• Bei der Versicherungs­ein­stufung spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Die wichtigsten sind Regional­klasse, Typ­klasse und Schaden­freiheits­klasse.
  • Eine Sonder­ein­stufung in der Kfz-Ver­sicherung ist zum Beispiel für Zweit­wagen und Fahr­anfänger:innen möglich.
  • Schließen Sie nach Fahrzeug- oder Anbieter­wechsel eine Kfz-Ver­sicherung neu ab, kann Ihre Ein­stufung sich ändern. Mit Spartipps bleibt Ihr Bei­trag trotzdem günstig.
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Am wichtigsten bei der Versicherungs­einstufung sind Schaden­frei­heits­klasse, Typklasse und Regional­klasse. Diese Kriterien können sich jedes Jahr ändern und zu Beitrags­anpassungen oder Prämienzuschlägen der Kfz-Versicherung führen. Auch Faktoren wie Selbst­beteiligung oder Fahr­leistung sind bei der Ein­stufung in der Kfz-Versicherung relevant.
Ihre Autoversicherungs-Ein­stufung finden Sie in Ihrem Versicherungs­vertrag oder in der letzten Beitrags­rechnung. In beiden Doku­menten steht zum Beispiel Ihre aktuelle SF-Klasse – eines von mehreren Kriterien, die Ihre Versicherungs­einstufung beeinflussen.

Schadenfreiheitsklasse

Die Schadenfreiheitsklasse gibt an, wie viele Jahre die ver­sicherte Person bereits unfall­frei fährt. Für jede SF-Klasse definieren Auto­ver­si­cherer einen Scha­den­frei­heits­rabatt – also einen bestimmten Prozentwert, um den sich der Ver­si­che­rungs­beitrag reduziert. Wie hoch der SF-Rabatt ist, unter­schei­det sich von Anbie­ter zu Anbieter.

Typklasse

Typklassen spiegeln die Unfall- und Schadens­bi­lanz eines Automodells wider: Je mehr Scha­den­fälle für den Fahr­zeug­typ gemel­det sind, desto höher die Typklasse und desto teurer die Prämie. Der Gesamt­ver­band der Deutschen Versiche­rungs­wirt­schaft (GDV) berechnet Typklassen jedes Jahr neu – für rund 32.000 Mo­delle verschie­de­ner Autohersteller.

Regionalklasse

Die Regionalklasse steht für das Schadens- und Unfall­risiko inner­halb eines Kfz-Zulassungs­bezirks. Be­rech­nungs­grund­lage in der Kfz-Haft­pflicht ist das Fahr­verhalten der Auto­fahrer:innen in der Region, in der Sie die Zulassungs­dokumente für Ihr Kfz aus­stellen lassen. In Teil- und Voll­kasko fließen Hagel­schäden und andere Kfz-Schäden ein, die durch Sturm, Hoch­wasser, Auto­diebstahl, Wild­unfälle oder Vandalismus entstanden sind.

Fahrleistung

Bei Abschluss einer Autoversicherung geben Sie Ihre voraus­sicht­liche Fahrleistung an. Je weniger Kilometer im Jahr Sie Auto fahren, desto geringer ist Ihr Schadensrisiko. Eine niedrige Jahresfahrleistung wirkt sich deswegen positiv auf Ihre Kfz-Versicherungs-Einstufung aus.

Fahreranzahl

Je weniger Fahrer:innen ein Auto nutzen, desto geringer ist die Schadens- bzw. Unfall­wahr­schein­lich­keit. Für die Versicherungs­einstufung ist ent­scheidend, ob Sie und Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin oder zum Beispiel auch Ihre Kinder mit dem Kfz unter­wegs sind. Der Fahrer­kreis ist im Versicherungs­vertrag festgelegt. Sie können zusätzliche Fahrer:innen vorüber­gehend oder lang­fristig in Ihre Auto­versicherung aufnehmen.

