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Kfz-Halter­wechsel

Kosten, Unterlagen und Kfz-Versicherung
Bei Kfz-Halterwechsel übergibt jemand einer jungen Frau, die im Auto sitzt, durch das geöffnete Fahrerfenster den Autoschlüssel

Unsere Auszeichnung

Die Kfz-Versicherung der Allianz Versicherungs AG wird von der Zeitschrift Focus Money für das fairste Preis-Leistungs-Verhältnis in der Ausgabe 11/2026 mit "Sehr gut" ausgezeichnet. Bewertet wurden 28 Kfz-Serviceversicherer in Deutschland, wovon neun weitere Anbieter ebenfalls die Note "Sehr Gut" erhalten.
  • Kfz-Halterwechsel heißt: Sie lassen ein Fahr­zeug auf Ihren Namen umschreiben. Ein Halterwechsel ist zum Beispiel nötig, wenn Sie einen Gebraucht­wagen kaufen, der noch auf den Vor­besitzer oder die Vorbesitzerin zugelassen ist.
  • Für die Umschreibung bei der Zulassungs­stelle brauchen Sie beim Halter­wechsel verschiedene Unterlagen (u. a. Personal­ausweis, Zulassungs­bescheinigungen Teil 1 und 2). Nehmen Sie den Halter­wechsel für eine andere Person vor, benötigen Sie eine Vollmacht.
  • Die Kosten für den Kfz-Halter­wechsel betragen in der Regel höchstens 50 bis 60 Euro. Bei Kennzeichen­mitnahme sparen Sie bis zu 40 Euro.
  • Die bisherige Kfz-Versicherung endet bei Halterwechsel dann, wenn der oder die aktuelle Versicherungs­nehmer:in seinen oder ihren Kaufvertrag dem Versicherungs­unter­nehmen vorlegt. Ein Halter­wechsel allein berechtigt nicht dazu, den Vertrag zu beenden.
Ein Kfz-Halterwechsel ist bei der Kfz-Zulassungs­stelle oder online möglich. Voraus­setzung für die Umschreibung: Für den Pkw sind weder Verwaltungs­gebühren noch Kfz-Steuer­schulden offen. Außerdem brauchen Sie für den Halter­wechsel unter anderem die Zulassungs­bescheinigungen Teil 1 und 2.

Welche Unterlagen für Kfz-Halterwechsel?

Bei der Kfz-Zulassungsstelle brauchen Sie diese Dokumente für Halter­wechsel und Um­meldung des Autos:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Melde­bescheinigung
  • Gültige elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bisherige Kfz-Kennzeichen (wenn Fahrzeug zugelassen und Kennzeichenwechsel gewünscht ist)
  • gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat mit Einzugsermächtigung für Einzug der Kfz-Steuer per Last­schrift­verfahren

Voraussetzungen für Halter­wechsel bei Auto

Sind diese Bedingungen erfüllt, ist ein Kfz-Halterwechsel bei der Zulassungsstelle möglich:

Wie läuft der Halterwechsel bei Kfz ab?

Haben Sie alle Unterlagen dabei, gehen Sie beim Halterwechel folgendermaßen vor:
  • Stellen Sie Ihren Antrag am Schalter. Sie erhalten daraufhin Ihre Kennzeichen-Kombi­nation zugeteilt.
  • Bezahlen Sie Ihre Gebühren bar oder mit EC-Karte.
  • Lassen Sie vom Dienstleister vor Ort Ihre Kennzeichen drucken.
  • Gehen Sie zurück zum Schalter und lassen Sie Ihre Kennzeichen siegeln. Nehmen Sie Ihre geänderten Fahrzeug­papiere sowie gegebenen­falls Ihre neue Umwelt­plakette mit.

Wichtig: Vereinbaren Sie einen Termin bei der Kfz-Behörde, um die Wartzeit auf 30 bis 60 Minuten zu reduzieren. Ohne Termin kann es bei der Zulassungs­stelle zu Warte­zeiten von mehreren Stunden kommen.

