Fahren künftig weniger oder mehr Personen aus Ihrem Umfeld Ihr Kfz, kann ein neuer Tarif bei Ihrem bisherigen Versicherer für Sie günstiger sein. Ein wesentliches Kriterium für die Errechnung des Tarifs ist die Fahrpraxis der versicherten Fahrer.
Macht Ihr Kind den Führerschein mit 17 und nutzt beim sogenannten Begleiteten Fahren (BF17) Ihr Auto mit, suchen Sie möglichst nach einem familienfreundlichen Versicherer mit günstigen Tarifen für BF17-Teilnehmer. Auch ein Wechsel in eine Vollkaskoversicherung kann sinnvoll sein, solange ein Fahranfänger das Familienauto fährt.
Der Nachwuchs zieht aus und nutzt das Familienfahrzeug nicht mehr? Melden Sie die geänderte Zahl der Fahrer Ihrem Versicherer – das kann sich günstig auf Ihren Beitrag auswirken. Prüfen Sie am besten zugleich Ihren bestehenden Tarif, denn Preise und Leistungen im Kfz-Bereich können von Jahr zu Jahr schwanken.
Auch ist jetzt ein guter Zeitpunkt, die Notwendigkeit eines bestehenden Kaskoschutzes zu prüfen. Haftpflicht, Vollkasko oder Teilkasko? Wenn Ihr Auto zum Beispiel inzwischen durch ein höheres Alter an Wert verloren hat, lohnt sich möglicherweise ein Wechsel von der Voll- zur Teilkaskoversicherung.
Möchten Sie Ihrem Ehe- oder Lebenspartner ermöglichen, Ihr Auto regelmäßig zu fahren, ist nicht unbedingt eine Beitragserhöhung zu erwarten. Allerdings gibt es Versicherungen, die besondere Konditionen bei Einschluss eines weiteren Fahrers gewähren. Daher lohnt sich auch dann ein Vergleich.
Mit einem neuen Wohnort kann sich auch die Höhe der Versicherungsprämie ändern. Dann zum Beispiel, wenn sich durch den Umzug Ihre Regionalklasse ändert. Diese spiegelt die Schaden- und Unfallbilanz in einer Region wider.
In einer Großstadt beispielsweise ereignen sich statistisch gesehen mehr Unfälle als in kleinen Ortschaften. Ein Umzug vom Land in die Stadt kann daher einen höheren Versicherungsbeitrag bedeuten. Ziehen Sie dagegen in ein ländliches Gebiet, kann die Regionalklasse für Sie günstiger sein. Gleichzeitig besteht auf Landstraßen eine höhere Gefahr für Tierunfälle. Daher sollten Sie zum Beispiel prüfen, inwieweit ein Wildunfall von Ihrer Versicherung abgedeckt ist.
Bei einem Fahrzeugwechsel brauchen Sie einen neuen Versicherungsvertrag. Denn die Kfz-Versicherung ist immer an ein konkretes Fahrzeug gebunden. Prüfen Sie, inwieweit der Vertrag, den Sie für Ihren alten Pkw hatten, jetzt noch für Sie und Ihren neuen Wagen sinnvoll ist. Meist lohnt es sich finanziell, die Kfz-Versicherung zu wechseln, wenn Sie Ihr altes Auto abmelden und ein neues anschaffen. Das gleiche gilt, wenn der Wert des neuen Fahrzeugs im Vergleich zum alten erheblich abweicht.
Steigen Sie zum Beispiel von einem Audi A4 auf eine Mercedes C-Klasse um, ändert sich Ihre Typklasse. Typklassen spiegeln die Schaden- und Unfallbilanz jedes einzelnen Automodells wider. Daraus errechnet sich die Höhe der Prämie – in diesem Fall könnte sie zum Beispiel höher ausfallen. Ein Tarifvergleich lohnt sich also bei einem Autowechsel.
Sie nutzen neben Ihrem Alltagsfahrzeug ein Zweitfahrzeug? Dann lohnt sich der Versicherungswechsel oft besonders: Bei vielen Versicherern erhalten Sie günstige Sonderkonditionen, wenn Sie Verträge für mehrere Pkw bei ihnen abschließen. Möchten Sie nur Ihren Zweitwagen neu versichern, ist das übrigens auch kein Problem. Der Wechsel der Autoversicherung funktioniert genauso wie bei Ihrem Erstfahrzeug.
Ihre Kfz-Versicherung liegt bei einem Versicherer, alle anderen Versicherungsverträge hingegen bei einem anderen Unternehmen? Dann können Sie fragen, ob ein Wechsel der Autoversicherung Ihnen eine Art "Mengenrabatt" einbringt.
