Unterjährige Hauptfälligkeit und Saisonkennzeichen: In diesen Fällen gelten andere Termine
Es gibt zwei Ausnahmen, für die bei Ihrem Versicherungsgeber abweichende Termine zur Kündigung der Autoversicherung gelten. Diese betreffen erstens Verträge, deren Prämie während des laufenden Jahres fällig ist. Zweitens gelten andere Kündigungstermine für die Versicherungen von Autos, die nur im Frühjahr und Sommer gefahren werden und nur in diesem Zeitraum versichert sind, also für Pkw mit Saisonkennzeichen. In beiden Fällen bleibt die Kündigungsfrist der Kfz-Versicherung von einem Monat jedoch unberührt.
Wenn Ihre Prämie während des laufenden Jahres fällig ist...
Einige Versicherungen bieten Verträge an, die vom regulären Vertragsjahr abweichen. Diese Regelung gilt dann, wenn Sie Ihr Auto nicht gleich zum Jahresbeginn angemeldet und versichert haben. Entsprechend enden die Verträge unterm Jahr auch zu dem Termin, an dem sie abgeschlossen wurden. Versicherer sprechen von unterjähriger Hauptfälligkeit.
Auch als unterjährige Pkw-Versicherung bezeichnet, haben diese Verträge ebenfalls eine Laufzeit von zwölf Monaten. In diesem Fall läuft die Kündigungsfrist einen Monat vor dem Termin ab, zu dem Sie den Vertrag geschlossen haben und die Prämie bezahlen. Wer also zum Beispiel seinen Vertrag zum 1. September abschließt, hat bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit zu kündigen.
Wenn Sie ein Auto mit Saisonkennzeichen fahren...
Wer ein Cabrio, einen Sportwagen oder einen Oldtimer besitzt, fährt dieses Auto häufig nur in den Frühlings- und Sommermonaten und meldet es mit einem Saisonkennzeichen an: Das Fahrzeug darf dann nur in den zuvor festgelegten Monaten eines Jahres gefahren werden. Anfangs- und Endmonat der Saison sind am Kennzeichenrand vermerkt und gelb markiert.
Fahrer von Saisonfahrzeugen können eine passende Autoversicherung abschließen, deren Hauptfälligkeit bei Saisonbeginn liegt – die Zahlung der Prämie steht bei einer jährlichen Beitragszahlung dann beispielsweise im Frühjahr an. Wenn der Betrag zum 1. März fällig wird, können Sie die Kfz-Versicherung dann etwa zum 31. Januar kündigen.