Kfz-Halterwechsel online

Im Zuge der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ist bei vielen Kfz-Behörden ein Halter­wechsel online möglich. Sie können das Fahr­zeug über das Online-Portal der zuständigen Zulassungs­behörde um­schreiben, wenn diese Voraus­setzungen erfüllt sind:

  • Der Gebraucht­wagen ist nach 1. Januar 2015 zugelassen und aktuell angemeldet.
  • Die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 des Fahr­zeugs haben verdeckte Sicher­heits­codes.
  • Für das Kfz liegt eine gültige eVB-Nummer vor.
  • Der Wagen besitzt eine gültige Haupt­unter­suchung (HU) und ggf. Sicher­heits­über­prüfung (SP).
  • Sie haben einen Personal­ausweis mit aktivierter Online-Ausweis­funktion (eID) plus Smartphone mit "AusweisApp 2" oder Karten­lese­gerät.
  • Sie übernehmen das bisherige Kfz-Kenn­zeichen des Pkw.
Noch Fragen zur Kfz-Versicherung der Allianz? Wir beraten Sie gerne
Neue Halter:innen können eine andere frei gewählte Person beauftragen, das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle umzuschreiben. Als Stellvertreter:in kommt jede Vertrauensperson infrage. Für den Halterwechsel bei der Kfz-Behörde braucht die Person eine schriftliche Vollmacht und ein gültiges Ausweisdokument.

Stellvertreter:innen brauchen bei der Kfz-Behörde alle Unterlagen, die bei einer regulären Umschrei­bung notwendig sind. Zusätzlich benötigen sie einen eigenen Identitäts­nachweis (Personal­ausweis oder Reisepass), Identitäts­nachweis des Vollmacht­gebers beziehungs­weise der Vollmacht­geberin (Kopie reicht) sowie die schriftlich aus­ge­stellte Vollmacht in doppelter Ausführung (für die Zulassungs­behörde und einmal für das Haupt­zollamt).

Die Vertretervollmacht enthält diese Angaben:

  • Name und Adresse des Vollmacht­gebers oder der Vollmacht­geberin, auf den oder die das Auto zu­ge­lassen werden soll
  • Name und Anschrift der bevoll­mächtigten Person
  • Zweck der Vollmacht (Kfz-Halterwechsel)
  • Einverständniserklärung, dass die stellver­tretende Person über Steuer- und Zahlungs­rückstände informiert werden darf
  • Datum und Originalunterschrift des Vollmacht­gebers oder der Vollmacht­geberin

Wichtig: Auch bei Halterwechsel innerhalb der Familie ist eine Vollmacht erfor­derlich.

Optimal abge­sichert mit der Allianz Kfz-Ver­sicherung

Für Kfz-Halterwechsel ist die Zulassungs­stelle am Haupt­wohnsitz des neuen Fahrzeug­halters beziehungs­weise der neuen Fahrzeug­halterin zuständig. Je nachdem, wo Sie wohnen, ist die richtige Behörde entweder die Stadt­verwaltung für einen Stadtkreis oder das Landratsamt in Ihrem Landkreis.

Die neuen Fahrzeug­halter:innen sollten den Kfz-Halterwechsel schnellst­möglich bei der zuständigen Zulassungs­behörde erledigen. Welche Fristen gelten, hängt von der jeweiligen Behörde ab. Wer das Kfz mit mehreren Wochen Verspätung umschreibt, begeht eine Ordnungs­widrig­keit und zahlt 15 Euro Buß­geld.

Ohne gültige Kfz-Haftpflicht ist bei der Zulassungs­behörde kein Halter­wechsel möglich. Die neuen Fahrzeug­halter:innen können die Ver­sicherung entweder bei der gleichen Gesell­schaft weiterführen oder eine neue Auto­versicherung ab­schließen. Bleiben Sie beim bis­herigen An­bieter, ist die Kfz-Ver­sicherung oft günstiger.

Was passiert mit der Kfz-Versicherung bei Halter­wechsel?

