- Diebstahl aus dem Auto ist durch die Kfz-Versicherung abgedeckt, wenn es sich bei dem entwendeten Gegenstand um ein fest verbautes Fahrzeugteil handelt. Dann kommt die Teilkasko für den Schaden auf.
- Fest verbundene Fahrzeugteile sind beispielsweise Navigationssystem, Airbag, Lenkrad oder eine am Fahrzeug montierte Dachbox.
- Über die Teilkasko sind auch Schäden versichert, die im Zusammenhang mit dem Diebstahl entstehen – zum Beispiel eingeschlagene Autoscheiben.
- Werden mobile Wertsachen wie Handtasche oder Laptop aus dem Auto entwendet, wenden Sie sich für die Schadensregulierung an Ihre Hausratversicherung.
Diebstahl aus dem Auto: Kurz erklärt


Informationen zu den Berechnungsgrundlagen:
Seat Arona (HSN/TSN 7593/ANP), Versicherungswechsel zur Allianz, private Nutzung, Geburtsdatum 01.01.1974, Führerscheinerwerbsjahr 1992, Versicherungsnehmer:in ist Fahrzeughalter:in, Plz Wohnort 38543, Allgemeine Berufsgruppe, Barkauf, Erstzulassung 01/2023, Erstzulassung auf Versicherungsnehmer 01/2023, Standard-Kennzeichen, 6.000 km Jahresfahrleistung, Fahrer:in: Versicherungsnehmer:in, Dauer der Vorversicherung: länger als drei Jahre, keine regulierten Haftpflicht- oder Vollkaskoschäden in den letzten drei Jahren
Umfang: Kfz-Haftpflicht (KH), SF-Klasse KH 27
Produktlinie Direct, Versicherungsbeginn 01.01.2025, jährliche Zahlungsweise
Angebotsdatum ab 01.10.2024
Preis gerundet
Weitere Versicherungen, die bei Diebstahl aus Kfz zahlen

Hausratversicherung zahlt bei gestohlenen Wertsachen
Gegen Diebstahl aus dem Auto ist eine Hausratversicherung sinnvoll: Damit ist Ihr mobiler Hausrat vorübergehend auch außerhalb Ihrer eigenen Wohnung gegen Diebstahl versichert. "Vorübergehend" bedeutet: Der Gegenstand muss sich zuvor in Ihrer Wohnung befunden haben und darf nur für einen begrenzten Zeitraum an einem anderen Ort – beispielsweise in Ihrem Auto – gewesen sein. Die Außenversicherung ist meist auf zehn Prozent der Gesamtversicherungssumme begrenzt.
Entscheidend für die Schadensregulierung: Lassen Sie Wertsachen wie Schmuck, Geldbeutel oder gleich die ganze Handtasche sichtbar im Auto liegen, handelt es sich in der Regel um grobe Fahrlässigkeit. Bei einem Diebstahl sind Sie dann in der Regel nicht geschützt.
Reisegepäckversicherung schützt bei Diebstahl im Urlaub
Im Urlaub ist die Gefahr eines Autoaufbruchs hoch. Eine Reisegepäckversicherung kommt für gestohlene Koffer und andere Gepäckstücke auf. Studieren Sie vorab aber die Versicherungsbedingungen: Wer seine Taschen zum Beispiel über Nacht im Auto lässt oder das Fahrzeug nicht in einer Parkgarage abstellt, hat nach einem Diebstahl aus Kfz oft keine Chancen auf Entschädigung.
Übrigens: Mietwagenversicherungen zahlen nie für den Diebstahl persönlicher Gegenstände aus dem Mietauto.
Elektronikversicherung greift bei Diebstahl von Telefon, Laptop und Co.
Sie haben für Elektrogeräte wie Laptop, Smartphone, tragbares Navigationsgerät oder Kameraequipment eine spezielle Versicherung abgeschlossen? Wenn diese auch Diebstahl abdeckt, können Sie den Verlust dieser Gegenstände nach einem Einbruch in Ihr Auto geltend machen.
Beachten Sie jedoch auch hier Fahrlässigkeitsklauseln: Lassen Sie versicherte Elektronikgegenstände nie sichtbar im Fahrzeug liegen. Damit die Elektronikversicherung den Schaden übernimmt, ist eine Aufbewahrung in Handschuhfach oder Kofferraum meist Pflicht.
So gehen Sie nach Diebstahl aus dem Kfz richtig vor
Rufen Sie die Polizei und melden den Diebstahl



