlich günstiger, wenn noch keine kiefer­ortho­pädischen Diagnosen oder Behandlungs­empfehlungen für Ihren Nach­wuchs vorliegen.

  • Das bietet die Zahn­zusatz­versicherung MeinZahn­schutz der Allianz je nach Tarif für Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren: eine Erstattung von bis zu 3.000 Euro im Rahmen einer Zahn­korrektur für kiefer­ortho­pädische Behandlungen.
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Vorsorge
Das natürliche Zahn­material unterliegt in jedem Lebens­alter einer stetigen Veränderung. Oft geht im Laufe des Lebens ein Zahn aus der natür­lichen Zahn­reihe verloren. Dann zieht dies eine schleichende Bewegung der umliegenden Zähne mit sich. Weist Ihr Gebiss schließlich gravierende Defekte auf, kommt eine lange Behand­lungs­dauer auf Sie zu.
Als erwachsene Person sollten Sie regel­mäßige Vorsorge­unter­suchungen wahr­nehmen. Lassen Sie sich von Ihrer Zahn­ärztin oder Ihrem Zahn­arzt, der Sie behandelt, zum Thema Zahn­korrektur beraten. Auch wenn eine direkte Vor­beugung nicht möglich ist, weist Sie Ihr Zahn­arzt bzw. Ihre Zahn­ärztin früh­zeitig auf erste Anzeichen einer Fehl­stellung hin.
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