Pflegepflichtversicherung: Für Sie zusammengefasst
- Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Befreiung ist in Deutschland nicht möglich.
- Die Pflegepflichtversicherung ist Ihr gesetzlicher Mindestschutz, falls Sie pflegebedürftig werden sollten.
- Die Versicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten für Ihre ambulante und stationäre Pflege. Deshalb ist eine zusätzliche private Pflegeversicherung wichtig. Die Leistungen in der privaten Pflegepflichtversicherung sind mit denen der sozialen Pflegeversicherung für gesetzlich Versicherte nach Art und Umfang gleichwertig.
- Die Pflegebedürftigkeit wird in fünf Pflegegrade eingeteilt. Dabei ist es egal, ob körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen die Ursache sind. Es zählt allein die Hilfsbedürftigkeit oder die fehlende Selbstständigkeit.
Pflegegeld & Pflegegrade Leistungen: Tabelle
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Pflegegrad | Pflegegeld (ambulant) | Pflegesachleistung (ambulant) | Pflege (vollstationär) |
1 | – | – | 125 € |
2 | 316 € | 724 € | 818 € |
3 | 545 € | 1.363 € | 1.310 € |
4 | 728 € | 1.693 € | 1.823 € |
5 | 901 € | 2.095 € | 2.053 € |

Warum brauche ich eine Pflegepflichtversicherung?

Gesetz verpflichtet zur Pflegeversicherung
Die Pflegepflichtversicherung gibt es seit 1995. Sie war von Beginn an verpflichtend für alle Menschen, die in Deutschland krankenversichert sind. Jeder gesetzlich Versicherte ist automatisch in der Pflegeversicherung seiner Krankenkasse (Pflegekasse) mitversichert.
Pflicht auch für Privatversicherte
Für privat Krankenversicherte gilt diese Pflicht ebenfalls. Sie müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Wenn Sie freiwillig Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sind, können Sie sich dort mitversichern. Die Leistungen beider Versicherungen sind gleichwertig.
Drei gute Gründe für eine private Pflegepflichtversicherung der Allianz

Gibt es Unterschiede bei den Leistungen?

Nein, die Leistungen sind identisch. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind für privat und gesetzlich Versicherte im Sozialgesetzbuch (SGB) XI geregelt und vom Umfang gleichwertig.
- Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung werden Sachleistungen und/oder Geldleistungen erbracht.
- Ein ambulanter Pflegedienst oder eine stationärer Aufenthalt werden dabei direkt von der Versicherung als Sachleistung gezahlt.
- Geldleistungen erhalten Sie etwa in Form von sogenanntem Pflegegeld, wenn Sie ein Angehöriger pflegt.
- Möglich ist auch eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen.
- Bei der privaten Pflegepflichtversicherung werden die entstandenen Kosten der Pflege erstattet, genauso wie bei der Privaten Krankenversicherung. Dies bedeutet, dass Sie als Versicherter zunächst in Vorleistung gehen und dann die Rechnung einreichen können.
Wie unterscheiden sich die Kosten der Pflegeversicherung?

Die Kosten werden unterschiedlich berechnet.
- Seit 2019 liegen die Beitragssätze für die Pflegeversicherung der gesetzlich versicherten Arbeitnehmer bei 3,05 Prozent des Bruttogehalts. Der Arbeitgeber beteiligt sich daran mit einem Zuschuss von 1,525 Prozent. Er trägt also die Hälfte der Kosten. Kinderlose zahlen einen Beitrag von 3,4 Prozent (2022 beträgt dabei der Beitragszuschlag 0,35 Prozent). Der Zuschuss des Arbeitgebers beträgt auch hier 1,525 Prozent.
- Der Beitrag bzw. die Prämie ist abhängig von dem individuellen Gesundheitsrisiko beim Eintritt in die private Pflegepflichtversicherung und ist einkommensunabhängig. Dieses Risiko ist bei höheren Eintrittsaltern höher und wirkt sich unmittelbar auf die Prämienhöhe aus.
- Die Beitragsberechnung erfolgt für alle Versicherungsunternehmen einheitlich. Es gelten auch brancheneinheitliche Allgemeine Versicherungsbedingungen.


