Diebstahl aus Auto: Dann zahlt Kfz-Versicherung
Fahrzeugschäden, entwendete Wertsachen & Co.

Diebstahl aus Kfz: Zahlt Kfz-Versicherung?

  • Diebstahl aus dem Auto ist durch die Kfz-Ver­si­che­rung abgedeckt, wenn es sich bei dem entwendeten Gegenstand um ein fest verbautes Fahr­zeug­teil handelt. Dann kommt die Teilkasko für den Schaden auf.
  • Fest verbundene Fahrzeug­teile sind beispielsweise Navigations­system, Airbag, Lenkrad oder eine am Fahrzeug montierte Dachbox.
  • Über die Teil­kasko sind auch Schäden versichert, die im Zusammen­hang mit dem Diebstahl entstehen – zum Beispiel ein­ge­schla­gene Auto­scheiben.
  • Werden mobile Wert­sachen wie Hand­tasche oder Laptop aus dem Auto entwendet, wenden Sie sich für die Schadens­regulierung an Ihre Haus­rat­versicherung.
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Haben Sie eine Teilkasko oder Vollkasko abgeschlossen, sind bei Diebstahl aus Kfz bestimmte Schäden versichert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nicht nach Einbruch in bzw. Diebstahl aus dem Auto. Bei Kaskoschutz versichert sind folgende Schäden:

  • Diebstahl aller serienmäßig verbauten Fahrzeug­teile, zum Beispiel integriertes Navi­gations­system, Lenkrad oder Außenteile wie Spiegelkappen oder Spoiler.
  • Diebstahl von Sonderausstattung, also Zubehör, das im Nachhinein eingebaut wurde. Klauen Langfinger Sound­anlage, mobiles Navi oder teure Alu­felgen, erstattet Ihre Kaskoversicherung die Kosten. Den Kaufpreis weisen Sie im Schaden­fall mittels Rechnung nach.
  • Schäden, die durch Auto­aufbruch entstehen, zum Beispiel ein zerstörtes Türschloss oder eine eingeschlagene Seitenscheibe.
  • Wurde eine Scheibe eingeschlagen, aber nichts aus dem Fahrzeug entwendet, handelt es sich nicht um Einbruch, sondern um Vandalismus am Auto. In diesem Fall kommt die Voll­kasko­versicherung für den Schaden auf.
Eine Dachbox für sperrige Gegenstände ist als fest verbundenes Zubehör­teil über die Teilkasko mitversichert. Wird der Dachcontainer gestohlen oder durch unerlaubtes Öffnen beschädigt, trägt Ihre Teilkasko­versicherung die Kosten.
Ob Ihre Kfz-Versicherung zahlt, wenn das Lade­kabel Ihres E-Fahrzeugs gestohlen wird, ist je nach Tarif und Anbieter unter­schied­lich geregelt. Oft greift der Schutz beispielsweise nur bei einem bestimmten Kabeltyp oder wenn das Kabel während des Ladevorgangs abhandenkommt.
Allianz Vorteile

Bei Diebstahl aus dem Pkw sind Sie mit den Kfz-Versicherungen Allianz Direct, Direct Plus, Komfort und Premium umfassend geschützt:

  • Glasbruchschäden, zum Beispiel eingeschlagene Auto­scheiben, sind über die Teilkasko abgedeckt.
  • Fest mit dem Fahrzeug verbundene Sonder­aus­stattung, etwa ein spezielles Sport­lenkrad, ist über die Teil- und Vollkasko mitversichert.
  • Werden Lade­kabel oder mobile Ladestation (in allen Produktlinien), Ladekarte oder fest installierte Ladestation Ihres Plug-in-Hybriden bzw. Elektro­autos (nur in Komfort und Premium) während des Ladevorgangs gestohlen, erstattet die Allianz Elektroauto-Versicherung die Kosten, wenn Sie eine Teilkasko abgeschlossen haben. Zusätzlich leistet die Allianz auch für Schäden am Ladezubehör durch Tierbiss.

Übrigens: Haben Sie eine Allianz Autoversicherung Komfort oder Premium mit Autoschutzbrief abge­schlos­sen, sind Sie auch abgesichert, wenn Sie falsch getankt haben. Die Allianz übernimmt bis zu 500 Euro für das Entfernen des Treib­stoffs aus allen betroffenen Bau­teilen Ihres Pkw. Zusätzlich wird ein entladener Akku als Panne über den Premium Schutzbrief reguliert.

