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Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr: Eine Frau hat ein Smartphone an der Schulter eingeklemmt und telefoniert im Auto
Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Zu häufigen Ordnungswidrigkeiten zählen unter anderem Falsch­parken, Geschwindig­keits­verstöße und Telefonieren am Steuer.
  • Wer eine Ordnungs­widrig­keit im Straßen­verkehr begeht, muss mit Geld­buße, Fahr­verbot oder Punkten in Flens­burg rechnen. Ordnungs­widrig­keiten sind keine Straftaten.
  • Bei geringfügigen Ver­stößen gegen die Straßen­verkehrs­ordnung (StVO) ist ein Verwarn­geld fällig. Zahlen Sie das Bußgeld, ist die Sache vom Tisch. Es wird kein Ordnungs­widrig­keiten­verfahren eingeleitet.
  • Wollen Sie zum Beispiel gegen einen Buß­geld­bescheid vorgehen, hilft Ihnen die Verkehrsrechtsschutzversicherung der Allianz.
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Was sind überhaupt Ordnungwidrigkeiten?
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) regelt das Vor­gehen bei Gesetzes­über­schreitungen. Sogenannte Ordnungs­widrig­keiten werden meist mit einer Geld­buße geahndet. Die Regel­sätze sind im bundes­ein­heit­lichen Buß­geld­katalog festgelegt.
 

Straßenverkehrs-Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:

  • Falschparken
  • Vorfahrtsmissachtung
  • Überholen trotz Verbot
  • zu schnelles Fahren
  • zu geringer Abstand
  • nicht angelegter Sicherheitsgurt
  • Telefonieren am Steuer
  • Überfahren einer roten Ampel
  • Lärmbelästigung mit dem Kfz
 

Welche Konsequenzen eine Ordnungs­widrig­keit im Straßen­verkehr nach sich zieht, hängt von der Art des Verstoßes ab. Nicht jedes Verkehrs­vergehen ist mit strengen Sanktionen belegt. Kleinere Verstöße sind meist mit einer geringen Geld­buße ab­ge­golten (§ 56 Ordnungs­widrig­keiten­gesetz (OWiG)). Diese Geld­bußen werden Verwarnungs­gelder (oder Verwarn­gelder) genannt. Auch eine Ver­warnung ohne Verwarnungs­geld ist möglich.

Entrichten Sie das Verwarnungs­geld, ist die Sache erledigt. Zahlen Sie nicht, wird ein Buß­geld­verfahren gegen Sie eröffnet. Zum ursprünglichen Verwarn­geld kommen dann weitere Gebühren hinzu. Diese liegen normal­weise bei 25 Euro, die Auslagen bei 3,50 Euro.

Je nach Schwere der Odnungs­widrig­keit kann es neben Geld­bußen ein Fahrverbot geben. Vor allem für Fahr­anfänger:innen hat eine Ordnungs­widrig­keit schnell ein Fahr­verbot zur Folge.

Verwarn- und Bußgeld sind nicht das Gleiche. Unterschiede gibt es bei der Höhe und den rechtlichen Konsequenzen der Geldstrafen. Ein Verwarn­geld beträgt meist zwischen fünf Euro und 55 Euro. Ab 60 Euro ist von einem Buß­geld die Rede. Bezahlen Sie das Verwarn­geld, ist der Fall abgeschlossen. Ein Buß­geld hat im Gegen­satz dazu immer ein Buß­geld­verfahren zur Folge.
Bestens informiert
Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verhängt der Staat die Strafen klar nachvollziehbar auf Basis des Bußgeldkatalogs. Doch welche Möglichkeiten haben Sie, um sich beispielsweise gegen eine grundlos verhängte Kündigung durch Ihren Arbeitgeber zu wehren? Und wie lässt sich in einem Gerichtsverfahren der Streitwert ermitteln? In unseren Ratgebern erfahren Sie mehr über das System eines Rechtsstaats. Außerdem erklären wir Ihnen, woran sich die Anwalts- und Gerichtskosten in einem Rechtsstreit orientieren. 
Erfahren Sie mehr über die Rolle des Rechtsstaats.
Hier erhalten Sie Informationen zur Ermittlung von Streitwert und Kosten in Gerichtsverfahren.
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So teuer kann es werden
Zu den häufigsten Verkehrsverstößen zählen Falsch­parken und Geschwindig­keits­über­schreitungen. Aber auch Überhol­verstöße, zu geringer Sicher­heits­abstand und Vorfahrts­miss­achtungen. Einige häufige Verkehrs­sünden im Überblick:
 

