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Allianz - Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr: Eine Frau hat ein Smartphone an der Schulter eingeklemmt und telefoniert im Auto
Falschparken, Rotlichtverstoß, vom Blitzer erwischt

Ordnungswidrig­keiten im Straßen­verkehr

Telefonieren am Steuer, Geschwindigkeitsverstöße und Falschparken, zählen zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Wer eine solche begeht, muss mit Geldbuße, Fahrverbot oder Punkten in Flensburg rechnen. Bei geringen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist ein Verwarngeld fällig. Wird die Verwarnung bezahlt, ist die Sache vom Tisch und es wird kein Verwaltungsverfahren mit Bußgeldbescheid eingeleitet. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung der Allianz hilft Ihnen, wenn Sie zum Beispiel gegen einen Bußgeldbescheid rechtlich vorgehen wollen.
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) regelt das Vor­gehen bei Gesetzes­über­schreitungen. Sogenannte Ordnungs­widrig­keiten werden meist mit einer Geld­buße geahndet. Die Regel­sätze sind im bundes­ein­heit­lichen Buß­geld­katalog festgelegt. Insbesondere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung stellen häufig Ordnungswidrigkeiten dar.

Häufige Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind beispielsweise:

  • Falschparken
  • Vorfahrtsmissachtung
  • Überholen trotz Verbot
  • zu schnelles Fahren
  • zu geringer Abstand
  • nicht angelegter Sicherheitsgurt
  • Telefonieren am Steuer
  • Überfahren einer roten Ampel
  • Lärmbelästigung mit dem Kfz
  • Trunkenheit am Steuer (bis 1,1 Promille)
  • Fahren unter Cannabis-Einfluss

Welche Konsequenzen eine Ordnungs­widrig­keit im Verkehr nach sich zieht, hängt von der Art des Verstoßes ab. Nicht jedes Verkehrs­vergehen ist mit strengen Sanktionen belegt. Kleinere Verstöße sind meist mit einer geringen Geld­buße ab­ge­golten (§ 56 OWiG). Diese Geld­bußen werden Verwarnungs­gelder (oder Verwarn­gelder) genannt. Auch eine Ver­warnung ohne Verwarnungs­geld ist möglich.

Entrichten Sie das Verwarnungs­geld, ist die Sache erledigt. Zahlen Sie nicht, wird ein Buß­geld­verfahren gegen Sie eröffnet. Zum ursprünglichen Verwarn­geld kommen dann weitere Gebühren hinzu. Diese liegen normalerweise bei 25 Euro, die Auslagen bei 3,50 Euro.

Je nach Schwere der Ordnungs­widrig­keit kann es neben Geld­bußen ein Fahrverbot geben. Vor allem für Fahr­anfänger:innen hat eine Ordnungs­widrig­keit schnell ein Fahr­verbot zur Folge.

Verwarn- und Bußgeld sind nicht das Gleiche. Unterschiede gibt es bei der Höhe und den rechtlichen Konsequenzen der Geldstrafen. Ein Verwarn­geld beträgt meist zwischen fünf Euro und 55 Euro. Ab 60 Euro ist von einem Buß­geld die Rede. Bezahlen Sie das Verwarn­geld, ist der Fall abgeschlossen. Ein Buß­geld hat im Gegen­satz dazu immer ein Buß­geld­verfahren zur Folge.
 
Zu den häufigsten Verkehrsverstößen zählen Falsch­parken und Geschwindig­keits­über­schreitungen. Aber auch Überhol­verstöße, zu geringer Sicher­heits­abstand und Vorfahrts­miss­achtungen sind gängige Delikte. Seit der Legalisierung von Cannabis spielt auch der Einfluss von Drogen auf das Fahrverhalten eine immer wichtigere Rolle. Einige häufige Verkehrs­sünden im Überblick:

Die Nutzung eines Handys und anderer elektronischer Geräte während der Fahrt regelt § 23 Abs. 1a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Demnach darf ein solches Gerät während der Fahrt weder aufgenommen noch gehalten und nur dann benutzt werden, wenn eine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt wird oder zur Benutzung nur ein kurzer Blick erforderlich ist. Ein Verstoß kann zu einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro führen und einen Punkt im Fahreignungsregister nach sich ziehen. Besonders schwerwiegend und dementsprechend geahndet werden Verstöße, die zu einer Gefährdung oder einem Unfall führen, oder während der Führerschein-Probezeit begangen werden.