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Was kostet die Autoversicherung der Allianz?
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Den Versicherungsschutz für Ihr Auto bieten wir Ihnen bereits ab 89 Euro im Jahr.Berechnen Sie hier Ihren individuellen Tarif – und nutzen Sie die Vorteile der neuen Autoversicherung der Allianz.

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen:

Seat Arona (HSN/TSN 7593/ANP), Versicherungswechsel zur Allianz, private Nutzung, Geburtsdatum 01.01.1974, Führerscheinerwerbsjahr 1992, Versicherungsnehmer:in ist Fahrzeughalter:in, Plz Wohnort 38543, Allgemeine Berufsgruppe, Barkauf, Erstzulassung 01/2023, Erstzulassung auf Versicherungsnehmer 01/2023, Standard-Kennzeichen, 6.000 km Jahresfahrleistung, Fahrer:in: Versicherungsnehmer:in, Dauer der Vorversicherung: länger als drei Jahre, keine regulierten Haftpflicht- oder Vollkaskoschäden in den letzten drei Jahren

Umfang: Kfz-Haftpflicht (KH), SF-Klasse KH 27

Produktlinie Direct, Versicherungsbeginn 01.01.2024, jährliche Zahlungsweise

Angebotsdatum ab 06.11.2023

Preis gerundet

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Werden bei einem Diebstahl aus dem Kfz mobile Gegenstände wie Wertsachen gestohlen, kommt die Autoversicherung nicht für den Verlust auf. Es ist jedoch möglich, den Schaden über eine andere Ver­si­che­rung regulieren zu lassen, zum Beispiel über Ihre Hausratversicherung oder Reisegepäckversicherung.
 

Über die Außen­ver­si­che­rung der Hausratversicherung ist Ihr mobiler Hausrat vor­über­gehend auch außer­halb Ihrer eigenen Wohnung gegen Diebstahl versichert. "Vorübergehend" bedeutet: Der Gegen­stand muss sich zuvor in Ihrer Wohnung befunden haben und darf nur für einen begrenzten Zeit­raum an einem anderen Ort – beispiels­weise in Ihrem Auto – gewesen sein. Die Außen­versicherung ist meist auf zehn Prozent der Gesamt­ver­si­che­rungs­summe begrenzt.

Entscheidend für die Schadens­regulierung: Lassen Sie Wertsachen wie Schmuck, Geldbeutel oder gleich die ganze Handtasche sichtbar im Auto liegen, handelt es sich in der Regel um grobe Fahrlässigkeit. Bei einem Diebstahl sind Sie dann in der Regel nicht geschützt.

Im Urlaub ist die Gefahr eines Autoaufbruchs hoch. Eine Reisegepäckversicherung kommt für gestohlene Koffer und andere Gepäckstücke auf. Studieren Sie vorab aber die Versicherungsbedingungen: Wer seine Taschen zum Beispiel über Nacht im Auto lässt oder das Fahrzeug nicht in einer Parkgarage abstellt, hat nach einem Diebstahl aus Kfz oft keine Chancen auf Entschädigung.

Übrigens: Miet­wagen­ver­si­che­rungen zahlen nie für den Diebstahl persönlicher Gegenstände aus dem Mietauto.

Sie haben für Elektro­geräte wie Laptop, Smartphone, tragbares Navigationsgerät oder Kamera­equipment eine spezielle Versicherung abgeschlossen? Wenn diese auch Diebstahl abdeckt, können Sie den Verlust dieser Gegenstände nach einem Einbruch in Ihr Auto geltend machen.

Beachten Sie jedoch auch hier Fahr­lässig­keits­klauseln: Lassen Sie versicherte Elektronik­gegen­stände nie sichtbar im Fahrzeug liegen. Damit die Elektronik­versicherung den Schaden übernimmt, ist eine Auf­be­wahr­ung in Hand­schuh­fach oder Kofferr­aum meist Pflicht.