Beim Autofahren ist die Nutzung "elektronischer Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen" (= Mobiltelefone) nach § 23 Abs. 1a StVO verboten. Erwischt die Polizei Sie mit Handy am Steuer, ist als Strafe mit diesen Sanktionen zu rechnen:

  • Handynutzung am Steuer: 100 Euro, ein Punkt
  • Handynutzung am Steuer mit Gefährdung: 150 Euro, zwei Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Handynutzung am Steuer mit Unfall: 200 Euro, zwei Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Geblitzt mit Handy am Steuer: 100 Euro, 1 Punkt

Fahranfänger:innen, die mit Handy am Steuer in der Probezeit in eine Verkehrskontrolle geraten, riskieren neben Bußgeld eine Verlängerung ihrer Probezeit um zwei Jahre und ein Aufbauseminar.

Sie möchten gegen einen Bescheid wegen Telefonierens am Steuer Einspruch erheben? Erwischt die Polizei Sie mit dem Handy am Steuer, ist der Einspruch selten erfolgreich. Lassen Sie sich hierfür am besten von einem Anwalt oder einer Anwältin oder Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung beraten.

Wenn Sie über eine rote Ampel fahren, richtet sich das Strafmaß bzw. Rotlichtverstoß-Bußgeld nach dem genauen Sachverhalt:

Einfacher Rotlichtverstoß (= rote Ampel unter 1 Sekunde):

  • Rote Ampel überfahren ohne Gefährdung: 90 Euro, 1 Punkt
  • Rote Ampel überfahren und Gefährung anderer: 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Rote Ampel überfahren mit Sachschaden: 240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Qualifizierter Rotlichtverstoß (= Ampel mehr als 1 Sekunde rot):

  • Rote Ampel überfahren ohne Gefährung: 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Rote Ampel überfahren und Gefährung anderer: 320 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Rote Ampel überfahren mit Sachbeschädigung: 360 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Bei einem Rotlichtverstoß in der Probezeit kann zusätzlich zu Bußgeld und Strafe eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar verordnet werden. Führerscheinentzug droht erst, wenn die Teilnahme am Seminar verweigert wird.

Wenn Verkehrsteilnehmer:innen eine rote Ampel überfahren, liegt die Beweispflicht immer bei den Behörden. Daher kann es sich lohnen, nach dem Rote-Ampel-Überfahren Einspruch einzulegen. Ihre Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie dabei.

Wie hoch das Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ausfällt, hängt davon ab, ob der Sachverhalt innerorts oder außerhalb geschlossener Ortschaften stattfand.

Außerhalb geschlossener Ortschaften:

  • 0 bis 20 km/h: 20 bis 60 Euro
  • 21 bis 40 km/h: 100 bis 200 Euro, 1 Punkt
  • 41 bis 60 km/h: 320 bis 480 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 61 bis 70 km/h: 600 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • mehr als 70 km/h: 700 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Innerhalb geschlossener Ortschaften:

  • 10 bis 20 km/h: 30 bis 70 Euro
  • 21 bis 30km/h: 115 bis 180 Euro, 1 Punkt
  • 31 bis 50 km/h: 260 bis 400 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51 bis 60 km/h: 560 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • 61 bis 70 km/h: 700 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • ab 70 km/h: 800 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sind Bußgeldbescheide oft fehlerhaft. Daher lohnt es sich nach einem Blitzer Ihre Rechtsschutz oder Ihren Anwalt bzw. Ihre Anwältin zu kontaktieren. Möchten Sie Einspruch einlegen, ist Ihre Verkehrsrechtsschutz bei Blitzer-Vergehen mit juristischem Rat an Ihrer Seite. Müssen Sie die Strafe am Ende bezahlen, kommt Ihre Rechtsschutz nicht dafür auf.

Ein Unfall mit Sachschaden, zum Beispiel ein Bagatellschaden, kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Dieses Bußgeld ist abhängig von der Ausgangssituation und kann 30 Euro bis über 200 Euro betragen.

Übrigens: Zeichnet eine Kamera im Auto (Dashcam) den Unfall auf, kann das Videomaterial unter Umständen als Beweismittel verwendet werden. Der Bundesgerichtshof urteilte 2008, dass eine Dashcam-Aufnahme als Beweismittel zulässig ist – obwohl sie gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt und in Persönlichkeitsrechte eingreift (Az.VI ZR 233/17). Entscheidend ist immer der Einzelfall.

