• Sturm­schäden am Auto zahlt die Teilkasko meist ab Wind­stärke 8 und höher. Die Voll­kasko deckt teil­weise auch Schä­den ab, die bei nied­ri­geren Wind­stärken ent­stan­den sind.
  • Welche Kosten Ihre Teil- oder Vollkasko bei einem Sturm­schaden über­nimmt, kommt auf die Versicherungs­bedingun­gen an. Einige Anbieter zahlen nicht nur Repara­turen am Auto, sondern auch Abschlepp­dienst oder Mietwagen.
  • Sturm­schaden am Auto – was tun? Dokumentieren Sie die Beschä­digungen an Ihrem Pkw und notieren Sie Ort und Zei­tpunkt des Scha­dens. Melden Sie den Sturm­schaden am Auto der Versicherung so schnell wie möglich.
  • Übernimmt die Teilkasko den Sturm­schaden, ändert sich die Schaden­freiheits­klasse nicht. Leistet die Voll­kasko, rutscht die versicherte Per­son in eine schlechtere SF-Klasse.
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Unmittelbare Sturm­schäden am Auto über­nimmt die Teil­kasko­versicherung in der Regel ab Wind­stärke 8. Die Voll­kasko­versicherung greift oft schon bei niedrigeren Wind­stärken und zahlt auch mittel­bare Sturm­schäden. Die Kfz-Haft­pflicht­versicherung deckt Sturm­schäden am Auto nicht ab.
  • Zahlt Teilkasko oder Vollkasko den Sturmschaden?

    Ob der Sturm­schaden am Auto ein Fall für die Vollkasko oder Teil­kasko ist, hängt von mehreren Kriterien ab:

    • Welcher Sturm- oder Unwet­terschaden am Auto liegt vor (z. B. Hagel­schaden Auto, Total­schaden)?
    • Bei welcher Wind­stärke ist der Sturmschaden am Auto entstanden?
    • Hat der Sturm den Scha­den unmittelbar (z. B. durch umge­stürzten Baum) oder mittel­bar (z. B., weil Fahrer:in herab­fallenden Ästen aus­weicht und mit anderem Fahr­zeug kollidiert) verursacht?
    • Welche Kfz-Versicherung hat die versicherte Person abge­schlossen?
  • Wann übernimmt die Teilkasko den Sturmschaden?

    In der Regel zahlt die Teilkasko Sturm­schäden am Auto ab Wind­stärke 8 (= stürmischer Wind ab 62 km/h). Abgedeckt sind Schä­den, die direkt durch den Sturm entstanden sind. Unmittel­bare Schäden liegen zum Beispiel vor, wenn:

    • … Sie Ihren Pkw am Straßen­rand abgestellt haben und umher­fliegende Äste oder Dach­ziegel die Wind­schutz­scheibe beschädigen.
    • … ein Baum umstürzt, auf das Dach Ihres parkenden Autos fällt und einen wirtschaft­lichen Total­schaden verursacht.
    • … eine Sturm­böe während der Fahrt Ihr Auto erfasst und von der Straße fegt.

    Wichtig: Die Teil­kasko übernimmt den Sturm­schaden unter der Voraus­setzung, dass Sie die Windstärke 8 der Versicher­ung nachweisen. Das ist zum Beispiel mit den Mess­daten des Deutschen Wet­terdiensts (DWD) möglich. Beim DWD können Sie die genaue Wind­stärke zum Zeitpunkt des Sturm­schadens per E-Mail oder telefonisch anfragen.

  • Wann deckt die Vollkasko Sturmschäden ab?

    Oft über­nimmt die Vollkasko auch Sturm­schäden, die bei einer Wind­stärke unter 8 entstanden sind. Zusätz­lich können mittel­bare Schä­den am eigenen Auto abgedeckt sein – also Schäden, die der Sturm indirekt verursacht hat. Davon ist zum Beispiel die Rede, wenn:

    • … Sie während der Fahrt herabfallenden Dach­ziegeln ausweichen und einen Unfall mit dem entgegen­kommenden Fahrzeug bauen (Autounfall-Versicherung).
    • …das Auto vor Ihnen gegen einen umge­stürzten Baum gefahren ist, Sie nicht mehr aus­weichen können und einen Auffahr­unfall verursachen.
    • …eine plötzliche Wind­böe Sie so erschreckt, dass Sie das Lenkrad ver­reißen und mit dem Auto gegen die Leit­planke prallen.