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Wenn Diebe Wertsachen aus Ihrem Auto entwendet haben, verständigen Sie sofort die Polizei. Wie Sie anschließend Schritt für Schritt vorgehen, erfahren Sie hier.
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Bemerken Sie, dass Ihr Auto aufgebrochen und Gegen­stände daraus entwendet wurden, rufen Sie umgehend die Polizei. Unter 110 erreichen Sie rund um die Uhr die nächst­gelegene Einsatz­zentrale. Erklären Sie dem Beamten, wer Sie sind, wo Sie sich aufhalten und was passiert ist. Die Polizei wird Ihnen zusätzliche Hinweise zu den weiteren Schritten geben.
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Wurden Ihnen Bank- bzw. Kreditkarten, Telefon oder Laptop aus dem Auto gestohlen? Dann lassen Sie sofort die Karten sperren. Ihr Telefon melden Sie bei Ihrem Mobilfunk­anbieter als gestohlen und ändern wichtige, über Ihr Notebook zugängliche Passwörter – etwa die Ihres E-Mail- oder Online-Banking-Accounts. Fast alle modernen Smartphones und Laptops lassen sich aus der Ferne sperren.
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Einbruchsspuren sollten Sie möglichst aus verschiedenen Perspektiven fotografieren. Falls Scherben vorhanden sind, warten Sie mit der Beseitigung, bis die Polizei vor Ort ist. Eventuell ergibt sich daraus nämlich, wie die Diebe vorgegangen sind bzw. sogar wer die Täter sind.
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Überprüfen Sie, was gestohlen wurde, und halten Sie jeden einzelnen Gegenstand in einer Liste fest. Sowohl für die Schadens­meldung bei der Versicherung als auch für die Anzeige bei der Polizei ist eine genau dokumentierte Dieb­stahl­meldung notwendig.
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Als Privatperson sind Sie rechtlich zwar nicht verpflichtet, eine Anzeige wegen Einbruchdiebstahl zu erstatten. Allerdings findet dann keine behördliche Verfolgung des Diebes statt. Auch um Ihrer Versicherung den Diebstahl glaubhaft zu machen, sollten Sie eine polizeiliche Anzeige aufgeben – online oder bei einer Polizeidienststelle in Ihrer Nähe.
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Sobald der Diebstahl dokumentiert und zur Anzeige gebracht ist, benachrichtigen Sie Ihre Versicherung. Die Frist hierfür beträgt in der Regel eine Woche.
Kfz-Schaden melden – Wir sind da

Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahr­zeug? Ein Schaden­fall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.

Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).

Unsere Kund:innen sind mit unserer Bearbeitung im Schadenfall sehr zufrieden: Bei unserer Befragung geben sie uns 4,6 von 5 Sternen.

Quelle: Allianz Kundenbefragung, 15.477 Kundenbewertungen im Zeitraum Januar bis Oktober 2023

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  • Parken Sie an gut beleuchteten und belebten Orten: Teure Fahrzeuge sollten Sie in abschließbaren Einzel­garagen parken, zu denen nur Sie Zugang haben. Auch ein Stellplatz auf dem eigenen Grundstück verringert das Einbruchsrisiko.
  • Rüsten Sie die Alarm­anlage nach: Diebstahl-Warnanlagen, die Vibrationen, Bewegungen oder Neigung des Fahrzeugs mittels Sensoren überwachen, machen den Besitzer des Fahrzeugs mit optischen und akustischen Signalen auf einen möglichen Autoaufbruch aufmerksam. In Kombination mit einer Smartphone-App können moderne Systeme den Fahrzeughalter sogar via Mobilfunk alarmieren.
  • Lassen Sie Ihren Schlüssel­bund nicht im Auto: Denken Sie daran, Hausschlüssel und Co. nie im Kfz liegen zu lassen. Denn eventuell hat es der Dieb nicht auf den Inhalt Ihres Pkw, sondern vielmehr auf Ihre Wohnung abgesehen. Ihre Adresse findet er dabei schnell über den Fahrzeugschein heraus, den viele Fahrer ebenfalls immer im Auto lassen.
  • Verriegeln Sie während der Fahrt die Türen: Dass Diebe an roten Ampeln oder Kreuzungen wartende Fahrzeuge öffnen und Gegenstände von Beifahrersitz, Rückbank oder aus dem Kofferraum klauen, ist keine Seltenheit.
  • Parken Sie im Ausland besser gebühren­pflichtig: Aufgrund des Kennzeichens ist Ihr Fahrzeug im Ausland schnell als lukrative Beute auszumachen. Denn: Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, hat meist jede Menge Gepäck und Wertsachen an Bord.
Die passende Versicherung
Optimal abge­sichert mit der Allianz Kfz-Ver­sicherung
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  • Was gilt bei einem Diebstahl aus dem offenen Cabrio?