Parken ohne Parkscheibe oder ohne Parkschein ist eine geringfügige Ordnungswidrigkeit. Je nach Parkdauer können bis zu 40 Euro fällig sein.

Sie überschreiten die zulässige Parkzeit um mehr als eine Stunde oder stehen länger als eine Stunde ohne Parkschein auf einem ausgezeichneten Parkplatz? Dann riskieren Sie zusätzlich, dass Ihr Fahrzeug abgeschleppt wird. In diesem Fall kommen Kosten für den Abschleppdienst und Standgebühren auf einem Verwahrparkplatz auf Sie zu. Die Gebühren variieren je nach Stadt und Abschleppfirma.

Haben Sie zu Unrecht ein Knöllchen für Falschparken, unterstützt Ihre Rechtsschutzversicherung Sie beim Parkverstoß-Einspruch. Die Kosten für das Parkticket übernimmt Ihr Versicherer aber nicht.

Neben bekannten Verkehrs­vergehen wie Falsch­parken gibt es einige Ordnungs­widrig­keiten, die vielen Verkehrs­teil­nehmern und -teilnehmerinnen nicht bekannt sind. Dazu zählen unter anderem diese Verstöße:

  • Lärmbelästigung: Unnötiger Lärm bei der Nutzung eines Kfz ist ver­boten und kann mit einem Buß­geld von 80 bis 100 Euro belangt werden.
  • Parken auf Grünflächen: Laut eines Urteils des Ober­landes­gerichts Köln aus den 80er-Jahren verstößt Parken auf Grün­flächen nicht gegen die Straßen­verkehrs­ordnung (StVO). Jede Stadt oder Kommune hat allerdings eine eigene Grün­flächen­verordnung, die das Parken auf diesen Flächen verbieten und mit einem Buß­geld sanktionieren kann. Wie hoch das Buß­geld ausfällt, wird im Einzelfall entschieden.
  • Blitzer-App: Die Nutzung von Navigations­systemen mit eingebauten Radar­warner und Apps, die vor Radar­fallen warnen, ist während der Fahrt nicht erlaubt. Sie dürfen sich damit nur vor der Fahrt über Blitzer und Radar­kontrollen informieren. Das OLG Celle entschied im Jahr 2015, dass die Nutzung selbst dann verboten ist, wenn Ihr Smart­phone im betriebs­bereiten Zustand neben Ihnen liegt und die Blitzer-App geöffnet ist. Bis zu 75 Euro Bußgeld und ein Punkt im Fahr­eignungs­register können die Folge sein.

Lesen Sie hierzu auch folgende Rechtsnews:   Blitzer-App auch bei Nutzung durch Beifahrer:innen nicht erlaubt

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Verkehrsrechts­schutz­versicherung
Juristisch gegen einen Bußgeld­bescheid vorzugehen, kann schnell teuer werden. Die Allianz Verkehrsrechtsschutzversicherung unter­stützt Sie dabei. Sie über­nimmt Kosten bei Rechts­streitig­keiten, hilft bei einer außer­gerichtlichen Einigung und bietet telefonische Rechtsberatung.

Bei der Rechtsschutz Verkehr Komfort der Allianz ist ein Ordnungs­widrig­keiten-Rechts­schutz inklusive. Die Allianz steht Ihnen auch bei Buß­geld­bescheiden finanziell und beratend zur Seite. Zusätzlich unterstützt Sie die Allianz bei einer Konflikt­lösung mit­hilfe unabhängiger Mediatoren und Mediatorinnen. Kommt es zu einem Gerichts­verfahren, über­nimmt die Versicherung die Kosten des Rechts­streits. Und zwar auch bei inter­nationalen Verfahren – bis zu einer Versicherungs­summe von 500.000 Euro.

Bei Fragen zu einem Bußgeldbescheid können Sie sich auch an unsere kostenlose, telefonische Rechtsberatung wenden.

Ein besonderer Vorteil der Allianz Rechts­schutz Verkehr Komfort: Es gibt keine Warte­zeit. Sie sind ab Versicherungs­beginn geschützt.

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Gut zu wissen
Neben Geld- und Freiheitsstrafen droht bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr auch ein Fahrverbot (§ 44 Strafgesetzbuch (StGB)). Wann es zu einem Fahrverbot kommt, legt der Bußgeldkatalog fest.

