- Zu Bagatellschäden am Auto zählen kleine Unfallschäden wie Kratzer im Lack oder Dellen im Blech, die eine bestimmte Schadenshöhe nicht überschreiten. Als grober Richtwert gilt: bis 750 Euro Reparaturkosten.
- Bei diesen kleinen Blechschäden ist in der Regel kein Sachverständigengutachten nötig.
- Verursachen Sie an einem fremden Auto einen Bagatellschaden, zahlt Ihre Kfz-Haftpflicht. Selbst verursachte Schäden an Ihrem Auto deckt Ihre Vollkasko ab.
- Schäden durch Parkrempler übernimmt die Versicherung des Schadenverursachers bzw. der Schadenverursacherin. Begeht der oder die Unfallverursacher:in Fahrerflucht und kann von der Polizei nicht ermittelt werden, übernimmt normalerweise Ihre Vollkaskoversicherung die Schadenskosten.
Bagatellschaden am Auto: Welche Schäden zahlt die Kfz-Versicherung?
Bagatellschaden: Das Wichtigste in Kürze
Was ist ein Bagatellschaden am Auto?
Ein Bagatellschaden am Auto ist laut Definition ein einfach gelagerter Schaden. Dazu zählen unter anderem oberflächliche Lackschäden wie Kratzer. Oder leichte Blechschäden wie Dellen und Schrammen an der Karosserie, die zum Beispiel durch Parkrempler entstehen.
Gibt es eine Bagatellschadengrenze?
Eine feste Bagatellgrenze, also eine gewisse Höhe der notwendigen Reparaturkosten, ist gesetzlich nicht festgelegt. In einem Urteil von 2004 definierte der Bundesgerichtshof (BGH) 750 Euro als Bagatellschadengrenze. Bis zu welcher Summe ein Unfallschaden als Bagatelle gilt, hängt davon ab, wie schwerwiegend der Schaden laut Begutachtung ist.
Wie erkennt man einen Bagatellschaden am Kfz?
Sichtbare Bagatellschäden am Auto
Kleinere Schäden an der Karosserie sind in der Regel mit bloßem Auge feststellbar. Dazu zählen zum Beispiel:
- kleine Dellen im Autoblech
- kleinere Lackkratzer am Auto
- kleinere Schrammen am Stoßfänger
Unsichtbare Bagatellschäden
Hinter einem kleinen Kratzer im Lack verbirgt sich manchmal ein größerer Schaden. Dieser kann Reparaturkosten weit über 1.000 Euro nach sich ziehen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn für die Behebung des Unfallschadens ein Sonderlack angefertigt werden muss.
Bagatellschaden der Versicherung melden oder selber zahlen?
Ob Sie den Bagatellschaden ohne Versicherung regeln und selbst zahlen oder den Schaden melden, hängt von der Höhe der Reparaturkosten ab. Oft lohnt es sich nicht, einen Bagatell- oder Parkschaden der Vollkasko anzuzeigen. Teilweise ist es sogar teurer, einen Kratzer am Auto über die Versicherung zu regeln, als den Schaden selbst zu begleichen.
Der Grund: Mit jedem gemeldeten Unfallschaden verschlechtert sich die Schadenfreiheitsklasse. Stuft Ihre Versicherung Sie nach einem Parkschaden hoch, führt das in der Regel zur Erhöhung Ihrer jährlichen Prämie. Prüfen Sie deshalb, ob es für Sie günstiger wäre, den Unfallschaden selbst zu zahlen. Und zwar, bevor Sie einen kleinen Lackschaden Ihrer Versicherung melden.
Wie wird ein Blechschaden am Auto reguliert?
Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, ist zunächst die Schuldfrage zu klären. Anschließend melden Sie Ihrer Versicherung den Bagatellschaden. Kurz zusammengefasst, welche Versicherung nach einem Unfall mit Blechschaden für die Abwicklung zuständig ist:
Kfz-Haftpflicht
Ihre Kfz-Haftpflicht übernimmt Schäden, die Sie an fremden Fahrzeugen verschulden. Verursachen Sie beispielsweise einen Auffahrunfall und sind eindeutig schuldig, zahlt Ihre Versicherung den Bagatellschaden des Unfallgegners. Wurde Ihr eigenes Fahrzeug beschädigt und liegt die Schuld eindeutig beim Unfallgegner, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners zuständig.
Liegt der entstandene Schaden unter der Bagatellgrenze, ist die Schadensabwicklung meist unkompliziert. Bei höheren Kosten kommt es vor, dass die Kfz-Versicherung bei Bagatellschäden ein Gutachten fordert. Damit klären Versicherungen, ob die Schadensbeurteilung gerechtfertigt ist. Im Ausland erleichtert Ihnen die grüne Versicherungskarte die Schadensabwicklung.
Teilkasko
Vollkasko
Ihre Vollkaskoversicherung zahlt bei selbst verursachten Bagatellschäden am eigenen Auto.
Wurde Ihr Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt und ist der oder die Unfallgegner:in nicht ausfindig zu machen, melden Sie diesen Schaden Ihrer eigenen Vollkasko. Der Rundumschutz greift in der Regel auch bei Schäden mit Fahrerflucht.
Unfall mit Blechschaden: Tipps
Sie haben einen Blechschaden beim Ausparken verursacht oder die Stoßstange eines fremden Autos touchiert? Oder eine andere Person hat beim Öffnen der Autotür versehentlich den Lack Ihres daneben abgestellten Fahrzeugs zerkratzt? So verhalten Sie sich bei einem Unfall mit Blechschaden richtig.
Verhalten bei Unfall mit Blechschaden
Was tun bei Unfall mit Blechschaden? Bewahren Sie erstmal die Ruhe. Egal, ob Sie den Blechschaden am Auto selbst verursacht haben oder ein Parkrempler Ihr Fahrzeug beschädigt hat: Nach einem Bagatellschaden handeln Sie folgendermaßen:
- Sichern Sie die Unfallstelle.
- Dokumentieren Sie Schäden: Fotografieren Sie sichtbare Beschädigungen so, dass der Unfallhergang rekonstruierbar ist.
- Erstellen Sie einen Unfallbericht. Lassen Sie das Dokument von allen beteiligten Personen unterschreiben.
- Notieren Sie die Kfz-Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge.
- Tauschen Sie Kontaktdaten aus (Name, Anschrift, Telefonnummer, Versicherungsnummer) und fotografieren Sie Personalausweis oder Führerschein. Allianz Kundinnen oder Kunden können die digitale Versicherungskarte ganz einfach auf dem Smartphone herunterladen und in der Wallet App speichern. Im Schadensfall klappt der Datenaustausch einfach und schnell per QR Code.
- Notieren Sie die Kontaktdaten möglicher Zeugen oder Zeuginnen.
- Melden Sie der zuständigen Kfz-Versicherung den Bagatellschaden. Im Beispielvideo zeigen wir Ihnen, wie Versicherte der Allianz im Schadenfall am besten vorgehen und welche Vorteile sie genießen:
Sie sind Verursacher eines Bagatellschadens
Haben Sie einen Blechschaden an einem anderen Auto verursacht (z.B. durch einen Parkrempler), melden Sie Ihrer Versicherung selbst kleinste Bagatellschäden. Für Ihren Kfz-Versicherer sind vermeintliche Lappalien von Bedeutung. Nur so kann er entstandene Schäden regulieren.
Was tun, wenn der Unfallgegner nicht vor Ort ist?
Ist Fahrer:in bzw. Fahrzeughalter:in des von Ihnen beschädigten Pkw nicht anwesend, dann beachten Sie diese Regeln:
- Sie sind verpflichtet, mindestens 30 bis 60 Minuten auf den Fahrer des beschädigten Autos zu warten. Die genaue Wartezeit hängt von der Tages- bzw. Nachtzeit ab.