Ja, sofern im Leasingvertrag geregelt ist, dass Sie als Fahrzeugnutzer für die Versicherung des Kfz zuständig sind. Dann entscheiden Sie selbst, ob sich ein Tarif- oder Anbieterwechsel während der Vertragslaufzeit lohnt.
Allerdings schreiben Leasinggeber meist vor, welcher Versicherungsschutz für Ihr Leasingauto angemessen ist. Das heißt: In der Regel sind Sie verpflichtet, mindestens eine Teilkasko für den Wagen abzuschließen.
Um den Wechsel der Kfz-Versicherung möglichst einfach und reibungslos zu gestalten, ist es ratsam, frühzeitig einen Blick in die Vertragsunterlagen zu werfen. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen und Fristen – etwa bis wann Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln können und welches Datum als Stichtag einzuhalten ist.
Um Ihren laufenden Versicherungsvertrag zu beenden, schicken Sie das Kündigungsschreiben fristgerecht an den jeweiligen Anbieter – in schriftlicher Form und am besten postalisch per Einschreiben. Folgende Möglichkeiten zu kündigen und zu wechseln haben Sie:
In bestimmten Fällen können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen und Ihre Pkw-Versicherung auch zu Zeitpunkten außerhalb der gängigen Kündigungstermine beenden.
Viele glauben, eine Versicherung zu kündigen wäre aufwendig und zeitraubend. Wir beweisen Ihnen das Gegenteil. Mit unserem Partner aboalarm lösen Sie Ihren bisherigen Versicherungsvertrag im Handumdrehen auf. Sie lehnen sich beruhigt zurück, wir kümmern uns um alles. So nutzen Sie schnell die leistungsstarken Angebote der Allianz.
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Sollte ein Versicherer Probleme bereiten, steht Ihnen unser Kooperationspartner samt Anwalt bis Vertragsende zur Seite. Und das Beste daran: Es kostet Sie keinen Cent. Alle anfallenden Kosten übernimmt der Kündigungsprofi – inklusive Gebühren für anwaltliche Hilfe.
Versicherer sind dazu berechtigt, Verträge mit mangelnder Rentabilität aufzukündigen – entweder in Form einer ordentlichen Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres oder als außerordentliche Kündigung im Falle eines Schadens.
Ein Neuantrag bei einem anderen Versicherer kann schwierig werden, da Sie bei Antragsstellung angeben müssen, wer den Vertrag gekündigt hat. Das kann den neuen Versicherer dazu bewegen, Ihren Antrag abzulehnen.
Eine Möglichkeit, den alten Vertrag zu retten, kann die Vertragssanierung sein. Zum Beispiel, indem Sie mit Ihrem Versicherer eine Selbstbeteiligung vereinbaren oder eine bereits bestehende erhöhen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Basisschutz des Autofahrers und gesetzlich vorgeschrieben. Sie kommt für Schäden anderer auf, die Sie bei einem Autounfall verursacht haben. Schäden am eigenen Pkw sind nicht abgedeckt. Diese übernimmt eine freiwillige Kaskoversicherung.
Die Teilkasko versichert Autodiebstahl, Zusammenstöße mit Tieren, Folgeschäden durch Unwetter, Überschwemmungen, Erdrutsche oder Lawinen, durch Brand, Explosion, Steinschlag, Hagel oder Kurzschluss. Auch bei grob fahrlässigem Handeln zahlt die Teilkasko.
Eine Vollkasko übernimmt darüber hinaus Reparaturkosten durch Vandalismus, etwa absichtlich zugefügte Lackkratzer. Außerdem kommt die Vollkasko für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug auf, die Sie bei einem Unfall selbst verschuldet haben.
Wenn Sie in einer ländlichen Gegend wohnen, kann sich ein Wechsel in die Teilkaskoversicherung lohnen. Denn sie deckt das Risiko eines Wildunfalls ab, das auf dem Land höher ist als in der Stadt.
Auch wenn Sie sich gegen einen Autodiebstahl oder Hagelschaden absichern möchten, ist ein Kaskoschutz sinnvoll. Versicherungsexperten empfehlen für Neuwagen bis fünf Jahre eine Vollkasko, danach die Absicherung mit einer Teilkasko.
Bei einem selbst verursachten Totalschaden schützt Sie nur eine Vollkaskoversicherung. Kaufen Sie sich einen Neuwagen, ist ein Wechsel zur Vollkasko daher also sinnvoll.