Übrigens: Das Tragen einer Smartwatch ist zwar erlaubt, dennoch gilt auch hier: Ein kurzer Blick muss reichen. Die Benutzung muss zudem ebenfalls über Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion erfolgen.

Ein Rotlichtverstoß kann hohe Bußgelder und Fahrverbote nach sich ziehen – besonders bei einer Gefährdung oder einem Sachschaden. Fahranfänger:innen drohen zusätzlich empfindliche Maßnahmen. Ein sogenannter "einfacher Rotlichtverstoß" – hier war die Ampel beim Überfahren maximal eine Sekunde rot – kostet Sie 90 Euro und einen Punkt in Flensburg. Wenn Sie dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben, kostet es 200 Euro und zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Verursachen Sie infolge eines einfachen Rotlichtverstoßes einen Unfall, müssen Sie 240 Euro zahlen, erhalten zwei Punkte und ebenfalls ein Monat Fahrverbot. War die Ampel beim Überfahren länger als eine Sekunde rot, handelt es sich um einen "qualifizierten Rotlichtverstoß".  Für diesen müssen Sie 200 Euro zahlen und erhalten zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Bei zusätzlicher Gefährdung sind es 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bei Verursachung eines Unfalls infolge eines qualifizierten Rotlichtverstoßes müssen Sie 360 Euro an Strafe zahlen und erhalten zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Ein Nichteinhalten des Mindestabstands ist einer der Hauptgründe für schwere Autounfälle und stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 4 Abs. 1 StVO dar. Es drohen hohe Strafen. Wurde der Abstand bei einer Geschwindigkeit unter 80 km/h nicht eingehalten und es bestand keine Gefährdung, wird ein Bußgeld von 25 Euro fällig. Wurde ein Abstand von weniger als 5/10 des halben Tachowerts bei einer Geschwindigkeit über 80 km/h gemessen, kostet es 75 Euro und zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Einen Monat Fahrverbot gibt es beispielsweise, wenn bei einer Geschwindigkeit von über 80 km/h ein Abstand von weniger als 2/10 des halben Tachowerts gemessen wurde.

Wer zudem nicht nur den Mindestabstand unterschreitet, sondern extrem dicht auffährt oder gar "drängelt", riskiert ein strafrechtliches Verfahren. Der Tatbestand lautet dann Nötigung im Straßenverkehr. 

Mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt werden, kann teuer werden, vor allem innerorts. Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Geschwindigkeit und dem Ort des Verstoßes ab. Mit dem neuen Bußgeldkatalog für 2024 wurden Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen stark erhöht. In solchen Fällen kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bei Blitzervergehen hilfreich sein.

Auch bei Unfällen mit Sachschäden (unter anderem Bagatellschäden) können Bußgelder verhängt werden. Dieses Bußgeld ist abhängig von der Ausgangssituation und kann zwischen 30 Euro und über 200 Euro betragen.

Übrigens: Zeichnet eine Kamera im Auto (Dashcam) den Unfall auf, kann das Videomaterial unter bestimmten Bedingungen als Beweismittel verwendet werden. Entscheidend ist hier immer der Einzelfall.

Parken ohne Parkscheibe oder ohne Parkschein ist eine geringfügige Ordnungswidrigkeit. Je nach Parkdauer kann ein Verwarngeld von bis zu 40 Euro fällig sein.

