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Kfz-Versicherung wechseln: Anleitung

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Kfz-Versicherung wechseln: Mann kniet telefonierend auf Landstraße vor Auto mit Frontschaden
  • Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten, beachten Sie die Kündigungsfrist Ihres bestehenden Versicherungsvertrags.
  • Läuft Ihr Versicherungsvertrag bis 31. Dezember, ist der 30. November Stichtag für die Kündigung.
  • Häufige Gründe für den Wechsel der Auto-Versicherung sind Beitrags­erhöhung, Schaden­fall oder Fahrzeug­wechsel.
  • Wichtig zu beachten: Kfz-Versicherer dürfen Ihren Antrag auch ablehnen. Kündigen Sie Ihre alte Auto­ver­si­che­rung deswegen erst, wenn der neue Vertrag wirksam ist.
Sie können Ihre Kfz-Versicherung wechseln, wenn Sie Ihrem bis­herigen Ver­sicherer frist­gerecht (= spätestens einen Monat vor Vertrags­ende) gekündigt haben. Oder Sie nutzen Ihr Sonder­kündigungs­recht, zum Beispiel nach Beitrags­erhöhung, Schaden­fall oder Fahrzeug­wechsel.

1. Fahrzeugwechsel

Wer auf ein anderes Fahrzeug umsteigt, kann während des laufenden Versicherungsjahres die Autoversicherung wechseln. Möglich ist das zum Beispiel in folgenden Situationen:

  • Neuwagen gekauft: Als Neuwagen-Versicherung wählen Sie bei der Allianz Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko. Meist lohnt sich für Neuwagen eine Vollkaskoversicherung. Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, erweitern Sie Ihre Vollkasko bei der Allianz auf Wunsch mit Zusatz­leistungen – und sparen so teil­weise Beiträge. Zum Beispiel mit dem Telematik-Tarif BonusDrive. Damit können voraus­schauende Fahrer:innen ihre Auto-Versicherung-Kosten um bis zu 30 Prozent senken. Zusätzlich gibt es ein­malig 10 Pro­zent Startbonus (wählbar in den Produktlinien Komfort und Premium).
  • Gebrauchtwagen gekauft: Für vier bis fünf Jahre alte Autos reicht als Gebrauchtwagen-Versicherung oft Teil­kasko. Entscheiden Sie sich für Werkstatt­bindung, erhalten Sie 20 Pro­zent Nach­lass auf Ihre Kasko­prämie.

2. Beitragserhöhung

Erhöht Ihr Auto­versicherer die Bei­träge, können Sie den Vertrag während der Lauf­zeit beenden und zu einem anderen Anbieter wechseln. Voraus­gesetzt, Sie geben die Beitrags­erhöhung als Kündigungs­grund im Kündigungs­schreiben an.

3. Vertragsende

Sie können Ihre Kfz-Versicherung wechseln, wenn Ihr bis­heriger Vertrag regulär aus­läuft. Das kann zum Ende des Kalender­jahres oder unter­jährig sein – je nachdem, welches Vertrags­ende in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen vereinbart ist.

Sie möchten wechseln? Bei der Allianz können Sie die Leistungen der Kfz-Versicherung mit Zusatz­bau­steinen indivi­duell an Ihre Lebens­situation anpassen. Zum Bei­spiel mit Premium Schutzbrief oder Mobilitäts­garantie. Beide Bau­steine gewähr­leisten schnelle Pannen­hilfe. Eine Mallorca-Police (Zusatz­schutz für Miet­wagen im Aus­land) ist in allen Produkt­linien auto­matisch in Ihrer Kfz-Haft­pflicht enthalten.

4. Schadenfall

Wenn Ihre Kfz-Versicherung einen Schaden für Sie abwickelt, ist ein Ver­sicherungs­wechsel möglich. Sobald das Unter­nehmen Sie über die Schadens­regulierung informiert, können Sie Ihren bestehenden Vertrag beenden und zu einer anderen Auto-Versicherung wechseln.