    Laut Paragraph 14 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) haben Sie Ihr Kraftfahrzeug gegen unbefugte Benutzung durch Dritte zu sichern. Das heißt: Sie müssen Ihr Fahrzeug beim Verlassen absperren und alle Fenster schließen – egal ob Cabrio oder regulärer Pkw. Cabriofahrern erlaubt der Gesetzgeber allerdings ein geöffnetes Dach, wenn sie nur kurz parken oder das Dach wie bei Ausfahrten nicht mitgeführt wird. Letzteres ist beispielsweise bei Oldtimer-Cabrios häufig der Fall. Jedoch sollten auch hier alle Türen verriegelt und die Fenster des Wagens geschlossen sein, um es Langfingern nicht zu leicht zu machen. Anderenfalls kann Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro drohen.

    Kommt es zum Diebstahl aus dem Kfz, prüft die Versicherung, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Zum Beispiel, wenn Sie Ihr Cabrio mit offenem Verdeck abstellen. Ihr Anspruch auf Schadensregulierung bei Einbruchdiebstahl kann dann entfallen oder sich zumindest reduzieren. Ausschlaggebend sind die Gesamt­umstände. Das heißt: Wo und wie lange Sie Ihr Cabrio offen haben stehen lassen, beispiels­weise während des Bezahlens an der Tankstelle. Um Ihren Versicherungs­schutz nicht zu gefährden, schließen Sie das Verdeck besser immer, wenn Sie das Cabrio verlassen.

  • Was kann ich tun, wenn ich bemerke, dass Fremde mein Auto inspizieren?

    Fällt Ihnen auf, dass fremde Personen oder andere Autofahrer Ihren Pkw auffällig lange begutachten oder Fotos davon machen, sollten Sie aufmerksam werden. Machen Sie sich Notizen zu Aussehen und Verhalten der verdächtigen Personen sowie ggf. zum Nummernschild des Fahrzeugs. Melden Sie Ihre Beobachtungen der Polizei. Anschließend sollten Sie einen besonders sicheren Stellplatz für Ihr Auto suchen.
  • Wie sollte ich handeln, wenn ich den Dieb auf frischer Tat ertappe?

    Beobachten Sie, dass sich ein Fremder an Ihrem Auto zu schaffen macht, alarmieren Sie sofort die Polizei und folgen Sie den telefonischen Anweisungen der Beamten. Versuchen Sie, sich das Aussehen des Einbrechers genau einzuprägen. Viele Funkschlüssel besitzen zudem eine spezielle Taste, die den Autoalarm aktiviert. Versuchen Sie, den Dieb damit in die Flucht zu schlagen. Im Fall einer direkten Konfrontation sollten Sie dem Kriminellen immer die Möglichkeit zur Flucht geben, um am Ende nicht selbst Opfer von Gewalt zu werden.
  • Wie viele Autoeinbrüche und Diebstähle gibt es jährlich?

    Die Anzahl polizeilich erfasster Einbrüche in Kraftfahrzeuge ging in Deutschland bis 2021 kontinuierlich zurück – von 1995 bis 2021 um etwa 71 Prozent. 1995 ermittelte die Polizei noch in über 713.000 Fällen, 2022 stieg die Zahl erstmals wieder gegenüber dem Vorjahr um ca. 13 Prozent auf rund 237.000. Der entstandene Gesamtschaden ist jedoch nach wie vor hoch. Der Gesamtverband der deutschen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV) meldete für 2022 rund 61.000 Diebstähle aus Pkw und Leistungen der Auto­ver­siche­rungen in Höhe von ins­ge­samt 114 Millionen Euro. Die Schaden­summe pro Einbruch hat sich fast verdoppelt. Ein Grund dafür ist unter anderem die immer teurer gewordene Aus­stattung der Fahrzeuge.

    Quelle: GDV Januar 2024

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