Bagatellschaden: Das Wichtigste in Kürze
- Zu Bagatellschäden am Auto zählen kleine Unfallschäden wie Kratzer im Lack oder Dellen im Blech, die eine bestimmte Schadenshöhe nicht überschreiten. Als grober Richtwert gilt: bis 750 Euro Reparaturkosten.
- Bei diesen kleinen Blechschäden ist in der Regel kein Sachverständigengutachten nötig.
- Verursachen Sie an einem fremden Auto einen Bagatellschaden, zahlt Ihre Kfz-Haftpflicht. Selbst verursachte Schäden an Ihrem Auto deckt Ihre Vollkasko ab.
Bagatellschaden der Versicherung melden oder selber zahlen?
Das hängt von der Höhe der Reparaturkosten ab. Oft lohnt es sich nicht, einen Bagatell- oder Parkschaden der Vollkasko zu melden. Teilweise ist es sogar teurer, einen Kratzer am Auto über die Versicherung zu regeln, als den Schaden selbst zu begleichen.
Der Grund: Mit jedem gemeldeten Unfallschaden verschlechtert sich die Schadenfreiheitsklasse. Stuft Ihre Versicherung Sie nach einem Parkschaden hoch, führt das in der Regel zur Erhöhung Ihrer jährlichen Prämie. Prüfen Sie deshalb, ob es für Sie günstiger wäre, den Unfallschaden selbst zu zahlen. Und zwar, bevor Sie einen kleinen Lackschaden Ihrer Versicherung melden.
Wie wird ein Blechschaden am Auto reguliert?
Kfz-Haftpflicht
Ihre Kfz-Haftpflicht übernimmt Schäden, die Sie an fremden Fahrzeugen verschulden. Verursachen Sie beispielsweise einen Auffahrunfall und sind eindeutig schuldig, zahlt Ihre Versicherung den Bagatellschaden des Unfallgegners. Wurde Ihr eigenes Fahrzeug beschädigt und liegt die Schuld eindeutig beim Unfallgegner, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners zuständig.
Liegt der entstandene Schaden unter der Bagatellgrenze, ist die Schadensabwicklung meist unkompliziert. Bei höheren Kosten kommt es vor, dass die Kfz-Versicherung bei Bagatellschäden ein Gutachten fordert. Damit klären Versicherungen, ob die Schadensbeurteilung gerechtfertigt ist. Im Ausland erleichtert Ihnen die grüne Versicherungskarte die Schadesabwicklung.
Teilkasko
Vollkasko
Ihre Vollkaskoversicherung zahlt bei selbst verursachten Bagatellschäden am eigenen Auto.
Wurde Ihr Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt und ist der Unfallgegner nicht ausfindig zu machen, melden Sie diesen Schaden Ihrer eigenen Vollkasko. Der Rundumschutz greift in der Regel auch bei Schäden mit Fahrerflucht.
Unfall mit Blechschaden: Tipps
Verhalten bei Unfall mit Blechschaden
Egal, ob Sie den Blechschaden am Auto selbst verursacht haben oder ein Parkrempler Ihr Fahrzeug beschädigt hat: Nach einem Bagatellschaden handeln Sie folgendermaßen:
- Sichern Sie die Unfallstelle.
- Dokumentieren Sie Schäden: Fotografieren Sie sichtbare Beschädigungen so, dass der Unfallhergang rekonstruierbar ist.
- Erstellen Sie einen Unfallbericht. Lassen Sie das Dokument von allen beteiligten Personen unterschreiben.
- Notieren Sie die Kfz-Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge.
- Tauschen Sie Kontaktdaten aus (Name, Anschrift, Telefonnummer, Versicherungsnummer) und fotografieren Sie Personalausweis oder Führerschein.
- Notieren Sie die Kontaktdaten möglicher Zeug:innen.
- Melden Sie der zuständigen Kfz-Versicherung den Bagatellschaden. Im Beispielvideo zeigen wir Ihnen, wie Versicherte der Allianz im Schadenfall am besten vorgehen und welche Vorteile sie genießen:
Sie sind Verursacher eines Bagatellschadens
Was tun, wenn der Unfallgegner nicht vor Ort ist?
Ist Fahrer:in bzw. Fahrzeughalter:in des von Ihnen beschädigten Pkw nicht anwesend, sind diese Regeln zu beachten:
- Sie sind verpflichtet, mindestens 30 bis 60 Minuten auf den Fahrer des beschädigten Autos zu warten. Die genaue Wartezeit hängt von der Tages- bzw. Nachtzeit ab.