Voraussetzung für die Umschreibung des Fahr­zeugs ist eine gültige Kfz-Haft­pflicht. Bei einem Halter­wechsel können Sie die Kfz-Versicherung des Vor­besitzers oder der Vor­besitzerin weiter­führen oder die Kfz-Versicherung wechseln.

Sobald Sie das Auto ummelden, informiert die Zulassungs­behörde die bisherige Kfz-Versicherung über den Halter­wechsel. Der laufende Vertrag endet auto­matisch, eine Sonder­kündigung ist nicht nötig.

Möchten Sie das Auto weiterhin bei dem Anbieter versichern, passt dieser Ihre Vertragskonditionen an. Das heißt: Bei Halter­wechsel ohne Ver­sicherungs­wechsel brauchen Sie eine neue elektronische Ver­si­che­rungs­bestätigung (eVB) auf Ihren Namen.

Halterwechsel ohne Versicherungs­wechsel: Gibt es Vorteile?

Viele Kfz-Versicherungen gewähren Sonder­konditionen, wenn der oder die neue Halter:in ihnen treu bleibt. Je nach Anbieter gibt es zum Beispiel diese Vorteile:

  • Sie haben Fragen zur Versiche­­rung bei Halter­­wechsel? Wir beraten Sie gerne.
  • Sie wollen nach Halter­wechsel eine neue Kfz-Versiche­rung? Jetzt Tarif berechnen. 

Kosten für einen Halterwechsel betragen in der Regel höchstens 50 bis 60 Euro. So setzen sich die Gebühren zusammen:

  • Halterwechsel: 20 bis 30 Euro
  • Neue Kfz-Kennzeichen: 20 bis 30 Euro
  • Wunschkennzeichen: 10,20 Euro (mit vorheriger Reservierung 12,80 Euro)

Wie viel genau Sie bei der Kfz-Behörde zahlen, ist je nach Landkreis unterschiedlich. Bei Oldtimern können höhere Halterwechsel-Kosten entstehen.

Findet zwischen Familien­mitgliedern oder Ehe­leuten ein Halter­wechsel beim Auto statt, gibt es meist keinen Kauf­vertrag. Die Umschreibung bei der Kfz-Behörde ist regulär möglich. Besonder­heiten gibt es bei Halter­wechsel durch Erb­schaft. Bei der Kfz-Versicherung hat der Erbe beziehungs­weise die Erbin zum Beispiel kein Kfz-Sonder­kündigungs­recht.

Kfz-Halter­wechsel inner­halb der Familie

Zu einem Kfz-Halterwechsel inner­halb der Familie kommt es zum Beispiel, wenn Eltern einen Neuwagen kaufen und ihr bisheriges Auto ihren Kindern überlassen. Oder wenn jemand sein Fahrzeug auf den Ehe- oder Lebens­partner beziehungs­weise die Ehe- oder Lebens­partnerin umschreibt.

In beiden Fällen gibt es meist keinen Kauf­ver­trag. Sprich: Das Eigentum am Auto geht nicht auf das Familien­mitglied über. Das spielt für den Kfz-Halterwechsel aber keine Rolle: Die Umschreibung ist auch möglich, wenn Ihnen das Fahrzeug nicht gehört. Relevant ist, dass Sie im Besitz der Zulassungs­be­schei­ni­gung Teil 2 (Fahrzeugbrief) sind und auf Ihren Namen eine Kfz-Versicherung abschließen.

Kfz-Halter­wechsel bei Erbschaft

Bei einem Halterwechsel nach Todesfall können Erben und Erbinnen die Kfz-Versicherung der verstorbenen Person nicht unverändert übernehmen. Der Auto­versicherer passt die Vertrags­bedingungen zunächst an die neuen Ein­stufungs­faktoren (zum Beispiel Wohnort, Fahrer­anzahl, Schaden­freiheits­klasse) an.

Sobald Erbe oder Erbin eine neue eVB-Nummer als Nachweis des angepassten Versicherungs­vertrags erhalten haben, können sie das Fahrzeug bei der Zulassungs­behörde umschreiben lassen. Will der Erbe oder die Erbin das Auto selbst fahren, ist er oder sie verpflichtet, es schnellst­möglich auf den eigenen Namen umzumelden.

Fahranfänger:innen können die Schadenfreiheitsklasse der verstorbenen Person meist nicht beziehungs­weise nur teil­weilse übernehmen. Bei den meisten Versicherungs­gesellschaften kann sich der neue Fahrzeughalter oder die neue Fahrzeug­halterin nur so viele schaden­freie Jahre anrechnen lassen, wie er oder sie Ihren Führer­schein hat.

Anders als bei der Kfz-Umschreibung nach Kauf haben Erben einer bestehenden Kfz-Versicherung kein Kfz-Sonderkündigungsrecht. Bis zum Ende der Vertrags­laufzeit ist er oder sie an die Versicherung der verstorbenen Person gebunden. Als erbbe­rechtigte Person können Sie jedoch jedes Jahr bis zum 30. November die Kfz-Versicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.

Benötige ich eine neue Umweltplakette?

Ja, Sie benötigen eine neue Umwelt­plakette, wenn sich das Kfz-Kennzeichen durch einen Halter­wechsel ändert. Die Buch­staben- und Zahlen­kombi­nation auf der Plakette muss mit dem neuen Kenn­zeichen überein­stimmen. Ein neues Umwelt­siegel erhalten Sie von Ihrer Zulassungs­behörde.

Was mache ich, wenn mir wichtige Halterwechsel-Kfz-Unterlagen fehlen?

In der Regel erhalten Sie problemlos Ersatz für verlorene Ausweis­papiere und andere Unter­lagen, die beim Kfz-Halter­wechsel wichtig sind. Je nachdem, welches Dokument fehlt, gehen Sie wie folgt vor:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 2: Sie geben bei der Kfz-Zulassungs­behörde eine eides­stattliche Erklärung ab und beantragen die Zulassungs­bescheinigung Teil 2 für den Wagen neu.
  • Kaufvertrag: Für das Dokument brauchen Sie keinen Ersatz. Der Kaufvertrag ist für die Umschreibung des Fahr­zeugs nicht notwendig.
  • TÜV-Bericht: Bei Halterwechsel ohne TÜV fordern Sie bei der Prüf­stelle, die den letzten Check am Pkw durchgeführt hat, eine Zweit­schrift des HU-Berichts an. Der Stempel mit Termin der nächsten HU in den Fahrzeug­papieren oder die TÜV-Plakette auf dem alten Nummern­schild genügt nicht.
  • Kfz-Kennzeichen: Lassen Sie das Fahrzeug mit neuem Kenn­zeichen auf sich zu, brauchen Sie die bisherigen Nummern­schilder, um sie ent­werten zu lassen. Ansonsten können Sie das Auto nicht auf Ihren Namen umschreiben. Über­nehmen Sie die alten Kenn­zeichen, ist es nicht nötig, die Schilder für die Um­schreibung abzuschrauben und vorzulegen. Sie behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Wiederzulassung eines Kfz und Halterwechsel – was beachten?

Meist läuft die Wiederzulassung eines stillgelegten Kfz ohne Halter­wechsel ab. Ändern sich die Besitzerverhältnisse während der Stilllegung (zum Beispiel bei Autoverkauf), werten viele Zulassungsstellen den Vorgang nicht als Wieder­zu­lassung des Kfz mit Halter­wechsel, sondern als Neu­zu­lassung oder Um­meldung. Im Zweifel erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Kfz-Behörde, welches Zulassungs­verfahren und welche Unterlagen in diesem Fall not­wendig sind.

Kann ich bei Halterwechsel das Kfz-Kennzeichen behalten?

Ja, bei einem Halterwechsel können Sie das alte Kennzeichen übernehmen. Wollen Sie jedoch das Kfz-Kennzeichen der vorbesitz­enden Person über­nehmen, geht das nur innerhalb desselben Stadt- oder Landkreises. Durch die Mitnahme des Kennzeichens sparen Sie sich zudem Kosten für die Neuaus­fertigung des Kenn­zeichens sowie Verwaltungs­kosten. 
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