Was Sie über Ordnungswidrigkeiten wissen müssen
- Zu häufigen Ordnungswidrigkeiten zählen unter anderem Falschparken, Geschwindigkeitsverstöße und Telefonieren am Steuer.
- Wer eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht, muss mit Geldbuße, Fahrverbot oder Punkten in Flensburg rechnen. Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten.
- Bei geringfügigen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist ein Verwarngeld fällig. Zahlen Sie das Bußgeld, ist die Sache vom Tisch. Es wird kein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
- Wollen Sie zum Beispiel gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen, hilft Ihnen die Verkehrsrechtsschutzversicherung der Allianz.
Häufige Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und Bußgelder
Bußgeld bei Handy am Steuer
Beim Autofahren ist die Nutzung "elektronischer Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen" (= Mobiltelefone) nach § 23 Abs. 1a StVO verboten. Erwischt die Polizei Sie mit Handy am Steuer, ist als Strafe mit diesen Sanktionen zu rechnen:
- Handynutzung am Steuer: 100 Euro, ein Punkt
- Handynutzung am Steuer mit Gefährdung: 150 Euro, zwei Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Handynutzung am Steuer mit Unfall: 200 Euro, zwei Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Geblitzt mit Handy am Steuer: 100 Euro, 1 Punkt
Fahranfänger:innen, die mit Handy am Steuer in der Probezeit in eine Verkehrskontrolle geraten, riskieren neben Bußgeld eine Verlängerung ihrer Probezeit um zwei Jahre und ein Aufbauseminar.
Sie möchten gegen einen Bescheid wegen Telefonierens am Steuer Einspruch erheben? Erwischt die Polizei Sie mit dem Handy am Steuer, ist der Einspruch selten erfolgreich. Lassen Sie sich hierfür am besten von einem Anwalt oder einer Anwältin oder Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung beraten.
Rote Ampel überfahren: Strafen
Wenn Sie über eine rote Ampel fahren, richtet sich das Strafmaß bzw. Rotlichtverstoß-Bußgeld nach dem genauen Sachverhalt:
Einfacher Rotlichtverstoß (= rote Ampel unter 1 Sekunde):
- Rote Ampel überfahren ohne Gefährdung: 90 Euro, 1 Punkt
- Rote Ampel überfahren und Gefährung anderer: 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Rote Ampel überfahren mit Sachschaden: 240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Qualifizierter Rotlichtverstoß (= Ampel mehr als 1 Sekunde rot):
- Rote Ampel überfahren ohne Gefährung: 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Rote Ampel überfahren und Gefährung anderer: 320 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Rote Ampel überfahren mit Sachbeschädigung: 360 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Bei einem Rotlichtverstoß in der Probezeit kann zusätzlich zu Bußgeld und Strafe eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar verordnet werden. Führerscheinentzug droht erst, wenn die Teilnahme am Seminar verweigert wird.
Wenn Verkehrsteilnehmer:innen eine rote Ampel überfahren, liegt die Beweispflicht immer bei den Behörden. Daher kann es sich lohnen, nach dem Rote-Ampel-Überfahren Einspruch einzulegen. Ihre Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie dabei.
Blitzer: Bußgelder bei zu schnellem Fahren
Wie hoch das Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ausfällt, hängt davon ab, ob der Sachverhalt innerorts oder außerhalb geschlossener Ortschaften stattfand.
Außerhalb geschlossener Ortschaften:
- 0 bis 20 km/h: 20 bis 60 Euro
- 21 bis 40 km/h: 100 bis 200 Euro, 1 Punkt
- 41 bis 60 km/h: 320 bis 480 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 61 bis 70 km/h: 600 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- mehr als 70 km/h: 700 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Innerhalb geschlossener Ortschaften:
- 10 bis 20 km/h: 30 bis 70 Euro
- 21 bis 30km/h: 115 bis 180 Euro, 1 Punkt
- 31 bis 50 km/h: 260 bis 400 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51 bis 60 km/h: 560 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- 61 bis 70 km/h: 700 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- ab 70 km/h: 800 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sind Bußgeldbescheide oft fehlerhaft. Daher lohnt es sich nach einem Blitzer Ihre Rechtsschutz oder Ihren Anwalt bzw. Ihre Anwältin zu kontaktieren. Möchten Sie Einspruch einlegen, ist Ihre Verkehrsrechtsschutz bei Blitzer-Vergehen mit juristischem Rat an Ihrer Seite. Müssen Sie die Strafe am Ende bezahlen, kommt Ihre Rechtsschutz nicht dafür auf.
