- Kfz-Halterwechsel heißt: Sie lassen ein Fahrzeug auf Ihren Namen umschreiben. Ein Halterwechsel ist zum Beispiel nötig, wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, der noch auf den Vorbesitzer oder die Vorbesitzerin zugelassen ist.
- Für die Umschreibung bei der Zulassungsstelle brauchen Sie beim Halterwechsel verschiedene Unterlagen (u. a. Personalausweis, Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2). Nehmen Sie den Halterwechsel für eine andere Person vor, benötigen Sie eine Vollmacht.
- Die Kosten für den Kfz-Halterwechsel betragen in der Regel höchstens 50 bis 60 Euro. Bei Kennzeichenmitnahme sparen Sie bis zu 40 Euro.
- Die bisherige Kfz-Versicherung endet bei Halterwechsel dann, wenn der oder die aktuelle Versicherungsnehmer:in seinen oder ihren Kaufvertrag dem Versicherungsunternehmen vorlegt. Ein Halterwechsel allein berechtigt nicht dazu, den Vertrag zu beenden.
Kfz-Halterwechsel
Kfz-Halterwechsel: Das ist zu beachten
So funktioniert der Halterwechsel bei Kfz
Welche Unterlagen für Kfz-Halterwechsel?
Bei der Kfz-Zulassungsstelle brauchen Sie diese Dokumente für Halterwechsel und Ummeldung des Autos:
Voraussetzungen für Halterwechsel bei Auto
Sind diese Bedingungen erfüllt, ist ein Kfz-Halterwechsel bei der Zulassungsstelle möglich:
- Verwaltungsgebühren aus früheren Kfz-Zulassungen sind vollständig bezahlt. Falls nicht, lässt die Kfz-Behörde das Auto so lange nicht zu, bis der ausstehende Betrag beglichen ist. Sind weniger als 30 Euro offen, entscheidet die Zulassungsbehörde nach eigenem Ermessen, ob sie den Pkw zulässt oder nicht.
- Sie haben beim Finanzamt keine Kfz-Steuerschulden von mehr als fünf Euro (zum Beispiel Säumniszuschläge, Verspätungszinsen). Prüfen Sie vorab, ob Sie Ihre Kfz-Steuer pünktlich und vollständig gezahlt haben.
Wie läuft der Halterwechsel bei Kfz ab?
- Stellen Sie Ihren Antrag am Schalter. Sie erhalten daraufhin Ihre Kennzeichen-Kombination zugeteilt.
- Bezahlen Sie Ihre Gebühren bar oder mit EC-Karte.
- Lassen Sie vom Dienstleister vor Ort Ihre Kennzeichen drucken.
- Gehen Sie zurück zum Schalter und lassen Sie Ihre Kennzeichen siegeln. Nehmen Sie Ihre geänderten Fahrzeugpapiere sowie gegebenenfalls Ihre neue Umweltplakette mit.
Wichtig: Vereinbaren Sie einen Termin bei der Kfz-Behörde, um die Wartzeit auf 30 bis 60 Minuten zu reduzieren. Ohne Termin kann es bei der Zulassungsstelle zu Wartezeiten von mehreren Stunden kommen.
Kfz-Halterwechsel online
Im Zuge der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ist bei vielen Kfz-Behörden ein Halterwechsel online möglich. Sie können das Fahrzeug über das Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde umschreiben, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Gebrauchtwagen ist nach 1. Januar 2015 zugelassen und aktuell angemeldet.
- Die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 des Fahrzeugs haben verdeckte Sicherheitscodes.
- Für das Kfz liegt eine gültige eVB-Nummer vor.
- Der Wagen besitzt eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP).
- Sie haben einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) plus Smartphone mit "AusweisApp 2" oder Kartenlesegerät.
- Sie übernehmen das bisherige Kfz-Kennzeichen des Pkw.