Ist das Auto weniger als 4.000 Euro wert, reicht vielen Autobesitzern die Kfz-Haftpflicht. Dahinter steckt die Überlegung: Ist die Absicherung im Verhältnis zu möglichen Reparaturen oder zum Verlust nach einem Diebstahl zu teuer, lohnt sich der zusätzliche Schutz nicht.
Verursacht der Fahrer einen Unfall, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden beim Unfallgegner auf – etwa für Beulen im Blech, für die Behandlung verletzter Insassen oder geschädigter Fußgänger oder Radfahrer. Der Höchstbetrag, den eine Versicherung zahlt, ist die Deckungssumme. Gesetzlich vorgeschrieben sind in Europa 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden, 1,22 Millionen bei Sachschäden und 50.000 Euro bei Vermögensschäden als Mindestdeckungssummen.
Nicht allein die Beitragshöhe ist entscheidend. Um den passenden Tarif zu finden, vergleichen Sie das Angebot der Versicherungen. Am besten überlegen Sie sich, welche der folgenden Leistungen Sie benötigen. Prüfen Sie dabei auch, ob diese inklusive oder als Zusatzbausteine wählbar sind:
Wie schnell reagiert eine Versicherung, wenn Sie einen Unfall hatten? Ist die Schadenregulierung unkompliziert? Ihre Autoversicherung sollte Ihnen den bestmöglichen Service bieten.
Dazu gehören umfangreiche Beratung schon vor Vertragsabschluss, eine übersichtliche Webseite und eine Kundenhotline, bei der Berater rund um die Uhr für Sie erreichbar sind und Ihnen Fragen und Themen rund um Ihren Tarif genau erklären. Achten Sie beim Vergleich also nicht nur auf das günstigste Angebot, sondern auch darauf, wie kundenfreundlich der Versicherer auftritt.
Haben Sie sich für einen Wechsel Ihrer Autoversicherung entschieden, kündigen Sie möglichst erst, wenn Sie den neuen Vertrag unterschrieben haben. Versenden Sie Ihre Kündigung idealerweise als Einschreiben und halten Sie für den neuen Anbieter alle erforderlichen Unterlagen griffbereit.
Ein Versicherungsunternehmen darf den Kfz-Schutz ablehnen – etwa wenn der Antragsteller hoch verschuldet ist. Warten Sie daher zunächst die Bestätigung für die neue Versicherung ab, bevor Sie Ihren alten Tarif kündigen. Erst dann reichen Sie die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versicherer ein.
Ihr Kündigungsschreiben enthält Vertragsnummer, Kfz-Kennzeichen, Anschrift sowie Datum und Termin, ab dem die Kündigung greifen soll. Schicken Sie dies unterschrieben und idealerweise per Einschreiben an den bisherigen Versicherungsgeber. Um auf der sicheren Seite zu sein, fordern Sie eine Kündigungsbestätigung ein. Je nach Versicherer und Tarif ist übrigens auch eine Kündigung per Fax oder E-Mail möglich.
Laden Sie kostenlos hier das Muster-Kündigungsschreiben der Allianz als PDF herunter.
Damit Ihr neuer Versicherer Ihre Prämie berechnen kann, braucht er einige Angaben von Ihnen. Folgende Unterlagen halten Sie bereit, um ein Angebot inklusive Beitragsrechnung eines Anbieters einzuholen:
Haben Sie sich für einen Anbieter entschieden, brauchen Sie zusätzlich diese Unterlagen, um den Versicherungsantrag zu stellen:
Tipp: Je zügiger Sie die erforderlichen Dokumente bei Ihrer neuen Kfz-Versicherung einreichen, desto schneller klappt der Wechsel. Haben Sie alle Unterlagen parat und wickeln die Antragsstellung online ab, gilt der Versicherungsschutz meist innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss des neuen Vertrags.
Nein, eine Rückstufung haben Sie nicht zu befürchten. Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln, können Sie Ihre SF-Klasse übernehmen. Das heißt: Der neue Anbieter stuft Sie in dieselbe Schadenfreiheitsklasse ein, die Sie bei Ihrem bisherigen Versicherer hatten.
Für den Schadenfreiheitsrabatt gilt dies nicht zwangsläufig: Die Höhe des Rabatts, den Ihnen die Autoversicherung je nach SF-Klasse einräumt, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Gewährte der bisherige Versicherer Ihnen in SF-Klasse 10 zum Beispiel eine Vergünstigung von 45 Prozent, können es bei Ihrer neuen Versicherung nur 40 Prozent sein.
Achten Sie daher darauf, welche Rabattstaffel der Anbieter Ihrer Wahl ansetzt – und ob Sie entsprechend höhere oder günstigere Beträge zahlen als bei Ihrer bisherigen Kfz-Versicherung.