Entscheiden Sie sich für die Kfz-Versicherung der Allianz, sind wir im Schadenfall rund um die Uhr für Sie da. Einen Schaden an Ihrem Auto können Sie uns jeder­zeit online melden. In Komfort und Premium steht Ihnen zusätzlich ein persön­licher Service zur Verfügung – telefonisch über unsere kostenlose Hotline oder vor Ort in Ihrer Allianz Agentur. Um die Re­para­tur kümmern wir uns sofort: 99 Prozent aller Kasko­schäden sind inner­halb von fünf Tagen reguliert.

Ein Wechsel lohnt sich immer dann, wenn sich Ihre Lebens­situation oder Ihr Versicherungs­bedarf ändert. Das ist zum Beispiel der Fall bei:

Halterwechsel

Schreiben Fahrzeug­halterin oder Fahrzeughalter das Auto auf eine andere Person um, kann der oder die neue Fahrzeughalter:in die Versicherung wechseln. Als Ver­sicherungs­nehmer:in können Sie frei wählen. Entscheiden Sie sich für eine günstigere Autoversicherung, lohnt sich der Wechsel.

Änderung am Fahrerkreis

Bei der Allianz können Sie bis zu drei zusätz­liche Fahrer:innen dauer­haft in den Fahrer­kreis Ihrer Kfz-Versicherung auf­nehmen. Und bis zu drei­mal im Jahr kurzfristig zusätzliche Fahrer:innen mitversichern. Erhöht Ihr bisheriger Versicherer bei einer Fahrer­kreis­erweite­rung Ihren Beitrag, bietet die Allianz möglicher­weise bessere Konditionen. 

Umzug

Ziehen Sie etwa von der Stadt in eine länd­liche Region um, ist das Risiko einer Kollision mit Tieren höher. Die Teilkasko­versicherung der Allianz sichert Sie bei Schäden durch Tiere aller Art ab – nicht nur bei Wild­unfällen. Der Schutz greift auch bei Tier­biss inklusive Folge­schäden – unbegrenzt und ohne Aus­schluss bestimmter Tierarten. Finden Sie das individuelle Schaden-Risiko in Ihrer Region mit unserem Schaden-Risiko-Rechner heraus.

Zweitwagenkauf

Wenn Sie neben Ihrem Alltags­fahrzeug einen Zweit­wagen versichern, kann sich ein Wechsel zur Allianz lohnen. Mit der Ein­stufung "Zweitwagen" bieten wir Sonder­kon­di­tionen, wenn Sie Ver­träge für mehrere Fahr­zeuge bei uns abschließen. Haben Sie als Versicherungsnehmer:in mindestens vier Jahre den Führerschein oder ist Ihr Erst­fahrzeug mindestens in Schaden­frei­heits­klasse ½ versichert, startet Ihr Zweit­wagen zum Beispiel direkt mit SF 1. Ist die jüngste Fahrerin bzw. der jüngste Fahrer mindestens 25 Jahre alt, stufen wir Ihr Zweit­fahrzeug sogar direkt in SF 3 ein – vorausgesetzt, Ihr Erstfahrzeug ist bei einem Unternehmen der Allianz Gruppe versichert und mindestens in SF ½ eingestuft.

Fahranfänger-Versicherung

Ihr Kind nutzt Ihr Auto künftig für Begleitetes Fahren (BF17)? Dann ist ein Wechsel zu einer Fahranfänger-Versicherung der Allianz oft sinn­voll: Mit der Telematik-Versicherung BonusDrive (wähl­bar in Komfort und Premium) belohnen wir umsichtiges Fahr­ver­halten mit bis zu 30 Prozent Beitrags­ersparnis jährlich. Mit dem Zusatz­baustein erhalten Fahr­anfänger:innen zehn Pro­zent Startbonus. Schließt Ihr Nachwuchs keine eigene Kfz-Versicherung ab, kann ein Wechsel in die Voll­kasko sinnvoll sein. Denn fährt der Führer­schein­neuling den Familien­wagen, steigt das Schadensrisiko. Damit auch die Fahrerin oder der Fahrer bei einem selbst verschul­deten Unfall abgesichert ist, lohnt sich der Zusatz­baustein FahrerSchutz (online in allen Produktlinien abschließbar).