Pflegepflichtversicherung für Beamte und für Soldaten

- Lehrer, Richter, Polizisten, Polizeianwärter und andere Beamte mit Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Diese muss die Kosten tragen, die die Beihilfe nicht übernimmt. Eine Ausnahmeregelung gilt, wenn Sie als Beamter freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind. In diesem Fall sind Sie direkt über diese pflegepflichtversichert. Sie zahlen dabei den halben Beitragssatz. Sie erhalten zu den verbliebenen beihilfefähigen Aufwendungen Beihilfe. Da die Leistungen aus der Pflege-Pflichtversicherung nicht ausreichen, um im Pflegefall die Kosten vollständig zu decken, empfiehlt sich auch für Beamte eine Pflegezusatzversicherung.
- Eine Pflegepflichtversicherung für Soldaten?
Als Soldat der Bundeswehr sind Sie grundsätzlich über den Bund krankenversichert. Allerdings schließt das keine Pflegepflichtversicherung ein. Eine Pflegepflichtversicherung für Zeitsoldaten, für Berufssoldaten als auch für Freiwillig Wehrdienstleistende wird nicht automatisch abgeschlossen. Sie müssen sich selbst um diese Versicherung kümmern und diese innerhalb von drei Monaten nach Dienstantritt nachweisen.
Wie wird Pflegebedürftigkeit festgestellt?
Antrag eines Pflegegrads



Gutachter

Pflegegrade



Leistungen in den Pflegegraden
Pflegebedürftige aller Pflegegrade haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 € monatlich.