Verkehrsunfall mit Sachschaden
Ein Unfall mit Sachschaden, zum Beispiel ein Bagatellschaden, kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Dieses Bußgeld ist abhängig von der Ausgangssituation und kann 30 Euro bis über 200 Euro betragen.
Übrigens: Zeichnet eine Kamera im Auto (Dashcam) den Unfall auf, kann das Videomaterial unter Umständen als Beweismittel verwendet werden. Der Bundesgerichtshof urteilte 2008, dass eine Dashcam-Aufnahme als Beweismittel zulässig ist – obwohl sie gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt und in Persönlichkeitsrechte eingreift (Az.VI ZR 233/17). Entscheidend ist immer der Einzelfall.
Parken ohne Parkscheibe oder Parkschein
Parken ohne Parkscheibe oder ohne Parkschein ist eine geringfügige Ordnungswidrigkeit. Je nach Parkdauer können bis zu 40 Euro fällig sein.
Sie überschreiten die zulässige Parkzeit um mehr als eine Stunde oder stehen länger als eine Stunde ohne Parkschein auf einem ausgezeichneten Parkplatz? Dann riskieren Sie zusätzlich, dass Ihr Fahrzeug abgeschleppt wird. In diesem Fall kommen Kosten für den Abschleppdienst und Standgebühren auf einem Verwahrparkplatz auf Sie zu. Die Gebühren variieren je nach Stadt und Abschleppfirma.
Haben Sie zu Unrecht ein Knöllchen für Falschparken, unterstützt Ihre Rechtsschutzversicherung Sie beim Parkverstoß-Einspruch. Die Kosten für das Parkticket übernimmt Ihr Versicherer aber nicht.
Weitere Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Neben bekannten Verkehrsvergehen wie Falschparken gibt es einige Ordnungswidrigkeiten, die vielen Verkehrsteilnehmern und -teilnehmerinnen nicht bekannt sind. Dazu zählen unter anderem diese Verstöße:
- Lärmbelästigung: Unnötiger Lärm bei der Nutzung eines Kfz ist verboten und kann mit einem Bußgeld von 80 bis 100 Euro belangt werden.
- Parken auf Grünflächen: Laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Köln aus den 80er-Jahren verstößt Parken auf Grünflächen nicht gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Jede Stadt oder Kommune hat allerdings eine eigene Grünflächenverordnung, die das Parken auf diesen Flächen verbieten und mit einem Bußgeld sanktionieren kann. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, wird im Einzelfall entschieden.
- Blitzer-App: Die Nutzung von Navigationssystemen mit eingebauten Radarwarner und Apps, die vor Radarfallen warnen, ist während der Fahrt nicht erlaubt. Sie dürfen sich damit nur vor der Fahrt über Blitzer und Radarkontrollen informieren. Das OLG Celle entschied im Jahr 2015, dass die Nutzung selbst dann verboten ist, wenn Ihr Smartphone im betriebsbereiten Zustand neben Ihnen liegt und die Blitzer-App geöffnet ist. Bis zu 75 Euro Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister können die Folge sein.
Lesen Sie hierzu auch folgende Rechtsnews: Blitzer-App auch bei Nutzung durch Beifahrer:innen nicht erlaubt
Jetzt Rechtsberatung in Anspruch nehmen!
Ordnungswidrigkeitenverfahren und deren Ablauf
- Sie wurden zum Beispiel geblitzt mit dem Handy am Ohr? So handeln Sie richtig, wenn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet wird:
- Sie bekommen zunächst einen Anhörungsbogen und einen Bußgeldbescheid zugeschickt. Im Anhörungsbogen wird Ihnen der Tatvorwurf mitgeteilt.
- Sie haben die Möglichkeit, Stellung zu beziehen oder Einspruch einzulegen.
- Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann schalten Sie Ihren Versicherer und Ihren Anwalt bzw. Ihre Anwältin ein. Sie beraten Sie, wie Sie im Falle der Ordnungswidrigkeit richtig handeln.
- Wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten, müssen Sie den darin beschriebenen Verstoß nicht zugeben. Selbst wenn Sie die Ordnungswidrigkeit begangen haben, sind Sie nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Haben Sie die Ordnungswidrigkeit begangen, sollten Sie aber nicht behaupten, dass eine andere Person am Steuer war. Falsche Beschuldigungen sind strafbar.
Übrigens: Betroffene einer Ordnungswidrigkeit haben Anspruch auf Akteneinsicht (§ 49 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)). Das heißt: Behörden sind dazu verpflichtet, Ihnen auf Anfrage Akteneinsicht zu gewähren.
Einspruch einlegen bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Angenommen, Sie haben Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt und die Verwaltungsbehörde lehnt diesen ab. Dann kann die Staatsanwaltschaft ein gerichtliches Verfahren in die Wege leiten. Mögliche Ausgänge sind:
- Einstellung des Verfahrens
- Verurteilung
- Überleitung in ein Strafverfahren
- Freispruch
Ob sich der Einspruch lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Sie müssen abwägen, ob sich Zeit- und Kostenaufwand angesichts der drohenden Sanktionen tatsächlich rechnen. In einem solchen Fall kann eine Rechtsschutzversicherung für Straßenverkehr hilfreich sein. Ein Anwalt oder eine Anwältin schätzt Ihre Erfolgschancen ein und unterstützt Sie im Laufe des Bußgeldverfahrens. Der Verkehrsrechtsexperte bzw. die Verkehrsrechtsexpertin kann für Sie zum Beispiel Akteneinsicht beantragen und auf etwaige Fehler, z.B. falsche Formalien überprüfen.
Was möchten Sie zu Ordnungswidrigkeiten im Verkehr wissen?
Verliere ich meinen Führerschein, wenn ich eine rote Ampel überfahre?
Zahlt die Versicherung das Überfahren einer roten Ampel?
Sie möchten Einspruch gegen einen Rotlicht-Verstoß erheben und benötigen juristischen Beistand? Dann unterstützt Sie bei Ordnungswidrigkeiten Ihre Rechtsschutz. Sie kommt unter anderem für Anwalts- und Prozesskosten auf.
Aber: Keine Versicherung – weder Ihre Verkehrsrechtsschutz noch Ihre Kfz-Versicherung – übernimmt Verwarn- oder Bußgelder, wenn Sie eine Ordungswidrigkeit begangen haben.
Wie und wann muss ich ein Verwarngeld bezahlen?
Bei Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Verwarnungsgeld belegt werden, sind zwei Verfahrensverläufe möglich:
- Sie werden in flagranti ertappt – etwa bei zu schnellem Fahren. Die Verwarnung erfolgt durch einen Beamten oder eine Beamtin direkt vor Ort und Sie können das Verwarnungsgeld bar bezahlen. Werden Sie mündlich verwarnt und zahlen vor Ort, muss der oder die zuständige Beamte Sie über Ihr Weigerungsrecht belehren. Das heißt: Der bzw. die Beamte ist verpflichtet, Sie darüber informieren, dass Sie die Verwarnung nicht akzeptieren müssen. Lehnen Sie diese ab, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
- Haben Sie nicht genug Geld dabei oder sind Sie nicht vor Ort – beispielsweise beim Falschparken – werden Sie über das Verwarnungsgeld in einem schriftlichen Bescheid informiert. Erhalten Sie einen Bescheid, haben Sie eine Woche Zeit, um das Verwarnungsgeld zu begleichen. Alternativ können Sie sich schriftlich zu der Angelegenheit äußern und keine Zahlung tätigen. Bezahlen Sie das Verwarnungsgeld, wird die Sache nicht mehr weiter verfolgt. Spätere Einwände können Sie nicht mehr anbringen, da die Bezahlung einem Einverständnis gleichkommt.
Wann ist es "Handy am Steuer"?
Die verbotswidrige Nutzung eines Mobilfunkgeräts am Steuer beschränkt sich nicht nur auf Telefonieren. Autofahrer:innen verstoßen auch gegen das Gesetz, wenn sie Nachrichten schreiben, filmen oder fotografieren. Grundsätzlich hat das Handy während der Fahrt bzw. bei laufendem Motor nichts in den Händen des Fahrers oder der Fahrerin zu suchen.
Die Nutzung von Smartphones im Auto ist eine der häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und wird mit Geldstrafen geahndet.