Wechsel in die Kaskoversicherung

Erweitern Sie Ihre Kfz-Haftpflicht mit Vollkasko oder Teilkasko, kann ein Ver­sicherungs­wechsel sinn­voll sein. Die Vollkasko über­nimmt zum Beispiel Schäden, die durch selbst ver­schuldete Unfälle und Vanda­lismus an Ihrem Auto entstehen – auch, wenn Sie grob fahr­lässig handeln. Umgekehrt gilt: Ist Ihr Pkw in die Jahre gekommen, lohnt sich eine Kasko­versicherung teils nicht mehr. Bei einem geringeren Fahr­zeug­wert reicht unter Umständen Kfz-Haft­pflicht. Wechseln Sie zur Auto­ver­sicherung der Allianz, erhalten Sie den Basis­schutz oft günstiger als bei Ihrem bis­herigen Anbieter. Bei uns können Sie Kfz-Haft­pflicht ab 99 Euro im Jahr abschließen.

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen:

Seat Arona (HSN/TSN 7593/ANP), Versicherungswechsel zur Allianz, private Nutzung, Geburtsdatum 01.01.1974, Führerscheinerwerbsjahr 1992, Versicherungsnehmer:in ist Fahrzeughalter:in, Plz Wohnort 38543, Allgemeine Berufsgruppe, Barkauf, Erstzulassung 01/2023, Erstzulassung auf Versicherungsnehmer 01/2023, Standard-Kennzeichen, 6.000 km Jahresfahrleistung, Fahrer:in: Versicherungsnehmer:in, Dauer der Vorversicherung: länger als drei Jahre, keine regulierten Haftpflicht- oder Vollkaskoschäden in den letzten drei Jahren

Umfang: Kfz-Haftpflicht (KH), SF-Klasse KH 27

Produktlinie Direct, Versicherungsbeginn 01.01.2025, jährliche Zahlungsweise

Angebotsdatum ab 01.10.2024

Preis gerundet

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Beim Wechsel der Kfz-Versicherung beträgt die Frist für eine ordnungsgemäße Kündigung in der Regel einen Monat. Das heißt: Läuft der Vertrag am 31. Dezember aus, ist der 30. November Stichtag für den Eingang der Kündigung beim Versicherer. Die Kündigungs­frist steht in den Ver­sicherungs­bedingungen. Grundsätzlich haben Sie folgende Möglich­keiten:
  • Kfz-Versi­che­rung wechseln zum Jahres­ende: Läuft Ihre Auto­versicherung zum 31. Dezember aus, kündigen Sie spätestens einen Monat vor Vertrags­ende. Wechseln Sie Ihre Kfz-Ver­si­che­rung, ist Stichtag für die ordent­liche Kündigung der 30. Novem­ber. Bis dahin muss das Kündigungs­schreiben beim Ver­si­che­rer einge­gangen sein. Ansonsten verlängert sich Ihre bisherige Auto­versicherung automatisch.
  • Kfz-Versicherung wechseln unter­jährig: Endet Ihre Kfz-Ver­si­che­rung beispiels­weise am 31. August (= unter­jährige Haupt­fälligkeit), gilt eine ein­monatige Kündigungs­frist. Möchten Sie Ihre Auto­versicherung wechseln, ist Stichtag für die Kündigung der 31. Juli. Nutzen Sie Ihr Sonder­kündigungs­recht, um die Pkw-Versicherung während des laufen­den Jahres zu beenden, beträgt die Kündigungs­frist ebenfalls einen Monat.
  • Kfz-Versicherung wechseln zum Saison­beginn: Die Versicherung für ein Fahr­zeug mit Saison­kenn­zeichen können Sie einen Monat vor Saison­beginn be­en­den. Zum Beispiel: Einen Vertrag mit Saison­start am 1. März kündigen Sie bis 31. Januar des gleichen Kalender­jahres.
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Die Kfz-Beitragsanpassung Das Beste aus der Beitragsanpassung rausholen
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Versicherungsthemen im Podcast. Klingt langweilig? Nicht mit der Allianz. Wenn bekannte Bayern-3-Moderatorinnen und Moderatoren mitmischen und unseren Expert:innen auf den Zahn fühlen, dann ist das alles – nur nicht langweilig. In Folge 20 widmen sie sich dem Thema Kfz-Beitragsanpassung: Welche Kündigungsfristen gelten, wie Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen und Beitrag sparen. Unterhaltsam. Kurzweilig. Wissenswert. Viel Spaß!
Optimal abge­sichert mit der Allianz Kfz-Ver­sicherung
Bisherige Kunden und Kundinnen haben uns bewertet
Hohe Zufriedenheit bei der Kfz-Versicherung Die Kundenbewertungen von eKomi beziehen sich auf die Kfz-Versicherung der Allianz Versicherungs-AG