Hinweis zum Corona-Zuschlag
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Was ist der Hintergrund für den Corona-Zuschlag in der Pflegepflichtversicherung (PPV)?
Nach Ausbruch der Corona-Pandemie waren Pflegebedürftige und Pflegeeinrichtungen ganz besonders gefährdet. Deshalb hat der Gesetzgeber einen Rettungsschirm für die Pflege eingeführt (§ 150 SGB XI ). Die Finanzierung dieses Rettungsschirms wurde der Gesetzlichen Pflegeversicherung (SPV und PPV) auferlegt.
Der Gesetzgeber hat den befristeten Corona-Zuschlag eingeführt (§ 110a SGB XI), um diese gesetzlich vorgeschriebenen Mehrausgaben der PPV zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu finanzieren. Denn die Corona-Zusatzkosten können aus rechtlichen Gründen nicht in der normalen PPV-Beitragskalkulation berücksichtigt werden, weil sie nicht dauerhaft sind, sondern nur in der Pandemiezeit anfallen. Der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) werden die Kosten aus dem Bundesetat erstattet.
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Wie hoch ist der Corona-Zuschlag und wie lange wird er erhoben?
3,40 EUR pro Monat für Arbeitnehmer, Selbständige in Tarifstufe PVN
7,30 EUR pro Monat für Beamte in Tarifstufe PVB
Die Zuschläge sind von Januar bis Dezember 2022 zu zahlen.
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Warum ist der Corona-Zuschlag für Beamte höher?
Das Gesetz schreibt ausdrücklich vor: Die Kosten des Pflege-Rettungsschirms sind nach der Zahl der Leistungsempfänger zu verteilen. Die Zahl der Leistungsempfänger ist bei Beamten deutlich höher: etwa 75 Prozent der Leistungsempfänger in der PPV sind in der Tarifstufe PVB, deshalb müssen die PVB-Versicherten auch den größten Teil der Corona-Mehrausgaben tragen. Die Beihilfe übernimmt normalerweise 70 Prozent der Pflegekosten (die Tarifstufe PVB also 30 Prozent). Am Corona-Zuschlag ist die Beihilfe nicht beteiligt, d.h. er entfällt zu 100 Prozent auf die Versicherten. -
Gilt der Corona-Zuschlag auch über den Höchstbeitrag in der PPV hinaus?
Ja, das ist im Gesetz ausdrücklich so geregelt. Der monatliche Zuschlag wird „über die Prämie hinaus“ erhoben (§110 a, Absatz 1, SGB XI). -
Wer ist betroffen?
- Alle „Normalversicherten“ in den Tarifstufen PVB und PVN
- Studenten ebenso wie Fach- und Berufsschüler sowie Praktikanten, die nicht beitragsfrei mitversichert sind
- Große Anwartschaften (mit Alterungsrückstellungen)
- Beitragspflichtige Kinder müssen den Corona-Zuschlag zahlen
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Wer ist nicht betroffen?
- Beitragsfrei mitversicherte Kinder (PKI- und PBR-Rabatt)
- Kleine Anwartschaften (ohne Alterungsrückstellungen)
- Personen, die Leistungsbezieher nach §27a BVG (= Kriegsgeschädigte) sind
- Personen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben
- Personen, die Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II haben
- Personen, die sonstige Leistungsbezieher nach SGB XII (Sozialhilfe) sind, die nicht unter § 110 (2) Satz 3, 4 SGB XI oder § 110a (6) SGB XI fallen oder
- Personen, die allein durch die Zahlung des Zuschlags hilfebedürftig im Sinne des SGB II würden
Was möchten Sie gerne wissen?
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Können Sie Kranken- und Pflegeversicherung bei unterschiedlichen Anbietern abschließen?
Es ist nicht vorgeschrieben, dass Sie die private Pflegepflichtversicherung beim gleichen Anbieter abschließen wie die Private Krankenversicherung (PKV). Da aber die Kranken- und Pflegeversicherung eng verzahnt sind, empfiehlt es sich, dass Sie beides kombinieren. Wollen Sie dennoch verschiedene Anbieter wählen, müssen Sie sich innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der PKV für einen anderen Anbieter entscheiden. Ansonsten sind Sie automatisch in Ihrer PKV pflegeversichert.
Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) können sich entscheiden, ob sie sich in einer privaten Pflegepflichtversicherung oder in der GKV versichern wollen. Hier gilt eine Frist von drei Monaten.
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Was hat sich durch das Pflegestärkungsgesetz (PSG) II geändert?
Durch das PSG II gibt es seit Anfang 2017 neue Regeln, wie Pflegebedürftigkeit festgestellt und eingestuft wird. Aus den bisherigen drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade. Dadurch sollen mehr Betroffene im Pflegefall staatliche Leistungen erhalten. Wer bei Einführung der Pflegegrade schon pflegebedürftig war, erhält dieselben oder sogar höhere Leistungen. Dennoch ist eine zusätzliche private Vorsorge zu empfehlen. -
Können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen?
Nein. Die Versicherung ist verpflichtend für gesetzlich wie auch privat Versicherte, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt automatisch in die Pflegeversicherung ein. Als Privatversicherte müssen Sie sich grundsätzlich selbst um den Versicherungsschutz kümmern. Eine Befreiung ist aber auch hier nicht möglich. -
Gibt es eine Anwartschaft in der Pflegepflichtversicherung?
Eine Anwartschaft dient grundsätzlich dazu, die Rechte aus einem bestehenden Versicherungsvertrag zu erhalten, wenn der Versicherte durch äußere Einflüsse (z.B. Versicherungspflicht) gezwungen ist seinen bestehenden Versicherungsschutz zu unterbrechen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Anwartschaft auch in der Pflegepflichtversicherung möglich. -
Welche Pflegeberatungs- und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für privat Pflegeversicherte?
Als Ratsuchender finden Sie eine Vielzahl an Beratungsangeboten ganz in Ihrer Nähe. Aber auch online, per Telefon und Videochat sind Pflegeberatungen möglich.
Für privat Pflegepflichtversicherte
Wenden Sie sich an die compass Pflegeberatung, wenn Sie privat pflegepflichtversichert sind. Die Pflegeberatung der privaten Krankenversicherer steht Ihnen rund um das Thema Pflege zur Seite.
Weitere Informationen: compass Pflegeberatung.
Für privat Pflegeversicherte der Allianz
Wenn Sie bei der Allianz privat pflegeversichert sind bzw. privat vorsorgen, steht Ihnen die Allianz Pflege Assistance WDS.care mit sofortiger Hilfe im Pflegefall zur Seite. Die Experten beraten Sie und Ihre nahen Familienangehörigen – auch wenn diese nicht bei der Allianz versichert sind. Jederzeit und bei Bedarf auch weltweit!
Weitere Informationen im Glossar unter: WDS.care

Pflegezusatzversicherung




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