- Taucht der Fahrer oder die Fahrerin innerhalb der vorgegebenen Wartezeit nicht auf, melden Sie den Schaden der Polizei und Ihrer Kfz-Versicherung. Ein Zettel mit Ihren Kontaktdaten oder eine Visitenkarte unter dem Scheibenwischer reicht nicht aus.
- Notieren Sie sich die Kontaktdaten möglicher Zeugen, die Ihr Warten bestätigen können.
Ihr Fahrzeug wurde bei einem Bagatellschaden beschädigt
Jemand hat Ihr Fahrzeug beschädigt und die Schuldfrage ist geklärt. Trotzdem ist nach dem Unfall nicht sicher feststellbar, dass an Ihrem eigenen Auto nur ein Bagatellschaden vorliegt? Dann handeln Sie folgendermaßen:
- Schalten Sie Ihre eigene Kfz-Versicherung ein. Diese unterstützt Sie bei der Schadensabwicklung und beauftragt einen Gutachter oder eine Gutachterin.
- Wichtig: Fordern Sie nicht einfach selbst ein Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag bei einer Kfz-Werkstatt an. Sonst können Sie anfallende Reparaturkosten möglicherweise nicht geltend machen.
Fahrerflucht nach Parkschaden: Was tun?
Sie finden Ihren Pkw mit einem Parkschaden, nicht aber den oder die Unfallverursacher:in vor? Dann erstatten Sie bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt. Die Beamt:innen entscheiden, ob sie den unfallflüchtigen Autofahrer oder die Autofahrerin ermitteln. Dieser oder diese ist rechtlich dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden zu begleichen – selbst wenn "nur" ein Bagatellfall vorliegt.
Kann die Polizei Verursacher oder Verursacherin nicht ausfindig machen, übernimmt Ihre Vollkaskoversicherung unter Umständen den Schaden.
Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahrzeug? Ein Schadenfall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.
Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).
Diese Strafen drohen, wenn Sie einen Bagatellschaden nicht melden
Blechschaden: Bußgelder & Strafen bei Unfallflucht
Bei einem Bagatellschaden riskieren flüchtige Unfallverursacher:innen diese Strafen:
- Blechschäden bis 1.300 Euro: Neben einer Geldstrafe von bis zu einem Monatsgehalt drohen laut Bußgeldkatalog drei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.
- Alle Sachschäden ab 1.300 Euro: Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, muss für bis zu sechs Monate seinen Führerschein abgeben und erhält drei Punkte in Flensburg. Das zu entrichtende Bußgeld wird per richterlichem Beschluss festgelegt.
Haben Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, informieren Sie nachträglich die Polizei. Bei kleineren Schäden unter 1.300 Euro kommen Sie bei Selbstanzeige eventuell um eine Strafe herum. Selbstverständlich sind Sie trotzdem verpflichtet, für entstandene Schäden aufzukommen.
Begehen Sie Fahrerflucht, weil Sie einen Bagatellschaden nicht bemerkt haben, ist es sinnvoll, eine Anwälting oder Anwalt einzuschalten. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, wird der Gutachter oder die Gutachterin der gegnerischen Seite versuchen, Ihnen nachzuweisen, dass Sie den Schaden nicht unbemerkt verursacht haben können. Zudem haben Sie als Autofahrer:in eine allgemeine Sorgfaltspflicht.
Im schlimmsten Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Vorausgesetzt, Ihnen als Unfallverursacher oder Unfallverursacherin ist unerlaubtes Entfernen vom Unfallort im Sinne von § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) nachzuweisen. Ob Sie am beschädigten Fahrzeug einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten oder eine Visitenkarte hinterlassen haben, spielt dabei keine Rolle.
Die Allianz Verkehrsrechtsschutzversicherung hilft
Wann Sie einen Gutachter einschalten sollten
Ist bei Bagatellschäden am Auto immer ein Gutachten nötig?
Bei einem Bagatellschaden sind Sie nicht verpflichtet, eine Kfz-Gutachter:in einzuschalten. In diesen Fällen ist ein Gutachten aber sinnvoll:
- Liegt die Schadenssumme bei einem Haftpflichtschaden deutlich über der Bagatellgrenze, können Sie ein Gutachten erstellen lassen. Oder Sie nehmen Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners oder der Unfallgegnerin auf und klären mit dieser das weitere Vorgehen.