Sperren Sie gestohlene Karten, Mobiltelefone oder Ihren Laptop

Dokumentieren Sie den Einbruch



Erstellen Sie eine Liste der gestohlenen Gegenstände

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Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung



Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahrzeug? Ein Schadenfall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.
Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).
So verringern Sie das Diebstahlrisiko
- Parken Sie an gut beleuchteten und belebten Orten: Teure Fahrzeuge sollten Sie in abschließbaren Einzelgaragen parken, zu denen nur Sie Zugang haben. Auch ein Stellplatz auf dem eigenen Grundstück verringert das Einbruchsrisiko.
- Rüsten Sie die Alarmanlage nach: Diebstahl-Warnanlagen, die Vibrationen, Bewegungen oder Neigung des Fahrzeugs mittels Sensoren überwachen, machen die Besitzerin oder den Besitzer des Fahrzeugs mit optischen und akustischen Signalen auf einen möglichen Autoaufbruch aufmerksam. In Kombination mit einer Smartphone-App können moderne Systeme die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter sogar via Mobilfunk alarmieren.
- Lassen Sie Ihren Schlüsselbund nicht im Auto: Denken Sie daran, Hausschlüssel und Co. nie im Kfz liegen zu lassen. Denn eventuell hat es die Diebin oder der Dieb nicht auf den Inhalt Ihres Pkw, sondern vielmehr auf Ihre Wohnung abgesehen. Ihre Adresse findet er dabei schnell über den Fahrzeugschein heraus, den viele Fahrer:innen ebenfalls immer im Auto lassen.
- Verriegeln Sie während der Fahrt die Türen: Dass Diebe oder Diebinnen an roten Ampeln oder Kreuzungen wartende Fahrzeuge öffnen und Gegenstände von Beifahrersitz, Rückbank oder aus dem Kofferraum klauen, ist keine Seltenheit.
- Parken Sie im Ausland besser gebührenpflichtig: Aufgrund des Kennzeichens ist Ihr Fahrzeug im Ausland schnell als lukrative Beute auszumachen. Denn: Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, hat meist jede Menge Gepäck und Wertsachen an Bord.
Häufige Fragen: Zahlt Versicherung bei Diebstahl aus Kfz?
Was gilt bei einem Diebstahl aus dem offenen Cabrio?
Laut Paragraph 14 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) haben Sie Ihr Kraftfahrzeug gegen unbefugte Benutzung durch Dritte zu sichern. Das heißt: Sie müssen Ihr Fahrzeug beim Verlassen absperren und alle Fenster schließen – egal ob Cabrio oder regulärer Pkw. Cabriofahrer:innen erlaubt der Gesetzgeber allerdings ein geöffnetes Dach, wenn sie nur kurz parken oder das Dach wie bei Ausfahrten nicht mitgeführt wird. Letzteres ist beispielsweise bei Oldtimer-Cabrios häufig der Fall. Jedoch sollten auch hier alle Türen verriegelt und die Fenster des Wagens geschlossen sein, um es Langfingern nicht zu leicht zu machen. Anderenfalls kann Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro drohen.
Kommt es zum Diebstahl aus dem Kfz, prüft die Versicherung, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Zum Beispiel, wenn Sie Ihr Cabrio mit offenem Verdeck abstellen. Ihr Anspruch auf Schadensregulierung bei Einbruchdiebstahl kann dann entfallen oder sich zumindest reduzieren. Ausschlaggebend sind die Gesamtumstände. Das heißt: Wo und wie lange Sie Ihr Cabrio offen haben stehen lassen, beispielsweise während des Bezahlens an der Tankstelle. Um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, schließen Sie das Verdeck besser immer, wenn Sie das Cabrio verlassen.
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