- Kfz-Versicherung wechseln zum Jahresende: Läuft Ihre Autoversicherung zum 31. Dezember aus, kündigen Sie spätestens einen Monat vor Vertragsende. Das heißt: Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, ist Stichtag für die ordentliche Kündigung der 30. November. Bis dahin muss das Kündigungsschreiben beim Versicherer eingegangen sein. Ansonsten verlängert sich Ihre bisherige Autoversicherung automatisch.
- Kfz-Versicherung wechseln unterjährig: Endet Ihre Kfz-Versicherung beispielsweise am 31. August (= unterjährige Hauptfälligkeit), gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Möchten Sie Ihre Autoversicherung wechseln, ist Stichtag für die Kündigung der 31. Juli. Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht, um die Pkw-Versicherung während des laufenden Jahres zu beenden, beträgt die Kündigungsfrist ebenfalls einen Monat.
- Kfz-Versicherung wechseln zum Saisonbeginn: Die Versicherung für ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen können Sie einen Monat vor Saisonbeginn beenden. Zum Beispiel: Einen Vertrag mit Saisonstart am 1. März kündigen Sie bis 31. Januar des gleichen Kalenderjahres.
Kfz-Versicherung wechseln: Das Wichtigste in Kürze
- Kfz-Versicherung wechseln lohnt sich: Bei der Allianz können Sie Ihre Versicherung nach Bedarf anpassen und oft sparen.
- Läuft Ihr Versicherungsvertrag bis 31. Dezember, ist der 30. November Stichtag für die Kündigung. Kfz-Versicherer dürfen Ihren Antrag auch ablehnen. Kündigen Sie Ihre alte Autoversicherung deswegen erst, wenn der neue Vertrag wirksam ist. Mehr dazu in der Anleitung.
- Meist lohnt sich ein Wechsel, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert. Dann können Sie Ihren Schutz mit einer Kaskoversicherung oder Zusatzbausteinen anpassen.
- Prüfen Sie in Ihrem laufenden Vertrag, wann Sie die Autoversicherung wechseln können. Bevor Sie Ihrem alten Anbieter fristgerecht kündigen, schließen Sie eine neue Kfz-Versicherung ab.
Kfz-Versicherung wechseln: Was möchten Sie wissen?
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Bekomme ich beim Kfz-Versicherungswechsel eine neue eVB-Nummer?
Ja, bei der Allianz erhalten Sie die neue elektronische Versicherungsbestätigung innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsabschluss. Die eVB-Nummer leiten wir automatisch an die Zulassungsbehörde weiter. Den Versicherungsnachweis brauchen Sie zum Beispiel, wenn Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle ein neues Auto anmelden.
Übrigens: Aus Sicherheitsgründen ist die Gültigkeit der elektronischen Versicherungsbestätigung auf sechs Monate begrenzt. Alte, ungültige eVBs werden automatisch gelöscht und durch neue Nummern ersetzt.
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Versicherungswechsel nach Fahrzeugwechsel – was tun, wenn es zu Überschneidungen kommt?
Für den Zeitraum, in dem zwei Kfz-Versicherungen parallel laufen, zahlen Sie Beiträge für beide Policen. Das kommt in der Praxis oft vor, wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln: Solange Sie das alte Kfz nicht abmelden, läuft der bestehende Versicherungsvertrag weiter. Schließen Sie zeitgleich eine Police für Ihren neuen Pkw ab, überschneiden sich beide Versicherungen. Das ist oft nicht zu vermeiden. Bei spontanen Autokäufen zum Beispiel können Sie Ihre bisherige Kfz-Versicherung meist nicht schnell genug kündigen. Sprich: Sie zahlen für Ihren alten Pkw und den Neuwagen Beiträge. -
Kann ich die Kfz-Versicherung wechseln durch Abmelden meines Pkw?
Nein. Wenn Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihr Auto abmelden und zum Beispiel eine Woche später erneut anmelden, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Kfz-Versicherung wechseln durch Abmelden ist nur möglich, wenn ein Halter- oder Fahrzeugwechsel stattfindet. -
Muss ich den Versicherungswechsel der Kfz-Zulassungsstelle melden?
Nein. Kfz-Versicherung wechseln ohne Abmelden oder Ummelden bei der Kfz-Zulassungsstelle ist möglich. Denn: Ihr bisheriger Versicherer informiert die Kfz-Behörde automatisch über die Kündigung des Vertrags. Wenn Sie eine neue Autoversicherung abschließen, ist das anders. Während die Allianz die Zulassungsstelle für Sie informiert, bieten andere Gesellschaften diesen Service nicht. In diesem Fall schicken Sie der Kfz-Behörde als Versicherungsnachweis Ihre neue eVB-Nummer. -
Kann ich trotz Schulden oder Arbeitslosigkeit meine Autoversicherung wechseln?
Grundsätzlich steht einem Versicherungswechsel auch dann nichts im Wege, wenn Sie einen Kredit abbezahlen oder arbeitslos sind. Die Kfz-Versicherung wechseln können Sie trotz Schufa-Eintrag – vorausgesetzt, Sie zahlen Ihre Beiträge fristgerecht. Bei Arbeitslosigkeit ist es teilweise sinnvoll, eine bestehende Kaskoversicherung vorübergehend auf Kfz-Haftpflicht umzustellen.
Wichtig: Vom Kontrahierungszwang in der Kfz-Haftpflicht gibt es Ausnahmen. Hat ein Kunde in der Vergangenheit zum Beispiel seine Beiträge nicht bezahlt, ist der Autoversicherer nicht verpflichtet, den Versicherungsantrag anzunehmen.
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Lohnt sich ein Kfz-Versicherungswechsel auch für Senioren und Fahranfänger?
Nein. Ein Wechsel der Autoversicherung ist für Rentner und junge Fahrer meist nicht sinnvoll, um Geld zu sparen. Denn beide Personengruppen haben statistisch gesehen ein erhöhtes Unfallrisiko. Sie zahlen deswegen unabhängig vom Anbieter höhere Beiträge. Der "Risikozuschlag" lässt sich durch einen Versicherungswechsel nicht umgehen. Möchten Senioren oder Führerscheinneulinge trotzdem die Autoversicherung wechseln, lohnt sich im Vorfeld ein Tarifvergleich. Bei der Allianz können sie zum Beispiel mit dem Telematik-Baustein BonusDrive Kosten sparen. -
Wann ist eine Kündigung der Kfz-Versicherung überflüssig?
In folgenden Ausnahmefällen ist es nicht notwendig oder möglich, die Kfz-Versicherung zu kündigen:
- Todesfall: Autoversicherungen enden nicht automatisch, wenn der Fahrzeughalter stirbt. Im Todesfall gehen Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherungen auf die Erben über. Möchten diese das Auto verkaufen, haben sie ein Sonderkündigungsrecht.
- Außerbetriebsetzung: Wird ein Pkw dauerhaft stillgelegt oder verschrottet, läuft die Kfz-Versicherung automatisch aus. Melden Sie Ihr Auto ab, informiert die Zulassungsbehörde den Kfz-Versicherer über die Außerbetriebsetzung. Die Versicherungsgesellschaft löst die Kfz-Versicherung auf und erstattet Ihnen zu viel gezahlte Beiträge.
- Vorübergehende Stilllegung: Melden Sie Ihr Kfz übergangsweise ab, wird die Kfz-Haftpflichtversicherung zu einer beitragsfreien Ruheversicherung. Auch in diesem Fall informiert die Kfz-Zulassungsstelle den Versicherer. Die Ruheversicherung gilt maximal 18 Monate. Melden Sie das Fahrzeug in dieser Zeit nicht wieder an, läuft der Versicherungsvertrag aus.
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Welche Unterlagen benötige ich für den Kfz-Versicherungswechsel?
Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie bei Neuabschluss – plus die Nachweise der noch laufenden Police:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Versicherungsvertrag der bestehenden Kfz-Versicherung
- letzte Beitragsrechnung des laufenden Vertrages
- Bankverbindung
Zusätzlich geben Sie an, wer das Fahrzeug fahren wird, wie hoch die jährliche Fahrleistung ausfällt und welche Versicherungsart Sie wünschen.
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Kann ich die Kfz-Versicherung jederzeit wechseln?
Grundsätzlich können Sie die Kfz-Versicherung zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Es gilt eine Kündingungsfrist von einem Monat. Meist ist das der 31. Dezember, die Kündigung muss also spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Manche Versicherer bieten auch eine unterjährige Hauptfälligkeit, hier gilt ebenso eine einmonatige Kündingungsfrist. Ein Sonderkündigungsrecht besteht zum Beispiel im Schadenfall, bei einem Fahrzeugwechsel oder einer Beitragserhöhung. -
Kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln ohne Abmelden?
Sie möchten das gleiche Fahrzeug bei einem neuen Anbieter versichern? Dann können Sie die Autoversicherung wechseln, ohne den Pkw abzumelden. Sie schließen den neuen Vertrag ab und kündigen Ihre alte Police. Aber: Wer die Kfz-Versicherung wechseln will, um ein neues Auto zu versichern, muss das alte Fahrzeug ab- und das neue anmelden.



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