- Taucht der Fahrer oder die Fahrerin innerhalb der vorgegebenen Wartezeit nicht auf, melden Sie den Schaden der Polizei und Ihrer Kfz-Versicherung. Ein Zettel mit Ihren Kontaktdaten oder eine Visitenkarte unter dem Scheibenwischer reicht nicht aus.
- Notieren Sie sich die Kontaktdaten möglicher Zeugen, die Ihr Warten bestätigen können.
Ihr Fahrzeug wurde bei einem Bagatellschaden beschädigt
Jemand hat Ihr Fahrzeug beschädigt und die Schuldfrage ist geklärt. Trotzdem ist nach dem Unfall nicht sicher feststellbar, dass an Ihrem eigenen Auto nur ein Bagatellschaden vorliegt? Dann handeln Sie folgendermaßen:
- Schalten Sie Ihre eigene Kfz-Versicherung ein. Diese unterstützt Sie bei der Schadensabwicklung und beauftragt einen Gutachter oder eine Gutachterin.
- Wichtig: Fordern Sie nicht einfach selbst ein Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag bei einer Kfz-Werkstatt an. Sonst können Sie anfallende Reparaturkosten möglicherweise nicht geltend machen.
Fahrerflucht nach Parkschaden: Was tun?
Parkschaden: Wer zahlt bei Fahrerflucht?
Der oder die Fahrerflüchtige ist rechtlich verpflichtet, den entstandenen Schaden zu begleichen – selbst wenn "nur" ein Bagatellfall vorliegt. Kann die Polizei Verursacher oder Verursacherin des Parkremplers am Auto nicht ausfindig machen, übernimmt Ihre Vollkaskoversicherung unter Umständen den Schaden. Wenn Sie keinen Vollkaskoschutz abgeschlossen haben, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahrzeug? Ein Schadenfall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.
Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).
Diese Strafen drohen, wenn Sie einen Bagatellschaden nicht melden
Blechschaden: Bußgelder & Strafen bei Unfallflucht
Bei einem Bagatellschaden riskieren flüchtige Unfallverursacher:innen diese Strafen:
- Blechschäden bis 1.300 Euro: Neben einer Geldstrafe von bis zu einem Monatsgehalt drohen laut Bußgeldkatalog drei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.
- Alle Sachschäden ab 1.300 Euro: Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, muss für bis zu sechs Monate seinen Führerschein abgeben und erhält drei Punkte in Flensburg. Das zu entrichtende Bußgeld wird per richterlichem Beschluss festgelegt.
Haben Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, informieren Sie nachträglich die Polizei. Bei kleineren Schäden unter 1.300 Euro kommen Sie bei Selbstanzeige eventuell um eine Strafe herum. Selbstverständlich sind Sie trotzdem verpflichtet, für entstandene Schäden aufzukommen.
Sie begehen Fahrerflucht, weil Sie einen Bagatellschaden oder Parkrempler nicht bemerkt haben? Dann ist es sinnvoll, eine Anwältin oder einen Anwalt einzuschalten. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, wird der Gutachter oder die Gutachterin der gegnerischen Seite versuchen, Ihnen nachzuweisen, dass Sie den Schaden nicht unbemerkt verursacht haben können. Zudem haben Sie als Autofahrer:in eine allgemeine Sorgfaltspflicht.
Im schlimmsten Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Vorausgesetzt, Ihnen als Unfallverursacher oder Unfallverursacherin ist unerlaubtes Entfernen vom Unfallort im Sinne von § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) nachzuweisen. Ob Sie am beschädigten Fahrzeug einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten oder eine Visitenkarte hinterlassen haben, spielt dabei keine Rolle.
Die Allianz Verkehrsrechtsschutzversicherung hilft
Wann Sie einen Gutachter einschalten sollten
Ist bei Bagatellschäden am Auto immer ein Gutachten nötig?