Verstöße, die zwei Punkte in Flens­burg nach sich ziehen, haben meist ein Fahr­verbot zur Folge. Dazu gehören beispiels­weise bei folgenden Verkehrs­vergehen:

  • gravierende Geschwindig­keits­verstöße (Geschwindig­keits­über­schreitung von 41 km/h außerorts)
  • Überfahren einer roten Ampel
  • Trunkenheit am Steuer

Bei einem Fahrverbot müssen Sie Ihr Auto in der Regel einen bis drei Monate stehen­lassen. Fahren Sie während dieser Zeit trotz­dem, machen Sie sich wegen Fahrens ohne Fahr­erlaubnis strafbar. Dann kann eine hohe Geld­strafe oder eine Freiheits­strafe von bis zu einem Jahr auf Sie zukommen.

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Ein Ordnungs­widrigkeiten­verfahren folgt auto­matisch auf ein Bußgeld oder, wenn Sie ein Verwarn­geld nicht bezahlen. Sie haben im Verfahren die Möglichkeit, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.
  1. Sie wurden zum Beispiel geblitzt mit dem Handy am Ohr? So handeln Sie richtig, wenn ein Ordnungs­widrig­keits­verfahren eröffnet wird:
  2. Sie bekommen zunächst einen Anhörungs­bogen und einen Buß­geld­bescheid zugeschickt. Im Anhörungs­bogen wird Ihnen der Tat­vorwurf mitgeteilt.
  3. Sie haben die Möglichkeit, Stellung zu beziehen oder Ein­spruch einzulegen.
  4. Haben Sie eine Rechts­schutz­versicherung? Dann schalten Sie Ihren Ver­sicherer und Ihren Anwalt bzw. Ihre Anwältin ein. Sie beraten Sie, wie Sie im Falle der Ordnungs­widrigkeit richtig handeln.
  5. Wenn Sie einen Anhörungs­bogen erhalten, müssen Sie den darin beschriebenen Ver­stoß nicht zugeben. Selbst wenn Sie die Ordnungs­widrig­keit begangen haben, sind Sie nicht ver­pflichtet, sich selbst zu belasten. Haben Sie die Ordnungs­widrigkeit begangen, sollten Sie aber nicht behaupten, dass eine andere Person am Steuer war. Falsche Beschuldigungen sind strafbar.

Übrigens: Betroffene einer Ordnungs­widrig­keit haben Anspruch auf Akten­einsicht (§ 49 Ordnungs­widrig­keiten­gesetz (OWiG)). Das heißt: Behörden sind dazu ver­pflichtet, Ihnen auf Anfrage Akten­einsicht zu gewähren.

Gegen ein Bußgeld können Sie Ein­spruch einlegen – zum Beispiel, wenn Daten im Buß­geld­bescheid fehler­haft sind. Ab Erhalt des Buß­geld­bescheids haben Sie dafür 14 Tage Zeit. Ein form­loses Schreiben an die zuständige Buß­geld­stelle reicht aus. Ist die Frist für den Einspruch verstrichen, ist der Buß­geld­bescheid rechts­kräftig. Dann sind Sie ver­pflichtet, den angegebenen Betrag zu begleichen.

Angenommen, Sie haben Einspruch gegen den Bußgeld­bescheid eingelegt und die Verwaltungs­behörde lehnt diesen ab. Dann kann die Staats­anwalt­schaft ein gericht­liches Verfahren in die Wege leiten. Mögliche Ausgänge sind:

  • Einstellung des Verfahrens
  • Verurteilung
  • Überleitung in ein Straf­verfahren
  • Freispruch

Ob sich der Einspruch lohnt, hängt vom Einzel­fall ab. Sie müssen abwägen, ob sich Zeit- und Kosten­aufwand angesichts der drohenden Sanktionen tat­sächlich rechnen. In einem solchen Fall kann eine Rechts­schutz­versicherung für Straßen­verkehr hilf­reich sein. Ein Anwalt oder eine Anwältin schätzt Ihre Erfolgs­chancen ein und unter­stützt Sie im Laufe des Bußgeld­verfahrens. Der Verkehrs­rechts­experte bzw. die Verkehrsrechtsexpertin kann für Sie zum Beispiel Akten­einsicht beantragen und auf etwaige Fehler, z.B. falsche Formalien überprüfen.

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Zeit­rahmen
Bekommen Sie Punkte in Flensburg, werden diese im Fahr­eignungs­register gespeichert. Wann ein Eintrag dort wieder gelöscht wird, hängt vom Vergehen ab.