- Sind Sie bei einem Haftpflichtschaden mit dem oder der Kfz-Gutachter:in der Versicherung nicht einverstanden, können Sie selbst einen neutralen Sachverständigen oder eine neutrale Sachverständige beauftragen. Die Sachverständigenkosten für ein umfassendes Gutachten starten ungefähr bei 400 Euro.
Sind Kostenvoranschlag und Gutachten das Gleiche?
Nein. Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Kalkulation, um die Kosten eines Auftrags einzuschätzen. Je nach Werkstatt kann der Kostenvoranschlag unterschiedlich ausfallen. Die Schadensabwicklung per Kostenvoranschlag macht bei kleineren, offensichtlichen Schäden Sinn.
Ein Gutachten ist das verbindliche Urteil einer oder eines Sachverständigen. Neben dem Kostenvoranschlag enthält es eine genaue Dokumentation der entstandenen Schäden sowie Schlussfolgerungen zu Wertminderung, Nutzungsausfällen und Schadenshergang.
Wann zahlt die Versicherung ein Kfz-Gutachten?
Das kommt darauf an, welche Versicherung den Bagatellschaden am Auto reguliert:
- Kfz-Haftpflicht: Die Gebühren für ein Schadengutachten zahlt die gegnerische Versicherung nur, wenn die Reparaturkosten die Bagatellschadengrenze von rund 750 Euro übersteigen. Bei kleineren Blechschäden oder Lackkratzern verzichten die meisten Haftpflichtversicherer auf die Beurteilung eines Kfz-Sachverständigen. Denn bei einem Bagatellschaden ist das Gutachten oft teurer als die Reparatur.
- Vollkasko: Haben Sie einen Bagatellschaden an Ihrem eigenen Auto verursacht, ist Ihre Kaskoversicherung nicht verpflichtet, die Kosten für einen von Ihnen beauftragten Unfallgutachter zu übernehmen. Stimmen Sie im Vorfeld mit Ihrem Versicherer ab, ob er die Kosten für ein Schadengutachten trägt. In der Regel bestimmt Ihre Vollkaskoversicherung den oder die Gutachter:in selbst.
Was möchten Sie noch zu Bagatellschäden wissen?
Was fällt alles unter den Begriff Bagatellschaden?
Wann muss ich meiner Versicherung einen Bagatellschaden melden?
Als Verursacher:in sind Sie verpflichtet, Ihrer Kfz-Versicherung den Bagatellschaden zu melden. Vermeiden Sie, einen Bagatellschaden nachträglich zu melden. Informieren Sie umgehend Ihren Versicherer. Dem Unfallgegner oder der Gegnerin, dessen oder deren Fahrzeug Sie beschädigt haben, ersetzt Ihre Versicherung die Bagatellschäden.
Haben Sie Ihr eigenes Fahrzeug zum Beispiel beim Einparken zerkratzt, sind Sie nicht verpflichtet, den Bagatellschaden am Auto Ihrer Versicherung zu melden. Ob Sie den Parkschaden über die Versicherung abwickeln oder selbst bezahlen, ist Ihnen überlassen.
Brauche ich beim Bagatellschaden immer ein Gutachten?
Muss bei einem Bagatellschaden unbedingt die Polizei gerufen werden?
Wie viel teurer wird meine Kfz-Versicherung, wenn ich einen Bagatellschaden melde?
Wie gehe ich mit einem Bagatellschaden am Mietwagen um?
Haben Sie mit einem Mietwagen einen Verkehrsunfall, gilt das im Mietvertrag festgelegte Verfahren. Viele Anbieter verpflichten Sie als Mieter:in, bei einem Bagatellschaden die Polizei zu rufen. So bleiben keinerlei Fragen offen.
Darüber hinaus müssen Sie die Autovermietung sofort über den Schaden informieren. Das Unternehmen kontaktiert die Kfz-Versicherung des Unfallgegners oder der Unfallgegnerin bzw. leitet die Schadensregulierung am Mietfahrzeug in die Wege.
Muss ich einen Bagatellschaden beim Autokauf angeben?
Nein. Laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist der oder die Verkäufer:in bei einem Autokauf aus zweiter Hand nicht verpflichtet, Bagatellschäden anzugeben. Denn Unfallfreiheit ist ein wichtiges Verkaufsargument, wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen oder selbst veräußern.
Besonders relevant ist die Grenze zwischen Unfall- und Bagatellschaden: Erwerben Sie ein Gebrauchtfahrzeug, ist Vorsicht geboten. Kleinere Lackfehler weisen oft auf Bagatellschäden hin. Hinter einer Neulackierung kann ein schwerwiegender Unfall stecken.
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