Haben Sie eine Teilkasko oder Vollkasko abgeschlossen, sind bei Diebstahl aus Kfz bestimmte Schäden versichert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nicht nach Einbruch in bzw. Diebstahl aus dem Auto. Bei Kaskoschutz versichert sind folgende Schäden:
- Diebstahl aller serienmäßig verbauten Fahrzeugteile, zum Beispiel integriertes Navigationssystem, Lenkrad oder Außenteile wie Spiegelkappen oder Spoiler.
- Diebstahl von Sonderausstattung, also Zubehör, das im Nachhinein eingebaut wurde. Klauen Langfinger Soundanlage, mobiles Navi oder teure Alufelgen, erstattet Ihre Kaskoversicherung die Kosten. Den Kaufpreis weisen Sie im Schadenfall mittels Rechnung nach.
- Schäden, die durch Autoaufbruch entstehen, zum Beispiel ein zerstörtes Türschloss oder eine eingeschlagene Seitenscheibe.
- Wurde eine Scheibe eingeschlagen, aber nichts aus dem Fahrzeug entwendet, handelt es sich nicht um Einbruch, sondern um Vandalismus am Auto. In diesem Fall kommt die Vollkaskoversicherung für den Schaden auf.