Sie überschreiten die zulässige Parkzeit um mehr als eine Stunde oder stehen länger als eine Stunde ohne Parkschein auf einem ausgezeichneten Parkplatz? Dann riskieren Sie zusätzlich, dass Ihr Fahrzeug abgeschleppt wird. In diesem Fall kommen Kosten für den Abschleppdienst und Standgebühren auf einem Verwahrparkplatz auf Sie zu. Die Gebühren variieren je nach Stadt und Abschleppfirma.

Trotz der teilweisen Legalisierung von Cannabis gilt: Wer unter dem Einfluss von Cannabis am Steuer erwischt wird, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen.

Nach § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) gilt ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut für den berauschenden Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC), ähnlich der 0,5 Promille-Grenze für Alkohol am Steuer. Wer diesen Grenzwert überschreitet, riskiert ein Bußgeld von mindestens 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Wiederholte Verstöße, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und Mischkonsum (beispielsweise mit Alkohol) können zu deutlich höheren Strafen führen.

Wichtig: Für Fahranfänger:innen gelten besondere Regelungen. Während der zweijährigen Führerschein-Probezeit und unter 21 Jahren gilt ein striktes Cannabis-Verbot. Bei Verstößen drohen 250 Euro Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre. Mehr zu den Strafen bei Fahren unter Cannabis-Einfluss erfahren.

Neben den bekannten Verkehrsvergehen gibt es einige Ordnungswidrigkeiten, die vielen Verkehrsteilnehmern und -teilnehmerinnen nicht bekannt sind. Dazu zählen unter anderem diese Verstöße:

  • Lärmbelästigung im Straßenverkehr: Unnötiger Lärm durch Kfz-Nutzung ist verboten und kann mit Bußgeldern von bis zu 100 Euro geahndet werden.
  • Parken auf Grünflächen: Obwohl es kein generelles Verbot in der Straßenverkehrsordnung gibt, können Kommunen das Parken auf Grünflächen mit individuellen Bußgeldern sanktionieren.
  • Nutzung von Blitzer-Apps: Blitzer-Apps während der Fahrt zu nutzen, ist verboten und kann bis zu 75 Euro Bußgeld sowie einen Punkt im Fahreignungsregister zur Folge haben, selbst dann, wenn Ihr Smartphone im betriebsbereiten Zustand neben Ihnen liegt und die App geöffnet ist.
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Wenn Sie Fragen zu einem Bußgeldbescheid haben, können Sie sich als Allianz Rechtsschutzkunde oder -kundin auch an unsere kostenlose, telefonische Rechtsberatung wenden. Sollten Sie bislang nicht bei der Allianz versichert sein, können Sie die telefonische Rechtsberatung für die Einmalzahlung von 29,- Euro in Anspruch nehmen.

Juristisch gegen einen Bußgeld­bescheid vorzugehen, kann schnell teuer werden. Die Allianz Verkehrsrechtsschutzversicherung unter­stützt Sie dabei und über­nimmt im versicherten Fall die Kosten bei Rechts­streitig­keiten – und das auch bei internationalen Verfahren.

Zusätzlich bietet die Allianz eine außergerichtliche Konflikt­lösung mit­hilfe unabhängiger Mediatoren und Mediatorinnen an.

Ein besonderer Vorteil des Allianz Verkehrsrechtsschutzes: Es gibt keine Warte­zeit. Sie sind ab Versicherungs­beginn geschützt.

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Neben einem Bußgeld kann bei Ordnungswidrigkeiten auch ein Fahrverbot nach § 25 StVG drohen. Verstöße, die zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen, haben meist ein Fahrverbot zur Folge. Dazu gehören unter anderem folgende Verkehrsvergehen: Neben einem Bußgeld kann bei Ordnungswidrigkeiten auch ein Fahrverbot nach § 25 StVG drohen.