Aus X Bewertungen bei eKomi

Sie möchten zur Allianz Autoversicherung wechseln? Der Versicherungs­wechsel funktioniert ganz einfach: neuen Tarif online berechnen, passendes Versicherungs­paket abschließen und alten Vertrag kündigen.
  1. Kfz-Versicherung online berechnen: Prüfen Sie mit dem Beitrags­rechner, welche Kosten Sie ungefähr erwarten.
  2. Individuelles Angebot auswählen und Vertrag abschließen: Wählen Sie neben Kfz-Haftpflicht Teilkasko oder Vollkasko und passende Zusatz­bausteine. Wer zum Beispiel oft ins Ausland fährt, ist mit dem AuslandsSchadenSchutz bei unver­schuldeten Un­fällen außer­halb Deutsch­lands abgesichert. Bei den Allianz Auto­versicherungen Komfort und Premium ist die Zusatz­leistung online wähl­bar. Im Produkt Direct Plus ist Auslands­schaden­schutz inklusive.
  3. Alte Kfz-Versicherung kündigen: Beachten Sie die Kündigungs­frist und reichen Sie die Kündigung erst ein, wenn die Allianz Ihre Kfz-Versicherung ange­nommen hat.

Gut zu wissen: Wollen Sie Ihr bisheriges Fahrzeug bei einem neuen Anbieter versichern, ist das Wechseln der Kfz-Versi­cherung ohne Abmelden möglich. Sie schließen den neuen Vertrag ab und kündigen Ihre alte Police. Wer dagegen die Kfz-Versi­cherung wechseln will, um ein neues Auto zu versichern, muss das alte Fahrzeug ab- und das neue anmelden.

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Kann ich die Kfz-Versicherung durch Abmelden meines Pkw wechseln?

Nein. Wenn Sie bei der Kfz-Zulassungs­behörde Ihr Auto abmelden und zum Beispiel eine Woche später erneut zulassen, haben Sie kein Sonder­kündigungs­recht. Kfz-Versicherung wechseln durch Abmelden ist nur möglich, wenn ein Halter- oder Fahrzeug­wechsel stattfindet.

Muss ich den Versicherungswechsel der Kfz-Zulassungsstelle melden?

Nein. Kfz-Versicherung wechseln ohne Abmelden oder Ummelden bei der Kfz-Zulassungs­stelle ist möglich. Ihr bisheriger Versicherer informiert die Kfz-Behörde automatisch über die Vertrags­kündi­gung. Anders sieht es aus, wenn Sie eine neue Auto­versiche­rung abschließen. Während die Allianz die Zulassungs­stelle für Sie informiert, bieten andere Gesell­schaften diesen Service nicht an. In diesem Fall senden Sie der Kfz-Behörde Ihre neue eVB-Nummer als Versicherungs­nachweis.

Kann ich trotz Schulden oder Arbeitslosigkeit meine Autoversicherung wechseln?

Grundsätzlich steht einem Versicherungs­wechsel auch dann nichts im Wege, wenn Sie einen Kredit abbe­zahlen oder arbeits­los sind. Die Kfz-Versicherung wechseln können Sie trotz Schufa-Eintrag – voraus­gesetzt, Sie zahlen Ihre Beiträge fristgerecht. Bei Arbeits­losigkeit ist es teilweise sinnvoll, eine bestehende Kasko­versicherung vorüber­gehend auf Kfz-Haftpflicht umzustellen.

Wichtig: Vom Kontrahierungs­zwang in der Kfz-Haftpflicht gibt es Ausnahmen. Hat ein Kunde oder eine Kundin in der Vergangenheit zum Beispiel die Beiträge nicht bezahlt, ist der Auto­versicherer nicht verpflichtet, den Ver­sicherungs­antrag anzunehmen.

Bekomme ich beim Kfz-Versicherungswechsel eine neue eVB-Nummer?

