Wenn mobile Gegenstände, beispielsweise ein abnehmbares Navigationsgerät, oder Wertsachen aus Ihrem Auto gestohlen wurden, kommt die Kfz-Teilkaskoversicherung nicht für den Verlust auf. Sie haben jedoch gute Chancen, den Schaden über eine andere Versicherung regulieren zu lassen, zum Beispiel über Ihre Hausratversicherung oder Reisegepäckversicherung.
Hausratversicherung ist die erste Wahl
Über die Außenversicherung der Hausratversicherung ist Ihr Hausrat vorübergehend auch außerhalb Ihrer eigenen Wohnung gegen Diebstahl versichert. „Vorübergehend“ bedeutet in diesem Fall: Der Gegenstand muss sich zuvor in Ihrer Wohnung befunden haben und darf nur für einen begrenzten Zeitraum an einem anderen Ort – also beispielsweise in Ihrem Auto – gewesen sein.
Die Außenversicherung ist meist auf zehn Prozent der Gesamtversicherungssumme begrenzt. Wenn Sie regelmäßig wertvolle Gegenstände wie etwa teure Sportgeräte in Ihrem Auto transportieren, sollten Sie Ihren Hausratversicherungsvertrag entsprechend anpassen lassen.
Entscheidend für die Schadensregulierung: Lassen Sie Wertsachen wie Schmuck, den Geldbeutel oder gleich die ganze Handtasche sichtbar im Auto liegen, handelt es sich in der Regel um grobe Fahrlässigkeit und Sie sind bei einem Diebstahl in der Regel nicht geschützt.
Reisegepäckversicherung kann ergänzend schützen
Im Urlaub ist die Gefahr eines Autoaufbruchs hoch. Eine Reisegepäckversicherung kommt für gestohlene Koffer und andere Gepäckstücke auf. Studieren Sie vorab aber die Versicherungsbedingungen: Wer zum Beispiel seine Taschen über Nacht im Auto lässt oder sein Kfz nicht in einer Parkgarage abstellt, hat nach einem Diebstahl oft keine Chancen auf Entschädigung.
Übrigens: Mietwagenversicherungen zahlen nie für den Diebstahl persönlicher Gegenstände aus dem Mietauto.
Elektronikversicherung schützt Telefon, Laptop und Co.
Wenn Sie für ein tragbares Navigationsgerät, den Laptop, Ihr Smartphone oder Kamera-Equipment eine spezielle Versicherung abgeschlossen haben, die auch Diebstahl abdeckt, können Sie den Verlust dieser Gegenstände nach einem Einbruch in Ihr Auto in der Regel problemlos geltend machen.
Jedoch gilt es auch hier, die Fahrlässigkeitsklauseln zu beachten: Lassen Sie versicherte Elektronikgegenstände nie sichtbar im Fahrzeug liegen. Damit die Versicherung greift, ist eine Aufbewahrung im Handschuhfach oder Kofferraum meist Pflicht. Entfernen Sie sicherheitshalber auch die Halterung Ihres Navis von der Windschutzscheibe oder den Lüftungsschlitzen – sie erweckt die Vermutung, dass sich das Gerät vielleicht immer noch irgendwo im Fahrzeuginneren befindet.