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Schadensart

Teilkasko
Vollkasko
Unmittelbarer Sturmschaden
Mittelbarer Sturmschaden
Sturmschäden ab Windstärke 8
Sturmschäden unter Windstärke 8
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Bei einem Sturm­schaden am Auto erstat­tet die Versicherung in der Regel Reparatur­kosten oder Wieder­beschaf­fungs­wert, wenn ein Total­schaden vorliegt. Je nach Ver­trag kann auch eine Nutzungs­ausfall­entschädigung oder ein Miet­wagen für die Dauer der Repara­tur abgedeckt sein.

Je nach Ver­trag übernimmt die Teil­kasko­versicherung oder Vollkasko­versicherung bei einem Sturm­schaden folgende Kosten:

  • Abschlepp- und Bergungs­kosten
  • Reparaturkosten
  • Bei Total­schaden: Erstat­tung von Neu- bzw. Kauf­preis oder Wieder­beschaf­fungs­wert
  • Ausfall­entschädigung
  • Gebühren für Miet­wagen

Wichtig: Welche Kos­ten genau Ihre Versich­erung erstattet, hängt davon ab, was Sie vertrag­lich vereinbart haben.

Haben Sie eine Teil- oder Vollkasko­versicherung mit Selbstbe­teiligung abgeschlossen, zah­len Sie bei einem Sturm­schaden Ihren vereinbarten Eigen­anteil. Das können zum Beispiel 150 Euro in der Teil­kasko und 300 Euro in der Voll­kasko sein. Den Rest übernimmt Ihre Ver­sicher­ung.

In der Regel übernehmen Teil- und Vollkasko Sturm­schäden nicht, wenn andere Personen ihre Verkehrs­sicherungs­pflicht verletzt haben. Fällt zum Beispiel ein Baum auf dem Nachbar­grund­stück auf Ihr parken­des Auto, weil er schon vor dem Sturm morsch war, hat Ihr Nachbar bzw. Ihre Nach­barin gegen seine bzw. ihre Sicherungs­pflicht verstoßen. Weil in diesem Fall der Sturm­schaden am Auto durch Nachbar bzw. Nachbarin entstanden ist, haftet in vielen Fällen dessen bzw. deren Haus-Haftpflicht­versicherung.

Auch bei Sturmschäden am Auto, die der oder die Versicherte grob fahr­lässig herbei­geführt hat, können Kasko­versicherungen ihre Leistung ein­schränken oder verweigern. Ein Beispiel: Jemand stellt seinen Pkw bewusst auf der Straße statt in der Gara­ge ab, obwohl ein Unwetter aufzieht. Ist durch starken Wind ein Gegen­stand auf das Auto gefallen, über­nimmt die Teil- oder Vollkas­ko den Schaden unter Umstän­den nicht bzw. nicht vollständig.

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Allianz Vorteile

Ihre Allianz Teilkasko oder Vollkasko deckt alle Reparatur­kosten ab, die bei Sturm­schäden am Auto anfallen. Zusätzlich bieten wir Ihnen folgende Vorteile:

  • Starker Schadenschutz: Die Allianz versichert Sturm­schäden an Ihrem Auto bereits ab Wind­stärke 7. Bei einem Total­schaden erhalten Sie in den Produkten Komfort, Premium und Direct Plus den Kauf- oder Neu­preis Ihres Pkw statt des aktuellen Wieder­beschaffungs­werts ersetzt.
  • Schnelle Schadensmeldung: Einen Sturm­schaden am Auto melden Sie uns schnell und einfach online. Wer die Linie Komfort oder Premium gewählt hat, erreicht die Allianz auch telefonisch unter 0800 11223344.
  • Unkompliziertes Beschwerde­management: Sie sind nicht zufrieden mit Service oder Leistungen der Allianz? Wenden Sie sich gerne online oder telefonisch unter 0800 4100101 an unser Beschwerde­management. Gemein­sam finden wir eine ein­ver­nehmliche Lösung.
  • Checkliste zur Vorbeugung: Ob Sturmschäden, Starkregen oder Hagel - in unserer Checkliste geben wir Ihnen Tipps an die Hand, wie Sie Ihr Fahrzeug und sich selbst bei Unwetter schützen – und Schäden vermeiden. Wir helfen Ihnen dabei, bei Extremwetter optimal vorbereitet zu sein.
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Gut zu wissen: Ver­hal­ten im Ernst­fall

Egal, ob es sich um einen Total- oder Bagatell­schaden handelt: Damit Ihre Ver­sicherung den Sturm­schaden am Au­to problem­los regulieren kann, gehen Sie wie folgt vor:

  • Schaden doku­mentieren: Fotogra­fieren Sie die Beschädigungen am Auto inklusive der Umge­bung (z. B. umgestürzter Baum). Die Aufnah­men sollten ein­deutig zeigen, dass der Sturm den Scha­den an Ihrem Pkw verursacht hat.
  • Ort und Zeitpunkt notieren: Mit den Anga­ben kann Ihr Versicherer prüfen, ob es zur genannten Zeit tatsächlich einen Sturm in der Re­gion gab.
  • Sturmschaden am Auto der Versicher­ung melden: In der Regel kontaktieren Sie Ihre Voll- oder Teilkas­ko online oder telefonisch. Wichtig: Bringen Sie Ihr Auto nicht auf eigene Faust in die nächste Werk­statt. Ihr Versicherer informiert Sie über das weitere Vor­gehen.
Kfz-Schaden melden – Wir sind da

Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahr­zeug? Ein Schaden­fall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.

Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).

Unsere Kund:innen sind mit unserer Bearbeitung im Schadenfall sehr zufrieden: Bei unserer Befragung geben sie uns 4,6 von 5 Sternen.

Quelle: Allianz Kundenbefragung, 15.477 Kundenbewertungen im Zeitraum Januar bis Oktober 2023

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  • Welche Auswirkungen haben Sturmschäden auf die Schadenfreiheitsklasse?

    Das kommt darauf an, welche Versicherung den Sturm­schaden am Auto über­nimmt. In der Teilkasko­versicherung gibt es keine Schaden­freiheitsklassen. Deswegen hat ein Teilkasko­schaden keine Aus­wirkungen auf SF-Klasse oder Versicherungsbeitrag. Springt die Vollkasko bei Sturm­schäden ein, ändert sich die SF-Klasse: Der Versicher­er stuft die versicherte Person in eine niedrigere SF-Klasse zurück und erhöht zum nächsten Versicherungs­jahr den Beitrag.
  • Wie kann ich Sturmschäden am Auto vermeiden?

    Mit der richtigen Prävention lassen sich Sturm­schäden am Auto oft­mals verhindern. Dazu gehören diese Maß­nahmen, die Sie auch aus­führ­lich in unserer Unwetter-Check­liste (PDF) finden:

    • Stellen Sie Ihr Auto bei einer Sturm­warnung nicht unter Bäumen, Strom­leitungen oder -masten ab. Ver­folgen Sie den Wetter­bericht und parken Sie nach Möglich­keit geschützt in Gara­ge oder Carport.
    • Geraten Sie unter­wegs in ein Un­wetter, sollten Sie die Geschwindig­keit reduzieren, besonders vorsichtig fahren und ausreichend Sicher­heits­abstand halten. Meiden Sie Strecken mit Bäumen (z. B. Wälder), aber auch Brücken – hier kann starker Wind Ihr Fahr­zeug besonders leicht erfassen. Schließen Sie alle Fenster und Türen, damit keine Gegen­stände ins Auto fliegen können.
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