Bei einem Bagatellschaden sind Sie nicht verpflichtet, einen Kfz-Gutachter oder eine Kfz-Gutachterin einzuschalten. In diesen Fällen ist ein Gutachten aber sinnvoll:
- Liegt die Schadenssumme bei einem Haftpflichtschaden deutlich über der Bagatellgrenze, können Sie ein Gutachten erstellen lassen. Oder Sie nehmen Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners oder der Unfallgegnerin auf und klären mit dieser das weitere Vorgehen.
- Sind Sie bei einem Haftpflichtschaden mit dem oder der Kfz-Gutachter:in der Versicherung nicht einverstanden, können Sie selbst eine neutrale sachverständige Person beauftragen. Die Sachverständigenkosten für ein umfassendes Gutachten starten ungefähr bei 400 Euro.
Sind Kostenvoranschlag und Gutachten das Gleiche?
Nein. Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Kalkulation, um die Kosten eines Auftrags einzuschätzen. Je nach Werkstatt kann der Kostenvoranschlag unterschiedlich ausfallen. Die Schadensabwicklung per Kostenvoranschlag macht bei kleineren, offensichtlichen Schäden Sinn.
Ein Gutachten ist das verbindliche Urteil einer oder eines Sachverständigen. Neben dem Kostenvoranschlag enthält es eine genaue Dokumentation der entstandenen Schäden sowie Schlussfolgerungen zu Wertminderung, Nutzungsausfällen und Schadenshergang.
Wann zahlt die Versicherung ein Kfz-Gutachten?
Das kommt darauf an, welche Versicherung den Bagatellschaden am Auto reguliert:
- Kfz-Haftpflicht: Die Gebühren für ein Schadengutachten zahlt die gegnerische Versicherung nur, wenn die Reparaturkosten die Bagatellschadengrenze von rund 750 Euro übersteigen. Bei kleineren Blechschäden oder Lackkratzern verzichten die meisten Haftpflichtversicherer auf die Beurteilung eines Kfz-Sachverständigen. Denn bei einem Bagatellschaden ist das Gutachten oft teurer als die Reparatur.
- Vollkasko: Haben Sie einen Bagatellschaden an Ihrem eigenen Auto verursacht, ist Ihre Kaskoversicherung nicht verpflichtet, die Kosten für einen von Ihnen beauftragten Unfallgutachter oder eine von Ihnen beauftragte Unfallgutachterin zu übernehmen. Stimmen Sie im Vorfeld mit Ihrem Versicherer ab, ob er die Kosten für ein Schadengutachten trägt. In der Regel bestimmt Ihre Vollkaskoversicherung den oder die Gutachter:in selbst.
Auto Reparatur mit aufbereiteten Originalersatzteilen
Was steckt hinter alternativen OEM-Ersatzteilen – und wie profitieren Sie davon? Viele wissen nicht, dass es bei der Reparatur von Autos geprüfte, gebrauchte Originalersatzteile gibt, die genauso sicher sind wie Neuteile – aber oft schneller verfügbar und ressourcenschonender. Im Podcast erfahren Sie, wie diese Teile funktionieren, wann sie zum Einsatz kommen und welche Rolle die Kfz-Versicherung dabei spielt. Hören Sie jetzt rein!
Stand: 08.10.2025
Nach einem Totalschaden landen viele, auch intakte Fahrzeugteile aus Kunststoff, Glas, Gummi und Metall im Recyclingcontainer. Unbeschädigte Karosserieaußenteile aus diesen Fahrzeugen können jedoch dabei helfen, als aufbereitetes Ersatzteil bei Unfallreparaturen den Einsatz von Neuteilen zu reduzieren.