Nicht immer ist die Kündigung der Kfz-Versicherung notwendig oder möglich. Zu diesen Ausnahmefällen gehören unter anderem die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs und das Versterben des Fahrzeughalters.
Ja, Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsabschluss eine neue elektronische Versicherungsbestätigung. Die eVB-Nummer leitet Ihre Kfz-Versicherung automatisch an die Zulassungsbehörde weiter. Sie benötigen den Versicherungsnachweis zum Beispiel, wenn Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle ein neues Auto anmelden.
Übrigens: Aus Sicherheitsgründen ist die Gültigkeit der elektronischen Versicherungsbestätigung auf sechs Monate begrenzt. Alte, ungültige eVBs werden automatisch gelöscht und durch neue Nummern ersetzt.
Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln, ist dies ohne Ab- oder Ummeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle möglich. Denn: Ihr bisheriger Versicherer informiert die Behörde über die Kündigung der alten Versicherung.
Anders ist dies mit der neuen Versicherung: Viele Versicherungsgesellschaften (wie auch Ihre Allianz) informieren die Zulassungsstelle für Sie. Prüfen Sie das vorab. Ansonsten schicken Sie der Behörde als Nachweis Ihre eVB-Nummer. Die elektronische Versicherungsbestätigung erhalten Sie von Ihrem Versicherer.
Um Beitragskosten zu sparen, ist ein Wechsel der Autoversicherung für Rentner und junge Fahrer in der Regel nicht sinnvoll. Denn: Beide Personengruppen haben statistisch gesehen ein erhöhtes Unfallrisiko. Entsprechend teurer fallen die Prämien aus – unabhängig vom Anbieter. Durch einen Versicherungswechsel lässt sich diese Tatsache nicht umgehen.
Möchten Sie als Senior oder Führerscheinneuling dennoch den Versicherungsanbieter wechseln, sollten Sie sich im Vorfeld umfassend informieren und beispielsweise über ein Vergleichsportal verschiedene Tarife gegeneinander abwägen. Um als Fahranfänger Beiträge zu sparen, können Sie Ihr Auto zudem über Ihre Eltern versichern.
Für den Zeitraum, in dem zwei Kfz-Versicherungen parallel laufen, zahlen Sie Beiträge für beide Policen. Das kommt in der Praxis häufig vor, wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln: Solange Sie Ihr altes Kfz nicht abmelden, läuft der dazugehörige Versicherungstarif regulär weiter. Schließen Sie zeitgleich einen Vertrag für Ihr neues Auto ab, überschneiden sich die beiden Kfz-Versicherungen.
Insbesondere bei spontanen Autokäufen ist dies kaum zu vermeiden, da Sie Ihre bisherige Versicherung meist nicht schnell genug kündigen können. Das heißt: Es fallen sowohl für das alte Auto als auch den Neuwagen Versicherungsbeiträge an.
Ja, Versicherungsanbieter dürfen Ihren Antrag ablehnen – unabhängig davon, ob Sie den vorherigen Vertrag ordentlich oder außerordentlich beenden. Das gilt allerdings nur, wenn Sie eine Kaskoversicherung abschließen möchten. Bei Teilkasko und Vollkasko besteht kein Versicherungszwang. Das heißt: Der Versicherer entscheidet abhängig von Ihrer Schadenshistorie und dem Kündigungsgrund, ob sich der Vertragsabschluss mit Ihnen lohnt.
Möchten Sie hingegen eine Kfz-Haftpflicht abschließen, kann die Versicherung Ihren Antrag nicht ablehnen. Es handelt sich um eine Pflichtversicherung, ohne die keine Kfz-Zulassung möglich ist. Daher sind Autoversicherer verpflichtet, jedem Antragsteller Haftpflichtschutz anzubieten und zu gewähren.
Ja, die meisten Oldtimer-Versicherungen laufen bis zum 31. Dezember und verlängern sich ohne Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr. Das heißt: Möchten Sie die Versicherung wechseln, sollten Sie die Kündigung mindestens einen Monat vorher bei Ihrem Versicherer einreichen – also bis spätestens Ende November.
Tipp: Die Laufzeit Ihrer aktuellen Oldtimer-Versicherung können Sie Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen. Gilt der 30. November als Stichtag, ist im Herbst die beste Zeit für den Versicherungswechsel. Fällt das Fristende auf einen anderen Zeitpunkt im Jahr, hilft eine Notiz im Terminkalender. So merken Sie sich das Datum für den Wechsel der Kfz-Versicherung.
Hier finden Sie: