Kindergeld kurz erklärt
- Erklärung: Kindergeld stellt die grundlegende Versorgung für Kinder sicher. Familien haben daher entweder Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag.
- Seit Januar 2023 gibt es für jedes Kind 250 Euro Kindergeld im Monat. Zunächst per Direktauszahlung. Zusätzlich prüft das Finanzamt in einem zweiten Schritt, ob Familien einen zusätzlichen Steuervorteil über den Kinderfreibetrag erhalten.
- Sobald das Kind 18 Jahre alt wird, müssen die Eltern nachweisen, dass es noch in der Schule, Ausbildung oder im Studium ist. Dann gilt der Kindergeldanspruch bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat.
- Auch deutsche Bürger, die im Ausland wohnen, haben unter bestimmten Vorrausetzungen Anspruch auf Kindergeld.
Wie Familien an das Kindergeld kommen

Wie und wo kann ich Kindergeld beantragen?
Wer zahlt das Kindergeld aus?
Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit zahlen das Kindergeld an ein Elternteil aus. Diese Auszahlung erfolgt monatlich. Der Zeitpunkt ist abhängig von der letzten Ziffer der Kindergeldnummer. Diese setzt sich aus elf Zeichen (Bsp.: xxxFKxxxxxx - „x“ steht für je eine Zahl). Ist die letzte Ziffer eine „0“, erfolgt die Auszahlung zu Beginn, ist sie eine „9“ zum Ende des Monats. Die Familienkasse überweist das Geld auf das Bankkonto, das beim Kindergeldantrag angegeben wurde. Eine Aufteilung auf mehrere Konten ist nicht möglich. Die aktuellen Auszahlungstermine sind online abrufbar. Ergibt die Günstigerprüfung, dass die Anrechnung des Kinderfreibetrags im Einzelfall günstiger ist, prüft das Finanzamt in einem zweiten Schritt, ob Familien einen zusätzlichen Steuervorteil über den Kinderfreibetrag erhalten.
Lebt das Kind im gemeinsamen Haushalt beider Elternteile, legen die Eltern zusammen durch die Berechtigtenbestimmung fest, wer das Kindergeld erhalten soll. Die gilt ebenso für einen leiblichen und nicht leiblichen Elternteil. Die Berechtigtenbestimmung füllen Eltern im Zuge des Kindergeldantrags aus, ein Widerruf ist jederzeit möglich, aber nur für die Zukunft wirksam. Auch getrennt lebende Eltern, deren Kind sich in beiden Haushalten ungefähr gleich lang aufhält, können eine Berechtigungsbestimmung nutzen. Ansonsten bekommt das Elternteil, bei dem das Kind lebt, auch das Kindergeld.
Ausland & Kindergeld: Das ist zu beachten
Wer im Ausland wohnt und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann unter Umständen Anspruch auf Kindergeld haben. Dieser besteht unter anderem dann, wenn die antragsstellende Person folgende Kriterien erfüllt: Sie steht in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit, arbeitet als Entwicklungshelfer oder Missionar, geht als Beamter eine bei einer Einrichtung außerhalb Deutschlands zugewiesene Arbeit nach, ist in Deutschland beschäftigt oder selbstständig erwerbstätig und lebt in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums bzw. in der Schweiz.
Auch ausländische Staatsangehörige erhalten in Deutschland grundsätzlich Kindergeld, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. EU-Bürger und Staatsangehörige aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz haben ab dem vierten Monat ihres gewöhnlichen Aufenthalts Anspruch auf Kindergeld. Die Familienkasse hat, unabhängig von der Ausländerbehörde, hierzu ein eigenes Prüfrecht. Sie kontrolliert, ob im Einzelfall alle Voraussetzungen nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern erfüllt sind.



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