Fahrerfahrung

Wie alt die versicherte Person ist bzw. wie lange sie ihren Führer­schein hat, ist relevant für die Kfz-Versicherungs-Ein­stufung. Wer bereits mehrere Jahre Auto fährt, hat eine geringere Unfall­wahr­schein­lich­keit als Neu­linge am Steuer. Versicherer kalkulieren bei einer Fahr­anfänger-Versicherung deshalb das statistisch höhere Schadens­risiko ein.
Allianz Vorteile

Bei der Einstufung in der Kfz-Versicherung haben Kundinnen und Kunden der Allianz und der Allianz Direct diese Vorteile:

  • Schadenfreiheitsklasse: Sie besitzen Ihre Fahr­erlaubnis, die Sie zum Führen eines Fahrzeugs mit amtlichem Kennzeichen berechtigt, seit nachweislich mindestens einem Jahr? Dann steigen Sie in SF ½ ein, wenn Sie bei der Allianz Ihr Auto, Zwei­rad, Quad, Trike oder Wohn­mobil versichern. 
  • Fahrerkreis: In Ihre Auto­versicherung der Allianz können Sie bis zu drei andere Per­sonen auf­neh­men. Mit beliebigem Fahrer­kreis sind alle Fahrer:innen Ihres Kfz versichert. Plus: Bis zu drei­mal im Jahr können Sie kurz­zeitig weitere Zusatzfahrer versichern – für insgesamt bis zu vier Wochen.
  • Berufsgruppe: Für Angehörige bestimmter Berufe ist die Versicherungs­einstufung günstiger. Sind Sie etwa in Land­wirt­schaft oder öffent­lichem Dienst tätig, gewährt Ihnen die Allianz Nachlass auf Ihren Beitrag.
  • Zweitwagenregelung: Mit der Ein­stufung "Zweit­wagen, Ehe­gatten und Kinder" startet Ihr zweites Auto mit SF 1. Voraus­gesetzt, Sie besitzen seit mindestens vier Jahren eine gültige Fahrerlaubnis oder Ihr Erstwagen ist mindestens in SF ½  versichert. Der Nachweis ist durch den  Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin zu erbringen. Nutzen aus­schließlich Fahrer:innen über 25 Jahren Ihr Zweitfahrzeug und Ihr Erstvertrag ist mindestens mit SF ½ bei einem Unternehmen der Allianz Gruppe eingestuft, steigt das Zweitfahrzeug sogar in SF 3 ein.

 

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Für eine günstige Versicherungs­einstufung können Sie zum Beispiel eine Kasko­versicherung mit Selbst­behalt vereinbaren oder den Kfz-Versicherung-Fahrer­kreis auf möglichst wenige Personen beschränken. Auch eine jährliche Beitrags­zahlung und Zusatz­bausteine sorgen für eine bessere Auto­versicherungs-Einstufung.

Mit diesen Spartipps be­einflussen Sie positiv Ihre Ver­si­che­rungs­einstufung:

  • Kfz-Versicherung mit Zusatz­bausteinen ergänzen (z. B. Tele­matik-Tarif, Werkstatt­bindung)
  • Leistungsangaben vor Auto­kauf prüfen und Pkw-Modell mit günstiger Typ­klasse wählen
  • Kfz-Versicherung-Fahrerkreis auf Versicherungs­nehmer:in und Ehe- oder Lebens­partner:in begrenzen
  • Jährliche Fahrleistung realistisch kal­ku­lieren und so niedrig wie möglich ansetzen
  • Zweitwagen­regelung nutzen
  • Führerschein mit 17 machen und ver­günstigte Begleitetes-Fahren-Versicherung abschließen
  • Prämie jährlich per Last­schrift zahlen
  • Hohe Selbstbeteiligung bei Kasko­versicherung ver­einbaren

Eine günstige Einstufung in der Ver­sicherung wirkt sich meist positiv auf die Bei­träge aus. Wie sich Kosten durch die Kfz-Versicherungs-Ein­stufung ändern können, zeigt dieses Rechen­beispiel:

Frau Schmidt hat für ihren VW Caddy Vollkasko mit Selbst­beteiligung (Vollkasko: 300 Euro, Teilkasko: 150 Euro) abgeschlossen. Neben ihr nutzt auch ihr Sohn das Fahr­zeug. Die Einstufung in der Kfz-Ver­sicherung erfolgt anhand dieser Kriterien:

  • SF-Klasse: 10 (Kfz-Haft­pflicht und Vollkasko)
  • Typklasse: 18 (Voll­kasko)
  • Regionalklasse: 5 (Voll­kasko)
  • Fahrleistung: 10.000 Kilo­meter im Jahr
  • Fahrerkreis: 2 Personen (Versicherungs­nehmer:in und Fahr­anfänger:in)
  • Führerscheinbesitz: seit 18. Lebens­jahr (Alter: 51 Jahre)
  • Jährliche Beitragskosten: 900 Euro

Angenommen, Frau Schmidts Sohn kauft sich ein neues Auto inklusive eigener Kfz-Versicherung. Durch den veränderten Fahrer­kreis ergibt sich bei erneuter Auto­versicherungs-Einstufung eine neue Prämie:

  • Jährliche Beitragskosten: 780 Euro (Ersparnis: 120 Euro)
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Wie Ihr Versicherer Sie nach einer Vertrags­pause einstuft, kommt darauf an, wie lange Sie die Kfz-Ver­­sicherung ruhen lassen. Unter­brechnungen von bis zu einem Jahr haben auf die Versicherungs­einstufung meist keine Auswirkungen.

Wie Ihr Kfz-Versicherer Sie nach einer Vertragspause einstuft, kommt auf Dauer der Unterbrechung an:

  • Bis zu sechs Monate: Versichern Sie innerhalb dieses Zeitraums wieder ein Auto, behandelt der Versicherer Ihren Vertrag so, als hätte es keine Pause gegeben. Das gilt auch für Ihre SF-Klasse.
  • Bis zu zwölf Monate: Die Kfz-Versicherung behandelt Ihre Police, als wäre sie regulär wei­ter­gelaufen. In eine bessere SF-Klasse steigen Sie aber erst im Folgejahr auf.
  • Bis zu sieben Jahre: Einige Versicherer behandeln die Unterbrechung wie eine einjährige Vertragspause. Sie frieren Ihre SF-Klasse so lange ein, bis Sie die Versicherung reaktivieren. Andere Anbieter sehen mit jedem Jahr eine Rückstufung der Kfz-Versicherung vor. Sprich: Der Beitrag steigt jährlich.
  • Mehr als sieben Jahre: Manche Kfz-Versicherer lassen Ihre SF-Klasse unangetastet. Andere streichen Rabatte, die Sie durch unfallfreies Fahren gesammelt haben. Bei erneuter Kfz-Einstufung steigen Sie meist wieder in SF ½ ein.
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Die sogenannte Zweitwagen­regelung ist eine gängige Sonder­einstufung in der Kfz-Versicherung: Versichern Sie Ihr Zweit­auto beim selben Anbieter wie Ihr Erst­fahrzeug, starten Sie meist in einer besseren SF-Klasse. Teils können junge Fahrer:innen ihr Auto auch in einem günstigen Familien­tarif versichern.

Melden Sie Ihr Zweitauto beim selben Anbieter wie Ihr Erst­fahrzeug an, ist oft eine bessere Versicherungseinstufung möglich. Oft startet das zweite Fahrzeug direkt in SF ½. Die Zweitwagen­regelung ist vor allem für Fahranfänger:innen von Vorteil. Sie können ihr Auto über Vater, Mutter oder Ehepartner:in als Zweitwagen versichern. Dank Sondereinstufung des Kfz ist der Beitrag ab Versicherungs­beginn günstiger.

Außerdem kann die Fahrerin oder der Fahrer die Schadenfreiheitsklasse übertragen, sobald sie oder er unfall­freie Jahre gesammelt hat und eine eigene Auto­versicherung abschließt. Voraussetzung, um die SF-Klasse aus der Zweit­wagen-Versicherung mitzunehmen: Sie belegen, dass haupt­sächlich Sie das Zweit­fahrzeug gefahren sind. Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln, ist die Sonder­ein­stufung für Kfz nicht immer über­tra­gbar.