Ja, bei der Allianz erhalten Sie die neue elek­tronische Versicherungs­bestätigung innerhalb von 24 Stunden nach Vertrags­abschluss. Die eVB-Nummer leiten wir automatisch an die Zulassungs­behörde weiter. Den Versicherungs­nachweis brauchen Sie zum Beispiel, wenn Sie bei der Kfz-Zulassungs­stelle ein neues Auto anmelden.

Übrigens: Aus Sicherheits­gründen ist die Gültigkeit der elek­tronischen Versicherungs­bestätigung auf sechs Monate begrenzt. Alte, ungültige eVBs werden auto­matisch gelöscht und durch neue Nummern ersetzt.

Versicherungswechsel nach Fahrzeugwechsel – was tun, wenn es zu Überschneidungen kommt?

Für den Zeit­raum, in dem zwei Kfz-Versiche­rungen parallel laufen, zahlen Sie Beiträge für beide Policen. Das kommt in der Praxis oft vor, wenn Sie Ihr Fahr­zeug wechseln: Solange Sie das alte Kfz nicht abmelden, läuft der bestehende Ver­si­che­rungs­vertrag weiter. Schließen Sie zeitgleich eine Police für Ihren neuen Pkw ab, über­schneiden sich beide Versicherungen. Das ist oft nicht zu ver­meiden. Bei spontanen Auto­käufen zum Beispiel können Sie Ihre bisherige Kfz-Ver­si­che­rung meist nicht schnell genug kündigen. Sprich: Sie zahlen für Ihren alten Pkw und den Neuwagen Beiträge.

Wann ist eine Kündigung der Kfz-Versicherung überflüssig?

In folgenden Ausnahmefällen ist es nicht nötig oder möglich, die Kfz-Versicherung zu kündigen:

  1. Todesfall: Auto­versicherungen enden nicht automatisch, wenn Fahrzeughalterin oder Fahrzeug­halter sterben. Im Todesfall gehen Kfz-Haftpflicht und Kasko­versicherungen auf Erben bzw. Erbinnen über. Möchten diese das Auto verkaufen, haben sie ein Sonder­kündigungs­recht.
  2. Außerbetriebsetzung: Wird ein Pkw dauerhaft still­gelegt oder verschrottet, läuft die Kfz-Versicherung auto­matisch aus. Melden Sie Ihr Auto ab, informiert die Zulassungs­be­hör­de den Kfz-Versicherer über die Außer­betrieb­setzung. Die Ver­sicherungs­gesell­schaft löst die Kfz-Versicherung auf und erstattet Ihnen zu viel gezahlte Beiträge.
  3. Vorübergehende Stilllegung: Melden Sie Ihr Kfz über­gangs­weise ab, wird die Kfz-Haft­pflicht­versicherung zu einer beitrags­freien Ruhe­ver­si­che­rung. Auch in diesem Fall informiert die Kfz-Zulassungs­stelle den Versicherer. Die Ruheversicherung gilt maximal 18 Monate. Melden Sie das Fahr­zeug in dieser Zeit nicht wieder an, läuft der Versicherungs­vertrag aus.

Welche Unterlagen benötige ich für den Kfz-Versicherungswechsel?

Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie bei Neu­abschluss – plus die Nachweise der noch laufenden Police:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Versicherungsvertrag der bestehenden Kfz-Versicherung
  • letzte Beitragsrechnung des laufenden Vertrages
  • Bankverbindung

Zusätzlich geben Sie an, wer das Fahrzeug fahren wird, wie hoch die jährliche Fahrleistung ausfällt und welche Ver­sicherungs­art Sie wünschen.

Kann ich die Kfz-Versicherung jederzeit wechseln?

Grundsätzlich können Sie die Kfz-Versicherung zum Ende des Versicherungs­jahres kündigen. Es gilt eine Kündigungs­frist von einem Monat. Meist ist das der 31. Dezember, die Kündigung muss also spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Manche Versicherer bieten auch eine unterjährige Haupt­fälligkeit, hier gilt ebenso eine einmonatige Kündigungs­frist beim Kfz-Versicherung-Wechseln. Ein Sonder­kündigungs­recht besteht zum Beispiel im Schadenfall, bei einem Fahrzeug­wechsel oder einer Beitrags­erhöhung.
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