Kfz-Halterwechsel mit Vollmacht
Benötigte Unterlagen für Bevollmächtigte
Stellvertreter:innen brauchen bei der Kfz-Behörde alle Unterlagen, die bei einer regulären Umschreibung notwendig sind. Zusätzlich benötigen sie einen eigenen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass), Identitätsnachweis des Vollmachtgebers beziehungsweise der Vollmachtgeberin (Kopie reicht) sowie die schriftlich ausgestellte Vollmacht in doppelter Ausführung (für die Zulassungsbehörde und einmal für das Hauptzollamt).
Die Vertretervollmacht enthält diese Angaben:
Wichtig: Auch bei Halterwechsel innerhalb der Familie ist eine Vollmacht erforderlich.
Kfz-Halterwechsel: Wann und wo erfolgt die Umschreibung?
Für Kfz-Halterwechsel ist die Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz des neuen Fahrzeughalters beziehungsweise der neuen Fahrzeughalterin zuständig. Je nachdem, wo Sie wohnen, ist die richtige Behörde entweder die Stadtverwaltung für einen Stadtkreis oder das Landratsamt in Ihrem Landkreis.
Die neuen Fahrzeughalter:innen sollten den Kfz-Halterwechsel schnellstmöglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde erledigen. Welche Fristen gelten, hängt von der jeweiligen Behörde ab. Wer das Kfz mit mehreren Wochen Verspätung umschreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und zahlt 15 Euro Bußgeld.
Kfz-Versicherung & Halterwechsel
Was passiert mit der Kfz-Versicherung bei Halterwechsel?
Voraussetzung für die Umschreibung des Fahrzeugs ist eine gültige Kfz-Haftpflicht. Bei einem Halterwechsel können Sie die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers oder der Vorbesitzerin weiterführen oder die Kfz-Versicherung wechseln.
Sobald Sie das Auto ummelden, informiert die Zulassungsbehörde die bisherige Kfz-Versicherung über den Halterwechsel. Der laufende Vertrag endet automatisch, eine Sonderkündigung ist nicht nötig.
Möchten Sie das Auto weiterhin bei dem Anbieter versichern, passt dieser Ihre Vertragskonditionen an. Das heißt: Bei Halterwechsel ohne Versicherungswechsel brauchen Sie eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) auf Ihren Namen.
Halterwechsel ohne Versicherungswechsel: Gibt es Vorteile?
Viele Kfz-Versicherungen gewähren Sonderkonditionen, wenn der oder die neue Halter:in ihnen treu bleibt. Je nach Anbieter gibt es zum Beispiel diese Vorteile:
- Günstigere Einstufung in der Kfz-Versicherung: Bei einigen Gesellschaften steigen "Kundenkinder" oder Eheleute zum Beispiel mit SF-Klasse 1 in ihre erste eigene Kfz-Versicherung ein. Wer älter als 25 Jahre ist, startet oft sogar in SF-Klasse 3. Dann ist der Beitrag der Autoversicherung beziehungsweise E-Auto-Versicherung von Anfang an günstiger.
- Schadenfreiheitsklasse übertragen: Familienmitglieder können bei einem Halterwechsel oft schadenfreie Jahre von den Eltern übernehmen und so Beiträge sparen. Möglich ist die SF-Übertragung zwischen Eheleuten, Eltern und Kindern, Großeltern und Enkelkindern, Geschwistern, Schwiegereltern und Schwiegerkindern oder einer Institution/Firma und einer individuellen Person.
Kfz-Halterwechsel: Kosten für Verwaltungsgebühren & Kennzeichen
Kosten für einen Halterwechsel betragen in der Regel höchstens 50 bis 60 Euro. So setzen sich die Gebühren zusammen:
- Halterwechsel: 20 bis 30 Euro
- Neue Kfz-Kennzeichen: 20 bis 30 Euro
- Wunschkennzeichen: 10,20 Euro (mit vorheriger Reservierung 12,80 Euro)
Wie viel genau Sie bei der Kfz-Behörde zahlen, ist je nach Landkreis unterschiedlich. Bei Oldtimern können höhere Halterwechsel-Kosten entstehen.
Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie
Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie
Zu einem Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie kommt es zum Beispiel, wenn Eltern einen Neuwagen kaufen und ihr bisheriges Auto ihren Kindern überlassen. Oder wenn jemand sein Fahrzeug auf den Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise die Ehe- oder Lebenspartnerin umschreibt.
In beiden Fällen gibt es meist keinen Kaufvertrag. Sprich: Das Eigentum am Auto geht nicht auf das Familienmitglied über. Das spielt für den Kfz-Halterwechsel aber keine Rolle: Die Umschreibung ist auch möglich, wenn Ihnen das Fahrzeug nicht gehört. Relevant ist, dass Sie im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) sind und auf Ihren Namen eine Kfz-Versicherung abschließen.
Kfz-Halterwechsel bei Erbschaft
Bei einem Halterwechsel nach Todesfall können Erben und Erbinnen die Kfz-Versicherung der verstorbenen Person nicht unverändert übernehmen. Der Autoversicherer passt die Vertragsbedingungen zunächst an die neuen Einstufungsfaktoren (zum Beispiel Wohnort, Fahreranzahl, Schadenfreiheitsklasse) an.
Sobald Erbe oder Erbin eine neue eVB-Nummer als Nachweis des angepassten Versicherungsvertrags erhalten haben, können sie das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde umschreiben lassen. Will der Erbe oder die Erbin das Auto selbst fahren, ist er oder sie verpflichtet, es schnellstmöglich auf den eigenen Namen umzumelden.
Fahranfänger:innen können die Schadenfreiheitsklasse der verstorbenen Person meist nicht beziehungsweise nur teilweilse übernehmen. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften kann sich der neue Fahrzeughalter oder die neue Fahrzeughalterin nur so viele schadenfreie Jahre anrechnen lassen, wie er oder sie Ihren Führerschein hat.
Anders als bei der Kfz-Umschreibung nach Kauf haben Erben einer bestehenden Kfz-Versicherung kein Kfz-Sonderkündigungsrecht. Bis zum Ende der Vertragslaufzeit ist er oder sie an die Versicherung der verstorbenen Person gebunden. Als erbberechtigte Person können Sie jedoch jedes Jahr bis zum 30. November die Kfz-Versicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.
Häufige Fragen zum Kfz-Halterwechsel
Benötige ich eine neue Umweltplakette?
Was mache ich, wenn mir wichtige Halterwechsel-Kfz-Unterlagen fehlen?
In der Regel erhalten Sie problemlos Ersatz für verlorene Ausweispapiere und andere Unterlagen, die beim Kfz-Halterwechsel wichtig sind. Je nachdem, welches Dokument fehlt, gehen Sie wie folgt vor:
- Zulassungsbescheinigung Teil 2: Sie geben bei der Kfz-Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Erklärung ab und beantragen die Zulassungsbescheinigung Teil 2 für den Wagen neu.
- Kaufvertrag: Für das Dokument brauchen Sie keinen Ersatz. Der Kaufvertrag ist für die Umschreibung des Fahrzeugs nicht notwendig.
- TÜV-Bericht: Bei Halterwechsel ohne TÜV fordern Sie bei der Prüfstelle, die den letzten Check am Pkw durchgeführt hat, eine Zweitschrift des HU-Berichts an. Der Stempel mit Termin der nächsten HU in den Fahrzeugpapieren oder die TÜV-Plakette auf dem alten Nummernschild genügt nicht.
- Kfz-Kennzeichen: Lassen Sie das Fahrzeug mit neuem Kennzeichen auf sich zu, brauchen Sie die bisherigen Nummernschilder, um sie entwerten zu lassen. Ansonsten können Sie das Auto nicht auf Ihren Namen umschreiben. Übernehmen Sie die alten Kennzeichen, ist es nicht nötig, die Schilder für die Umschreibung abzuschrauben und vorzulegen. Sie behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
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