Verstöße, die zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen, haben meist ein Fahrverbot zur Folge. Dazu gehören unter anderem folgende Verkehrsvergehen:

  • gravierende Geschwindigkeitsverstöße (Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h außerorts)
  • Überfahren einer roten Ampel
  • Trunkenheit am Steuer

Bei einem Fahrverbot müssen Sie Ihr Auto in der Regel einen bis drei Monate stehen lassen. Fahren Sie während dieser Zeit trotzdem, machen Sie sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Dann kann eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf Sie zukommen.

Daneben können auch Straftaten zwei oder drei Punkte nach sich ziehen und zu einem Fahrverbot führen. Ab einem ermittelten Wert von 1,1 Promille gilt eine Trunkenheitsfahrt außerdem ebenfalls als Straftat und kann mit drei Punkten, einer Freiheits- oder Geldstrafe und einem Entzug der Fahrerlaubnis für sechs Monate (bis fünf Jahre; in Einzelfällen sogar lebenslang) geahndet werden.

Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille kann das Fahren unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Voraussetzung ist, dass keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen auftreten, die den Straßenverkehr gefährden. Ab 1,1 Promille spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit. Überschreitet man obendrein den Grenzwert von 1,6 Promille, wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU (umgangssprachlich auch "Idiotentest"), angeordnet. Diese besteht aus einer medizinischen Untersuchung, einem computergestützten Leistungstest und einem psychologischen Gespräch. Die Kosten dafür sind von den Betroffenen selbst zu tragen und richten sich nach dem Begutachtungsanlass. In der Regel liegen die Kosten zwischen 600 und 800 Euro. Kosten für weitere benötigte Nachweise können außerdem gegebenenfalls addiert werden, etwa Abstinenznachweise bei Drogen und Alkohol.

Wichtig: Eine MPU wird nicht nur infolge einer Trunkenheitsfahrt angeordnet, sondern kann beispielsweise auch verlangt werden bei:

  • wiederholtem Entzug der Fahrerlaubnis
  • wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluss (Ordnungswidrigkeit)
  • Drogenabhängigkeit und -missbrauch
  • dem Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister
  • Straftaten

Wurde eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Sie wurden beispielsweise geblitzt? So handeln Sie richtig:

  1. Als Betroffene:r bekommen Sie zunächst einen Anhörungsbogen und einen Bußgeldbescheid zugeschickt. Im Anhörungsbogen wird Ihnen der Vorfall mitgeteilt.
  2. Sie haben das Recht nach § 55 OWiG, zu dem Vorfall Stellung zu beziehen, müssen dies aber nicht tun. Lediglich personenbezogene Daten sollten Sie ausfüllen. Tun Sie dies nicht oder machen falsche Angaben, droht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann.
  3. Gegen den Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen.
  4. Haben Sie eine Rechts­schutz­versicherung? Dann schalten Sie Ihre Ver­sicherung und Ihren Anwalt bzw. Ihre Anwältin ein. Diese beraten Sie, wie Sie im Falle der Ordnungs­widrigkeit richtig handeln.

Übrigens: Betroffene einer Ordnungs­widrig­keit haben Anspruch auf Akten­einsicht (§ 49 OWiG). Das heißt: Behörden sind dazu ver­pflichtet, Ihnen auf Anfrage Akten­einsicht zu gewähren.

Gegen ein Bußgeld können Sie Einspruch einlegen – zum Beispiel, wenn Daten im Bußgeldbescheid fehlerhaft oder die Beweise ungenau sind.

Fehler in Bußgeldbescheiden können sein:

  • Formelle Fehler – z. B. falscher Name oder Adresse
  • Unklare Tatvorwürfe – wenn der Tatbestand nicht genau beschrieben ist und zum Beispiel Zeit- oder Ortsangabe fehlt
  • Messfehler – Ihrer Meinung nach stimmt z. B. gemessene Geschwindigkeit oder der Abstand nicht
  • Fehler bei Blitzerfoto – z. B. wenn die Person hinter dem Steuer nicht eindeutig identifizierbar ist

Für den Einspruch haben Sie 14 Tage ab Erhalt des Bußgeldbescheids Zeit. Ein formloses Schreiben an die Bußgeldstelle reicht dafür aus. Ist die 14-Tage-Frist verstrichen, ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Dann sind Sie verpflichtet, das angegebene Bußgeld zu begleichen.

Es empfiehlt es sich, an dieser Stelle einen rechtlichen Beistand hinzuzuziehen, da Verkehrsrechtsanwälte oder -anwältinnen Messfehler und formelle Mängel gezielt erkennen können und einen umfassenderen Einblick in die Akten bekommen. Eine Anwaltspflicht besteht jedoch nicht. Für die Akteneinsicht reicht es aus, wenn Sie die zuständige Behörde kontaktieren und notwendige Schritte erfragen. Nach § 62 OWiG haben Sie oder Ihr Anwalt bzw. Ihre Anwältin außerdem die Möglichkeit, gegen Maßnahmen der Verwaltungsbehörde eine gerichtliche Entscheidung zu beantragen.

Haben Sie fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt, kann das Ordnungswidrigkeitenverfahren folgenden Weg gehen:

  • Einspruch wird geprüft: Die Behörde überprüft, ob Ihr Einspruch zulässig und begründet ist. Wenn ja, entscheidet sie, ob sie den Bußgeldbescheid aufrechterhält oder zurücknimmt. Nimmt sie den Bescheid zurück, ist das Verfahren beendet (§ 69 Abs. 2 OWiG).
  • Gerichtliches Verfahren: Hält die Behörde den Bußgeldbescheid dennoch aufrecht, schickt sie die Akte an die Staatsanwaltschaft. Diese kann das Verfahren einstellen oder legt es dem zuständigen Amtsgericht zur Entscheidung vor. Dadurch fallen Gerichts- beziehungsweise Verfahrensgebühren an, die Sie im Falle einer Verurteilung zusätzlich tragen müssen (§ 69 Abs. 3 Satz 1 OWiG).

Ist Ihr Einspruch unzulässig, können Sie eine gerichtliche Entscheidung beantragen. Ob sich der Einspruch oder weitere Maßnahmen lohnen, hängt vom Einzelfall ab. Da Bußgelder bereits bei 60 Euro beginnen, wenn Sie zum Beispiel außerorts mit 16-20 km/h zu schnell unterwegs waren und geblitzt wurden, sollten Sie abwägen, ob sich der Zeit- und Kostenaufwand (Gerichtskosten, Anwaltskosten etc.) angesichts des drohenden Bußgelds oder der drohenden Sanktionen tatsächlich rechnen. In einem solchen Fall kann eine Rechtsschutzversicherung für den Straßenverkehr sehr hilfreich sein. Über die telefonische Rechtsberatung der Allianz erhalten Sie von einem Anwalt oder einer Anwältin eine erste Einschätzung Ihrer Erfolgschancen.

Bekommen Sie für eine Ordnungswidrigkeit zusätzlich Punkte in Flensburg, werden diese im Fahreignungsregister (FAER) gespeichert. Wann ein solcher Eintrag wieder gelöscht bzw. getilgt wird, hängt vom Verstoß ab. Hier finden Sie eine Übersicht über die jeweiligen Tilgungsfristen für Punkte nach Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. 

 

Wischen um mehr anzuzeigen

Rechtsverletzung Punkte Tilgungsfrist
Verkehrsordnungswidrigkeit (z.B. 21-25 km/h zu schnell)

1 Punkt

2,5 Jahre

Grobe Verkehrsordnungswidrigkeit (z.B. 41-50 km/h außerorts zu schnell)

2 Punkte

5 Jahre

Straftaten

2 Punkte

5 Jahre

Straftaten mit Fahrverbot

3 Punkte

10 Jahre

Wichtig: Die Punkte sind nach Ablauf der Tilgungsfrist nicht direkt gelöscht. Innerhalb der sogenannten Überliegefrist von einem Jahr können Punkte, die eigentlich bereits getilgt sind, immer noch relevant für Ihr Punktekonto sein. Die Behörde behält sich so die Möglichkeit vor, zu prüfen, ob neue relevante Verkehrsverstöße vorliegen, die vor Ablauf der Tilgungsfrist rechtskräftig wurden. Erst nach Ablauf der Überliegefrist werden die Punkte endgültig gelöscht.