Für Fahranfänger:innen, die SF 0 bei der Kfz-Versicherungs-Einstufung umgehen wollen, bieten einige Versicherer eine Kfz-Familien­ver­sicherung an. Das heißt: Die Eltern schließen bei ihrer Kfz-Versicherung zusätzlich zu ihrem Erstwagen einen Vertrag für den jungen Fahrer oder die junge Fahrerin ab. Die Tabelle zeigt, welche Vor- und Nachteile Familientarife haben:

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Vorteile
Nachteile
Überspringen der teuersten SF-Klasse 0 Eigener SF-Rabatt lässt sich nicht verbessern
Niedrigere Ver­sicher­ungs­bei­träge Meist teurer als Zweitwagen-Versiche­rung über Eltern
SF-Klasse ist auf eigene Kfz-Ver­si­ch­er­ung beim selben Anbieter über­tragbar Oft erst ab dem dritten Pkw sinnvoll, da Höhe der Prozente von Anzahl der versicherten Kfz ab­hängt
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Für Fahranfänger:innen gelten bei der Ein­stufung in der Kfz-Ver­sicherung einige Besonderheiten. Bei den meisten Anbietern steigen sie in schlechteren SF-Klassen ein als routinierte Fahrer:innen. Mit der Führer­schein­regelung erhalten aber auch Ein­steiger:innen eine Sonder­einstufung in der Kfz-Versicherung.

Besitzen Sie Ihre Fahr­erlaubnis weniger als drei Jahre, gelten Sie bei den meisten Kfz-Ver­sicherungen als Fahr­anfänger:in. Statistisch gesehen hat diese Fahrer­gruppe ein besonders hohes Schadens- und Unfall­risiko. Bei der Versicherungs­einstufung gelten für Führer­schein­neulinge deswegen einige Besonderheiten:

  • Schadenfreiheitsklasse: Bei Abschluss ihrer ersten Kfz-Ver­sicherung starten Fahr­anfänger:innen regulär in SF 0. Je nach Anbieter zahlen sie 95 bis 100 Prozent des Beitrags­satzes. Nach dem ersten unfall­freien Jahr erreichen sie SF 1 und erhalten Schaden­freiheits­rabatt. Die Prämie reduziert sich in allen weiteren Kfz-Versicherung-Stufen.
  • Fahrerfahrung: Versicherer berücksichtigen bei der Ersteinstufung, ob die versicherte Person ihren Führer­schein mehr oder weniger als drei Jahre besitzt (Führer­schein­regelung). Wer wenig Fahrpraxis hat, zahlt meist höhere Beiträge. Da sich die Prämie in den ersten Jahren schnell reduziert, ist die finanzielle Belastung aber über­­schau­­bar. Wollen Sie von Anfang an Bei­träge sparen, können Sie zum Beispiel einen Telematik-Tarif abschließen.

Bei Typklasse, Regionalklasse, Jahres­fahrleistung und Fahrer­anzahl behandeln Kfz-Versicherungen Fahr­anfänger:innen bei der Ein­stufung in der Regel wie Versicherungs­nehmer:innen mit mehr Fahrpraxis.

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Kann ich zwei Autos als Erstwagen versichern?

Nein, Sie können nur einen Pkw als Erst­fahrzeug versichern. Melden Sie neben Ihrem Erst­wagen ein weiteres Kfz an, geben Sie bei Versicherungs­abschluss alle weiteren Fahr­zeuge und Vor­versicherungen an. Ob Sie Ihren Zweit­wagen beim selben Anbieter ver­sichern wie das erste Auto, ist Ihre Ent­scheidung. Bei Zweit­wagen­versicherungen bieten Gesell­schaften oft Sonder­konditionen und Ver­günstigungen an. So sparen Sie bares Geld und büro­kratischen Aufwand.

Was versteht man unter der Malusklasse?

In die Malusklasse (= SF M) stufen Kfz-Ver­si­che­rer Fahr­anfänger:innen mit SF ½ oder 0 zurück, wenn sie zum Beispiel einen Autounfall verschulden. Eine Einstufung in die Malus­klasse sehen Rückstufungstabellen auch für Versicherungs­nehmer:innen vor, die mehr als drei Schäden im Kalender­jahr verur­sachen. Und zwar unabhängig davon, welche SF-Klasse sie zuvor hatten.

Erhalten Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst eine bessere Einstufung in der Kfz-Versicherung?

Der Beruf der versicherten Person kann bei der Auto­versicherungs-Einstufung eine Rolle spielen. Einige Ver­sicherer bieten Sonder­konditionen für bestimmte Berufs­gruppen – zum Beispiel so­ge­nan­nte B-Tarife für Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte des öffentlichen Dienstes. Die Prämie ist dann je nach Anbieter günstiger.
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