Getilgt werden Ordnungswidrigkeiten

  • mit einem Punkt in der Regel nach zweieinhalb Jahren
  • mit zwei Punkten nach fünf Jahren

Die Punkte sind damit aber nicht zwingend verjährt. Innerhalb der sogenannten "Überliegefrist" von einem Jahr können Punkte, die eigentlich bereits getilgt sind, immer noch relevant für Ihr Punktekonto sein. Die Behörde behält sich so die Möglichkeit vor zu prüfen, ob neue Verkehrsverstöße vorliegen, die vor Ablauf der Tilgungsfrist rechtskräftig wurden.

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Häufige Fragen
Wurden alle Ihre Fragen im Bezug auf Ordnungswidrigkeiten beantwortet? Wenn nicht, finden Sie sicher hier die richtigen Anworten.

Verliere ich meinen Führerschein, wenn ich eine rote Ampel überfahre?

Nicht in allen Fällen hat ein Rot­licht­verstoß einen Führer­schein­entzug zur Folge. Das Straf­maß hat bei dieser häufigen Ordnungswidrigkeit davon ab, wie lange die Ampel bereits rot war und ob der oder die Fahrer:in andere Verkehrs­teil­nehmer:innen gefährdet hat.

Zahlt die Versicherung das Überfahren einer roten Ampel?

Sie möchten Einspruch gegen einen Rotlicht-Verstoß erheben und benötigen juristischen Beistand? Dann unterstützt Sie bei Ordnungswidrigkeiten Ihre Rechtsschutz. Sie kommt unter anderem für Anwalts- und Prozesskosten auf.

Aber: Keine Versicherung – weder Ihre Verkehrsrechtsschutz noch Ihre Kfz-Versicherung – übernimmt Verwarn- oder Bußgelder, wenn Sie eine Ordungswidrigkeit begangen haben.

Wie und wann muss ich ein Verwarngeld bezahlen?

Bei Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Verwarnungsgeld belegt werden, sind zwei Verfahrensverläufe möglich:

  1. Sie werden in flagranti ertappt – etwa bei zu schnellem Fahren. Die Verwarnung erfolgt durch einen Beamten oder eine Beamtin direkt vor Ort und Sie können das Verwarnungsgeld bar bezahlen. Werden Sie mündlich verwarnt und zahlen vor Ort, muss der oder die zuständige Beamte Sie über Ihr Weigerungsrecht belehren. Das heißt: Der bzw. die Beamte ist verpflichtet, Sie darüber informieren, dass Sie die Verwarnung nicht akzeptieren müssen. Lehnen Sie diese ab, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
  2. Haben Sie nicht genug Geld dabei oder sind Sie nicht vor Ort – beispielsweise beim Falschparken – werden Sie über das Verwarnungsgeld in einem schriftlichen Bescheid informiert. Erhalten Sie einen Bescheid, haben Sie eine Woche Zeit, um das Verwarnungsgeld zu begleichen. Alternativ können Sie sich schriftlich zu der Angelegenheit äußern und keine Zahlung tätigen. Bezahlen Sie das Verwarnungsgeld, wird die Sache nicht mehr weiter verfolgt. Spätere Einwände können Sie nicht mehr anbringen, da die Bezahlung einem Einverständnis gleichkommt.

Wann ist es "Handy am Steuer"?

Die verbotswidrige Nutzung eines Mobilfunkgeräts am Steuer beschränkt sich nicht nur auf Telefonieren. Autofahrer:innen verstoßen auch gegen das Gesetz, wenn sie Nachrichten schreiben, filmen oder fotografieren. Grundsätzlich hat das Handy während der Fahrt bzw. bei laufendem Motor nichts in den Händen des Fahrers oder der Fahrerin zu suchen.

Die Nutzung von Smartphones im Auto ist eine der häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und wird mit Geldstrafen geahndet.

Wie hoch ist die Strafe, wenn man mit Handy am Steuer erwischt wird?

Wer sein Handy am Steuer nutzt, riskiert ein Bußgeld zwischen 100 und 200 Euro. Wie hoch genau die Geldbuße für diese häufige Ordnungswidrigkeit ausfällt, hängt davon ab, ob andere Personen durch die Handlung gefährdet werden.

Ist eine Ordnungswidrigkeit eine Straftat?

Nein, eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ist keine Strafttat. Einen Eintrag ins Führungszeugnis oder ins Bundeszentralregister gibt es für Ordnungswidrigkeiten nicht – selbst, wenn rechtmäßig ein Bußgeld angeordnet wurde. Sie machen sich also weder strafbar noch sind Sie vorbestraft.
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Service und Kontakt
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