Sie haben die Möglichkeit, Punkte im Fahreignungsregister aktiv abzubauen – und zwar durch die freiwillige Teilnahme an einem kostenpflichtigen Fahreignungsseminar. Diese Option steht Ihnen jedoch nur zur Verfügung, wenn Sie maximal fünf Punkte haben. Auf diesem Weg können Sie allerdings nur einen Punkt innerhalb von fünf Jahren abbauen. Das mag auf den ersten Blick wenig erscheinen, kann aber entscheidend sein. Ein Punkt weniger kann im Einzelfall den Unterschied ausmachen, um bei einem weiteren Verstoß einen möglichen Entzug der Fahrerlaubnis zu vermeiden.

Steigt der Punktestand im Fahreignungsregister auf vier oder fünf Punkte, folgt eine kostenpflichtige Ermahnung von der zuständigen Behörde. Ab sechs Punkten folgt eine kostenpflichtige Verwarnung. Ein aktiver Abbau ist dann allerdings schon nicht mehr möglich. Bei einem Maximum von acht Punkten wird die Fahrerlaubnis als letzte Maßnahme entzogen. Die Teilnahme an einem Punkteabbauseminar ist also eine gute Möglichkeit, schlimmere Maßnahmen zu verhindern.

Durch die Verfolgungsverjährung wird die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gesetzlich ausgeschlossen. Nach § 31 OWiG verjährt eine Ordnungswidrigkeit frühstens nach sechs Monaten. Eine Ausnahme bilden Verkehrsordnungswidrigkeiten ohne Bußgeldbescheid, die bereits nach drei Monaten verjähren (§ 26 StVG).

 

Haben Sie noch offene Fragen zu Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr? Hier finden Sie bestimmt die passenden Antworten.

Ist eine Ordnungswidrigkeit eine Straftat?

Nein, eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ist keine Strafttat. Einen Eintrag ins Führungszeugnis oder ins Bundeszentralregister gibt es für Ordnungswidrigkeiten nicht – selbst, wenn rechtmäßig ein Bußgeld angeordnet wurde. Sie machen sich also weder strafbar noch sind Sie vorbestraft.

Wie und wann muss ich ein Verwarngeld bezahlen?

Bei Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Verwarnungsgeld belegt werden, sind zwei Verfahrensverläufe möglich:

  1. Sie werden in flagranti ertappt – etwa bei zu schnellem Fahren. Die Verwarnung erfolgt durch einen Beamten oder eine Beamtin direkt vor Ort und Sie können das Verwarnungsgeld bar bezahlen. Werden Sie mündlich verwarnt und zahlen vor Ort, muss der oder die zuständige Beamte Sie über Ihr Weigerungsrecht belehren. Das heißt: Der bzw. die Beamte ist verpflichtet, Sie darüber informieren, dass Sie die Verwarnung nicht akzeptieren müssen. Lehnen Sie diese ab, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
  2. Haben Sie nicht genug Geld dabei oder sind Sie nicht vor Ort – beispielsweise beim Falschparken – werden Sie über das Verwarnungsgeld in einem schriftlichen Bescheid informiert. Erhalten Sie einen Bescheid, haben Sie eine Woche Zeit, um das Verwarnungsgeld zu begleichen. Alternativ können Sie sich schriftlich zu der Angelegenheit äußern und keine Zahlung tätigen. Bezahlen Sie das Verwarnungsgeld, wird die Sache nicht mehr weiter verfolgt. Spätere Einwände können Sie nicht mehr anbringen, da die Bezahlung einem Einverständnis gleichkommt.
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