Weiterer Vorteil: Das Fahrzeug kann evtl. länger genutzt werden, wenn Neuteile nicht mehr verfügbar oder nicht mehr wirtschaftlich sind. Die Allianz unterstützt dieses nachhaltige Reparaturkonzept. Dadurch ergeben sich für Versicherte und Umwelt diese Vorteile:
- Teilweise schnellere Reparatur durch sofort verfügbare Gebrauchtteile
- Bis zu 75 Prozent CO2-Reduktion ggü. Neuteileproduktion
- Geringer Ressourcenverbrauch durch Verwenden gebrauchter Autoteile
Gleichzeitig gibt die Allianz ihren Versicherten ein Qualitätsversprechen: Eine Reparatur mit aufbereiteten Original-Ersatzteilen ist dem Instandsetzen mit Original-Neuteilen qualitativ gleichwertig. Dieses Versprechen setzen ausgesuchte Partnerwerkstätten um. Zuerst erstellen diese ein Schadengutachten. Sind aufbereitete Original-Ersatzteile zum Beheben des Schadens verfügbar, sorgen die Fachleute für eine sach- und fachgerechte Reparatur samt Garantie. Vorausgesetzt, Kundin oder Kunde haben diesem Vorgehen zugestimmt.
Die Autoexperten und Autoexpertinnen verwenden die gebrauchten Original-Ersatzteile nur für nicht sicherheitsrelevante Karosserieaußenteile wie beispielsweise Motorhaube oder Kotflügel.
Was möchten Sie noch zu Bagatellschäden wissen?
Was fällt alles unter den Begriff Bagatellschaden?
Muss bei einem Bagatellschaden unbedingt die Polizei gerufen werden?
Wie viel teurer wird meine Kfz-Versicherung, wenn ich einen Bagatellschaden melde?
Wie gehe ich mit einem Bagatellschaden am Mietwagen um?
Haben Sie mit einem Mietwagen einen Verkehrsunfall, gilt das im Mietvertrag festgelegte Verfahren. Viele Anbieter verpflichten Sie als Mieter:in, bei einem Bagatellschaden die Polizei zu rufen. So bleiben keinerlei Fragen offen.
Darüber hinaus müssen Sie die Autovermietung sofort über den Schaden informieren. Das Unternehmen kontaktiert die Kfz-Versicherung des Unfallgegners oder der Unfallgegnerin bzw. leitet die Schadensregulierung am Mietfahrzeug in die Wege.
Muss ich einen Bagatellschaden beim Autokauf angeben?
Nein. Laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist der oder die Verkäufer:in bei einem Autokauf aus zweiter Hand nicht verpflichtet, Bagatellschäden anzugeben. Denn Unfallfreiheit ist ein wichtiges Verkaufsargument, wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen oder selbst veräußern.
Besonders relevant ist die Grenze zwischen Unfall- und Bagatellschaden: Erwerben Sie ein Gebrauchtfahrzeug, ist Vorsicht geboten. Kleinere Lackfehler weisen oft auf Bagatellschäden hin. Hinter einer Neulackierung kann ein schwerwiegender Unfall stecken.
Parkrempler: Was tun als geschädigte Person?
Bei einem Parkschaden als Geschädigte:r fotografieren Sie die beschädigten Fahrzeugteile. Ist der Verursacher bzw. die Verursacherin bekannt, tauschen Sie umgehend Daten aus. Lassen Sie sich unbedingt auch den Namen der gegnerischen Versicherung geben. So können Sie nachfragen, falls Sie längere Zeit nichts wegen der Schadenabwicklung hören.
Bei Fahrerflucht suchen Sie nach Zeugen und rufen die Polizei. Bleiben Sie so lange am Unfallort, bis die Gesetzeshüter:innen eintreffen und den Fall aufnehmen. Stellen Sie auf jeden Fall Anzeige gegen Unbekannt. Lässt sich der oder die Unfallverursacher:in nicht ermitteln, leistet Ihre Vollkaskoversicherung. Teilkasko oder Kfz-Haftpflicht übernehmen dagegen keine Kosten.
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